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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Drohnenabwehr bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeswehr

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

11.04.2022

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/118925.03.2022

Drohnenabwehr bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeswehr

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundeswehr verfügen über verschiedene technische Einsatzmittel zur Erkennung, Verifikation und Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Antworten zu den Fragen 20 bis 24 auf Bundestagsdrucksache 19/16787, Antwort zu Frage 19a auf Bundestagsdrucksache 19/8937 und Antworten zu den Fragen 4 bis 4b auf Bundestagsdrucksache 19/7620). Einsätze erfolgen bei „herausragende[n] Veranstaltungen“, darunter G-7- und G-20-Gipfel (Antwort zu Frage 19a auf Bundestagsdrucksache 19/7620).

Im Jahr 2014 hatte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS)“ eingesetzt, um Empfehlungen für den polizeilichen Umgang zu erarbeiten. Daraufhin wurde eine Koordinierungsstelle (KoST) Drohnen bei der bundesweiten Servicestelle Luftraumschutz in Baden-Württemberg eingerichtet. Das BKA installierte einen „Single Point of Contact“, um in Kooperation mit inländischen und ausländischen Partnern aus Polizei, Forschung und Wirtschaft „technisch-automatisierte Lösungen zur Detektion und Abwehr von UAS“ zu entwickeln (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/16787). Die Bundeswehr hat die Thematik „Abwehr von UAS“ in einer Studie untersucht (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/7620).

Für die Detektion von Drohnen im An- und Abflugbereich der mit Instrumentenflugverfahren ausgestatteten Flugplätze ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verantwortlich (Antworten zu den Fragen 4, 5, 13 und 18 auf Bundestagsdrucksache 19/16787). Deren Abwehr liegt im Verantwortungsbereich des BMI. In der spezialgesetzlichen Aufgabenwahrnehmung „Luftsicherheit“ durch die Bundespolizei ist derzeit geplant, 14 internationale Verkehrsflughäfen mit einer stationären Drohnenabwehr auszustatten (Antwort auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/18193). Hierzu arbeitet die Bundespolizei eng mit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zusammen (Antworten zu den Fragen 4, 5, 13 und 18 auf Bundestagsdrucksache 19/16787). Pro Flughafen soll eine stationäre Drohnenabwehr bis zu 30 Mio. Euro kosten (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/16787). Bis diese installiert ist, könnte eine mobile Drohnenabwehr für ca. 13 Mio. Euro jährlich zum Einsatz kommen. Später gab die Bundesregierung diese Ausgaben deutlich niedriger an (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/21646).

Das BMDV (früher Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) förderte bereits zahlreiche Forschungsprojekte zur Detektion, Identifikation und Abwehr von Drohnen, darunter auch durch die Bundespolizei. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte zur „Terrorismusbekämpfung“ entsprechende Vorhaben (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/16787).

Unter Federführung des Auswärtigen Amts (AA) beteiligt sich die Bundesregierung an der „Initiative zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme“ des „Global Counterterrorism Forum (GCTF), die 2018 in Berlin als „GCTF C-UAS” gegründet wurde (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/7620). Das AA stimmt sich dazu mit dem BMI ab, das dazu Angehörige des BKA und des Bundespolizeipräsidiums entsandte. Die „GCTF C-UAS” sollte „zunächst“ betroffene Staaten für Risiken von Drohnen sensibilisieren, die für Terroranschläge genutzt werden könnten. Anschließend sollten „Best Practices“ für die Bekämpfung identifiziert werden.

Auch im Rahmen der „Association of Personal Protection Services“ (APPS), an dem sich das BKA beteiligt (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/5795), wird die Erkennung und Abwehr von Drohnen behandelt, darunter auch bei Treffen in Berlin und Tel Aviv (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/7620). Zudem hat das „European Network for the Protection of Public Figures“ (ENPPF) eine Unterarbeitsgruppe „Unmanned Aerial Systems“ eingerichtet, diese wurde anschließend mit der APPS zusammengeführt (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/7620). Inzwischen führt das BKA auch Ausbildungsmaßnahmen zur Drohnenabwehr durch, darunter in Jordanien (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/19467).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Über welche mobilen und fest installierten Systeme verfügen die Bundespolizei, das BKA und die Bundeswehr zur Erkennung sowie zur Abwehr (auch Störung) von Drohnen (bitte wie in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7620 unter Nennung von Hersteller und Produkt beantworten)?

2

Welche dieser Systeme basieren auf der Störung der Funkverbindung und welche Systeme auf Quellen starker elektromagnetischer Strahlung, die auf den Antrieb oder die Steuerungselektronik der Drohnen wirkt?

3

Welche weiteren Beschaffungen sind geplant, welche Ausschreibungen oder Marktsichtungen wurden hierzu unternommen, und welche Firmen haben bereits Systeme präsentiert?

4

Welche Produkte welcher Hersteller sind der Bundesregierung dabei bereits bekannt geworden?

5

Welche Forschungen betreiben welche Bundesbehörden derzeit zur Erkennung sowie zur Abwehr (auch Störung) von Drohnen, wer ist damit beauftragt, und welche weiteren Partner nehmen an den Vorhaben teil?

6

Inwiefern werden Systeme zur Drohnenabwehr, die auf Quellen starker elektromagnetischer Strahlung basieren, vom BKA und der Bundespolizei auch zur Sicherung öffentlicher Veranstaltungen eingesetzt, darunter etwa G-7- und G-20-Gipfel oder internationale Sportereignisse?

7

Hat die Koordinierungsstelle (KoST) Drohnen bei der bundesweiten Servicestelle Luftraumschutz in Baden-Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Bestand, und, sofern zutreffend, welche Bundesbehörden arbeiten dort mit?

8

Wie viele Sichtungen von Drohnen sind der Bundesregierung in der Nähe von deutschen Flughäfen seit 2019 bekannt geworden (bitte für die einzelnen Jahre getrennt ausweisen)?

9

Welche Verkehrsflughäfen in der Aufgabenwahrnehmung durch die Bundespolizei werden derzeit mit einer stationären Drohnenabwehr ausgestattet, welche Kosten werden dafür veranschlagt (bitte pro Flughafen darstellen), und wer ist der Hersteller bzw. Auftragnehmer (sofern der Auftrag bereits vergeben wurde)?

10

Inwiefern ist auf diesen Flughäfen eine (vorläufige) mobile Drohnenabwehr installiert, welche Kosten fallen dafür an, und wer ist der Hersteller bzw. Auftragnehmer?

11

Welche Forschungsprojekte zur Detektion, Identifikation und Abwehr von Drohnen führen welche Bundesministerien derzeit durch bzw. finanzieren diese, und wer nimmt daran teil?

12

Mit welchen Polizeibehörden und Firmen hat der beim BKA installierte „Single Point of Contact“ hinsichtlich der Entwicklung technischer Lösungen zur Drohnenabwehr bislang zusammengearbeitet?

13

Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden beteiligen sich an der „GCTF C-UAS” des „Global Counterterrorism Forum (GCTF), und welche Treffen fanden diesbezüglich seit 2019 statt?

14

Welche Bundesbehörden beteiligen sich an der Drohnenarbeitsgruppe der „Association of Personal Protection Services“ bzw. des „European Network for the Protection of Public Figures“?

15

Welche Bundesbehörden führen Ausbildungsmaßnahmen zur Drohnenabwehr durch, und welche Behörden welcher Länder waren davon in den letzten fünf Jahren begünstigt?

Berlin, den 1. März 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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