[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Eugen Schmidt,
Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/469 –
Das deutsche Engagement in Mali
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach eigener Darstellung im Jahr 2021 engagiert sich die Bundesregierung in
Mali gemäß den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden
fördern“ mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Engagement zur
Stabilisierung, Konfliktbewältigung, Friedensförderung und nachhaltigen
Entwicklung der Sahel-Region. Dabei wirkt der militärische Beitrag zur
Sicherheit zusammen mit Ertüchtigungsmaßnahmen und zivilen Beiträgen zur
Stabilisierung (Bundestagsdrucksache 19/28803).
1. Wann, in welchen Formaten, mit welchen Ressorts, auf welchen Ebenen
und mit welchen Ergebnissen hat sich die Bundesregierung mit der
französischen Regierung über die außen- und sicherheitspolitischen Ziele
und Teilziele abgestimmt, und wie oft erfolgt diese Abstimmung?
Die Bundesregierung stimmt sich laufend mit ihren französischen Partnern über
außen- und sicherheitspolitische Ziele des Sahel-Engagements ab. Diese
vertraulichen Abstimmungen laufen ressortübergreifend und auf allen Ebenen.
2. Gibt es für die Militärmission MINUSMA eine klare
Operationalisierung?
Wenn ja, wie ist diese im Detail ausgestaltet?
3. Wurde ein militärisch angestrebter Endzustand („desired endstate“)
festgelegt (bitte ggf. dessen Teilziele und Zeiträume auflisten)?
Wenn ein „desired endstate“ festgelegt wurde, in welcher Form findet ein
Controlling über erreichte Teilziele und definierte Zeiträume statt, und
gibt es hierzu eine Roadmap der Bundesregierung (falls ja, bitte
anfügen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/867
20. Wahlperiode 27.02.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche nennenswerten Erfolge erzielte die Militärmission MINUSMA
(bitte mit jeweiligen Zeitangaben)?
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten
Nationen in Mali (MINUSMA) wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
mit seiner Resolution 2100 (2013) vom 25. April 2013 mandatiert. Seitdem
schreibt der Sicherheitsrat die Mandatierung von MINUSMA unter
Berücksichtigung der jeweiligen Lageentwicklung in Mali fort, zuletzt mit Resolution
2584 (2021) vom 29. Juni 2021.
In den Ziffern 17 bis 31 der Resolution 2584 (2021) sind Einzelheiten zur
Umsetzung festgelegt.
Der Generalsekretär berichtet dem Sicherheitsrat vierteljährlich über die Lage
in Mali und die Arbeit von MINUSMA einschließlich der im jeweiligen
Zeitraum erreichten Fortschritte, zuletzt mit seinem Bericht vom 4. Januar 2022
(VN-Dokumentennummer S/2021/1117). Der Sicherheitsrat berät auf
Grundlage dieses Berichtswesens regelmäßig über die Lage in Mali einschließlich der
Rolle von MINUSMA, zuletzt am 11. Januar 2022.
Ergänzend wird auf die jeweiligen Anträge der Bundesregierung an den
Deutschen Bundestag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an MINUSMA auf Bundestagsdrucksache 19/28803 verwiesen.
5. Welche nennenswerten Erfolge erzielte die Militärmission EUTM Mali
(bitte mit jeweiligen Zeitangaben)?
Die militärische EU-Ausbildungs- und Beratungsmission (EU Training
Mission) Mali wurde mit Ratsbeschluss vom 17. Januar 2013 eingesetzt. Die
malischen Streitkräfte, die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten und die
nationalen Streitkräfte der weiteren G5-Sahel-Staaten sollen im Rahmen von
EUTM Mali durch Ausbildung, Beratung und Begleitung ohne
Exekutivbefugnisse befähigt werden, eigenständig und nach völkerrechtlichen Standards für
Sicherheit zu sorgen. Bislang wurden ca. 16 000 malische Soldaten und
Soldatinnen ausgebildet. Dabei wurde im Rahmen einer sich weiter
verschlechternden Gesamtsicherheitslage insbesondere die Durchsetzungs- und
Durchhaltefähigkeit der malischen Streitkräfte gesteigert, etwa durch gezielte individuelle
Ausbildung und wesentliche Fortschritte z. B. im Bereich Logistik.
