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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zentrum für Legistik, Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung

(insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

01.04.2022

Aktualisiert

11.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/110718.03.2022

Zentrum für Legistik, Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung

der Fraktion CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode haben die regierungstragenden Parteien unter anderem vereinbart, dass sie ein „Zentrum für Legistik“ einrichten wollen (Koalitionsvertrag, S. 9). Darüber hinaus verweisen sie in ihrer Vereinbarung auf eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Erreichung des Ziels einer Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung, etwa die Einführung eines „Digitalchecks“, die Einführung eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ oder eine Selbstverpflichtung zur Beifügung einer Synopse für Gesetzentwürfe der Bundesregierung (Koalitionsvertrag, S. 9 f.).

Die Fragesteller teilen die Zielstellung einer besseren Qualität der Rechtsetzung, hinterfragen aber zugleich, ob und wie die Bundesregierung ihre wohlklingenden Postulate umsetzen will. Zudem erscheint eine Positionierung der neuen Bundesregierung zu einigen Fragestellungen besserer Rechtsetzung angezeigt, zu denen die Koalitionsvereinbarung keine klare Aussage getroffen hat, z. B. verbesserte Mechanismen zur Befristung, Evaluation, Kodifikation und Kennzahlensteuerung von Gesetzen sowie zur strategischen Vorausschau und zur Risikoanalyse in der Bundesregierung sowie zum zukünftigen Umgang mit dem Ressortprinzip.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung eines „Zentrums für Legistik“ (Koalitionsvertrag, S. 9)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter einem „Zentrum für Legistik“?

b) Welche Aufgaben soll das „Zentrum für Legistik“ wahrnehmen?

c) In welcher Rechtsform und in welcher Trägerschaft soll das „Zentrum für Legistik“ eingerichtet werden?

d) In wessen Geschäftsbereich soll die Zuständigkeit für das „Zentrum für Legistik“ liegen?

Welche Rechtsänderungen verbinden sich mit der Einrichtung des „Zentrums für Legistik“?

e) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens?

Insbesondere, welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

f) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts der Bundesregierung mit der Vorbereitung dieses Vorhabens befasst bzw. sollen damit befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?

g) Wie viele Planstellen sollen für das „Zentrum für Legistik“ im Bundeshaushalt vorgesehen werden (bitte nach Besoldungsgruppen auflisten)?

In welchem Einzelplan sollen diese Stellen ausgebracht werden?

h) Inwieweit und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag an dem Vorhaben der Einrichtung eines „Zentrums für Legistik“ beteiligt werden?

i) Inwieweit und in welcher Form sollen die Bundesländer an dem Vorhaben der Einrichtung eines „Zentrums für Legistik“ beteiligt werden?

Insbesondere, soll sich die Arbeit des Zentrums auch auf die Legistik in den Bundesländern beziehen, und inwieweit soll deren Rechtsetzung in die Arbeit des Zentrums einbezogen werden?

j) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige in den Prozess der Einrichtung des „Zentrums für Legistik“ einbezogen werden?

k) In welchem Verhältnis steht die geplante Errichtung des „Zentrums für Legistik“ zum bereits bestehenden Projekt „LegistiK.de“ des Bundesministeriums der Justiz, und insbesondere, inwieweit ist eine Zusammenarbeit geplant?

l) In welchem Verhältnis steht die geplante Errichtung des „Zentrums für Legistik“ zum bisherigen Referat 613 („Bessere Rechtssetzung; Geschäftsstelle Bürokratieabbau“) im Bundeskanzleramt, und insbesondere, inwieweit ist eine Zusammenarbeit geplant?

m) In welchem Verhältnis steht die geplante Errichtung des „Zentrums für Legistik“ zum bisherigen Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“, und insbesondere, inwieweit ist eine Zusammenarbeit geplant?

