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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Löschen statt sperren - Entfernung digitaler Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

17.03.2022

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/72916.02.2022

Löschen statt sperren – Entfernung digitaler Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der damalige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat in seiner Rede zur Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) 2021 ausgeführt, dass die Zahl der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Netz stark gestiegen sei (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2021/minister-bka-herbsttagung.html). Er hat außerdem erklärt, dass solches Bild- oder Videomaterial „auf keinen Fall dauerhaft abrufbar sein“ dürfe, weil dies die Betroffenen immer wieder zu Opfern mache. Dieser Einschätzung schließen sich die Fragestellenden ausdrücklich an.

Das BKA erklärte bereits im Mai 2021: „Stark angestiegen sind mit 53 Prozent auf 18 761 Fälle die Zahlen bei Missbrauchsabbildungen, sog. Kinderpornografie. Auch die starke Zunahme bei der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen durch Minderjährige war in 2020 besorgniserregend: Laut PKS [Polizeiliche Kriminalstatistik] hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsabbildungen – insbesondere in Sozialen Medien – weiterverbreiteten, erwarben, besaßen oder herstellten, in Deutschland seit 2018 mehr als verfünffacht – von damals 1 373 auf 7 643 angezeigte Fälle im vergangenen Jahr“ (https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2021/Presse2021/210526_pmkindgewaltopfer.html).

Für das Jahr 2020 registrierte die deutsche Polizei laut BKA 18 761 Fälle von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und damit einen Zuwachs von fast 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (vgl. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/Zahlen_und_Fakten/zahlen_und_fakten_node.html).

Diese Zunahme wird jedoch nicht im Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt abgebildet, denn ihm lässt sich entnehmen, dass das BKA 2020 6 821 Hinweise zu sog. kinderpornografischen Inhalten erfasst und zur Löschung weitergeleitet hat, im Jahr 2019 waren es 7 639 Hinweise (vgl. Bundestagsdrucksache 19/31839, S. 8).

Kurz nach der Herbsttagung des BKA 2021 allerdings haben Recherchen von „NDR“ und „DER SPIEGEL“, die Anfang Dezember 2021 veröffentlicht wurden, demonstriert, dass große Mengen solcher Darstellungen im Netz zu finden waren, auch solche, die bereits Gegenstand von Ermittlungsverfahren waren und danach erneut ins Netz gestellt wurden. Die Journalistinnen und Journalisten konnten „mit überschaubarem Aufwand in kurzer Zeit riesige Mengen“ von Dateien aus dem Netz entfernen lassen, indem sie die Betreiber der dazu genutzten Speicherdienste kontaktierten (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/kinderpornografie-loeschung-101.html).

Das Online-Format „STRG F“ des „Funk“-Angebots von „ARD“ und „ZDF“ zeigte in einer Ausgabe vom 2. Dezember 2021 (https://www.funk.net/channel/strgf-11384/paedoforen-warum-loescht-niemand-die-aufnahmen-strgf-1778317) das Beispiel einer Plattform im sog. Darknet, die zum Zeitpunkt der Aufnahme 3,7 Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer und 875 000 Posts hatte. Dort wurden Links zu Dateien veröffentlicht, die Darstellungen von sexualisierter Gewalt enthielten. Die eigentlichen Dateien waren nicht auf der Plattform im Darknet veröffentlicht, sondern über die Plattform waren die Zugangsinformationen auffindbar. Die Dateien lagen auf Servern kommerzieller Hosting-Anbieter im sog. Clearnet oder „offenen Internet“, also dem, was üblicherweise als „Internet“ verstanden wird. Die Redaktionen von „STRG F“ und des ARD-Politikmagazins „Panorama“ haben die kommerziellen Hosting-Anbieter, die die eigentlichen Dateien hosteten, per E-Mail darüber informiert, woraufhin die Dateien von den Hosting-Anbietern gelöscht wurden. Mit wenig Aufwand konnten die Redakteurinnen und Redakteure von „STRG F“ 80 000 Links an sechs Hoster schicken und diese so über den Charakter der Daten informieren, die diese hosteten. Innerhalb von 48 Stunden wurden 13,55 TB Daten mit Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern aus dem Netz entfernt.

