[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/789 –
Europäische Vernetzung der extremen Rechten im Rahmen von Protesten gegen
die Corona-Maßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es in Deutschland Proteste gegen die
im Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Pandemie, bei denen sowohl die Beteiligung von Personen der extremen
Rechten als auch die vorherrschende Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt
sichtbar wurden (
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gewalt-bei-corona-protest
en-in-berlin-drei-polizisten-verhindern-sturm-auf-den-reichstag/2614084
0.html). Im Januar 2022 stellte der Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz Thomas Haldenwang fest, er sehe „immer stärkere Parallelen
zwischen ‚Pegida‘ und den ‚Corona-Spaziergängen‘“ (
https://www.tagesscha
u.de/inland/haldenwang-corona-proteste-101.html). Die fortdauernde Gewalt
veranlasste die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faser,
mehrfach öffentlich Stellung zu beziehen (
https://www.rnd.de/medien/corona-
innenministerin-faeser-bei-protesten-mit-rechten-wegbleiben-6ZMTX5EWJV
FCJEIOJSS5B4RONQ.html). Vergleichbare, immer wieder von Gewalt
begleitete Demonstrationen fanden auch in mehreren europäischen
Nachbarländern, insbesondere in Belgien, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz,
statt (für Österreich siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27308). In den vergangenen Monaten war
zu beobachten, dass sich die „Fronttransparente“ in Optik und vermittelter
Botschaft in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz einander
anglichen. Der Schweizer Journalist Fabian Eberhard sprach von einer
entstehenden „rechtsextremen Internationalen“ (Fabian Eberhard auf Twitter:
„Deutschland, Österreich, Schweiz: An den Corona-Demos entsteht gerade
eine rechtsextreme Internationale. Gleicher Inhalt, gleiche Symbolik –
angeführt von militanten Identitären.
https://t.co/v2o076ziZL“ / Twitter). Bei den
für die Gestaltung der Transparente in Österreich wie „Heimatschutz statt
Mundschutz“, „Großer Austausch, Great Reset – Stoppt den
Globalistendreck“ und „Kontrolliert die Grenze. Nicht euer Volk“ verantwortlichen
Personen, handelt es sich mutmaßlich um Akteure der „Identitären Bewegung
Österreich“ (IBÖ) sowie deren Umfeld und Kontaktgruppen, wie „Die
Österreicher“ (DO5) und „Wiener Widerstand“. Darüber hinaus waren auf den Demos
immer wieder Personen aus dem rechten Hooligan-Spektrum zu sehen (https://
www.derstandard.at/story/2000123790808/querdenker-demo-am-sonntag-bila
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1160
20. Wahlperiode 18.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 18. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nz-eines-chaotischen-demo-tages;
https://www.derstandard.de/story/20001234
31741/querdenker-diskutierten-vor-demo-in-wien-uebernahme-des-parlam
ents;
https://www.bonvalot.net/tausende-corona-schwurblerinnen-und-rechtse
xtreme-sind-in-wien-aufmarschiert-842/;
https://www.rnd.de/politik/wien-rech
tsextreme-szene-kapert-corona-demo-PNJDPTYGZFGAFBAMJWHHI3AM4
A.html;
https://www.bonvalot.net/wie-gefaehrlich-ist-die-situation-821/;
Fabian Eberhard auf Twitter: „Wer sind die Rechtsextremen, die die Corona-
Demo in Wien angeführt haben? Und ist es Zufall, dass sie an der Spitze
marschierten? Ein #Thread. https:// t .co/mAcgSC8plx“ / Twitter). In der
Schweiz, wo am 16. September 2021 Demonstrierende versuchten, das
Bundeshaus in Bern zu stürmen, stehen an der Spitze der Proteste ebenfalls
extreme Rechte, die mutmaßlich den Gruppierungen „Junge Tat“ und „Identitäre
Bewegung Schweiz“ zuzurechnen sind. In einem Artikel in dem Schweizer
Onlinemagazin „REPUBLIK“ vom 29. Januar 2022 heißt es: „Neonazis,
wohin man blickt: Seit dem Sommer spielen Rechtsextreme bei Demonstrationen
gegen die Corona-Politik des Bundesrats eine immer größere Rolle.“ Bei der
Gruppe „Junge Tat“ handelt es sich um eine Jugendgruppe der Schweizer
Neonazi-Organisation „Nationale Aktionsfront“. Mutmaßliche Mitglieder der
Gruppe, sollen in der Vergangenheit aus Hitler-Reden zitiert, sich bei rechten
Kampfsportevents getroffen und an Schießtrainings teilgenommen haben. Bei
einem Mitglied sollen im Rahmen einer Hausdurchsuchung mehrere
Schusswaffen gefunden worden sein. Der Gruppe mutmaßlich zuzurechnende
Personen versuchten in der Vergangenheit, Kontakte zur deutschen Neonaziszene
aufzubauen (
https://www.srf.ch/news/schweiz/angriff-auf-das-bundeshaus-sic
herheitsdirektor-nause-eine-rote-linie-wurde-ueberschritten;
https://www.srf.c
h/news/schweiz/neonazis-an-corona-demos-widerstand-widerstand-ist-ein-cod
e-der-neonazis;
https://www.republik.ch/2022/01/29/am-freitag-bei-ss-siggi-a
m-samstag-an-der-corona-demo;
https://www.srf.ch/play/tv/redirect/detail/1e3
ba495-40f3-46b6-b6d7-a327dc667f95;
