[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Petr Bystron,
Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1290 –
Ausbildung und Ertüchtigung von malischen Soldaten im Rahmen der
EU-Mission EUTM Mali unter der neuen Militärregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Das deutsche
Engagement in Mali“ auf die Bundestagsdrucksache 20/867 haben sich einige
Nachfragen sowie einige zusätzliche Fragen zu einem größeren
Themenkomplex ergeben. Vor dem Hintergrund des Scheiterns in Afghanistan (geringer
Widerstandswille der über Jahre von den westlichen Nationen ausgebildeten,
finanzierten und ausgerüsteten afghanischen Sicherheitskräfte gegen die
militärische Rückeroberung des Territoriums durch die Taliban, vgl.
https://www.
baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2022/der-zusammenbruch-der-afghan-nationa
l-army-folgerungen-fuer-den-aufbau-von) befürchten die Fragesteller ein
ähnliches Szenario in Mali, da nun auch hier die von den westlichen Nationen
ausgebildeten Sicherheitskräfte potenziell unter der Kommandogewalt der
Militärregierung (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/politik/mali-putsch-1.530
3435) stehen.
1. Inwiefern entspricht es nach Ansicht der Bundesregierung der
Transparenz und dem großen öffentlichen Interesse sowie der angemessenen
Unterrichtung des Deutschen Bundestages auch im Hinblick auf Lehren,
die aus dem bewaffneten Auslandseinsatz in Afghanistan zu ziehen sind,
wenn sie die außen- und sicherheitspolitischen Ziele des Sahel-
Engagements als „vertraulich“ bezeichnet (vgl. Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/867)?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/867 nicht die Ziele, sondern die Abstimmungen mit ihren
französischen Partnern als „vertraulich“ bezeichnet. Über außen- und
sicherheitspolitische Ziele ihres Sahelengagements informiert die Bunderegierung den
Deutschen Bundestag vielfältig und ausführlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1798
20. Wahlperiode 11.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Beschaffungen wurden aus
den Mitteln des Ressorts des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) des Jahres 2021 für das Engagement in
Mali umgesetzt (vgl. Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 20/867)?
Im Rahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung
förderte das Auswärtige Amt folgende Projekte.
Durchführungsorganisation Projektbeschreibung
Friedrich-Ebert-Stiftung Demokratische Beteiligung als Beitrag zur Stabilisierung in Afrikas
Konfliktregionen
Deutsche Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Schaffung eines inklusiven Stabilisierungs- und Friedensprozesses in Mali
GIZ Regionalkomponente zu den G5-Sahel-Staaten des „Programm zum Aufbau
und Stärkung polizeilicher Strukturen in ausgewählten Partnerländern
in Afrika“
GIZ Länderkomponente zu Mali im überregionalen Grenzgovernanceprogramm
GIZ Krisenprävention und Stärkung der sozialen Kohäsion durch die
Unterstützung des Kultursektors
GIZ Unterstützung der deutschen Botschaft Bamako und der Ständigen Vertretung
der ECOWAS bei der Begleitung des Transitionsprozesses in Mali
Max-Planck-Stiftung Unterstützung des malischen Verfassungsgerichts
PATRIP-Stiftung Stabilisierung grenznaher lokaler Gemeinden durch grenzüberschreitende
Dialog- und Infrastrukturmaßnahmen
United Nations Development
Programm
Unterstützung der regionalen Stabilität in der Liptako-Gourma Region u. a.
durch Wiederaufbau/Stärkung staatlicher Basisdienstleistungen
UNITAR Stärkung der Kapazitäten des malischen Justizsystems
Das Auswärtige Amt förderte im Rahmen der Humanitären Hilfe folgende
Projekte.
Durchführungsorganisation Projektbeschreibung
Aktion gegen den Hunger Multisektorale, humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale
Ernährungslage mit Fokus auf stark betroffene Krisenkontexte
Deutsche Welthungerhilfe Nothilfe zur Verbesserung der Ernährungssicherheit (inkl. Geldleistungen)
für die von der humanitären Krise betroffenen Bevölkerung
Deutscher Caritasverband Regionalprojekt im Bereich Ernährungssicherheit, Wasser-, Sanitär- und
Hygieneversorgung und Schutz
Geneva Call Schutz des Lebens und der Würde von Zivilisten in von Konflikten
betroffenen afrikanischen Ländern durch den Einbezug bewaffneter nichtstaatlicher
Akteure zur Einhaltung humanitärer Standards
Help e. V. Humanitäre Hilfe für die von grenzübergreifenden Konflikten und
Ernährungskrisen betroffene Bevölkerung in Burkina Faso, Mali und Niger
IKRK Regionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und
Kooperationsmaßnahmen
OCHA Unterstützung des Länderbüros des Amts der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und des OCHA
Länderfonds
Oxfam Multisektortale humanitäre Hilfe (Wasser-, Sanitärversorgungs- und
Hygienebereich [WASH], Nahrungssicherung in Notfällen und für vulnerable Gruppen
[EFSVL], Schutz/Protection) im westlichen, zentralen und östlichen Afrika
Durchführungsorganisation Projektbeschreibung
Plan International Multisektorale Schutzmaßnahmen für Kinder und Heranwachsende in der
zentralen Sahelzone (Burkina Faso, Mali und Niger) gegen Gewalt, akute
Unterernährung und Armut
UNHCR Unterstützung malischer Flüchtlinge in Burkina Faso, Mauretanien, Niger und
Binnenvertriebene in Mali
UNICEF Schutzmaßnahmen für bedürftige Kinder in Not und Unterstützung des
Regionalbüros der Humanitarian Action for Children (HAC)
World Food Programm Nahrungsmittelnothilfe für vom Konflikt betroffene Menschen und
Bereitstellung von UNHAS-Flügen
Zur Terrorbekämpfung förderte das Auswärtige Amt den „Workshop on
Designated Non-Financial Businesses and Professions and Counterterrorism
Financing“ durchgeführt vom International Institute of Justice (IIJ).