Inwieweit ist bei der geplanten Errichtung des „Zentrums für Legistik“ eine Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern geplant?

n) Inwieweit ist bei der geplanten Errichtung des „Zentrums für Legistik“ eine Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren wie der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e. V. (DGG) geplant?

o) Inwieweit ist bei der geplanten Errichtung des „Zentrums für Legistik“ eine Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) geplant?

p) Welche Rolle soll bei der geplanten Errichtung des „Zentrums für Legistik“ die Verwendung von leichter Sprache spielen, um Gesetzgebung auch für Menschen mit Behinderungen leichter verständlich zu machen?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung jenseits der Einrichtung des „Zentrums für Legistik“ zur Stärkung der praktischen Gesetzgebungslehre in Deutschland?

Insbesondere, inwieweit wird sich die Bundesregierung für eine bessere Verankerung der Gesetzgebungslehre in der Juristenausbildung einsetzen?

Macht sich die Bundesregierung die in der Resolution der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung vom 28. Juni 2019 enthaltenen Forderungen, wie

a) die Aufnahme der Gesetzgebungslehre als praktische Lehre der Gesetzgebung in die universitäre Lehre,

b) ein Einfließen des Arbeitsprogramms für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau der Bundesregierung von 2018 in eine Reform der Juristenausbildung und eine Ergänzung der Lehrpläne der juristischen Fakultäten um Gesetzgebungskurse als Grundlagenfächer oder Wahlfachangebote zu eigen?

3

Ist in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung der verwaltungsinternen Empfehlungen zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften („Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“, §§ 42 Absatz 3, 69 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)) geplant, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und in welchem Zeitraum?

4

Ist in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung der verwaltungsinternen Empfehlungen für die rechtsförmliche Gestaltung von Rechtsvorschriften („Handbuch der Rechtsförmlichkeit“, § 42 Absatz 4 GGO) geplant, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und in welchem Zeitraum?

5

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, neue Gesetzgebungsvorhaben frühzeitig und ressortübergreifend, auch in neuen Formaten, zu diskutieren (Koalitionsvertrag, S. 9)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter „neuen Formaten“ zur frühzeitigen, ressortübergreifenden Diskussion von Gesetzgebungsvorhaben?

b) Welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen sollen aus diesem Versprechen folgen?

c) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, und welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

6

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, die Praxis, betroffene Kreise aus der Gesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments in Gesetzgebungsverfahren besser einzubinden und die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung besser zu berücksichtigen (Koalitionsvertrag, S. 9)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter „der Praxis“?

b) Was versteht die Bundesregierung unter „betroffene Kreise der Gesellschaft“?

c) Welche „Vertreterinnen und Vertreter“ welches „Parlaments“ will die Bundesregierung besser einbinden?

d) Welche Defizite bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit bei der Einbindung

aa) „der Praxis“,

bb) der „betroffenen Kreise der Gesellschaft“ und

cc) der „Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments“

in das Gesetzgebungsverfahren? Welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen sollen aus diesem Versprechen folgen?

Insbesondere, inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zur besseren Einbindung „der Praxis“, der „betroffenen Kreise der Gesellschaft“ und der „Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments“ zu ändern?

e) Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, „die Praxis“, die „betroffenen Kreise aus der Gesellschaft“ und „Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments“ in das Gesetzgebungsverfahren „besser einzubinden“?

Insbesondere, ist eine frühzeitige Einbindung vor bzw. bei der Erstellung eines Referentenentwurfs geplant, und wenn ja, in welcher Form?

f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Menschen mit Behinderungen besser in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden?

Insbesondere, ist geplant, neue Gesetzgebungsvorhaben generell und vom ersten Entwurf an barrierefrei zu veröffentlichen, um die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen, und ist geplant neue Gesetzgebungsvorhaben auch in leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen zu erläutern?

g) Was versteht die Bundesregierung unter „Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung“?

h) Inwieweit werden die „Erfahrungen und Erfordernisse“

aa) der Länder und

bb) der Kommunen

„bei der konkreten Gesetzesausführung“ nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht ausreichend berücksichtigt?

i) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zur besseren Berücksichtigung der „Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung“ zu ändern?

j) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die „Erfahrungen und Erfordernisse der Länder bei der konkreten Gesetzesausführung“ über die Beteiligung der Länder im Bundesrat hinaus in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden?

k) Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, die „Erfahrungen und Erfordernisse der Länder bei der konkreten Gesetzesausführung“ in das Gesetzgebungsverfahren „besser einzubinden“?

