[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1003 –
Arbeitsbedingungen im Sozial- und Erziehungsdienst
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste sind mehr als 1 Million
Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, in über 56 000 Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung und mehr als 30 000 Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Sozial-
und Behindertenhilfe tätig. Soziale Arbeit hält die Gesellschaft zusammen und
den Laden am Laufen – durch die Betreuung des Nachwuchses und den
Einsatz überall dort, wo Menschen Unterstützung brauchen. Für all das wächst
der Bedarf stetig, aber leider nicht die Anerkennung und Wertschätzung.
Die Anforderungen an die Beschäftigten steigen, während der finanzielle
Druck auch auf die Soziale Arbeit – nicht nur wegen der Corona-Pandemie –
weiterwächst. Die personelle Unterbesetzung stellt die Beschäftigten vor
große Herausforderungen und schadet den betroffenen Personengruppen. Der
sogenannte Kita-Personalcheck etwa zeigt, dass an deutschen Kindertagesstätten
173 000 Fachkräfte fehlen (
https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/kita-persoc
heck).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bedarf es einer
Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen sowie einer finanziellen
Aufwertung der Arbeit, was gleichzeitig gegen den Fachkräftemangel wirken
würde. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen deshalb die aktuellen
Arbeitsbedingungen ausgeleuchtet werden, dabei beziehen sich alle Fragen nach Beschäftigten
in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste auf Kinderpflegerinnen und
Kinderpfleger, Erzieherinnen und Erzieher, Heilerzieherinnen und
Heilerzieher, Leiterinnen und Leiter, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gemäß dem systematischen Verzeichnis
der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2010, Berufsklassifikation
„Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“. Falls keine Daten nach der
Berufsklassifikation vorliegen, bitten die Fragestellerinnen und Fragensteller,
entsprechende Daten der Wirtschaftsklassifikation für „Erziehung und
Unterricht“ – gemäß der Wirtschaftsklassifikation des Statistischen Bundesamtes
aus dem Jahr 2008 zu verwenden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1433
20. Wahlperiode 12.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 12. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei der Interpretation der im Folgenden zur Verfügung gestellten
Auswertungen sind methodische Hinweise zu beachten, da die Statistik der Bundesagentur
für Arbeit (BA) auf einer Vollerhebung und die Auswertungen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie die Auswertungen des
Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt auf hochgerechneten (repräsentativen)
Stichprobenergebnissen basieren. Aus diesem Grund wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Überstunden in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/15098 verwiesen. Bei Auswertungen aus dem
Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt wurde aus Konsistenzgründen bei
allen Fragen die Berufsgruppe 831 nach der Klassifikation der Berufe (KldB
2010) zugrunde gelegt. Eine erstmalige Anwendung erfolgte im Mikrozensus
im Berichtsjahr 2012. Aufgrund der Veränderungen des Mikrozensus liegen für
das Berichtsjahr 2020 in dieser Gliederungstiefe keine validen Daten vor. Es
wurden daher Ergebnisse bis einschließlich Berichtsjahr 2019 ausgewertet.
Auswertungen des IAB-Betriebspanels basieren auf hochgerechneten Werten
aus einer Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen und
nicht in jeder Differenzierung vorliegen (z. B. Alter der Beschäftigten). Des
Weiteren liegen Informationen über Befristungen mit und ohne Sachgrund nur
für die Jahre 2012, 2013 und 2017 bis 2021 vor. Auch wird eine
Differenzierung der Branche „Erziehung und Unterricht“ nach Bundesländern aufgrund
der geringen Fallzahlen nicht vorgenommen. Die dargestellten Anteile der
un-/befristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf die betriebliche
Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern bzw. Arbeiterinnen und Angestellten
auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte bzw.
Beamtinnen/Beamtenanwärter bzw. Beamtenanwärterinnen, tätige Inhaber bzw.
Inhaberinnen und mithelfende Familienangehörige) sowie geringfügige und sonstige
Beschäftigte. Die Ergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2020 sind aufgrund
der pandemiebedingten eingeschränkten Erhebungsmöglichkeiten nur begrenzt
aussagekräftig.
1. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
in Deutschland in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste tätig
(bitte nach Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter, Bundesland und
Arbeitgeber – freie, kirchliche, öffentliche Träger – differenzieren; die
öffentlichen Arbeitgeber bitte nach Bund, Ländern und Kommunen
differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt gab es
im Jahr 2019 insgesamt rund 1 617 000 abhängig Beschäftigte in den Berufen
der „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1* im Anhang zu entnehmen.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag
30. Juni 2021 (Juni-Werte gelten als Jahreswerte) insgesamt rund 1 749 000
Menschen in der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit
und Heilerziehungspflege“ der KldB 2010 beschäftigt. Darunter waren rund
1 660 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 2* im Anhang zu entnehmen. Eine
Differenzierung nach öffentlichen, kirchlichen und/oder privaten Arbeitgebern ist
nicht möglich.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der befristet und unbefristet Beschäftigten in den Berufen der
Sozial- und Erziehungsdienste (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach
Geschlecht, Alter, Befristung mit und ohne Sachgrund sowie Bundesland
differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt waren
im Jahr 2019 von den insgesamt rund 1 512 000 abhängig Beschäftigten in den
Berufen der „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ ohne Personen in
Ausbildung rund 184 000 befristet (Anteil 12,2 Prozent) und rund 1 326 000
unbefristet (Anteil 87,7 Prozent) beschäftigt.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 3* im Anhang zu entnehmen.
