[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen
Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1293 –
Einführung des Mobilfunkstandards neuer Generation (6G)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2021 wurde von dem Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI) und
dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik (IAF) in Berlin
erstmals eine Datenübertragung mit Mobilfunktechnik der nächsten
Generation (6G) durchgeführt (
https://www.heise.de/news/Meilenstein-im-6G-Mobilfu
nk-Stabile-Terahertz-Uebertragung-ueber-100-Meter-6171100.html). 6G
dringt mit 155 GHz und mehr in den Terahertz-Bereich vor, um die
Übertragungsraten des aktuellen 5G-Mobilfunkstandards weiter zu erhöhen, wodurch
sich jedoch die Notwendigkeit einer Leistungsverstärkung des Funksignals
ergibt (ebd.).
An der Entwicklung der technischen Standards des 6G-Mobilfunks ist das
südkoreanische Unternehmen LG Electronics maßgeblich beteiligt, das für die
nicht erlaubte und nicht abstellbare Rückübertragung von Nutzerdaten seiner
smarten Fernseher an das Unternehmen im Jahr 2014, wie auch das
Bundeskanzleramt, einen Big Brother Award bekam (
https://netzpolitik.org/2014/big-
brother-awards-2014-negativ-preise-fuer-bundeskanzleramt-meinfernbus-
cscund-rwe/).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
wird ausgeführt, dass Vorgaben „security-by-design/default“ eingeführt
werden und ein „Recht auf Verschlüsselung“ besteht (
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800,
S. 16).
Der Branchenverband Bitkom fordert in einer Grundsatzerklärung ein „klares
Verbot, IT staatlicherseits absichtlich zu schwächen oder den Einsatz von IT-
Schutzmaßnahmen einzuschränken – egal ob Back- oder Frontdoor“. Aus
technischer Sicht sei eine Verschlüsselung entweder sicher oder eben nicht
(
https://www.heise.de/news/Crypto-Wars-Bitkom-fordert-klares-Verbot-von-s
taatlichen-Backdoors-4989269.html).
Die Erforschung der 6G-Technologie soll in Deutschland bis zur geplanten
Fertigstellung der technischen Standards im Jahr 2025 mit rund 700 Mio. Euro
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert
werden (
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/karlicz
ek-6g-wird-unsere-kommu-ngstechnologie-von-uebermorgen.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1667
20. Wahlperiode 04.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
3. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
So ließ das Bundesministerium 2021 verlauten, dass bis zu 250 Mio. Euro
(von den oben genannten 700 Mio. Euro) für Erforschung von Technik in
Bezug auf 6G eingesetzt werden sollen und kündigte weitere
Förderungsmaßnahmen an, die „den schnellen Transfer der 6G-Technologie in innovative
Produkte“ sicherstellen (
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilunge
n/de/karliczek-wir-wollen-bei-6g-an-der-spitze-sein.html). Dies soll durch die
Richtlinie zur Förderung der „6G-Industrieprojekte zur Erforschung von
ganzheitlichen Systemen und Teiltechnologien für den Mobilfunk der 6.
Generation“ umgesetzt werden (
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachu
ngen/de/2021/09/2021-09-13-Bekanntmachung-6G.html). Neben der
maßgeblichen Gestaltung von zukünftigen Kommunikationstechnologien sei ein
weiteres wichtiges Ziel, wesentliche und insbesondere (sicherheits-)kritische
Systeme bzw. Systemkomponenten deutscher und europäischer Lieferanten in
zukünftigen Kommunikationsnetzwerken einsetzen zu können, um „einen
wichtigen Schritt hin zur technologischen Souveränität Deutschlands und Europas
zu gehen“ (ebd.).
6G wird die bei 5G bereits gestartete Entwicklung, dass eine Trennung von
Kernnetz und Antennennetz immer schwieriger wird, weiter verstärken:
„Nach der Bereitstellung von 6G-Netzwerken werden Edge Computing und
Core Computing als Teil eines kombinierten Kommunikations-/Computing-
Infrastruktur-Frameworks sehr viel nahtloser integriert sein“ (https:// w w
w.computerweekly.com/de/definition/6G). Bei 5G werden beim Antennennetz
weiterhin chinesische Zulieferer wie Huawei und ZTE in Deutschland
eingesetzt, beim 5G-Kernnetz setzen die Anbieter auf Ericsson (
https://www.boers
e-frankfurt.de/nachrichten/7f743125-5cf4-4b09-8aac-0e32b87d411c).
Ein Thema, welches bei Mobilfunk und bei der Einführung von neuen
Techniken beim Mobilfunk regelmäßig auftritt, sind Sorgen um die Auswirkungen
der Strahlung auf Menschen und Umwelt. Der Leiter des Zentrums 6G-life an
den Technischen Universitäten in Dresden und München, welches von der
Bundesregierung durch die obigen Maßnahmen gefördert wird, hält
Vorbehalte wegen schädlicher Strahlung für unbegründet. „Weder 5G noch 6G seien
gefährlich für die Gesundheit, ist der Professor überzeugt“ (
https://www.gole
m.de/news/nachfolger-von-5g-deutschland-beginnt-mit-forschung-an-6g-210
7-158007.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Unternehmen LG Electronics ist nicht Teil der deutschen 6G-Initiative. Die
Mobilfunktechnik 6G ist ein internationaler Standard, so dass weltweit eine
Vielzahl von Unternehmen und Einrichtungen aus verschiedenen Ländern an
der Entwicklung von 6G beteiligt sind. Aus Sicht der Bundesregierung ergibt
sich aus dem genannten Vorfall kein Zusammenhang zu zukünftigen 6G-
Systemen.
1. Welche relevanten Forschungsgebiete hat die Bundesregierung für die
Förderung in Bezug auf 6G identifiziert?