https://www.belltower.news/deutschla
nd-und-schweiz-jung-tatkraeftig-revolutionaer-vereint-110711/). Bilder von
schweren Ausschreitungen im Rahmen des Demonstrationsgeschehens des
Abends vom 19. November 2021 in Rotterdam zeigen die Beteiligung von
mutmaßlich der rechten Hooligan-Gruppe „Rotterdam Jongeren Kern“ (RJK)
zuzurechnenden Personen. Rotterdams Bürgermeister sprach anschließend
von einer „Orgie der Gewalt“ (
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-wel
t/rotterdam-aus-demo-gegen-corona-regeln-wird-orgie-der-gewalt,SpJuEl6;
PolizeiGrün auf Twitter:
https://t.co/RkuYw7X3bB; https://www.belltower.ne
ws/nach-corona-massnahmen-verschaerfung-schwere-ausschreitungen-in-rotte
rdam-und-bruessel-124371/). In den Niederlanden folgten weitere
Ausschreitungen, unter anderem in Amsterdam, Den Haag und Groningen (
https://www.
br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-proteste-neue-unruhen-in-den-nied
erlanden,SpPdZL6;
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/corona-protest
e-amsterdam-101.html). Am 24. Januar 2022 prägten Szenen gewalttätiger
Proteste erneut das Bild einer Demonstration in Brüssel, nachdem es dort
schon am 20. November 2021 zu Ausschreitungen gekommen war. Auch hier
sollen mutmaßlich rechte Hooligans beteiligt gewesen sein. Am 24. Januar
2022 trat die mutmaßlich seit März 2021 bestehende, Gruppe „European
United“ als Veranstalter auf. Auf der Bühne sprachen Gäste aus mehreren
europäischen Ländern, darunter Vertreter der Organisation „Children’s Health
Defense Europe“. In Telegram-Kanälen deutscher Rechtsextremisten wurde immer
wieder auf Ausschreitungen in anderen europäischen Ländern positiv Bezug
genommen. Presseberichterstattungen lassen darauf schließen, dass an
mehreren Demonstrationen Personen, die der deutschen extrem rechten Szene
zuzurechnen sind, vertreten waren (
https://www.belltower.news/nach-corona-mass
nahmen-verschaerfung-schwere-ausschreitungen-in-rotterdam-und-bruessel-1
24371/;
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-protest-belgien-europa-g
ewalt-1.5514068). Auch der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor,
wonach zumindest einzelne Teilnehmende an Demonstrationen im europäischen
Ausland „Bezüge zur ‚Identitären Bewegung Deutschland‘ (IBD)“ hätten (vgl.
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 der
Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 20/602).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich grundsätzlich auf die
gesamte Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und nicht lediglich auf
die numerisch kleine Teilmenge an Rechtsextremisten innerhalb dieses
Phänomens. Daher werden die einschlägigen Fragen dieser parlamentarischen
Anfrage für die gesamte Szene beantwortet.
1. Welche vom Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas
Haldenwang, angesprochenen Parallelen sieht die Bundesregierung
zwischen „Pegida“ und den „Corona-Spaziergängen“?
a) Welche Parallelen sieht die Bundesregierung zwischen
Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
und sonstigen von extremen Rechten angeführten Demonstrationen
gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung, wie sie seit dem
Jahr 2015 immer wieder stattgefunden haben?
Die Fragen 1 und 1a werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Gegnerinnen und Gegner von Corona-Maßnahmen und somit auch „Corona-
Spaziergänger“ sind nicht grundsätzlich Gegenstand des gesetzlichen
Beobachtungsauftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV). Das BfV
beobachtet ausschließlich solche Personen/-zusammenschlüsse, bei denen nach den
Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Beobachtung vorliegen. Insofern werden die
nachfolgenden Fragestellungen ausschließlich hierauf bezogen beantwortet.
Rechtsextremistische Organisationen und Einzelpersonen nutzen
gesellschaftspolitische Geschehnisse von Relevanz − wie die Zuwanderung von
Geflüchteten im Jahr 2015 oder die Corona-Pandemie − als Projektionsfläche zur
Präsentation und Akzentuierung eigener ideologischer Inhalte und Überzeugungen.
Dabei streben sie eine thematische Anschlussfähigkeit an bürgerlich-
demokratische Positionen sowie deren Beeinflussung an. Dieses Vorgehen ist
themenübergreifend umsetzbar, wodurch sich Parallelen und Kontinuitäten in der
Organisation, Bewerbung und Durchführung von Protestveranstaltungen
unabhängig von ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung ergeben.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Personen und Organisationen aus dem extrem rechten Spektrum,
einschließlich der rechtsextremen Reichsbürger- und
Selbstverwalterszene, die sich an Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligen, sich auch an
Demonstrationen gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung seit dem
Jahr 2015 beteiligten (bitte nach Organisation aufschlüsseln)?
