Außenwirtschaftsförderung und Menschenrechte
der Abgeordneten Ute Koczy, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Menschenrechtsexpertinnen und -experten kritisieren seit längerem, dass in der staatlichen Außenwirtschaftsförderung, namentlich bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten, keine umfassende Prüfung der Menschenrechte stattfindet. Auch der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, betont die Bedeutung von Exportkreditagenturen für die Wahrung der Menschenrechte. Er fordert die Regierungen auf sicherzustellen, dass sie auch bei der Vergabe von Exportkrediten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen achten. Dazu können menschenrechtliche Risikoanalysen dienen, die sicherstellen, dass Projekte von Unternehmen keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation haben.
Derzeit werden die seit 2004 geltenden OECD-Leitlinien („Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits“) überarbeitet, die das internationale Regelwerk zur Gestaltung des Prüfungsverfahrens vor Vergabe von Exportkreditversicherungen darstellen. Die Prüfung soll sicherstellen, dass keine Projekte gefördert werden, die mit schwerwiegenden negativen ökologischen, sozialen oder entwicklungspolitischen Konsequenzen verbunden sind. Diese Überarbeitung bietet der Bundesregierung die Gelegenheit, für ein transparentes Prüfverfahren sowie starke menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards einzutreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sie bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten den menschenrechtlichen Kontext sowie die Auswirkungen der geförderten Geschäfte auf alle anwendbaren Menschenrechte in dem jeweiligen Land überprüfen muss, und wenn nein, warum nicht, und worauf begründet sich ihre Einschätzung?
In welcher Form prüft die Bundesregierung Menschenrechtsaspekte bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten?
a) Welche Stellen der verschiedenen im Interministeriellen Ausschuss vertretenen Bundesministerien (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – BMWi, Bundesministerium der Finanzen – BMF, Auswärtiges Amt – AA, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ) sind damit befasst?
b) Erfolgt die Prüfung durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter?
c) Gibt es eine Checkliste, und falls ja, welche einzelnen Punkte umfasst die Checkliste?
d) Macht die Bundesregierung den Mandataren (Euler Hermes Kreditversicherungs-AG/PricewaterhouseCoopers) Vorgaben zur Durchführung einer Menschenrechtsprüfung?
Berücksichtigt sie dabei die Kriterien, die der VN-Sonderberichterstatter für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, in seinem Bericht 2008 aufgestellt hat, nämlich dass eine Risikoanalyse alle Menschenrechte berücksichtigen und die gesamte Verlaufszeit eines Projekts umfassen soll sowie ferner auch Strategien entwickeln soll, wie mit den identifizierten Risiken umzugehen ist?
In wie vielen Fällen von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten wurden in den Jahren 2004 bis 2009 die Botschaften zur Prüfung von Menschenrechtsfragen einbezogen, und in welcher Form?
a) Werden Berichte von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Forschungsinstituten in die Bewertung mit einbezogen?
b) Wenn ja, welche Berichte sind dies?
c) In wie vielen Fällen wurden Nichtregierungsorganisationen vor Ort kontaktiert?
d) Wenn zutreffend, welche Fälle sind dies?
Welche Menschenrechtsaspekte werden bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten geprüft?
a) Werden sowohl die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als auch die bürgerlichen und politischen Rechte, wie sie international anerkannt sind, geprüft?
b) Welche internationalen Abkommen bilden die Grundlage für die Prüfung?
c) Werden dabei die Empfehlungen der VN-Gremien (z. B. VN-Menschenrechtsausschuss, VN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), die die Einhaltung der Menschenrechtsverträge überwachen, berücksichtigt?
In welcher Form prüft die Bundesregierung Umweltaspekte bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen FinanzkreditenbeibesondersumweltrelevantenProjekten(Kategorie-A-und-B-Projekte), für die die OECD-Umweltleitsätze (Common Approaches) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Weltbankstandards vorschreiben?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass freie Konsultationen stattgefunden haben und die Meinungen der Projektbetroffenen in der Planung berücksichtigt wurden?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Empfehlungen der World Commission on Dams berücksichtigt werden?
c) Wie stellt die Bundesregierung darüber hinaus sicher, dass die Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte betroffener indigener Völker, wie sie in der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 169 definiert sind, in den Staaten gewahrt werden, die sie ratifiziert haben?
d) Welche Stellen der verschiedenen im Interministeriellen Ausschuss vertretenen Bundesministerien (BMWi, BMF, AA, BMZ) sind mit der Bearbeitung und Prüfung der von dem Antragsteller oder der Antragstellerin eingereichten Umweltgutachten, Fragebögen und Checklisten befasst?
e) Erfolgt die Prüfung durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter?
f) Wie wird gewährleistet, dass die prüfenden Stellen die nötige Expertise haben, um die technischen und umweltrelevanten Angaben bezüglich Projektdurchführung und -auswirkungen angemessen beurteilen zu können?
