[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1258 –
Allgemeine Entwicklungen zum Nutri-Score
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. November 2020 trat der Nutri-Score, ein erweitertes
Nährwertkennzeichen auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen, in Deutschland in
Kraft (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeic
hnung/freiwillige-angaben-und-label/nutri-score/nutri-score_node.html).
Dieser soll dazu beitragen, ganz einfach gesünder einzukaufen und besser zu
essen, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/frei
willige-angaben-und-label/nutri-score/nutri-score_node.html).
Jedoch hat der Nutri-Score einige Schwachstellen: Positive Inhaltsstoffe wie
Omega-3-Fettsäuren und Vitamine, aber auch negative Inhaltsstoffe wie
Zusatzstoffe werden beispielsweise bei seiner Berechnung überhaupt nicht
berücksichtigt (vgl.
https://www.bayern3.de/nutri-score-gesund-kritik). Dadurch
besteht die Gefahr, dass hochverarbeitete Lebensmittel besser bewertet werden
als naturbelassene Produkte (vgl.
https://www.fitbook.de/food/nutri-score-exp
ertenmeinung). Erhöhter Konsum solcher hochverarbeiteten Lebensmittel
begünstigt jedoch nach Studiendaten viele Krankheiten (vgl.
https://www.aerzte-
zeitung.de/Medizin/Gesunde-Ernaehrung-Welchen-Einfluss-haben-
hochverarbeitete-Lebensmittel-427109.html).
Die Europäische Union (EU-Kommission), hat angekündigt, bis zum vierten
Quartal 2022 einen Legislativvorschlag zu einer harmonisierten und
verbindlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung in der EU zu erarbeiten (vgl.
Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 19/20990). Im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat die
Bundesregierung vereinbart, „ein EU-weites Nutriscore wissenschaftlich und
allgemeinverständlich“ weiterzuentwickeln (vgl. Koalitionsvertrag,
https://www.spd.de/
fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf,
S. 46).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1427
20. Wahlperiode 11.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 11. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Was steckt hinter der Vereinbarung der Koalition der Fraktionen der
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass ein EU-weiter Nutri-
Score wissenschaftlich und allgemeinverständlich weiterentwickelt
werden soll (vgl.
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Koalitionsvertra
g-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf, S. 46)?
a) Plant die Bundesregierung hierzu Maßnahmen, und wenn ja, welche?
b) Genügen aus der Sicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund
die Informationen, die durch den Nutri-Score übermittelt werden, um
sich besser bzw. gesünder zu ernähren (bitte begründen)?
c) Welche zusätzlichen Angaben wären nach Ansicht der
Bundesregierung noch sinnvoll?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält eine EU-weit einheitliche erweiterte
Nährwertkennzeichnung, wie sie auch von der EU-Kommission vorgesehen ist, für
erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Nutri-Score grundsätzlich sehr gut
auch für eine EU-weite Verwendung geeignet. Allerdings bleibt der für das
vierte Quartal 2022 angekündigte konkrete Legislativvorschlag der EU-
Kommission abzuwarten. Die Bundesregierung wird daher die EU-
Kommission bei ihren Arbeiten zur EU-weiten Harmonisierung der erweiterten
Nährwertkennzeichnung unterstützen und ihre Position in Bezug auf den Nutri-
Score in den Prozess einbringen.
Gemeinsam mit anderen am Nutri-Score beteiligten Staaten (Belgien,
Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz und Spanien) setzt sich die
Bundesregierung für eine einheitliche Anwendung und eine zweckdienliche
Weiterentwicklung des Nutri-Scores ein. Teil der staatenübergreifenden
Zusammenarbeit ist ein Wissenschaftliches Gremium, in dem unabhängige
Expertinnen und Experten prüfen, ob und falls ja, wie der Nutri-Score perspektivisch
weiterentwickelt werden soll. In diesem Gremium ist auch das Max Rubner-
Institut (MRI) – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel –
vertreten.