Insbesondere, ist eine frühzeitige Einbindung vor bzw. bei der Erstellung eines Referentenentwurfs geplant, und wenn ja, in welcher Form?

l) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die „Erfahrungen und Erfordernisse“ der Kommunen besser einzubinden?

m) Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, die „Erfahrungen und Erfordernisse“ der Kommunen „bei der konkreten Gesetzesausführung“ in das Gesetzgebungsverfahren „besser einzubinden“?

Insbesondere, ist eine frühzeitige Einbindung vor bzw. bei der Erstellung eines Referentenentwurfs geplant, und wenn ja, in welcher Form?

7

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren im Rahmen eines „Digitalchecks“ die Möglichkeit einer digitalen Ausführung zu prüfen (Koalitionsvertrag, S. 9)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter einem „Digitalcheck“?

b) Welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen sollen sich mit einem „Digitalcheck“ verbinden?

c) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, und welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

d) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts der Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens eines „Digitalchecks“ befasst bzw. sollen damit befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?

e) Inwieweit und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag an dem Vorhaben der Einführung eines „Digitalchecks“ beteiligt werden?

f) Inwieweit und in welcher Form soll der Bundesrat an dem Vorhaben der Einführung eines „Digitalchecks“ beteiligt werden?

g) Inwieweit und in welcher Form sollen die Bundesländer – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Interoperabilität – an dem Vorhaben eines „Digitalchecks“ beteiligt werden?

h) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige sowie externe Dienstleister in den Prozess der Etablierung und in die spätere Durchführung des „Digitalchecks“ einbezogen werden?

i) Welche Rolle spielt bei dem Vorhaben der Einführung eines „Digitalchecks“ die Barrierefreiheit?

8

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Auswirkungen auf gleichwertige Lebensverhältnisse frühzeitig durch einen „Gleichwertigkeits-Check“ wie er seitens der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode angeregt worden ist, im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen?

Wenn kein „Gleichwertigkeits-Check“ geplant ist, warum nicht?

9

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ (Koalitionsvertrag, S. 10)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter dem Vorhaben eines „digitalen Gesetzgebungsportals“?

b) Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem „digitalen Gesetzgebungsportal“ eine Einbindung von Rechtsverordnungen des Bundes beziehungsweise der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?

c) Wodurch unterscheidet sich das „digitale Gesetzgebungsportal“ vom „Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien“?

d) Wodurch unterscheidet sich das „digitale Gesetzgebungsportal“ vom „Juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland – juris“?

e) Wie könnten „öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten“, die ausweislich des Koalitionsvertrages im „digitalen Gesetzgebungsportal“ erprobt werden sollen, ausgestaltet werden (Zugangsvoraussetzungen, Verhältnis zu Sachverständigenbeteiligung etc.)?

f) Inwieweit sollen „öffentliche Kommentierungen“ im „digitalen Gesetzgebungsportal“ im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden?

g) Welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen verbinden sich mit diesem Vorhaben?

h) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, und welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

i) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts der Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ befasst bzw. sollen damit befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?

j) Inwieweit und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag an dem Vorhaben der Einführung eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ beteiligt werden?

Insbesondere, inwieweit soll dem Deutschen Bundestag im späteren Betrieb des Portals eine Möglichkeit zur Beteiligung eröffnet werden?

k) Inwieweit und in welcher Form soll der Bundesrat an dem Vorhaben der Einführung eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ beteiligt werden?

Insbesondere, inwieweit soll dem Bundesrat im späteren Betrieb des Portals eine Möglichkeit zur Beteiligung eröffnet werden?

l) Inwieweit und in welcher Form sollen die Bundesländer an dem Vorhaben der Einführung eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ beteiligt werden?