Mit Blick auf die politische Relevanz des Themas, die breite gesellschaftliche
Diskussion und deren Dynamik konnten Versuche der Einflussnahme aus dem
rechtsextremistischen Spektrum und dem Spektrum der Reichsbürger und
Selbstverwalter festgestellt werden, die sowohl Demonstrationen gegen die
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie als auch Demonstrationen
gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung betrafen. Diese erfolgten
beispielsweise aus dem rechtsextremistischen Parteienspektrum und der Neuen
Rechten heraus. Auch eine Beteiligung von entsprechenden Einzelpersonen ist
im Rahmen der beiden in der Fragestellung genannten Protestspektren
festzustellen. Anzuführen sind hier zum Beispiel die rechtsextremistischen Parteien
„DIE RECHTE“ sowie die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“
(NPD). Aus dem Spektrum der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ beteiligte
sich die Gruppierung „staatenlos.info“ sowohl am Protestgeschehen gegen die
Migrationspolitik der Bundesregierung als auch an Demonstrationen gegen die
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Auch einzelne Akteure aus dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten
Islamfeindlichkeit beteiligen sich an und bewerben aktiv Demonstrationen gegen
die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über federführende
Organisationen und Gruppierungen einer europäischen Vernetzung
vor, die seit 2015 immer wieder gegen die Migrationspolitik der
Bundesregierung bzw. der jeweiligen Regierungen der Länder
Belgien, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, demonstriert
haben (bitte nach Organisation aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Zuwanderung von Geflüchteten im Jahr 2015 gab es
Reaktionen europäischer Rechtsextremisten auf die Migrationsströme. Hierbei wurde
die Agitation von Rechtsextremisten gegen Flüchtlinge als verbindendes
Element genutzt, um so auch Anti-Asyl-Aktivitäten auf internationaler Ebene zu
koordinieren.
Als Beispiel ist die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) zu nennen. Die
IBD bekennt sich zum Konzept des Ethnopluralismus, d. h. der
Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung in einem ethnisch und
kulturell homogenen Staat.
Die europäische Vernetzung der IBD zeigt sich unter anderem anhand ihrer
Beteiligung an Aktionen im Rahmen der von „identitären“ Aktivisten mehrerer
westeuropäischer Länder initiierten Kampagne „Defend Europe“ in den Jahren
2017 und 2018. Die Kampagne richtete sich vor allem gegen die europäische
Asyl- und Migrationspolitik. Die engsten personellen und inhaltlichen
Verbindungen weist die IBD länderübergreifend zur „Identitären Bewegung
Österreich“ (IBÖ) auf.
Ungeachtet obiger Ausführungen steht das BfV im Rahmen der Bekämpfung
des internationalen Rechtsextremismus im Austausch mit den betroffenen in-
und ausländischen Partnern. Einzelheiten zur Zusammenarbeit der
Nachrichtendienste über die Ausgestaltung der Kooperation können aus Gründen des
Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – gemacht werden. Die
erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten „Third-
Party-Rule“ nicht erteilt werden.
Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale
nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem
Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (BVerfGE 143, 101, 150 f.)
gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von
Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter
Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an
das BfV weitergeleitet wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe solcher
Informationen entgegen der vorausgesetzten Vertraulichkeit ließe einen Rückgang von
Informationen aus diesem Bereich befürchten, was wiederum zu einer
Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch das BfV führen könnte.
Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen
Nachrichtendienste gezogen werden können.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ist ebenfalls nicht möglich.
Selbst die Bekanntgabe der erbetenen Informationen unter Wahrung des
Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages birgt das Risiko der Offenlegung. Dies kann unter keinen
Umständen hingenommen werden. Die so bekannt gewordenen Informationen, die
nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ übermittelt wurden, würden als
Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine
schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes am
internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Diese
würde eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten.
Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits
und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits
ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht
kommt.
2. Erkennt die Bundesregierung einen Zusammenhang hinsichtlich der auf
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen mitgeführten
Transparente mit Aussagen wie „Kontrolliert die Grenze. Nicht euer Volk“ sowie
„Heimatschutz statt Mundschutz“ und Aussagen sowie Forderungen der
extremen Rechten im Zusammenhang mit Protesten gegen die
Migrationspolitik?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
a) Ordnet die Bundesregierung die auf einem Demotransparent zu
sehenden Aussagen „Großer Austausch, Great Reset – Stoppt den
Globalistendreck“ als antisemitisch ein?
b) Welchen extrem rechten Gruppierungen ordnet die Bundesregierung
die drei voranstehend genannten Aussagen zu?
