Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ erfasst. Sie werden, ausgehend von den Tatmotiven und -umständen sowie den erkennbaren ideologischen Tathintergründen und -ursachen, verschiedenen staatsschutzrelevanten Phänomenbereichen, Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet. Die Bewertung des Einzelfalls ist essenzieller Grundsatz.
Das Themenfeld „Antiziganistisch“ als Unterthemenfeld zu dem Oberthemenfeld Hasskriminalität wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt. Eine politisch motivierte Straftat wird dem Themenfeld „Antiziganistisch“ zugeordnet, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richtet. Seit Einführung des KPMD-PMK zum 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2016 (bezogen auf die Tatzeit) erfolgte die Abbildung antiziganistischer Straftaten bereits mittels der Themenfelder „Rassismus“ und „Fremdenfeindlich“. Eine Untererfassung lag somit nicht vor.
Die Kommission Staatsschutz befasste sich 2021 mit einem Vorschlag, in den Unterlagen für den KPMD-PMK neben der bisherigen Erläuterung auch die Definitionen der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) in wesentlichen Teilen abzubilden. Folgende Ergänzung wurde vorgesehen:
- „Antiziganismus manifestiert sich in individuellen Äußerungen und Handlungen sowie institutionellen Politiken und Praktiken der Marginalisierung, Ausgrenzung, physischen Gewalt, Herabwürdigung von Kulturen und Lebensweisen von Sinti und Roma sowie Hassreden, die gegen Sinti und Roma sowie andere Einzelpersonen oder Gruppen gerichtet sind, die zur Zeit des Nationalsozialismus und noch heute als ‚Zigeuner‘ wahrgenommen, stigmatisiert oder verfolgt wurden bzw. werden. Dies führt dazu, dass Sinti und Roma als eine Gruppe vermeintlich Fremder behandelt werden, und ihnen eine Reihe negativer Stereotypen und verzerrter Darstellungen zugeordnet wird, die eine bestimmte Form des Rassismus darstellen.
- Der Begriff ‚Sinti und Roma‘ wird als Oberbegriff für verschiedene verwandte sesshafte oder nicht sesshafte Gruppen verwendet, die sich in Kultur und Lebenswandel unterscheiden können.“
Die Ergänzung ist seit 1. Januar 2022 gültig.
Wird das Unterthemenfeld „Antiziganistisch“ angegeben, werden zur mehrdimensionalen Abbildung auch die Unterthemenfelder „Fremdenfeindlich“ und „Rassismus“ angegeben. Alle vorgenannten Themenfelder gehören zu dem Oberthemenfeld Hasskriminalität, das wie folgt im KPMD-PMK definiert ist:
Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf
- Nationalität,
- ethnische Zugehörigkeit,
- Hautfarbe,
- Religionszugehörigkeit,
- sozialen Status,
- physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung,
- Geschlecht/geschlechtliche Identität,
- sexuelle Orientierung und
- äußeres Erscheinungsbild
- begangen werden.
Straftaten der Hasskriminalität können
- sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit)
- oder
- sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird.
Das Unterthemenfeld „Rassismus“ bezieht sich auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe.
Weitere Änderungen bezüglich der Erfassung antiziganistischer Straftaten sind im KPMD-PMK aktuell nicht vorgesehen.
Polizeiliche Ausbildungs- und Studiengänge
Das Thema Antiziganismus findet in den polizeilichen Ausbildungs- und Studiengängen des BKA zunehmenden Widerhall.
Hier werden die Studierenden im Rahmen verschiedener Lehrveranstaltungen hinsichtlich entsprechender Diskriminierungsrisiken (z. B. im Sinne „Racial Profiling“), Spezifika der betroffenen Minderheiten als Opfergruppe sowie im Sinne der Weiterentwicklung interkultureller Kompetenz unterrichtet.
