[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1092 –
Lieferung von Corona-Impfstoffen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Verlauf der COVID-19-Pandemie, welche seit 2019 durch die
verschiedenen Varianten des SARS-CoV-2-Virus grenzübergreifend zu hohen
Infektionszahlen geführt hat, sind mittlerweile weltweit (Stand: 23. Februar 2022)
424 822 073 Menschen nachgewiesenermaßen mit dem Virus infiziert worden.
Die seit Dezember 2020 verfügbaren Impfstoffe haben sich als eine effektive
Waffe im Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus erwiesen. Um die Pandemie
schnell und nachhaltig bekämpfen zu können, war von Anfang an klar, dass
dieser Kampf global geführt werden muss. Als zentraler Baustein im Kampf
gegen Corona wurde deshalb die internationale Impfstoffinitiative COVAX
eingerichtet, um eine möglichste gerechte globale Impfstoffversorgung
gewährleisten zu können. Die Bundesrepublik Deutschland hat darüber hinaus
als Gründungsmitglied im April 2020 den Koordinierungsmechanismus
Access to COVID-19 Tools Accelerator (ACT-A) aus der Taufe gehoben.
Hürden bei der Versorgung mit Impfstoffen sind zum einen die raren
Komponenten, die zur Produktion notwendig sind, sowie die komplexen
Produktionsprozesse. Zum anderen die Logistik der Impfstoffverteilung, die vor allem
Entwicklungs- und Schwellenländer vor Herausforderungen stellt.
Wir wissen, dass Virusmutanten besonders leicht dort entstehen können, wo
das Virus auf einen hohen Anteil ungeimpfter Menschen trifft (
https://www.fo
cus.de/gesundheit/news/je-mehr-infektionen-desto-wahrscheinlicher-infektiol
oge-erklaert-warum-ungeimpfte-mutations-gefahr-befeuern_id_2089459
0.html). Um mit der Ressource Impfstoff möglichst effizient umzugehen,
bedarf es deshalb eines möglichst optimalen Gleichgewichts aus Versorgung der
eigenen Bevölkerung und Abgabe so vieler Impfdosen wie möglich an die
globale Gemeinschaft.
Es stellt sich somit die Frage nach dem Umgang der Bundesregierung mit der
dargelegten Situation.
1. Wie viele Impfdosen wurden bisher von der Bundesrepublik Deutschland
an COVAX gespendet?
Die globale Impfstoffplattform COVID-19-Vaccines Global Access (COVAX)
hat von Deutschland 106 Millionen Impfstoffdosen erhalten, weitere 8 Millio-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1370
20. Wahlperiode 08.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. April 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nen Impfstoffdosen wurden bilateral an andere Staaten abgegeben (Stand:
21. März 2022).
2. Plant die Bundesregierung, das bisherige Engagement ihrer Vorgängerin
bei COVAX fortzusetzen?
a) Wenn ja, wie soll das künftige Engagement der Bundesregierung
aussehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die multilateralen Bemühungen zur Überwindung der globalen Corona-
Pandemie bleiben eine Priorität der Bundesregierung. Im Haushaltsentwurf
2022 sind daher weitere 1,5 Mrd. USD/1,324 Mrd. Euro für die internationale
Pandemiebekämpfung im Rahmen des „Access to COVID-19 Tools
Accelerators“ (ACT-A) und für flankierende bilaterale Maßnahmen veranschlagt.
Daraus sollen u. a. im Rahmen der ACT-A-Impfstoffsäule COVAX folgende
Aktivitäten finanziert werden:
● Erwerb von Impfstoffen für Entwicklungsländer nach Bedarf, Allokation
von Impfstoffen, technische Unterstützung (BMZ/Gavi), Country-
Readiness, Impfstofflogistik
● Impfstoffforschung, v. a. optimierte Vakzine (BMBF/CEPI)
● Technische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von
Impfkampagnen inkl. Einsatz mobiler Impfteams, WHO Vaccine
Manufacturing Hub, Regulatorik, Schulungen (BMG/WHO)
● Impfstoff-Logistik in humanitären Kontexten (AA/UNICEF).
Deutschland beabsichtigt damit auch im Jahr 2022 seinen „fair share“ für
ACT-A zu erfüllen, wirbt aktiv bei anderen Gebern für die Erfüllung des „fair
share“ und wird seiner Verantwortung und Führungsrolle in der internationalen
Pandemiebekämpfung entsprechend gerecht.