Das MRI bewertet den Nutri-Score in seiner aktuellen Form als geeignet, um
den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland die Auswahl
ernährungsphysiologisch günstigerer Produkte zu erleichtern. Lediglich zu wenigen
Fragen, wie etwa der Bewertung des Ballaststoffgehaltes, bestehe
Klärungsbzw. Weiterentwicklungsbedarf des Nutri-Scores. Die Bundesregierung teilt die
Einschätzung des MRI, nach der der Nutri-Score mit den aktuellen
Berechnungskomponenten bereits zutreffende Ergebnisse für einen sinnvollen
Produktvergleich liefert.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele aus Deutschland
stammende Unternehmen neben den 283 Unternehmen, die sich aktuell
für eine Verwendung des Nutri-Scores bei der zuständigen
Markeninhaberin registriert haben, den Nutri-Score nutzen könnten, dies aber noch
nicht tun (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-
kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/nutri-score/naehrwertkenn
zeichnung-hilfestellungen.html#:~:text=Als%20Mitglied%20des%20im
%20Januar,Einf%C3%BChrung%20des%20Nutri%2DScore%20betei
ligt.)?
Mit der Registrierung für den Nutri-Score bei der zuständigen
Markeninhaberin, der Santé publique France, verpflichtet sich ein Unternehmen, alle unter der
registrierten Marke vertriebenen Lebensmittel mit dem Nutri-Score zu
kennzeichnen. Der nach den Benutzungsbedingungen des Nutri-Scores hierfür
gewährte Zeitraum von in der Regel 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der
Registrierung, ist in Deutschland für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen noch
nicht abgelaufen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
hierzu nicht vor.
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie häufig die unterschiedlichen
Buchstaben (A, B, C, D, E) des Nutri-Scores auf dem Markt vertreten sind?
a) Wenn ja, wie sieht die Verteilung der Buchstaben des Nutri-Scores
auf dem Markt aus?
b) Wenn nein, soll die Verteilung der Buchstaben auf den Markt mittels
einer Studie überprüft werden, um ausschließen zu können, dass der
Nutri-Score nicht als Positiv-Kennzeichnung für hochverarbeitete
Produkte dient (vgl.
https://www.europeanscientist.com/de/umwelt/n
utri-score-ein-schlag-auf-den-magen-und-die-umwelt/#:~:text=Letzte
%20Woche%20endete%20die%20Einsendefrist,von%20ges%C3%B
Cnderen%20Lebensmitteln%20anregen%20soll.)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Informationen über eine entsprechende Verteilung für die Produkte auf dem
deutschen Markt liegen der Bundesregierung nicht vor. Einer Untersuchung des
französischen Gesundheitsministeriums zufolge (
https://solidarites-sante.gouv.f
r/IMG/pdf/nutri-score_follow-up_report_3_years_26juillet2021.pdf) tragen
drei Jahre nach der Einführung des Nutri-Scores in Frankreich 31,7 Prozent der
auf dem französischen Markt vertriebenen und mit dem Nutri-Score
gekennzeichneten Produkte eine „A“ Bewertung, 18,2 Prozent ein „B“, 19,6 Prozent
ein „C“, 20,9 Prozent ein „D“ und 9,6 Prozent ein „E“.
Da sich die Unternehmen auf dem deutschen Markt überwiegend noch in der
Einführungsphase des Nutri-Scores befinden, in der noch nicht alle Produkte
einer für den Nutri-Score angemeldeten Marke mit dem Nutri-Score versehen
sein müssen, wäre eine entsprechende Studie nur von eingeschränkter
Aussagekraft. Die Befürchtung, dass der Nutri-Score als Positivkennzeichen genutzt
werden könnte, teilt die Bundesregierung nicht, da nach den
Benutzungsbedingungen des Nutri-Scores nach der Übergangsphase alle Produkte einer
angemeldeten Marke, also auch die mit ungünstigerer Nährstoffzusammensetzung,
einen Nutri-Score tragen müssen.
4. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen für ihr Handeln aus der
Aussage, dass Lebensmittelkonzerne kaum rot bewertete Produkte auf den
Markt bringen werden, was zu einem größeren Konsum von
hochverarbeiteten Lebensmitteln führt, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.euro
peanscientist.com/de/umwelt/nutri-score-ein-schlag-auf-den-magen-
unddie-umwelt/#:~:text=Letzte%20Woche%20endete%20die%20Einsendefr
ist,von%20ges%C3%BCnderen%20Lebensmitteln%20anregen%20soll)?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Unternehmen Lebensmittel
selektiv mit dem Nutri-Score versehen werden, nicht. Auf die Antwort zu
Frage 3 wird verwiesen. Dass Unternehmen versuchen werden, durch Änderungen
der Rezeptur eine günstigere Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln zu
erreichen, ist ein gewünschter Effekt des Nutri-Scores.
