[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1283 –
Situation und Zukunft des Bundesbaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für den Hochbau in Deutschland haben sich die Bundesregierung und die sie
tragenden Koalitionsfraktionen ambitionierte Ziele gesetzt. Das Bauen soll
schneller werden, unbürokratischer, ressourceneffizienter und klimaneutral.
Die Klimabilanz der errichteten Gebäude soll sich in der Bauphase und im
gesamten Lebenszyklus deutlich verbessern, und die Gebäude sollen
recyclingfähig sein. Gleichzeitig soll der Anstieg der Baupreise gestoppt werden, um
bezahlbaren Wohn- und Arbeitsraum schaffen zu können. Die vorausgesetzten
Kapazitäten von Handwerk und Bauwirtschaft sollen dabei eine verstärkte
Bautätigkeit ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde erneut ein eigenes Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingerichtet, nachdem
dieses zu Beginn der rot-grünen Regierungszeit Gerhard Schröder 1998
aufgelöst worden war. Erste konkrete Maßnahme der Bundesregierung im Bereich
Hochbauförderung war allerdings der Stopp der Bundesförderung für
Effiziente Gebäude (BEG), der in der Baubranche und bei den betroffenen Bauherren
auf massive Kritik gestoßen ist (
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbrau
cher/kfw-foerderstopp-klagewelle-101.html). Für dieses Jahr und darüber
hinaus hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von neuen Vorschriften und
neu konzeptionierte Fördermaßnahmen angekündigt, die im Einklang mit den
Zielen der Bundesregierung im Hochbau stehen müssen.
Einer der größten Bauherren in Deutschland ist der Bund selbst. Er sollte mit
gutem Beispiel vorangehen und die geplanten Regelungen im Hochbaubereich
bei Projekten des Bundes bereits sehr frühzeitig berücksichtigen und die
vorgesehenen Anforderungen möglichst noch übertreffen. Der zivile Bundesbau
hat hier die einmalige Gelegenheit, Vorreiter der geforderten Entwicklung im
deutschen Bauwesen zu sein.
Dabei kommt der Bundesbau aus einer Phase, in der er mit massiven Termin-,
Kosten- und Qualitätsproblemen zu kämpfen hatte. Deshalb wurde bereits
2016 das Reformkonzept Bundesbau erarbeitet. Dazu wurde ein 29-seitiges
Papier mit neun Handlungsfeldern verfasst. Offenbar wurde dieses Konzept
jedoch bis heute noch nicht vollständig umgesetzt. In der Folge gibt es bei
einer ganzen Reihe von zivilen Bundesbauten weiterhin deutliche Probleme,
auch wenn erste Verbesserungen gegenüber der Situation bis 2016 erkennbar
sind. Vor Abschluss dieser Reformen wird der Bundesbau nun mit den deut-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1686
20. Wahlperiode 06.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 5. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lich erhöhten Anforderungen an den Hochbau durch die Bundesregierung
konfrontiert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich seit längerem zum Ziel gesetzt, Gebäude künftig
schneller, besser, effizienter und kostendisziplinierter zu planen, zu bauen und
zu betreiben. Das gilt insbesondere auch für vom Bund selbst genutzte Bauten
(Bundesbauten). Um diese Ziele zu erreichen, wurde bereits im Jahr 2016 das
Reformvorhaben „Effizientes Bauen im Bund“ ins Leben gerufen.
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021
wurde das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) neu gebildet. Aus dem vormaligen Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) wurden die entsprechenden Zuständigkeiten
übertragen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Verantwortung für Planung,
Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu konzentrieren. Die Leitungen des BMWSB
und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) haben sich bereits Ende des
Jahres 2021 konstruktiv zur weiteren Reform des Bundesbaus ausgetauscht.
Der Bund steht in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen im
Bundesbau. Der Abbau von Sanierungsstau, dringend benötigte zusätzliche
bauliche Infrastruktur für neue und hinzukommende Aufgaben und
insbesondere die anstehende energetische Sanierung des Bundesgebäudebestandes
erfordern eine sehr deutliche Steigerung der Investitionen im Bundesbau. Das wird
sich nur erreichen und umsetzen lassen, wenn die bisherigen
Projektvorbereitungs-, Planungs- und Bauzeiten erheblich verkürzt werden.
Dazu bedarf es einer grundlegenden strukturellen und prozessualen
Neuaufstellung im Bundesbau.
Es gilt, zügig Verfahren und Strukturen zu vereinfachen und effizienter zu
gestalten, die Anzahl der Prozessschritte abzubauen und die Beschäftigten vor Ort
durch mehr Entscheidungskompetenz im Projekt zu motivieren.
Dazu bedarf es auch einer Neuausrichtung der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) über den Bundesbau hinaus. Der BImA soll – wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen – mehr Freiheit verschafft werden, damit sie im Rahmen
ihrer Aufgaben insbesondere schneller selbst bauen kann.
Hierzu haben die Leitungen von BMF und BMWSB Anfang März 2022 das
Projekt „Reform Bundesbau“ eingesetzt. Ziel des Projekts ist es, einen
Vorschlag für die Reform des Bundesbaus vorzulegen und zügig umzusetzen. Die
Projektleitung wurde Herrn Dr. Christoph Krupp (Sprecher des Vorstands der
BImA) und Frau Petra Wesseler (Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen
und Raumordnung) übertragen. Sie stimmen sich mit dem Auswärtigem Amt
(AA) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ab, beziehen die
Länder (Organleihe) und die Abteilungen und Referate der betroffenen
Ministerien ein. Konzept und Umsetzung sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
Das Projekt „Reform Bundesbau“ geht mit den im Projektauftrag formulierten
Zielen und Eckpunkten über bisherige Reforminitiativen und das Projekt
„Effizientes Bauen im Bund“ mit seinen drei Säulen (Reform Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR), Reform Regelwerk und Reform Praxis
Bundesbau) hinaus. Gleichwohl findet das bisher Erreichte Berücksichtigung,
indem es mit dem neuen Projekt verschränkt und in dieses überführt wird.
Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt mit Blick auf das derzeit
laufende, jedoch noch nicht abgeschlossene Projekt.
1. Sind mit der Neueinrichtung des BMWSB sämtliche Aufgaben und
Verantwortlichkeiten im Bereich des zivilen Bundesbaus vom
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) in den
Geschäftsbereich des BMWSB übergegangen?
2. Wenn nicht, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten des zivilen
Bundesbaus sind in Geschäftsbereiche anderer Bundesministerien
übergegangen oder verblieben, und warum?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021
wurden dem BMWSB aus dem Geschäftsbereich des BMI die Zuständigkeiten für
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik
und Landesplanung übertragen. Im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode
haben die die Regierung tragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, die Verantwortung für Planung, Bau und
Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA zu
konzentrieren. Hierzu haben die Leitungen von BMF und BMWSB gemeinsam ein
Projekt zur Weiterentwicklung der Reform des Bundesbaus eingesetzt; auf die
Antwort zu den Fragen 18 ff. wird insoweit verwiesen.