Zu Projekten der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wird auf das
Schreiben des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der
Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 30. April 2021 samt Anlage
verwiesen.
Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung führten das
Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung folgende
Projekte durch: Aufbau Zentrallogistik der malischen Streitkräfte, Aufbau einer
verstärkten Pioniereinheit und eines zentralen Ausbildungszentrums für das
Pionierwesen sowie Konsolidierung der Zentralwerkstatt der Pionierdirektion
der Streitkräfte.
3. Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Beschaffungen wurden aus
den Mitteln des Ressorts des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) des Jahres 2021 für das
Engagement in Mali umgesetzt (vgl. Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 20/867)?
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, für welche Projekte in Mali
Mittel im Jahr 2021 bewilligt wurden.
Instrument Projekt
Bilaterale Finanzielle
Zusammenarbeit
Performanceorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierung
Unterstützung des nationalen Programms zur Kleinbewässerung
Pistenprogramm Gao II
Städtische Wasserversorgung in Sekundärstädten Malis, Phase IV
Bilaterale Technische
Zusammenarbeit
Studien- und Fachkräftefonds
Programm Dezentralisierung und gute Regierungsführung
Folgevorhaben Dezentralisierung und gute Regierungsführung
PASSIP – Stärkung des nationalen landwirtschaftlichen Beratungs- und
Ausbildungswesens in Mali
Abwasser- und Abfallprogramm „sauberes“ Mali
Sonderinitiative
Eine Welt ohne Hunger
Globalvorhaben (GV) Grüne Innovationszentren in der Agrar- und
Ernährungswirtschaft
Verbesserung der Ernährungssicherheit und Widerstandskraft in der Region
Banamba/Mali durch Anpassung der landwirtschaftlichen
Produktionsmethoden an die Auswirkungen des Klimawandels
GV Ernährungssicherung und Resilienzstärkung
Instrument Projekt
Krisenbewältigung und
Wiederaufbau, Infrastruktur
Förderung der Resilienz gegen Ernährungskrisen und Stärkung lokaler
Mechanismen der gewaltfreien Konfliktbearbeitung in Zentralmali
Stärkung der Resilienz durch verbesserte und diversifizierte
Lebensgrundlagen und nachhaltige Förderung der Gemeindestrukturen in Gao und Ségou
Integrierte Land- und Viehwirtschaft in Gao und Mènaka und Mopti, Mali
Gemeinsam für eine bessere Zukunft – Stärkung der Resilienz von
Gemeinden und Strukturen in der zentralen Sahelzone
Resilienz stärken und Ernährung sichern von lokalen Bedürftigen und
Kooperativen im Norden Malis (Timbuktu, Gourma-Rharus, Bandiagara)
Ausbau sozialer Sicherungsnetze (KfW- UNICEF/WFP)
Building Resilience in the Sahel (UNICEF)
Sahel Resilienz Initiative (WFP)
langfristige Vorhaben der
Zivilgesellschaft
Bildungsprojekt zur Alphabetisierung, besseren Familienplanung, Aufklärung
über Gender-based violence (GBV) und nachhaltigen Landwirtschaft
Verbesserung der Gesundheitssituation unter besonderer Berücksichtigung der
COVID-19-Pandemie in drei ländlichen Bezirken Malis
Ernährungssicherung durch den Aufbau eines „Multifunktionalen Agro-
Pastoralen Ausbildungszentrums“ (MAPAZ)
Stärkung des Wissens- und Kompetenztransfers zwischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen für einen besseren Zugang von Kindern u.