Die erweiterte Nährwertkennzeichnung mit dem Nutri-Score soll
Verbraucherinnen und Verbrauchern den nährwertbezogenen Vergleich von Lebensmitteln
der gleichen Kategorie erleichtern. Der Nutri-Score soll allein diesen Vergleich
der Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln bieten und hat nicht zum
Ziel, nährwertfremde Aspekte wie den Verarbeitungsgrad eines Lebensmittels
zu berücksichtigen. Hierfür stehen getrennt vom Nutri-Score auch bereits
eigene Indikatoren zur Verfügung, beispielsweise das NOVA-System. Über Ziele
und Grenzen und die korrekte Verwendung des Nutri-Scores informiert das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen
seiner Informationskampagne unter
www.nutri-score.de.
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Studien, die zeigen,
dass Produkte mit der Nutri-Score-Bewertung D oder E seit Einführung
des Nutri-Scores seltener gekauft werden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, ist geplant, dies zu evaluieren, um den Nutzen des Nutri-
Scores beurteilen zu können?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Studien zu den Verkaufszahlen einzelner Produkte sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Der Nutri-Score macht Lebensmittel einer Kategorie hinsichtlich
der Nährstoffzusammensetzung miteinander vergleichbar, z. B. Pizza A mit
Pizza B oder Joghurt A mit Joghurt B, nicht aber Pizza mit Joghurt, da diese in
der Ernährung für gewöhnlich keine Alternativen für spezifische
Verzehrgelegenheiten sind, sondern sich ergänzen. Daher geht die Bundesregierung davon
aus, dass auch Lebensmittelkategorien, in denen die Lebensmittel Bewertungen
mit „C“, „D“ oder „E“ aufweisen, dauerhaft von den Verbraucherinnen und
Verbrauchern nachgefragt werden, wobei auch hier ernährungsbewusste
Menschen zu den Produkten mit den besseren Bewertungen greifen werden.
Die Bundesregierung plant zum jetzigen Zeitpunkt nicht, den Nutzen des Nutri-
Scores evaluieren zu lassen. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 3b
verwiesen.
6. Wie viele Verbraucher kennen heutzutage nach Kenntnis der
Bundesregierung den Nutri-Score in Deutschland und nutzen diesen beim
Einkaufen?
a) Gibt es hierzu eine aktuelle Studie oder ist eine Studie hierzu seitens
der Bundesregierung geplant?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch
Verständnisprobleme für die deutschen Verbraucher bei der Nutzung des Nutri-Scores,
und wenn ja, werden hierzu Maßnahmen geplant?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Den Ergebnissen des BMEL-Ernährungsreportes 2021 zufolge (
https://www.b
mel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsreport2021.html) haben 44 Prozent
der Befragten den Nutri-Score beim Einkauf schon einmal auf einer
Produktpackung wahrgenommen. 33 Prozent derjenigen, die den Nutri-Score schon
einmal wahrgenommen haben, haben Produkte innerhalb einer Produktgruppe
anhand des Nutri-Scores miteinander verglichen, bei 45 Prozent von ihnen hat der
Nutri-Score die Kaufentscheidung schon einmal beeinflusst.
