[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Christian Leye,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/987 –
Rente und Altersarmut in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nordrhein-Westfalen ist nach den Angaben der amtlichen
Sozialberichterstattung das Flächenland mit der höchsten Mindestsicherungsquote und mit der
höchsten Bezugsquote für die „Grundsicherung im Alter“. Auch im
Zeitverlauf ist Nordrhein-Westfalen das Flächenland mit dem höchsten Anstieg
der Armutsrisikoquote von Menschen im Alter ab 65 Jahren seit dem Jahr
2005 (Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nummer 062 vom 30.
September 2020).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
liegen nach Arbeitsort und Wohnort vor, Bevölkerungsdaten der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder nach Wohnort. Aus diesem Grund können
Anteile von Beschäftigten an der Bevölkerung (Beschäftigungsquoten) nur
nach dem Wohnortprinzip gebildet werden. Damit die Auswertungen zu den
Fragen bzw. Teilfragen 2, 16, 17 und 18 in Bezug auf die Gebietszuordnung
zueinander in Einklang stehen, wurde durchgehend eine Abgrenzung nach dem
Wohnortprinzip vorgenommen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren das Verhältnis von Pflichtversicherten der gesetzlichen
Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern in Nordrhein-Westfalen
und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland entwickelt (bitte auch
in absoluten Zahlen angeben)?
Die erfragten Werte für Deutschland und Nordrhein-Westfalen können für die
Jahre 2010 bis 2020 der Tabelle zu Frage 1 im Anhang entnommen werden.
Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.*
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1253
20. Wahlperiode 28.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 28. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigen mit und ohne
Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und in
Nordrhein-Westfalen entwickelt?
Geringfügig Beschäftigte setzen sich aus geringfügig entlohnt Beschäftigten
und kurzfristig Beschäftigten zusammen. Geringfügig entlohnt Beschäftigte
können in der Beschäftigungsstatistik der BA nach den Beitragsvarianten „Kein
Beitrag“, „Voller Beitrag“ und „Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte“
differenziert werden. Für kurzfristig Beschäftigte fällt generell „kein Beitrag“
an.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es am 30. Juni
2021 (Juni-Werte gelten als Jahreswerte) rund 7.355.000 geringfügig
Beschäftigte mit einem Wohnort in Deutschland, darunter waren rund 5.725.000 der
Beitragsvariante „Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte“ zuzurechnen.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle zu Frage 2 im Anhang entnommen
werden.*
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung
und wegen Todes in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen (Gesamt;
Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) im Rentenbestand und im
Rentenzugang (bitte nach Männern und Frauen und für 2010 und 2020
getrennt angeben)?
Die erfragten Werte können den Tabellen zu Frage 3 im Anhang entnommen
werden.*
4. Wie viele Rentnerinnen und Rentner in Nordrhein-Westfalen haben
mindestens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner in Nordrhein-
Westfalen haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine
Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 200 Euro und über 1 200 Euro?
Die Zahl der Renten wegen Alters in der erbetenen Differenzierung für 40 und
45 Versicherungsjahre können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Versicherungsjahre umfassen sowohl Beitragszeiten als auch Zeiten, für die
keine Beiträge entrichtet wurden. Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht
vor.
Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter
1.200 Euro/Monat und über 1.200 Euro/Monat nach Zahl der
Versicherungsjahre in Nordrhein-Westfalen, Rentenbestand am 31. Dezember 2020.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter
1.200 Euro/Monat und über 1.200 Euro/Monat nach Zahl der
Versicherungsjahre in Nordrhein-Westfalen, Rentenbestand am 31. Dezember 2020
1) Beitrags- und beitragsfreie Zeiten.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Bei der Interpretation ist zu beachten, dass aus der Höhe einer Rente in der
gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die
Einkommenssituation im Alter geschlossen werden können, da u. a. weitere
Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Der
Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt, dass bei einer
Durchschnittsbetrachtung ein geringer Rentenbetrag mit vergleichsweise hohem
Gesamteinkommen einhergeht. Geringe Rentenbeträge werden in der Regel durch
zusätzliche Einkünfte oder das Einkommen des Ehepartners ausgeglichen
(Bundestagsdrucksache 19/24926, S. 15).
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an
allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der
Abschläge in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen entwickelt?