Gibt es bestimmte Sektoren (wie Staudämme, Rohstoffprojekte, Textilindustrie, potenzielle Dual-use-Güter), die automatisch dazu führen, dass bei Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen Finanzkrediten eine vertiefte Menschenrechtsprüfung stattfindet?
Hat die Bundesregierung bisher Projekte mit Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen Finanzkrediten aufgrund menschenrechtlicher oder ökologischer Bedenken – ggf. auch im Vorfeld der offiziellen Antragstellung – abgelehnt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und was waren die Gründe?
Werden antragstellende Unternehmen im Rahmen der Informationen zur Außenwirtschaftsförderung durch die Bundesregierung und die Mandatare auf Möglichkeiten und Methoden zur menschenrechtlichen Risiko- und Auswirkungsanalyse hingewiesen?
Werden die antragstellenden Unternehmen durch die Bundesregierung, die Mandatare oder die Botschaften auf den menschenrechtlichen Kontext und mögliche Menschenrechtsauswirkungen ihrer Tätigkeiten hingewiesen und dabei unterstützt, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden?
a) Wenn ja, gibt es hierzu ein festgelegtes Verfahren und schriftliche Unterlagen?
b) Bietet die Bundesregierung gezielte Veranstaltungen für Exportierende an, um Bewusstseinsbildung bei ihnen zu leisten und einen Menschenrechtsdialog zu beginnen (analog zu Veranstaltungen dieser Art zur Förderung erneuerbarer Energien)?
c) Werden Menschenrechtsaspekte bei Unternehmer-/ Unternehmerinnenreisen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie z. B. zusammen mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e. V. anbietet, in der Programmgestaltung berücksichtigt?
Werden die antragstellenden Unternehmen durch die Bundesregierung, die Mandatare oder die Botschaften auf den ökologischen Kontext und mögliche negative Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten hingewiesen und dabei unterstützt, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden?
a) Wenn ja, gibt es hierzu ein festgelegtes Verfahren und schriftliche Unterlagen?
b) Bietet die Bundesregierung gezielte Veranstaltungen für Exportierende an, um Bewusstseinsbildung bei ihnen zu leisten?
c) Werden Umweltaspekte bei Reisen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie z. B. zusammen mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft anbietet, in der Programmgestaltung berücksichtigt?
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie nicht wie die Regierung der Niederlande von allen Empfängerinnen und Empfängern von Exportkredit- und Investitionsgarantien eine Erklärung fordert, dass sie ihr Bestes tun, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umzusetzen, die einen Hinweis auf die Menschenrechte enthalten?
Wie überprüft die Bundesregierung während der Dauer der Finanzierung von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten, wie Unternehmen mit menschenrechtlichen Risiken umgehen?
a) Haben die Unternehmen diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung oder den Mandataren eine regelmäßige Berichtspflicht?
b) Gibt es eine Form des Monitorings bzw. plant die Bundesregierung, ein Monitoring einzuführen? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?
Welche Verfahren hat die Bundesregierung entwickelt, um auf die Beschwerden Betroffener einzugehen, die sich in ihren Rechten durch ein Projekt mit Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen Finanzkrediten verletzt fühlen?
a) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer ähnlichen Anlaufstelle wie die des durch die International Finance Corporation der Weltbank eingerichteten „Compliance Advisor/Ombudsman“ oder die des 2005 durch die kanadische staatliche Exportkreditagentur eingerichteten „Compliance Officer“, an die sich durch das Projekt Betroffene wenden können und wenn nein, warum nicht?
b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Einrichtung einer Ombudsstelle?
Plant die Bundesregierung eine Information des Deutschen Bundestages und/oder der Öffentlichkeit über die Maßnahmen zur Prüfung von Menschenrechts- und Umweltaspekten bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten? Falls nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in dem Überarbeitungsprozess der OECD Common Approaches hinsichtlich der Vorschläge einiger skandinavischer Staaten zur Stärkung der Prüfung menschenrechtlicher Aspekte, und wie begründet die Bundesregierung diese Position?
Setzt sich die Bundesregierung für die Aufnahme starker verbindlicher menschenrechtlicher Standards in die Common Approaches ein, und wenn nein, warum nicht?