Daten zur Befristung von Beschäftigten im Bestand können in der
Beschäftigungsstatistik der BA nicht valide ausgewertet werden. Ersatzweise wird auf
Informationen zur Befristung bei begonnenen Beschäftigungsverhältnissen
verwiesen (siehe hierzu Antwort zu Frage 3).
Nach Auswertungen des IAB-Betriebspanels waren im Jahr 2021 rund
1 358 000 Personen unbefristet (Anteil 85,4 Prozent) und rund 232 000
Personen als befristet Beschäftigte in der Branche „Erziehung und Unterricht“ tätig.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 4 bis 6* im Anhang zu entnehmen.
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in den Berufen der
Sozial- und Erziehungsdienste in den vergangenen zehn Jahren (bitte
nach Geschlecht, Alter, Befristung mit und ohne Sachgrund und
Bundesland differenzieren)?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA waren von den rund
336 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, die in der
Jahressumme 2020 (dem aktuellsten verfügbaren Jahr) in der Berufsgruppe 831
„Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ (KldB 2010)
in der Kerngruppe Befristung begonnen wurden, rund 172 000 befristete
Beschäftigungsverhältnisse. Der Befristungsanteil belief sich auf rund 51 Prozent.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 7* im Anhang zu entnehmen.
Nach Auswertungen des IAB-Betriebspanels gab es im ersten Halbjahr 2021
hochgerechnet rund 44 000 befristete Einstellungen in der Branche „Erziehung
und Unterricht“, das entspricht einem Anteil von rund 55 Prozent.
Sachgrundlos waren rund 13 000 befristete Einstellungen. Das entspricht einem Anteil
von 30 Prozent an allen befristeten und einem Anteil von rund 16 Prozent an
allen Einstellungen.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 8 und 9* im Anhang zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Beschäftigte in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in einem
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, wie viele haben eine
sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und wie viele eine sozialversicherungspflichtige
Vollzeitarbeit (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag
30. Juni 2021 insgesamt rund 1 749 000 Personen in der Berufsgruppe 831
„Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ beschäftigt,
davon rund 1 660 000 sozialversicherungspflichtige und rund 89 000
ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Zusätzlich waren noch rund 40 000
Menschen im Nebenjob in der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung,
Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ geringfügig beschäftigt.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 2* im Anhang zu entnehmen.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
vertragliche und die tatsächliche durchschnittliche Arbeitszeit von Beschäftigten
in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie das jährliche
Arbeitsvolumen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils
die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Vollzeit bzw. Teilzeit,
Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt haben
im Jahr 2019 abhängig Beschäftigte in den Berufen der „Erziehung,
Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ insgesamt tatsächlich rund 2,23 Milliarden
Arbeitsstunden geleistet. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit betrug 26,5
Arbeitsstunden, die normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit 31,4 Arbeitsstunden.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 10* im Anhang zu entnehmen.
Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) weist die tarifliche bzw.
betriebsübliche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sowie das Arbeitsvolumen für das
gesamte Bundesgebiet aus. Die Arbeitszeit wurde für den Wirtschaftsbereich
„P Erziehung und Unterricht“ gemäß der Wirtschaftsklassifikation des
Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 (WZ 2008) ausgewertet. Eine tiefere
Untergliederung ist auf Basis der IAB-AZR nicht möglich. Die Daten werden
regelmäßig auf der Internetseite des IAB veröffentlicht und können unter
folgendem Link heruntergeladen werden:
www.iab.de/de/daten/iab-arbeitszeitrech
nung.aspx, Datei: Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten.
Zeitreihen der IAB-AZR können aufgrund von Datenaktualisierungen von
früheren Veröffentlichungen abweichen. Deshalb ist jeweils der aktuellste
Veröffentlichungsstand (IAB 2022, Februar 2022) maßgeblich und ersetzt früher
veröffentlichte Zeitreihen. Insgesamt ist die tarifliche bzw. betriebsübliche
Jahresarbeitszeit je Beschäftigten in Voll- und Teilzeit von rund 1 493 Stunden im
Jahr 2012 auf 1 522 Stunden im Jahr 2021 gestiegen. Grund hierfür sind
jeweils längere Arbeitszeiten in Vollzeit- sowie Teilzeitarbeitsverhältnissen.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 11 bis 14* im Anhang zu entnehmen.
Die „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Bundes und der
Länder“ stellen Informationen zu ausgewählten Aggregaten der VGR auf
Länderebene zur Verfügung. Die Berechnungen der Erwerbstätigen und des
Arbeitsvolumens für die Länder der Bundesrepublik Deutschland werden dabei
durch den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“
durchgeführt. Diese länderspezifischen Ergebnisse basieren auf den gesamt-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wirtschaftlichen VGR-Eckwerten zum Arbeitsvolumen der IAB-AZR und
stehen daher im Vergleich zu den gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen erst mit
Nachlauf zur Verfügung. Nach Wirtschaftsbereichen ist eine Differenzierung
für den Bereich „Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“ möglich.
Die länderspezifischen Ergebnisse sind aktuell bis zum Jahr 2020 verfügbar. In
der Veröffentlichung „Arbeitsvolumen in den Ländern der Bundesrepublik
Deutschland 2000 bis 2020“ (Reihe 1, Band 2) wird das Arbeitsvolumen der
Erwerbstätigen differenziert nach West- und Ostdeutschland sowie nach
Bundesländern und Branchen ausgewiesen. Die Veröffentlichung kann unter
folgendem Link abgerufen werden:
www.statistikportal.de/sites/default/files/202
1-12/ETR_R1B2_2020_hj.pdf . Eine Aktualisierung der Ergebnisse für das
Jahr 2021 ist in Kürze vorgesehen.