3. Wie viele Impfdosen plant die Bundesregierung in diesem Jahr noch an
COVAX abzugeben?
4. Wie viele Impfdosen plant die Bundesregierung nach derzeitigem Stand
bilateral zu spenden?
5. An welche Länder soll dabei bilateral gespendet werden?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutschland gibt kontinuierlich Impfstoffe ab, die für die nationale Versorgung
nicht mehr benötigt werden. Insoweit hängt die Menge der zur Abgabe
vorgesehenen Impfdosen stets und in erster Linie vom nationalen Bedarf ab, der sich
nicht abschließend bis Jahresende bestimmen lässt. Die Abgabemenge hängt
darüber hinaus von der Absorptionsfähigkeit der Empfängerstaaten sowie von
weltweit verfügbaren Impfstoffmengen ab. Da die internationale
Versorgungslage mit Impfstoffen derzeit sehr gut ist, reguliert auch dieser Faktor die Menge
der abzugebenden Impfdosen und determiniert die Auswahl möglicher
bilateraler Empfänger.
6. Wie viele Impfdosen sind zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland
vorrätig, und für wie viele Impfdosen liegen Bestellungen durch die
Bundesregierung sowie Lieferzusagen durch die Hersteller vor (bitte nach
Hersteller und Lieferzeitpunkt aufschlüsseln)?
Zum 21. März 2022 werden im zentralen Lager des Bundes ca. 20,4 Millionen
Impfstoffdosen des Impfstoffs Comirnaty® für Personen ab zwölf Jahren sowie
ca. 7 Millionen. Impfstoffdosen Comirnaty® für Kinder von fünf bis elf Jahren
des Herstellers BioNTech/Pfizer, ca. 40,2 Millionen Impfstoffdosen Spikevax®
des pharmazeutischen Unternehmers Moderna, ca. 1,3 Millionen Dosen des
Impfstoffs COVID-19-Vaccine Janssen® (Johnson&Johnson) sowie ca.
0,7 Millionen Dosen Nuvaxovid® des Herstellers Novavax bevorratet.
Bis zum 18. März 2022 wurde eine vertragliche Menge von insgesamt ca.
677,4 Millionen Impfstoffdosen, davon ca. 375,3 Millionen Impfstoffdosen des
Herstellers BioNTech/Pfizer (vertraglich vereinbarter Lieferzeitraum 2021 bis
2023), ca. 55,0 Millionen Impfstoffdosen des Herstellers Johnson&Johnson
(vertraglich vereinbarter Lieferzeitraum 2021 bis 2022), ca. 34 Millionen
Impfstoffdosen des Herstellers Novavax (vertraglich vereinbarter
Lieferzeitraum 2022), ca. 125,7 Millionen Impfstoffdosen des Herstellers Moderna
(vertraglich vereinbarter Lieferzeitraum 2021 bis 2022), ca. 56,3 Millionen
Impfstoffdosen des Herstellers AstraZeneca (vertraglich vereinbarter Lieferzeitraum
2021), ca. 20 Millionen Impfstoffdosen des Herstellers Sanofi/GSK (vertraglich
vereinbarter Lieferzeitraum 2022) und ca. 11 Millionen Impfstoffdosen des
Herstellers Valneva (vertraglich vereinbarter Lieferzeitraum 2022) gesichert.
7. Wie viele Impfdosen waren am 9. Dezember 2021 in Deutschland
vorrätig, und für wie viele Impfdosen lagen zu diesem Zeitpunkt Bestellungen
durch die Bundesregierung sowie Lieferzusagen durch die Hersteller vor
(bitte nach Hersteller und Lieferzeitpunkt aufschlüsseln)?
Zum 8. Dezember 2021 (Stichtag für Kalenderwoche 49/2021) wurden im
zentralen Lager des Bundes ca. 3,3 Millionen Impfstoffdosen des Impfstoffs
Comirnaty® für Personen ab zwölf Jahren des Herstellers BioNTech/Pfizer, ca.
0,3 Millionen Impfstoffdosen Spikevax® des pharmazeutischen Unternehmers
Moderna sowie ca. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffs COVID-19-Vaccine
Janssen® (Johnson&Johnson) bevorratet.