3. Welche Liegenschaften werden durch das BMWSB unmittelbar genutzt
(bitte tabellarisch auflisten)?
Bei der Auflistung der Liegenschaften werden die derzeit noch dem BMI
zugeordneten Beschäftigten mit aufgeführt. Durch die Beschäftigten in Berlin wird
ein Teil der Liegenschaft Krausenstrasse 17-18 genutzt. Die Beschäftigten in
Bonn nutzen Teile der Liegenschaft Graurheindorfer Str. 198. Die in Teilen des
Bundeshauses in Berlin untergebrachten Beschäftigten werden derzeit in die
Krausenstrasse 17-18 umgezogen.
Siehe Tabelle zu den Fragen 3 bis 5 als Anlage.
4. Welche Energieeffizienzklasse haben diese Liegenschaften, mit welchen
Heizungssystemen werden sie beheizt, und verfügen die Liegenschaften
über Photovoltaik (PV)-Anlagen (bitte entsprechend tabellarisch
auflisten)?
5. Welche Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen sind geplant, um den
(klimapolitischen) Zielen der Bundesregierung für den Hochbau und der
Vorbildfunktion des BMWSB in seinen Liegenschaften näherzukommen
(bitte entsprechend tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Siehe Tabelle zu den Fragen 3 bis 5 als Anlage.
6. Ist es zutreffend (Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 3. Februar
2022), dass in der Hauptliegenschaft des BMWSB in der Krausenstraße
in Berlin die Kantine gesperrt ist, weil sie „nicht mehr die aktuellen
hygienischen und technischen Anforderungen erfüllt“ und das Dachgeschoss
wegen „schädlicher Holzschutzmittel und Mineralfasern“ gesperrt ist?
Es ist zutreffend, dass die Kantine wegen vorhandener erheblicher Mängel
nicht mehr genutzt werden kann. Das Dachgeschoss ist aufgrund der genannten
Schadstoffbelastungen gesperrt.
7. Ist es ferner zutreffend, dass u. a. wegen der genannten Mängel das
Gebäude komplett saniert werden muss und das BMWSB deshalb schon
bald wieder ausziehen soll?
Das Gebäude muss wegen seines baulichen und technischen Zustands und zur
energetischen Ertüchtigung grundlegend umfangreich saniert werden. Dabei
wird perspektivisch ein Leerzug angestrebt, da die Maßnahmen nicht im
laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Eine alternative Unterbringung
des BMWSB wird derzeit im Rahmen eines Erkundungsverfahrens geprüft.
8. Falls ja, welche alternativen Liegenschaften zieht das BMWSB in
Betracht, und in welchem (energetischen) Zustand befinden sich diese
Gebäude?
Die Erkundung von geeigneten Liegenschaften für die Unterbringung des
BMWSB wird durch die BImA aufgrund der Raumanforderung des Ressorts
durchgeführt. Das BMWSB bereitet derzeit die Erteilung eines
Erkundungsauftrags einer Liegenschaft am Dienstsitz Berlin an die BImA vor. Erst nach
Abschluss des Erkundungsverfahrens durch die BImA können unter Beachtung
des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) konkrete Liegenschaften in
Betracht gezogen werden.
9. Inwieweit entstehen dabei Kosten für den Bundeshaushalt, und sind
diese bereits eingeplant?
Mit der Anmietung von Liegenschaften sind Mietzahlungen sowie Betriebs-
und Verwaltungskosten verbunden. Nach Abschluss des Erkundungsverfahrens
für das BMWSB in Berlin sind die Kosten ermittelbar und in den
Bundeshaushalt einzubringen.
10. Welche Liegenschaften werden durch das Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) unmittelbar genutzt (bitte tabellarisch auflisten)?
Siehe Tabelle zu den Fragen 10 und 11 als Anlage.
11. Welche Energieeffizienzklasse haben diese Liegenschaften, mit welchen
Heizungssystemen werden sie beheizt, und verfügen die Liegenschaften
über PV-Anlagen (bitte entsprechend tabellarisch auflisten)?
Siehe Tabelle zu Frage 11 als Anlage.
12. Welche Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen sind geplant, um den
(klimapolitischen) Zielen der Bundesregierung für den Hochbau und der
Vorbildfunktion des BBR in seinen Liegenschaften näherzukommen
(bitte entsprechend tabellarisch auflisten)?
Das BBR verfügt über keine eigenen Liegenschaften. Die Zuständigkeit bei
allen Miet- und Untermietsliegenschaften obliegt der BImA. Mit Erlass des BMI
vom 26. August 2021 wurden Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale
Neu-/Erweiterungsbauten (EEFB) und Gebäudesanierungen des Bundes
vorgegeben, um der Vorbildfunktion des Bundes nachzukommen und den
Kabinettbeschluss vom 9. Oktober 2019 umzusetzen.
Zwischen BImA und BBR haben bereits Besprechungen stattgefunden, um die
Vorgehensweise für alle vom BBR genutzten Liegenschaften abzustimmen und
konkrete projektbezogene Maßnahmen nach Prioritäten geordnet zu
veranlassen.
Siehe Tabelle zu den Fragen 10 bis 12 als Anlage.
13. Welche Liegenschaften werden durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) unmittelbar genutzt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die BImA nutzt für ihren eigenen Bedarf unmittelbar sowohl
Dienstliegenschaften, die sich im Eigentum der BImA befinden, als auch angemietete
Liegenschaften. Diese Liegenschaften sind dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement (ELM-Klassik) zugeordnet.
Siehe Tabelle zu Frage 13 als Anlage.
14. Welche Energieeffizienzklasse haben diese Liegenschaften, mit welchen
Heizungssystemen werden sie beheizt, und verfügen die Liegenschaften
über PV-Anlagen (bitte entsprechend tabellarisch auflisten)?
15. Welche Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen sind geplant, um den
(klimapolitischen) Zielen der Bundesregierung für den Hochbau und der
Vorbildfunktion der BImA in ihren Liegenschaften näherzukommen
(bitte entsprechend tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die eigengenutzten Immobilien der Bundesanstalt entsprechen in großen Teilen
nicht dem vorgesehenen Energieeffizienzstandard gemäß den vom
Bundeskabinett im August 2021 beschlossenen Energieeffizienzfestlegungen für Gebäude
des Bundes. Derzeit wird auch der eigengenutzte Gebäudebestand der
Bundesanstalt dahingehend geprüft, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind,
um die Gebäude in den kommenden Jahren an die neuen
Energieeffizienzstandards heranzuführen und mit Photovoltaik (PV)-Anlagen auszurüsten. Die
konkreten Maßnahmen hängen u. a. von der Nutzung sowie dem Standort des
Gebäudes ab. Ordnungsrechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel des
Denkmalschutzes, sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Nutzung
von Energiespeichern, Sektorenkopplung und/oder Quartiersansätzen, sind
weitestgehend individuelle Energieplanungen für die jeweiligen Gebäude,
respektive Liegenschaften durchzuführen.
