[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/587 –
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im vierten Quartal 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese,
Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen
geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu
instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene
rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der
Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die
Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an
bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den
Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und
auch Gewalt ausgesetzt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage können nur Angaben zu
solchen Versammlungen und Organisatoren gemacht werden, die dem
gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
unterliegen. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, soweit es sich um
nichtextremistische Versammlungen handelt, an denen sich Rechtsextremisten in
geringer Zahl und ohne prägenden Einfluss auf das Demonstrationsgeschehen
beteiligt haben.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/718
20. Wahlperiode 15.02.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 15. Februar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten
Quartal 2021 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor
geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor
Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der
Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um
welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder
haben sich andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung
(welche) im vierten Quartal 2021 an Protesten gegen geplante oder
vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils Ort und Datum
angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam
beantwortet.
Im vierten Quartal 2021 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die
konkret gegen eine geplante oder bereits bestehende Asylbewerber- bzw.
Flüchtlingsunterkunft gerichtet waren.
4. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten
Quartal 2021 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung
bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche
Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern,
Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer
als 20 ist, auflisten)?
Im vierten Quartal 2021 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die
(überwiegend) im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung/Asyl
gestanden haben.
5. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts
(PMK = Politisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von
Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
Unter Bezugnahme auf die Fragen 1 bis 4 liegen der Bundesregierung für das
vierte Quartal 2021 keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die dem
Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet wurden und im Zusammenhang mit einem
demonstrativen Ereignis und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“
und der Ausländer- oder Asylthematik stehen.
6. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen,
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder
dezentralen Wohnungen,
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen
bzw. Asylsuchenden einsetzen,
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2021
(bitte Komplexe 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Bundesländern,
Orten, Ortsteil, Straße und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in
den Bereich der PMK-rechts, und zu welchen der in Frage 6a bis 6d
aufgeführten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der
Ermittlungsbehörden?
7. Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe 6a und 6b für das Jahr 2021
bisher dar?
8. Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen jeweils seit
Jahresbeginn 2021 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall
aufführen, was geschehen ist, und verwendete Waffen oder Gegenstände
bzw. direkte körperliche Tätlichkeiten oder verbale Bedrohungen
angeben)?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 31. Januar 2022 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 13 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal 2021 vor, bei
denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Hiervon
wurden zehn dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet, zwei Delikte
entfallen auf den Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- und ein Delikt wird
dem Phänomenbereich PMK -links- zugerechnet. Eine entsprechende
Kategorisierung zu den Fragen 6a und 6b ist nicht automatisiert zu generieren.
Mit Stand vom 31. Januar 2022 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
219 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal 2021 vor, die sich gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Davon
entfallen 204 Straftaten auf den Phänomenbereich der PMK -rechts-.
Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von
Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer
eigenständigen Kategorie im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Daher werden die nachfolgenden
Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/
freiwillige Helfer im Themenzusammenhang Ausländer-/Asylthematik übermittelt.
Mit Stand vom 31. Januar 2022 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
einer Straftat gegen Hilfsorganisationen vor, die auf den Phänomenbereich PMK
-rechts- entfällt.
Zudem liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu zwei Straftaten gegen
Ehrenamtliche/freiwillige Helfer vor, wobei beide Straftaten dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen sind.
Die Fallzahlen des Jahres 2021 sind vorläufig und können sich durch Nach-
und Änderungsmeldungen noch erheblich verändern. Die Aufstellungen der
einzelnen Delikte sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Erkenntnisse zu
Pressemitteilungen der jeweiligen Ermittlungsbehörden liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Angriffsziel „Asylunterkunft“ viertes Quartal 2021 (Stand: 31. Januar 2022)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB* Zähldelikt
1 04.10.2021 Schönau BY Links Sachbeschädigung § 303 StGB**
2 06.10.2021 Hamburg HH Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
3 07.10.2021 Greven NW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
4 11.10.2021 Düsseldorf NW Nicht
zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
5 16.10.2021 Simbach BY Rechts Mord § 211 StGB
6 20.10.2021 Speyer RP Rechts Beleidigung § 185 StGB
7 23.10.2021 Bremen HB Nicht
zuzuordnen
Volksverhetzung § 130 StGB
8 06.11.2021 Großkrotzenburg HE Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
9 11.11.2021 Visselhövede NI Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
10 19.11.2021 Bramsche NI Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
11 26.11.2021 Oldenburg SH Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
12 21.12.2021 Mechernich NW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
13 27.12.2021 Neuburg BY Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
* PHB: Phänomenbereich
** StGB: Strafgesetzbuch
Zum Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne „Asylunterkunft“ viertes Quartal 2021
(Stand: 31. Januar 2022) siehe Anlage 1.