Dass der Nutri-Score von den Verbraucherinnen und Verbrauchern in
Deutschland verstanden wird, belegen die Ergebnisse einer vom BMEL beauftragten
unabhängigen Verbraucherforschung (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downl
oads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/Ergebniszusammenfassun
g_eNWK.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Das BMEL begleitet die Einführung des Nutri-Scores in Deutschland mit
Informationsmaßnahmen, um möglichen Verständnisproblemen entgegenzuwirken
und die korrekte Verwendung des Nutri-Scores zu unterstützen. Auch das
Bundeszentrum für Ernährung fördert das Verbraucherverständnis für den Nutri-
Score durch entsprechende Informationen.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftlich fundierte
Erkenntnisse aus beispielsweise wissenschaftlichen Studien, die
aufzeigen, dass mit Hilfe des Nutri-Scores Bürger transparentere
Kaufentscheidungen treffen können und leichter die gesunde Wahl hierdurch treffen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor,
wieso nicht (bitte ausführen)?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die in der Antwort zu Frage 6b wird verwiesen. Der günstige Einfluss des
Nutri-Scores auf die ernährungsphysiologische Qualität des Warenkorbes wird
unter anderem auch in folgender Studie belegt (Julia C., Hercberg S. (2017)
Nutri-Score: evidence of the effectiveness of the French front-of-pack nutrition
label. Ernahrungs Umschau 64(12): 181–18). Weitere Studien zum positiven
Einfluss des Nutri-Scores auf die Kaufentscheidung sind in der
Übersichtsarbeit von Hercberg et al. aufgeführt (Hercberg S., Touvier M., Salas-Salvado J.,
on behalf of the Group of European scientists supporting the implementation of
Nutri-Score in Europe (2021) The Nutri-Score nutrition label – A public health
tool based on rigorous scientific evidence aiming to improve the nutritional
status of the population. International Journal for Vitamin and Nutrition Research
1-11.).
8. Ist der Bundesregierung die öffentliche Initiative, bei der
Veränderungsvorschläge zum Nutri-Score gemacht werden konnten und mit der
diverse Kritikpunkte des Systems geklärt werden sollten, bekannt, und wenn
ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ergebnisse, die bezogen
auf die Verbesserung des Nutri-Scores erzielt wurden (vgl.
https://ww
w.europeanscientist.com/de/umwelt/nutri-score-ein-schlag-auf-den-mage
n-und-die-umwelt/)?
a) Wenn ja, welche, und wie wurden diese erzielt, und durch wen?
b) Sieht die Bundesregierung in der Existenz dieser Initiative die
Tatsache, dass der Nutri-Score bei Weitem nicht die Akzeptanz der
Verbraucher genießt, wie bisher behauptet wurde (ebd.)?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, Änderungsvorschläge zum Nutri-Score
vorzubringen, wurde initiiert durch den Lenkungsausschuss des Nutri-Scores,
in dem sich die Staaten, die den Nutri-Score bereits eingeführt haben bzw. die
die Einführung planen, zusammenfinden. Die Bundesregierung ist in diesem
Gremium durch das BMEL vertreten. Ziel der Initiative war es, sich eine
umfassende Sichtweise der am Nutri-Score beteiligten Akteure zu verschaffen, um
unter Berücksichtigung dieser Sichtweisen die wichtigsten Bereiche zu
identifizieren, in denen möglicherweise Änderungen am Nutri-Score erforderlich sein
könnten. Die eingegangenen Änderungsvorschläge, die die Berechnungsweise
des Nutri-Scores betreffen, hat der Lenkungsausschuss dem Wissenschaftlichen
Gremium zur Bewertung übergeben. In seinem kürzlich veröffentlichten
Zwischenbericht definiert das Wissenschaftliche Gremium z. B. die Bepunktung
von pflanzlichen Speiseölen mit günstiger Nährstoffzusammensetzung und eine
größere Differenzierung bei Vollkornprodukten als relevante Arbeitsbereiche
(
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-
Kennzeichnung/nutri-score-zwischenbericht-wissenschaftl-gremium.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Voraussetzung für Änderungen des
Bewertungsverfahrens ist jedoch, dass diese nicht die Erreichung der Ziele des Nutri-Scores
verschlechtern.
9. Ist der Bundesregierung die Kritik am Nutri-Score bekannt, dass dieser
ein Affront gegen die mediterrane Küche sei (vgl.
https://www.faz.net/ak
tuell/wirtschaft/nutriscore-schaerfere-regeln-fuer-die-mediterrane-kuech
e-17852224.html)?
Wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu eine eigene Positionierung
erarbeitet (bitte ausführen), und zieht die Bundesregierung hieraus
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln (wenn ja, welche)?
Der Bundesregierung ist dieser Vorwurf bekannt, die Bundesregierung teilt ihn
jedoch nicht, da die Kritik letztlich auf die Bewertung weniger einzelner
Lebensmittel abstellt, nicht aber auch die Gesamtheit der mediterranen
Ernährungsweise. Die Kritik entzündet sich insbesondere an einer vermeintlich zu
schlechten Bewertung von Olivenöl und Käse, wesentliche Bestandteile der
Mittelmeerdiät wie Gemüse, Fisch oder Brot und Zerealien, die positive
Bewertungen des Nutri-Scores erhalten, werden von den Kritikern nicht betrachtet.