Jugendlichen zu ihren Grundrechten in benachteiligten Regionen Malis
Vorhaben privater deutscher
Träger
Stärkung nachhaltiger Selbsthilfeansätze, solidarischer Wirtschaftssysteme
und aktiver Bürgerschaft in ausgewählten Gemeinden der Regionen Kayes,
Koulikoro, Ségou und Gao
Nachhaltige Verbesserung der Ernährungssituation von Kleinkindern im Alter
von null bis 60 Monaten sowie deren Müttern durch Wissensvermittlung für
verbesserte Nahrungszubereitung in Koulikoro, Mali
Verbesserung der Bildungs-und Gesundheitssituation im Dorf Korokabougou,
Kreis Kolokani
Vorhaben der Kirchen Förderung der partizipativen Innovationsentwicklung, Verbesserung der
Ernährungssicherheit und Erhalt natürlicher Ressourcen in drei Regionen
Stärkung lokaler Strategien zur nachhaltigen Ernährungssicherung und
Ressourcennutzung in fünf Landgemeinden in der Region Koulikoro
Soziale Wiedereingliederung von Rückkehrer*innen nach Mali
Stärkung der Resilienz vulnerabler ländlicher Haushalte im Kreis Kita,
Phase 1
Stärkung der Widerstandsfähigkeit besonders vulnerabler
Bevölkerungsgruppen im Kreis Kadiolo, Phase drei
Vorhaben der Sozialstruktur Regionalprojekt Afrika: Sanitäre Grundversorgung verbessern, lebenswerte
und inklusive Städte gestalten
Förderung integrierter Erwachsenenbildungssysteme in Afrika
Entwicklungspartnerschaft
mit der Wirtschaft
(Auszahlungen)
COVID-19-Unterstützungsmaßnahme (Aufbau von Hygieneeinrichtungen,
Schulungen, Kühlmöglichkeiten für Impfstoffe) (Africa GreenTec Asset
GmbH)
Unterstützung bei der Bereitstellung von Clean Energy (ACCESS SA)
COVID-19-Unterstützungsmaßnahme (Sensibilisierung, Bereitstellung von
präventivem Material (Africa GreenTec Asset GmbH)
Ertüchtigung und Aufbau von dörflichen Stromnetzen mit Hilfe mobiler
Solarkraftwerken (Africa GreenTec Asset GmbH)
Vorhaben der politischen
Stiftungen
Interregionales Projekt zur Förderung des Dialogs zu den Themen Migration,
Wirtschaft und Energie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit
Instrument Projekt
Sonderinitiative
Fluchtursachen bekämpfen,
Flüchtlinge integrieren
Klimawandel als Fluchtursache heute – Faktoren verstehen, Chancen
entwickeln
Verhinderung von Vertreibung und Wahrung der Rechte von Flüchtenden und
Migrantinnen und Migranten in Westafrika
Internationaler Klima- und
Umweltschutz
Internationaler Klima- und Umweltschutz KE5
Dialog und Kooperation für transformative sozial-ökologische Maßnahmen
Berufliche Aus- und
Fortbildung
Finanzierung von Stipendien im Rahmen des Surplace-/
Drittlandstipendienprogramms sowie des Programms für Entwicklungsbezogene
Postgraduiertenstudiengänge (EPOS)
Beiträge an Vereinte
Nationen, ihre
Sondereinrichtungen und andere
internationale Einrichtungen
und
Nichtregierungsorganisationen
(Auszahlungen)
Projekt der Bundesrepublik Deutschland zur finanziellen Unterstützung der
Fünften Allgemeinen Volks- und Wohnungszählung in Mali (RGPH5) –
UNFPA
4. Wie schlüsseln sich die 16 000 von der Bundeswehr im Rahmen von
EUTM Mali ausgebildeten Soldaten konkret auf (bitte jeweils nach
malischen Streitkräften, der gemeinsamen Einsatztruppe der G-5-Sahel-
Staaten und den nationalen Streitkräften der weiteren G-5-Sahel-Staaten
angeben, vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/867)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die zahlenmäßige
Zuteilung des durch EUTM Mali ausgebildeten Personals an Einheiten der
gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahelstaaten (G5 Force Conjointe) und die jeweils
unter nationaler Führung stehenden Einheiten vor.
5. Ist der Bundesregierung die Aussage „Von den 16 000 Soldaten, die
Bamako in Aussicht gestellt hat, sind nicht einmal 10 000 einsatzbereit“
(
https://monde-diplomatique.de/artikel/!5748368) bekannt, und hat sie
sich ggf. dazu eine Auffassung gebildet (wenn ja, welche)?
6. Wie hoch sind Anzahl und Anteil der von der Bundeswehr ausgebildeten
Soldaten, die aktuell
a) nicht einsatzbereit,
b) nicht einsatzfähig
c) oder desertiert bzw. zu bewaffneten islamistischen Gruppen
übergelaufen
sind?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Veröffentlichungen der malischen
Regierung zur Einsatzbereitschaft ihrer Streitkräfte und zu Fällen von
desertierten Soldaten.
7. Welche Mitglieder (Ebene Minister und Staatssekretäre) der
Militärregierung in Mali wurden in Deutschland von bzw. bei der Bundeswehr bzw.
nach Kenntnis der Bundesregierung von den Streitkräften anderer
NATO-Staaten im Rahmen welcher Projekte bzw. Programme
ausgebildet (bitte Ausbildungszeitraum und Ausbildungsort sowie die genaue
Lehrgangs- bzw. Ausbildungsbezeichnung mit angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des
Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf Bundestagsdrucksache 19/23047 wird verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Über Ausbildungsprogramme ausländischer verbündeter Streitkräfte führt die
Bundesregierung keine Übersichten.
