Zuständigkeitsübergang für den Nationalen Normenkontrollrat und für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung auf das Bundesministerium der Justiz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Herbst 2006 durch das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) als unabhängiges Gremium im Bundeskanzleramt eingerichtet. Der Normenkontrollrat nimmt seitdem die Rolle eines kritischen Mahners und Begleiters der Politik wahr. Er überprüft, ob veranschlagte Bürokratiekosten bei neuen Vorhaben von den Bundesministerien plausibel berechnet wurden. Die Bundesministerien sind verpflichtet, den sich aus ihren Regelungsentwürfen ergebenden Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparent darzustellen. Zum Auftrag des NKR gehört es auch, die Bundesregierung in Bezug auf Fragen der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung zu beraten und Empfehlungen zur Verwaltungsmodernisierung zu formulieren. Zur systematischen Begleitung dieser Aufgaben wurde im Jahr 2006 zudem ein Referat für Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung im Bundeskanzleramt eingerichtet. Zudem wurde ein Staatsminister bei der Bundeskanzlerin zum Koordinator für Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung berufen und mit der Leitung eines entsprechenden Staatssekretärsausschusses betraut.
Mit dem von der neuen Bundesregierung neu gefassten Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 geht die Zuständigkeit für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung sowie für den Nationalen Normenkontrollrat nun vom Bundeskanzleramt auf das Bundesministerium der Justiz über. Die Begründung dieser neuen behördlichen Zuständigkeitsordnung und die daraus entstehenden Konsequenzen für den Bürokratieabbau müssen nach Ansicht der Fragesteller transparent gemacht werden. Vor dem Hintergrund der vom Bundeskabinett beschlossenen Novellierungsvorschläge für das NKRG, deren parlamentarische Beratung zeitnah zu erwarten ist, erscheint eine eilige Behandlung der vorgelegten Fragen durch die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller angezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Womit begründet die Bundesregierung den im Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 angeordneten Zuständigkeitsübergang für den Nationalen Normenkontrollrat vom Bundeskanzleramt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz?
Womit begründet die Bundesregierung den im Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 angeordneten Zuständigkeitsübergang für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung vom Bundeskanzleramt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz?
Wer wird innerhalb der Bundesregierung künftig die bisherigen Aufgaben des Koordinators der Bundesregierung für Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung wahrnehmen, mit der die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der letzten Bundesregierung einen Staatsminister bei der Bundeskanzlerin beauftragt hatte?
Wird die Bundesregierung die Arbeit des bisherigen Staatssekretärsausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ fortführen? Wenn ja, wer wird diesem Staatssekretärsausschuss angehören, und wer wird den Vorsitz führen?
Wie hat sich die personelle Ausstattung des Nationalen Normenkontrollrates und seiner Geschäftsstelle sowie des bisherigen Referats 613 des Bundeskanzleramtes nach Bekanntwerden des neu gefassten Organisationserlasses, also seit dem 8. Dezember 2021, verändert?
Wie sehen die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen oder Initiativen für das Bürokratieentlastungsgesetz aus, mit dem die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP plant, die Wirtschaft, die Bürger sowie die Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand zu entlasten?