Ein im Beitrag interviewter BKA-Beamter berichtet, das Ziel seiner Arbeit sei die Strafverfolgung der Täterinnen und Täter, das Löschen von solchem Material sei hingegen aus Mangel an Ressourcen nachrangige Aufgabe.

Auf „tagesschau.de“ war am 2. Dezember 2021 zu lesen: „Auf Nachfrage erläuterte der Leiter der Gruppe ‚Gewalt- und Sexualdelikte‘ im BKA, dass es zwar ein ‚essenzieller Auftrag auch an die Strafverfolgungsbehörden‘ sei, Missbrauchsdateien aus dem Netz entfernen zu lassen. Gerade bei ihren Ermittlungen im Darknet ließen sie jedoch nicht löschen. ‚Unsere Ermittlungen sind täterorientiert. Wir versuchen, die User zu bekommen. Wir sammeln keine Links ein‘, sagte Leon. Er verwies auf die personellen Ressourcen, die das Melden der Inhalte in Anspruch nähme – und die dann anderswo fehlten.“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/kinderpornografie-loeschung-101.html).

Der Deutsche Bundestag hat 2011 mit dem Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Bundestagsdrucksache 17/6644) das zuvor beschlossene Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben und im Beschluss festgehalten: „Jeder Klick, der den Internetnutzer auf ein kinderpornographisches Foto führt, verletzt erneut die Rechte des vom Missbrauch Betroffenen. Bekämpfungsansätze von Missbrauchsdarstellungen im Internet müssen daher bestmöglich an Opferschutzinteressen ausgerichtet sein.“ Und weiter: „Die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und nicht staatlichen Einrichtungen wie Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen wurden in jüngster Zeit weiter genutzt, um national und international eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte zu erreichen. Dieses Vorgehen hat sich als erfolgreich erwiesen, so dass Sperrmaßnahmen nicht erforderlich sind.“ Eindeutiges Ziel des Beschlusses ist u. a., „strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen“. Dies „kann auf Basis einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden, Selbstregulierungseinrichtungen der Internetwirtschaft und sonstiger anerkannter Einrichtungen erfolgreich betrieben werden“, ist aber nicht darauf beschränkt, dass nur solche Löschungen vorgenommen werden, die zuvor von Dritten wie den Beschwerdestellen gemeldet wurden.

Im Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs [StGB] wird entsprechend festgehalten, dass „wesentlicher Gegenstand dieses Berichts […] die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2020 sowie eine Übersicht von Maßnahmen, die auf die Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b StGB abzielen[, ist]“ (Bundestagsdrucksache 19/31839, S. 5).

Aus den Berichten ergibt sich, dass seit 2012 95 bis 99 Prozent der durch Beschwerdestellen gemeldeten Inhalte auf deutschen Servern gelöscht wurden. International waren nach vier Wochen zwischen 81 und 97 Prozent der Inhalte gelöscht. „Ursächlich für die nach einer Woche noch verbliebenen Inhalte (0,3 Prozent) waren auch im Jahr 2019 der temporäre Verzicht auf Löschungen aus ermittlungstaktischen Gründen sowie technische und/oder organisatorische Probleme einzelner Provider bei der Umsetzung der Löschungsersuchen.“ (Bericht 2019, Bundestagsdrucksache 19/22780, S. 7). Dies bezieht sich allerdings eben nur auf die gemeldeten Inhalte. Dem Bericht des Rechercheteams lässt sich entnehmen, dass der Umfang der im Netz ohne größeren Aufwand zu findenden Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern erheblich größer ist.

Den Berichten der Bundesregierung lässt sich zuletzt 2018 entnehmen, dass Gewaltdarstellungen über mehrere Jahre u. a. deswegen nicht gelöscht wurden, weil die im Darknet befindlichen Server nicht lokalisierbar gewesen seien: „In 81 Fällen handelte es sich um eine URL im TOR-Netzwerk, wodurch der jeweilige Serverstandort verborgen war. Die Unterrichtung eines ausländischen Kooperationspartners beziehungsweise eines inländischen Service-Providers konnte nicht erfolgen, da zu diesen URLs eine Ermittlung des physikalischen Serverstandortes nicht möglich war.“ (Bericht 2018, Bundestagsdrucksache 19/12725, S. 7).