8. Welche Mitglieder (Ebene Minister und Staatssekretäre) der
Militärregierung in Mali wurden in Mali bzw. Niger von bzw. bei der Bundeswehr
oder der NATO im Rahmen welcher Projekte bzw. Programme
ausgebildet (bitte Ausbildungszeitraum und Ausbildungsort sowie die genaue
Lehrgangs- bzw. Ausbildungsbezeichnung mit angeben)?
9. Welche Mitglieder der militärischen Führungsebene in Mali wurden in
Mali bzw. Niger von bzw. bei der Bundeswehr oder der NATO im
Rahmen welcher Projekte bzw. Programme ausgebildet (bitte
Ausbildungszeitraum und Ausbildungsort sowie die genaue Lehrgangs- bzw.
Ausbildungsbezeichnung mit angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Bundeswehr führte bisher keine eigenständigen Ausbildungen im Sinne der
Fragestellungen durch. Das Engagement der Bundeswehr in Mali und Niger
erfolgt aktuell im Rahmen der Multidimensionalen Integrierten
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) und von EUTM Mali.
Die NATO führt in Mali und Niger keine Ausbildung durch.
10. Unter wessen Kommandogewalt stehen die 16 000 von der Bundeswehr
ausgebildeten Soldaten in Mali derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte jeweils nach malischen Streitkräften, der gemeinsamen
Einsatztruppe der G-5-Sahel-Staaten und den nationalen Streitkräften der
weiteren G-5-Sahel-Staaten aufschlüsseln)?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung haben in allen Sahelstaaten jeweils die
Staatspräsidenten die Kommandogewalt über die Sicherheitskräfte inne. Sie
üben diese über die Generalstabschefs aus.
Das Kommando über die Gemeinsame Einsatzgruppe der G5-Sahelstaaten hat
derzeit der tschadische Generalmajor Oumar Bikimo inne.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die 16 000 von der
Bundeswehr ausgebildeten Soldaten in Mali nicht die Herrschaft der
Militärregierung unter Assimi Goïta festigen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die von der Bundeswehr
aus-gebildeten malischen Soldaten zur Festigung der Militärregierung in
Mali beitragen?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach dem Putsch im
August 2021 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ergriffen, um zu
verhindern, dass die von der Bundeswehr ausgebildeten malischen Soldaten
zu einer Festigung der Militärregierung beitragen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützte seit dem Putsch im August 2020 die
Bemühungen der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS, der
Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen, Mali nach einer vereinbarten
Übergangsphase wieder zur verfassungsgemäßen Ordnung zurückzuführen.
Die Bundeswehrkontingente der EU-Trainingsmission (EUTM Mali) haben seit
2013 zum Training von ca. 16.000 Soldaten beigetragen. Seit dem Putsch im
August 2020 wurde nur ein kleiner Teil davon ausgebildet. EUTM Mali hatte
das Training als Reaktion auf den Putsch zeitweise völlig ausgesetzt, danach
reduziert, um auf die Machtübernahme zu reagieren. Im Rahmen des
Beschlusses der EU vom 5. April 2022, Kernelemente von Training und Ausbildung, die
geschlossenen Einheiten der malischen Streitkräfte und Nationalgarde
zugutekommten sowie einen Großteil der Unterstützung aus Mitteln der Europäischen
Friedensfazilität in Mali temporär, graduell und reversibel auszusetzen, soll der
bisher in Mali tätige deutsche Anteil von EUTM Mali auf eine Minimalpräsenz
reduziert werden. Ausbildung und taktische Beratung werden bis auf weiteres
ausgesetzt. Es erfolgen ausschließlich Anleitung und Austausch auf
militärpolitischer Ebene.
13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die internationale
Stabilisierungsmission MINUSMA zur Festigung der Militärregierung in Mali
beiträgt (bitte begründen)?
Die Mission der Vereinten Nationen in Mali dient dem Schutz der
Bevölkerung, dem Schutz der Menschenrechte und der Umsetzung des
Friedensabkommens von Algier. Sie unterstützt zusammen mit der westafrikanischen
Regionalorganisation ECOWAS die Bemühungen, den Transitionsprozess in Mali
möglichst zeitnah geordnet abzuschließen und die Rückkehr zur
verfassungsmäßigen Ordnung zu bewerkstelligen.
14. Sind der Bundesregierung Fälle im Rahmen der Ausbildungsmission
EUTM in Mali und Niger bekannt, bei denen von der Bundeswehr oder
von anderen Nationen ausgebildete malische Soldaten desertierten oder
sich mit Waffengewalt gegen die Ausbildernationen richteten, und wenn
ja, wie viele dieser Vorfälle gab es?
Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Auf
die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
15. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU
keine Sanktionen gegen den neuen Präsidenten Malis, Assimi Goïta,
verhängt (vgl. Beschluss [GASP] 2022/157 des Rates vom 4. Februar 2022
zur Änderung des Beschlusses [GASP] 2017/1775 des Rates über
restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali)?
16. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Verhängung von
Sanktionen gegen den Anführer der malischen Militärregierung Assimi
Goïta?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Union hat auf die Verzögerung der Transition durch die
Übergangsregierung mit zielgerichteten Sanktionen gegen zentrale Verantwortliche
der Verzögerung reagiert. Die Bundesregierung stimmt sich zu
Sanktionsmaßnahmen eng innerhalb der Europäischen Union und mit anderen Partnern ab.
Alle Maßnahmen der Europäischen Union müssen durch den Rat der
Europäischen Union beschlossen werden. Zu internen Beratungen äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
17. Ist die Militärregierung in Mali nach Ansicht der Bundesregierung
legitim im Amt (bitte begründen)?
Die Bundesregierung drängt zusammen mit internationalen Partnern auf eine
möglichst rasche Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen, demokratischen
Ordnung und einer demokratisch legitimierten Zivilregierung. Die malische
Transitionsregierung wird geführt von Transitionspräsident Assimi Goïta und dem
zivilen Premierminister Choguel Kokalla Maiga. Dem Kabinett gehören neben
vier Angehörigen der malischen Streitkräfte auch 21 zivile Ministerinnen und
Minister an. Diese Staatsführung verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung
über Rückhalt in der Bevölkerung und wird von Nachbarstaaten, der
westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS und den Vereinten Nationen als
Regierung außerhalb der verfassungsgemäßen Ordnung betrachtet. Dem
schließt sich die Bundesregierung an.
18. Inwieweit haben Aufforderungen der amtierenden malischen
Militärregierung an die französische Regierung zum sofortigen Abzug der
französischen Streitkräfte aus Mali nach Kenntnis der Bundesregierung
völkerrechtliche Bindungskraft (vgl.
https://de.euronews.com/2022/02/18/m
ali-fordert-sofortigen-abzug-der-franzosischen-soldaten)?
Mali hat am 2. Mai 2022 angekündigt, das Statusabkommen als Grundlage für
die Präsenz französischer Streitkräfte zu kündigen. Eine rechtlich bindende
Kündigung ist der Bundesregierung bislang nicht bekannt. Die Erklärung der
malischen Regierung vom 18. Februar 2022 erfolgte im Nachgang zur
Ankündigung Frankreichs und weiterer 28 Staaten und internationaler Organisationen
vom 17. Februar 2022, die Kräfte der Missionen Barkhane und Takuba aus
Mali abzuziehen und bezieht sich auf diese. Sie stellt keine völkerrechtlich
wirksame Kündigung der fortgeltenden Abkommen bzw. keinen wirksamen
Widerruf der allgemeinen Einladung dar.
19. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine verstärkte
Zusammenarbeit der malischen Militärregierung mit der Türkei (
https://www.germa
n-foreign-policy.com/news/detail/8848), und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass die Türkei in Bamako ein
Sprachlabor für malische Soldaten eröffnet hat, die nach Sprachkursen dort
militärische Lehrgänge in der Türkei besuchen. Verteidigungsminister Camara
besuchte am 5. April 2022 die Türkei. Nach Angaben des türkischen
Verteidigungsministeriums waren bilaterale und regionale Verteidigungs- und
Sicherheitsfragen Inhalt des Gesprächs mit dem türkischen Verteidigungsminister
Akar.
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) zu
Gesprächen, politischen Verhandlungen und offiziellen Arbeitsbesuchen
seit dem 1. Januar 2022 von Vertretern der
a) Russischen Föderation und der Militärregierung von Mali,
b) Russischen Föderation und der Regierung Nigers,
c) Russischen Föderation und der französischen Regierung
über die militärische Kooperation in Mali bzw. Niger, und wenn ja,
welche?
Am 11. März 2022 wurden der malische Verteidigungsminister Sadio Camara
sowie der Inspekteur der malischen Luftwaffe Alou Boi Diarra in Moskau
durch den stellvertretenden Verteidigungsminister der Russischen Föderation
Alexander Fomin zu einem Arbeitstreffen empfangen, bei dem nach der
Bundesregierung vorliegenden Medienberichten Projekte der
Verteidigungszusammenarbeit sowie regionale Sicherheitsfragen in Westafrika erörtert worden
sein sollen. Zu Gesprächen, politischen Verhandlungen oder offiziellen
Arbeitsbesuchen von Vertretern der Russischen Föderation in Niger liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bilaterale Kontakte zwischen Frankreich und
der Russischen Föderation auf Regierungsebene erfolgten in diesem Zeitraum
vielfach. Über die Inhalte der Gespräche liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
21. Gibt es zwischen dem deutschen und dem russischen Militär in Mali
Kon-takte (vgl.
https://www.dw.com/de/mali-franzosen-gehen-die-russe
n-kommen/a-60362170)?
