Logistikzentrum für das Endlager Konrad – Transparenz herstellen, Öffentlichkeit umfassend beteiligen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Entsorgungsübergangsgesetz legt in § 3 Absatz 3 fest, dass der Bund ein zentrales Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad errichten kann. Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hat daraufhin mit Stellungnahme vom 26. Juli 2018 sicherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Logistikzentrum festgelegt, die auch Anforderungen an den zukünftigen Standort umfassen. Infolgedessen hat das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) beauftragt, das Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktive Abfälle für das Endlager Konrad zu planen und zu errichten. Für die Auswahl und Bewertung verschiedener verfügbarer Flächen hat die BGZ die Anforderungen der ESK herangezogen sowie eigene Anforderungen entwickelt. Die Landesregierung Niedersachsens hat die Errichtung eines „Zwischenlagers“ in der Region Salzgitter bereits 2016 abgelehnt (vgl. Niedersächsischer Landtag, Antwort zu Frage 40 auf Drucksache 18/430) und dies im Bundesrat auch zu Protokoll gegeben (vgl. Protokoll der 952. Bundesratssitzung am 16. Dezember 2016, S. 581 f.). Die Vorgehensweise und das Ergebnis für den Standort Würgassen sind in der Unterlage „Standortempfehlung ‚Zentrales Bereitstellungslager Konrad‘“ vom 28. August 2019 dargelegt. Das vom BMU beauftragte Öko-Institut hat die Vorgehensweise der BGZ in einem Gutachten vom 9. Januar 2020 bewertet. Die Öffentlichkeit wurde über die Entscheidung für den Standort Würgassen am 6. März 2020 informiert. In der Zwischenzeit haben die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein eigenes Gutachten zur Notwendigkeit eines Logistikzentrums für das Endlager Konrad (LoK) in Auftrag gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wäre es nicht erforderlich gewesen, ein solches Gutachten, wie es nun die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Auftrag gegeben haben, seitens der Bundesregierung bzw. der BGZ selbst in Auftrag zu geben?
Hat bzw. wird die Bundesregierung die Planungen stoppen, bis das Ergebnis des Gutachtens der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorliegt?
Wird die Bundesregierung weiterhin die Planungen für den Standort Würgassen vorantreiben, selbst wenn das genannte Gutachten zu dem Ergebnis käme, dass ein LoK entbehrlich wäre, was im Übrigen dem aktuellen Planfeststellungsbeschluss für Konrad entspricht?
a) Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Tatsache umzugehen, dass das gesamte Vorhaben am Standort Würgassen nach Auffassung der Bezirksregierung Detmold dem aktuellen Regionalplan widerspricht?
b) Wäre es, falls das Logistikgutachten überhaupt ein LoK empfiehlt, angesichts der hohen Öffentlichkeitswirksamkeit und des notwendigen Vertrauens in staatliche Auswahlprozesse nicht sinnvoll, das Auswahlverfahren unter klaren transparenten Kriterien neu durchzuführen?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Antrag der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) auf Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad (https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/breites-buendnis-fordert-ruecknahme-des-planfeststellungsbeschlusses-fuer-schacht-konrad/) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der Errichtung eines LoK, und wird dieses auch in Betrieb genommen, sollte der Genehmigungsprozess für das Endlager Konrad neu aufgerollt werden müssen?
Welchen Handlungsauftrag leitet die Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ab, der auf S. 65 zum einen auf die zügige Fertigstellung bereits genehmigter Endlager, zum anderen auf den zügigen Betrieb und die Errichtung des notwendigen Logistikzentrums verweist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die BGZ den Genehmigungsantrag für das LoK nach dem Strahlenschutzgesetz bei der Bezirksregierung Detmold stellen wird?
Wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung und Inbetriebnahme des LoK?
Um wie viele Jahre wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einlagerungszeit für das Endlager Konrad durch die Nutzung eines Logistikzentrums verkürzen?
In welcher Höhe hat die bisherige Planung des LoK bereits Kosten verursacht, und mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für die Errichtung des LoK?
Wann und in welchem Umfang ist die Bundesregierung bei der Untersuchung des Standortes Würgassen ihrer Pflicht nachgekommen, bei finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Sinne des § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und des Grundgesetzes zu erstellen, und haben sich hierbei eventuelle Alternativen ergeben?
Sind die ebenfalls näher untersuchten Standorte neben Würgassen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass in einem zukünftigen LoK keine Konditionierung der dort angelieferten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle stattfindet, und wo wird diese sonst vorgenommen?
Warum wurden seitens der BGZ nicht ergänzend andere Standorte näher geprüft, und weshalb hat die Bundesregierung an ihrer Standortauswahl festgehalten, obwohl das Öko-Institut in seiner Bewertung auf Seite 24 darlegt, dass der Standort Würgassen nicht alle Anforderungen der ESK erfüllt bzw. entsprechende Nachweise fehlen (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko-institut_zbl_erstbewertung-wuergassen_bf.pdf)?
Wie wird die Bundesregierung die vom ehemaligen Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Jochen Flasbarth angekündigte Auswahl „des bestmöglichen“ Standortes eines LoK sicherstellen?
Wie wird die Einhaltung der Kriterien der ESK garantiert?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, über die formale Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das LoK hinaus die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über den Fortgang der Planungen und zur Standortauswahl zu informieren sowie zu beteiligen?
Hat sich die Bundesregierung zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Positionierung des Landes Niedersachsens eine Meinung gebildet, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Auswahlverfahren für einen geeigneten Standort des LoK, in welchem von vornherein die Landesfläche von Niedersachsen nicht einbezogen wurde, und wenn ja, wurden auch mögliche Flächen in weiteren Ländern nicht berücksichtigt?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung (gegebenenfalls unter Beteiligung der Bundesregierung) im Vorfeld der Suche und Auswahl eines geplanten Standortes für das Lok mit einem Land Gespräche hinsichtlich einer generellen Bereitschaft seitens dieses Landes, dass das LoK möglicherweise auch auf seiner Landesfläche angesiedelt werden könnte?