Die Bundesregierung hat folgende relevante Forschungsgebiete identifiziert:
● Konzepte für öffentliche und nichtöffentliche Mobilfunknetze, die auf
gesellschaftliche Bedarfe und speziell auf zentrale Industriezweige
Deutschlands zugeschnitten sind,
● hochleistungsfähige Funkschnittstellen in Bezug auf Datenrate,
Spektrumsnutzung, Zuverlässigkeit, Latenz und Energieverbrauch,
● Technologien und Ansätze für resiliente, sichere und hochzuverlässige
Kommunikationssysteme und Netze (drahtlos, Glasfaser, nicht-terrestrische
Netze),
● Mobilfunknetze als Infrastruktur für mobile, netzunterstützte KI- und
Rechendienste,
● Konzepte für Flächenabdeckung durch ultrabreitbandige intelligente und
aktiv anpassbare 6G-Antennensysteme für Gigahertz- und Terahertz-
Frequenzbereiche,
● Begleitforschung zu den möglichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt.
Die genannten Forschungsgebiete werden ganzheitlich in mehreren
Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und
weiteren Maßnahmen anderer Ressorts adressiert.
2. Wie ist es geplant, die 700 Mio. Euro (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) Fördergelder nach den identifizierten Gebieten zu verteilen (bitte
Mittel nach Forschungsgebiet aufschlüsseln)?
Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes für Erforschung und Entwicklung von
6G-Systemen wird die Aufteilung der Fördergelder in Maßnahmen gruppiert.
Die Maßnahmen werden vom BMBF verantwortet.
Maßnahme Fördermittel
Vier 6G-Forschungs-Hubs, eine Plattform für zukünftige Kommunikationstechnologien
und 6G 260 Mio. Euro
6G-Industrieprojekte 215 Mio. Euro
Weitere Maßnahmen im Rahmen des Forschungsprogramm Kommunikationssysteme
„Souverän. Digital. Vernetzt.“ im Zusammenhang mit 6G, die noch in Vorbereitung bis
2025 sind.
225 Mio. Euro
Summe 700 Mio. Euro
3. Wie ist es geplant, die 700 Mio. Euro Fördergelder bis 2025 nach Jahren
zu verteilen?
Die Fördergelder in Höhe von 700 Mio. Euro wurden folgendermaßen auf die
Jahre verteilt (Soll-Werte):
Maßnahme Gesamtfördermittel* 2021* 2022* 2023* 2024* 2025*
Vier 6G-Forschungs-Hubs, eine
Plattform für zukünftige
Kommunikationstechnologien und 6G
260,00 7,02 54,28 74,56 65,16 58,99
6G-Industrieprojekte 215,00 6,89 40,59 57,67 59,43 50,42
* in Mio. Euro
Für die in der Antwort zu Frage 2 genannten weiteren Maßnahmen im Rahmen
des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital.
Vernetzt.“ im Zusammenhang mit 6G kann noch keine Aufteilung der Fördergelder
angegeben werden, da sich die Maßnahmen noch in Vorbereitung befinden.
4. Wie viele Mittel der 700 Mio. Euro Fördergelder wurden bereits im Jahr
2021 bewilligt und ausgeschüttet (bitte nach Forschungsgebieten listen)?
Die folgenden Fördergelder wurden im Jahr 2021 im Rahmen der in der
Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen bewilligt und ausgeschüttet (Ist-
Werte):
Maßnahme Bewilligungsvolumen 2021 Mittelabfluss 2021
Vier 6G-Forschungs-Hubs, eine Plattform für
zukünftige Kommunikationstechnologien und 6G 182,84 Mio. Euro 6,99 Mio. Euro
6G-Industrieprojekte 35,26 Mio. Euro 6,87 Mio. Euro
Summe 218,10 Mio. Euro 13,86 Mio. Euro
5. Welche Forschungsgebiete wurden bisher für die Förderung in Bezug auf
5G identifiziert?
In Bezug auf die identifizierten Forschungsgebiete wird auf die Anlagen 1 bis 3
in der Antwort auf die Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/27677 verwiesen.
Aus Sicht der Bundesregierung ergaben sich bisher folgende
Forschungsschwerpunkte zu 5G:
● drahtlose Kommunikation mit niedriger Latenz und hoher Zuverlässigkeit,
● Integration von Kommunikationsbussen zur industriellen Kommunikation
bzw. echtzeitfähiges industrielles Ethernet in 5G-Netzen mittels Software
Defined Networks (SDN),
● 5G-Netze für ein taktiles Internet in Anwendungsfeldern wie z. B. Industrie
4.0, autonomes vernetztes Fahren und Maschinen in Bau- und
Landwirtschaft,
● 5G-Netze mit interoperablen Schnittstellen und modularem Aufbau in
Testfeldern,
● 5G-Netze für medizinische Anwendungen,
● Nichtöffentliche 5G-Netze (Campusnetze),
● Virtualisierungstechnologien für Kommunikationssysteme,
● Untersuchungen in Bezug auf die mit 5G verbundenen elektromagnetischen
Felder (Immissionen, Expositionen, mögliche gesundheitliche
Auswirkungen, mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert
insbesondere die Entwicklung und Erprobung privater Funknetze („5G-
Campusnetze“) in unterschiedlichen Anwendungsbereichen der Wirtschaft.
Forschungsschwerpunkte sind dabei die sichere, performante und
energieeffiziente Nutzung von offenen Schnittstellen und Virtualisierungstechnologien für
Kommunikationssysteme. Ein Teil der Entwicklungen erfolgt gemeinsam mit
Frankreich.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert derzeit
50 Projekte, wie z. B. Optimierungen der Lichtsignalanlagen zur Verbesserung
des Verkehrsflusses, Waldbrandbekämpfung, Fernwartungen von
Industrieanlagen, Unterstützung der Hafenlogistik, nachhaltige Agrarwirtschaft, Chancen
und Grenzen im Rettungswesen, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
oder Überwachung des Waldes, um frühzeitig eine Brandgefahr oder einen
Schädlingsbefall zu erkennen. Es wird auf die im Internet veröffentlichten
Informationen auf der Webseite des BMDV verwiesen.