Auch Erwachsene, die sich damit konfrontiert sehen, dass Bild- und/oder Videoaufnahmen von ihnen entweder einvernehmlich oder gegen ihren Willen erstellt und in jedem Fall gegen ihren Willen auf Porno- oder andere Plattformen hochgeladen werden, berichten von massiver Belastung, weil sie sich damit alleingelassen fühlen, wenn sie erreichen wollen, dass das Material aus dem Netz gelöscht wird. Auch hier findet eine langandauernde Re-Traumatisierung statt, wenn es ihnen überlassen ist, immer wieder nach den Bildern zu suchen und zu versuchen, eine Löschung zu erreichen. Im Fall von Erwachsenen stellt sich dies viel schwieriger dar, weil die Aufnahmen nicht in jedem Fall strafbar sind (siehe beispielsweise https://www.spiegel.de/kultur/musik/fusion-festival-monis-rache-und-spannervideos-das-ist-kein-porno-das-ist-gewalt-a-88712a38-9193-4dec-9c2b-29928d37c6d5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung die starke Zunahme von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz?

2

Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Zahlen zu Hinweisen auf sog. kinderpornografische Inhalte im Bericht der Bundesregierung für das Jahr 2020 (2020: 6 821, 2019: 7 639, vgl. Bundestagsdrucksache 19/31839, S. 8) und der Aussage des ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer bei der BKA-Herbsttagung, die Zahl der Darstellungen sexuellen Missbrauchs habe sich von 2019 zu 2020 mehr als verdoppelt?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dateien, die die Darstellungen enthalten, häufig nicht im sog. Darknet, sondern bei regulären Speicherdiensten gehostet werden, während lediglich die Verweise im sog. Darknet zu finden sind?

4

In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2021 versucht, die Betreiber der Hosting-Dienste (sog. One-Click-Hoster oder Sharehoster) zu kontaktieren, nachdem im Zuge der Ermittlungsarbeit in Darknet-Foren Links gefunden wurden, die auf die Server dieser Hoster verwiesen?

a) Wie oft war dies erfolgreich?

b) In wie vielen Fällen wurde das Material gelöscht?

5

In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2021 versucht, die Betreiber der Hosting-Dienste (sog. One-Click-Hoster oder Sharehoster) zu kontaktieren, nachdem im Zuge der Ermittlungsarbeit im Clearnet Links gefunden wurden, die auf die Server dieser Hoster verwiesen?

a) Wie oft war dies erfolgreich?

b) In wie vielen Fällen wurde das Material gelöscht?

6

In wie vielen Fällen waren die Missbrauchsdarstellungen im sog. Clearnet, also offen und für normale Userinnen und User mit Kenntnis des spezifischen Links im Internet erreichbar – ggf. als Archiv mit einem Passwort geschützt –, und in wie vielen Fällen waren die Dateien im Darknet selbst gehostet?

7

Handelt es sich bei den bekannten Fällen, bei denen das TOR-Netzwerk genutzt wurde und in denen die Ermittlung des physikalischen Serverstandortes nicht möglich war (vgl. u. a. die Berichte der Bundesregierung von 2016, 2017 und 2018 über die Löschungen nach § 184b StGB), immer um solche Fälle, bei denen die Dateien der Darstellungen selbst im Darknet gespeichert waren?

Wenn nein, warum konnten diese Hoster nicht kontaktiert werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Sicht der fragestellenden Fraktion, dass die Entfernung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (auch „Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern“ bzw. „Kinderpornografie“) höchste Priorität haben muss?

9

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2009 (vgl. Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 211/09, S. 2 und 8, https://www.bundestag.de/resource/blob/422902/a2694f8040a66e0c7eaa057cd8a9a102/wd-3-211-09-pdf-data.pdf), wonach das BKA beim Melden illegaler Inhalte in Form einer „Abuse-Mail“ bei ausländischen Filehostern nicht hoheitlich tätig wird?