6. Welche Tarifverträge finden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
freien, kirchlichen, öffentlichen Trägern in den Sozial- und
Erziehungsdiensten in der Regel Anwendung?
Der Bundesregierung sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD,
TVöD/VKA), der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) sowie
regional gültige Tarifverträge freigemeinnütziger Organisationen bekannt, die
eine überörtliche Wirkung entfalten. Daneben existieren eine Vielzahl von
Haus- bzw. Konzerntarifverträgen, die nur lokale Bedeutung haben oder gar nur
für einzelne Einrichtungen gelten.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Einblick über die überörtlich zur
Anwendung kommenden Tarifwerke, die mit den Möglichkeiten des Tarifregisters des
Bundes identifiziert werden können.
Tabelle: Tarifverträge aus dem Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste
Bezeichnung Tarifwerk
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, TVöD / VKA)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO)
Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) (VDKA-NEK)
Kirchliche Tarifverträge der Diakonie (KTD)
DRK-Reformtarifvertrag mit einer Reihe von Anwendungstarifverträgen die die Arbeits- und
Einkommensbedingungen von einem großen Teil der DRK-Beschäftigten prägt
Tarifverträge für die unterschiedlichen Tarifgebiete des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands
ASB-Tarifverträge der unterschiedlichen Tarifgebiete des Arbeiter-Samariter-Bundes
AWO-Tarifverträge der unterschiedlichen Tarifgebiete der Arbeiterwohlfahrt
IB-Tarifverträge der unterschiedlichen Tarifgebiete des Internationalen Bundes
Tarifverträge für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH)
Quelle: Tarifregister des Bundes.
7. Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter von Beschäftigten
in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste (bitte nach Geschlecht
und Bundesland differenzieren)?
a) Wie lange verbleiben Beschäftigte nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich in den Berufen der Sozial- und
Erziehungsdienste, differenziert nach Alterskohorten (bitte ab dem 45.
Lebensjahr in Fünfjahresschritten und ab dem 60. Lebensjahr in einzelnen
Jahren darstellen)?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste, die bis
zum regulären Renteneintritt im Beruf verbleiben (bitte nach
Geschlecht und Bundesland differenzieren)?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden im Rentenzugang
keine Differenzierungen nach Berufen oder Berufsgruppen vorgenommen, so
dass die erfragte Auswertung zu den Fragen 7 und 7b nicht möglich ist.
Auch in der Statistik der BA liegen keine Informationen zum Rentenzugang
vor. Informationen zu beendeten Beschäftigungsverhältnissen können in der
Beschäftigungsstatistik der BA valide nur für sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte ausgewertet werden. Bei der Betrachtung der Dauern ist – analog zur
Kerngruppe Befristung – eine Einschränkung auf sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen, die ein Freiwilliges
Soziales, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder einen
Bundesfreiwilligendienst leisten sowie ohne Teilnehmende an zeitlich befristeten
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei einem Rehabilitationsträger methodisch sinnvoll. Bei
beendeten Beschäftigungsverhältnissen sind, wie bei begonnenen
Beschäftigungsverhältnissen, Mehrfacherfassungen von Beschäftigten möglich. Nach
Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gehörten von den im Jahr
2020 (Jahressumme) rund 380 000 beendeten sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen in der Berufsgruppe 831 „Berufe in der
Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ rund 298 000 zum o. g.
eingeschränkten Personenkreis (ohne Auszubildende, Praktikanten, etc.).
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 15* im Anhang zu entnehmen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Berufswechsel
von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste vor
(wenn möglich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen darstellen)?
Analysen im aktuellen „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021“ der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte auf Basis des Mikrozensus
(2018) zum Berufswechsel in den letzten zwölf Monaten zeigen, dass im
Bereich der frühen Bildung weniger Berufswechsel (3,2 Prozent) vollzogen
wurden als zum Beispiel bei den übrigen Sozialberufen (5,4 Prozent) und bei den
Erwerbsberufen insgesamt (4,2 Prozent). Auch bestätigen die Zahlen zu
potentiellen Wechselabsichten, dass im Vergleich zu anderen Beschäftigten, z. B. zu
übrigen sozialen Berufen oder Berufen in der Altenpflege, die Beschäftigten
der frühen Bildung seltener nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten
suchen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) Wie lange waren die Beschäftigten vor ihrem Berufswechsel in ihrem
Beruf durchschnittlich tätig?
Die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten der
frühen Bildung liegt bei 10,1 Jahren. Aufgrund der vielen Neueinsteigenden
aus der Ausbildung, die in den letzten Jahren in den Arbeitsmarkt der frühen
Bildung eingemündet sind, gibt es einen größeren Teil der Beschäftigten mit
geringer Dauer der Betriebszugehörigkeit. In den übrigen sozialen Berufen liegt
die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 8,4 Jahren und unter den
Erwerbstätigen insgesamt bei 11,3 Jahren.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA wurden im Jahr 2020
insgesamt rund 290 000 sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse (ohne Ausbildungsverhältnisse) begonnen, deren Beschäftigte eine
sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung in der Berufsgruppe 831 „Berufe in
der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ hatten. Von diesen
begannen in der überwiegenden Mehrheit von rund 210 000 Fällen ihr
Beschäftigungsverhältnis wiederum in der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung,
Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 16 und 17* im Anhang zu entnehmen.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Motivation der Beschäftigten zu einem Berufswechsel vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu nur vereinzelt Hinweise vor. Grundsätzlich
gibt es nur eine geringe Motivation zu Berufswechseln unter den Beschäftigten
der frühen Bildung. Im „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021“ werden als
Gründe für eine Aufgabe des Berufes von den Beschäftigten in
Kindertageseinrichtungen v. a. gesundheitliche Gründe und familiäre Verpflichtungen benannt.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der
Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Erkrankungen für die Berufe der
Sozial- und Erziehungsdienste und speziell der Erzieherinnen und
Erzieher vor, und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter, Geschlecht, ICD-10-
Diagnosekapiteln sowie Bundesland differenzieren)?
In den Arbeitsunfähigkeitsstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) werden die Arbeitsunfähigkeitstage der Mitglieder nicht mit ihrem
jeweiligen Beruf erfasst und können daher nicht ausgewertet werden. Die Anzahl
der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Erkrankungen für die Berufe der
Sozial- und Erziehungsdienste und speziell der Erzieherinnen und Erzieher
können daher nicht angegeben werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische
Belastungsformen, denen Beschäftigte in den Berufen der Sozial- und
Erziehungsdienste durch ihre Arbeit ausgesetzt sind?
Welche Berufe und welche Tätigkeiten in den Sozial- und
Erziehungsdiensten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von
psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen?
Für die Beantwortung der Frage wurden die Daten der
Erwerbstätigenbefragung 2018 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgewertet. Diese
Befragung liefert Daten von rund 20 000 Erwerbstätigen zu verschiedenen relevanten
Aspekten der Arbeitswelt, u. a. zu verschiedenen Arbeitsanforderungen und
arbeitsbezogenen Ressourcen. Im Rahmen der Auswertungen wird die
Berufsgruppe 831 mit der Gruppe der restlichen verbleibenden Berufsgruppen
verglichen. Die Auswertungen beziehen sich auf abhängig Beschäftigte im Alter von
15 bis 65 Jahren. Tiefergehende Analysen zu einzelnen Berufsgruppen bzw.
Tätigkeiten in den Sozial- und Erziehungsdiensten sind aufgrund zu geringer
Fallzahlen nicht möglich.
Betrachtet werden körperliche, umgebungsbezogene und psychische
Arbeitsanforderungen sowie arbeitsbezogene Ressourcen von 487 Vollzeitbeschäftigten
im Sozial- und Erziehungsdienst im Vergleich mit denen von 12 600
Vollzeitbeschäftigten aus anderen Berufen. Die Tabellen 18 bis 21* im Anhang zeigen,
wie viele der Befragten angegeben haben, „häufig“ von einer spezifischen
Arbeitsbedingung betroffen zu sein.
Bei den körperlichen Arbeitsanforderungen zeigt sich (Tabelle 18*), dass
Vollzeitbeschäftigte in den Sozial- und Erziehungsberufen im Vergleich zu allen
anderen Berufsgruppen häufiger unter Zwangshaltungen arbeiten (35,9 Prozent
vs. 16,1 Prozent). Des Weiteren arbeiten die Vollzeitbeschäftigten in den
Sozial- und Erziehungsberufen häufiger im Stehen (62,0 Prozent vs. 53,3
Prozent). Das Ausführen von Arbeiten mit den Händen, die hohe Geschicklichkeit,
schnelle Bewegungsabfolgen oder größere Kräfte erfordern, kommt in den
Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste deutlich seltener vor (27,5 Prozent vs.
39,7 Prozent).
11. Für wie viele Kinder ist eine Erzieherin bzw. ein Erzieher nach Kenntnis
der Bundesregierung durchschnittlich zuständig, und welche Fachkraft-
Kind- Relation empfehlen die Bildungsinstitutionen, das
Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz, die Kultusministerkonferenz, die Bundeszentrale für politische
Bildung und das Bundesinstitut für Berufsbildung (bitte für Kinder unter
drei Jahren und für Kinder ab drei Jahren und älter sowie nach
Bundesländern differenzieren)?
Mit der Fachkraft-Kind-Relation soll die tatsächliche Betreuungssituation
abgebildet werden, also für wie viele Kinder jeweils eine pädagogische Fachkraft
unmittelbar zur Verfügung steht. Grundlegend stellt es aber eine
Herausforderung dar, die genaue Fachkraft-Kind-Relation in der Kindertagesbetreuung zu
bestimmen, da die dafür benötigten Daten nur teilweise in der amtlichen
Statistik vorliegen. Dies betrifft u. a. Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit (z. B.
Zusammenarbeit mit Eltern, Planung der Angebote für Kinder, Dokumentation)
und Ausfallzeiten durch Fortbildungen, Urlaub und Krankheit sowie
Abwesenheitszeiten der Kinder. Daher wird der Personalschlüssel als rechnerische
Größe genutzt, um ein Bild zur Betreuungssituation zu erhalten. Der Personal-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
schlüssel bildet rein rechnerisch den Personalressourceneinsatz in den
unterschiedlichen Kita-Gruppen ab. Er basiert auf den vereinbarten Betreuungs-
und den vertraglich geregelten Beschäftigungszeiten (jeweils zum Stichtag
1. März), die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik angegeben werden. Der
Personalschlüssel nach Gruppenform wird errechnet, indem je Gruppenform
die Ganztagsbetreuungsäquivalente der Kinder ins Verhältnis mit den
Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten der pädagogisch Tätigen gesetzt werden.
In Gruppen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren lag der bundesweite
Personalschlüssel am 1. März 2020 im Durchschnitt bei 3,8 ganztags betreuten
Kindern pro pädagogisch tätiger Vollzeitkraft (vgl. Tabelle Personalschlüssel).