Der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen
Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland
und Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2010 bis 2020 können der Tabelle zu
Frage 5 im Anhang entnommen werden. Daten für das Jahr 2021 liegen noch
nicht vor.*
Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten wurden im Jahr 2001 mit dem
Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
eingeführt. Jeder vorzeitige Rentenbezug belastet die Versichertengemeinschaft der
gesetzlichen Rentenversicherung finanziell – unabhängig davon, ob es sich um
eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente handelt. Deshalb wird bei einem
vorzeitigen Renteneintritt vor dem Referenzalter die Rente durch Abschläge in
Höhe von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbezugs gemindert.
Der besonderen Situation bei Personen, die eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit beziehen, wird dadurch Rechnung getragen, dass die maximale
Höhe der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten 10,8 Prozent beträgt,
während er bei den Altersrenten von Gesetzes wegen bis zu 14,4 Prozent erreichen
kann.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner sowie deren
durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag der Renten nach dem
Personenkonzept in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen (bitte nach
Männern und Frauen und nach Einzel- und Mehrfachrentnerinnen und Einzel-
und Mehrfachrentnern sowie gesamt getrennt angeben)?
Die erfragten Werte können der Tabelle zu Frage 6 im Anhang entnommen
werden.*
7. Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen
Alterssicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch
ist ihr Anteil an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Die Bevölkerungszahl bildet die Wohnbevölkerung ab 65 Jahren ab. Es ist zu
beachten, dass nicht alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert sind bzw. eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten,
insbesondere auch, weil sie in anderen Systemen versichert sind. Die
Rentenbestandsstatistik sowie die Bevölkerungszahlen für das Jahr 2021 liegen noch
nicht vor.
Rentenbestand am 31. Dezember 2020, Anzahl der Renten wegen Alters ab
dem Alter von 65 Jahren und deren Anteil an der entsprechenden
Bevölkerungsgruppe (Bevölkerungszahlen 2020 ab dem Alter von 65 Jahren)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010
die Nettoeinkommen der Menschen, die 65 Jahre und älter sind und der
GRV (gesetzliche Rentenversicherung)-Rentnerinnen und GRV-Rentner
nach dem Personen- und nach dem Haushaltskonzept in Deutschland und
in Nordrhein-Westfalen entwickelt (vgl. Alterssicherungsbericht 2020,
Tabellen BC.37 und BC.38)?
Datenquelle für die Berichterstattung zu den Gesamteinkommen von
Seniorenhaushalten in Deutschland im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ist
die Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID). Erhebungskonzept und
Stichprobenumfang der ASID sind nicht darauf ausgelegt, detaillierte
repräsentative Ergebnisse in tiefer regionaler Gliederung, wie etwa für einzelne Länder,
zur Verfügung zu stellen. Vergleichbare Daten für Nordrhein-Westfalen liegen
daher nicht vor. Die nominale Entwicklung der Nettoeinkommen für
Deutschland und differenziert nach Ost- und Westdeutschland auf Personen und
Haushaltsebene für die Erhebungsjahre 2011, 2015 und 2019 können der Tabelle zu
Frage 8 im Anhang entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen
(Gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) die Zahl der
Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren
2010 und 2020 getrennt nach Frauen und Männern und ihr Anteil an der
jeweiligen Bevölkerungsgruppe entwickelt?
Die erfragten Werte sind – soweit verfügbar – den Tabellen zu Frage 9 im
Anhang zu entnehmen.*
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen
(Gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) die Zahl der
Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung mit
Rentenbezug sowie ihr Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und
Rentenempfängern (Alter bzw. Erwerbsminderung) in den Jahren 2010
und 2020 getrennt nach Frauen und Männern entwickelt?
Die erbetenen Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die
Regierungsbezirke beziehungsweise für die kreisfreien Städte/Kreise in
Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug der
gesetzlichen Rentenversicherung am 31.12., Wohnort Nordrhein-Westfalen,
Inlandsrenten
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben und
Einnahmen für die „Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung“ (4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) in
Nordrhein-Westfalen und Deutschland in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt?
Die erfragten Werte sind der Tabelle zu Frage 11 im Anhang zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren entwickelt, die in
Nordrhein-Westfalen und Deutschland Wohngeld bezogen (bitte in absoluten
Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 in NRW und in Deutschland
angeben)?