Angriffsziel „Hilfsorganisation“ im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“
viertes Quartal 2021 (Stand: 31. Januar 2022)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 22.12.2021 Bad Waldsee BW Rechts Beleidigung § 185 StGB
Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ im Themenfeld „Ausländer-/
Asylthematik“ viertes Quartal 2021 (Stand: 31. Januar 2022)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 27.10.2021 Oldenburg NI Rechts Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
2 22.12.2021 Bad Waldsee BW Rechts Beleidigung § 185 StGB
9. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte
zumindest nach Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der zu Frage 6
gelieferten Tabelle aufführen)?
10. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 aufgeführten
Angriffe?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den begangenen Gewaltdelikten im vierten Quartal 2021 wurden 33
Personen verletzt, davon fünf Kinder (33 Verletzte bei Straftaten gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften, keine Verletzten bei Straftaten
gegen Asylunterkünfte und keine Verletzten bei Straftaten gegen
Hilfsorganisationen/Ehrenamtliche/freiwillige Helfer).
11. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der
beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren
politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten
Tabelle aufschlüsseln mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, der
Anzahl der Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der
Täterinnen und Täter)?
Im vierten Quartal 2021 konnten mit Stand vom 31. Januar 2022 zu 152
Delikten 178 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte: vier
Delikte – acht Tatverdächtige; Straftaten gegen Asylbewerber: 148 Delikte –
170 Tatverdächtige; Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige Helfer und
Hilfsorganisationen: keine Delikte – keine Tatverdächtigen).
12. Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten seit Jahresbeginn 2021
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu
wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen
Vorerkenntnisse im Sinne der PMK-rechts vor?
Für das Jahr 2021 konnten mit Stand vom 31. Januar 2022 zu 862 Delikten
1 019 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte:
27 Delikte – 46 Tatverdächtige; Straftaten gegen Asylbewerber: 822 Delikte –
959 Tatverdächtige; Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige Helfer: sechs
Delikte – sieben Tatverdächtige; Straftaten gegen Hilfsorganisationen: sieben
Delikte – sieben Tatverdächtige).
Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Eingangsstatistik. Die Länder sind
nicht verpflichtet, das Bundeskriminalamt (BKA) über den Verfahrensausgang
dortiger Strafverfahren zu informieren. Aus diesem Grund kann durch die
Bundesregierung keine Aussage zum Stand bzw. Ausgang der Strafverfahren
getroffen werden.
13. Mit welchen der in den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle hat sich das
Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im
vierten Quartal 2021 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von
Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
Eine entsprechende Kategorisierung im Sinne der Fragestellung ist nicht
automatisiert zu generieren.
14. Mit welchen der in den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle hat sich das
Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst,
und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten
Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 4. November 2015 auf Bundestagsdrucksache
18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang hat der
Generalbundesanwalt im vierten Quartal 2021 nicht eingeleitet oder
übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen
Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des
Gerichtsverfassungsgesetzes).
15. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen
gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des
Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im vierten Quartal 2021 nach
Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum,
konkreten Verstößen und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren
auflisten)?
Die Bundesregierung hat für das vierte Quartal 2021 keine Kenntnis über
Sachverhalte erlangt, in denen es von Seiten des Sicherheitspersonals zu
Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern
gekommen ist.
16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 15 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das dritte Quartal 2021 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen
aufführen)?
Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur
Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte
eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht
zielführend. Aus diesem Grund werden sämtliche für das dritte Quartal 2021 im Sinne
der Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt, die hinsichtlich der
Fragen 6 bis 8 den untenstehenden Tabellen zu entnehmen sind bzw. sich zu den
weiteren Fragen wie folgt darstellen:
Unter Bezugnahme zu Frage 4 liegen der Bundesregierung für das dritte
Quartal 2021 mit Stand vom 31. Januar 2022 Erkenntnisse zu zehn Straftaten vor,
die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und der Ausländer-/
Asylthematik stehen.
Davon entfallen zwei Straftaten auf den Phänomenbereich PMK -rechts-, sechs
auf den Phänomenbereich PMK -links- und zwei auf den Phänomenbereich
PMK -nicht zuzuordnen-.
In Bezug zu Frage 5:
Für das dritte Quartal 2021 liegen der Bundesregierung mit Stand vom 31.
Januar 2022 Erkenntnisse zu zwei Straftaten vor, die dem Phänomenbereich der
PMK -links- zugeordnet wurden sowie im Zusammenhang mit einem
demonstrativen Ereignis und dem Thema Unterbringung von Asylbewerbern stehen.