6. Welche Forschungsgebiete wurden bisher mit welcher Mittelausstattung
bei 5G von der Bundesregierung gefördert?
In Bezug auf die identifizierten Forschungsgebiete wird auf die Anlagen in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/27677 verwiesen. Eine Übersicht über die Förderung von bereits
begonnen Projekten ist der Anlage zu entnehmen.
Darüber hinaus sind folgende neue Forschungsgebiete seitens der
Bundesregierung identifiziert:
● „Campusnetze“ (BMWK, Fördervolumen 33 Mio. Euro; Leitprojekt
„CampusOS“ plus Satellitenprojekte, Laufzeit Januar 2022 bis März 2025):
Durch die drahtlose Vernetzung basierend auf 5G-Technologien von
Produktionsstätten, Anlagen, Logistiksystemen und anderen relevanten
Wirtschaftsbereichen und Einrichtungen wird die effektive und sichere
Vernetzung von Unternehmen in spezifischen Anwendungsfeldern ermöglicht.
● Deutsch-Französische Ökosysteme für private Funknetze (BMWK,
Fördervolumen 9,24 Mio. Euro; vier Projekte, Laufzeit Januar 2022 bis Dezember
2024): Ziel ist eine flexible Ausgestaltung von Campusnetzen durch
deutsche und französische Technologieanbieter und Nutzer aus der Wirtschaft
(Anwendungsfelder z. B. Vernetzung von Industriegebieten und
Operationssäle). Die Vorhaben entwickeln und erproben gemeinsame Innovationen im
Bereich der virtualisierten 5G-Subsysteme und Komponenten.
● „Open RAN Cities“ und „Open RAN Labs“ (BMDV, Fördervolumen
29 Mio. Euro): Erforschung und Erprobung der Open RAN Technologie
unter Real- bzw. Laborbedingungen. Insgesamt werden neue, softwarebasierte
Netztechnologien bis 2024 mit 300 Mio. Euro gefördert.
Für den Bereich der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der
elektromagnetischen Felder wurden in der Ressortforschung des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Forschungsvorhaben initiiert, um die sich verändernde Exposition der
Bevölkerung zu erfassen und mögliche Wirkungen von höheren, bisher nicht für
Mobilfunk genutzten Frequenzbereichen (über 20 Gigahertz) zu untersuchen. In den
nachfolgenden Bereichen hatten solche Vorhaben einen Bezug zu 5G:
● Im Bereich Dosimetrie wurden Forschungsvorhaben zu sogenannten
Beamforming-Antennen, zur Machbarkeit einer Smartphone-App zur
Expositionsabschätzung und zu „Smart Cities“, einer Abschätzung der
Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche 5G-Mobilfunktechnologien
anhand modellierter Zukunftsszenarien, initiiert (Gesamtvolumen 996 198
Euro).
● Da Frequenzen über 20 Gigahertz (sogenannte „Millimeterwellen“) eine
geringe Eindringtiefe von einem Millimeter und weniger in den menschlichen
Körper aufweisen, werden derzeit mögliche Wirkungen von 5G-
spezifischen Frequenzen an Zellen der Körperoberfläche untersucht
(Gesamtvolumen 1 167 818 Euro).
● Da zukünftige Mobilfunkstandards noch höhere Frequenzbereiche nutzen
dürfen, wurden für den Terahertzbereich in der Vergangenheit bereits das
genotoxische Schädigungspotential untersucht sowie Verfahren zur
Ermittlung der Exposition entwickelt (Gesamtvolumen 996 071 Euro).
Überdies wurden mit dem Vorhaben „UTAMO“ insbesondere der
Energiebedarf des Mobilfunks und der Bedarf an Rohstoffen (insbesondere der kritischen
Rohstoffe) untersucht. Dazu sollten anhand eines bilanzierenden Modells alle
relevanten Daten ermittelt werden, um zu untersuchen, welchen Energie- und
Rohstoffbedarf für die Herstellung, Nutzung und Entsorgung die jeweiligen
Bereiche des Mobilfunks, also die Übertragungsnetze und -anlagen und die
Endgeräte wie Smartphones und Tablets, beitragen. Mit dem Modell sollen
zukünftige Entwicklungspfade (erkennbare zukünftige Übertragungstechnik,
Absatzzahlen und Nutzungsdauer) dargestellt und Szenarien über mögliche
Effizienzmaßnahmen berechnet werden. Das Gesamtvolumen für dieses Vorhaben
beträgt 368 751 Euro.
7. Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit
der Förderung von 5G gezogen, und wie sind diese bei der
Identifizierung von Forschungsgebieten und der Verteilung der Forschungsgelder
bei 6G eingeflossen?
Durch eine langfristig angelegte und gezielte Förderung der drahtlosen
industriellen Kommunikation mit 5G und das Zusammenbringen verschiedener
Anwenderbranchen wie Industrie 4.0 mit der Telekommunikationsbranche
konnten wichtige Erfolge erzielt werden. Dazu zählen z. B. das Einbringen von
Anforderungsdefinitionen von für Deutschland wichtigen Anwendungsszenarien
in die Standardisierung von 5G, weltweite erste nichtöffentliche 5G-Netze (5G-
Campusnetze) sowie die Gründung der „5G Alliance for Connected Industries
and Automation (5G-ACIA)“. Die Förderung von 5G-Technologien erfolgte
damit jedoch erst zu einem Zeitpunkt, an dem Grundlagen bereits gelegt waren.