16. Nach welchen Kriterien werden Hochbaumaßnahmen des zivilen
Bundesbaus in die Verantwortung des BBR beziehungsweise alternativ in die
Verantwortung der BImA übergeben?
17. Inwiefern ist die Vergabe einzelner Projekte an die BImA mit den
Regelungen des Gesetzes über die Errichtung des BBR vereinbar, das die
Durchführung der Bauangelegenheiten für die Verfassungsorgane und
die obersten Bundesbehörden dem BBR zuweist?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die BImA verantwortet als Eigentümerin und Bauherrin die zivilen
Baumaßnahmen, die auf den in ihrem Eigentum befindlichen Liegenschaften
erforderlich sind. Im Wesentlichen setzt sie diese Bauprojekte mit dem BBR und den
für den Bund in den Ländern im Wege der Organleihe tätigen Bauverwaltungen
als Realisierungsträger um. Alternativ nutzt sie öffentlich-private Partnerschaft
(ÖPP) -Verfahren oder in konkret definierten Einzelfällen das Bauen im
Verantwortungsmodell zur Umsetzung ihrer Baubedarfe. Die Kriterien für die
Durchführung von Baumaßnahmen sind über die aktuell gültigen Richtlinien
(RBBau), die Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Finanzen
über die Erledigung von Bauangelegenheiten der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben vom 26. April 2006 sowie in den Dachvereinbarungen zum
Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA geregelt. Die
Verfassungsorgane mit Sitz in Bonn und Berlin sind bisher überwiegend nicht dem
Einheitlichen Liegenschaftsmanagement beigetreten; das BBR wird hier in der Regel
unmittelbar für den Bauherrn und Nutzer tätig, die liegenschaftsbezogene
Verantwortung der BImA bleibt unberührt.
Zur geplanten Weiterentwicklung im Bereich Bundesbau wird auf die Antwort
zu den Fragen 18 ff. verwiesen.
18. Wie wird sichergestellt, dass das Vorgehen beim zivilen Hochbau des
Bundes einheitlich gehandhabt wird, obwohl das BBR und die BImA
zum Geschäftsbereich verschiedener Bundesministerien gehören?
19. Wie werden insbesondere bei den Themenkomplexen
Informationstechnik (IT) sowie Controlling und Risikomanagement einheitliche Standards
bei BBR und BImA erreicht?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
sind Verwaltungsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der
Finanzbauverwaltungen. Diese gelten sowohl für das BBR im Geschäftsbereich des BMWSB als
auch für die BImA im Geschäftsbereich des BMF. Seit März 2022 leiten der
Vorstandssprecher der BImA und die Präsidentin des BBR gemeinsam ein
Projekt zur Reform Bundesbau, das auch die Neufassung der RBBau umfasst. BI-
mA und BBR werden sich hier eng abstimmen und für ein einheitliches
Vorgehen sorgen. Das gilt auch für die Themenkomplexe IT, Controlling und
Risikomanagement.
Das Risikomanagement wird für alle militärischen und zivilen Großen
Baumaßnahmen des Bundes einheitlich durch die Stabsstelle Risikomanagement
im Bundesbau Baden-Württemberg entwickelt. Die bei Einführung in die
Bauverwaltung geplanten Änderungen im Prozess als auch die bereitgestellten IT-
Werkzeuge sind für eine Anwendung in der gesamten Bauverwaltung, inklusive
der durch BImA und BBR betreuten Baumaßnahmen, vorgesehen.
20. Wie legt die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsvertrages
aus, dass die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der
Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA konzentriert werden soll,
und wie will sie diese umsetzen?
21. Ist es vorgesehen, alle zivilen Hochbaumaßnahmen des Bundes künftig
dem BBR zu entziehen und auf die BImA zu übertragen?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
BImA und BBR streben auch künftig eine enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit an.
22. Plant die Bundesregierung, die BImA vom Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in den Geschäftsbereich des BMWSB
zu überführen, oder sollen zivile Hochbaumaßnahmen des Bundes
künftig aus dem BMF gesteuert und überwacht werden?
Die BImA bleibt weiterhin dem Geschäftsbereich des BMF zugordnet.
23. Welcher Effizienzstandard ist für die Erweiterung des
Bundeskanzleramtes geplant, wie soll das Gebäude beheizt werden, und ist die Errichtung
einer PV-Anlage vorgesehen?
Bedarfsanforderung und Planungsstand für den energetischen Standard ist das
Energieeffizienzgebäude Bund 40 (EGB 40) entsprechend dem Erlass vom
August 2021, mit der der konkretisierende Kabinettbeschluss aus August 2021
zum Kabinettbeschluss vom Oktober 2019 vorgegeben ist. Das Energiekonzept
sieht die Wärmeversorgung im Regelbetrieb weitgehend über Fernwärme sowie
in Spitzenlasten über Gaskessel vor. Zur Optimierung der Energieeffizienz
werden darüber hinaus ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk sowie eine PVT-
Anlage (Photovoltaik + Solarthermie) vorgesehen. Die Errichtung einer PV-
Anlage ist ebenfalls Teil des Energiekonzeptes.
24. Welcher Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen wird
angestrebt?
Bedarfsanforderung und Planungsstand sind jeweils der Standard Silber nach
dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-Silberstandard), sowohl für
BNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude als auch BNB Außenanlagen,
entsprechend der Erlasslage bei Planungsbeginn.
25. Wann ist die Fertigstellung geplant, wie ist der Kostenrahmen, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für 2028 geplant. Im September
2019 wurde eine Kostenobergrenze in Höhe von 485 002 000 Euro von BMF
haushaltsmäßig anerkannt.
26. Welcher Effizienzstandard ist für die Erweiterung des BMI geplant, wie
soll das Gebäude beheizt werden, und ist die Errichtung einer PV-Anlage
vorgesehen?
Der Erweiterungsbau wurde auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung
(EnEV) von 2016 geplant. Das entspricht dem aktuellen Effizienzgebäude
Bund 55 EGB-55-Standard. Sowohl der Jahres-Primärenergiebedarf als auch
die Qualität der thermischen Gebäudehülle entsprechen den energetischen
Anforderungen. Demnach werden lediglich 55 Prozent des Primärenergiebedarfs
der zum Zeitpunkt der Planung geltenden EnEV 2016 für den Erweiterungsbau
benötigt. Wesentlicher Bestandteil des Energiekonzeptes ist die Versorgung mit
Fernwärme zur Beheizung. Auf dem Dach des Bestandsgebäudes ist eine
Photovoltaikanlage vorgesehen.
