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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Föderalismusdialog, Bund-Länder-Koordinierung
(insgesamt 68 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
25.03.2022
Antwortdauer
25 Tage
Aktualisiert
12.06.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/84828.02.2022
Föderalismusdialog, Bund-Länder-Koordinierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Föderalismusdialog, Bund-Länder-Koordinierung
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
für die 20. Wahlperiode haben die regierungstragenden Parteien vereinbart,
dass sie eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen
Bund, Ländern und Kommunen anstreben und dazu gemeinsam mit
Kommunen und Ländern einen „Föderalismusdialog“ zur transparenteren und
effizienteren Verteilung der Aufgaben, insbesondere zu den Themen Katastrophen- und
Bevölkerungsschutz, Bildung und Innere Sicherheit sowie zur Nutzung der
Möglichkeiten der Digitalisierung führen wollen (Koalitionsvertrag, S. 11).
Zudem wurde im Koalitionsvertrag auch die Bildung mehrerer „Bund-Länder-
Arbeitsgruppen“ und „Bund-Länder-Steuerungsgruppen“, die Erarbeitung oder
Vertiefung mehrerer „Bund-Länder-Pakte“ sowie die Durchführung mehrerer
themenspezifischer Bund-Länder-Koordinierungsprozesse vereinbart.
Die Fülle der weit über 50 angekündigten Bund-Länder-
Koordinierungsvorhaben und die geplante Einrichtung zahlreicher Koordinierungsgremien als
auch das schillernde Versprechen einer systematischen Föderalismusrevision
drängen die Frage auf, ob und inwieweit die Bundesregierung in ihrer
Föderalismuspolitik und in ihrer Bund-Länder-Koordinierung einen kohärenten
Ansatz verfolgt. Zu diesem Zweck soll die Bundesregierung den Fragestellern
ihren aktuellen Planungsstand und ihr Verständnis eines „Föderalismusdialogs“
darlegen und ausführen, durch welche Arbeits- und Organisationseinheiten sie
in ihren jeweiligen Ressorts (inklusive Bundeskanzleramt) versucht, die
Querschnittsaufgabe der Bund-Länder-Koordinierung zu bewältigen. Dies ist
sowohl abstrakt als auch mit Blick auf die konkreten Vorhaben des
Koalitionsvertrages ein Hinterfragen wert, um aus Sicht der Opposition zu antizipieren,
ob und inwieweit auch das Parlament konkret an der Bund-Länder-
Koordinierung beteiligt werden kann. Der Föderalismus ist aus Sicht der
Fragesteller gerade nicht nur eine Regierungsangelegenheit, sondern ganz im Geiste
der Verfassung auch ein wichtiges parlamentarisches Anliegen.
Die Detailfragen zu einzelnen Bund-Länder-Vorhaben folgen der Systematik
des Koalitionsvertrages: Moderner Staat und Demokratie: Fragen 4 und 5;
Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Frage 6; Wirtschaft:
Fragen 7 bis 10; Umwelt- und Naturschutz: Fragen 11 bis 16; Mobilität: Fragen 17
und 18;/ Klima, Energie, Transformation: Fragen 19 bis 21; Arbeit, Sozialstaat,
Altersvorsorge, Grundsicherung: Fragen 22 bis 25; Pflege und Gesundheit:
Fragen 26 bis 30; Bauen und Wohnen: Fragen 31 und 32; Bildung und Chancen für
alle: Fragen 33 bis 38; Kinder, Jugend, Familien und Senioren: Fragen 39 bis
43; Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport:
Fragen 44 bis 52; Kultur- und Medienpolitik: Fragen 53 bis 58; Gute Lebensver-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/848
20. Wahlperiode 28.02.2022
hältnisse in Stadt und Land: Frage 59; Integration, Migration, Flucht: Fragen 60
und 61; Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Finanzen: Fragen 62 bis 67.
Da die Unterfragen zu den jeweiligen Bund-Länder-Vorhaben in den Fragen 4
bis 67 überwiegend einem jeweils identischen Unterschema folgen (a)
„Föderalismusdialog“, b) Zeitplanung, c) Organisationsform, d) Mitarbeiterzahl, e)
Beteiligung des Parlaments, f) Sachverständigeneinbeziehung, g) Beteiligung der
Kommunen) wäre aus der Sicht der Fragesteller auch eine zusammenhängende
Beantwortung mehrerer Fragen in tabellarischer Form möglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Vorhabens eines „Föderalismusdialogs“
(Koalitionsvertrag, S. 11)?
a) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
b) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
c) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
d) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
e) Ist der neue Begriff des „Föderalismusdialogs“ synonym zum Begriff
früherer „Föderalismuskommissionen“ zu verstehen, oder soll die
Begriffsneuschöpfung inhaltliche Unterschiede zu bisherigen
Föderalismuskommissionen ausdrücken, und wenn ja, welche Unterschiede
sollen durch den Begriff ausgedrückt werden?
f) In welchem Verhältnis soll der angekündigte „Föderalismusdialog“ zur
Ministerpräsidentenkonferenz stehen?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige in den
„Föderalismusdialog“ einbezogen werden?
h) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen in den
„Föderalismusdialog“ eingebunden werden?
2. Welche konkreten Vorhaben und Fragestellungen sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein?
a) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich des
Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und
welche Aufgaben aus diesem Themenbereich könnten transparenter
und effizienter verteilt werden?
b) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich der
Bildungspolitik sollten aus Sicht der Bundesregierung Gegenstand des
geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und welche Aufgaben aus
diesem Themenbereich könnten transparenter und effizienter verteilt
werden?
c) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich Innere
Sicherheit sollten aus Sicht der Bundesregierung Gegenstand des
geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und welche Aufgaben aus diesem
Themenbereich könnten transparenter und effizienter verteilt werden?
d) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich der
Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“
sein, und welche Aufgaben aus diesem Themenbereich könnten
transparenter und effizienter verteilt werden?
e) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich
Finanzen bzw. Kommunalfinanzen sollten aus Sicht der Bundesregierung
Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und welche
Aufgaben aus diesem Themenbereich könnten transparenter und
effizienter verteilt werden?
3. Welche Arbeits- und Organisationseinheiten der Bundesregierung sind
derzeit mit der Aufgabe der Bund-Länder-Koordinierung befasst?
a) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit der Bund-Länder-Koordinierung befasst (bitte nach
Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?
b) Die Arbeit welcher bereits in der Vergangenheit eingerichteten Bund-
Länder-Arbeitsgruppen bzw. Bund-Länder-Koordinierungsstellen soll
in dieser Wahlperiode fortgesetzt werden?
c) Welche neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppen bzw. Bund-Länder-
Koordinierungsstellen sollen in dieser Wahlperiode eingerichtet
werden?
d) Müssen in der Bundesregierung neue Stellen geschaffen werden, um
die im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Vorhaben der Bund-Länder-
Koordinierung zu bewältigen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
4. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Prozesses der Erarbeitung eines „Pakts für
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“
(Koalitionsvertrag, S. 12)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
5. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer ressortübergreifenden Bund-
Länder-Steuerungsgruppe zur Umsetzung von
Planungsbeschleunigungsvorhaben (Koalitionsvertrag, S. 14)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
6. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Weiterentwicklung
des Kapazitätsrechts (Koalitionsvertrag, S. 22)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
7. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer „Strategieplattform
Transformation Automobilwirtschaft“ unter Beteiligung der Länder
(Koalitionsvertrag, S. 27)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
8. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Neukonzeptionierung
der maritimen Ausbildung (Koalitionsvertrag, S. 28)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
9. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Koordinierung des
Sedimentmanagements (Koalitionsvertrag, S. 28)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
10. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Vereinfachung und
zur Digitalisierung von Vergabeverfahren (Koalitionsvertrag, S. 34)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
11. Was ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses bei der nationalen
Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NSB) hinsichtlich
der Weiterentwicklung und verbindlichen Aktionspläne, konkreten Ziele
und Maßnahmen (Koalitionsvertrag, S. 36)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
12. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum
Bestandsmanagement für Wölfe (Koalitionsvertrag, S. 38)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
13. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Honorierung von
Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen von Waldbesitzern
(Koalitionsvertrag, S. 39)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
14. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Einrichtung eines
Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung von
Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee (Koalitionsvertrag, S. 40)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
15. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung einer
nationalen Klimaanpassungsstrategie (Koalitionsvertrag, S. 40)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
16. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Stärkung des Küsten-
und Hochwasserschutzes (Koalitionsvertrag, S. 40)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
17. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung einer
nationalen Wasserstrategie (Koalitionsvertrag, S. 40 f.)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
18. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung eines
„Ausbau- und Modernisierungspakts für den Öffentlichen Verkehr“
(Koalitionsvertrag, S. 50)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
19. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Reform des
Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung (Koalitionsvertrag,
S. 52)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
20. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum beschleunigten
Ausbau der erneuerbaren Energien (Koalitionsvertrag, S. 57)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
21. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Umsetzung des Ziels
der in der Klimarahmenkonvention verankerten Klimabildung
(Koalitionsvertrag, S. 58)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
22. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur schnellen Umsetzung
des „IPCEI Wasserstoff“ (Koalitionsvertrag, S. 60)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
23. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung eines
„Paktes zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen“
(Koalitionsvertrag, S. 66)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
24. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Automatisierung des Sozialstaates (Koalitionsvertrag, S. 72 f.)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
25. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Dialogs zur Ermöglichung einer
gesetzlichen Rentenversicherungsmitgliedschaft für in
Justizvollzugsanstalten arbeitende Strafgefangene und Sicherungsverwahrte
(Koalitionsvertrag, S. 74)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
26. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Obdachlosigkeit von EU-Bürgern (Koalitionsvertrag, S. 78)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
27. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Ergänzung des Elften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) um innovative und quartiernahe
Wohnformen im Zusammenhang mit der Pflegepolitik (Koalitionsvertrag,
S. 81)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
28. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Harmonisierung und
zum Ausbau der Pflegeausbildung (Koalitionsvertrag, S. 82)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
29. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Weiterentwicklung
des „ÖGD-Paktes“ (Koalitionsvertrag, S. 83)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
30. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Fortentwicklung der
Krankenhausplanung zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung
(Koalitionsvertrag, S. 84)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
31. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung eines Bund-Länder-Pakts zu
Reformen der Krankenhausversorgung (Koalitionsvertrag, S. 86)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
32. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung eines Bund-Länder-Programms für
studentisches Wohnen, für junges Wohnen und für Wohnen für
Auszubildende (Koalitionsvertrag, S. 88)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
33. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum Wiederaufbau der
von der Hochwasserkatastrophe 2021 betroffenen Gebiete
(Koalitionsvertrag, S. 93)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
34. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einberufung eines „Bildungsgipfels“, an dem sich
unter anderem Bund und Länder beteiligen sollen und bei dem ein
Kooperationsgebot besprochen werden soll (Koalitionsvertrag, S. 94)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
35. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Strukturierung des Bildungsföderalismus (Koalitionsvertrag, S. 94)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
36. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Überführung des
„Gute-Kita-Gesetzes“ in ein „Qualitätsentwicklungsgesetz“
(Koalitionsvertrag, S. 95)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
37. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und auf Ganztagsbetreuung
(Koalitionsvertrag, S. 95)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
38. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Zusammenarbeit in
der Digitalisierung des Bildungswesens und zum „Digitalpakt 2.0“
(Koalitionsvertrag, S. 96)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
39. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-
Koordinierungsstelle für Lehrkräftefortbildung (Koalitionsvertrag, S. 96)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
40. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zu Anpassungen zur
Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII; Koalitionsvertrag, S. 99)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
41. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verbesserung der
länderübergreifenden Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen
(Koalitionsvertrag, S. 99)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
42. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung einer Bund-Länder-Gesamtstrategie
zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erziehungsberufe
(Koalitionsvertrag, S. 99)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
43. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur gesetzlichen
Harmonisierung des Einkommensbegriffs im Kontext der geplanten
Kindergrundsicherung (Koalitionsvertrag, S. 100)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
44. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verbesserung der
Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung (Koalitionsvertrag,
S. 102)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
45. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung eines fortlaufenden Bund-Länder-
Lagebildes zum Bevölkerungsschutz (Koalitionsvertrag, S. 105)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
46. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung einer Bund-Länder-
Gesamtbetrachtung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland
(Koalitionsvertrag, S. 105)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
47. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Verstetigung und Erweiterung des „Paktes für den
Rechtsstaat“ mit den Ländern (Koalitionsvertrag, S. 105)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
48. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung eines Archives zum
Rechtsterrorismus, das in Zusammenarbeit mit „betroffenen Bundesländern“ auf den
Weg gebracht werden soll (Koalitionsvertrag, S. 107)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
49. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Bewertung der
Kontrollmöglichkeiten des Waffenrechts (Koalitionsvertrag, S. 108)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
50. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung
gesetzlicher Grundlagen für „gemeinsame Zentren (GTAZ etc.)“
(Koalitionsvertrag, S. 109)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
51. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verbesserung der
Situation der SED-Opfer (Koalitionsvertrag, S. 110)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
52. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Dialogs zu einem Grundsätzegesetz
zur Ablösung der Staatsleistungen und zu etwaigen Reformen des
Religionsverfassungsrechts (Koalitionsvertrag, S. 111)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
53. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum Ausbau der
Ausbildungsprogramme für Imame an deutschen Universitäten
(Koalitionsvertrag, S. 111)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
54. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung eines „Datenraums Kultur“ und eines
„Plenums der Kultur“, die jeweils in Koordinierung mit den Ländern
erfolgen soll (Koalitionsvertrag, S. 122)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
55. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Entbürokratisierung
des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung (Koalitionsvertrag,
S. 122)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
56. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Förderung
unabhängiger Verlage zum Erhalt kultureller Vielfalt auf dem Buchmarkt
(Koalitionsvertrag, S. 123)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
57. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Abstimmung einer
Filmförderungsnovelle (Koalitionsvertrag, S. 123)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
58. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zu Reformfragen der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Koalitionsvertrag, S. 123)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
59. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Überarbeitung von Gesetzen mit medienrechtlichen und
medienpolitischen Bezügen (Koalitionsvertrag, S. 124)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
60. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Definition von
Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches
Mobilitätsangebot (Koalitionsvertrag, S. 129)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
61. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verstetigung der
Beteiligung des Bundes an flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und
Kommunen (Koalitionsvertrag, S. 140)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
62. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur besseren
Unterstützung der Länder bei Abschiebungen (Koalitionsvertrag, S. 140)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
63. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Reform der Bund-
Länder-Kommunalfinanzbeziehungen im Hinblick auf die Problematik
kommunaler Altschulden (Koalitionsvertrag, S. 129, S. 163 f.)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
64. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Entbürokratisierung
und Bündelung kommunaler Förderprogramme (Koalitionsvertrag,
S. 164)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
65. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur flexibleren
Gestaltung der Grunderwerbsteuer (Koalitionsvertrag, S. 92, S. 165)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
66. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Weiterentwicklung
der Einfuhrumsatzsteuer (Koalitionsvertrag, S. 165)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
67. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur intensiveren
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges (Koalitionsvertrag, S. 167)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
68. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung einer
abgestimmten Strategie zur Geldwäschebekämpfung (Koalitionsvertrag,
S. 171)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Berlin, den 25. Februar 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/122025.03.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/848 - Föderalismusdialog, Bund-Länder-Koordinierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU
– Drucksache 20/848 –
Föderalismusdialog, Bund-Länder-Koordinierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
für die 20. Wahlperiode haben die regierungstragenden Parteien vereinbart,
dass sie eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen
Bund, Ländern und Kommunen anstreben und dazu gemeinsam mit
Kommunen und Ländern einen „Föderalismusdialog“ zur transparenteren und
effizienteren Verteilung der Aufgaben, insbesondere zu den Themen Katastrophen-
und Bevölkerungsschutz, Bildung und Innere Sicherheit sowie zur Nutzung
der Möglichkeiten der Digitalisierung führen wollen (Koalitionsvertrag,
S. 11). Zudem wurde im Koalitionsvertrag auch die Bildung mehrerer „Bund-
Länder-Arbeitsgruppen“ und „Bund-Länder-Steuerungsgruppen“, die
Erarbeitung oder Vertiefung mehrerer „Bund-Länder-Pakte“ sowie die Durchführung
mehrerer themenspezifischer Bund-Länder-Koordinierungsprozesse
vereinbart.
Die Fülle der weit über 50 angekündigten Bund-Länder-
Koordinierungsvorhaben und die geplante Einrichtung zahlreicher Koordinierungsgremien als auch
das schillernde Versprechen einer systematischen Föderalismusrevision
drängen die Frage auf, ob und inwieweit die Bundesregierung in ihrer
Föderalismuspolitik und in ihrer Bund-Länder-Koordinierung einen kohärenten Ansatz
verfolgt. Zu diesem Zweck soll die Bundesregierung den Fragestellern ihren
aktuellen Planungsstand und ihr Verständnis eines „Föderalismusdialogs“
darlegen und ausführen, durch welche Arbeits- und Organisationseinheiten sie in
ihren jeweiligen Ressorts (inklusive Bundeskanzleramt) versucht, die
Querschnittsaufgabe der Bund-Länder-Koordinierung zu bewältigen. Dies ist
sowohl abstrakt als auch mit Blick auf die konkreten Vorhaben des
Koalitionsvertrages ein Hinterfragen wert, um aus Sicht der Opposition zu antizipieren,
ob und inwieweit auch das Parlament konkret an der Bund-Länder-
Koordinierung beteiligt werden kann. Der Föderalismus ist aus Sicht der Fragesteller
gerade nicht nur eine Regierungsangelegenheit, sondern ganz im Geiste der
Verfassung auch ein wichtiges parlamentarisches Anliegen.
Die Detailfragen zu einzelnen Bund-Länder-Vorhaben folgen der Systematik
des Koalitionsvertrages: Moderner Staat und Demokratie: Fragen 4 und 5;
Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Frage 6; Wirtschaft:
Fragen 7 bis 10; Umwelt- und Naturschutz: Fragen 11 bis 16; Mobilität:
Fragen 17 und 18;/ Klima, Energie, Transformation: Fragen 19 bis 21; Arbeit,
Sozialstaat, Altersvorsorge, Grundsicherung: Fragen 22 bis 25; Pflege und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1220
20. Wahlperiode 25.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 25. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gesundheit: Fragen 26 bis 30; Bauen und Wohnen: Fragen 31 und 32; Bildung
und Chancen für alle: Fragen 33 bis 38; Kinder, Jugend, Familien und
Senioren: Fragen 39 bis 43; Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz,
Verbraucherschutz, Sport: Fragen 44 bis 52; Kultur- und Medienpolitik: Fragen 53 bis 58;
Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land: Frage 59; Integration, Migration,
Flucht: Fragen 60 und 61; Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Finanzen:
Fragen 62 bis 67.
Da die Unterfragen zu den jeweiligen Bund-Länder-Vorhaben in den
Fragen 4 bis 67 überwiegend einem jeweils identischen Unterschema folgen
(a) „Föderalismusdialog“, b) Zeitplanung, c) Organisationsform, d)
Mitarbeiterzahl, e) Beteiligung des Parlaments, f) Sachverständigeneinbeziehung,
g) Beteiligung der Kommunen) wäre aus der Sicht der Fragesteller auch eine
zusammenhängende Beantwortung mehrerer Fragen in tabellarischer Form
möglich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat im abgefragten Themenbereich eine Reihe von
Projekten gestartet. Solange jedoch der Willensbildungsprozess innerhalb der
BReg über deren konkrete Ausgestaltung und Umsetzung noch nicht
abgeschlossen ist, können die gewünschten Informationen zum Schutz des
Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung nicht übermittelt werden. Dies begründet
sich wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet aus dem
Gewaltenteilungsprinzip ein Antwortverweigerungsrecht auf parlamentarische Anfragen ab, wenn
die Übermittlung der Information zu einem Mitregieren Dritter bei
Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen.
Diese Gefahr bestehe bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von
Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht
getroffen bzw. die Positionierung der Regierung noch nicht erfolgt sei. Die
Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstrecke sich demnach
grundsätzlich auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthalte nicht die Befugnis, in
laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (vgl.
zuletzt BVerfGE 147, 50 Rn. 229). Unter Anwendung dieser Grundsätze
können deswegen Informationen zu einigen Fragen teilweise nicht übermittelt
werden.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass als Instrument der
parlamentarischen Kontrolle Kleine Anfragen dazu dienen, von der
Bundesregierung Informationen über bestimmte Bereiche (§ 104 Absatz 1 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)) innerhalb von grundsätzlich
vierzehn Tagen (vgl. § 104 Absatz 2 GO-BT) zu erlangen. Die Einzelfragen in
der vorliegenden Kleinen Anfrage werden zwar von den Fragestellern unter
dem Überbegriff „Föderalismusdialog“ zusammengefasst. Die
Informationswünsche beziehen sich jedoch inhaltlich auf eine erhebliche Anzahl von
Vorhaben, und von einem einzigen Bereich i. S. von § 104 Absatz 1 GO-BT, auf den
sich die Kleine Anfrage beziehen sollte, kann hier nicht mehr gesprochen
werden. Zudem werden mit der vorliegende Kleine Anfrage 68 Einzelfragen mit
bis zu sieben Unterfragen gestellt, was nach Ansicht der BReg über den
Umfang einer Kleinen Anfrage weit hinausgeht. Eine Beantwortung in der zur
Verfügung stehenden Zeit war allein deshalb möglich, weil eine Reihe der Fragen
in zusammengefasster Weise beantwortet werden konnten und es eine geringe
Fristverlängerung gab.
1. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Vorhabens eines „Föderalismusdialogs“
(Koalitionsvertrag, S. 11)?
a) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
b) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
c) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
d) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
e) Ist der neue Begriff des „Föderalismusdialogs“ synonym zum Begriff
früherer „Föderalismuskommissionen“ zu verstehen, oder soll die
Begriffsneuschöpfung inhaltliche Unterschiede zu bisherigen
Föderalismuskommissionen ausdrücken, und wenn ja, welche Unterschiede
sollen durch den Begriff ausgedrückt werden?
f) In welchem Verhältnis soll der angekündigte „Föderalismusdialog“
zur Ministerpräsidentenkonferenz stehen?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige in
den „Föderalismusdialog“ einbezogen werden?
h) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen in den
„Föderalismusdialog“ eingebunden werden?
Die Fragen 1 bis 1h werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Überlegungen zur Ausgestaltung des „Föderalismusdialogs“ sind noch
nicht abgeschlossen. Dies betrifft auch die in den beteiligten Ressorts mit dem
Vorhaben zu befassenden Arbeitseinheiten. Die Begrifflichkeit im
Koalitionsvertrag ist bewusst gewählt worden, um keine Festlegung auf ein bestimmtes
Dialogformat vorzunehmen.
2. Welche konkreten Vorhaben und Fragestellungen sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein?
a) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich des
Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und
welche Aufgaben aus diesem Themenbereich könnten transparenter
und effizienter verteilt werden?
Die Fragen 2 und 2a werden im Zusammenhang beantwortet.
Welche konkreten Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich des
Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes zum Gegenstand des
„Föderalismusdialogs“ gemacht werden sollen, wurde noch nicht entschieden.
b) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich der
Bildungspolitik sollten aus Sicht der Bundesregierung Gegenstand
des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und welche Aufgaben aus
diesem Themenbereich könnten transparenter und effizienter verteilt
werden?
Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden Überlegungen und
regierungsinternen Abstimmungen.
c) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich
Innere Sicherheit sollten aus Sicht der Bundesregierung Gegenstand des
geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und welche Aufgaben aus
diesem Themenbereich könnten transparenter und effizienter verteilt
werden?
Die Überlegungen der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Vorhabens sind
noch nicht abgeschlossen.
d) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich der
Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“
sein, und welche Aufgaben aus diesem Themenbereich könnten
transparenter und effizienter verteilt werden?
Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, das in allen Sektoren und allen
Gesellschaftsbereichen einen deutlichen Mehrwert bedeutet. Digitalisierung muss
von daher in allen Projekten und Verfahren von Anfang an mitgedacht werden.