Bei der Schlüsseltechnologie 6G hat sich die Bundesregierung jedoch früh
entschieden, in den Diskussions- und Strategieprozess zur Gestaltung von 6G
einzusteigen, damit von Anfang an die Ideenfindung zu 6G aus Deutschland
maßgeblich nach europäischen Normen und Werten mitgestaltet werden kann. Auch
werden durch die geförderten Verbundprojekte zu 6G wieder Akteure aus
verschiedenen Branchen und den Hochschulen bzw. außeruniversitären
Forschungseinrichtungen zusammengebracht und über das Dachprojekt „6G-
Plattform“ passend eingebunden, um wichtige übergreifende Themen wie die
Vorbereitung der Standardisierung gezielt gemeinsam zu bearbeiten und ein
innovatives Ökosystem zu schaffen.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen bei der Einführung von 5G in
Deutschland, dass auch die Begleitforschung frühzeitig verstärkt werden muss.
8. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, die komplette
Lieferkette für 6G in Deutschland respektive Europa darzustellen, um
technologische Souveränität (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in
Bezug auf 6G in Deutschland zu erreichen, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Ansicht?
9. Welche Schritte werden von der Bundesregierung unternommen, um
sicherzustellen, dass eine möglichst komplette Lieferkette von 6G in
Deutschland respektive Europa abgebildet wird?
10. Strebt die Bundesregierung an, dass der 6G-Ausbau in Deutschland
komplett nur mit Komponenten europäischer Zulieferer durchgeführt wird
(sowohl Kernnetz als auch Antennennetz)?
Die Fragen 8 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zur Gewährleistung der technologischen Souveränität ist es nach Auffassung
der Bundesregierung nicht notwendig, sämtliche Bestandteile von komplexen
Technologien – worunter auch die 6G Technologie fällt – insgesamt und
ausschließlich in Deutschland oder Europa zu entwickeln und auch herzustellen.
Eine umfängliche Autarkie wird nicht angestrebt. Es gilt jedoch ein
entsprechendes Ökosystem und Kenntnisse in Deutschland und Europa aufzubauen,
um Schlüsselkomponenten von 6G-Netzen auch in Deutschland und Europa
fertigen zu können und einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Ziel der
Bundesregierung ist es, dass zur Markteinführung um 2030 der Anteil der
Fertigung von Schlüsselkomponenten von Mobilfunkkomponenten in Deutschland
wesentlich gesteigert wird. Dazu soll mit der intensiven Forschung zu 6G-
Technologien sichergestellt werden, dass die Grundlagen für eine möglichst
große Abbildung der Lieferkette und des in diesem Rahmen notwendigen
Knowhows in Deutschland und Europa realisiert werden. Darüber hinaus
besteht eine enge Abstimmung mit der Europäischen Kommission zur
Vorbereitung und Einführung von 6G-Technologien.
Ferner muss die Beherrschbarkeit der Technologien stets gewährleistet sein,
d. h. die Technologien müssen in sicherheitskritischen Bereichen
selbstbestimmt und sicher eingesetzt werden können. Dies gilt insbesondere auch für
die zukünftigen 6G-Technologien. Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) ist generell von entscheidender Bedeutung für die vernetzte
Wirtschaft und Gesellschaft. Der Schutz vor Angriffen auf Vertrauenswürdigkeit,
Verfügbarkeit und Integrität von IKT ist für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
von sehr hoher Bedeutung. Die öffentlichen Telekommunikationsnetze werden
entsprechend der geltenden Vorschriften durch die bestehenden
Sicherheitsvorgaben abgesichert. Dies wird auch für die zukünftigen 6G-Netze entsprechend
gelten. So wurden bspw. die IT-Sicherheitsempfehlungen aus der im Januar
2020 veröffentlichten „EU 5G-Toolbox“ mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0
durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes sowie mit der
Überarbeitung des Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur in wesentlichen Teilen in
nationales Recht überführt. Es wurde unter anderem eine verpflichtende
technische Zertifizierung von sog. kritischen Komponenten in 5G-Netzen (d. h. für
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlicher
Telekommunikationsdienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) eingeführt.
Ferner wurde auch die „Vertrauenswürdigkeit“ der Hersteller von kritischen
Komponenten adressiert. Die im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetz 2.0
geschaffene Untersagungsmöglichkeit für den Einsatz kritischer Komponenten ist
geeignet, die bestehenden Risiken, die von „nicht vertrauenswürdigen
Herstellern“ ausgehen können, in angemessener Weise zu adressieren. Wesentlicher
Maßstab für eine mögliche Untersagung ist eine voraussichtliche
Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland. Eine Unterscheidung von Kern- und Antennennetz erfolgt dabei generell
nicht. Diese Regelungen werden auch für die zukünftigen öffentlichen 6G-
Netze entsprechend gelten.
11. Welche Frequenzbänder sind für 6G durch die Bundesregierung
angedacht, und welche möglichen Kollisionen bei der Verwendung dieser
Frequenzen durch andere Akteure sieht die Bundesregierung?
Wie will die Bundesregierung mit möglichen Kollisionen umgehen?
Frequenzzuweisungen werden international und europäisch koordiniert, wobei
vor einer neuen Zuweisung an den Mobilfunkdienst und die Identifizierung für
Telekommunikationsdienste Studien zur Funkverträglichkeit durchgeführt
werden. Kollisionen werden unter anderem durch Verträglichkeitsmaßnahmen
vermieden, die in den europäischen und internationalen Gremien erarbeitet
werden.
Grundsätzlich werden Frequenzen des öffentlichen Mobilfunks zur
Frequenznutzung im Bereich des drahtlosen Netzzugangs zum Angebot von
Telekommunikationsdiensten technologieneutral zugeteilt. Zuteilungsinhaber können
dann bedarfsgerecht Technik wie 4G, 5G oder 6G einsetzen.
Erste Diskussionen deuten auf zusätzliche Frequenzen für 6G im Bereich
zwischen 100 Gigahertz und 300 Gigahertz hin. Es bleibt jedoch abzuwarten,
welche Ergebnisse die internationale Diskussion zu 6G hierzu hervorbringt. Nach
Kenntnis der Bundesregierung bestehen keine Kollisionen bei der Nutzung der
genannten Frequenzen mit anderen Anwendungen.
12. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die für 6G vorgesehenen
Frequenzen bezüglich Auswirkungen auf Menschen (Gesundheit) und
Umwelt ausreichend erforscht?