In Bezug zu den Fragen 6 bis 8:
Mit Stand vom 31. Januar 2022 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 19 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2021 vor, bei
denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon
wurden 18 dem Phänomenbereich PMK -rechts- und eine dem Phänomenbereich
PMK -nicht zuzuordnen- zugeordnet. Eine entsprechende Kategorisierung zu
den Fragen 6a und 6b ist nicht automatisiert zu generieren.
Mit Stand vom 31. Januar 2022 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
427 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2021 vor, die sich gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Davon
entfallen 407 Straftaten auf den Phänomenbereich der PMK -rechts-, zwei auf den
Phänomenbereich der PMK-links-, eine auf den Phänomenbereich der PMK
-ausländische Ideologie-, acht auf den Phänomenbereich der PMK -religiöse
Ideologie- und neun auf den Phänomenbereich der PMK -nicht zuzuordnen-.
Mit Stand vom 31. Januar 2022 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
zwei Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige Helfer vor. Davon entfällt ein
Delikt auf den Phänomenbereich PMK -rechts- und eine Straftat auf den
Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen-.
Zudem liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu zwei Straftaten gegen
Hilfsorganisationen vor. Davon entfällt ein Delikt auf den Phänomenbereich
PMK -rechts- und eine Straftat auf den Phänomenbereich PMK -nicht
zuzuordnen-.
In Bezug zu den Fragen 9 und 10:
Bei den begangenen Gewaltdelikten im dritten Quartal 2021 wurden 61
Personen verletzt, davon ein Kind (58 Verletzte bei Straftaten gegen Asylbewerber/
Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften, drei Verletzte bei Straftaten gegen
Asylunterkünfte sowie keine Verletzte bei Straftaten gegen Hilfsorganisationen/
Ehrenamtliche/freiwillige Helfer).
In Bezug zu den Fragen 11 und 12:
Im dritten Quartal 2021 konnten mit Stand vom 31. Januar 2022 zu 267
Delikten 319 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte:
sechs Delikte – zwölf Tatverdächtige; Straftaten gegen Asylbewerber: 261
Delikte – 307 Tatverdächtige; Straftaten gegen Ehrenamtliche/Helfer bzw. gegen
Hilfsorganisationen: Keine Straftaten – Keine Tatverdächtige).
Bezugnehmend zu Frage 13 ist anzumerken, dass statistisch nicht erhoben
wird, welche Fälle im GETZ-R nachträglich behandelt wurden.
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 15 liegen keine ergänzenden
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung für das dritte Quartal 2021 vor.
Angriffsziel „Asylunterkunft“ drittes Quartal 2021 (Stand 31. Januar 2022)
Lfd.
Nr
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 03.07.2021 Petersberg HE Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
2 10.07.2021 Leipzig SN Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
3 14.07.2021 Großerlach BW Rechts Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 243 StGB
4 21.07.2021 Salzkotten NW Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
5 25.07.2021 Gießen HE Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
6 29.07.2021 Freudenstadt BW Rechts Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
7 11.08.2021 Eilenburg SN Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
8 19.08.2021 Grefrath NW Rechts Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
Lfd.
Nr
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
9 20.08.2021 Cavertitz SN Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
10 26.08.2021 Hermeskeil RP Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
11 29.08.2021 Chemnitz SN Rechts Beleidigung § 185 StGB
12 01.09.2021 Korschenbroich NW Nicht
zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
13 07.09.2021 Merseburg ST Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
14 07.09.2021 Trebsen SN Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
15 09.09.2021 Magdeburg ST Rechts Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB
16 13.09.2021 Nordhorn NI Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
17 14.09.2021 Siegen NW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
18 22.09.2021
Johanngeorgenstadt
SN Rechts Bedrohung § 241 StGB
19 26.09.2021 Köthen ST Rechts Körperverletzung § 223 StGB
Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne „Asylunterkunft“ drittes Quartal 2021
(Stand: 31. Januar 2022) siehe Anlage 2.
Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ im Themenfeld „Ausländer-/
Asylthematik“ drittes Quartal 2021 (Stand: 31. Januar 2022)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 03.08.2021 Bad Belzig BB Rechts Bedrohung § 241 StGB
2 25.08.2021 Ravensburg BW Nicht
zuzuordnen
Beleidigung § 185 StGB
Angriffsziel „Hilfsorganisationen“ im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“
drittes Quartal 2021 (Stand: 31. Januar 2022)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 25.08.2021 Fürth BY Nicht
zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
2 14.09.2021 Berlin BE Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/718
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/718
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]