Die Spanne des Personalschlüssels in den Bundesländern reichte von 2,8
ganztags betreuten Kindern bis zu 5,6 ganztags betreuten Kindern, für die eine
pädagogisch tätige Vollzeitkraft verantwortlich war. In Gruppen mit Kindern im
Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt war am 1. März 2020 bundesweit im
Durchschnitt eine pädagogisch tätige Vollzeitkraft für 8,1 Kinder
verantwortlich. Die Spanne des Personalschlüssels für diese Altersgruppe reichte in den
Bundesländern von 6,4 ganztags betreuten Kindern bis zu 12,0 ganztags
betreuten Kindern, für die eine pädagogisch tätige Vollzeitkraft verantwortlich war.
Tabelle: Personalschlüssel 2020 nach Gruppenformen und Ländern (Median)
Land U3-Gruppen Ü3-Gruppen
BW 2,8 6,4
BY 3,5 7,8
BE 4,9 7,6
BB 5,1 9,3
HB 2,9 7,3
HH 3,9 7,1
HE 3,6 8,8
MV 5,6 12,0
NI 3,5 7,4
NRW 3,4 7,8
RP 3,4 7,8
SL 3,5 9,0
SN 5,1 10,6
ST 5,3 10,0
SH 3,4 7,2
TH 5,0 10,2
Deutschland
3,8 8,1
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der
Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich
geförderter Kindertagespflege, 2020; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik.
In dem gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern,
der dem Gute-KiTa-Gesetz vorausging, wurden wissenschaftliche
Schwellenwerte für altersspezifische Fachkraft-Kind-Relationen hergeleitet und in einem
Zwischenbericht veröffentlicht. Für unter dreijährige Kinder wird eine
Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:9 empfohlen. Unter
Berücksichtigung einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit von 16,5 Prozent und
Ausfallzeiten der Fachkräfte von 15 Prozent (in Anlehnung an Viernickel und
Fuchs-Rechlin, 2015) entsprechen diese Empfehlungen einem
Personalschlüssel von 1:3 für Kinder unter drei Jahren und 1:6 für Kinder von drei Jahren bis
zum Schuleintritt.
Die Wohlfahrtsverbände der freien Träger (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches
Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband,
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden) und die Verbände der privaten Träger (Bundesverband
privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V., Deutscher
Kita-Verband) von Kindertageseinrichtungen sowie die Verbände der
Elterninitiativen (z. B. Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e. V.) empfehlen
eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 für Kinder bis zu drei Jahren und 1:8 für
über dreijährige Kinder bis zum Schuleintritt. Es liegen keine Erkenntnisse zu
den Empfehlungen öffentlicher Träger von Kindertageseinrichtungen vor.
Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, welche Fachkraft-Kind-Relation die
Kultusministerkonferenz, die Bundeszentrale für politische Bildung und das
Bundesinstitut für Berufsbildung empfehlen.
12. Mit welchen Qualifikationen bzw. Ausbildungsabschlüssen sind
Erzieherinnen und Erzieher nach Kenntnis der Bundesregierung tätig (bitte nach
Abschluss bzw. Qualifikation sowie absolut und relativ aufschlüsseln)?
Erzieherinnen und Erzieher müssen eine Ausbildung nach der
„Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.
November 2002 i. d. F. vom 17. Juni 2021) abgeschlossen haben, nach welcher sie
nur die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich
anerkannte Erzieherin“ führen dürfen. Das „Fachkräftegebot“ gemäß § 72 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt die Grundsätze über die
Qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und
Jugendhilfe und benennt als Voraussetzung für die hauptberufliche Tätigkeit in der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe neben der persönlichen Eignung die
Existenz einer der Aufgabe entsprechenden Ausbildung (Fachkräfte) oder das
Vorliegen „besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit“.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung zeigt die Tabelle 22* im Anhang zu
den pädagogisch Tätigen in der Kindertagesbetreuung nach
Berufsausbildungsabschluss, welche Beschäftigten derzeit tätig sind.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum 30. Juni
2021 von den rund 1 749 000 Beschäftigten in der Berufsgruppe 831 „Berufe in
der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ rund 1 013 000
Beschäftigte in der Berufsuntergruppe 8311 „Berufe in der Kinderbetreuung und
-erziehung“ tätig. Von Letzteren besaßen rund 789 000 Beschäftigte einen
anerkannten Berufsabschluss, rund 106 000 Beschäftigte einen akademischen
Berufsabschluss und rund 86 000 Beschäftigte keinen (anerkannten)
Berufsabschluss (Rest: Keine Angabe).
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 23* im Anhang zu entnehmen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf
Qualifizierung für alle Beschäftigten, sodass Beschäftigte ohne Ausbildung oder
mit ein- oder zweijähriger Ausbildung einen Berufsabschluss zur
Fachkraft erwerben können (z. B. von der Kinderpflegerin und
Sozialassistentin zur Erzieherin; siehe Forderung Nummer 8:
https://mehr-braucht-meh
r.verdi.de/++co++6fee07f2-947a-11ec-ba15-001a4a160129)?
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im
Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-
morgen-Gesetz“) vom Mai 2020 wurde die Weiterbildungsförderung von Beschäf-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
tigten weiter ausgebaut und für Personen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung ein Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines
Berufsabschlusses eingeführt. Der Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines
Berufsabschlusses in § 81 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) gilt sowohl für arbeitslose als auch für beschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss. Voraussetzung ist u. a., dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über einen Berufsabschluss verfügen,
für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine
Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder aufgrund einer mehr als vier
Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine ihrem
Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr
ausüben können.