Die Frequenzbereiche bis zu wenigen Gigahertz, die für vergleichbare
Mobilfunknutzungen bereits seit Jahrzehnten verwendet werden, sind in Bezug auf
mögliche gesundheitliche Auswirkungen grundsätzlich gut untersucht.
Insgesamt gibt es zu gesundheitlichen Effekten weit mehr als 1 000 relevante
Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Mobilfunkfrequenzbereichen, deren
Erkenntnisse sich auf diese Frequenzen übertragen lassen. Die
Strahlenschutzkommission hat den Stand der Forschung in ihrer aktuellen Stellungnahme
„Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-
Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren
Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 Gigahertz)“ im Detail bewertet. Sie benennt auch
Fragestellungen, die aus ihrer Sicht noch vertieft untersucht werden sollten. Die
Stellungnahme ist auf der Website der Strahlenschutzkommission abrufbar.
In Bezug auf den Frequenzbereich oberhalb von ca. 7 Gigahertz wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18445
verwiesen. Sie gelten sinngemäß auch für die noch höheren Frequenzbereiche.
13. Welche Forschungsmaßnahmen respektive Studien bezüglich
Auswirkungen auf Menschen (Gesundheit) und Umwelt durch 6G-Strahlung
sind durch die Bundesregierung mit Hilfe der 700 Mio. Euro (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) geplant?
Der Anteil lässt sich noch nicht genau bestimmen. Im Rahmen der
Projektförderung des BMBF stellt das Thema „Auswirkungen auf Menschen und
Umwelt“ ein Querschnittsthema dar. Die Projektförderung des BMBF adressiert
u. a. die anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Entwicklung neuer
Mobilfunktechnologien, die voraussichtlich eine höhere Energieeffizienz und
eine geringere Strahlenemission als aktuelle Technologien aufweisen werden.
Nach Auffassung der Bundesregierung werden Fragestellungen zu Exposition,
Wirkung und Risikobewertung von 6G-Funkfrequenzen im weiteren Verlauf
der 6G-Forschung adressiert werden. Es ist daher geplant, dass sich die
Begleitmaßnahme „6G-Plattform“ gezielt mit den relevanten Akteuren vernetzt und
sich in Kooperation mit den zuständigen Ressorts und nachgeordneten
Behörden auch übergeordneten Fragestellungen zur Erforschung und Entwicklung
der Grundlagen für einen zukünftigen 6G-Standard widmet.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, damit die
6G-Standardisierung maßgeblich von Akteuren aus Deutschland
mitgeprägt wird?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wann soll deren
Umsetzung erfolgen?
15. Wie und durch welche Akteure ist Deutschland in den 6G-
Normungsgremien vertreten?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMWK ist für die technische Regulierung und Standardisierung in der
Telekommunikation zuständig. Damit verbunden ist auch die Rechts- und
Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur (BNetzA) in diesem Bereich.
Ein wichtiges Instrument zur Standardisierung ist der Beirat für
Standardisierung in der Informations- und Kommunikationstechnologie (BSIKT). Er ist für
das BMWK sowie für die BNetzA zu Fragen der Normung und
Standardisierung ein beratendes und für Unternehmen und Institutionen ein
meinungsbildendes Gremium, dies vor allem zur Wahrnehmung der Mitgliedschaften des
BMWK und der BNetzA bei der internationalen Fernmeldeunion (ITU) und
dem Europäischen Institut für Telekommunikationsstandardisierung (englisch
European Telecommunication Standardisation Institute, ETSI) aber auch im
Hinblick auf Entwicklungen in vielen anderen Normungs-, Standardisierungs-
und Spezifikationsorganisationen wie z. B. dem „3rd Generation Partnership
Project (3GPP)“. Zurzeit sind im Beirat über 180 Experten aus Wirtschaft,
Behörden, Wissenschaft und Verbänden akkreditiert.
Weiterhin ist das BMWK aktives Mitglied der European Multi Stakeholder
Platform on ICT Standardisation (MSP). Sie berät die Kommission zur IKT-
Normung, IKT-Normungspolitik und zu technischen IKT-Spezifikationen.
Zudem ist im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) ein interministerieller Ausschuss für IKT-
Standardisierung in Bezug auf Cybersicherheit eingerichtet worden. Aufgabe
ist die Bearbeitung aktueller Themen der IKT-Standardisierung, die einen
Bezug zu Cybersicherheit aufweisen.
Die internationale Mobilfunkstandardisierung erfolgt maßgeblich im o. g.
Projekt 3GPP, einer weltweiten Kooperation von sieben Standardisierungsgremien.
3GPP beschäftigt sich aktuell mit der Standardisierung von 5G-Advanced, ca.
2024/2025 wird mit dem Start der Arbeiten betreffend 6G gerechnet.
Verschiedene Vorarbeiten finden bereits jetzt in einer Arbeitsgruppe im Funksektor der
internationalen Fernmeldeunion (ITU-R) statt.
Von Behördenseite beteiligt sich in erster Linie das BMWK unterstützt durch
die Bundesnetzagentur und setzt sich im Sinne der Verbraucher und der
Wirtschaft, insbesondere auch der KMU, für offene Standards und Interoperabilität
ein. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, dass die notwendigen regulatorischen
Rahmenbedingungen in den technischen Standards und Normen umgesetzt werden.
Ziel der deutschen Beteiligung ist auch die verbesserte Einbeziehung der
Fragen zu elektromagnetischen Feldern (EMF) im Einklang mit den
internationalen Leitlinien in Standardisierung von Mobilfunk sowie entsprechender
Normung.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt an der
5G/6G-Standardisierung in der ETSI Mobile Standards Group (MSG) zum
Thema OpenRAN teil. Das BSI unterstützt die Entwicklung von Standards zur
Überprüfung, Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit in der
Mobilfunkbranche in der Groupe Speciale Mobile Association (GSMA) und plant die
Teilnahme an 3GPP, einem weltweiten Zusammenschluss von nationalen und
regionalen Standardisierungsorganisationen aus dem Bereich der
Telekommunikation, die grundlegende Spezifikationen im Mobilfunkbereich erstellt und
zur Standardisierung in der ETSI einreicht.