Im „Föderalismusdialog“ mit den Ländern wird sich das Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV) für das Thema einsetzen. Im Fokus stehen
dabei die Modernisierung des Staates und der Verwaltungsverfahren mit Hilfe
der Digitalisierung.
e) Welche Vorhaben und Fragestellungen aus dem Themenbereich
Finanzen bzw. Kommunalfinanzen sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ sein, und
welche Aufgaben aus diesem Themenbereich könnten transparenter und
effizienter verteilt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Arbeits- und Organisationseinheiten der Bundesregierung sind
derzeit mit der Aufgabe der Bund-Länder-Koordinierung befasst?
a) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit der Bund-Länder-Koordinierung befasst (bitte nach
Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?
b) Die Arbeit welcher bereits in der Vergangenheit eingerichteten
Bund-Länder-Arbeitsgruppen bzw. Bund-Länder-
Koordinierungsstellen soll in dieser Wahlperiode fortgesetzt werden?
c) Welche neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppen bzw. Bund-Länder-
Koordinierungsstellen sollen in dieser Wahlperiode eingerichtet
werden?
d) Müssen in der Bundesregierung neue Stellen geschaffen werden,
um die im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Vorhaben der Bund-
Länder-Koordinierung zu bewältigen (bitte nach Ressorts
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 3d werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Bund-Länder-Koordinierung findet sowohl themenübergreifend als auch
in Abhängigkeit zu den einzelnen Fachthemen dezentral in einer Vielzahl von
Formaten statt. Eine genaue Auflistung aller Organisationseinheiten und
Beschäftigten, die an Aufgaben der Bund-Länder-Koordinierung beteiligt sind,
ist daher nicht möglich. Inwieweit durch die in Abstimmungen befindlichen
Überlegungen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen
Vorhaben Stellenzuwächse hinsichtlich der Bund-Länder-Koordinierung erforderlich
sind, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Prozesses der Erarbeitung eines „Pakts für
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“
(Koalitionsvertrag, S. 12)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 4 bis 4g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Erarbeitung des „Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung“ ist Gegenstand des Umsetzungsprozesses zur Beschleunigung,
der im Januar 2022 unter Federführung des Bundeskanzleramtes (BKAmt)
gestartet wurde, und der auch die Länder mit einbeziehen wird; im Rahmen
dieses Umsetzungsprozesses werden auch die weiteren Einzelpunkte der Frage
adressiert werden.
5. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer ressortübergreifenden Bund-
Länder-Steuerungsgruppe zur Umsetzung von
Planungsbeschleunigungsvorhaben (Koalitionsvertrag, S. 14)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 5 bis 5g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Steuerungsgruppe ist im Januar 2022 unter Federführung BKAmt und mit
Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Bundesministeriums der Justiz
(BMJ), des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) eingerichtet worden und hat ihre Tätigkeit aufgenommen,
sowohl auf Staatssekretärsebene als auch auf Sherpa-Ebene (Referatsleitungs-
Ebene). Die Länder sollen zeitnah in den weiteren Umsetzungsprozess
eingebunden werden.
6. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Weiterentwicklung
des Kapazitätsrechts (Koalitionsvertrag, S. 22)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 6 bis 6f werden im Zusammenhang beantwortet.
Zielsetzung, Zeitplanung und Ausgestaltung des Bund-Länder-Prozesses zur
Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts sind Gegenstand laufender Beratungen
unter Einbeziehung der Stakeholder.
7. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer „Strategieplattform
Transformation Automobilwirtschaft“ unter Beteiligung der Länder
(Koalitionsvertrag, S. 27)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 7 bis 7f werden im Zusammenhang beantwortet.
Die konkrete Ausgestaltung der Strategieplattform Transformation
Automobilwirtschaft wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die
Aufnahme der Arbeit der Strategieplattform ist bis zum Sommer 2022 geplant.
8. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur
Neukonzeptionierung der maritimen Ausbildung (Koalitionsvertrag, S. 28)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 8 bis 8f werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Neukonzeption der maritimen Ausbildung wird geprüft.
9. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Koordinierung des
Sedimentmanagements (Koalitionsvertrag, S. 28)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 9 bis 9f werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Sedimentmanagement ist ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftung von
Fließgewässern, der mehreren Zwecken dient, wie z. B. dem Hochwasserschutz
und der Schiffbarkeit. In den Bundeswasserstraßen obliegt der
Bundeswasserstraßenverwaltung im Rahmen der verkehrlichen Unterhaltung ein Anteil am
Sedimentmanagement. Die Verursacher der Schadstoffbelastung sind vielfach
außerhalb der Bundeswasserstraße zu finden und die Reinhaltung der Gewässer
ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz Aufgabe der Länder.
Die Verbringung von Baggergut aus der Unterhaltung ist durch vorhandene
Schadstoffbelastungen in den Bundeswasserstraßen erschwert.
In den Flussgebietsgemeinschaften besteht eine langjährige Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern auch im Rahmen bereits vorhandener
Sedimentmanagementkonzepte. Diese Zusammenarbeit soll verstärkt werden, um
Konzepte zur Schadstoffsanierung im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen
Aufgaben zu unterstützen sowie geeignete Optionen zur Reduzierung von
Schadstoffbelastungen zu fördern.
Ziel ist es, das Sedimentmanagement im Einklang mit der Zielerreichung von
Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie den Vorgaben
des sonstigen europäischen und nationalen Naturschutz- und
Umweltschutzrechts und zeitgleich wirtschaftlich zu gestalten.
Dies erfolgt innerhalb der bestehenden Bund-Länder-Strukturen.
10. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Vereinfachung und
zur Digitalisierung von Vergabeverfahren (Koalitionsvertrag, S. 34)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Für die Durchführung des „Föderalismusdialogs“ ist das BMI innerhalb der
Bundesregierung federführend. Die Überlegungen zur Beteiligung und
Ausgestaltung des Dialogs sind noch nicht abgeschlossen.
Das Kooperationsprojekt zur „standardbasierten Digitalisierung der
öffentlichen Beschaffung“ wurde unter Federführung des Landes Bremen mit
maßgeblicher Mitwirkung der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) der
„Föderalen IT-Kooperation“ (FITKO AöR) sowie des Bundes – vertreten durch das
BMI sowie das Beschaffungsamt des BMI – im Jahr 2019 initiiert (siehe www.
it-planungsrat.de/beschluesse). Diese Bund-Länder-Kooperation hat im März
2021 ein gemeinsames Planungs- und Architekturkonzept veröffentlicht. Darin
werden die in engem Austausch stehenden Teilprojekte und ihre geplanten
Beiträge IT-fachlich, funktional und hinsichtlich der weiteren Umsetzungsschritte
näher beschrieben.
Die Detaillierungsgrade und Konkretisierungsstände der Teilprojekte sind
unterschiedlich weit fortgeschritten. In die Zuständigkeit des Teilprojektes Bund
(„OZG [Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
– kurz: Onlinezugangsgesetz] Projekt vereinfachte Ausschreibungssuche für
Unternehmen“) fällt die oben erwähnte Bereitstellung einer zentralen
Informationsplattform für die Bereitstellung von Bekanntmachungsdaten zu aktuell
laufenden Vergabeverfahren in Bund, Ländern und Kommunen
(„Bekanntmachungsservice“, BKMS). Die erste Version einer IT-Referenzlösung zur
Ausschreibungssuche für Unternehmen einschließlich BKMS soll bis zum Ende
des Jahres 2022 als webbasierte Anwendung bereitgestellt werden. Im Übrigen
obliegt die grundsätzliche Vorgehens- und zeitliche Detailplanung innerhalb der
oben genannten Bund-Länder-Kooperation der weiteren Beschlussfassung des
IT-Planungsrates. Daneben obliegt es den an den Teilprojekten jeweils
beteiligten Akteuren aus den aktuell beteiligten Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz, über Details ihrer jeweiligen Vorgehens- und Zeitplanung
zu entscheiden.
Insgesamt handelt es sich um mehrere Handlungsfelder und nicht um ein
einzelnes Vorhaben. Weitergehende Informationen finden sich unter https://www.
open-government-deutschland.de/opengov-de/ogp/aktionsplaene-und-berichte/
3-nap/standardbasierte-vereinfachung-des-unternehmenszugangs-zur-oeffentlic
hen-beschaffung-1981544?view.
Die Bundesregierung prüft zurzeit, welche möglichen Rechtsänderungen
inwieweit zur Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren beitragen
könnten. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Konkret im Jahr 2022
sollen die notwendigen Rechtsänderungen auf den Weg gebracht werden, um
die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Europäischen Kommission
zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von
Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 („elektronische Formulare – eForms“) in nationales
Recht umzusetzen. Die neuen elektronischen Formulare müssen ab dem
25. Oktober 2023 angewendet werden und die Fachverfahrenshersteller
ausreichend Zeit zur technischen Umsetzung erhalten. Die Bundesregierung prüft
daneben, inwieweit weitere Vorhaben bereits im Jahr 2022 auf den Weg gebracht
werden können, etwa im Rahmen der Planungsbeschleunigungspakete.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Wie einleitend festgestellt bestehen mehrere Handlungsstränge, welche von
einer Vielzahl von Akteuren umgesetzt werden. Zur Umsetzung werden bereits
etablierte Gremien wie z. B. der IT-Planungsrat genutzt, aber auch die
vorhandenen Strukturen der Bund-Länder-Kooperation. Die Umsetzung der Vorhaben
erfolgt in aufgesetzten Projekten.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Durch die Komplexität der Vorhaben sind Bund-Länder-übergreifend
Ressourcen aus diversen Ressorts in das Kooperationsprojekt eingebunden.
Aufgrund des hybriden Projektablaufs findet eine bedarfsgerechte
Ressourcenallokation zur Sicherstellung der benötigten Expertise statt. Eine
übergeordnete Ressourcenerfassung und -verwaltung ist wegen der Vielzahl
unterschiedlicher Akteure auf allen Ebenen nicht möglich.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Ob und inwieweit in den beiden oben beschriebenen Handlungsfeldern
Rechtssetzungsbedarf besteht, ist durch den jeweils federführend mit der Umsetzung
des Vorhabens befassten Aufgabenträger zu beurteilen. Sollten Änderungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der verschiedenen
Vergabeverordnungen erforderlich sein, sind selbstverständlich die
vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat werden von allen hier
angesprochenen Rechtssetzungsvorhaben frühzeitig informiert.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Für alle Maßnahmen bzw. Projektaktivitäten im Handlungsfeld
„Verwaltungsdigitalisierung einschließlich OZG-Umsetzung (Bund und föderal)“ gilt der
Grundsatz, im Wege einer fortlaufenden Information der Öffentlichkeit über
alle wesentlichen Arbeitsschritte eine umfassende Transparenz und
Partizipationsmöglichkeiten für alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen zu
gewährleisten, die Interesse an einer Nutzung der bereitgestellten IT-Lösungen haben
(vgl. Antwort zu Frage 10a).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10c Bezug genommen.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Frage speziell auf das
Handlungsfeld „Verwaltungsdigitalisierung einschließlich OZG-Umsetzung (Bund und
föderal)“ bezieht.
Die Verwaltungsdigitalisierung richtet sich an alle „föderalen Ebenen“, da die
Ergebnistypen gemäß des „Einer-für-Alle Prinzip“ nachnutzbar bereitgestellt
werden, soweit sie nicht zentral über den Bund oder andere Länder bezogen
werden können. Die Bundesregierung teilt hierbei ausdrücklich die
gemeinsame Zielsetzung der föderalen IT-Kooperation, allen Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen und sonstigen Organisationen die von ihnen gewünschten
digitalen Verwaltungsleistungen möglichst unkompliziert im Rahmen eines
Bund-Länder-übergreifenden Portalverbundes verfügbar zu machen, der auch
alle kommunalen Serviceleistungen einschließt. Die im Rahmen der in der
Antwort zu Frage 10 angesprochenen Bund-Länder-Kooperation nachnutzbar
bereitgestellten IT-Referenzlösungen berücksichtigen auch die aus Sicht der
kommunalen Akteure relevanten Anforderungen. Während der Projektphase besteht
grundsätzlich auch für kommunale Vergaberechts- und Digitalisierungsakteure
die Möglichkeit, am jeweiligen Konzeptions- und Umsetzungsprozess
mitzuwirken.
