Pläne der Bundesregierung zu einem Startchancen-Programm zur Unterstützung von 4 000 Schulen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat unter anderem in der „Welt am Sonntag“ vom 30. Januar 2022 angekündigt, dass die Bundesregierung 4 000 Schulen mit Bundesmitteln fördern wolle, um die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Im Rahmen des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerten Startchancen-Programms sollen nach Aussage der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger 4 000 Schulen zusätzliches Geld für Investitionen, ein Chancen-Budget sowie für Schulsozialarbeit erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher grundgesetzlichen Basis sollen nach den Plänen der Bundesregierung im Rahmen eines Startchancen-Programms mit Bundesmitteln Investitionen an 4 000 Schulen ermöglicht werden?
Auf welcher grundgesetzlichen Basis soll nach den Plänen der Bundesregierung im Rahmen eines Startchancen-Programms mit Bundesmitteln 4 000 Schulen ein Chancen-Budget zur Verfügung gestellt werden?
Auf welcher grundgesetzlichen Basis soll nach den Plänen der Bundesregierung im Rahmen eines Startchancen-Programms mit Bundesmitteln an 4 000 Schulen Schulsozialarbeit gefördert werden?
Sollen nach den Plänen der Bundesregierung im Rahmen des Startchancen-Programms bereits bestehende vergleichbare Programme in den Ländern, wie etwa das Programm „Talentschulen“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder das „PerspektivSchul-Programm“ des Landes Schleswig-Holstein, ausgeweitet werden?
Oder sollen die Maßnahmen im Rahmen das Startchancen-Programms ergänzend und zusätzlich zu bereits funktionierenden vergleichbaren Programmen in den Ländern, wie etwa dem Programm „Talentschulen“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder dem „PerspektivSchul-Programm“ des Landes Schleswig-Holstein, initiiert werden?
Oder sollen neue Programme geschaffen werden, die bereits bestehende Programme der Länder ersetzen?
Sollen die Maßnahmen im Rahmen des Startchancen-Programms ergänzend und zusätzlich zu der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ initiiert werden oder werden beide Maßnahmen miteinander verbunden, und wenn ja, wie werden sie verbunden?
Welche staatliche Entität wird für die Entscheidung, welche Schulen eine Förderung im Rahmen des Startchancen-Programms erhalten sollen, zuständig sein?
Anhand welcher Kriterien und auf Basis welcher Daten sollen die für das Programm geeigneten und förderfähigen Schulen nach den Plänen der Bundesregierung identifiziert und für eine Förderung ausgewählt werden, und welchen Handlungsspielraum sollen die Länder bei diesem Auswahlprozess und bei der Definition der Auswahlkriterien erhalten, beziehungsweise inwieweit soll der Bund nach den Plänen der Bundesregierung bei der Auswahl mitwirken können?
Plant die Bundesregierung, die für das Startchancen-Programm eingeplanten Mittel im Wege des Königsteiner Schlüssels auf die Länder zu verteilen, und falls nein, anhand welcher Kriterien sollen diese Mittel auf die Länder verteilt werden?
Sollen sie beispielsweise nach der Anzahl von Schulen in sozial benachteiligten Lagen in den einzelnen Ländern verteilt werden?
Wie viel Prozent der Investitionsmittel des Startchancen-Programms sollen nach den Plänen der Bundesregierung für klimagerechte und barrierefreie Umbaumaßnahmen genutzt werden können?
Wie groß soll nach den Plänen der Bundesregierung der Anteil der berufsbildenden Schulen an den angekündigten zu fördernden 4 000 Schulen sein?
Sollen die Schulen nach den Plänen der Bundesregierung das geplante Chancen-Budget auch für die Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Akteuren oder sonstigen nichtstaatlichen Entitäten nutzen können, und wenn ja, welche Kriterien sollen diese nach den Plänen der Bundesregierung erfüllen müssen?