Vorbemerkung: In der Wohngeldstatistik wird das Alter der
Wohngeldempfänger und -empfängerinnen nicht erfasst. Eine Darstellung der Menschen ab
65 Jahren mit Wohngeldbezug ist daher nicht möglich. Aus diesem Grund wird
für die Beantwortung dieser Frage auf die Anzahl der Personen in
Wohngeldhaushalten, deren Antragsteller oder Antragstellerin ein Rentner oder eine
Rentnerin ist (Rentnerhaushalte) abgestellt. Eine Differenzierung zwischen
Alters- und Erwerbsminderungsrente wird in der Wohngeldstatistik nicht
vorgenommen. Das aktuellste verfügbare Berichtsjahr der Wohngeldstatistik ist
2020. Für die Berichtsjahre 2021 und 2022 liegen noch keine Daten vor.
Personen in Rentnerhaushalten im Wohngeld, Deutschland und
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Bevölkerung
65 Jahre und älter
am 31.12.1)
Anzahl der Personen in
Rentnerhaushalten im
Wohngeld2)
Personen in
Rentnerhaushalten im Wohngeld
je 100 Personen 65 Jahre
und älter insgesamt
2010 16.844.293 476.345 2,83
2011 16.603.432 432.281 2,60
2012 16.715.155 384.383 2,30
2013 16.852.810 332.757 1,97
2014 17.088.711 279.494 1,64
2015 17.300.178 216.507 1,25
2016 17.509.705 343.591 1,96
2017 17.709.711 319.020 1,80
2018 17.883.532 295.033 1,65
2019 18.090.682 265.134 1,47
2020 18.271.636 334.964 1,83
NRW
Bevölkerung
65 Jahre und älter
am 31.12.3)
Anzahl der Personen in
Rentnerhaushalten im
Wohngeld2)
Personen in
Rentnerhaushalten im Wohngeld
je 100 Personen 65 Jahre
und älter insgesamt
2010 3.617.342 104.949 2,90
2011 3.571.789 93.085 2,61
2012 3.585.033 82.012 2,29
2013 3.605.446 72.097 2,00
2014 3.647.909 59.045 1,62
2015 3.679.054 46.876 1,27
2016 3.707.703 76.103 2,05
2017 3.738.434 73.732 1,97
2018 3.763.317 70.170 1,86
2019 3.800.111 64.566 1,70
2020 3.832.153 81.723 2,13
1) Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022 | Stand: 16. März 2022
2) Quelle: Statistisches Bundesamt – Wohngeldstatistik
3) Quelle: IT NRW, Stand: 16. März 2022
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der
Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner in
Nordrhein-Westfalen und Deutschland (gesamt und getrennt nach
Männern und Frauen) entwickelt (Mikrozensus und EU-SILC
(Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen))?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/regionaler Bezug)
und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des
mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Der
Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil, sodass Höhe und
zeitliche Entwicklung sowohl der Armutsrisikoquote als auch der
korrespondierenden Fallzahlen je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen können.
Soweit Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie der
Tabelle 1 zu Frage 13 im Anhang entnommen werden.*
Die bis 2019 separat durchgeführte EU-SILC-Erhebung wurde 2020 in den
Mikrozensus integriert. Damit verbunden ist ein deutlicher Zeitreihenbruch, der
einen inhaltlichen Vergleich der EU-SILC-Daten des Erhebungsjahres 2020 mit
den Vorjahren nicht zulässt (vgl.
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U
mwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsg
efaehrdung/Methoden/EU-SILC.html?nn=210056). Dies gilt nach Angaben des
Statistischen Bundesamts auch für die Ergebnisse des Mikrozensus für das Jahr
2020. Diese sind ebenfalls nur eingeschränkt mit den Vorjahreswerten
vergleichbar und zudem nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen
Auswertungstiefe belastbar (vgl.
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwel
t/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html).
Soweit Daten in den erfragten Abgrenzungen für das Erhebungsjahr 2020
vorhanden sind, können sie der Tabelle 2 zu Frage 13 im Anhang entnommen
werden.*
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die Armutsgefährdungsschwelle in Nordrhein-Westfalen und
Deutschland entwickelt?