27. Welcher Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen wird
angestrebt?
Es wird der BNB-Silberstandard angestrebt, entsprechend der Erlasslage bei
Planungsbeginn.
28. Wann ist die Fertigstellung geplant, wie ist der Kostenrahmen, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2024 avisiert. Die von BMF
haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergrenze beträgt 82 227 000 Euro. Bezogen
auf den vorgenannten Wert liegen die Baukosten pro Quadratmeter
Nutzungsfläche bei 11 426 Euro. Pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche betragen die
Kosten 5 738 Euro.
29. Welcher Effizienzstandard ist für den Umbau der ehemaligen
Hauptverwaltung der Deutschen Bank für mehrere Bundesministerien geplant, wie
soll das Gebäude beheizt werden, und ist die Errichtung einer PV-Anlage
vorgesehen?
Die Sanierungsvorhaben Mauerstraße Häuser I und II befinden sich in der
Baufertigstellungsphase. Sie unterschreiten den spezifischen Primärenergiebedarf
für Bestandsgebäude nach der in der Planungsphase gültigen EnEV (Stand:
2016). Den neuen Effizienzstandard EGB 55 erfüllen die Gebäude derzeit
nicht. Eine PV-Anlage ist nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme, die
Möglichkeiten zu einer späteren Nachrüstung werden geprüft. Die Beheizung
der Gebäude erfolgt mittels Fernwärme.
30. Welcher Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen wird
angestrebt?
Die Gebäude erreichen den BNB-Standard Silber.
31. Wann ist die Fertigstellung geplant, wie ist der Kostenrahmen, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Die Baufertigstellung für Haus I ist zum 30. Juni 2022 (Nutzungsaufnahme
09/22) und für Haus II zum 27. Dezember 2022 (Nutzungsaufnahme 03/23)
vorgesehen.
Im Bundeshaushaltsplan sind für die Unterbringung des zweiten Dienstsitzes
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) insgesamt Mittel in Höhe von
195 132 000 Euro genehmigt.
32. Welcher Effizienzstandard ist für die Erweiterung des BMF geplant, wie
soll das Gebäude beheizt werden, und ist die Errichtung einer PV-Anlage
vorgesehen?
Das neue Gebäude wird mindestens dem Effizienzstandard EGB 40
entsprechen. Bezüglich der Beheizung des Gebäudes erfolgte eine erste Abschätzung
für folgende Varianten:
Variante 1: 67 Prozent Fernwärme, 33 Prozent Blockheizkraftwerke (BHKW)
(100 Prozent Biomethan)
Variante 2: 60 Prozent Fernwärme, 10 Prozent Geothermie und 30 Prozent
BHKW (100 Prozent Biomethan)
Variante 3: 84 Prozent BHKW (16 Prozent Biomethan), 16 Prozent
Pelletkessel.
Diese und ggf. weitere Varianten werden in der weiteren Planung konkretisiert
und verifiziert. Die Errichtung einer PV-Anlage ist vorgesehen.
33. Welcher Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen wird
angestrebt?
Der BNB-Standard Gold wird angestrebt.
34. Wann ist die Fertigstellung geplant, wie ist der Kostenrahmen, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Es ist geplant, die Erweiterung des BMF bis September 2029 fertigzustellen.
Kostenobergrenze im Realisierungswettbewerb sind Herstellkosten in Höhe
von 322 400 000 Euro für die Kostengruppen 200 bis 500.
35. Ist es zutreffend, dass diese Erweiterung auch ein Kongresszentrum und
ein Tagungshotel umfassen soll?
Die Baumaßnahme umfasst einen Konferenzbereich und
Schulungseinrichtungen der Bundesfinanzakademie als Teil des BMF. Für die
Bundesfinanzakademie wird ein Unterkunftsgebäude für die Schulungsteilnehmer errichtet.
36. Falls ja, ist hierfür eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Vergleich mit
der fallweisen Nutzung privatwirtschaftlicher Anbieter erfolgt?
37. Mit welchen jährlichen Einsparungen bzw. Mehrkosten rechnet die
Bundesregierung auf Basis einer solchen Wirtschaftlichkeitsberechnung?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Die Flächen gehören zum Gesamtflächenbedarf des Ressorts und können nicht
fallweise durch private Anmietung abgedeckt werden.
38. Welcher Effizienzstandard ist für das Besucherzentrum des Bundesrates
geplant, wie soll das Gebäude beheizt werden, und ist die Errichtung
einer PV-Anlage vorgesehen?
Das Besucherzentrum des Bundesrates wurde auf der Grundlage der EnEV von
2016 geplant und soll diese um 37 Prozent unterschreiten. Das Gebäude soll
wie folgt beheizt werden: Versorgung mit Fernwärme, Heizung über
Deckenflächenheizungen mit Kühlungsfunktion in den Normaletagen, im Keller nur
Heizkörper, im Eingangsbereich/Foyer Fußbodenheizung. Der Bundesrat-
Anbau erhält auf der Dachfläche flächendeckend eine Photovoltaikanlage
sowie drei Klein-Windkraftanlagen als alternative Energieträger.
39. Welcher Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen wird
angestrebt?
Es wird der BNB-Silber-Standard angestrebt, entsprechend der Erlasslage bei
Planungsbeginn.
40. Wann ist die Fertigstellung geplant, wie ist der Kostenrahmen, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Die Fertigstellung ist für 2026 avisiert, im Anschluss folgt die Übergabe- und
Inbetriebnahmephase. Im Juni 2019 wurde eine Kostenobergrenze in Höhe von
131 903 000 Euro von BMF haushaltsmäßig anerkannt.
41. Welcher Effizienzstandard ist für das Besucherzentrum des Bundestages
geplant, wie soll das Gebäude beheizt werden, und ist die Errichtung
einer PV-Anlage vorgesehen?
Die vorliegende Planung erfüllt die in der bisherigen Planungsphase gültigen
Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Den Effizienzstandard
EGB 40 erfüllt das Gebäude derzeit nicht. Im Zuge der weiteren Ausplanung
wird eine Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes unter
Berücksichtigung der vorliegenden Planung angestrebt und geprüft. Dazu gehört die
Errichtung einer PV-Anlage, die in der vorliegenden Planung noch nicht enthalten ist.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über den Technikverbund der
Parlamentsbauten.
42. Welcher Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen wird
angestrebt?
Der Gebäudetyp des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen
Bundestages (BIZ) kann keiner Systemvariante des BNB zugeordnet werden. Die
Umsetzung des BNB-Leitfadens erfolgt in sinngemäßer Anwendung des BNB
bzw. in Anlehnung an ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien i. V. m. einer
abgestimmten Zielvereinbarungstabelle.