In dem hier beschriebenen Fall der Erzieherausbildung sollte berücksichtigt
werden, dass die Qualifizierung zum Erzieher/zur Erzieherin auf ein
Fortbildungsniveau führt und daher mit Aufstiegs-BAföG nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden kann. Dabei werden die
einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsleistungen nach dem AFBG
seit der letzten Novellierung dieses Gesetzes als Vollzuschuss gezahlt. Auf die
Leistungen des AFBG besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein
Rechtsanspruch. Eine Förderung nach § 82 SGB III ist bei diesen Beschäftigten
ausgeschlossen, da die Weiterbildung zur Erzieherin nach dem AFBG gefördert
werden kann und insofern ein Leistungsausschluss besteht.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Branche vorhandenen
Möglichkeiten zur Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen
Trägern erworbenen Berufserfahrung?
Grundsätzlich erkennen die Länder die nach der „Rahmenvereinbarung über
Fachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002
i. d. F. vom 17. Juni 2021) erteilten Abschlusszeugnisse gegenseitig an. Mit
erfolgreicher Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin erhalten die
Ausbildungsabsolvierenden eine staatliche Anerkennung und können damit
bundesweit eingesetzt werden (
www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/berufliche-
weiterbildung.html, RV KMK S. 9).
Die Ausgestaltung der Gehälter für die Erzieherinnen und Erzieher ist Aufgabe
der Tarifpartner. Das Gehalt von Erzieherinnen und Erziehern in
Kindertageseinrichtungen hängt in erster Linie von der Trägerschaft der Einrichtung ab. Bei
kommunaler Trägerschaft regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD) auch die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern bei
öffentlichen Trägern. Bei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft kommen
gänzlich andere Regelungswerke zur Anwendung. Einzelne Tarifwerke sehen
für Einstellungen bei der Anerkennung der Erfahrungsstufen Höchstgrenzen
vor.
15. Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung der
Personalmangel in Kindertageseinrichtungen und Sozialdiensten aktuell?
Wie viele Fachkräfte der Sozial- und Erziehungsdienste werden nach
Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren fehlen
(bitte nach Bundesland und wenn möglich nach Sozialdiensten und
Erziehungsdiensten differenzieren)?
Aus der Statistik der bei der BA gemeldeten Stellen geht hervor, dass im März
2022 den Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen
rund 29 000 offene Stellen in der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung,
Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ gemeldet waren, darunter rund 15 500
offene Stellen in der Berufsuntergruppe 8311 „Berufe in der Kinderbetreuung
und -erziehung“ sowie 8 300 offene Stellen in der Berufsuntergruppe 8312
„Berufe in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik“. Weitere Informationen
können dem Tabellenheft „Arbeitsmarkt nach Berufen“ entnommen werden, das im
Internetangebot der Statistik der BA unter folgendem Link abgerufen werden
kann:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuc
he_Formular.html?nn=20894&topic_f=berufe-heft-kldb2010.
Informationen zu möglichen Fachkräfteengpässen in den einzelnen
Berufsgattungen der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit und
Heilerziehungspflege“ können der Fachkräfteengpassanalyse der Statistik der BA
entnommen werden, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:
https://s
tatistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.h
tml?nn=20626&topic_f=fachkraefte-engpassanalyse.
Das dort dargestellte Set an Indikatoren zeigt für die aufgeführten
Berufsgattungen der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit und
Heilerziehungspflege“ kein einheitliches Bild zu Fachkräfteengpässen. Zu den
Engpassberufen zählen Berufe in der Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik
sowie bei Erzieherinnen und Erzieher. Insgesamt scheint jedoch eine
Beobachtung im Hinblick auf Fachkräfteengpässe angezeigt. Die Ergebnisse sind
deutlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt
geprägt. Es ist zu erwarten, dass sich die Fachkräftesituation künftig wieder
verschärfen wird. Die Veröffentlichung der Engpassanalyse 2021 ist für Mai 2022
geplant.
Aussagen über zukünftige Bedarfe einzelner Berufsgruppen sind immer mit
Unsicherheit behaftet und hängen stark von Annahmen über Trends ab. Das
Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat neben einer Langfristprognose, die sich in besonderer Weise
eignet, um den langfristigen Strukturwandel in den nächsten zehn bis zwanzig
Jahren durch bestimmte Treiber wie Digitalisierung, Dekarbonisierung oder
demografischen Wandel zu verdeutlichen, auch eine Mittelfristprognose entwickelt.
In der Langfristprognose werden einzelne Entwicklungen von Angebot und
Nachfrage von Berufen nicht in den Fokus gestellt, da hierzu keine validen
Aussagen getroffen werden können. Die Mittelfristprognose hingegen nimmt
Arbeitsmarktströme für die jeweils kommenden fünf Jahre (hier: 2021 bis
2025) in den Blick. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen auf die
Entwicklungen in den nächsten fünf Jahren. Analysen der zukünftigen
Entwicklung des Arbeitsmarktes müssen kontinuierlich aktualisiert werden und
sind jeweils immer nur eine Momentaufnahme auf der Grundlage aktueller
Erkenntnisse. Die Mittelfristprognose für das BMAS wird daher jährlich
aktualisiert.