Zum Stichtag 9. Dezember 2021 ergab sich eine vertraglich gesicherte Menge
von insgesamt ca. 557 Millionen Impfstoffdosen. Die Abweichung zur
vertraglichen Menge aus der Antwort Frage 6 beruht auf weiteren Bestellungen und
Abschlüssen bilateraler Verträge nach dem 9. Dezember 2021. Die vertraglich
vereinbarten Lieferzeiträume entsprechen denen der der Antwort zu Frage 6.
8. Aus welchen Ländern hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 wie
viele Impfdosen und zu welchem Preis beschafft (bitte nach Hersteller
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit Dezember 2021 auf Grundlage bilateraler
Verträge mit Polen (ca. 3 Millionen Impfdosen des Herstellers BioNTech/Pfizer, ca.
3,4 Millionen Impfdosen des Herstellers Moderna), Portugal (ca. 1 Millionen.
Impfdosen des Herstellers Moderna) und Rumänien (ca. 1 Millionen Impfdosen
des Herstellers Moderna) weiteren Impfstoff beschafft. Darüber hinaus wurde
die vertragliche Menge für Deutschland aus dem bestehenden Vertrag der
Europäischen Kommission mit BioNTech/Pfizer um ca. 5 Millionen Impfdosen
erhöht, die Rumänien zur Verfügung gestellt hatte. Angaben über den Preis der
Impfstoffe unterliegen dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
9. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der
Verfügbarkeit von an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen?
Die klinischen Prüfungen der pharmazeutischen Unternehmen mit
variantenangepassten Impfstoffen dauern zurzeit noch an. Bei positivem Verlauf der
Studien, einer positiven Nutzen/Risiko-Bewertung durch den zuständigen
Ausschuss für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur
(EMA) und anschließender Zulassung durch die Europäische Kommission
könnte im Herbst 2022 mit einer möglichen Verfügbarkeit angepasster
Impfstoffe zu rechnen sein.
10. Mit welcher Anzahl vom Impfdosen rechnet die Bundesregierung, um
den nötigen Bedarf in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2022
zu decken, und welche Berechnungen liegen dieser Zahl zugrunde?
Der voraussichtliche Impfstoffbedarf für die Bundesrepublik Deutschland wird
auf der Grundlage historischer Impfzahlen in verschiedenen Szenarien
prognostiziert. Berücksichtigt werden auch mögliche politische Maßnahmen,
insbesondere eine mögliche Impfpflicht, und andere externe Faktoren, die sich auf die
Impfrate auswirken könnten. Um eine ausreichende Versorgung zu
gewährleisten, sind die Annahmen, die den Prognosen zugrunde liegen, konservativer
Natur. Dazu gehört die Annahme, dass 100 Prozent derjenigen, die eine erste,
zweite oder dritte COVID-19-Impfung erhalten haben, sich bis Ende des Jahres
2022 entsprechend für die zweite, dritte bzw. vierte COVID-19-Impfung
entscheiden werden. Ebenfalls einbezogen sind möglicherweise notwendige
Impfungen für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Unter Einbeziehung der 21 Millionen Impfungen, die vom Robert Koch-Institut
(RKI) bis zum 20. März 2022 für das Jahr 2022 erfasst wurden (
www.impfdash
board.de), prognostizieren die Szenarien einen Impfstoffbedarf für Deutschland
zwischen ca. 125 Millionen Dosen und ca. 165 Millionen Dosen im Jahr 2022.
11. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verfallsdaten
der bereits gelieferten Impfdosen (bitte nach Hersteller aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 21. März 2022 erreichen bis Ende des zweiten Quartals 2022
voraussichtlich ca. 4 Millionen Impfstoffdosen Comirnaty® für Personen ab
zwölf Jahren, ca. 2,2 Millionen Dosen Comirnaty® für Kinder im Alter von
fünf bis elf Jahren des pharmazeutischen Unternehmers BioNTech/Pfizer sowie
ca. 4,3 Millionen Impfstoffdosen Spikevax® des Herstellers Moderna das
Verfalldatum.
Im dritten Quartal erreichen ca. 16,3 Millionen Impfstoffdosen des Impfstoffs
Comirnaty® für Personen ab 12 Jahren, ca. 4,6 Millionen Dosen Comirnaty®
für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren des Herstellers BioNTech/Pfizer
sowie ca. 28,3 Millionen Impfstoffdosen Spikevax® des Herstellers Moderna und
ca. 0,7 Millionen Dosen Nuvaxovid® des Herstellers Novavax sowie im
vierten Quartal 2022 ca. 7,6 Millionen Impfstoffdosen Spikevax® das
Verfalldatum.