Zudem wurde im Rahmen der seit August 2021 EUTM Mali unterstellten
Spezialkräfteausbildungsmission in Tillia (Niger) der Partnerverband umfangreich
ausgestattet und ausgebildet sowie die von der Bundesregierung finanzierte
Spezialkräfteschule gebaut und im Ausbildungsbetrieb unterstützt.
Im Übrigen wird auf die jeweiligen Anträge der Bundesregierung an den
Deutschen Bundestag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali auf
Bundestagsdrucksache 19/28804 verwiesen.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Engagement der
französischen Bündnispartner Deutschlands in Mali?
Wenn ja, wie hat sich dieses im Laufe der französischen Einsätze
entwickelt (bitte die personale Stärke und die Ziele genau auflisten; mit
zeitlicher Angabe der Veränderungen)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über einen möglichen
bevorstehenden Abzug oder Teilabzug ihrer französischen Bündnispartner aus Mali,
und wenn ja, welche?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem, engem Austausch mit ihrem
französischen Partner zu sicherheitspolitischen Fragen im Sahel. Im Juni 2021
avisierte die französische Regierung eine grundlegende Anpassung dieses
Engagements (vgl.
https://www.france24.com/fr/afrique/20210610-op%C3%A9ra
tion-barkhane-emmanuel-macron-va-annoncer-une-restructuration-des-troupes)
und kündigte im Vorfeld des EU-AU-Gipfels am 17. Februar gemeinsam mit
internationalen Partnern an, die Antiterror-Missionen Barkhane und Takuba in
Mali zu beenden, für die Region jedoch grundsätzlich weiter umfassend
engagiert bleiben zu wollen. Auch die Bundesregierung hat diese Erklärung
unterzeichnet, vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/frieden-sicherhei
t-sahel-westafrika/2512170.
8. Hat die Bundesregierung aktuell die Absicht, bei einem möglichen
Abzug der französischen Bündnispartner die Militärmission MINUSMA zu
beenden?
Wenn nein, warum nicht?
Über die Fortführung und Beendigung von MINUSMA entscheidet der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Über die Fortführung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA entscheidet der Deutsche Bundestag
auf Antrag der Bundesregierung.
9. Hat die Bundesregierung für den Mali-Einsatz der Bundeswehr eine
Exitstrategie erarbeitet?
a) Wenn ja, wie ist diese im Detail ausgestaltet?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundeswehr ist im Rahmen der Trainingsmission der Europäischen Union
(EUTM Mali) sowie im Rahmen der Multidimensionalen Integrierten
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) in Mali engagiert. Auf
die Antworten zu den Fragen 4 und 5 sowie auf die jeweiligen Anträge der
Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an diesen Missionen wird verwiesen.
10. Welche Ressorts der Bundesregierung sind in Mali engagiert, und wie
hoch waren die seit 2013 für Mali ausgegebenen Mittel (nach Ressorts
insgesamt und jährlich aufschlüsseln)?
Zum ressortspezifischen Engagement der Bundesregierung in Mali wird auf die
nachstehende Tabelle verwiesen.*
Jahr AA BMVg BMZ BMI** BMU Gesamt
2013 16 061 060 23 800 000 79 880 336 51 245 119 792 641
2014 16 236 938 27 900 000 82 881 888 304 098 32 180 127 355 104
2015 13 360 848 26 400 000 92 469 455 390 613 1 020 901 133 641 817
2016 38 121 171 139 668 538 31 760 258 563 845 1 981 438 212 095 250
2017 30 848 589 245 747 339 177 727 367 729 909 2 064 176 457 117 380
2018 36 159 043 330 629 752 37 023 644 594 040 2 111 483 406 517 962
2019 33 269 211 313 694 020 107 790 923 494 039 2 471 052 457 719 245
2020 131 757 276 390 229 701 73 906 735 645 848 1 250 548 597 790 108
2021 133 274 928 462 375 163 116 650 813*** 554 073 728 522 713 583 499
2022 49 276 935 558 681 387 607 958 322
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden
Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende
Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen weiteren
Auskünfte zu den Ausgaben sind aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig. Die erbetenen Auskünfte zu Kosten des deutschen Beitrages in
Mali betreffen wesentliche Strukturelemente des Bundesnachrichtendienstes.
Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Methoden des
Bundesnachrichtendienstes ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stark beeinträchtigen, was
wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren
Interessen schweren Schaden zufügen könnte. Diese Informationen werden
daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen als „VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.****
11. Wie viele Ortskräfte beschäftigen die deutsche Botschaft, deutsche
Regierungsorganisationen und die Bundeswehr in Mali seit 2013, in
welchen Funktionen sind diese eingesetzt, und welche Qualifikationen haben
diese?
Lokal Beschäftigte sind unabdingbar für die effektive Arbeit der
Bundesregierung im Ausland und deshalb unverzichtbare Personalressource jeder Aus-
* Mali profitiert auch von regionalen Projekten, deren Mitteleinsatz nicht immer klar abgrenzbar ist (z. B. zentrale
Beschaffungen in einem Land und Einsatz beschaffter Güter in anderen Ländern der Region oder auch zentrale
Verwaltungsaufgaben (in einem Land) für regionale Projekte) und deshalb in der Tabelle nicht berücksichtigt wurden. Die
Förderhöhe für humanitäre Hilfe (AA) hingegen umfasst alle Vorhaben, die entweder ausschließlich in Mali oder im
Rahmen eines Regionalprojekts auch anteilig in Mali umgesetzt wurden. Nicht enthalten sind Projektmaßnahmen in
Nachbarländern, die ausschließlich in Nachbarländern ohne Mali-Komponente umgesetzt wurden.
**
Das BKA setzte in den letzten fünf Jahren keine Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) zugunsten von Mali
um. Über diesen Zeitraum hinaus werden die Informationen nicht vorgehalten. Darüber hinaus werden alle Maßnahmen
der Polizeilichen Aufbauhilfe in den Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LIN-
KE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (zuletzt mit Bundestagsdrucksache 20/229) veröffentlicht.
***
***Die Zahlen für 2021 sind vorläufig und können sich ggf. noch ändern.
****
****
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
landsvertretung. Lokale Kräfte werden in verschiedenen Funktionen eingesetzt
und sind dementsprechend qualifiziert.
In Mali wurden seit 2013 an der deutschen Botschaft in Bamako 28 lokale
Kräfte beschäftigt, 538 arbeiteten für Regierungsorganisationen wie die
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit und die Kreditanstalt für
Wiederaufbau, 67 lokale Kräfte für die Bundeswehr.
12. Wie viele deutsche zivile Organisationen waren oder sind nach Kenntnis
der Bundesregierung in Mali seit 2013 tätig, und wie viele Ortskräfte in
welchen Funktionen beschäftigen diese?
Es besteht keine Verpflichtung deutscher Organisationen im Ausland, sich bei
deutschen Stellen anzumelden. Dementsprechend verfügt die Bundesregierung
über keine statistischen Informationen im Sinne der Fragestellung.
13. Wie viele malische Staatsangehörige befanden sich am 31. Dezember der
Jahre 2013 bis 2021 sowie am 30. November 2021 (bzw. letzte
verfügbare Daten) in Deutschland (bitte differenziert nach Aufenthaltsstatus
aufführen)?
Die Angaben können ausweislich des Ausländerzentralregisters der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
zum
31.12.
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Malische Staatsangehörige in
Deutschland insgesamt 1 489 1 773 2 406 3 500 3 142 3 018 2 986 2 951 3 049
davon:
Niederlassungserlaubnis 155 157 167 176 178 186 205 213 237
Aufenthaltserlaubnis 338 352 372 391 558 651 746 764 806
Aufenthaltsgestattung 661 685 911 1 655 1 071 819 618 421 309
Ausreisepflichtig 175 306 476 587 914 1 027 1 094 1 180 1 167
Sonstiges (z. B.