Aus Sicht der Bundesregierung fördert eine mediterrane Ernährungsweise
weder den Verzehr von Käse und Wurstwaren noch den uneingeschränkten
Verzehr von Olivenöl. Die Ernährungsempfehlungen der mediterranen Ernährung
ermutigen die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, Olivenöl anderen
pflanzlichen Speiseölen und insbesondere tierischen Fetten vorzuziehen. Zu
dieser Empfehlung trägt auch der Nutri-Score bei, der Olivenöl mit der
bestmöglichen Punktzahl „C“ einstuft und es somit besser bewertet als z. B. Soja-,
Sonnenblumen- und Maisöl (eingestuft als „D“), Kokosnuss- oder Palmöl
(eingestuft als „E“) und Butter (eingestuft als „E“). Der Kritik in Bezug auf die
angeblich unrealistische Bezugsangabe von 100 Millilitern bei Olivenöl ist
entgegenzuhalten, dass es keine allgemein akzeptierten Portionsgrößen gibt, da diese
individuell unterschiedlich sein müssten, zudem kann der Kritik leicht durch
Verbraucherinformation entgegengewirkt werden. Außerdem wird diese Basis
bei allen Ölen angewandt, sodass Olivenöl nicht benachteiligt wird.
Dass viele Käse und Wurstwaren in die Kategorien „C“, „D“ und „E“
eingestuft werden, ist aus ernährungsphysiologischer Sicht nachvollziehbar und
notwendig, da diese Lebensmittel häufig große Mengen an gesättigten Fetten und
Salz enthalten und oft hochkalorisch sind.
Bei Käse ist anzumerken, dass dieser im Nutri-Score eine eigene
Lebensmittelkategorie bildet, um eine hinreichende Differenzierung der möglichen
Bewertungen zu erhalten, und hierdurch schon eine gewisse, aber sachlich
gerechtfertigte Sonderstellung genießt.
Durch Verbraucheraufklärung wird deutlich gemacht, dass, wie alle Produkte,
die im Nutri-Score mit „D“ oder „E“ eingestuft sind, auch Käse und
Wurstwaren im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung verzehrt werden können. Sie
sollten jedoch nicht den Großteil der Ernährung bilden, sondern in Maßen bzw.
geringerer Häufigkeit verzehrt werden. Insofern stimmen die Gepflogenheiten
der mediterranen Ernährungsweise mit der Einstufung auf der Nutri-Score-
Skala überein.
10. Ist der Bundesregierung die Kritik am Nutri-Score bekannt, dass
hochverarbeitete Produkte besser als Naturprodukte abschneiden, und wenn
ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln (vgl.
https://www.tt.com/artikel/30813589/nutri-score-system-streit-um-kennz
eichnung-von-lebensmitteln)?
Die Kritik ist der Bundesregierung bekannt, sie wird von ihr aber nicht geteilt.
Es wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen, wonach der Nutri-Score nicht
zum Ziel hat, nährwertfremde Aspekte, zu berücksichtigen. Zudem existieren
bereits Indikatoren, die den Verarbeitungsgrad anzeigen können.
11. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Nutri-Score
und dem Anstreben einer nachhaltigen Ernährung in Deutschland, weil
naturbelassenes Essen geringere Umweltauswirkungen habe (vgl. https://
www.europeanscientist.com/de/umwelt/nutri-score-ein-schlag-auf-den-m
agen-und-die-umwelt/#:~:text=Letzte%20Woche%20endete%20die%20
Einsendefrist,von%20ges%C3%BCnderen%20Lebensmitteln%20anrege
n%20soll.)?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen dem Nutri-Score und
der Förderung einer nachhaltigen Ernährung in Deutschland. Verwiesen sei hier
auch auf das Vorhaben der EU-Kommission im Rahmen der „Vom Hof auf den
Tisch“-Strategie, bis zum Jahr 2024 einen Vorschlag für den Rahmen einer
Kennzeichnung der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln vorzulegen, das von der
Bundesregierung unterstützt wird.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die italienische
Wettbewerbsbehörde gegen Lebensmittelunternehmen in ganz Europa eine
Untersuchung eingeleitet hat, weil diese bereits damit begonnen haben, ihre
Produkte, die sie in Italien verkaufen, mit dem Nutri-Score zu versehen (vgl.