11. Was ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses bei der nationalen
Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NSB)
hinsichtlich der Weiterentwicklung und verbindlichen Aktionspläne,
konkreten Ziele und Maßnahmen (Koalitionsvertrag, S. 36)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dieses Vorhaben auch zum Gegenstand
des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Verabschiedung der neuen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
hängt von der Verabschiedung des neuen weltweiten Biodiversitätsrahmens
durch die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt ab, den die Nationale Strategie umsetzen soll. Die Konferenz
wurde coronabedingt mehrfach verschoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht
festgesetzt; wahrscheinlich ist das dritte oder vierte Quartal 2022. Danach
würde eine Ressortabstimmung folgen, die im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen
werden soll. Im BMUV wurden bereits vorbereitende Arbeiten – auch unter
Beteiligung der Länder – aufgenommen.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
An der formalen Ressortabstimmung werden alle betroffenen Ressorts beteiligt.
Welche Ressorts das sind, wird zu Beginn der Ressortabstimmung ermittelt. In
der 2009 eingerichteten Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zur aktuellen
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird das Vorhaben im Vorfeld
informell erörtert. In der IMA sind Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), BMDV, Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), BMF, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ), BMI, BMJ, Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
BMWK und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) beteiligt, BMUV ist federführend.
Die Länder wurden bisher über die Bund-Länder-AG Naturschutz (LANA) und
über separate Workshops informell einbezogen. Weitere informelle Gespräche
sind geplant. Nach Abschluss der ersten Phase der Ressortabstimmung werden
die Länder formal beteiligt.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Da die Abstimmung noch nicht begonnen hat, lassen sich hier noch keine
Zahlen angeben.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Eine formelle Beteiligung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats im
Vorfeld ist nicht vorgesehen. Nach Verabschiedung der Strategie werden
regelmäßige Berichte zur Umsetzung an den Deutschen Bundestag und den
Bundesrat geleitet.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Im Vorfeld der Erarbeitung eines Entwurfs für die Strategie wurden externe
Expertinnen und Experten im Rahmen eines F+E-Vorhabens durch Interviews und
Workshops beteiligt.
12. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum
Bestandsmanagement für Wölfe (Koalitionsvertrag, S. 38)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Fragen 12 und 12a werden im Zusammenhang beantwortet.
Es ist nicht beabsichtigt, das Wolfsmanagement zum Bestandteil des
„Föderalismusdialogs“ zu machen.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Beim Wolf handelt es sich um eine nach europäischem und nationalem
Naturschutzrecht streng geschützte Art. Die Anforderungen an ein
Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-RL). Vor diesem Hintergrund bedarf die Frage eines
europarechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagements (siehe
Koalitionsvertrag) einer eingehenden rechtlichen Prüfung. Bei der Erteilung einer
artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung müssen stets die
Anforderungen des Artikels 16 FFH-RL bzw. §§ 45, 45a des Gesetzes über Naturschutz
und Landschaftspflege (BNatSchG) eingehalten werden.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Die Fragen rund um das Wolfsmanagement werden unter gemeinsamer
Federführung des BMUV (Schwerpunkt: Artenschutzaspekte) und des BMEL
(Schwerpunkt: Weidetierhaltung) in existierenden Bund-Länder-Gremien
ausgestaltet.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
BMUV (Referat N I 6): 1,0 x hD für das Thema „Wolfsmanagement“.
Eine Differenzierung auf den im Koalitionsvertrag genannten Bund-Länder-
Prozess ist derzeit noch nicht möglich.
Im BMEL liegt die Federführung im Referat 511 mit 0,75 x höherer Dienst
(hD) für das Themengebiet Wolf. Aufgrund der fachlich übergreifenden
Betroffenheit der Referate durch das Wolfsmanagement werden im Rahmen der
internen Abstimmungen im BMEL mehrere Organisationseinheiten einbezogen
werden.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Einbeziehung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates ist derzeit
nicht geplant.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Auf Bitte des Deutschen Bundestages wurde die Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) verstetigt. Eine Beteiligung
der DBBW bei fachlichen Fragen zum Wolfsmanagement ist daher absehbar.
Dies betrifft in gleichem Maße das im März 2021 ins Leben gerufene
Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW).
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Eine direkte Einbeziehung der Kommunen durch den Bund ist im
Wolfsmanagement aufgrund der Länderzuständigkeit nicht vorgesehen.
13. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Honorierung von
Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen von Waldbesitzern
(Koalitionsvertrag, S. 39)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Fragen 13 und 13a werden im Zusammenhang beantwortet.
Das ist derzeit nicht vorgesehen.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Ressortabstimmung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Das BMEL wird die Länder über die Agrarministerkonferenz beteiligen, das
BMUV über die Umweltministerkonferenz.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Im BMEL sind mehrere Referate fachlich an dem Vorhaben beteiligt. Die
Federführung liegt im Referat 513 (Nationale Waldpolitik) und wird dort auf einer
Stelle des höheren Dienstes bearbeitet. Im BMUV wird das Thema im Referat
N II 4 (Waldschutz) bearbeitet, dies wird durch 1,0 Stellen des höheren
Dienstes vollzogen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Ressortabstimmung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
In die Beratungen fließen Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für
Waldpolitik beim BMEL ein. BMEL und BMUV werden nach Bedarf weitere
externe Sachverständige zur Entwicklung der Maßnahme hinzuziehen.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Beteiligung der Kommunen wird derzeit noch beraten.
14. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Einrichtung eines
Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung von
Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee (Koalitionsvertrag, S. 40)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 14 bis 14f werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat die nötigen internen Abstimmungen zum Auflegen
eines Sofortprogramms zur Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in
der Nord- und Ostsee begonnen. Im Anschluss daran wird sie die Einrichtung
eines Bund-Länderfonds adressieren.
Weitergehende Planungen existieren derzeit nicht, so dass detaillierte
Auskünfte dazu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sind.
15. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung einer
nationalen Klimaanpassungsstrategie (Koalitionsvertrag, S. 40)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 15 bis 15g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Federführung für diesen Prozess liegt im BMUV. Da die internen
Vorbereitungen des Prozesses noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit zu
Frage 15 insgesamt keine weiteren Angaben gemacht werden.
16. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Stärkung des
Küsten- und Hochwasserschutzes (Koalitionsvertrag, S. 40)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 16 bis 16g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zwischen Bund und Ländern besteht im Bereich des Hochwasser- und
Küstenschutzes eine etablierte und bewährte Zusammenarbeit in der bei der
Umweltministerkonferenz angesiedelten Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA) und ihren Gremien.
Die Förderung von Schutzmaßnahmen der nach der Kompetenzverteilung des
Grundgesetzes zuständigen Länder erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und deren
Rahmenplan sowie die Sonderrahmenpläne „Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes“ und „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“.
Die Fördermaßnahmen werden von Bund und Ländern regelmäßig auf
Anpassungsbedarf überprüft. Die Bundesregierung versteht den Küsten- und
Hochwasserschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird sich weiterhin
finanziell beteiligen.
17. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung einer
nationalen Wasserstrategie (Koalitionsvertrag, S. 40 f.)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Fragen 17 und 17a werden im Zusammenhang beantwortet.
Dies ist nicht geplant.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung von Verbänden,
einschließlich der kommunalen Spitzenverbände, ist für den Sommer 2022
geplant. Ein Kabinettbeschluss wird für Dezember 2022 angestrebt.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Die Koordinierung innerhalb der Bundesregierung findet in einer
ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung von BMUV (Federführung (FF)),
BMEL, BMI, BMWSB, BMDV, BMWK, Bundesministerium für Gesundheit
(BMG), BMBF statt. AA und BMZ werden mit Blick auf in der Nationalen
Wasserstrategie adressierte Aspekte der internationalen Wasserpolitik und
-kooperation eingebunden. Es wird noch geprüft, ob zu den Treffen der
Arbeitsgruppe auch eine Vertretung der Länder (z. B. Vorsitz der Bund-Länder-
Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)) hinzugezogen werden kann.
Über mögliche Strukturen für die spätere Begleitung der Umsetzung der
Nationalen Wasserstrategie einschließlich von etwaigen Dialogformaten zur
Einbindung von Interessengruppen und externen Sachverstandes kann derzeit noch
keine Aussage gemacht werden.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Eine solche Aufschlüsselung ist nicht möglich, da in allen beteiligten Ressorts
verschiedene Organisationseinheiten in die Abstimmungsprozesse
entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eingebunden sind.
Die Mitwirkung der beteiligten Ressorts in der ressortübergreifenden
Arbeitsgruppe wird in der Regel auf Referatsleitungs- und/oder Referentinnen- und
Referentenebene erfolgen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Eine Information des Deutschen Bundestages nach dem Kabinettbeschluss ist
geplant.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
In die Vorbereitung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie sind die
Ergebnisse eines zweijährigen Dialog- und Beteiligungsprozesses mit
Fachleuten sowie Ergebnisse aus Forschungsvorhaben eingeflossen. Für die
Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie sind weitere Forschungsvorhaben geplant.
Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Umsetzung der in der vom Kabinett
beschlossenen Nationalen Wasserstrategie vorgesehenen Einzelmaßnahme
externer Sachverstand einzubeziehen sein wird.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Eine unmittelbare Beteiligung von Kommunen ist nicht geplant. Die
Einbindung erfolgt über die Anhörung der bzw. den regelmäßigen Austausch mit den
Kommunalen Spitzenverbänden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17c verwiesen.
18. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung eines
„Ausbau- und Modernisierungspakts für den Öffentlichen Verkehr“
(Koalitionsvertrag, S. 50)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 18 bis 18g werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Beschlussfassung in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom
23. Februar 2022 soll eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter
paritätischer Leitung des BMDV sowie des VMK-Vorsitzlandes zur Vorbereitung
und Gestaltung eines Ausbau- und Modernisierungspaktes eingesetzt werden.
Die Arbeitsgruppe soll sich unter anderem über die Finanzierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Jahr 2030 einschließlich der
Eigenanteile der Länder und Kommunen und die Aufteilung der Bundesmittel
verständigen sowie Tarifstrukturen diskutieren. Ein Ergebnis soll in der
Herbstkonferenz 2022 vorgestellt werden.
19. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Reform des
Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung (Koalitionsvertrag,
S. 52)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 19 bis 19g werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung sollen so
angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele
des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen
Entwicklung berücksichtigt werden. Diese Änderungen sollen den Ländern und
Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnen. Das BMDV prüft, wie diese
Vorgaben zweckmäßig umgesetzt werden können. Die weitere Beteiligung
findet im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren statt.
20. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum beschleunigten
Ausbau der erneuerbaren Energien (Koalitionsvertrag, S. 57)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 20 bis 20g werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht vor enormen energie- und klimapolitischen
Herausforderungen. Um den künftig steigenden Strombedarf klimaneutral zu decken,
ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Dies ist eine
gewaltige Aufgabe, die gemeinsam von Bund und Ländern bewältigt werden
muss. Die Bundesregierung wird mit den Novellen des Erneuerbaren-Energien-
Gesetzes (EEG) und des Wind-auf-See-Gesetzes den Zubau von Anlagen für
Wind auf See, Wind an Land und Photovoltaik deutlich erhöhen. Mit einem für
dieses Jahr vorgesehenen Wind-an-Land-Gesetz ist die gesetzliche Umsetzung
der Koalitionsvertragsvorgabe über ein 2-Prozent-Flächenziel für Windenergie
an Land geplant; weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Windenergie an Land werden
geprüft. Um die erforderlichen Netze rechtzeitig realisiert zu haben, werden
darüber hinaus im Rahmen des Energiesofortmaßnahmenprogramms
(Osterpaket) auch das Bundesbedarfsplangesetz, das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und das Energiewirtschaftsgesetznovelliert.
Grundvoraussetzung für das Erreichen der Ziele ist eine ausreichende Verfügbarkeit von
Flächen für Wind- und Solaranlagen, aber auch eine ausreichende
Verfügbarkeit der Stromnetze. Bestandteil dieser Gesetzesvorhaben sind nicht zuletzt
auch eine Abstimmung mit den Ländern im Rahmen der Länder- und
Verbändeanhörung. Beim geplanten Wind-an-Land-Gesetz findet zusätzlich zur
Länder- und Verbändeanhörung im Gesetzgebungsverfahren ein intensiver
Austausch mit den Ländern vorab im Rahmen des nach § 97 EEG eingeführten
Bund-Länder-Kooperationsausschusses statt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
der gesetzlichen Umsetzung des 2-Prozent-Flächenziels für Windenergie an
Land.