Fiktionsbescheinigung, Antrag auf
Aufenthaltstitel gestellt, kein
Aufenthaltsrecht im AZR erfasst)
160 273 480 691 421 335 323 373 530
14. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung die demographische
Entwicklung in Mali in den letzten zehn Jahren?
In den letzten zehn Jahren ist die Bevölkerung in Mali laut Daten der Weltbank
um ca. 3 Prozent jährlich von 15,97 Millionen (2012) auf 20,85 Millionen
(2021) angewachsen (vgl.
https://databank.worldbank.org/views/reports/report
widget.aspx?Report_Name=CountryProfile&Id=b450fd57&tbar=y&dd=y&in
f=n&zm=n&country=MLI).
15. Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen im Rahmen der
humanitären Hilfe wurden seit 2013 in welcher Höhe unterstützt?
Wie lange ist die malische Bevölkerung nach Bewertung der
Bundesregierung noch auf humanitäre Hilfe von der internationalen
Gemeinschaft angewiesen (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung verfolgt bei der humanitären Hilfe in der Sahelregion
einen regionalen Ansatz, der auch Mali umfasst. Daher stellt die
Bundesregierung Hilfsorganisationen humanitäre Mittel größtenteils regional und
entsprechend der beim humanitären Weltgipfel 2016 eingegangenen Verpflichtung des
Grand Bargain zunehmend flexibel zur Verfügung, damit die humanitäre Hilfe
rein bedarfsorientiert in der Sahelregion eingesetzt werden kann. Auf die
nachstehende Übersicht der von der Bundesregierung eingesetzten humanitären
Mittel in Mali sowie Regionalmittel mit Mali-Komponente in den Jahren 2013 bis
2021 wird verwiesen.
Jahr Mittel*
2013 7 611 650,72 Euro
2014 8 918 111,79 Euro
2015 4 270 898,30 Euro
2016 14 770 000,00 Euro
2017 6 829 491,03 Euro
2018 15 824 468,16 Euro
2019 12 706 537,87 Euro
2020 37 403 577,05 Euro
2021 54 172 064,18 Euro
2022 28 269 742,49 Euro
Schwerpunkte der humanitären Hilfsmaßnahmen in Mali bilden die
Nahrungsmittelnothilfe, die Verbesserung der Wasser-, Sanitär- und
Hygienebedingungen, die Basisgesundheitsversorgung sowie der Schutz und die Versorgung von
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Umsetzungspartner sind internationale
Organisationen wie etwa das Welternährungsprogramm/WFP, das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen/UNHCR, das Kinderhilfswerk der Vereinten
Nationen/UNICEF, das Koordinierungsbüro der Vereinten Nationen für
humanitäre Angelegenheiten/OCHA, Nichtregierungsorganisationen (ADRA
Deutschland, Arche Nova, Deutscher Caritasverband, Deutsche
Welthungerhilfe, Handicap International, Help e. V., Norwegian Refugee Council, Plan
International) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Die humanitären Bedarfe in Mali sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Laut VN-Bedarfsplan ist auch die Zahl der Menschen, die auf humanitäre Hilfe
angewiesen sind, von 4,1 Millionen im Jahr 2018 auf aktuell 6,3 Millionen
Menschen gestiegen. Ursächlich für die Bedarfe in der Sahelregion sind neben
struktureller Unterentwicklung insbesondere die Auswirkungen bewaffneter
Konflikte, Klimawandel und die COVID-19-Pandemie. Da die humanitäre
Hilfe rein bedarfsorientiert und nach humanitären Prinzipien geleistet wird, plant
die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Zahlen hilfsbedürftiger
Menschen ihre humanitäre Hilfe entsprechend fortzusetzen.
*
Die Förderhöhen umfassen alle Vorhaben, die entweder ausschließlich in Mali oder im Rahmen
eines Regionalprojekts auch anteilig in Mali umgesetzt wurden. Nicht enthalten sind
Projektmaßnahmen, die ausschließlich in Nachbarländern ohne Mali-Komponente umgesetzt wurden.