Im zweiten Quartal 2023 erreichen ca. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffs
COVID-19-Vaccine Janssen® (Johnson&Johnson) das Verfalldatum.
12. Wie viele Impfdosen wurden bis jetzt in der Bundesrepublik Deutschland
seit dem 9. Dezember 2021 verworfen (bitte nach Hersteller und Grund
aufschlüsseln)?
Seit dem 9. Dezember 2021 wurden im zentralen Lager des Bundes ca. 1 200
COVID-19-Impstoffe vernichtet.
Insgesamt wurden von Kalenderwoche 49/2021 bis Kalenderwoche 8/2022
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten des pharmazeutischen
Großhandels und der Apotheken ca. 17 300 Dosen Comirnaty® für ab Zwölfjährige
(BioNTech), ca. 6 500 Dosen Comirnaty® für Kinder im Alter von fünf bis elf
Jahren (BioNTech), ca. 430 Dosen Vaxzevria® (AstraZeneca), ca. 3 600 Dosen
COVID-19 Vaccine Janssen® (Johnson&Johnson) sowie ca. 100 000 Dosen
Spikevax® (Moderna) vernichtet.
Gründe für Vernichtungen von COVID-19-Impfstoffen sind u. a. Bruch bei
Kommissionierung, Beschädigungen beim Transport (z. B. Erschütterungen,
Unfälle), Flüssigkeitsverluste und das erreichte Verfalldatum.
Mit der Annahme des Impfstoffs im Rahmen der Impfkampagne obliegt dem
pharmazeutischen Großhandel bzw. im Anschluss den Apotheken sowie
Ärztinnen und Ärzten die sachgemäße Handhabung. Informationen über
Vernichtungen nach dem Zeitpunkt der Übergabe liegen dem Bund daher nur insoweit
vor, wie diese an den Großhandel zurückgemeldet werden.
13. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass möglichst wenige Impfdosen in Deutschland verfallen?
Im zentralen Lager des Bundes werden Daten zu COVID-19-Impfstoffen, u. a.
das Verfalldatum, anhand der Charge dokumentiert und verfolgt. Die
COVID-19-Impfstoffe für die nationale Impfkampagne werden nach Bedarf
und Nachfrage den Leistungserbringern bereitgestellt. Eine Auslieferung
erfolgt nach dem FEFO (first expire, first out)-Prinzip. Das Überschreiten des
Verfalldatums der COVID-19-Impfstoffe und somit der Verwurf sollen
hierdurch vermieden werden.
Grundsätzlich sind die an der Impfkampagne Beteiligten angehalten, Impfstoffe
wochenweise nur nach tatsächlich vorhandenem Bedarf zu bestellen und keine
Lagerhaltung zu betreiben.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung laufend Möglichkeiten,
überschüssige Impfstoffe abzugeben, um einerseits zu vermeiden, dass diese Dosen hier
ungenutzt verfallen, und gleichzeitig solidarisch zur weltweiten
Pandemiebekämpfung beizutragen.
Die Bundesregierung steht zudem in Kontakt mit den pharmazeutischen
Unternehmern, um bei einer Verlängerung der Haltbarkeit im Rahmen der Zulassung,
für die geeignete Stabilitätsdaten seitens der pharmazeutischen Unternehmern
vorgelegt werden müssen, eine Übertragung der neuen Fristen rückwirkend auf
bereits beschaffte Impfstoffdosen zeitnah zu prüfen.
14. Plant die Bundesregierung, den Bundesländern mehr
Handlungsspielraum bei der Weitergabe bzw. Spende von Impfdosen einzuräumen, vor
dem Hintergrund, dass die Impfdosen bisher erst an den Bund
zurückgegeben wurden, um dann über den COVAX-Mechanismus verteilt zu
werden?
Allen Impfstofflieferungen nach Deutschland liegen Verträge zugrunde, welche
die Europäische Kommission mit den pharmazeutischen Herstellern
ausgehandelt hat. Diese Verträge enthalten die Konditionen, zu denen die
Mitgliedstaaten Impfstoffe erhalten und ebenso Regelungen zur Weitergabe der Impfstoffe.