Die Thematisierung von Verschwörungstheorien wie die des „Großen
Austausches“, des „Great Resets“ bzw. die Verwendung von Formulierungen wie
„Globalistendreck“ wurde in der Vergangenheit auch in antisemitisch
konnotierten Zusammenhängen festgestellt. Die angesprochenen Aussagen können
der Identitären Bewegung zugeordnet werden.
c) Erkennt die Bundesregierung eine optische und inhaltliche
Gemeinsamkeit der jeweiligen Fronttransparente, die im Tweet des
Journalisten Fabian Eberhard vom 23. Januar 2022 abgebildet werden (Fabian
Eberhard auf Twitter: „Deutschland, Österreich, Schweiz: An den
Corona-Demos entsteht gerade eine rechtsextreme Internationale.
Gleicher Inhalt, gleiche Symbolik – angeführt von militanten
Identitären.
https://t.co/v2o076ziZL“ / Twitter)?
Eine Vernetzung von Rechtsextremisten im deutschsprachigen Raum ist seit
mehreren Jahrzehnten zu beobachten. Insofern ist eine optische und inhaltliche
Gemeinsamkeit der Fronttransparente naheliegend.
d) Welchen extrem rechten Gruppierungen ordnet die Bundesregierung
die in Frage 2c zu sehenden Fronttransparente, unabhängig von der
hier vorgenommenen journalistischen Einschätzung, zu?
Das Frontbanner „WIR SIND DIE ROTE LINIE“ wurde im Rahmen eines
Protests gegen die Corona-Maßnahmen am 11. Dezember 2021 in Cottbus
präsentiert. Erkenntnisse über eine unmittelbare Beteiligung von IBD-Aktivisten an
dem Protest liegen hier nicht vor. Es ist jedoch bekannt, dass ein optisch
ähnliches Banner mit der Aufschrift „WIR SIND DIE ROTE LINIE“ ergänzt um
den Zusatz „GEWALTLOS FÜR DIE FREIHEIT UND DAS LEBEN“ die
Spitze eines Corona-Protestzugs am 10. November 2021 in Rostock bildete. In
der ersten Reihe lief hier auch ein führender IBD-Kader.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine mutmaßlich
europäische Vernetzung von Personen und Organisationen aus dem
extrem rechten Spektrum, einschließlich der rechtsextremen Reichsbürger-
und Selbstverwalterszene, im Zusammenhang mit den europaweit
stattfindenden Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen vor (bitte
nach Organisationen aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit den stattfindenden Demonstrationen gegen die Corona-
Maßnahmen gab es eine europaweite Resonanz im rechtsextremen Spektrum
sowie in der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene.
So verfügen z. B. Angehörige der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“-Szene
über Kontakte zumeist ins deutschsprachige Ausland. Die internationalen
Bezüge stützen sich häufig auf persönliche Kennverhältnisse. Insofern sind in
Einzelfällen die Teilnahmen von Angehörigen der „Reichsbürger-“ und
„Selbstverwalter“-Szene an europaweit stattfindenden Demonstrationen gegen
die Corona-Maßnahmen bekannt. Erkenntnisse über eine fortdauernde und
zielgerichtete Zusammenarbeit im Sinne der Fragestellung liegen jedoch nicht vor.
Gleiches gilt für Einzelpersonen und Organisationen aus der
rechtsextremistischen Szene. Die Mitteilung von weitergehenden Erkenntnissen könnte
Rückschlüsse auf über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der
Nachrichtendienste ermöglichen und kann daher aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht
in eingestufter Form – gemacht werden. Insofern wird auf die Ausführungen
zur Auskunftsverweigerung im Zusammenhang mit der Third-Party-Rule in der
Antwort zu Frage 1c verwiesen.
4. Gibt es einen Austausch der Bundesregierung mit den Regierungen der
Länder Belgien, Niederlande, Österreich und der Schweiz mit Blick auf
die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und die mutmaßlich
grenzüberschreitende Beteiligung von Personen aus dem extrem rechten
Spektrum, einschließlich der rechtsextremen Reichsbürger- und
Selbstverwalterszene?
a) Wenn ja, welche Bundesministerien und Behörden sind dem
Austausch beteiligt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines solchen
Austausches mit Blick auf die mutmaßlich grenzüberschreitende
Beteiligung von Personen aus dem extrem rechten Spektrum,
einschließlich der rechtsextremen Reichsbürger- und
Selbstverwalterszene, aus mehreren europäischen Ländern?
Die Fragen 4 bis 4b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die internationale Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ist bei der
Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene
von Bedeutung. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das BfV arbeiten mit
einer Vielzahl inländischer und ausländischer Stellen im Rahmen ihrer
gesetzlichen Zuständigkeit zusammen. Darüber hinaus kann die Frage nicht
beantwortet werden.
Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens sind solche
Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und
Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die
unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur
Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von
ausländischen Partnerdiensten und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten haben.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit
der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde
folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit
letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung
und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1
Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die
Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und
Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass daraus unmittelbar oder
mittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten gezogen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen,
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem
Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich wäre.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Kanälen und
Gruppen des Messengerdienstes Telegram bei der europaweiten
Mobilisierung und Vernetzung der extrem rechten Szene in Bezugnahme auf die
Proteste gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie?