16. Welche Zeiträume beschreibt die Bundesregierung in ihren Zielen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/18080, S. 2) mit kurzfristig, mittelfristig und
langfristig (Angabe in Jahren)?
Die Vielzahl von Faktoren, die ständig und mit unterschiedlicher Intensität auf
die Zielerreichung einwirken (politisches Umfeld, Entwicklung der
Sicherheitslage, Schwerpunktlegung Dritter) sowie die volatilen Konfliktdynamiken
lassen eine Definition im Sinne der Fragestellung nicht zu.
17. Was versteht die Bundesregierung unter glaubwürdig und legitim im
Kontext der Ziele des deutschen Engagements in Mali (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/18080, S. 2)?
Mit welchen Vorhaben und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung
dieses Ziel, und welche Erfolge konnten erreicht werden?
Die Bundesregierung verfolgte im Sinne der Fragestellung in den vergangenen
Jahren das Ziel, malische Staatsorgane in ihrer Leistungsfähigkeit im Einklang
mit rechtskonformen Standards zu stärken, damit breite Teile der Bevölkerung
in allen Landesteilen mehr Vertrauen in den malischen Staat erlangen. Dazu
trugen vorrangig Stabilisierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen bei, wie auch
Trainings- und Beratungsmaßnahmen der zivilen und militärischen EU-
Missionen sowie das Engagement der Bundesregierung in einer Vielzahl von
Projekten und Kooperationen vor Ort. Erfolge der Maßnahmen werden jeweils
projektbezogen erfasst und ausgewertet.
18. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Verwirklichung ihres Ziels in
Afrika, Wohlstand und Beschäftigung für alle zu realisieren (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/18080, S. 2)?
a) Welche Indikatoren werden zur Bewertung der Lage herangezogen?
b) Welche Maßnahmen und Vorhaben hatten Erfolg?
Die Fragen 18 bis 18b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung engagiert sich weiterhin für das Ziel, in Afrika Wohlstand
und Beschäftigung zu schaffen. Für weitere Einzelheiten zur deutschen
Entwicklungspolitik wird auf den 16. Entwicklungspolitischen Bericht der
Bundesregierung verwiesen (vgl.
https://www.bmz.de/de/aktuelles/entwicklungspolitis
cher-bericht-der-bundesregierung).
19. Durch welche Maßnahmen der Bundesregierung konnten die Kernstaaten
der Sahel-Region (Mali, Burkina Faso, Niger) bereits eigenständig gegen
organisierte Kriminalität wie Schlepperstrukturen und somit gegen
irreguläre Migration vorgehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18080, S. 2)?
Die Bundesregierung unterstützt Mali, Burkina Faso und Niger in der
Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität, die in ihren verschiedenen
Erscheinungsformen konfliktverursachend, -verschärfend oder -verlängernd
wirken und so Frieden und Stabilität untergraben kann.
Darüber hinaus haben die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt
Unterstützung im Rahmen der polizeilichen Ausstattungs- und Ausbildungshilfe
geleistet. Einzelheiten sind den Antworten der Bundesregierung auf die
Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zum Einsatz deutscher Polizistinnen und
Polizisten im Ausland zu entnehmen.
Darüber hinaus konnte erstmalig ein Teilnehmer aus Niger zur Konferenz eines
bei EUROPOL angesiedelten Projekts der Europäischen Union zur
Bekämpfung von Menschenhandel entsendet werden.
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Respekt vor
multiethnischer Diversität in Mali herzustellen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/18080, S. 2)?
Welche strategischen deutschen Ziele begründen dieses Interesse?
Die Bundesregierung fördert in Mali interethnische Dialog- und
Versöhnungsprozesse. Hintergrund dieser Förderung ist der Ansatz, dass nur eine
langfristige und nachhaltige Versöhnung zwischen den verschiedenen ethnischen
Gruppen zu dauerhafter Stabilisierung, gesellschaftlichem Zusammenhalt und damit
Resilienz gegenüber terroristischen Gruppen führt.