43. Wann ist die Fertigstellung geplant, wie ist der Kostenrahmen, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Die Baufertigstellung ist für 2029 geplant. Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-
Bau) wurde mit einer Kostenobergrenze für das BIZ von 192 493 000 Euro von
BMF haushaltsmäßig anerkannt. Mit Bezug auf den vorgenannten Wert
betragen die Baukosten pro Quadratmeter Nutzungsfläche 52 800 Euro. Pro
Quadratmeter Brutto-Grundfläche betragen die Kosten 16 400 Euro.
44. Wann soll der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses an
den Deutschen Bundestag übergeben werden?
Der Erweiterungsbau wird in Abhängigkeit von pandemie- und marktbedingten
Unsicherheiten voraussichtlich im Sommer 2023 baulich fertig gestellt werden
können. Daran anschließend erfolgt die bei dieser Baumaßnahme besonders
aufwändige Inbetriebnahmephase mit dem Ziel der Übergabe im Jahr 2024.
45. Wie wird das Gebäude beheizt, und welche PV-Leistung wurde oder
wird im Zusammenhang mit dieser Liegenschaft installiert?
Das Gebäude wird nach Fertigstellung an das energetisch optimierte
Energieverbundnetz im Technikverbund Parlamentsbauten (TVP) angeschlossen. Das
auf hohe Versorgungssicherheit ausgerichtete Konzept des TVP enthält
verschiedene technische Anlagen, von denen insbesondere unter ökologischen
Aspekten zum Zeitpunkt ihrer Errichtung vor rund 20 Jahren eine besondere
Vorbildwirkung ausging. Für die Wärme- und Kälteversorgung des TVP wird
Geothermie genutzt. Der aus dem Erweiterungsbau in den Technikverbund
eingebrachte zusätzliche Wärmebedarf wird zum überwiegenden Teil von mit Gas
betriebenen BHKW gedeckt. Zur Abdeckung von Spitzenlasten dienen zwei
Kesselanlagen mit einer Gesamtleistung von drei Megawatt Heizleistung. Diese
können sowohl mit flüssigen biogenen Kraftstoffen und Mineralölen als auch
mit Gas betrieben werden. PV wurden im Bestandsgebäude des Marie-
Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) nicht installiert und sind auch für den
Erweiterungsbau nicht geplant.
46. Wie ist die aktuelle Kostenschätzung für diese Baumaßnahme, und wie
hoch sind die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche?
Für die Baumaßnahme sind von BMF Kosten in Höhe von 332 331 000 Euro
haushaltsmäßig anerkannt Daraus ergibt sich ein Kostenkennwert von
16 100 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.
47. Wie haben sich Fertigstellungstermin und Kostenrahmen im Laufe der
Baumaßnahme verändert?
In der Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) wurden 2008 Kosten in Höhe von
189 823 000 Euro veranschlagt.
Mit haushaltsmäßiger Anerkennung des 4. Nachtrages von BMF im Jahr 2021
beträgt die Kostenobergrenze 332 331 000 Euro.
Der Fertigstellungstermin nach EW-Bau (2009) war für Dezember 2013
vorgesehen, aktuell wird von einer baulichen Fertigstellung im Sommer 2023
ausgegangen.
48. Wird die Vorgabe des Koalitionsvertrages, dass zum 1. Januar 2025 jede
neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbaren
Energien betrieben werden soll, angesichts langer Planungsvorläufe bei den
zivilen Hochbauten des Bundes bei den Bauvorhaben (inklusive
Sanierungen) des Bundesbaus bereits jetzt in den Planungen regelmäßig
berücksichtigt?
49. Mit welchen technischen Lösungen soll die Quote von 65 Prozent
erneuerbare Energien bei den zivilen Hochbauten des Bundes erreicht werden
(bitte alle aktuell in Planung befindlichen großen Projekte einzeln
aufführen)?
Die Fragen 48 und 49 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit den Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/
Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes (EEFB) wurden vom Bundeskabinett
im August 2021 ambitionierte Energieeffizienzanforderungen an die Gebäude
des Bundes beschlossen. Diese sind mit Kabinettbeschluss verbindlich für die
Gebäude des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung
anzuwenden. In der Planung und Ausführung sind demnach erneuerbare Energien
grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen. Potenziale für die gebäudenahe
nachhaltige Stromerzeugung bzw. für Solarthermie-Anlagen sollen ausgenutzt
werden. Durch die Vorgabe maximal zulässiger Anforderungswerte an den
Jahres-Primärenergiebedarf (Neubau mindestens 60 Prozent Unterschreitung,
Bestand mindestens 45 Prozent Unterschreitung des Jahres-
Primärenergiebedarfes eines Neubaus nach GEG) wird ein vorbildlicher
Einsatz erneuerbarer Energien bei Wahrung weitestgehender Technologieoffenheit
sichergestellt.
Technisch bedeutet eine Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der
Wärmeerzeugung, dass eine ganze Reihe bestehender Anlagentechniken
zukünftig nicht oder bestenfalls lediglich als Ergänzung einzusetzen ist.
Insbesondere die Nutzung fossiler Energieträger wird dadurch stark eingeschränkt.
Gestärkt werden hingegen Anlagentechniken wie Wärmepumpen, Solarthermie
(auch in Kombination mit PV) oder Wärmeerzeuger, die feste Biomasse
nutzen. Für den Einsatz fester Biomasse sind gemäß EEFB für den Einsatz im
Bundesbau enge Rahmenbedingungen vorgegeben.
Eine Gesamtübersicht konkreter großer Projekte liegt dem BMWSB nicht vor.
50. Wie und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Digitalisierung im zivilen Bundesbau und somit auch im Bereich des Hochbaus
verankern, umsetzen und voranbringen, um der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Vorbildfunktion des Bundesbaus gerecht zu werden?
Ziel ist eine weitgehende Digitalisierung des gesamten Lebenszyklus der
Liegenschaften bzw. der Gebäude über alle Phasen (Projektentwicklung, Planung,
Bau, Betrieb, Rückbau). Zentrale Maßnahmen hierfür sind die Einrichtung
einer Bundesbautencloud und eines Common Data Environment (CDE), der
Aufbau entsprechender digitaler Workflows für die verschiedenen
Maßnahmenarten sowie die Einbeziehung von Building Information Modeling (BIM).
51. Wie weit ist das im Reformkonzept Bundesbau avisierte Projekt des
Aufbaus eines einheitlichen IT-Systems für das Management aller
wesentlichen Projektdaten von Bundeshochbaumaßnahmen mittlerweile
vorangeschritten (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17960), und wie sieht der
Terminplan für die von der Bundesregierung angekündigten Umsetzungsstufen
aus?