Darüber hinaus ist die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
regelmäßig Thema sowohl in den einschlägigen Fachministerkonferenzen der
Länder, an denen auch der Bund teilnimmt, als auch in den Konferenzen mit
den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Es ist nicht geplant, die
bestehenden vielfältigen Prozesse und Gesetzesvorhaben zum Ausbau der
erneuerbaren Energien mit Beteiligung der Länder unter dem Aspekt der Bund-Länder-
Koordinierung organisatorisch zusammenzufassen.
21. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Umsetzung des
Ziels der in der Klimarahmenkonvention verankerten Klimabildung
(Koalitionsvertrag, S. 58)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 21 bis 21f werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Im Zusammenhang mit der Regierungsumbildung, einem veränderten Zuschnitt
der Ressorts und damit verbundenen Veränderungen in den Zuständigkeiten für
die Klimabildung gibt es derzeit noch keine konkreten Planungen für den im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozess zur Umsetzung der
Klimabildung gemäß Klimarahmenkonvention.
22. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur schnellen
Umsetzung des „IPCEI Wasserstoff“ (Koalitionsvertrag, S. 60)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 22 bis 22g werden gemeinsam beantwortet.
Es ist bisher nicht geplant, das Important Project of Common European Interest
(IPCEI) Wasserstoff zum Gegenstand des „Föderalismusdialoges“ zu machen.
Im Jahr 2022 sollen zwei weitere „Wellen“ des IPCEI Wasserstoff
(Infrastruktur „RHATL“ und Mobilität) zur Pränotifizierung bei der Europäische
Kommission eingereicht werden. Ebenso sollen die Projekte der ersten beiden
Wellen (Technologie und Industrie) durch die EU-Kommission genehmigt und so
weit wie möglich die Förderbescheide von Bund durch den Projektträger und
Ländern ausgestellt werden. Es finden regemäßige Austausche mit den Ländern
statt; diese haben die Form von Foren mit allen Ländern, bilateralen
Gesprächen sowie Informationsbriefen. Dabei werden auf Bundesebene BMWK und
BMDV einbezogen, auf Länderebene eine breite Zahl betroffener Ressorts je
nach Land (v. a. Staatskanzleien, Wirtschafts- und Umweltressorts). Der
Deutsche Bundestag und der Bundesrat werden im Rahmen der üblichen
Austausche zu Haushalt und Informationspflichten unterrichtet. Externe
Sachverständige sind im Rahmen des Nationalen Wasserstoffstrategie, zu der das IPCEI
Wasserstoff gehört, beteiligt. Zudem werden BMWK und BMDV vom
Projektträger Jülich bei der Durchführung der Programme unterstützt. BMDV wird
darüber hinaus auch durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NOW) GmbH unterstützt. Die Kommunen werden bis
dato nicht gesondert durch BMWK beteiligt.
23. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung eines
„Paktes zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen“
(Koalitionsvertrag, S. 66)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 23 bis 23g werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf Grundlage ihres Beschlusses vom 10. März 2022 wird die
Kultusministerkonferenz (KMK) den „Pakt zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender
Schulen“ federführend gestalten und in diesem Prozess auf den Bund
zukommen.
24. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Automatisierung des Sozialstaates (Koalitionsvertrag, S. 72 f.)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 24 bis 24g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Planungen für das Projekt sind bislang noch nicht abgeschlossen, so dass
detaillierte Auskünfte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sind.
25. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Dialogs zur Ermöglichung einer
gesetzlichen Rentenversicherungsmitgliedschaft für in
Justizvollzugsanstalten arbeitende Strafgefangene und Sicherungsverwahrte
(Koalitionsvertrag, S. 74)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Der Dialog mit den Ländern zur Einbeziehung von Strafgefangenen und
Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung soll nicht zum
Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ gemacht werden.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Der Dialog mit den Ländern soll voraussichtlich im Jahr 2023 aufgenommen
werden.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Der nicht formalisierte Dialog mit den Ländern soll vom federführenden
BMAS zunächst in Form eines Bund-Länder-Treffens durchgeführt werden.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Im BMAS ist hiermit voraussichtlich ein Mitarbeiter des höheren Dienstes
zeitweise befasst.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrats erfolgt im
Rahmen von gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Diese Frage wird Gegenstand des Dialogprozesses mit den Ländern sein.
26. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Obdachlosigkeit von EU-Bürgern (Koalitionsvertrag, S. 78)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 26 bis 26g werden im Zusammenhang beantwortet.
Einzelheiten zur Einsetzung, Arbeitsweise und Zusammensetzung der in der
Frage angesprochenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe befinden sich derzeit noch
in Klärung. Ebenfalls noch nicht abschließend festgelegt und zudem abhängig
vom Aufheben der vorläufigen Haushaltsführung ist die Frage der
Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung.
27. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Ergänzung des
Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) um innovative und quartiernahe
Wohnformen im Zusammenhang mit der Pflegepolitik
(Koalitionsvertrag, S. 81)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 27 bis 27g werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, das Elfte Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen zu
ergänzen sowie deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen zu
ermöglichen (S. 81).
Der Koalitionsvertrag greift damit den Wunsch vieler pflegebedürftiger
Menschen nach Alternativen zu klassischen Wohn- und Versorgungsformen auf.
Sie wünschen sich dabei sowohl ein hohes Maß an Selbstbestimmung, das
charakteristisch für einen Pflegealltag im häuslichen Umfeld ist, als auch eine
gleichzeitig jederzeit gegebene Versorgungssicherheit, wie sie bei der
vollstationären Pflege vorherrscht. In der pflegerischen Wirklichkeit findet sich
mittlerweile ein breites Spektrum gemeinschaftlicher Wohn- und
Versorgungsformen, vielfach als sog. Modellprojekte, die diesem Wunsch entgegenkommen.
Die Bundesregierung wird die Umsetzung des o. g. Auftrags aus der
Koalitionsvereinbarung entsprechend prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt
abzuwarten. Innerhalb der Bundesregierung ist federführend das BMG für die
Weiterentwicklung und Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung
zuständig.
28. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Harmonisierung
und zum Ausbau der Pflegeausbildung (Koalitionsvertrag, S. 82)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 28 bis 28f werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Koalitionsvertrag (S. 82) sieht zum einen vor, die Ausbildung u. a. in der
Pflegeassistenz durch bundeseinheitliche Berufsgesetze zu harmonisieren und
für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern zu sorgen. Zum
anderen ist vorgesehen, die akademische Pflegeausbildung gemeinsam mit den
Ländern zu stärken. Die Zusammenführung beider Elemente zu einem „Bund-
Länder-Prozess“ ist vom Koalitionsvertrag nicht vorgegeben.
Soweit die Umsetzung der genannten Vorhaben gesetzgeberisches Tätigwerden
des Bundesgesetzgebers erfordert, erfolgt dies auf der Grundlage der
bestehenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und im dafür vorgesehenen
Gesetzgebungsverfahren. Die Konkretisierung der Zeit- und Personalplanung ist
noch nicht abgeschlossen.
29. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Weiterentwicklung
des „ÖGD-Paktes“ (Koalitionsvertrag, S. 83)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Fragen 29 bis 29b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Fragen zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGD) werden fortlaufend gemeinsam von Bund und Ländern in der
Arbeitsgruppe (AG) ÖGD der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und ihren Unter-AGen bearbeitet.
Darüber hinaus entwickelt der Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen
im ÖGD in Umsetzung des Pakts für den ÖGD (Beirat „Pakt ÖGD“)
Empfehlungen zur strukturellen Weiterentwicklung des ÖGD und begleitet die
Umsetzung der von den Paktparteien vereinbarten Maßnahmen. Der Beirat
„Pakt ÖGD“ setzt sich aus relevanten Institutionen sowie
Einzelsachverständigen zusammen; in ihm sind auch die Länder vertreten. Der Pakt sieht Mitte
2023 einen Austausch zwischen Bund und Ländern zur Zukunft des Paktes für
den ÖGD vor.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Die Ausgestaltung erfolgt derzeit in verschiedenen Gremien der AG ÖGD der
AOLG sowie im Beirat „Pakt ÖGD“.
Gremium Rhythmus Federführung Beteiligung als ständiger Gast
AG ÖGD ca. dreimal jährlich Bayern BMG 613, BMG 512
UAG Personal 2 wöchentlich Bayern BMG 613
UAG Finanzen anlassbezogen, ca. Zwei-Monats-
Rhythmus
Bayern BMG 613
UAG Digitalisierung anlassbezogen, ca. monatlich Berlin BMG 512
UAG Imagekampagne anlassbezogen, ca. monatlich Baden-
Württemberg
BMG 613
Beirat „Pakt ÖGD“ anlassbezogen, ca. Zwei-Monats-
Rhythmus
Vorsitzende/
Vorsitzender
BMG 613
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Im BMG sind 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Vorhaben befasst,
davon 2 im mittleren Dienst, 2 im gehobenen Dienst und 10 im höheren Dienst.
Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate 613 und 512
sind in wechselndem Umfang mit der Umsetzung und Weiterentwicklung des
Paktes für den ÖGD befasst.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Deutscher Bundestag und Bundesrat werden über den Fortgang informiert.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Eine Beteiligung von externen Sachverständigen erfolgt im Beirat „Pakt ÖGD“
und seinen Arbeitsgruppen zu ausgewählten Einzelfragen. Gleichzeitig können
Gutachten und Stellungnahmen von externen Sachverständigen in Auftrag
gegeben werden.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Kommunalen Spitzenverbände sind im Beirat „Pakt ÖGD“ und seinen
Arbeitsgruppen vertreten.
30. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Fortentwicklung
der Krankenhausplanung zu einer sektorenübergreifenden
Versorgungsplanung (Koalitionsvertrag, S. 84)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 30 bis 30g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag (S. 84) sieht vor, dass die Bundesregierung gemeinsam
mit den Ländern die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung
zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickeln wird.
Das BMG wird den entsprechenden Prozess zeitnah beginnen.
31. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung eines Bund-Länder-Pakts zu
Reformen der Krankenhausversorgung (Koalitionsvertrag, S. 86)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 31 bis 31g werden aufgrund des Sachzusammenhang gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag (S. 86) sieht einen Bund-Länder-Pakt vor, mit dem die
Bundesregierung die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung auf den Weg bringen will. Eine kurzfristig eingesetzte
Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere
Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende
und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen
Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen
für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige
System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-,
Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger
Vorhaltepauschalen ergänzt. Die Regierungskommission wird zeitnah vom BMG eingesetzt
werden.
32. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung eines Bund-Länder-Programms für
studentisches Wohnen, für junges Wohnen und für Wohnen für
Auszubildende (Koalitionsvertrag, S. 88)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 32 bis 32g werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrags soll ein eigener
Arbeitszusammenhang „Wohnen für besondere Bedarfsgruppen“ eingerichtet
werden, der gegenwärtig im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts
2022 konzipiert wird. Die Meinungsbildung innerhalb des BMWSB ist dazu
noch nicht abgeschlossen und soll in enger Abstimmung mit den Ländern auch
eruieren, ob neue Fördersegmente in Betracht kommen. Sie müssen mit den
Zielen des sozialen Wohnungsbaus in Übereinstimmung gebracht werden. Die
Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende ist bereits jetzt
im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus der Länder möglich, den der Bund mit
Finanzhilfen unterstützt (Mit-Finanzierungskompetenz des Bundes). In den
Jahren 2020 und 2021 gewährte der Bund den Ländern für den sozialen
Wohnungsbau auf der Grundlage von Artikel 104d des Grundgesetzes (GG)
Finanzhilfen i. H. v. jährlich 1 Mrd. Euro. 2022 sollen die Finanzhilfen auf 2 Mrd.
Euro erhöht werden, davon 1 Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen
Wohnungsbau.
Vor dem geschilderten Hintergrund ist nicht vorgesehen, das im
Koalitionsvertrag genannte Vorhaben zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“
zu machen.
33. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum Wiederaufbau der
von der Hochwasserkatastrophe 2021 betroffenen Gebiete
(Koalitionsvertrag, S. 93)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Hinsichtlich der Antwort zu Frage 33a wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwiesen.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 33 und 33b bis 33g werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bund und die von der Hochwasserkatastrophe 2021 in Deutschland
betroffenen Länder Rheinland-Pfalz (RP), Nordrhein-Westfalen (NW), Sachsen (SN)
und Bayern (BY) arbeiten seit dem Geschehen im Juli 2021 auf allen Ebenen
sehr eng zusammen. Auf Arbeitsebene finden im Sinne eines transparenten
Vorgehens auch im Hinblick auf den Wiederaufbau regelmäßige
Besprechungen zwischen dem BMI, dem BMF und den Vertretern der Länder statt. Über
die Länder werden auch die Interessen der Kommunen berücksichtigt.
Unmittelbar nach dem Schadensereignis wurden in BMI und BMF jeweils Stäbe
Hochwasserhilfe Bund eingerichtet.
Im StabHWB BMI waren zu Beginn 3 hD, 1 gehobener Dienst (gD) sowie
1 einfacher Dienst (eD) und im StabHWB BMF 3 hD, 1 gD und 1 mittlerer
Dienst (mD) zuständig. Die personelle Ausstattung wird jeweils lagegerecht
angepasst. Der StabHWB BMF wurde zum 1. November 2021 angesichts eines
Rückgangs der im Zuständigkeitsbereich BMF angefallenen
Koordinierungsaufgaben aufgelöst. Die Bundesregierung wird zeitnah einen „Bericht zur
Hochwasserkatastrophe 2021: Katastrophenhilfe, Wiederaufbau und
Evaluierungsprozesse“ vorlegen.
Konkret hat sich der Bund mit dem Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021)
verpflichtet, sich hälftig an den Wiederaufbauprogrammen der Länder in Höhe von
28 Mrd. Euro zu beteiligen. Die konkrete Verwendung der Mittel wurde in
einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt und in den
Anlagen hierzu Eckpunkte für die sieben Wiederaufbauprogramme in den
Bereichen Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Infrastruktur der Länder,
Infrastruktur in den Gemeinden, Privathaushalte und Wohnungsunternehmen,
Forschungseinrichtungen sowie kulturelle Hilfsprogramme festgelegt.
34. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einberufung eines „Bildungsgipfels“, an dem
sich unter anderem Bund und Länder beteiligen sollen und bei dem ein
Kooperationsgebot besprochen werden soll (Koalitionsvertrag, S. 94)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 34 bis 34g werden im Zusammenhang beantwortet.
Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden Überlegungen und
regierungsinternen Gesprächen.
35. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Strukturierung des Bildungsföderalismus (Koalitionsvertrag, S. 94)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 35 bis 35f werden im Zusammenhang beantwortet.
Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden Überlegungen und
regierungsinternen Abstimmungen.
36. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Überführung des
„Gute-Kita-Gesetzes“ in ein „Qualitätsentwicklungsgesetz“
(Koalitionsvertrag, S. 95)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 36 bis 36g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, das Gute-KiTa-
Gesetz bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein
Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen, wird
derzeit im BMFSFJ vorbereitet. Zum aktuellen Zeitpunkt können daher zur
konkreten Ausgestaltung der Umsetzung dieses Vorhabens noch keine weiteren
Aussagen gemacht werden. Für die geplante Überführung des Gute-KiTa-
Gesetzes in ein Qualitätsentwicklungsgesetz wird ein Gesetzgebungsverfahren
erforderlich sein, in dessen Rahmen auch der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat beteiligt werden.
37. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und auf Ganztagsbetreuung
(Koalitionsvertrag, S. 95)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 37 bis 37g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich Bund, Länder und Kommunen über
die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung und
der qualitativen Weiterentwicklung verständigen und unter Berücksichtigung
der länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen
entwickeln werden. Überlegungen hierzu sind aktuell Gegenstand
regierungsinterner Gespräche. In Kürze werden Bund und Länder über die gemäß § 10 des
Ganztagsfinanzhilfegesetzes geplante Verwaltungsvereinbarung beraten.
38. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Zusammenarbeit in
der Digitalisierung des Bildungswesens und zum „Digitalpakt 2.0“
(Koalitionsvertrag, S. 96)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 38 bis 38g werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/908 verwiesen.
39. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-
Koordinierungsstelle für Lehrkräftefortbildung (Koalitionsvertrag, S. 96)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 39 bis 39f werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Umsetzung dieses Vorhabens ist derzeit Gegenstand regierungsinterner
Beratungen.
40. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zu Anpassungen zur
Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII; Koalitionsvertrag, S. 99)?
In dieser Legislaturperiode soll die gesetzliche Grundlage für eine inklusive
Kinder- und Jugendhilfe geregelt werden. Das BMFSFJ wird hierzu auf
Grundlage der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, und in Umsetzung der
Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 20. Legislaturperiode einen breiten
Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
durchführen. Im Zentrum steht die Vorbereitung und Regelung der „Inklusiven
Lösung“, die Zusammenlegung der Zuständigkeiten für Leistungen der
Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem
Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Der Prozess wird derzeit konzipiert und
voraussichtlich im Herbst 2022 starten.
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Das Vorhaben ist nicht Teil des geplanten „Föderalismusdialogs“.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Der umfassende Beteiligungsprozess wird im Herbst 2022 starten. Das
Gesetzgebungsverfahren ist für die Jahre 2024/2025 geplant.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Im Beteiligungsprozess werden Expertinnen und Experten, die auf
kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in
Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der
Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe
Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
übernehmen, in unterschiedlichen Formaten beteiligt werden.
Die Vorarbeiten des Gesetzgebungsverfahrens gliedert das BMFSFJ im Kern in
drei Bereiche:
• Forschung
• Beteiligung der Fachöffentlichkeit
• Beteiligung der Expertinnen und Experten in eigener Sache (Kinder,
Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern).
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Insbesondere sind neben dem federführend zuständigen BMFSFJ das BMAS
und das BMG betroffen. Darüber hinaus sind neben dem BKAmt mit dem
Vorhaben folgende Ressorts befasst: Das BMF, das BMI, das BMJ und das BMBF.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Thema befasst
sind, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht angegeben werden.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat werden über den zu erarbeitenden
Gesetzentwurf beraten und entscheiden.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Zu einzelnen Fragestellungen werden auch externe Sachverständige an der
Vorbereitung der Umsetzung der „Inklusiven Lösung“ beteiligt. Die Form ist
abhängig vom Umfang und der Art der Fragestellungen, zu denen die externen
Sachverständigen beteiligt werden.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Kommunen werden in dem Beteiligungsprozess über die Kommunalen
Spitzenverbände beteiligt, in einzelnen themenspezifischen Projekten werden
interessierte Kommunen unmittelbar beteiligt.
41. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verbesserung der
länderübergreifenden Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen
(Koalitionsvertrag, S. 99)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 41 bis 41g werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die länderübergreifende
Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen zu verbessern und einheitliche Standards für das
fachliche Vorgehen zu Meldeketten anzustreben. Die Bundesregierung prüft
derzeit das Vorgehen zur Umsetzung dieser Vereinbarung. In diese Prüfung
werden auch die mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und die mit
dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Regelungen zur
Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren im Kinderschutz
einbezogen. Die Förderung der effektiven und zielentsprechenden Umsetzung
dieser gesetzlichen Vorgaben in der Praxis ist für die Bundesregierung von
zentraler Bedeutung.
42. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung einer Bund-Länder-Gesamtstrategie
zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erziehungsberufe
(Koalitionsvertrag, S. 99)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 42 bis 42g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Planungen für eine Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für
Erziehungsberufe gemeinsam mit den Ländern und weiteren relevanten
Akteuren werden derzeit im BMFSFJ erarbeitet.
43. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur gesetzlichen
Harmonisierung des Einkommensbegriffs im Kontext der geplanten
Kindergrundsicherung (Koalitionsvertrag, S. 100)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 43 bis 43g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung prüft zurzeit das Vorgehen zu der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Harmonisierung des Einkommensbegriffs. Entscheidungen zu
Inhalt und Verfahren, Federführung und Beteiligungen wurden noch nicht
getroffen.
44. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verbesserung
der Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung (Koalitionsvertrag,
S. 102)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 44 bis 44g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung prüft zurzeit das Vorgehen zu der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Verbesserung der Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung.
Entscheidungen insbesondere zum Verfahren, Federführung und Beteiligungen
wurden noch nicht getroffen.
In diesem Zusammenhang hat das BMFSFJ eine Studie zu den
Beratungsstrukturen und Beratungsbedarfen im Kontext von Trennung in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse werden Mitte 2023 vorliegen.
45. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung eines fortlaufenden Bund-Länder-
Lagebildes zum Bevölkerungsschutz (Koalitionsvertrag, S. 105)?
Das Gemeinsame Lagebild Bevölkerungsschutz soll als Kernaufgabe vom
Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) erstellt werden.
Im Rahmen eines Pilotprojektes werden derzeit von einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe Entwürfe für drei Fachlagen (Katastrophenschutz,
Gesundheitswesen und Bevölkerungsverhalten) eines fortlaufenden Bund-Länder-
Lagebildes erstellt.
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Das ist derzeit nicht beabsichtigt.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Geplant sind die Fortsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die
Erstellung weiterer Fachlagen. Das Gemeinsame Lagebild Bevölkerungsschutz soll
zudem möglichst direkt als Digitalvorhaben ausgeführt werden. Zur
Digitalisierung läuft parallel eine Machbarkeitsstudie, die bis Februar 2023 als „Proof of
Concept“ und praktischer Anwendungsversuch ausgestaltet wird.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Eine Ausgestaltung der Organisationsform wurde noch nicht konkretisiert.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind ca. zehn
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aufbaustabes des GeKoB, der
Fachreferate zum Schutz Kritischer Infrastrukturen und des Gemeinsamen Melde- und
Lagezentrums mit der Koordinierung und fachlichen Begleitung des
Gemeinsamen Lagebildes Bevölkerungsschutz befasst. An den in unterschiedlichen
Zusammensetzungen tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzungen haben
schätzungsweise 40 verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Länder
teilgenommen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Ob und in welcher Form der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beteiligt
werden sollen, wurde noch nicht beraten.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Für die Machbarkeitsstudie zur Digitalisierung wurde bereits externer
Sachverstand hinzugezogen. Über eine weitere Beteiligung Externer ist noch nicht
entschieden.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
In welcher Form die Kommunen beteiligt werden sollen, wurde noch nicht
abschließend beraten. Fachlich zeigt sich jedoch bereits, dass wichtige
Informationen zur Vervollständigung des Lagebildes nur auf kommunaler Ebene
vorhanden sein werden.
46. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Erarbeitung einer Bund-Länder-
Gesamtbetrachtung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland (Koalitionsvertrag,
S. 105)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 46 bis 46g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Überlegungen der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Vorhabens sind
noch nicht abgeschlossen.
47. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Verstetigung und Erweiterung des „Paktes für
den Rechtsstaat“ mit den Ländern (Koalitionsvertrag, S. 105)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 47 bis 47f werden im Zusammenhang beantwortet.
Planungen für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen
Verstetigung und Erweiterung des „Paktes für den Rechtsstaat“ mit den Ländern
(Koalitionsvertrag, S. 105) sind noch nicht aufgenommen worden. Hinsichtlich
der Fragen 47a bis 47f zum „Föderalismusdialog“ wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
48. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung eines Archives zum
Rechtsterrorismus, das in Zusammenarbeit mit „betroffenen Bundesländern“ auf den
Weg gebracht werden soll (Koalitionsvertrag, S. 107)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Frage 48 bis 48f werden auf Grund des Sachzusammenhangs gesammelt
beantwortet.
Die konzeptionellen Vorarbeiten zur Einrichtung eines Archives zum
Rechtsterrorismus werden zeitnah aufgenommen.
49. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Bewertung der
Kontrollmöglichkeiten des Waffenrechts (Koalitionsvertrag, S. 108)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 49 bis 49g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung wird bei der Evaluierung des Waffenrechts den Beschluss
des Staatssekretärsausschusses Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung vom
23. Januar 2013 sowie dessen Fortentwicklung mit Beschluss vom 26.
November 2019 beachten. Im Übrigen prüft die Bundesregierung derzeit noch die
Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Evaluierung der
Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und der effektiveren Gestaltung bestehender
Kontrollmöglichkeiten.
50. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung
gesetzlicher Grundlagen für „gemeinsame Zentren (GTAZ etc.)“
(Koalitionsvertrag, S. 109)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 50 bis 50f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gesammelt
beantwortet.
Die Überlegungen der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Vorhabens sind
noch nicht abgeschlossen.
51. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verbesserung der
Situation der SED-Opfer (Koalitionsvertrag, S. 110)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 51 bis 51f werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag wird derzeit
innerhalb der Bundesregierung geprüft.
52. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Dialogs zu einem
Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen und zu etwaigen Reformen des
Religionsverfassungsrechts (Koalitionsvertrag, S. 111)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 52 bis 52f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wird ein Grundsätzegesetz durch den Bund für die
Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder an die Religionsgemeinschaften als
Ziel formuliert: „Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den
Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der
Staatsleistungen.“ Adressat des geplanten Grundsätzegesetzes sind die
Landesgesetzgeber. Die Umsetzung des Vorhabens ist in dieser Legislaturperiode vorgesehen.
Aufgrund der politischen und finanziellen Dimension des Vorhabens und seiner
rechtlichen Komplexität sind umfangreiche Vorüberlegungen und Absprachen
erforderlich. Erste Vorüberlegungen finden derzeit statt, ein konkreter Zeitplan
existiert noch nicht.
Es wird angestrebt, bei der Umsetzung des Vorhabens zu einer im Dialog und
im Einvernehmen mit den Ländern und Religionsgemeinschaften erzielten
Lösung zu kommen. Geplant ist daher u. a., das Vorhaben unter frühzeitiger
Einbindung der Länder und in enger Abstimmung mit ihnen zu realisieren. Diese
Einbindung erfolgt unabhängig von dem geplanten „Föderalismusdialog“ − in
welcher konkreten Form sie erfolgen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht fest. Eine Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
wird zudem im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.
Auch eine Beteiligung externer Sachverständiger wird überlegt – in welcher
Form ihre Beteiligung ggf. erfolgen soll, steht noch nicht fest.
Fragen der Weiterentwicklung des Religionsverfassungsrechts sowie der
Ergänzung des Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften wurden einer ersten
rechtlichen Prüfung unterzogen sowie in laufenden Gesprächen mit Kirchen,
Religionsgemeinschaften beziehungsweise religiösen Vereinen thematisiert. Die
Planungen, wie mit dem Thema weiter verfahren wird, sind derzeit nicht
abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund lassen sich zur Zeit keine belastbaren Angaben zu den
für die jeweiligen Aufgabenfelder künftig erforderlichen Mitarbeiter machen.
53. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zum Ausbau der
Ausbildungsprogramme für Imame an deutschen Universitäten
(Koalitionsvertrag, S. 111)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 53 bis 53f werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Ausbildung und der Einsatz religiösen Personals, also auch des Personals
islamischer Gemeinden, sind aus verfassungsrechtlichen Gründen eine
Angelegenheit der religiösen Gemeinschaften selbst. Im Lichte des
Koalitionsvertrages wird derzeit im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) geprüft, ob
über die derzeit bestehenden Strukturen und Angebote der Ausbildung
religiösen Personals islamischer Gemeinden hinaus weitergehender Bedarf besteht.
Zugleich stellt die DIK – wie in den vergangenen Legislaturperioden – einen
geeigneten Rahmen auch für die Einbindung der Länder sowie der
Wissenschaft in dieses Vorhaben dar.
Die Anzahl der mit dem Thema inhaltlich befassten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wird nicht vorgehalten. Daher lassen sich keine belastbaren Angaben
hierzu machen.
54. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung eines „Datenraums Kultur“ und
eines „Plenums der Kultur“, die jeweils in Koordinierung mit den Ländern
erfolgen soll (Koalitionsvertrag, S. 122)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Fragen 54 und 54c werden im Zusammenhang beanwortet.
Eine Anbindung des „Plenums der Kultur“ und „Datenraums Kultur“ ist nicht
geplant.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Konzeptionierung des „Plenums der Kultur“ und „Datenraums Kultur“
erfolgt derzeit BKM-intern. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen (siehe Antwort zu Frage 54b).
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen (siehe Antwort zu Frage 54b).
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Eine Beteiligung ist nicht vorgesehen.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
An Stakeholderdialogen nehmen in wechselnden Konstellationen u. a.
Vertreterinnen und Vertreter der Länder und Kommunen, Kultureinrichtungen,
Verbände sowie Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft teil.
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen sind regelmäßig Teil des
Stakeholderdialogs (siehe Antwort zu Frage 54f). Der Deutsche Städtetag unterstützt
das Vorhaben.
55. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Entbürokratisierung
des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung
(Koalitionsvertrag, S. 122)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 55 bis 55f gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung des Vorhabens zur Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts
im Bereich der Kulturförderung wird derzeit geprüft und geplant. Abhängig
von den Ergebnissen dieser Prüfung und Planung wird das weitere Verfahren
festgelegt werden.
56. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Förderung
unabhängiger Verlage zum Erhalt kultureller Vielfalt auf dem Buchmarkt
(Koalitionsvertrag, S. 123)?
Grundsätzlich und jenseits der Auswirkungen der Corona-Pandemie steht die
gesamte Buch- und Verlagsbranche laut einer von Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Auftrag gegebenen Studie des
Forschungsinstituts DIW Econ inmitten eines fundamentalen Strukturwandels. Die
Studie ist im April 2021 erschienen und online abrufbar unter https://www.bun
desregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fu
er-kultur-und-medien/kulturelle-vielfalt-auf-buchmarkt-bedroht-1895604.
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die BKM steht mit den Ländern bereits in einem regelmäßigen Austausch,
insbesondere über die ad-hoc-AG zur Verlagsförderung der KMK.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Diskussion, ob es einer gezielten Verlagsförderung bedarf und wie eine
Verlagsförderung ausgestaltet sein könnte, ist ein fortlaufender Prozess. Die
Verständigung zwischen Bund und Ländern zur Verlagsförderung wird
fortgeführt.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Auf die Antwort zu Frage 56a wird verwiesen.
Der Austausch über die KMK ist bereits etabliert und hat sich als Format
bewährt; die BKM ist dort regelmäßiger Gast. Die Zusammenarbeit zwischen
KMK und BKM zur Frage der Förderung des Buchverlagswesens ist darüber
hinaus nicht weiter formalisiert. Die Besprechungen finden im Rahmen der
KMK oder darüber hinaus anlassbezogen auf Fachebene statt. Die BKM ist auf
Bundesebene insbesondere für Vielfaltsaspekte für das Buch- und
Verlagswesen zuständig, das BMWK insbesondere für wettbewerbsrechtliche Fragen des
Buchverlagsmarkts. Die Ressorts stimmen sich zu allen Fragen ab.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Bei der (BKM) befasst sich das Referat K32 (Grundsatzfragen Medien;
Medienkompetenz) auch mit den nationalen Fragen des Buch- und Verlagswesens.
Bei der BKM sind drei Bedienstete des höheren Dienstes sowie eine Person des
gehobenen Dienstes mit dem Thema befasst, die aber daneben auch andere
Aufgaben wahrnehmen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Bundesregierung prüft, ob es einer Verlagsförderung bedarf und wie eine
Verlagsförderung ausgestaltet sein könnte. Der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat werden zu gegebenem Zeitpunkt beteiligt.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die BKM hat bereits im Jahr 2021 unabhängige, externe Sachverständige zu
dem Thema einbezogen und eine umfassende Buchmarktstudie durchführen
lassen. Darüber hinaus steht die BKM in einem regelmäßigen Austausch mit
Fachverbänden und Expertinnen und Experten der Buchverlagsbranche (z. B.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Kurt-Wolff-Stiftung etc.).
57. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Abstimmung einer
Filmförderungsnovelle (Koalitionsvertrag, S. 123)?
Die Harmonisierung der Filmförderinstrumente des Bundes umfasst – über die
Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) hinaus – auch die
Novellierungen weiterer Instrumente der Filmförderung auf Bundesebene (Deutscher
Filmförderfonds I und II (DFFF), German Motion Picture Fund (GMPF),
kulturelle Filmförderung der BKM). Die Länder werden bei diesen Novellierungen
im Rahmen u. a. schriftlichen Branchenanhörungen einbezogen. Die vom
Bundesrat in den Verwaltungsrat der FFA entsandten Vertreter wirken ebenfalls am
Prozess mit. Es besteht zudem ein regelmäßiger Austausch zwischen den
Bundes- und Landesförderern.
Die Abstimmung der Förderinstrumente aufeinander ist u. a. Gegenstand des
sog. Filmpolitischen Dialogs der BKM, an dem auch die Länder teilnehmen.
Neben übergeordneten Fragen soll es hierbei auch um das Verhältnis zwischen
Bundes- und Länderfilmförderung gehen und wie sich die unterschiedlichen
Instrumente zu einem kohärenten Gesamtsystem gestalten lassen.
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Ein Bedarf, die Filmförderung im „Föderalismusdialog“ einzubeziehen, besteht
nicht.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden die Fragen 57b und 57c
zusammen beantwortet, wobei zwischen der Novellierung des FFG und den übrigen
Förderinstrumenten des Bundes unterschieden wird.
Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG)
Bei der Novellierung des FFG handelt es sich um ein Gesetzgebungsverfahren
unter der Federführung von BKM, bei welchem die einschlägigen Regelungen
des Grundgesetzes und der gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) gelten.
Am 1. März 2022 wurde die erste schriftliche Branchenanhörung zum FFG
eingeleitet. Eine zweite schriftliche Branchenanhörung zum Referentenentwurf
wird sich im Sommer 2022 anschließen. Im Rahmen beider Anhörungen haben
auch die Länder und Länderförderungen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die
Ressortabstimmung folgt im Herbst/Winter 2022. Beteiligt werden BMWK,
BMJ, BMF, BMI, BMUV, BKAmt, BMFSFJ, BMAS, BMDV, AA,
Bundesrechnungshof (BRH), Nationaler Normenkontrollrat (NKR), Bundespresseamt
(BPA), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die
Kabinettbefassung ist für Frühjahr 2023 geplant, das parlamentarische Verfahren
wird im Sommer 2023 beginnen, sodass ein Inkrafttreten des neuen FFG
spätestens zum 1. Januar 2024 erfolgen kann.
Übrige Filmförderinstrumente des Bundes
Der „Filmpolitische Dialog“ wurde schon vor Inkrafttreten des
Koalitionsvertrages im September 2021 gestartet. Es handelt sich um einen offenen
politischen Dialogprozess unter der Federführung von BKM, in welchen sowohl die
Länder als auch die Länderförderer einbezogen werden. Eine Formalisierung
des Verfahrens erfolgt im Rahmen der etwaigen Einleitung konkreter, sich aus
dem Dialogprozess ergebender Schritte, wie etwa der Anpassung konkreter
Regelungen einzelner Filmförderinstrumente des Bundes. Im Rahmen dessen
werden die Ressorts beteiligt, im Falle der Instrumente der wirtschaftlichen
Filmförderung insbesondere BMF, BRH und BMWK.
Bisher haben im Jahr 2022 zwei sog. Fokusrunden zum Zusammenspiel der
Film- und Serienförderung auf Bundes- und Länderebene und marktgerechte
Finanzierungsperspektiven sowie zu Diversität in Film und Serie stattgefunden,
an denen sowohl die Länder als auch die Länderförderer teilgenommen haben.
Im Jahr 2022 werden noch zwei weitere Fokusrunden zu den Themen Qualität
und Erfolg des deutschen Kinofilms sowie kreativer Kinofilmnachwuchs und
Fachkräftemangel stattfinden. Auch an diesen werden die Länder partizipieren.
Die Ergebnisse des Austauschs zu den vorgenannten vier Themen sollen unter
anderem auch in das Verfahren zur Novellierung des FFG miteinfließen.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Bei der BKM sind acht Bedienstete des höheren Dienstes mit dem Vorhaben
befasst, die jedoch auch andere Aufgaben wahrnehmen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Am Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des FFG sind der Deutsche
Bundestag und der Bundesrat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben förmlich
beteiligt.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Im Rahmen der Novellierung des FFG wird die Filmbranche entsprechend der
Vorgaben der GGO einbezogen, ausgewiesene externe Sachverständige werden
nicht gesondert beteiligt.