21. In welchen Krisenregionen anderer Kontinente wurde durch
militärischzivile Interventionen eine Stabilisierung und eine nachhaltige Befriedung
von Konflikten ermöglicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18080, S. 2)?
Bei ihrem Engagement für die Stabilisierung und nachhaltige Befriedung von
Konfliktregionen verfolgt die Bundesregierung einen vernetzten Ansatz, der
auch in den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte
bewältigen, Frieden fördern“ 2017, Kapitel 3.1 dargelegt ist.
Ein Beispiel für diesen Ansatz ist das zivil-militärische Engagement der
internationalen Anti-IS-Koalition in Irak. Dort waren und sind militärische und
zivile Bemühungen lokaler und internationaler Akteure maßgeblich für die
Stabilisierung der ehemals vom sogenannten Islamischen Staat (IS) kontrollierten
Gebiete. In enger Abstimmung mit dem militärischen Vorgehen gegen die
Terrororganisation IS wurden in den befreiten Gebieten zivile Maßnahmen wie die
Räumung von Minen und Sprengfallen, Reparatur, Rehabilitierung und
Wiederaufbau zerstörter Basisinfrastruktur, Schaffung von Einkommensperspektiven
sowie die Aufarbeitung von Verbrechen und Maßnahmen zur Förderung
friedlichen Zusammenlebens ergriffen. Diese Maßnahmen ermöglichten die
Rückkehr eines großen Teils der Binnenvertriebenen und tragen gemeinsam mit der
fortgesetzten Stärkung des irakischen Sicherheitssektors fortwährend dazu bei,
die Voraussetzungen für eine längerfristige Stabilisierung, sozioökonomische
Entwicklung und Befriedung von Irak zu schaffen.
22. In welchen anderen Sahel-Staaten plant die Bundesregierung ein
erweitertes Engagement (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18080, S. 2; bitte
begründen)?
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen überprüft die Bundesregierung derzeit
ihre Maßnahmen.
23. Welche Schlussfolgerungen für den weiteren Einsatz deutscher Kräfte
und Mittel für Mali zieht die Bundesregierung aus dem nach
Expertenmeinung gescheiterten Einsatz in Afghanistan (vgl. Internationale
Politik, November/Dezember 2021, S. 28 ff.)?
Den Ergebnissen der laufenden Auswertung des deutschen Engagements in
Afghanistan wird die Bundesregierung nicht vorgreifen und daher auch externe
Bewertungen derzeit nicht kommentieren.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Aussage des Pressesprechers
des US-Außenministeriums Ned Price vom 15. Dezember 2021 zu einem
möglichen Einsatz der russischen Söldnertruppe „Gruppe Wagner“ in
Mali (vgl.
https://de.usembassy.gov/de/moeglicher-einsatz-der-gruppe-w
agner-in-mali/)?
Wenn ja, hat sie sich zu der Aussage eine eigene Auffassung erarbeitet,
und wie lautet diese ggf.?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über einen möglichen Einsatz der
russischen Söldnertruppe „Gruppe Wagner“ in Mali (vgl. Frage 24, wenn
ja, bitte Anzahl der Söldner, Einsatzbereich und Einsatzgebiet auflisten)?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein mögliches Mandat für eine
russische Ausbildungsmission?
Wenn ja, wie ist dieses im Detail ausgestaltet, und wie hoch sind die
anfallenden Kosten für einen solchen Einsatz (vgl.
https://www.welt.de/pol
itik/ausland/article235865656/Mali-bestreitet-Einsatz-russischer-Soeldne
r-der-Wagner-Group.html)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine mögliche materielle
Unterstützung der russischen Regierung für den Einsatz der „Wagner
Gruppe“ in Mali (vgl.
https://www.welt.de/politik/ausland/article235865656/
Mali-bestreitet-Einsatz-russischer-Soeldner-der-Wagner-Group.html )?
Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat Erkenntnisse, dass sich seit Ende Dezember 2021
russische Kräfte in Mali aufhalten.