Die Bewusstseinsbildung erstreckt sich über den gesamten Studienverlauf und beinhaltet:
- Trainings zu Wertentwicklung und Bewusstseinsbildung (in inzwischen mehrjähriger enger Zusammenarbeit mit dem Bildungsforum gegen Antiziganismus des Zentralrats der Sinti und Roma);
- fachliche Unterrichte zu Hass- und Vorurteilskriminalität (Sinti und Roma als Zielfeld gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch im virtuellen Raum; Erklärungsansätze, Präventions- und Bekämpfungsmöglichkeiten);
- fachliche Unterrichte zum Thema Organisierte Kriminalität (Sinti und Roma als Opfergruppe verschiedener Erscheinungsformen des Menschenhandels; Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit NGOs, Prävention und polizeiliche Repression);
- fachlicher Unterricht zum Thema Politisch motivierte Kriminalität (Verbreitung des Antiziganismus in der Allgemeinbevölkerung; Sinti und Roma als Zielfeld insbesondere rechtsextremistischer, aber auch fremdenfeindlicher Aggression und Agitation aus anderen extremistischen Umfeldern; Prävention und polizeiliche Repression);
- Beleuchtung der Thematik in verschiedenen wissenschaftlichen Abschlussarbeiten des Bachelor- und Masterstudiengangs.
Neben der Lehre veranstaltet der Fachbereich Kriminalpolizei im BKA amtsweite Sonderveranstaltungen rund um das Themenfeld Migration, Integration, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, zu denen auch der Zentralratsvorsitzende der Sinti und Roma, Herr Romani Rose, als Redner gewonnen werden konnte.
Darüber hinaus findet das Themenfeld Interkulturelle Kompetenz, Werteentwicklung, politische Bildung und polizeiliche Ethik im reformierten Bachelorstudiengang 3.0 eine deutlich höhere Repräsentanz, auch hier in enger Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum des Zentralrats der Sinti und Roma sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren.
Besondere Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch der Ansiedlung der Geschäftsstelle des bundesweiten Netzwerks „Interkulturelle Kompetenz in der polizeilichen Ausbildung“ am Fachbereich Kriminalpolizei zuzusprechen sowie der intensiven Zusammenarbeit mit dem Wertebeauftragten des BKA.
Fortbildung
Die werteorientierte Fortbildung folgt grundsätzlich dem Ansatz, die Werteorientierung strukturell zu vermitteln, da die Muster für das Entstehen wertefeindlicher Systeme grundsätzlich ähnlich oder identisch sind. Daher sind aktuell keine speziellen Fortbildungsangebote im Themenbereich „Antiziganismus bekämpfen“ im Lehrgangs-Portfolio, was nicht ausschließt, dass entsprechende Sachverhalte beispielhaft in den Fortbildungsveranstaltungen behandelt werden.
Aufgrund des wachsenden gesellschaftlichen Bewusstseins für das Phänomen Antiziganismus wird davon unbenommen derzeit im Zuge des Ausbaus des werteorientierten Angebotes die Möglichkeit geprüft, einen Workshop mit zusätzlicher externer Expertise im Rahmen von politischer Bildung/gesellschaftlicher Verantwortung/Charta der Vielfalt aufzulegen. In die bestehenden Überlegungen ist hier z. B. der Internationale Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti und Roma (2. August 2022) einbezogen.
Als Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 wird die polizeiliche Erfassung antiziganistischer Straften dahingehend ergänzt, dass eine zivilgesellschaftliche Monitoring- und Informationsstelle eingerichtet wurde, die antiziganistische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle seit dem 1. Januar 2022 erfasst. Diese soll u. a. das Dunkelfeld antiziganistischer Übergriffe erhellen. Zudem ist im Rahmen der Projektlaufzeit vorgesehen, dass die Monitoringstelle Workshops u. a. auch für staatliche Institutionen anbietet, um staatliche Akteure im Bereich Antiziganismus zu sensibilisieren. So sieht die Monitoringstelle vor, einen konstruktiven und verstetigten Austausch mit Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie dem Justizapparat anzustreben, um die Expertise hinsichtlich Ausprägung und Erscheinungsformen von Antiziganismus, aber auch für die Perspektive der Betroffenen und das historisch gewachsene Misstrauen in staatliche Stellen zu sensibilisieren. Zudem soll das Erkennen von antiziganistischen Vorfällen erhöht und der Umgang mit Betroffenen dadurch verbessert werden.