Auf ihrer Basis hat die Europäische Kommission mit den Herstellern
musterhafte Abgabeverträge ausgehandelt, unter deren Verwendung die
Mitgliedstaaten Impfstoffe entgeltlich und unentgeltlich abgeben können. Alle
Abgabeverträge sehen bindend vor, dass Impfstoffe lediglich von Regierungen an
Regierungen oder an die Impfstoffinitiative COVAX gespendet werden können und
jeweils eine Zustimmung der Hersteller eingeholt werden muss. Ein
Handlungsspielraum besteht daher für die Bundesregierung nicht.
15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei den Transporten jeweils
die notwendige Kühlkette zur Qualitätssicherung eingehalten wird?
Die COVID-19-Impfstoffe werden gemäß den arzneimittelrechtlichen
Vorschriften entsprechend der jeweiligen in der Zulassung hinterlegten
Transportbedingungen, u. a. der Temperaturvorgaben, an die Beteiligten der
Impfkampagne entlang der nationalen Lieferkette ausgeliefert. Die Einhaltung der
Bedingungen wird durch geeignete Maßnahmen nach dem aktuellen Stand von
Wissenschaft und Technik der jeweils beauftragten Beteiligten kontrolliert.
16. Aus welchen Gründen wird der für die Bevölkerung in Deutschland
vorgesehene Impfstoff nicht zentral in einem Lager gelagert, sondern über
den Pharma-Großhandel in Lägern gelagert und jeweils von dort aus
verteilt (vgl.
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-re
cht/logistische-fragen/)?
Grundsätzlich werden die COVID-19-Impfstoffe in einem zentralen Lager
gelagert und von dort anhand des Bedarfs und der Nachfrage an die
vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen bzw. Länderstellen ausgeliefert. Die
Großhandlungen erhalten die Impfstoffe, anhand prognostizierter Bedarfe, ca.
eine Woche vor Weitertransport und vor der tatsächlichen Bestellung der
Leistungserbringer. Eine Lagerhaltung bei den Großhandlungen orientiert sich am
Bedarf und erfolgt nur auf Basis der Differenz zwischen angelieferten
Impfstoffdosen und bestellten Impfstoffdosen. Eine permanente Lagerung bei den
Großhandlungen erfolgt nicht.
17. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Spende von Impfdosen durch die
Bundesregierung an COVAX?
Die Bundesregierung verfolgt einen multilateralen Ansatz in der
Pandemiebekämpfung und gibt überschüssige Impfdosen nach Möglichkeit über COVAX
ab. Die Entscheidung über die Annahme der Spenden und Auswahl der
Empfänger trifft COVAX nach im Dialog mit den Empfängerstaaten erhobenen
Bedarfen und deren Aufnahmefähigkeit. Damit ist eine faire weltweite Verteilung
sichergestellt. Wo eine Abgabe über COVAX nicht möglich ist, prüft die
Bundesregierung bilaterale Abgabemöglichkeiten.
18. Nach welchen Kriterien erfolgt eine bilaterale Spende von Impfdosen
durch die Bundesregierung?
Bilaterale Abgaben erfolgen subsidiär, falls eine Abgabe überschüssiger
Impfdosen über COVAX nicht möglich ist. Auch hierbei erfolgt die Auswahl
möglicher Empfänger nach Bedarf und Aufnahmefähigkeit.
19. Plant die Bundesregierung, die Empfängerländer bei der Logistik der
Impfstoffverteilung im Rahmen von COVAX zu unterstützen?
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine Unterstützung von COVAX
bzw. die den ACT-A tragenden multilateralen Organisationen in den
Empfängerstaaten bei der Impfstoffverteilung notwendig. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen. Grundsätzlich sollen auch Mittel für bilaterale
flankierende Maßnahmen für Impfstofflogistik in den Empfängerstaaten
eingesetzt werden. Art und Umfang der Maßnahmen hängen vom jeweiligen Bedarf
ab und können z. B. die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachkräften,
Bereitstellung von relevantem Zusatzmaterial, Unterstützung in der Logistik
oder Infrastrukturmaßnahmen in Gesundheitsstationen umfassen. Die übrigen
Mittel sollen multilateral über ACT-A, namentlich die Impfallianz Gavi, die
Weltgesundheitsorganisation und UNICEF als dessen
Empfängerorganisationen, entsprechend der Festlegungen in dem vom ACT-A am 9. Februar 2022
publizierten Finanzrahmen „Consolidated Financing Framework for ACT-A
Agency & In-Country Needs“, eingesetzt werden (vgl.
https://www.who.int/pu
blications/m/item/consolidated-financing-framework-for-act-a-agency-in-count
ry-needs).