Die Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings zeigt, dass in der
Berufsgruppe „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ zwischen den Jahren
2020 und 2025 rund 288 000 Stellen neu zu besetzen sein werden. Bei 136 000
Stellen handelt es sich um Ersatzbedarf, weil die derzeitigen
Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber in den Ruhestand übergehen. Rund 152 000 Stellen sind
neu zu besetzen, weil die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten
zunimmt. Es ist davon auszugehen, dass im selben Zeitraum rund 147 000
Personen aus dem Bildungssystem kommen und einen entsprechenden Beruf erlernt
haben. Nicht alle erlernten Kräfte werden jedoch in ihrem erlernten Beruf ihre
Arbeitskraft anbieten, hingegen werden auch Personen mit einer anderen
Qualifikation in den Bereich „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“
wechseln. Es wird erwartet, dass der Beruf (wie in der Vergangenheit) über diese
Personen an beruflicher Mobilität gewinnt. Die rund 41 000 Personen, die über
die berufliche Mobilität zwischen 2020 und 2025 hinzukommen, werden
zusammen mit den erlernten Kräften aus dem Bildungssystem demnach ein
Neuangebot an Arbeitskräften von insgesamt 188 000 Personen stellen und daher
um fast 100 000 weniger als der Neubedarf insgesamt (Arbeitsplatzentwicklung
und Ersatzbedarf). Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Arbeitskräfte in
„Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ in Vollzeit arbeiten (siehe
Antwort zu Frage 5). Auf Länderebene liegen keine Erkenntnisse im selben
Detailgrad vor. Auch eine Aufschlüsselung nach Sozialdiensten und
Erziehungsdiensten ist nicht möglich.
16. Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2021 in Kindertageseinrichtungen und Sozialdiensten geleistet, und
wie viele waren es in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach der
Gesamtzahl, nach unbezahlten sowie bezahlten Überstunden, nach
Trägerkategorie öffentlich, kirchlich, frei, nach Bundesland sowie Sozial- und
Erziehungsdiensten differenzieren)?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil bzw. die
Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von Beschäftigten in
Kindertagesstätten differenziert nach Tätigkeit (Leitung, stellvertretende
Leitung, Erzieherin und Erzieher, Kinderpflegerin und Kinderpfleger,
Assistenzen) in den vergangenen zehn Jahren (falls mehrere
verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch
Daten aus dem SOEP, des IAB und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin – BAuA, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt
angeben)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Auf Basis der IAB-AZR ist eine Auswertung gemäß dem systematischen
Verzeichnis der BA aus dem Jahr 2010 für die Berufsklassifikation „Erziehung,
Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ nicht möglich, da keine Differenzierung
nach Berufen vorliegt.
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt
wurden von den abhängig Beschäftigten in den Berufen der „Erziehung,
Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ im Jahr 2019 rund 16 578 000 Überstunden
geleistet, davon rund 8 924 000 bezahlte und rund 7 693 000 unbezahlte
Überstunden. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 24* im Anhang zu entnehmen.
Ergebnisse der BAuA liegen nicht vor.
18. Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2021 differenziert nach Trägerkategorie
(öffentlich, kirchlich, frei) in Kindertageseinrichtungen und
Sozialdiensten gemeldet und geahndet, und wie viele waren es jeweils in den
vergangen fünf Jahren (bitte nach Art des Verstoßes und nach Bundesland
aufschlüsseln sowie zwischen Sozial- und Erziehungsdiensten
differenzieren)?
Das Arbeitszeitgesetz wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit
durchgeführt. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden (Arbeitsschutzbehörden)
kontrollieren die Einhaltung des Gesetzes.
Da die Länder Kontrollen und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht nach
Branchen erfassen, liegen entsprechende Daten zu Kindertageseinrichtungen
und Sozialdiensten nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Tabell wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils in den vergangenen fünf Jahren in tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Einrichtungen geleistet (bitte nach der Gesamtzahl und nach
unbezahlten bzw. bezahlten Überstunden differenzieren, und sowohl die
absoluten Zahlen als auch den Anteil an allen Arbeitsstunden sowie die
jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht
differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B.
neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte
jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?
Auf Basis der IAB-AZR ist eine Auswertung nach tarifgebundenen bzw. nicht
tarifgebundenen Einrichtungen nicht möglich, da keine Differenzierung nach
Tarifbindung vorliegt. Ebenso liegen keine Ergebnisse aus dem Mikrozensus
hierzu vor.
20. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner
abhängig Beschäftigter durchschnittlich in den vergangenen zehn Jahren
geleistet (bitte jährlich und differenziert nach Bundesländern ausweisen;
falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B.
neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte
jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt
wurden im Jahr 2019 je abhängig Beschäftigten durchschnittlich rund 11 bezahlte
und rund 14 unbezahlte Überstunden geleistet.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 25* im Anhang zu entnehmen.
Als Datenquellen für die Berechnung der Überstunden finden in der IAB-AZR
Haushaltsbefragungen (das Soziooekonomische Panel [SOEP] sowie der
Mikrozensus) Anwendung. Die Ergebnisse beider Datenquellen können dem IAB
erst mit deutlichem Nachlauf zur Verfügung gestellt werden. Da sich die
Veröffentlichung und Bereitstellung der Ergebnisse des Mikrozensus 2020 stark
verzögert haben (aufgrund der Neugestaltung des Mikrozensus sowie auch
pandemiebedingter Einschränkungen), können diese erst in der Sommerrevision 2022
in den AZR-Modellen berücksichtigt werden. Auch die Daten des SOEP
können erst mit einem Nachlauf von 16 Monaten nach Ende des Befragungsjahres
integriert werden. Aufgrund dieser Unsicherheiten werden bezahlte und
unbezahlte Überstunden differenziert nach Wirtschaftszweigen ab dem Jahr 2020
erst veröffentlicht, wenn diese Daten zur Verfügung stehen.