BMWSB, BMVg und BImA als wichtigste Akteure beim Planen, Bauen und
Betreiben der Bundesgebäude haben sich auf Initiative des BMWSB darauf
verständigt, parallele Überlegungen zu IT-Strategien im Bundesbau
zusammenzuführen und gemeinsam eine einheitliche IT-Strategie für Bundesbauten und
Bundesbauverwaltung zu entwickeln und zu realisieren. Dies wurde im Jahr
2021 in einer Vereinbarung BMWSB/BMVg, der sich die BImA inzwischen
angeschlossen hat, festgelegt. Als erstes Ziel wurde die Erstellung einer
gemeinsamen „Digitalisierungsstrategie für Bundesbauten“ formuliert. Diese ist
als Entwurf ausgearbeitet.
Die Digitalisierungsstrategie umfasst als wesentliche Elemente die Einrichtung
einer Bundesbautencloud und eines CDE, eines Controlling-Konzepts,
Digitaler Workflows und die Einbeziehung von BIM.
52. Wurde das Ziel erreicht, bis Anfang 2021 den Aufbau einer zentralen
Projektdatenbank abzuschließen, und ist diese zentrale Projektdatenbank
in Betrieb?
Das Ziel wurde bisher nicht erreicht, die IT-gestützte Projektdatenbank ist noch
nicht in Betrieb.
53. Umfasst die Datenbank sowohl die vom BBR als auch die von der BImA
betreuten Projekte des zivilen Hochbaus des Bundes?
Ja, eine Datenharmonisierung, insbesondere der BIM-Daten aller
Maßnahmenträger, ist in der „Digitalisierungsstrategie für Bundesbauten“ vorgesehen.
54. Welche Kosten hat der Aufbau dieses IT-Systems bisher verursacht, und
welche weiteren Mittel sollen dafür in den nächsten Jahren eingesetzt
werden?
Bisher wurden seitens BMWSB für die Tätigkeit der Bundesbauverwaltung
und externer Dienstleister rund 3 000 000 Euro eingesetzt. Insgesamt stehen für
den Zeitraum 2022 bis 2024 16 000 000 Euro zur Verfügung.
BMWSB hat für den 2. Regierungsentwurf 2022 und den Regierungsentwurf
2023 einen neuen Haushaltstitel – Digitalisierung Bundesbauten – angemeldet.
55. Sind mit der Erstellung dieser Systeme externe Dienstleister beauftragt?
Zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung bei der Konzeption und
Umsetzung des Controlling-Konzepts und der Einrichtung digitaler Workflows
wurden externe Dienstleister mit unterstützenden Leistungen beauftragt.
56. Falls ja, wird das Projekt seit 2016 kontinuierlich von den gleichen
externen Dienstleistern betreut, oder hat es hier Wechsel gegeben?
Ein externer Dienstleister war 2017/2018 mit einer ersten Studie zur
Erarbeitung einer Datenbank-Konzeption beauftragt. Im Jahr 2020 wurde ein anderer
externer Dienstleister mit Unterstützungsleistungen bei Konzeption und Aufbau
eingebunden.
57. Werden im Rahmen dieser IT-Projekte auch flächendeckend BIM
(Building Information Modeling)-Verfahren im zivilen Bundeshochbau
eingeführt, und wie weit ist die Nutzung von BIM bei Neubauvorhaben des
zivilen Hochbaus des Bundes fortgeschritten?
Ja, BIM-Verfahren im zivilen Hochbau werden flächendeckend eingeführt. Im
Oktober 2021 ist die BIM-Implementierung bereits bei einer größeren Zahl
neuer Projekte im vorlaufenden Wirkbetrieb gestartet. Die obligatorische BIM-
Implementierung bei allen neuen Bundeshochbaumaßnahmen ist gemäß
Masterplan „BIM für Bundesbauten“ ab Ende des Jahres 2022 vorgesehen.
58. Werden die verschiedenen Level des „Masterplans BIM“ für
Bundesbauten im Rahmen des IT-Projektes berücksichtigt?
Ja, diese finden Berücksichtigung.
59. Lassen sich für den Bundesbau ausreichend viele Vertragspartner für
Planung und Ausführung finden, die bereit sind, BIM-Verfahren
anzuwenden?
Ja, für die derzeit laufenden Projekte, die mit der BIM-Methodik bearbeitet
werden, konnten ausreichend Vertragspartner gefunden werden.
60. Wie weit ist der Reformprozess im Teilbereich Controlling und
Risikomanagement fortgeschritten, dessen Verbesserung ein weiteres Ziel des
Reformkonzepts Bundesbau war, und welche Maßnahmen sollen darüber
hinaus in der Zukunft noch umgesetzt werden?
2020 bis 2021 wurde unter Einbindung der Bundesbauverwaltung ein
Masterplan Controlling erarbeitet. Der Masterplan liegt in abgestimmter Fassung vor.
Derzeit wird ein Lastenheft als Grundlage für die IT-Umsetzung erarbeitet.
Im Teilbereich Risikomanagement wurde durch die Stabsstelle
Risikomanagement ein Konzept für ein bundesweites Risikomanagement entwickelt und
durch BMI (jetzt BMWSB) und BMVg freigegeben. Die Umsetzung der in
diesem Konzept vorgeschlagenen Implementierung von Risikoworkshops,
Kompetenzpartnern sowie diverser IT-Werkzeuge in die Bauverwaltung wird aktuell
vorbereitet. Ab Anfang 2023 ist ein Testlauf der Risikoworkshops und der
entwickelten IT-Applikation in enger Betreuung eingestellter Kompetenzpartner
vorgesehen. Darüber hinaus beginnt im Jahr 2023 die Schulung der
Beschäftigten in der Bundesbauverwaltung in der Anwendung des Risikomanagements.
Die bundesweite obligatorische Anwendung in der Bauverwaltung erfolgt
voraussichtlich ab Ende 2024.
61. Hat sich im Rahmen dieses Reformprozesses der Anteil der von Kosten-
und Terminüberschreitungen betroffenen großen zivilen
Hochbaumaßnahmen des Bundes mit Baukosten von jeweils über 10 Mio. Euro
verringert?
Hier sind derzeit noch keine Angaben möglich, da sich der Reformprozess noch
in der Aufbauphase befindet.
62. Welche dieser Baumaßnahmen werden aktuell vom BBR und welche von
der BImA betreut (bitte Projekte mit ursprünglich geplanter
Fertigstellung und Kostenrahmen und aktueller Schätzung für beide Daten einzeln
auflisten)?
Hier sind derzeit aufgrund des laufenden Reformprozesses keine Angaben
möglich.
63. Ist die Einrichtung einer bauverwaltungsübergreifenden Stabsstelle
Risikomanagement erfolgt, und sind eine Risikodatenbank und
praxistaugliche Instrumente zum Umgang mit Risiken entwickelt und bereitgestellt
worden (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10327)?
Die Einrichtung einer bauverwaltungsübergreifenden Stabsstelle
Risikomanagement erfolgte 2019. Seitdem wurden praxistaugliche Werkzeuge
entwickelt, die aktuell als Applikation programmiert werden. Eine zentrale
Datenbank der Anwendungen Risikomanagement, Controlling und
Projektmanagement befindet sich in der Konzeption zwischen BMWSB, BMVg und BImA.