Wenn ja, seit wann, wie häufig, und in welchem Rahmen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte von den in Mali eingesetzten
Bundeswehrangehörigen nur der Verteidigungsattaché gelegentliche multilaterale
Begegnungen mit dem russischen Militärattachéstab, die sich aus seinem
Aufgabenbereich ergeben. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine im Februar 2022 wurden die Kontakte eingestellt.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu
a) einer möglichen Präsenz von Einheiten der Gruppe Wagner in Niger,
b) der militärischen Ausrüstung der Gruppe Wagner in Mali bzw. Niger,
c) dem Auftrag und den Zielen der Gruppe Wagner in Mali bzw. Niger,
und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Präsenz der sog. Wagner-
Gruppe in Niger vor. Die Regierung der Republik Niger hat diese öffentlich als
Söldner-Organisation bezeichnet, von deren Präsenz im benachbarten Mali sie
sich bedroht fühle.
Russland hat seit Ende 2021 zusätzliche Sicherheitskräfte nach Mali verlegt,
die häufig keine regulären russischen Uniformen oder Hoheitsabzeichen tragen.
Eine derartige Militärunterstützung durch nicht eindeutig zuzuordnende
Spezialisten wird insbesondere durch die westliche Öffentlichkeit als Engagement der
sog. Wagner-Gruppe wahrgenommen. Russland nutzt die sogenannte Wagner-
Gruppe als Instrument zur Durchsetzung seiner Interessen im Ausland, bei der
die russische Regierung eine unmittelbare Zuschreibung zu staatlichem
Handeln vermeiden will.
Darüber hinaus kann die Frage nicht offen beantwortet werden.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf
die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes
über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer
wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf
die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und
Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern
könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese
Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
23. Ist die Unterstützung der Militärregierung in Mali durch
Bundeswehrsoldaten nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Selbstverständnis der
Bundeswehr als Parlamentsarmee, die rechtsstaatlichen und
demokratischen Grundsätzen zu folgen hat, vereinbar (bitte begründen)?
Die Einsätze der Bundeswehr in Mali erfolgen auf völkerrechtlichen
Grundlagen (z. B. VN-Sicherheitsratsresolutionen sowie EU-Ratsbeschlüssen) im
Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit (VN, EU) sowie, darauf
aufbauend, auf Grundlage jährlich neu erteilter Mandate des Deutschen
Bundestages. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten in Mali leisten einen wichtigen
Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und der Umsetzung des
Friedensabkommens.
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Personenpotenzial
bewaffneter islamistischer bzw. dschihadistischer Widerstandsgruppen in
Mali und deren militärische Ausrüstung seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich das Personenpotenzial bewaffneter
islamistischer bzw. dschihadistischer Widerstandsgruppen in Mali erhöht.
Hauptgrund ist das Entstehen des dschihadistischen Dachverbandes Jama’at Nusrat
al-Islam wal-Muslimin (JNIM) im Jahr 2017 sowie des sogenannten
Islamischen Staates Große Sahara (ISGS) im Jahr 2015, der seit März 2022 unter der
Bezeichnung Islamischer Staat Sahel Provinz (ISSP) agiert.
Darüber hinaus kann die Frage nicht offen beantwortet werden.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf
die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2 BNDG
besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten
würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen
und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der
Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu.
Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender
Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und die
Intensität terroristischer Anschläge, die islamistischen bzw. dschihadistischen
Widerstandsgruppen zuzurechnen sind, in Mali seit dem Jahr 2010
entwickelt?
Offen zugängliche Statistiken zeigen seit 2010 einen deutlichen Anstieg der
Zahl von Anschlägen in Mali, die wahrscheinlich einen terroristischen
Hintergrund haben.
26. Wie viele ausländische Geiseln befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Gewalt dschihadistischer bzw. islamistischer
Widerstandsgruppen in Mali (vgl.
https://www.rnd.de/politik/franzoesisc
he-ex-geisel-sophie-petronin-kehrt-nach-mali-zurueck-ein-jahr-nach-ihre
r-befreiung-SMX5GH6FRRCKRCMFM4N2G5XNDA.html, bitte nach
Nationalität, Beginn der Geiselnahme sowie Name der Gruppierung der
Geiselnehmer, soweit bekannt, aufschlüsseln)?
27. In wie vielen Fällen seit 2020 kam es in Mali oder Niger nach Kenntnis
der Bundesregierung zu Verhandlungen zwischen Frankreich oder der
Bundes-regierung mit der jeweiligen Regierung in Mali bzw. Niger oder
mit dschihadistischen bzw. islamistischen Widerstandsgruppen über die
Freilassung ausländischer Geiseln (vgl. ebd.)?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Eingedenk des Schutzes betroffener Personen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht zu Entführungsfällen und Geiselnahmen im Ausland. Bei
einer Veröffentlichung entsprechender Informationen könnte Leib und Leben
der betroffenen Personen einer zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt werden.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellung Malis im
sog. Human Development Index seit 2013 entwickelt, und welche
Schlussfolge-rungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
aus der Entwicklung?
Der Human Development Index (HDI) des Entwicklungsprogramms der
Vereinten Nationen (UNDP) gibt für Mali seit 2013 folgende Werte an (vgl. https://
hdr.undp.org/en/countries/profiles/MLI):
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Indexwert 0,413 0,419 0,417 0,422 0,427 0,431 0,434
Der HDI alleine löst keine Entscheidungen der Bundesregierung aus, vielmehr
bildet er einen Indikator in einer Vielzahl von entscheidungsrelevanten
Datenpunkten und Faktoren.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
29. Wie hat sich die Stellung Malis nach Kenntnis der Bundesregierung im
Korruptionswahrnehmungsindex seit 2013 entwickelt und welche
Schluss-folgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
aus der Entwicklung?
