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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Weiterhin aktuelle Probleme für den Schienengüterverkehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/603)

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

27.04.2022

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/121529.03.2022

Weiterhin aktuelle Probleme für den Schienengüterverkehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/603)

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, René Bochmann, Dirk Brandes, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nachdem Ende 2021 die erheblichen Probleme des Schienengüterverkehrs auf dem bundeseigenen Schienennetz bekannt wurden, hat es Gespräche zwischen Vertretern der Branche und der Bundesregierung gegeben. Die Bundesregierung hat hier auf die zahlreichen Baustellen verwiesen, die als geplante Maßnahmen notwendig sind, um die Schieneninfrastruktur auszubauen (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schienengueterverkehr-zu-klein-zuknapp-zu-marode-warum-das-schienennetz-kollabiert/28089116.html).

Die Fraktion der AfD hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/603 zu den aktuellen Problemen im Schienengüterverkehr Antworten der Bundesregierung erhalten. Baumaßnahmen, die die Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG durchführen, sollen mit mehreren Jahren Vorlauf mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt werden. Trotzdem kommt es bei über 41 Prozent der inländischen und ausländischen Schienengüterverkehrsunternehmen zu mehr als einer Stunde Verspätung (vgl. Antwort zu den Fragen 5, 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/603).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Weshalb kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der langen Vorlaufzeit bei der Planung und Abstimmung von Baumaßnahmen auf dem bundeseigenen Schienennetz im Schienengüterverkehr zu so vielen Verspätungen von mehr als einer Stunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welche Unternehmen waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen mehr als eine Stunde dauernden Verspätungen betroffen, wie hoch ist dabei der Anteil der nichtbundeseigenen Bahnen?

3

Sind der Bundesregierung Beschwerden von Schienengüterverkehrsunternehmen über Beeinträchtigungen durch in den Jahren 2020 und 2021 geplante Baumaßnahmen bekannt, die ggf. nicht frühzeitig mit den Schienengüterverkehrsunternehmen abgestimmt worden sind, und wenn ja, auf welchen Strecken wurden diese Baumaßnahmen durchgeführt?

4

Wie gedenkt die DB Netz AG nach Kenntnis der Bundesregierung, in Zukunft die Anzahl der Verspätungen zu senken?

5

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Presseberichte zu, dass noch vor Beendigung der Baumaßnahmen auf Hauptstrecken des Güterverkehrs auch auf den Ausweichstrecken Baustellen eingerichtet wurden (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schienengueterverkehr-zu-klein-zu-knapp-zu-marode-warum-das-schienennetz-kollabiert/28089116.html)?

6

Wenn die Frage 5 bejahend beantwortet wird, war die Nutzbarkeit der betroffenen Ausweichstrecken den Unternehmen des Schienengüterverkehrs bei Rücksprachen mit der DB Netz AG bzw. mit deren Tochterunternehmen ausdrücklich zugesagt worden, und wenn ja, weshalb wurden die von den Unternehmen beklagten Baustellen auf den Ausweichstrecken trotzdem eingerichtet?

Welche Maßnahmen planen die DB Netz AG und deren Tochterunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung, um derartige Fehlplanungen in Zukunft auszuschließen?

7

Kann die Bundesregierung Presseberichte als zutreffend bestätigen, dass es mit den neuen sogenannten Flüsterbremsen bei Güterwagen derzeit oder in jüngster Vergangenheit zu einem erhöhten Schadwagenbestand gekommen ist (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schienengueterverkehr-zu-klein-zu-knapp-zu-marode-warum-das-schienennetz-kollabiert/28089116.html)?

Wenn ja, welcher Art sind die Probleme mit den sogenannten Flüsterbremsen?

Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bundeseigenen Schienenverkehrsunternehmen ggf. geplant, in welcher Frist ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die möglichen Gegenmaßnahmen greifen, und unterstützt die Bundesregierung die Durchführung dieser Gegenmaßnahmen, und wenn ja, in welcher Weise?

Berlin, den 3. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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