Insbesondere, inwieweit soll den Bundesländern im späteren Betrieb des Portals eine Möglichkeit zur Beteiligung eröffnet werden?

m) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige sowie externe Dienstleister in den Prozess der Einrichtung und in die spätere Umsetzung des „digitalen Gesetzgebungsportals“ einbezogen werden?

n) Wer soll nach den Plänen der Bundesregierung insbesondere den technischen und dokumentarischen Aufbau des Portals übernehmen?

10

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, den Gesetzentwürfen der Bundesregierung künftig eine Synopse beizufügen (Koalitionsvertrag, S. 10)?

a) Plant die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag formuliert – eine ausnahmslose Selbstverpflichtung zur Beifügung einer Synopse für alle ihre Gesetzesentwürfe?

b) Soll die Selbstverpflichtung bereits für Referentenentwürfe oder erst für von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwürfe gelten?

c) Soll die Selbstverpflichtung nur für die „Gesetzentwürfe der Bundesregierung“ oder auch bei Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren gelten?

d) Welche konkreten rechtlichen Änderungen verbinden sich mit diesem Vorhaben?

e) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, und welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

11

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, Gesetze verständlicher zu machen (Koalitionsvertrag, S. 10)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter „Gesetze verständlicher machen“?

b) Welche Defizite bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit bei der Verständlichkeit von Gesetzen?

c) Welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen sollen aus diesem Versprechen folgen?

d) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, und welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

12

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, die Barrierefreiheit in den Angeboten vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auszubauen (Koalitionsvertrag, S. 10)?

a) Was versteht die Bundesregierung unter „Angeboten von Bundestag und Bundesregierung“?

b) Was versteht die Bundesregierung unter dem Vorhaben, die „Barrierefreiheit“ in den Angeboten vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auszubauen?

c) Welche Barrieren bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit in den Angeboten vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung?

d) Welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen sollen aus diesem Versprechen folgen?

e) Wie gestaltet sich die Zeitplanung dieses Vorhabens, und welche Schritte sind für das Jahr 2022 geplant?

f) Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts der Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens, „die Barrierefreiheit in den Angeboten … [der] Bundesregierung“ auszubauen, befasst bzw. sollen damit befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?

g) Inwieweit und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag an dem Vorhaben, „die Barrierefreiheit in den Angeboten“ des Deutschen Bundestages, auszubauen, beteiligt werden?

h) Warum beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Barrierefreiheit von Angeboten des Bundesrates auszubauen?

Insbesondere, bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit keine Barrieren in den Angeboten des Bundesrates?

i) Inwieweit und in welcher Form sollen externe Sachverständige sowie externe Dienstleister in den Prozess des Ausbaus der Barrierefreiheit der Angebote vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung einbezogen werden?

13

Plant die Bundesregierung in Relation zur vergangenen Legislaturperiode eine Reduzierung der Anzahl neuer Gesetze, und wenn ja, durch welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen?

14

Plant die Bundesregierung zukünftig eine systematische Befristung und eine systematische Evaluation für neue Gesetzgebungsvorhaben, und wenn ja, durch welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen?

15

Plant die Bundesregierung zukünftig eine verbesserte kennzahlenbasierte Steuerung von Rechtsetzungsvorhaben, und wenn ja, durch welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen?

16

Plant die Bundesregierung für ihre Gesetzgebungsvorhaben zukünftig eine verbesserte strategische Vorausschau und Risikoanalyse, und wenn ja, durch welche konkreten rechtlichen und/oder praktischen Änderungen?

17

Inwieweit plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Bewältigung von Querschnittsherausforderungen bei zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben eine Reform des Ressortprinzips (Stichwort: „Ressortprinzip 2.0“)?

18

Plant die Bundesregierung eine Zusammenfassung von Einzelgesetzen in Gestalt von Kodifikationsvorhaben, und wenn ja, welche Kodifikationen sind beabsichtigt?

Berlin, den 10. März 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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