Für die Berechnung der Überstunden für die Wirtschaft insgesamt wird eine
Methodik verwendet, die Informationen aus mehreren Befragungen verarbeiten
kann, um konsistente Zeitreihen zu generieren. Diese basieren auf multivariaten
strukturellen Zeitreihenmodellen und ermöglichen auf Basis einer Vielzahl
frühzeitig verfügbarer Informationen/Indikatoren eine Vorausschätzung am
aktuellen Rand. Die Ergebnisse für die Wirtschaft gesamt sind im Folgenden
ausgewiesen, sind aber aufgrund der Corona-Pandemie mit Unsicherheiten
behaftet.
Nach Auswertungen der IAB-AZR wurden je Arbeitnehmer bzw.
Arbeitnehmerin im Jahr 2021 für die Wirtschaft insgesamt 20 bezahlte und rund 22
unbezahlte Überstunden geleistet. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 26* im
Anhang zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
21. Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5-Stundenwoche)
entsprechen die im gesamten Jahr 2021 geleisteten Überstunden, und wie hoch
war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach
Bundesland differenzieren und die Datenreihen der Arbeitszeitrechnung des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einerseits und
Mikrozensus andererseits angeben)?
In der IAB-AZR werden die Vollzeitäquivalente ermittelt, indem das bezahlte
bzw. unbezahlte Überstundenvolumen durch die durchschnittlich geleistete
tatsächliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten dividiert wird. Das geleistet
Überstundenvolumen in Höhe von 1 711 Millionen Stunden entsprach rund
1 068 Vollzeitäquivalenten. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 27* im
Anhang zu entnehmen.
Aus dem Mikrozensus liegen dem Statistischen Bundesamt keine auswertbaren
Daten vor.
22. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste
a) für das Anfallen von Überstunden, und wie verteilen sich die
geleisteten Überstunden auf diese Gründe,
b) für eine zunehmende Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die Anforderungen an die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind sehr
hoch und haben in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Trotz des
starken und kontinuierlichen Wachstums seit Einführung des Rechtsanspruchs auf
Kindertagesbetreuung kann der hohe Fachkräftebedarf vielerorts nicht gedeckt
werden. Ergebnisse der international vergleichenden Fachkräftebefragung
„Kita-Fachkräfte im internationalen Vergleich“ der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl. Abkürzung: OECD) zeigen,
dass durch unbesetzte Fachkraftstellen die Arbeitsbelastung der Erzieherinnen
und Erzieher in der Kindertagesbetreuung steigt.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und den
Anteil von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und
Erziehungsdienste, die ergänzend zu ihrem Lohn aufstockende Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen (bitte die jüngst
verfügbaren Daten angeben und für die vergangenen zehn Jahre darstellen;
bitte nach Bundesland, Geschlecht, Beruf, Vollzeit-, Teilzeit- und
geringfügig Beschäftigten sowie Alter differenzieren)?
Nach Auswertungen der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der
BA unter Verwendung von Merkmalen aus der Beschäftigungsstatistik waren
im aktuellsten verfügbaren gleitenden Jahresdurchschnitt September 2020 bis
August 2021 insgesamt rund 1 644 000 Personen in der Berufsgruppe 831
„Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darunter waren rund 21 000 Personen oder 1,3
Prozent erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Darüber hinaus waren im
gleitenden Jahresdurchschnitt September 2020 bis August 2021 rund 73 000
Personen in der Berufsgruppe 831 „Berufe in der Erziehung, Sozialarbeit und
Heilerziehungspflege“ ausschließlich geringfügig beschäftigt. Von diesen waren
3 000 Personen bzw. 4,3 Prozent ELB.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 28* im Anhang zu entnehmen.
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und
den Anteil von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und
Erziehungsdienste vor, die überlange Arbeitszeiten, Samstags- und
Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen
haben (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Bundesland, Geschlecht, Beruf,
Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten sowie Alter
differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt gab es
im Jahr 2019 rund 1 617 000 abhängig Beschäftigte in den Berufen der
„Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“, darunter 8 000 mit überlangen
Arbeitszeiten. Das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent. Weitere Ergebnisse
sind der Tabelle 29* im Anhang zu entnehmen.
Von den Personen mit Angaben zur Arbeitszeit waren rund 203 000 (Anteil
21,6 Prozent) mit ständiger/regelmäßiger Samstagsarbeit und rund 222 000
(Anteil 13,7 Prozent) mit ständiger/regelmäßiger Wochenendarbeit. Weitere
Ergebnisse sind der Tabelle 30* im Anhang zu entnehmen.
Rund 170 000 (Anteil 10,5 Prozent) arbeiteten ständig/regelmäßig in
Abendarbeit, rund 44 000 (Anteil 2,7 Prozent) regelmäßig/ständig in Nachtarbeit und
rund 173 000 (Anteil 10,7 Prozent) ständig/regelmäßig in Schichtarbeit.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 31* im Anhang zu entnehmen.
Aufgrund des Umfangs der Sonderauswertung wurden für die Darstellung eines
Zeitvergleichs nur die Jahre 2009, 2014 und 2019 ausgewertet.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1433 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 33 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 35 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 37 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 39 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 41 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 43 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 45 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 47 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 49 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 51 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 53 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 55 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 57 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 59 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 61 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 63 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 65 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 67 – Drucksache 20/1433
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 69 – Drucksache 20/1433
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]