Darüber hinaus kann die Antwort auf die Frage nicht offen erfolgen. Die
Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Verschlusssachenanweisung
(VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte
Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu den
Fähigkeiten und Möglichkeiten sowie der Erkenntnislage des
Bundesnachrichtendienstes (BND) einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland,
sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung
von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der
dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung
zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.*
28. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus einem möglichen Einsatz russischer Söldner in Mali (vgl.
Vorfragen)?
Die Bundesregierung wird die Entwicklungen weiter sehr genau beobachten
und sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern zur Präsenz russischer
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Kräfte und den Bedingungen, unter denen die Bundesregierung und ihre EU-
Partner vor Ort engagiert sind, abstimmen.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Pläne der malischen
Übergangsregierung, demokratische Wahlen in Mali für fünf Jahre
auszusetzen (
https://www.tagesschau.de/ausland/mali-249.html), und wenn ja,
welche?
Plant die Bundesregierung Konsequenzen aus der durch die malische
Übergangsregierung angekündigten Aussetzung demokratischer Wahlen
für fünf Jahre in Mali (wenn nein, bitte begründen, wenn ja, welche)?
30. Verhandelt die Bundesregierung über die mögliche Aussetzung
demokratischer Wahlen bilateral mit der malischen Übergangsregierung (wenn
nein, bitte begründen)?
Wenn ja, über welche diplomatischen Kanäle und in welchen Formaten
versucht die Bundesregierung, Einfluss zu nehmen?
31. Stellt die Bundesregierung Anforderungen an die malische
Übergangsregierung für das deutsche Engagement in Mali?
Wenn ja, welche Mindestanforderungen muss die malische Regierung
erfüllen, um die Voraussetzungen für eine Weiterführung des deutschen
Engagements einzuhalten?
32. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Verstetigung autoritärer
Strukturen in Mali?
Wenn ja, inwieweit hat dies Auswirkungen auf den deutschen
Stabilisierungseinsatz (bitte militärisches und ziviles Engagement separat
anführen)?
33. Hat die Bundesregierung die Aussage der malischen Übergangsregierung
vor dem Hintergrund deutscher Beiträge zur Stabilisierung und der in
dem Antrag der Bundesregierung formulierten Begründung für ein
deutsches Engagement (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28804, S. 4, „Priorität
für Deutschland ist die Begleitung der Transition in Mali zurück zur
verfassungsgemäßen Ordnung und des innermalischen Friedensprozesses
[…]) bewertet?
Wenn ja, wie ist diese Bewertung im Detail ausgestaltet (wenn nein, bitte
begründen)?
Die Fragen 29 bis 33 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat Kenntnis von den Plänen der malischen
Übergangsregierung, die Transition über den mit der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS vereinbarten Zeitrahmen (18 Monate) hinaus, um bis zu fünf
Jahre zu verlängern. Die Verschiebung der Wahlen um mehrere Jahre akzeptiert
die Bundesregierung nicht und hat dies auch der malischen
Übergangsregierung verschiedentlich mit Nachdruck kommuniziert, u. a. während der Reise
von Staatsministerin im Auswärtigen Amt Katja Keul vom 3. bis 5. Februar
2022, durch ein Gespräch des Afrikabeauftragten mit der malischen
Botschafterin im Auswärtigen Amt am 5. Januar 2022 sowie in Gesprächen von
Entsandten der deutschen Botschaft in Bamako mit malischen Amtsträgern. Auf EU-
Ebene hat die Bundesregierung im Dezember 2021 die Einrichtung eines EU-
Sanktionskriteriums mitgetragen, das sich gegen Personen richtet, die Frieden,
Sicherheit und Stabilität in Mali bedrohen und den erfolgreichen Abschluss der
Transition behindern oder unterminieren. Die Bundesregierung unterstützt die
Forderung der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft an die malische
Übergangsregierung, einen abgestimmten und akzeptablen Wahlfahrplan
vorzulegen. Angesichts der derzeitigen Tendenzen zur Festigung einer militärischen
Regierung, sieht sich die Bundesregierung zu einer kritischen Prüfung ihres
Engagements gehalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]