Der Messengerdienst Telegram spielt in der deutschen rechtsextremistischen
Szene eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Mobilisierung und Vernetzung.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in mutmaßlich von Deutschen
administrierten Telegram-Kanälen und -Gruppen nicht nur regional
bzw. bundesweit sondern auch zur Teilnahme an Demonstrationen in
anderen europäischen Ländern aufgerufen wurde?
Gegnerinnen und Gegner der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie sowie die von diesen betriebenen und genutzten Telegram-
Kanäle und -Gruppen sind nicht grundsätzlich Gegenstand des gesetzlichen
Beobachtungsauftrages des BfV. Das BfV beobachtet ausschließlich solche
Personen/-zusammenschlüsse, bei denen nach den Vorgaben des BVerfSchG
die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung vorliegen. Im Hinblick
auf vom Beobachtungsauftrag umfasste Gruppierungen/-Einzelpersonen liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über positive
Bezugnahmen in mutmaßlich von deutschen Rechtsextremen administrierten
Telegram-Kanälen zu Demonstrationen im europäischen Ausland
vor?
Zu einzelnen Demonstrationen im europäischen Ausland konnten positive
Bezugnahmen festgestellt werden.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
Personen, die die Bundesregierung den im Folgenden aufgeführten
organisatorischen Zusammenschlüssen sowie Vereinen und Parteien
zuordnet, an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in den Ländern,
Österreich, Schweiz, den Niederlanden und Belgien, seit April 2020 vor
(bitte nach Organisation und Demonstration aufschlüsseln):
Der Bundesregierung liegen die folgenden Erkenntnisse vor.
a) Identitäre Bewegung Deutschland (IBD);
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass vereinzelt Personen
aus dem Umfeld der IBD im Rahmen von journalistischen Tätigkeiten auf
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Österreich tätig waren,
beispielsweise am 30. November 2021 in Wien.
b) Ein Prozent e. V.:
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass jedenfalls eine
Person aus dem Umfeld von „Ein Prozent e. V.“ (Verdachtsfall) auf
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Österreich vertreten war, zum Beispiel
am 30. November 2021 in Wien.
c) Institut für Staatspolitik;
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die Teilnahme von Autoren der
vom „Institut für Staatspolitik“ (Verdachtsfall) herausgegebenen Publikationen
an den Großdemonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Österreich im
Jahre 2021 vor. Hierzu zählen beispielsweise die Demonstrationen am 16.
Januar 2021, 31. Januar 2021 und 6. März 2021 in Wien.
d) Junge Alternative;
Es sind Teilnahmen von Mitgliedern der „Jungen Alternative“ (Verdachtsfall)
an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in den Ländern Österreich,
Schweiz, den Niederlanden und Belgien seit April 2020 bekannt.
e) „Der Flügel“;
f) Der III. Weg;
g) Neue Stärke;
i) Nord Württemberg Sturm (NWS);
j) Division Märkisch-Oderland (Division MOL);
k) DIE RECHTE;
l) Nationaldemokratische Partei Deutschlands;
m) Junge Nationalisten;
n) Freie Sachsen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
h) Junge Revolution;
Die Gruppe „Junge Revolution“ ist kein Beobachtungsobjekt des BfV, daher
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
Personen, die die Bundesregierung den in der Frage 6 genannten
organisatorischen Zusammenschlüssen sowie Vereinen und Parteien zuordnet,
an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland, seit
April 2020 vor (bitte nach Organisation und Demonstration
aufschlüsseln)?
Zur besseren Übersicht wird im Folgenden dieselbe Nummerierung wie in den
Unterfragen zu Frage 6 genutzt.
(a): Derzeit können sowohl einzelne Personen als auch
Personenzusammenschlüsse aus regionalen Untergruppen der „Identitären Bewegung Deutschland“
(IBD) bei Protesten gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen festgestellt
werden. Der Grad des Engagements reicht von der Werbung für eine Teilnahme an
Protesten in den sozialen Netzwerken über die tatsächliche Teilnahme bis hin
zum Ausfüllen einer zentralen Rolle, wie beispielsweise das Tragen von
einschlägigen Transparenten an der Spitze des Demonstrationszuges. Führende
„Identitäre“ Akteure beteiligten sich beispielsweise an einer Demonstration
gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen in Deutschland am 29. August 2020 in
Berlin, bei der man nach Angaben der IBD aufgrund des „partei- und
organisationsunabhängigen Charakters dieser Proteste“ auf „Symbolik der Identitären
Bewegung vor Ort verzichtet“ hatte.
(b): Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass mindestens zwei
Personen von bzw. aus dem Umfeld von „Ein Prozent e.V.“ (Verdachtsfall)
beispielsweise an der „Impfstreik Deutschland – Demonstration Die Jugend steht auf!“
am 11. Dezember 2021 in Berlin teilnahmen.