Das BMBF initiiert Fördermaßnahmen zu 6G, um relevante deutsche Akteure
aus Telekommunikationsindustrie, Anwenderindustrien, Industrieverbänden,
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
zusammenzubringen. Damit soll ein maßgeblicher Einfluss auf die Standardisierung
ermöglicht werden. Im Wesentlichen sollen Vorbereitungen die Standardisierung von
der 6G-Plattform begleitet werden. Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen. Die Kooperationen von den genannten deutschen Akteuren sollen
durch den Förderaufruf „6G-Industrieprojekte zur Erforschung von
ganzheitlichen Systemen und Teiltechnologien für den Mobilfunk der 6. Generation“
gestärkt werden. Die in diesem Förderaufruf ausgewählten Projekte sollen den
6G-Standard und eine Umsetzung der 6G-Technologien vorbereiten.
16. Wie setzt sich die Bundesregierung bei den technischen Standards für 6G
dafür ein, dass „security-by-design/default“ umgesetzt wird und ein
„Recht auf Verschlüsselung“ besteht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Bei den Förderbekanntmachungen der Bundesregierung zu 6G stellt das Prinzip
„security-by-design/default“ einen wichtigen Forschungsschwerpunkt und ein
Auswahlkriterium dar. Entsprechend wurden bisher nur Projekte ausgewählt,
die sich in ausreichendem Umfang diesem Forschungsschwerpunkt widmen.
Das BSI ist als zentrale Cybersicherheitsbehörde in Zusammenarbeit mit der
BNetzA in den Normierungsgremien aktiv, in denen die Mobilfunkstandards
weiterentwickelt werden. Dabei setzt sich das BSI für die Designkriterien
„security-by-design“ und „security-by-default“ ein. Gleichzeitig führt das BSI
kontinuierlich den fachlichen Austausch mit den relevanten 6G-
Forschungsprojekten in Deutschland mit dem Ziel, diese Designkriterien von
Beginn an umzusetzen. Des Weiteren fördert das BSI generationsübergreifende
Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit in Mobilfunknetzen.
17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass „security-by-design/default“
bedeutet, dass Backdoors (zum Beispiel für Strafverfolgung) nicht in den
6G-Systemen enthalten sein dürfen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Sicherheit und Integrität von
IT- und Telekommunikationssystemen eine wichtige Rolle spielt für das
Vertrauen der Bevölkerung in moderne Kommunikationsmöglichkeiten und die
Unverletzlichkeit von IT-Systemen. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für
die Umsetzung des Ansatzes „Security by design/default“ ein, der dazu
beitragen soll, die Anzahl von Schwachstellen in IT-Systemen zu reduzieren. Dies
gilt auch für zukünftige Mobilfunkstandards wie 6G. Die Bundesregierung
spricht sich gegen die Implementierung von Hintertüren („Backdoors“) oder
die Schwächung von Verschlüsselungsstandards aus. Daher hat sie sich im
Koalitionsvertrag unter anderem zum Ziel gesetzt, die IT-Sicherheit zu stärken und
ein Recht auf Verschlüsselung einzuführen. Im Übrigen hat der
Kabinettsbeschluss „Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“ aus dem Jahr 1999 für die
Bundesregierung nach wie vor Bestand.
Anlage
Projekte 5G-Innovationsprogramm
Stand: 7. April 2022
Zuwendungsempfänger
(Konsortialführer) Titel
Fördersumme
in T Euro Kurzbeschreibung
Stadt Saarlouis
Saarland
5G-Services für die
Kreisstadt Saarlouis 3 304
Im Rahmen des Projektes sollen
mobile Augmented- und Mixed-Reality-
Anwendungen zum Betrieb und für
die Wartung der Energieinfrastruktur
genutzt werden.
Landkreis Rhön-Grabfeld
Bayern
Offene 5G-
Innovationsplattform mit integrierter,
sicherer, agiler,
Edgebasierter Entwicklung und
Demonstration von 5G-
Anwendungen zur
Wertschöpfung in
Unternehmen
3 047
Im Rahmen des Projektes wird eine
zentrale Edge-Computing
Infrastruktur aufgebaut, die interessierten
Partnern die softwareseitige Umsetzung
von 5G-Anwendungen aus den
Bereichen Industrie 4.0, Medizin und
Logistik ermöglichen und erleichtern
soll.
Landkreis Cochem-Zell
Rheinland-Pfalz Smarter Weinberg 3 716
Ziel des Projektes ist es,
ganzheitliche Lösungen für Winzerbetriebe zu
entwickeln, die wiederkehrenden
Tätigkeiten mittels Robotik und KI
(teil-) automatisieren.
Landkreis Wolfenbüttel
Niedersachsen 5G Smart Country 3 905
Der Projektansatz betrachtet die
Land- als auch die Forstwirtschaft,
indem Anwendungen entwickelt
werden, bei der Drohnen Feldroboter
interaktiv steuern sowie Drohnen
den Wald kartieren und die
Holzernte vernetzen.
Landkreis Regen
Bayern
Stärkung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im
ländlichen Raum mit 5G-
Kommunikationstechnik
3 854
Das Projekt möchte, mittels 5G-
Anwendungen in ländlichen Kliniken,
den Personaleinsatz und die
Patientensicherheit optimieren.
Stadt Viechtach
Bayern
5G BASED FOREST
MONITORING 1 672
Das Vorhaben plant, mittels
Drohneneinsatz, eine digitale
Überwachung des Waldes ermöglichen, um
frühzeitig eine Brandgefahr und
einen Schädlingsbefall zu erkennen.