Im von Transparency International ermittelten Korruptionswahrnehmungsindex
nahm Mali 2021 Rang 136 von 180 aufgeführten Staaten ein (vgl.
www.transpa
rency.org/cpi/2021). Der für Mali ermittelte Indexwert entwickelte sich wie
folgt.
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Indexwert 28 32 35 32 31 32 29 30 29
Der Korruptionswahrnehmungsindex alleine löst keine Entscheidungen der
Bundesregierung aus, vielmehr bildet er einen Indikator in einer Vielzahl von
entscheidungsrelevanten Datenpunkten und Faktoren.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse hinsichtlich privater
Rücküberweisungen von malischen Staatsbürgern in Deutschland nach Mali, und
wenn ja, welchen Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) Malis machen
nach Kenntnis der Bundesregierung private Rücküberweisungen von
malischen Staatsbürgern in Deutschland nach Mali aus (vgl.
https://internati
onalepolitik.de/de/flucht-aus-der-verantwortung)?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten im Sinne der Fragestellung.
31. Wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes fast zehnjähriges sog.
Engagement in Mali vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Zahl an
hilfsbedürftigen Menschen in Mali und der stetig wachsenden
finanziellen Hilfe ausländischer Staaten, zunehmender terroristischer Anschläge
und einer Verschärfung der allgemeinen Sicherheitslage (vgl. Antwort zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/867 sowie
https://www.sueddeuts
che.de/politik/konflikte-rund-140-tote-bei-terrorangriffen-in-mali-und-ni
ger-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211205-99-266257 und https://
www.rnd.de/politik/mali-dutzende-tote-und-verletzte-bei-schwerem-terro
rangriff-auf-militaerlager-IP6PHEWIT55MHS5XPA7KVVTI2M.html)?
Die Situation in Mali ist geprägt von vielfältigen und komplexen
Herausforderungen (u. a. Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Ressourcenknappheit,
Präsenz international vernetzter Terrorgruppen), die Mali als eines der am
wenigsten entwickelten Länder weltweit nicht alleine bewältigen kann. Das
deutsche Engagement hat vielfach zur Verbesserung der Lage der Menschen
beigetragen. Angesichts der gewaltigen Veränderungen konnte aber selbst das
sehr umfangreiche und gut koordinierte Engagement einer Vielzahl
internationaler Partner die Verschlechterung der Sicherheitslage v. a. seit 2017 und die
Zunahme hilfsbedürftiger Menschen gerade seit 2020 oft nur verlangsamen,
aber nicht immer verhindern.
32. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
über Proteste oder Demonstrationen der malischen Zivilgesellschaft
gegen die Präsenz französischer oder weiterer ausländischer Streitkräfte im
Allgemeinen (vgl.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/
8848), und wenn ja, wie haben sich diese Demonstrationen nach
Kenntnis der Bundes-regierung seit 2020 entwickelt (bitte Orte mit angeben)?
Mehrfach wurden bei Demonstrationen in Bamako Rufe nach einem Abzug
Frankreichs laut. Da diese zuletzt nur wenige hundert Menschen umfassten,
lässt sich daraus ein Trend bezüglich antifranzösischer Meinungsäußerungen
bei Demonstrationen nicht statistisch signifikant bestimmen.
Seit 2021 kam es vereinzelt zu kleineren Demonstrationen von lokalen
Bevölkerungsgruppen gegen MINUSMA.
33. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die „anti-französische[n]
Ressentiments […] in den letzten Jahren in Mali gewachsen“ sein sollen, und
wenn ja, kann sie angeben, warum dies so ist (vgl.
https://www.nzz.ch/in
ternational/frankreich-kuendigt-abzug-aus-mali-an-ld.1670277, bitte
ausführen)?
Die Bundesregierung nimmt wahr, dass in Teilen der malischen Bevölkerung
und Politik antifranzösische Ressentiments in den letzten Jahren entstanden
oder gewachsen sind. Die Ursachen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung vielschichtig. Sie umfassen u. a. gezielte antifranzösische Propaganda
ebenso wie übersteigerte Erwartungen in die Möglichkeiten französischer
Unterstützung im Land v. a. im Antiterrorkampf. Die Faktoren lassen sich auf
Basis der vorliegenden Daten weder abschließend ermitteln noch quantifizieren
oder gewichten. Zugleich bleibt eine hohe Wertschätzung für Frankreich
bestehen, die sich z. B. in einer umfangreichen Migration in das Land und der
Entsendung vieler Kinder auf französische Schulen und Universitäten
widerspiegelt.
34. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ressentiments gegen das
deutsche Engagement in Mali entstanden oder gewachsen (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse von gewachsenen
Ressentiments gegen das deutsche Engagement in Mali vor.