Werden Bürgschaftsanträge und Investitionsgarantien für Exporte von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-use-Gütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind (nach der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und dem Außenwirtschaftsgesetz – Ausfuhrliste, Abschnitt C), einer gesonderten menschenrechtlichen Prüfung unterzogen?
Wie erfolgen eine Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung menschenrechtlicher Kriterien, die für Rüstungsgüter im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP (GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern erforderlich ist?
Wie viele Bürgschaften für Exporte von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-use-Gütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind, wurden genehmigt, und in welcher Höhe wurden sie in den Jahren 2000 bis 2009 genehmigt (bitte die Exporte nach Art/Typ des Exportes, finanziellem Umfang, Bürgschaftssumme, Lieferfirma, Empfängerland/ Endverbleibsland, Empfänger, Maßnahmen zur Sicherung des Endverbleibs, Darstellung der Prüfung und Absicherung der Einhaltung der menschenrechtlichen Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und der Poltischen Grundsätze der Bundesregierung auflisten)?
a) Wurde in den betreffenden Fällen die jeweilige Bürgschaft wegen Zahlungsausfalls wirksam, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und in welchem finanziellen Umfang?
b) Wurde in den betreffenden Fällen die jeweilige Bürgschaft zurückgezogen, und wenn ja, in wie vielen Fällen und weshalb?
Wurden in den Jahren 2000 bis 2009 Investitionsgarantien für Dual-use-Güter vergeben? Wenn ja, wie viele, und in welcher Höhe?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Beispiel des Ilisu-Staudamms gezeigt hat, dass Auflagen ein wirksames Mittel sein können, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung als Folge hermesverbürgter Projekte zu begrenzen?
Bei wie vielen Projekten hat die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2009 Auflagen in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt an die Bewilligung von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten geknüpft?
Um wie viele Auflagen in den jeweils genannten Bereichen handelte es sich dabei jeweils? Welcher Art waren die Auflagen?
Welche Form des Monitorings wurde in jeweils wie vielen Fällen festgelegt?
a) Wer prüft die Berichte?
b) Sind die Berichte öffentlich?
c) Wie wird gewährleistet, dass es sich bei den Prüfern um unabhängige Expertinnen und Experten handelt?
In wie vielen Fällen wurde die Nichteinhaltung der Auflagen festgestellt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Einhaltung zu erreichen?
In wie vielen Fällen wurde für den Fall der Nichteinhaltung der Auflagen eine Beendigung der Bürgschaften/Garantien/Kredite vertraglich festgelegt?
Wurden darüber hinaus Auflagen gemacht, die nicht den drei genannten Bereichen zuzuordnen sind, z. B. finanzielle Auflagen? Wenn ja, welcher Art waren die Auflagen, und wie wurde ihre Einhaltung geprüft?
Wurden außer beim Ilisu-Staudamm Bürgschaften/Garantien/Kredite aufgrund der Nichteinhaltung von Auflagen beendet? Wenn ja, welche Auflagen waren nicht erfüllt worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem, dass nach Erteilung einer Grundsatzzusage der Antragsteller oder die Antragstellerin bei unveränderter Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Erteilung der endgültigen Zusage hat, andererseits aber zum Zeitpunkt der Grundsatzzusage häufig noch nicht alle möglichen Auswirkungen des Projekts bekannt sind und die Zivilgesellschaft noch keine Möglichkeit hatte, kritische Aspekte in die Diskussion einzubringen, und wie geht sie mit diesem Problem um?
Wie häufig wurden in den Jahren 2004 (seit der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Umweltinformationen) bis 2009 Grundsatzzusagen für Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite vor Veröffentlichung der Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltstudien erteilt?
In wie vielen Fällen wurde dem Antragsteller oder der Antragstellerin nach Erteilung der Grundsatzzusage die endgültige Zusage verweigert, und aus welchen Gründen? Sind der Bundesregierung aus diesen Fällen Kosten (z. B. Schadenersatzansprüche) entstanden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Informationen der Zivilgesellschaft einen wertvollen Beitrag zur Prüfung des menschenrechtlichen Kontextes und der Menschenrechtsauswirkungen bzw. des ökologischen Kontextes und der Umweltauswirkungen eines Projekts leisten, und wenn nein, warum nicht?
Warum werden über Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite weniger Informationen veröffentlicht als zu beantragten Hermesbürgschaften, obwohl der Prüfumfang und die Einflussmöglichkeiten auf die Projektgestaltung größer sind als bei Hermesbürgschaften?
Aus welchem Grund wendet die Bundesregierung die OECD-Umweltleitlinien (sog. Common Approaches) nicht auf Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite an?