(c): Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die Teilnahme von dem
„Institut für Staatspolitik“ (Verdachtsfall des BfV) zuzurechnenden Personen an
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen beispielsweise am 10. Januar
2022 in Querfurt vor.
(d): Mitglieder der JA (Verdachtsfall des BfV) nahmen seit April 2020
regelmäßig an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im Bundesgebiet
teil. Zum Beispiel organisierte die JA am 11. Dezember 2021 eine
Demonstration in Berlin, die sich insbesondere gegen eine Impfpflicht richtete.
(e): Ehemalige Anhänger des formal aufgelösten „Flügel“ (Verdachtsfall des
BfV), insbesondere auf lokaler Ebene, gehören zu regelmäßigen
Teilnehmenden der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen.
(f): Die Partei „Der III. Weg“ hat bereits im Frühjahr 2020 damit begonnen, die
Corona-Pandemie propagandistisch zu nutzen. Seit etwa Anfang Dezember
2021 schließt sich die Partei vermehrt den allgemeinen Corona-Protesten an.
Zum einen beteiligen sich einzelne Parteimitglieder am allgemeinen
Demonstrationsgeschehen, zum anderen organisiert die Partei eigene Veranstaltungen,
welche bisher alle im Land Brandenburg stattfanden. So fand beispielsweise
am 25. Februar 2022 in Wittenberge eine parteieigene Versammlung statt.
(g): Einzelne Mitglieder der Partei „Neue Stärke“ nahmen in der Vergangenheit
wiederholt an Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Corona-Politik
teil.
(h, i, j): Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
(k): Einzelne Kreisverbände der Partei haben in der Vergangenheit eigenständig
kleinere Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung
organisiert, zum Beispiel am 22. Mai 2020 der Kreisverband Rhein-Neckar unter
dem Motto „Deutschland gegen den Corona-Wahnsinn – Zwangsmaßnahmen
beenden – Normalität herstellen!“.
(l): Einzelne Mitglieder der NPD nehmen immer wieder an Aktionen im Sinne
der Anfrage teil.
(m): Mitglieder der JN beteiligen sich immer wieder vereinzelt an
Veranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland.
(n): Seit ihrer Gründung im Februar 2021 nehmen Mitglieder der Partei „Freie
Sachsen“ an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im Freistaat
Sachsen teil. Genaue Angaben sind mit Blick auf die Vielzahl der
Veranstaltungen und mangelnde Möglichkeit der Zuordnung von deren Teilnehmern zur
Partei nicht möglich.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die neonazistische
Gruppierung „Junge Tat“ vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Verbindungen und
Kennverhältnisse zwischen Personen, die mutmaßlich den
Gruppierungen „Junge Revolution“ und „Nord Württemberg Sturm“
angehören, sowie Personen die mutmaßlich der Gruppe „Junge Tat“
angehören, bestehen?
b) Liegen der Bundesregierung darüber hinaus Erkenntnisse vor, dass
Personen, die mutmaßlich den Gruppierungen „Junge Revolution“
und „Nord Württemberg Sturm“ angehören, sich im Sommer 2020 in
der Schweiz aufgehalten haben?
Die Fragen 8a und 8b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Bezüglich der Gruppe „Junge Revolution“ wird auf die Antwort zu Frage 6h
verwiesen. Darüberhinausgehende Auskünfte können nicht erfolgen. Es wird
auf den Verweigerungsgrund im Zusammenhang mit der Third-Party-Rule in
der Antwort zu Frage 1c verwiesen.
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Verbindungen und
Kennverhältnisse zwischen Personen, die mutmaßlich der
Gruppierung „Junge Tat“ zuzuordnen sind, und der Partei „Der III. Weg“
bestehen?
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
und Kennverhältnisse von Personen der Gruppierung „Junge Tat“ zu
Personen sonstiger rechtsextremer Gruppierungen, einschließlich der
rechtsextremen Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, in
Deutschland vor?
f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen,
die der Gruppierung „Junge Tat“ zugeordnet werden, an
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland teilgenommen
haben?
Die Fragen 8c, 8e und 8 f werden aufgrund des Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Verbindungen und
Kennverhältnisse zwischen Personen, die mutmaßlich der
Gruppierung „Junge Tat“ zuzuordnen sind, und der „Identitären Bewegung
Deutschland“ (IBD) vor?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über eine virtuelle Interaktion vor.