10

Wie viele Beamtinnen und Beamte und ggf. andere Beschäftigte sind im BKA oder in anderen Bundesbehörden mit den Ermittlungen zu Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder befasst?

a) Wie viele unbesetzte Stellen gibt es zu diesem Phänomenbereich beim BKA und ggf. bei weiteren Behörden, und um was für Stellen handelt es sich (bitte jeweils nach Aufgabenprofil aufschlüsseln)?

b) Wie viele unbesetzte IT-Stellen gibt es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes, zu deren Aufgaben die Bearbeitung oder Unterstützung von Ermittlungen zu diesem Phänomenbereich gehört (bitte einzeln nach Bundesministerium bzw. Behörde aufschlüsseln)?

11

Plant die Bundesregierung, die Stellen zu schaffen, die laut dem „Panorama“-Bericht für das Löschen fehlen, und falls ja, bis wann?

12

Wie viele Foren im Darknet sind der Bundesregierung bekannt, die dazu dienen, Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern auszutauschen (bitte nach CP-Sharing-Communitys, Chat-Boards und Imageboards aufschlüsseln)?

Wie viele davon beobachtet das BKA regelmäßig?

13

In wie vielen Fällen war für die Beobachtung der Darknet-Foren die Abgabe der sog. Keuschheitsprobe erforderlich (Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/28678), um überhaupt Zutritt zu diesen Darknet-Plattformen zu erhalten?

Wie oft hat das BKA insgesamt bisher die sog. Keuschheitsprobe eingesetzt?

14

Wie viele Fälle von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind dem BKA oder anderen Behörden über solche Darknet-Foren oder auf anderem Weg bekannt geworden, ohne dass es vorher Hinweise von Dritten oder Beschwerdestellen gab?

15

Wie viele Versuche hat das BKA unternommen, Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern löschen zu lassen, ohne dass es dazu vorher einen Hinweis von Dritten oder Beschwerdestellen gab?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass Beamtinnen und Beamte und ggf. andere Beschäftigte des Bundes verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern, die ihnen bekannt geworden sind, nicht weiter verfügbar sind, also gelöscht werden müssen?

a) Falls nein, was ist die Rechtsgrundlage dafür, diese Darstellungen im Netz zu belassen?

b) Gibt es, falls eine Rechtsgrundlage vorliegt, eine zeitliche Begrenzung für das Belassen dieser Darstellungen im Netz, und falls ja, welche?

17

Leitet das BKA Funde von Missbrauchsdarstellungen an die kanadische „Arachnid“-Datenbank weiter, ggf. über den deutschen Projektpartner jugendschutz.net, und wenn ja, wie viele der Funde des BKA sind insgesamt an „Arachnid“ gemeldet worden (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent von allen durch Meldung oder Ermittlungen dem BKA bekannt gewordenen Fundstellen für die Jahre 2020 und 2021 angeben)?

18

Wenn ja, basiert die Kooperation zwischen den kanadischen Betreibern der „Arachnid-Datenbank“ einerseits und deutschen Stellen andererseits auf einer vertraglichen Vereinbarung, wer ist auf deutscher Seite Partner, und was ist Gegenstand der Vereinbarung?

19

Beteiligt sich „jugendschutz.net“ durch eigene Analystinnen und Analysten daran, potenzielles Missbrauchsmaterial für die Hash-Datenbank zu validieren und damit das „Backlog“ (https://protectchildren.ca/pdfs/C3P_ProjectArachnidReport_en.pdf, S. 15) von aktuell über 30 Millionen Fotos zu verringern?

Falls ja, wie viele Personen sind mit dieser Arbeit beschäftigt, und wie viele Stunden pro Woche wendet „jugendschutz.net“ dafür auf?

20

Beteiligt sich die Bundesregierung – abgesehen von einer möglichen Beteiligung über jugendschutz.net – finanziell oder personell am Projekt „Arachnid“?

21

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um erwachsene Opfer von digitaler Gewalt in Form intimer Bilder, die gegen deren Willen hochgeladen wurden, davor zu schützen, dass sie sich selbst ggf. wiederholt um die Löschung bei den Plattformen bemühen müssen?

Berlin, den 7. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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