https://orf.at/stories/3242591/)?
a) Wenn ja, sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche
Unternehmen hiervon betroffen, und rechnet die Bundesregierung mit
einer Geldstrafe für diese?
b) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht
die Bundesregierung hieraus?
c) Wenn ja, könnte dies aus Sicht der Bundesregierung ein Hindernis
für die Aussicht auf eine verpflichtende Einführung des
Nährwertkennzeichnungssystems in der gesamten EU darstellen?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Untersuchung der italienischen
Wettbewerbsbehörde durch Medienberichte bekannt. Diesen zufolge ist unter den untersuchten
Unternehmen auch eines aus Deutschland. Die Ergebnisse der Untersuchung
sind aus Sicht der Bundesregierung zunächst abzuwarten, sie sieht aus dem
Vorgehen der italienischen Wettbewerbsbehörde keinen Handlungsbedarf
hinsichtlich ihrer eigenen Aktivitäten.
13. Finden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene
Gespräche zu einer harmonisierten EU-weiten Nährwertkennzeichnung
statt?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen, und wie ist der aktuelle Status hierzu?
b) Wenn ja, ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein genaues
Datum bekannt, wann die EU-Kommission ihren Legislativvorschlag
hierzu präsentieren möchte (ggf. bitte nennen)?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die EU-Kommission hat in der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie
angekündigt, bis zum Ende des Jahres 2022 einen Legislativvorschlag für eine EU-weit
einheitliche und verpflichtende erweiterte Nährwertkennzeichnung vorzulegen.
Die EU-Kommission führt derzeit eine Folgenabschätzung durch. Im Rahmen
der Folgenabschätzung fanden im ersten Quartal 2022 eine öffentliche
Konsultation für alle beteiligten Stakeholder sowie gezielte Befragungen der
Mitgliedstaaten zu diesem Thema statt.
Ein genaues Vorlagedatum für den Legislativvorschlag der EU-Kommission ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Setzt sich die Bundesregierung derzeit auf europäischer Ebene dafür ein,
dass der Nutri-Score zum verpflichtenden
Nährwertkennzeichnungssymbol in Europa wird, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 13 verwiesen. Die
Bundesregierung hält den Nutri-Score für gut geeignet, als verpflichtendes Modell auf
EU-Ebene eingeführt zu werden und vertritt diese Position auch in der
aktuellen Diskussion. Der konkrete Vorschlag der EU-Kommission im vierten
Quartal 2022 ist jedoch abzuwarten.
15. Womit beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der
Lenkungsausschuss und das unabhängige Wissenschaftliche Gremium
zum Nutri-Score, und über welche möglichen Weiterentwicklungen des
Nutri-Score-Algorithmus wird derzeit beraten (vgl.
https://www.bmel.de/
DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-
angabenund-label/nutri-score/nutri-score-coen-berichte.html;jsessionid=C0ADD
144C6BE3E4088FF51C38F817D9F.live852)?
Auf die Antwort zu Frage 8b wird verwiesen. Über die Inhalte und den Stand
der Arbeiten informieren der Nutri-Score Lenkungsausschuss und das
Wissenschaftliche Gremium in zwei Berichten (Bericht Lenkungsausschuss:
https://w
ww.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeic
hnung/nutri-score-jahresbericht-lenkungsausschuss.pdf?__blob=publicationFile
&v=3; Bericht Wissenschaftliches Gremium:
https://www.bmel.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/nutri-score-zwisc
henbericht-wissenschaftl-gremium.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Demzufolge umfassen die aktuellen Arbeiten des Wissenschaftlichen
Gremiums unter anderem die Festlegung und Testung der verschiedenen Szenarien
für potentielle Änderung der Komponenten des Algorithmus. Zudem untersucht
das Wissenschaftliche Gremium die Änderungen am endgültigen Algorithmus
und den endgültigen Schwellenwerten für die Zuweisung der Nutri-Score-
Farben.
Der Lenkungsausschuss widmet sich vorrangig der Koordinierung einer
einheitlichen Auslegung, Organisation und Weiterentwicklung des Nutri-Scores.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]