20. Ist durch die Bundesregierung geplant, nicht mehr für den Verbrauch in
Deutschland benötigte Impfdosen rechtzeitig an COVAX abzugeben?
a) Falls ja, nach welchen Maßstäben werden diese Dosen ausgewählt?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich, ob und welche Impfstoffe nicht
mehr für die nationale Versorgung benötigt werden und steht hierzu mit
COVAX in enger Verbindung. Impfdosen, die abgegeben werden können,
werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei den von COVAX durchgeführten
Allokationsrunden angemeldet.
21. Bedarf es hierzu der Zustimmung der Hersteller?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
22. Wie viele Dosen des Vakzins Nuvaxovid vom Hersteller Novavax sind
bereits durch die Bundesregierung bestellt worden?
Die Bundesregierung beteiligt sich seit Pandemiebeginn an der
Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission. Diese hat im Namen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union mit verschiedenen Impfstoffherstellern
Beschaffungsverträge mit Abnahmegarantien verhandelt und abgeschlossen. Über einen
solchen Vertrag hat die Bundesregierung bisher 34 014 000 Dosen des Vakzins
Nuvaxovid® bestellt.
23. Wie viele Dosen des Vakzins Nuvaxovid vom Hersteller Novavax sind
bereits ausgeliefert worden, und wann ist mit der Lieferung der weiteren
Impfdosen zu rechnen?
In der Kalenderwoche 8/2022 wurden etwa 1,4 Millionen Impfstoffdosen
Nuvaxovid® des pharmazeutischen Unternehmers Novavax aus dem zentralen
Lager des Bundes an die Länder ausgeliefert. In Kalenderwoche 12/2022 wurden
ca. 1,3 Millionen Impfstoffdosen Nuvaxovid® an den pharmazeutischen
Großhandel ausgeliefert. Weitere Belieferungen von Nuvaxovid® durch den
Hersteller sind für Mai und Juni 2022 avisiert.
24. Hat sich die Bundesregierung bereits Dosen des Vakzins „CoV2 preS
dTM“ von den Herstellern Sanofi und GlaxoSmithKline vertraglich
gesichert?
a) Falls ja, wie viele, und zu welchem Preis?
b) Falls nein, warum nicht, und ist dies noch geplant?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Kommission hat im Namen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union einen Vertrag über die Beschaffung des Vakzins „CoV2 preS
dTM“ mit dem Hersteller Sanofi/GlaxoSmithKline abgeschlossen. Über diesen
Vertrag hat die Bundesregierung den Bezug von insgesamt 19 999 200
Impfstoffdosen gesichert.
Der Preis des Impfstoffs stellt nach dem Vertrag eine vertrauliche Information
dar, deren Geheimhaltung gewährleistet werden muss. Aus diesem Grund
können weder Angaben über den Preis pro Dosis noch über den Gesamtpreis je
Hersteller gemacht werden.
25. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung des Vakzins
„CoV2 preS dTM“ von den Herstellern Sanofi und GlaxoSmithKline?
Die EMA hat noch keinen Zeitplan bekannt gegeben. Das Bewertungsverfahren
dauert noch an. Ein offizieller Zulassungsantrag wurde seitens der
Unternehmen noch nicht eingereicht (Stand: 18. März 2022). Eine mögliche Zulassung
wird in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet.
26. Hat sich die Bundesregierung bereits Dosen des Vakzins „VLA2001“
vom Hersteller Valneva vertraglich gesichert?
a) Falls ja, wie viele, und zu welchem Preis?
b) Falls nein, warum nicht, und ist dies noch geplant?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Kommission hat auch mit dem Impfstoffhersteller Valneva
einen Beschaffungsvertrag über das Vakzin „VLA2001“ abgeschlossen. Über
diesen Vertrag hat die Bundesregierung den Bezug von insgesamt 11 004 644
Impfstoffdosen gesichert. Angaben über den Preis der Impfstoffe unterliegen
dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung des Vakzins
„VLA2001“ des Herstellers Valneva?
Die EMA hat noch keinen Zeitplan bekannt gegeben. Das Bewertungsverfahren
dauert noch an. Ein offizieller Zulassungsantrag wurde seitens des
Unternehmens noch nicht eingereicht (Stand: 18. März 2022). Eine mögliche Zulassung
wird in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]