Im Rahmen des „Filmpolitischen Dialogs“ werden insbesondere im Rahmen
der vor jeder Fokusrunde stattfindenden „Think Tanks“ Praktiker und Experten
der Filmbranche beteiligt. Die Einbeziehung von ausgewiesenen externen
Sachverständigen im Rahmen der weiteren, sich aus dem Dialog ergebenen
Schritte behält die Bundesregierung sich vor.
58. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zu Reformfragen der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Koalitionsvertrag, S. 123)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Dies ist nicht beabsichtigt. In den Reformprozess der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz (SPK) sind die Länder bereits vielfältig eingebunden. Im Stiftungsrat
der SPK sind sämtliche Länder Mitglieder. In der Reformkommission, die den
Reformprozess begleitet, sind die Länder Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt
und Nordrhein-Westfalen vertreten. Daneben berichtet die BKM regelmäßig
der Kulturministerkonferenz sowie der von dieser eingesetzten ad-hoc-AG.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Ziel ist es, möglichst im Sommer 2022 den Fahrplan für die nächsten
Reformschritte für eine neue Governance der SPK zu vereinbaren. Je nach Fortschritt
der Abstimmungen wird das Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende
Anpassung der Rechtsgrundlagen der SPK begonnen werden.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Auf Seiten des Bundes liegt die Federführung bei der BKM. Im weiteren
Verlauf werden insbesondere BMF und BMI sowie BMJ zu beteiligen sein. Zur
Beteiligung der Länder wird auf die Antwort zu Frage 58a verwiesen. Im
Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Länder zudem im Bundesrat
mitwirken.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Bei der BKM sind vier Bedienstete mit dem Vorhaben befasst, die aber neben
der SPK-Reform auch andere Aufgaben wahrnehmen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Im Rahmen der Anpassung der Rechtsgrundlagen der SPK werden der
Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Wege des Gesetzgebungsverfahrens
beteiligt.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Externe Sachverständige sollen die BKM soweit erforderlich insbesondere zu
Fragen der Organisationsstruktur und der personellen und finanziellen Bedarfe
beraten.
59. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Überarbeitung von Gesetzen mit medienrechtlichen und
medienpolitischen Bezügen (Koalitionsvertrag, S. 124)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 59 bis 59f werden gemeinsam beantwortet.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant, das Vorhaben zum Gegenstand des
„Föderalismusdialogs“ zu machen. Die Federführung für das Vorhaben liegt auf
Seiten des Bundes bei der BKM und länderseitig bei dem Vorsitzland der
Rundfunkkommission, Rheinland-Pfalz, mit dem bereits eine erste
Vorabstimmung stattgefunden hat. Geplant ist, ein erstes Auftaktgespräch zwischen
BKM, den koordinierenden Ländern Rheinland-Pfalz und Sachsen, den
medienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen und der Vorsitzenden des
Digitalausschusses zu initiieren, um Struktur, Zielrichtung und Beteiligte der
AG zu vereinbaren. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Bund-Länder-AG
sowie die Koordinatoren bei der Besprechung des Bundeskanzlers Olaf Scholz
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022
eingesetzt und benannt werden. Die AG soll voraussichtlich mit einem
Abschlussbericht im Dezember 2023 enden. Bei der BKM sind drei Bedienstete
des höheren Dienstes mit dem Thema befasst, die daneben auch andere
Aufgaben wahrnehmen.
60. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Definition von
Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches
Mobilitätsangebot (Koalitionsvertrag, S. 129)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 60 bis 60g werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
61. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Verstetigung der
Beteiligung des Bundes an flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und
Kommunen (Koalitionsvertrag, S. 140)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 61 bis 61g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu dem Thema der Verstetigung der Beteiligung des Bundes an
flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen verständigten sich der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer
Besprechung am 17. März 2022 auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur
Klärung der Bund-Länder-Finanzierungsfragen im Flüchtlingsbereich mit dem
Ziel eines Lösungsvorschlags bis zum 7. April 2022.
62. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur besseren
Unterstützung der Länder bei Abschiebungen (Koalitionsvertrag, S. 140)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der Bund-
Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der Formalisierung,
Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und Organisationseinheiten,
Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 62 bis 62f werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung befasst sich derzeit intensiv mit der Umsetzung der
Vorgaben des Koalitionsvertrages. Jedoch dauern die Beratungen hierzu an, so dass
keine weitergehenden Aussagen getroffen werden können.
63. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Reform der Bund-
Länder-Kommunalfinanzbeziehungen im Hinblick auf die Problematik
kommunaler Altschulden (Koalitionsvertrag, S. 129, S. 163 f.)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 63 bis 63g werden, soweit zu den einzelnen Teilfragen Aussagen
(zum jetzigen Zeitpunkt) möglich sind, im Zusammenhang beantwortet.
Für eine Entlastung der Kommunen von Altschulden sieht der
Koalitionsvertrag eine gemeinsame, einmalige Kraftanstrengung des Bundes und der
betroffenen Länder vor. Da für eine Bundesbeteiligung an einer Entschuldung der
Kommunen eine Grundgesetzänderung erforderlich ist, bedarf es eines
übergreifenden Konsenses im Deutschen Bundestag und Bundesrat für diese
Maßnahme. Entsprechend des im Koalitionsvertrag formulierten Auftrags wird das
in dieser Frage federführende BMF in diesem Jahr die hierfür erforderlichen
Gespräche mit den Fraktionen des Deutschen Bundestags und den Ländern
führen. Ein erster informeller Austausch des Bundesministers der Finanzen mit
den Ländern hat hierzu bereits stattgefunden.
64. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Entbürokratisierung
und Bündelung kommunaler Förderprogramme (Koalitionsvertrag,
S. 164)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Kommunen an diesem
Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 64 bis 64g werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung befasst sich derzeit intensiv mit der Umsetzung der
Vorgaben des Koalitionsvertrages. Jedoch dauern die Beratungen hierzu an, so dass
keine weitergehenden Aussagen getroffen werden können.
65. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur flexibleren
Gestaltung der Grunderwerbsteuer (Koalitionsvertrag, S. 92, S. 165)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 65 bis 65f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird derzeit geprüft, wie die Vereinbarung im Koalitionsvertrag konkret
umgesetzt wird.
66. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Weiterentwicklung
der Einfuhrumsatzsteuer (Koalitionsvertrag, S. 165)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Fragen 66 und 66a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer ist Gegenstand bestehender
Fachgremien auf Bundes- und Länderebene sowie gemeinsamer Bund-Länder-
Formate, in denen der rechtliche und technische Anpassungsbedarf gegenüber
den bestehenden Strukturen identifiziert wird. Ein darüberhinausgehendes
Erörterungserfordernis wäre im Anschluss zu prüfen.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 (BGBl. I
S. 1512) wurde die Fälligkeit für die Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des
zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Diese sogenannte „große
Fristenlösung“ wurde im Dezember 2020 in der Zuständigkeit des Bundes
umgesetzt. Im Jahr 2022 wird die bereits begonnene Analyse der aktuellen
Situation, insbesondere der Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel, fortgesetzt, um
daraus weiteres Verbesserungspotential mit den Ländern abzuleiten. Aufgrund
der föderalen Struktur bedarf es für weitergehende Anpassungen eines
Zusammenwirkens von Bund und Ländern.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Die Aufgabe wird mit allen zuständigen Stellen ressortübergreifend, mit
nachgeordneten Dienststellen und bundesstaatlich erörtert. Dabei wird auf bewährte
Kommunikationsformen in den bestehenden Gremien zurückgegriffen. Der
Schwerpunkt liegt im BMF und der hierzu eingerichteten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Die Aufgabe wird überwiegend im Rahmen der regulären
Aufgabenwahrnehmung der zuständigen Referate des BMF wahrgenommen. Die konkrete Anzahl
der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist somit nicht bezifferbar.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Eine Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrats ist abhängig
vom Ergebnis der Erörterungen zwischen Bund und Ländern.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Eine Beteiligung externer Sachverständiger ist abhängig vom Ergebnis der
weiteren Prüfungen.
67. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur intensiveren
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges (Koalitionsvertrag, S. 167)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
Die Fragen 67 und 67a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Daher haben Bund und Länder
ein gemeinsames Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens und
arbeiten in dem Bereich bereits seit langem eng zusammen.
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
Die Bundesregierung analysiert derzeit gemeinsam mit den Ländern auf
Fachebene in anderen EU-Mitgliedstaaten bereits eingesetzte bzw. geplante Modelle
eines elektronischen Meldesystems für Rechnungen und arbeitet deren Vor- und
Nachteile heraus, was als Erkenntnisgrundlage in die anstehende
Konzeptionierung für ein nationales System einfließen wird. Bei den anstehenden Arbeiten
wird auch der von der Europäischen Kommission angekündigte
Richtlinienvorschlag „VAT in the digital age“, der im Laufe des Jahres 2022 vorliegen soll
und voraussichtlich auch Vorschläge für die Einrichtung eines elektronischen
Meldeverfahrens beinhalten wird, zu berücksichtigen sein. Nur so können
Belastungen für die Wirtschaftsbeteiligten und die Verwaltung durch
Doppelentwicklungen und mehrfachen Umstellungsaufwand vermieden werden.
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
Eine Arbeitsgruppe, an der Vertreter des Bundes und der Länder teilnehmen,
wurde von den Referatsleitern Umsatzsteuer der obersten Finanzbehörden des
Bundes und der Länder mit den o. g. Analysearbeiten beauftragt. Die Leitung
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird vom BMF wahrgenommen. Das Ergebnis
der Arbeiten der Arbeitsgruppe wird zum gegebenen Zeitpunkt den
Referatsleitern Umsatzsteuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder
vorgelegt werden, und diese werden gemeinsam über das weitere Vorgehen
befinden. Zum gegebenen Zeitpunkt sind weitere Bereiche (wie der
Automationsbereich), die einzubindenden Ressorts und Wirtschaftsverbände zu beteiligen.
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Hierzu kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat werden im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens mit diesem Vorhaben befasst sein.
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Hierzu sind zum derzeitigen Stand der Arbeiten noch keine Aussagen möglich.
68. Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand des im
Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Bund-Länder-Prozesses zur Erarbeitung einer
abgestimmten Strategie zur Geldwäschebekämpfung (Koalitionsvertrag,
S. 171)?
a) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Vorhaben auch
zum Gegenstand des geplanten „Föderalismusdialogs“ zu machen?
b) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, insbesondere
welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?
c) In welcher konkreten Organisationsform soll dieser Prozess der
Bund-Länder-Koordinierung ausgestaltet werden (Grad der
Formalisierung, Arbeitsstruktur, beteiligte Ressorts und
Organisationseinheiten, Federführung, Beteiligungsform der Bundesländer)?
d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) mit diesem Vorhaben inhaltlich (inklusive Bund-Länder-
Koordinierung) befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
e) Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat an diesem Vorhaben beteiligt werden?
f) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige an
diesem Vorhaben beteiligt werden?
Die Fragen 68 bis 68f werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Im Januar 2020 veröffentlichte die Bundesregierung die erste „Nationale
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“
(abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/strate
gie-gegen-geldwaesche-und-terrorismusfinanzierung-1713562).
An der Erarbeitung der Strategie waren alle zuständigen Ministerien und
Behörden des Bundes sowie Ländervertreter beteiligt. Ob dieses Vorhaben auch
Gegenstand des im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Föderalismusdialoges“
sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
Mit den konkreten Planungen des Prozesses zur Aktualisierung der Nationalen
Strategie wird noch im Jahr 2022 begonnen werden. Die Federführung für den
Prozess zur Aktualisierung der Nationalen Strategie liegt beim BMF. Aufgrund
der inhaltlichen Breite des Themenkomplexes und der noch festzulegenden
inhaltlichen Schwerpunkte der zu aktualisierenden Strategie, abhängig von den
Ergebnissen der nächsten Nationalen Risikoanalyse, kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Aussage zur Struktur des Prozesses oder der Zahl der damit
befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen werden.
Ebenso ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu den konkret damit
befassten Ressorts und Organisationseinheiten oder einer Beteiligung des
Deutschen Bundestages und des Bundesrats möglich. Eine Beteiligung externer
Sachverständiger zur Aktualisierung der Strategie ist nach derzeitigem
Planungsstand nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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