Landkreis Forchheim
Bayern For5G 1 545
Das Projekt möchte 5G-
Anwendungen im Kirschenanbau erproben,
indem es einen digitalen Zwilling
erstellt, mit dessen Hilfe
Entscheidungen bezüglich
Schädlingsbekämpfung, Erntezeitraum etc. getroffen
werden können.
Landkreis Grafschaft
Bentheim
Niedersachsen
Bauprozessmanagement
mit Building Information
Modelling (BIM) mit 5G
314
Das Projekt möchte eine 5G-
gesteuerte Baustellenüberwachung
realisieren, bei der Baufortschritte und -
pläne zwischen Baustelle und
Planungsbüro ausgetauscht werden können.
Zuwendungsempfänger
(Konsortialführer) Titel
Fördersumme
in T Euro Kurzbeschreibung
Landkreis Rottal-Inn
Bayern
Telemedizinische
Versorgung auf Basis von 5G für
den Landkreis Rottal-Inn
3 642
Ziel des Vorhabens ist die Erprobung
von 5G E-Health- Anwendungen,
wie Televisiten, Telemedizin-
Unterricht für Auszubildende/
Studierende sowie einer stärkeren
Vernetzung von Kliniken und
Rettungswägen.
Schwabenbund e. V.
Baden-Württemberg
Gesamtkonzept für die
Umsetzung einer
regionalen Supply Chain 5G in
der Region des
Schwabenbund e.V.
2 859
Ziel des Vorhabens ist die Erprobung
von vernetzten Werkzeugen und
Automated Guided Vehicles, sowie dem
automatischen Rangieren von
Güterzügen an Umschlagpunkten.
Ilmenau
Thüringen
Pionierregion:
Mobilitätslösungen im suburbanen
Raum vernetzten
3 116
Im Rahmen des vorliegenden
Projektes soll ein neues ganzheitliches
Konzept für den ÖPNV unter
Einbezug von autonom fahrenden
Fahrzeugen entwickelt werden.
Kiel
Schleswig-Holstein
FÖRDE 5G - Maritime
Urbane Mobilität 3 663
Das Hauptziel des Vorhabens ist die
Entwicklung und Erprobung
autonomer Personenfähren in der Kieler
Förde.
Landkreis Nordsachsen
Sachsen
Konzeption einer
Leitstelle zur Fernüberwachung
und -steuerung von
automatisierten Fahrzeugen
546
Ziel des Vorhabens ist die
Entwicklung und Erprobung eines 5G-
Kommunikationssystems zwischen
automatisierten Fahrzeugen für den
ÖPNV und einer zugehörigen
Leitstelle.
Darmstadt
Hessen
5G als Basis für
übergangslose Services und
mehr
Versorgungssicherheit
1 447
Das Projekt möchte 5G-
Anwendungen über die gesamte Kette der
medizinischen Versorgung, beginnend
bei der Rettung über den klinischen
Aufenthalt bis hin zur Reha,
erproben.
Landkreis Northeim
Niedersachsen
Der Wegbereiter für
digitale, dezentrale
Wertschöpfungsketten in der
Landwirtschaft
2 634
Im Rahmen des Projektes soll eine
5G-Infrastruktur für die
Landwirtschaft aufgebaut werden, die den
Einsatz von Dünger reduzieren und
Logistikabläufe optimieren soll.
Stadt Leipzig
Sachsen
Trimodale 5G
Pionierregion Leipziger
Nordraum
3 807
Das Projekt möchte moderne
Logistik- und Nahverkehrskonzepte,
für Luft, Schiene und Straße,
erproben.
Landkreis Göttingen
Niedersachsen
Innovative
Patientenversorgung
mit 5G Technologien
3 896
Das Projekt möchte, in einem Teil
des Klinikum Göttingen, 5G-
Anwendungen aus dem Bereich
Smart Health, wie bspw. dem
intelligenten Patientenbett und der
sensorgesteuerten Patientenüberwachung
erproben.
Zuwendungsempfänger
(Konsortialführer) Titel
Fördersumme
in T Euro Kurzbeschreibung
Ostalbkreis
Baden-Württemberg Rettungskette 5G 3 929
Das Projekt möchte die medizinische
Notfallversorgung im ländlichen
Raum verbessern, indem
Anwendungen entwickelt werden, die mobile
Ersthelfer alarmiert und die
Übertragung von Patientendaten in Echtzeit
ermöglicht.
Regionaler
Planungsverband Vorpommern
Mecklenburg-
Vorpommern
5G-Campusnetze in
Wirtschaftshäfen 3 489
Schwerpunkte des Projektes sind die
autonome Navigation von Schiffen
im Hafenbereich, autonome
Transportsysteme im Hafen sowie die
Verkehrsplanung und das
Lagermanagement im Hafenbereich.
Landkreis Görlitz
Sachsen 5G Waldwächter 3 840
Das Projekt möchte die Brand- und
Schädlingsbekämpfung digitalisieren
und dafür autonome Drohnen mit
entsprechender Sensortechnik
nutzen.
Stadt Cottbus
Brandenburg THIEM:COTTBUS 5G 3 817
Ziel des Vorhabens ist, den Weg
eines Patienten vom Krankenwagen
über die Notaufnahme, die Station
bis hin zur Entlassung zu
digitalisieren und die Abläufe im Krankenhaus
zu optimieren.
Landkreis Böblingen
Baden-Württemberg
5G Pilot Region zu Cloud
Infrastructure, Smart
Farming & effizienter
Düngung im Landkreis
Böblingen
3 913
Das Projekt aus dem Bereich Smart
Farming möchte Landmaschinen mit
Sensoren und Kameras ausstatten,
um die Daten in einer Edge-Cloud
auszuwerten und in Echtzeit die
Düngemittelausbringung zu
regulieren.