Einzelne Profile von „Identitären“ haben Accounts auf Instagram abonniert, die
Aktivisten der „Jungen Tat“ zuzurechnen sind und umgekehrt. Darüber hinaus
wird auf den Verweigerungsgrund im Zusammenhang mit der Third-Party-Rule
in der Antwort zu Frage 1c verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
Personen, die die Bundesregierung den im Folgenden aufgeführten
organisatorischen Zusammenschlüssen sowie Vereinen und Parteien
zuordnet, an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland
seit April 2020 vor (bitte nach Organisation und Demonstration
aufschlüsseln):
a) Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ);
b) Die Österreicher (DO5);
c) Wiener Widerstand;
d) Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ);
e) Menschen Freiheit Grundrechte (MFG Österreich);
f) Schweizerische Volkspartei (SVP);
g) Junge SVP;
h) Identitäre Bewegung Schweiz;
i) Nationale Aktionsfront;
j) Suisse-Romand Militants Suisse (MS);
k) Vlaams Belang;
l) Identitäre Bewegung Belgien;
m) „Tanzbrigade Wien“;
n) „Noricum Kampfsport“;
o) „Unsterblich Wien“;
p) „Fanatics Austria“;
q) „Rotterdam Jongeren Kern“ (RJK)?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
Personen sonstiger rechtsextremer organisatorischer Zusammenschlüsse,
Vereine und Parteien aus anderen europäischen Ländern an
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland seit April 2020 vor
(bitte nach Organisation und Demonstration aufschlüsseln)?
Die Fragen 9a bis 9q und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass sich
Mitglieder von „Rotterdam Jongeren Kern“ (RJK) anlässlich des Europa-
Conference-League-Gruppenspiels zwischen Union Berlin und
Feyenoord Rotterdam am 4. November 2021 in Berlin aufgehalten haben?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass
anlässlich des Aufenthalts von Mitgliedern von RJK in Berlin zu einem
oder mehreren Treffen mit Personen gekommen ist, die der
deutschen rechtsextremen Szene zugeordnet werden?
b) Liegen der Bundesregierung, unabhängig vom geschilderten
Einzelfall, Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder von RJK Kontakte zu
Personen aus der deutschen rechtsextremen Szene einschließlich der
extrem rechten Hooligan-Szene hatten?
Die Fragen 11 bis 11b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben des National Football Information Point (NFIP) der
Niederlande, der auf Anforderung des Polizeipräsidiums Berlin eine Delegation der
Polizei Rotterdam zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung anlässlich des
Europa Conference League Gruppenspiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und
Feyenoord Rotterdam entsandt hatte, befanden sich unter den im Stadion
befindlichen Anhängern von Feyenoord Rotterdam ca. 30 bis 40 Angehörige der
Gruppierung „Rotterdam Jongeren Kern“ (RJK).
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
12. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die extrem rechte
Hooligan-Szene bei der Organisation und Durchführung von
Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in
Deutschland?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die Teilnahme von
Einzelpersonen aus dem Bereich der rechtsextremistischen Hooliganszene an
entsprechenden Demonstrationen vor. Es liegen jedoch keine Hinweise auf eine
organisatorische Mitwirkung vor.
a) Welche rechten Hooligan-Gruppierungen sind der Bundesregierung
bekannt, die an Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie seit April 2020 zumindest
teilgenommen haben oder von denen sich zumindest einzelne Mitglieder
an solchen Demonstrationen beteiligt haben (bitte nach
Gruppierungen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über vereinzelte Teilnahmen von
mutmaßlichen Angehörigen der gewaltbereiten rechtsextremistischen
Fußballszene vor. Es liegen jedoch keine Informationen vor, um diese Teilnehmer
zweifelsfrei einer bestimmten Hooligangruppierung zuordnen zu können.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme
extrem rechter deutscher Hooligan-Gruppierungen an
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im europäischen Ausland seit
April 2020?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von
Personen, die dem mit der Verwendung antisemitischer Chiffren
aufgefallenen und vom extrem rechten österreichischen Unternehmer Stefan
M. betriebenen Medium „AUF1-TV“ (
https://www.belltower.news/recht
salternative-medien-der-verschwoerungssender-auf1-tv-126097/)
zuzurechnen sind, an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in
Deutschland (bitte nach Demonstrationen aufschlüsseln)?
a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem zu „AUF1-TV“
gehörenden, zum Zeitpunkt der Fragestellung über 178 000
Abonnenten zählenden, Telegram-Kanal in Bezug auf die
Mobilisierungswirkung zu den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zu?
Die Fragen 13 und 13a werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Das Medium „AUF1-TV“ ist kein Beobachtungsobjekt des BfV.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Beteiligung
deutscher Rechtsextremisten an medialen Inhalten, die über „AUF1-TV“
vertrieben werden?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach Personen aus dem
Spektrum der Neuen Rechten für bzw. mit dem österreichischen Sender „AUF1
Alternatives und Unabhängiges Fernsehen“ zusammenarbeiten.
14. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Compact-
Magazin GmbH bei der Berichterstattung über die Corona-Proteste in
Deutschland?
Die „Compact-Magazin GmbH“ nimmt bei der Berichterstattung über die
Corona-Proteste in Deutschland innerhalb des Spektrums der Neuen Rechten
eine führende und diskursbestimmende Rolle ein. Die „Compact-Magazin
GmbH“ berichtet nicht nur über die Proteste, sondern ruft auch aktiv zur
Teilnahme an Demonstrationen auf und initiiert Kampagnen wie das „Impfstreik-
Bündnis Deutschland“.
a) Über welche Demonstrationen im europäischen Ausland hat die
Compact-Magazin GmbH berichtet?