35. Wie viele Zivilisten wurden im Verlauf des sogenannten Kampfes gegen
mutmaßliche Dschihadisten in Mali in den vergangenen zehn Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung getötet?
Belastbare Informationen, die eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung
ermöglichen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
36. Wie viele Bundeswehrsoldaten waren bislang im Rahmen von EUTM
Mali und MINUSMA im Einsatz?
Mit Stand vom 8. April 2022 waren bislang 5.002 Soldatinnen und Soldaten bei
EUTM Mali und 12.718 Soldatinnen und Soldaten bei MINUSMA eingesetzt.
37. Wie viele deutsche Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Verletzungen seit dem Beginn der Missionen MINUSMA und EUTM
Mali davongetragen und mussten infolgedessen nach Deutschland
zurückverlegt werden?
In wie vielen Fällen kam es gegebenenfalls zu bleibenden körperlichen
oder psychischen Erkrankungen der betreffenden Soldaten?
38. Wie haben sich die einsatzbedingten psychischen Erkrankungen bei
Bundeswehrsoldaten, die im Rahmen von EUTM Mali und MINUSMA
eingesetzt wurden, seit 2013 entwickelt?
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.
Seit Beginn der Missionen MINUSMA und EUTM Mali wurden insgesamt 77,
davon 57 deutsche Kontingentangehörige MINUSMA und 20 deutsche
Kontingentangehörige EUTM Mali verletzt und deshalb nach Deutschland
zurückverlegt. Die Zahlen umfassen unterschiedslos alle traumatischen Verletzungen.
Eine Differenzierung zwischen vorübergehenden, länger
behandlungspflichtigen und bleibenden traumatischen Schäden oder Erkrankungen ist auch
aufgrund von eventuell bestehenden Überschneidungen mit nicht einsatzbedingten
Schädigungen der Betroffenen nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird
auch auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1438 verwiesen.
Die Zahlen der einsatzassoziierten psychischen Störungen (Posttraumatische
Belastungsstörung – PTBS und andere psychische Störungen) werden für beide
Einsätze zusammen erfasst. Dies dient dem besonderen Schutz der
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, da aufgrund der teilweise geringen Fallzahlen
gegebenenfalls Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich wären. Für die Jahre 2013
bis 2015 wurden für die Einsätze EUTM Mali und MINUSMA keine
einsatzbedingten psychischen Störungen gemeldet.
2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt
8 10 22 30 20 14 104
39. Fanden seit Januar 2021 Reisen von Vertretern der Bundesregierung im
Amtsbereich des Auswärtigen Amts (AA), des BMZ,
Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) und des BMVg in die Nachbarländer Malis
statt (wenn ja, bitte nach Vertretern, Zeitraum, Zweck und Anlass der
Reisen sowie Ergebnissen aufschlüsseln)?
Land Reisende Zeitraum Zweck/Anlass Ergebnisse
Senegal Bundesminister für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung, Gerd
Müller
17.–18.06.21 Besuch des Institut Pasteur de Dakar
und Gespräch mit dem
senegalesischen Wirtschaftsminister zur
Impfstoffproduktion in Senegal
Intensiver Austausch
auf politischer und
Fachebene zur
Vorbereitung deutscher
Unterstützung
Niger
Bundesverteidigungsministerin Christine
Lambrecht
08.–10.04.22 Einsatzreise und Kontingentbesuch Intensiver Austausch
mit den Kontingenten
und dem nigrischen
Verteidigungsminister
Senegal Staatssekretär im
Bundesministerium
für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung, Jochen
Flasbarth
21.–22.03.22 Teilnahme am Weltwasserforum;
Eröffnung der
entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen,
bilaterale Gespräche
Intensiver Austausch
mit politischer
Führung
Land Reisende Zeitraum Zweck/Anlass Ergebnisse
Niger Parlamentarische
Staatssekretärin bei
der Bundesministerin
der Verteidigung
Siemtje Möller
06.–07.05.22 Einsatzreise und Kontingentbesuch Intensiver Austausch
mit den Kontingenten
Niger
Bundesaußenministerin Annalena
Baerbock
13.–15.04.22 Gespräche zur politischen und
Sicherheitslage sowie zu Auswirkungen des
Klimawandels
Intensiver Austausch
mit politischer
Führung und
Zivilgesellschaft
40. Hat sich die Bundesregierung zu der Ernennung des Premierministers
Albert Ouedraogo durch die Militärregierung in Burkina Faso für eine
dreijährige Übergangszeit (vgl. IAP-Courier vom 7. März 2020) eine
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese gegebenenfalls?
Die Bundesregierung drängt auf eine Einigung der Übergangsregierung mit der
westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS, um eine möglichst rasche
Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung zu erreichen.
41. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem Beschuss von
Demonstranten durch französische Soldaten eines Militärkonvois an der Grenze
zwischen Burkina Faso und Mali am 20. November 2021, und wenn ja,
welche (vgl.
https://www.rnd.de/politik/franzoesische-soldaten-schiesse
n-auf-demonstranten-in-burkina-faso-GSK3YRIZDFJP2MJDKUCP6GL
LKM.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
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