Kreis Borken
Nordrhein-Westfalen
5G-Potenziale für die
Telemedizin am Beispiel des
Rettungsdienstes im Kreis
Borken als ländlich-
kleinstädtisch geprägter Raum
3 334
Das Ziel des Projektes ist eine Live-
Unterstützung der Rettungskräfte
durch einen Telenotarzt, per Live-
Videoschaltung, um bei
Rettungseinsätzen die Rettungszeiten zu
verkürzen und die medizinische
Notfallversorgung zu verbessern.
Stadt Aalen
Baden-Württemberg
Verkehrsmanagement in
einer 5G-fähigen Smart
City Aalen
2 406
Ziel des Vorhabens ist die
Optimierung des Verkehrs, indem der
Verkehr mittels Sensoren ausgewertet
und in Stoßzeiten geregelt werden
soll.
Stadt Ingolstadt Bayern
5GoIng – 5G-
Innovationskonzept
Ingolstadt
3 602
Kernziel des Vorhabens ist die
Errichtung eines 5G-Testfeldes zur
Schaffung eines Open Innovation
Labs, in dem Anwendungen zur
Verkehrssicherheit, -steuerung und
-fluss erprobt werden.
Landkreis Dahme-
Spreewald Brandenburg foodChain 2 954
Das Vorhaben soll 5G-
Anwendungen für die Digitalisierung der
Landwirtschaft und angrenzender
Prozessketten aufzeigen.
Zuwendungsempfänger
(Konsortialführer) Titel
Fördersumme
in T Euro Kurzbeschreibung
Landkreis Märkisch-
Oderland
Brandenburg
Ein 5G-gesteuertes
Logistiksystem zur
Stabilisierung des Einzelhandels
3 671
Ziel des Projektes ist die Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit des
Einzelhandels im ländlichen Raum
gegenüber dem Onlinehandel mit Hilfe
einer autonomen Roboterdrohne.
Landkreis Uelzen
Niedersachsen
5G in Landwirtschaft und
Rettungswesen 1 912
Das Projekt möchte zwei 5G-
Anwendungen erproben, zum einen, die
Bewässerungssteuerung in der
Landwirtschaft anhand von
Multispektraldaten, zum anderen telemedizinische
Anwendungen mit zeitkritischer
Datenübertragung.
Stadt Schwerte
Nordrhein-Westfalen
5G Digital Operating
System der Feuerwehren
Dortmund und Schwerte
3 058
Ziel des Projektes ist der Aufbau
einer vernetzten Feuerwehr für
effizientere Rettungseinsätze.
Landkreis Harburg
Niedersachsen
Usage Scenarios for
Innovation Networks in 5G 2 780
Das Projekt möchte Gebäude mit
vernetzter Sensorik ausstatten, um
fortwährend aktualisierte
Gebäudepläne zu erstellen, die Rettungskräfte
in Not- und Katastrophenfällen
unterstützen.
Kreis Coesfeld
Nordrhein-Westfalen
5G im Rettungsdienst -
den Patienten auch
digital im Fokus
1 100
Das Projekt möchte die Zeit, die
beim Nachalarmieren des Notarztes
verstreicht reduzieren und mittels 5G
und einer VR- Brille die ersten
Untersuchungsergebnisse direkt an den
Notarzt übermitteln.
Landkreis Heidenheim
Baden-Württemberg
Yard Management:
Autonome
Transportmittelsteuerung durch 5G
3 456
Das Projekt möchte die logistischen
Vorgänge auf dem Werksgelände
mittels selbstfahrender und
ferngesteuerter Fahrzeuge optimieren.
Stadt Spiegelau
Bayern 5G im Nationalpark 3 767
Das Projekt im Nationalpark
Bayerischer Wald möchte 5G nutzen, um in
den Bereichen Tourismus,
Forstwirtschaft, Medizin und Smarte
Infrastruktur verschiedene Anwendungen
zu erproben.
Landkreis Cloppenburg
Niedersachsen
Smart Emergency -
Rettungswesen neu vernetzt!
5G- Telemedizin-
Vernetzung
2 363
Das Projekt möchte telemedizinische
Anwendungen vorantreiben, indem
u. a. ein 5G- Medizinkoffer getestet
werden soll, mit dem Pfleger und
Sanitäter in Notfallsituationen
Unterstützung von Fachärzten erhalten.
Stadt Landshut
Bayern
Mit 5G die Sicherheit für
Schulkinder auf ihrem
täglichen Weg zum
Unterricht erhöhen
3 433
Ziel des Vorhabens ist der Einsatz
von 5G zur erhöhten
Verkehrssicherheit für Kinder auf Schulwegen.
Stadt Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Präzise Organisieren Und
Smarte Telemetrie 3 025
Das Projekt möchte Verbrauchsdaten
bei der Produktion von Backwaren
erfassen, um Lastspitzen zu
vermeiden und damit den Energieverbrauch
zu optimieren.
Zuwendungsempfänger
(Konsortialführer) Titel
Fördersumme
in T Euro Kurzbeschreibung
Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Mobiles EEG für
Sachsen-Anhalt 2 565
Das Projekt sieht vor, mit Hilfe einer
mobilen 5G-EEG-Haube ein
zeitunabhängiges EEG- Monitoring in
häuslicher Umgebung und
Pflegeheimen zu ermöglichen.
Verband Region Rhein-
Neckar
Baden-Württemberg
RettungsNetz-5G 3 749
Das Projekt möchte 5G im
Rettungswagen erproben, um die Zeit bis zur
Versorgung eines Patienten zu
senken, indem mobile bildgebende
Verfahren mittels KI- Auswertung und
Live- Übertragung der Bilder in die
Klinik angewendet werden sollen.
Zweckverband
Breitbandversorgung
Schwarzwald-Baar
Baden-Württemberg
Zweckverband
Breitbandversorgung
Schwarzwald Baar
3 077
Das Projekt möchte mit dem Aufbau
von 5G-Campusnetzen die
Voraussetzung schaffen, alte und kranke
Menschen in häuslicher Pflege und
Pflegeheimen besser überwachen
und betreuen zu können sowie
Waldgebiete mit Drohnen zu überwachen
und zu bewerten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]