64. Arbeitet diese Stabsstelle übergreifend für vom BBR und von der BImA
betreute Projekte des zivilen Hochbaus des Bundes?
Das Risikomanagement wird für alle militärischen und zivilen Großen
Baumaßnahmen des Bundes einheitlich durch die Stabsstelle Risikomanagement
im Bundesbaubau Baden-Württemberg entwickelt. Die mit der Einführung
geplanten Änderungen im Prozess als auch die bereitgestellten IT-Werkzeuge sind
für eine Anwendung in der gesamten Bauverwaltung, inklusive der durch BI-
mA und BBR betreuten Baumaßnahmen, vorgesehen.
65. Wie weit ist im Bereich der Sanierung ziviler Hochbauten des Bundes
die BImA mit dem Projekt eines Energetischen Sanierungsfahrplans
Bundesliegenschaften (ESB) fortgeschritten (siehe auch die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/32701)?
Der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) ist durch
das Klimaschutzprogramm und die Energieeffizienzfestlegungen
Bundesgebäude – EEFB – Vorbildfunktion Bundesgebäude für Energieeffizienz im August
2021 abgelöst worden. Zu dem Zeitpunkt stellte sich der Sachstand wie folgt
dar. Insgesamt wurden ESB-Liegenschaftsenergiekonzepte für 247
Liegenschaften durch beauftragte Ingenieurbüros erstellt. Davon wurden bereits
134 ESB-LEK final geprüft und zur Beauftragung freigegeben. Von diesen
befanden sich zum Stand 1. Januar 2021 32 ESB-LEK in der beauftragten
Planung und in der Durchführung. Aufgrund der neuen Vorgaben des
Klimaschutzprogramms hat die BImA im Zusammenhang mit den ESB-LEK und
ESB-Maßnahmen die Vorgaben zu den energetischen Gebäudestandards und
der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Sparsamkeitsprinzip) bereits sukzessive in
ihre Planungsprozesse integriert, um die Vorbildfunktion des Bundes noch
stärker umzusetzen.
Für die Planung aller Bauunterhaltungs- und Baumaßnahmen bei
Dienstliegenschaften des Bundes erfolgt bereits seit Oktober 2020 die Umsetzung der
Gebäudestandards EGB 40 für Neubauten und EGB 55 für die Sanierung von
Bestandsgebäuden. Das Ziel besteht darin, die Zahl der Gebäude bzw. die
Gebäudefläche in den energetischen Zustandsklassen 1 und 2 kontinuierlich zu
steigern. Das entspricht mindestens dem energetischen Zustand EGB 55.
Entsprechend wurden und werden ESB-LEK, ESB-Planungen und selbst bereits
laufende ESB-Maßnahmen möglichst angepasst und gemäß dem EGB-Standard
umgesetzt. Die Ergebnisse sowie Erkenntnisse aus dem ESB gehen somit in die
aktuelle Planung von Bauunterhaltungs- und Baumaßnahmen über.
66. Stimmt sich die BImA dabei mit dem BBR ab, und werden die
Kapazitäten beider Institutionen berücksichtigt, um einen solchen
Sanierungsfahrplan dann auch in Planung und Baubetreuung fahrplangerecht umsetzen
zu können?
Bei Baumaßnahmen, die die Bauherrin BImA durch das BBR planen und
ausführen lässt, stimmt sich die BImA mit dem BBR ab. Die BImA vereinbart mit
dem BBR ein Bau-/Maßnahmenprogramm.
67. Welche Projekte zur seriellen Sanierung (Schwerpunkt des
Koalitionsvertrages zur Erreichung der Klimaziele) von zivilen Hochbauten des
Bundes, werden aktuell von BBR und BImA geplant, und sind diese in
das Forschungsprogramm „Zukunft Bau“ eingebunden?
Das serielle Sanieren ist in Deutschland noch nicht flächendeckend am
Baumarkt etabliert. Die BImA wird das serielle Sanieren fördern, identifiziert
derzeit potenzielle Gebäude für geeignete Pilotprojekte und beabsichtigt diesen
Weg konsequent auszubauen.
68. Ist die Ressortabstimmung für die Erarbeitung eines
Gebäudeeffizienzerlasses infolge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung
mittlerweile abgeschlossen, und ist der Gebäudeeffizienzerlass in Kraft
getreten (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32701)?
Die EEFB (so genannter Gebäudeeffizienzerlass) wurden am 25. August 2021
vom Bundeskabinett beschlossen.
69. Wurde mittlerweile für den Bundesbau eine Sanierungsrate zur
Umsetzung der „Vorbildfunktion Bundesgebäude festgelegt, und in welchem
Verhältnis steht diese Sanierungsrate zum Projekt ESB der BImA?
In den EEFB ist unter Abschnitt H „Sanierungsrate“ eine jährliche
Sanierungsrate als empfohlener Umsetzungsrahmen an die Maßnahmenträger zur
individuellen Ausgestaltung für das Erreichen der vorgegebenen Klimaschutzziele
bis 2045 vorgegeben.
70. Sieht die Bundesregierung noch eine Vorbildfunktion des Bundesbaus
gegeben, wenn die Mindestanforderungen für Neubauten (Effizienzhaus-
Standard 40) beim Bundesbau lediglich drei Jahre früher erreicht
würden, als der Koalitionsvertrag dies für alle neuen Gebäude in
Deutschland ab 2025 als gesetzlicher Mindeststandard vorsieht?
Ja, die Vorbildfunktion des Bundesbaus ist weiterhin gegeben. Der zukünftig
allgemein ordnungsrechtlich vorgesehene Effizienzhausstandard für Neubauten
(EH40 für Wohnbauten; entsprechend EG40 für Nichtwohngebäude)
unterscheidet sich in seiner energetischen Güte deutlich vom jetzigen
Neubaustandard für Bundesbauten (EGB40). Dies liegt an den unterschiedlichen
Bezugsgrößen. Der allgemeine Effizienzhausstandard bezieht sich direkt auf die
primärenergetische Güte des zugehörigen Referenzgebäudes gemäß GEG. Der
EGB-Standard hingegen bezieht sich auf die primärenergetische
Mindestanforderung an Neubauten gemäß GEG. Diese Mindestanforderung bedeutet, dass
der Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten gemäß EGB maximal 75
Prozent des errechneten Jahres-Primärenergiebedarfs des zugehörigen
Referenzgebäudes betragen darf. Dementsprechend ist die primärenergetische Güte eines
Neubaus im EGB40-Standard im Vergleich zum allgemeinen EG40-Standard
mindestens 25 Prozent besser. Die primärenergetische Vorbildfunktion von
Bundesbauten ist zudem eng verknüpft mit der energetischen Güte der
Gebäudehülle, den sogenannten „U-Werten“. Im Bundesbau werden höhere
Anforderungen an die energetische Güte der einzelnen Bauteile gestellt als an die
analogen (Bauteil-)Anforderungen im GEG.
71. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anforderungen an den Bundesbau
im Effizienzbereich zeitnah weiter zu erhöhen, um ihrer Vorbildfunktion
auch in Zukunft gerecht zu werden?
Der Bauherr Bund bekennt sich bei allen Sanierungsbauvorhaben im
Gebäudebestand des Bundes vorbildlich zur Berücksichtigung mindestens eines EGB 55
und einer jährlich stufenweise steigenden Sanierungsrate von derzeit circa
einem Prozent auf 5 Prozent.
Mittels einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen
öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der
(EEFB) auf alle Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ausgeweitet werden.
Der hierfür erforderliche Dialog mit Ländern und Kommunen soll noch im
zweiten Quartal 2022 starten und setzt sich das Ziel, innerhalb von vier Jahren
die Sanierungsrate von derzeit 1 Prozent auf dann kontinuierlich 3 Prozent
jährlich zu steigern. Die THG-Minderungswirkung kann auch über alternative
Ansätze erbracht werden, zum Beispiel tiefere Sanierungen bei reduzierten
Sanierungsraten. Bei allen Bauprojekten soll eine Übererfüllung der
Mindeststandards geprüft werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die jetzigen
Anforderungen an den Bundesbau im Effizienzbereich zukünftig neu zu justieren
sind. Momentan besteht hierzu jedoch kein Anlass (siehe Antwort zu Frage 70).
72. Mit welchen Maßnahmen wird eine hohe Ressourceneffizienz sowie die
Nutzung von Sekundärrohstoffen bei Sanierungs- bzw.
Neubaumaßnahmen erreicht und damit die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand auch
in diesem Bereich sichergestellt?
Im bundeseigenen BNB, welches für den Bundesbau anzuwenden ist, wird
derzeit an verschiedenen Stellen Ressourceneffizienz sowie das Bauen mit
Sekundärmaterialien unterstützt:
● Die im BNB verortete Ökobilanz und die abgeleiteten Benchmarks für
globale Umweltwirkungen bedingen einen schonenden Einsatz von
Ressourcen. In Verbindung mit der begleitenden Lebenszykluskostenberechnung
wird unverhältnismäßiger Einsatz von Ressourcen in die Gesamtbewertung
negativ beurteilt.
● Bezugnehmend auf die Anforderungen des Maßnahmenprogramms
Nachhaltigkeit 2021, Kapitel II Bau, Sanierung und Betrieb von
Bundesliegenschaften, wird die Ökobilanz im BNB zukünftig um einen Rohstoffindikator
ergänzt (BNB 2.0). Materialien, die in einem Gebäude eingesetzt werden,
müssen dann auch nach deren Rohstoffaufwand bewertet werden. Die
ökologischen Vorteile von Recycling-Baustoffen können damit deutlich
abgelesen werden.
● Mit dem BNB-Bewertungskriterium „4.1.4 Rückbau, Trennung,
Verwertung“ werden Materialien und Materialkombinationen nach deren
Recyclingpotenzial bewertet. Im Zuge der diskutierten Einführung eines digitalen
Materialinventars (MPN_2021, Kapitel II Punkt 3d) werden hier die
Grundlagen einer Kreislaufführung von Sekundärmaterialien geschaffen.
73. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verantwortung für Bundesbauten
und ihrer Errichtung und Renovierung im Ausland im Auswärtigen Amt
zu bündeln, um die Bau- und Renovierungszeiten von
Auslandsvertretungen und weiteren Bundesbauten im Ausland zu senken, und wenn
nein, warum nicht?
Eine Bündelung der Verantwortung für Bundesbauten und ihrer Errichtung und
Renovierung im AA ist bisher nicht vorgesehen. Die Abstimmungen innerhalb
der Bundesregierung dazu haben gerade erst begonnen.
74. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Errichtung und Renovierung von
Bundesbauten im Ausland verstärkt nach lokalem, statt deutschem
Baurecht zu ermöglichen, um die Bau- und Renovierungszeiten von
Auslandsvertretungen und weiteren Bundesbauten im Ausland zu senken,
und wenn nein, warum nicht?
Bauten im Ausland müssen den öffentlich-rechtlichen Anforderungen am Ort
der Baumaßnahme entsprechen. Darüber hinaus wird bei der Errichtung und
Sanierung von Bundesbauten im Ausland ein vergleichbares Sicherheitsniveau
und technischer Standard wie bei baulichen und technischen Anlagen im Inland
angestrebt. Dies erfordert in der Regel einen Abgleich von lokalem und
deutschem Baurecht. Zielsetzung ist es, an allen Standorten im Ausland
angemessene Sicherheits- und Qualitätsstandards einzuhalten. Die Anlagen sollen
dabei nach Möglichkeit von örtlich agierenden Firmen errichtet werden und mit
örtlichem Personal betrieben werden können.
75. Nehmen BBR oder BImA bei der Realisierung von zivilen
Hochbauprojekten des Bundes die Bundesförderung für effiziente Gebäude in
Anspruch, und waren oder sind daher in der Planungsphase befindliche
zivile Hochbauprojekte des Bundes von dem am 24. Januar 2022 verfügten
Stopp der Förderprogramme betroffen?
Es wird keine Bundesförderung in Anspruch genommen. Deshalb hatte der
verfügte Stopp keine Auswirkungen auf Baumaßnahmen des Bundes.
76. Falls ja, welche Projekte sind dies, und welche zusätzlichen Kosten sind
dadurch bei diesen Projekten zu erwarten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.
77. Wie groß ist die Summe der Nutzfläche aller im Eigentum des Bundes
befindlichen und angemieteten Liegenschaften, die durch oberste
Bundesbehörden im Geschäftsbereich der Bundesregierung genutzt werden,
aktuell, und wie wird sich diese nach den Planungen der
Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln (bitte für die nächsten fünf
Jahre einzeln auflisten)?
Die durch Oberste Bundesbehörden genutzten Flächen betragen in Berlin und
Bonn insgesamt rund 1 621 400 Quadratmetern. In den nächsten fünf Jahren
werden in Berlin nach Abschluss Großer Baumaßnahmen weitere Flächen von
insgesamt 67 832 Quadratmetern für die Nutzung durch Oberste
Bundesbehörden zur Verfügung stehen. Bestehende Anmietverträge sollen in diesem
Zusammenhang sukzessive in Abstimmung mit den Ressorts aufgelöst werden.
Siehe Tabelle zu Frage 77 als Anlage.
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/1686
Anlage zu Frage 13
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/1686
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/1686
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/1686
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ISSN 0722-8333]