Die Armutsrisikoschwelle ist eine statistische Rechengröße, die zur Ermittlung
der Armutsrisikoquote verwendet wird. Einer Konvention folgend werden
60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens
verwendet. Das zugrundeliegende Nettoäquivalenzeinkommen ist ein fiktives
Einkommen, bei dem das tatsächliche Einkommen mittels einer
Äquivalenzskala gewichtet und so die Berechnung von statistischen Maßgrößen für die
Einkommensverteilung aller Haushalte trotz deren unterschiedlicher Größe
sinnvoll ermöglicht wird. Der Vergleich des eigenen Einkommens mit dieser
auf der Einkommensverteilung basierenden Schwelle liefert keine Information
über individuelle Bedürftigkeit. Die Höhe der Schwelle hängt u. a. von der
zugrundeliegenden Datenbasis, dem verwendeten Einkommensbegriff, der
Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/
regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der
Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Soweit Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie
den Tabellen zu Frage 14 im Anhang entnommen werden. Wie bereits in der
Antwort zu Frage 13 dargelegt, sind die Ergebnisse von Mikrozensus und
EU-SILC im Erhebungsjahr 2020 aufgrund eines Zeitreihenbruchs nicht mit
denen der Vorjahre vergleichbar. Auch die vorliegenden Informationen für das
Erhebungsjahr 2020 können den Tabellen zu Frage 14 im Anhang entnommen
werden.*
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-
Sparenden in Nordrhein-Westfalen insgesamt und derjenigen, die ihren
individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren?
Nach der Statistik der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zum
Stichtag 15. Oktober 2021 erhielten im Beitragsjahr 2018 in Nordrhein-Westfalen
rund 2,1 Millionen Personen eine Altersvorsorgezulage. Dabei wurden rund
1,1 Millionen Personen zu 100 Prozent gefördert. Dies entspricht rund 52
Prozent aller geförderten Personen in Nordrhein-Westfalen.
16. Wie viele Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 65 und von 60 bis
64 Jahren (gesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und
Nordrhein-Westfalen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
(Vollzeit und Teilzeit; Männer und Frauen) nach, und wie groß ist ihr
Anteil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es am 30. Juni
2021 (Juni-Werte gelten als Jahreswerte) rund 32.419.000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 20 bis unter 65 Jahren mit einem Wohnort
in Deutschland. Dabei wird für die Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre ein Wert
von rund 2.766.000 ausgewiesen.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 1a–1j zu Frage 16 im Anhang
entnommen werden.* Aufgrund der uneinheitlichen Altersobergrenze in der
Fragestellung wurden für die Auswertungen die Altersgruppen 20 bis unter
65 Jahre, 20 bis unter 66 Jahre, 60 bis unter 64 Jahre, 60 bis unter 65 Jahre
sowie alle Einzelaltersjahre von 20 Jahre bis 65 Jahre ausgewertet.
Zur Abbildung der relativen Beschäftigungssituation berichtet die Statistik der
BA regelmäßig über Beschäftigungsquoten. Dabei werden die Beschäftigten
einer Altersgruppe (Datenquelle: Beschäftigungsstatistik) in Relation zur
Bevölkerung in dieser Altersgruppe (Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes
und der Länder) gesetzt.
Zum 30. Juni 2021 betrug die (sozialversicherungspflichtige)
Beschäftigungsquote der 20- bis unter 65-Jährigen 65,4 Prozent. Für die 60- bis unter 65-
Jährigen wird ein Wert von 47,5 Prozent ausgewiesen.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 2a–2j zu Frage 16 im Anhang
entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 bis zur Regelaltersgrenze
gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen ausschließlich einer
geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen
Menschen dieser Altersgruppe?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es zum 30. Juni
2021 rund 533.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte in der Altersgruppe
60 Jahre bis zur Regelaltersgrenze mit einem Wohnort in Deutschland. Die
(ausschließlich geringfügige) Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe lag
bei 8,1 Prozent.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle zu den Fragen 17 und 18 im Anhang
entnommen werden.*
18. Wie viele Menschen jenseits der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland
und in Nordrhein-Westfalen ausschließlich einer geringfügigen
Beschäftigung nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen Menschen dieser
Altersgruppe?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es zum 30. Juni
2021 rund 988.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte in der Altersgruppe
über der Regelaltersgrenze mit einem Wohnort in Deutschland. Die
(ausschließlich geringfügige) Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe lag bei
5,6 Prozent.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle zu den Fragen 17 und 18 im Anhang
entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 20/1253 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 30 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 32 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 34 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 36 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 38 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 40 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1253 – 42 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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