Die „Compact-Magazin GmbH“ berichtete in der Vergangenheit vorwiegend
über ihre Online-Präsenz „
www.compact-online.de“ und Social-Media-Kanäle
exemplarisch, aber nicht abschließend über Demonstrationen gegen die
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus dem europäischen
Ausland:
– in Wien am 1. Oktober 2020, 16. Januar 2021, 31. Januar 2021, 13. Februar
2021, 20. November 2021, 11. Dezember 2021, 8. Januar 2022,
– in Den Haag am 14. Januar 2021,
– in Innsbruck am 20. Februar 2021,
– in Paris am 2. Oktober 2021,
– in Bern am 23. Oktober 2021,
– in Linz am 31. Dezember 2021,
– in Amsterdam am 2. Januar 2022,
– in Brüssel am 23. Januar 2022.
Vor Ort berichteten Mitarbeiter der „Compact-Magazin GmbH“ von den
Demonstrationen am 2. Oktober 2021 in Paris, am 23. Oktober 2021 in Bern und
am 20. November 2021 in Wien.
b) Mit welchen extrem rechten Medien aus anderen europäischen
Ländern arbeitet die Compact-Magazin GmbH im Rahmen von
Berichterstattung über die Demonstrationen zusammen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
15. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von
Straftaten im Rahmen von Demonstrationen gegen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie im europäischen Ausland werden nach
Kenntnis der Bundesregierung gegen Personen, die dem extrem rechten
Spektrum einschließlich der rechtsextremen Reichsbürger- und
Selbstverwalterszene zugeordnet werden, geführt (bitte nach Delikten
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Im
Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für Politisch motivierte
Kriminalität (KPMD-PMK) wurden bislang keine politisch motivierten Straftaten
gemeldet, die im Rahmen von Demonstrationen gegen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie im europäischen Ausland begangen wurden.
16. Wie viele Personen, die dem deutschen extrem rechten Spektrum,
einschließlich der rechtsextremen Reichsbürger- und Selbstverwalterszene,
zugerechnet werden, wurden im Vorfeld und im Bezug zu im
europäischen Ausland stattfindenden Demonstrationen gegen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie an der Ausreise gehindert?
17. Wie viele Personen, die dem extrem rechten Spektrum, einschließlich der
rechtsextremen Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, anderer
europäischer Länder zugerechnet werden, wurden im Vorfeld und im Bezug
zu in Deutschland stattfindenden Demonstrationen gegen Maßnahmen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an der Einreise gehindert?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 16 und 17 gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gruppe
„European United“ vor?
a) Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Tätigkeit dieser
Gruppe im Rahmen der Proteste gegen die Maßnahmen zur
Beendigung der Corona-Pandemie in Deutschland (bitte nach
Demonstrationen aufschlüsseln)?
b) Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über aus Deutschland
stammende Personen, die dieser Gruppe angehören?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
der Gruppe zu rechtsextremistischen Gruppierungen, einschließlich
der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, in Deutschland vor?
Die Fragen 18 bis 18c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es liegen Erkenntnisse vor, wonach die Gruppierung „European United“ neben
zahlreichen weiteren Gruppierungen die Großdemonstration am 23. Januar
2022 in Brüssel organisiert hat, im Zuge derer es zu gewalttätigen
Ausschreitungen kam.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Organisation
„Children’s Health Defense Europe“?
a) Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Tätigkeit dieser
Organisation im Rahmen der Proteste gegen die Maßnahmen zur
Beendigung der Corona-Pandemie in Deutschland (bitte nach
Demonstrationen aufschlüsseln)?
b) Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über aus Deutschland
stammende Personen, die dieser Organisation angehören?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
der Organisation zu rechtsextremistischen Gruppierungen
einschließlich der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene in Deutschland vor?
Die Fragen 19 bis 19c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Organisation
„Patriotic Opposition Europe“ vor, deren „Frontfigur“ Eric G. die
Berliner Montagsdemos gegen die Corona-Maßnahmen anführt (
https://www.
belltower.news/eric-graziani-der-patriotic-opposition-europe-chef-der-di
e-berliner-montagsdemos-gegen-coronamassnahmen-anfuehrt-127537/)?
Die Organisation Patriotic Opposition Europe (POE – Verdachtsfall des BfV)
agitiert seit 2018 gegen die Asyl-/Migrationspolitik der Bundesregierung,
insbesondere gegen die Zuwanderung von Muslimen. Seit 2020 bildet der Protest
gegen die Beschränkungsmaßnahmen aus Anlass der Corona-Pandemie den
Aktivitätsschwerpunkt der POE.
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten
von Eric G. im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die
Migrationspolitik der Bundesregierung vor?
Diese Informationen können nicht weitergegeben werden, da dies einen
unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der
genannten Personen bedeuten würde.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine
Teilnahme von Personen, die der „Patriotic Opposition Europe“ zugerechnet
werden, an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im
europäischen Ausland vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]