Visumpolitik der Europäischen Union gegenüber Ländern der westlichen Balkanhalbinsel und Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum Zerfall Jugoslawiens konnten dessen Bürgerinnen und Bürger ohne Visum in die Länder der Europäischen Gemeinschaft reisen. Die Bildung der Nachfolgestaaten brachte die Einführung der Visumpflicht für den Schengen-Raum mit sich. Dies führte zu einer starken Beeinträchtigung der Reisefreiheit für die Bürgerinnen und Bürger der Region. So hatte die Mehrheit der jungen Generation der Region ihr Land bis vor Kurzem noch nie verlassen.
Um die europäische Integration und die Entwicklung demokratischer Gesellschaften in der Region zu unterstützen, verfolgt die Europäische Union seit 2007 eine Politik der Visaliberalisierung gegenüber den jugoslawischen Nachfolgestaaten und Albanien. Slowenien als Mitgliedstaat der EU und Kroatien als EU-Beitrittskandidat verfügten zu diesem Zeitpunkt bereits über visumfreien Zugang zum Schengen-Raum. Am 1. Januar 2008 traten Visumerleichterungsabkommen mit allen verbliebenen Ländern der Region in Kraft, die mit einer Verringerung der Visumgebühren und Gebührenbefreiung für viele gesellschaftliche Gruppen verbunden waren. Im Laufe des Jahres 2008 wurden den Ländern der Region Fahrpläne für visumfreies Reisen präsentiert. Hierin waren Reformanforderungen formuliert, deren Erfüllung zur Abschaffung der Visumpflicht für den Schengen-Raum führen. Eine angemessene Sicherheitslage wurde dabei zur Voraussetzung gemacht. Entsprechend enthielten die Fahrpläne klare Anforderungen für Reformen in Schlüsselbereichen wie der Dokumentensicherheit, der Grenzverwaltung, dem Kampf gegen illegale Zuwanderung, organisiertes Verbrechen und Korruption.
Nach erfolgreicher Umsetzung der in den Fahrplänen geforderten Reformen wurde zum 19. Dezember 2009 Mazedonien, Montenegro und Serbien die Visumfreiheit gewährt. Albanien sowie Bosnien und Herzegowina erfüllten die entsprechenden Kriterien zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Verweigerung der Visumfreiheit für Bosnien und Herzegowina führt zur Verschärfung der vorhandenen ethnischen Spannungen, da bosnische Kroaten und Serben über einen Zweitpass des jeweiligen Nachbarlands visumfrei in den Schengen-Raum reisen können, während muslimische Bosniaken und Angehörige der Minderheiten weiterhin ein Visum benötigen. Völlig ungeklärt ist bislang der Umgang mit dem Kosovo, für das als einziges Land der Region bislang keinerlei Visumerleichterungen in Aussicht gestellt wurde.
Drucksache 17/2684 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAm 27. Mai 2010 stellte die Europäische Kommission die Visumbefreiung für Albanien und Bosnien und Herzegowina unter nochmaligen Prüfvorbehalt. Bemängelt wurden für beide Länder vorwiegend Defizite im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption vergleichend in den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien?
Welche nachweisbar positiven Auswirkungen hat die Verweigerung der Visumbefreiung bezüglich des Einflusses von organisierter Kriminalität aus den Ländern der westlichen Balkanhalbinsel, die bisher nicht in den Genuss der Visumbefreiung kommen, im Schengen-Gebiet?
Wie lässt sich der Rückgang dieses Einflusses aus Mazedonien, Montenegro und Serbien seit Einführung der Visumbefreiung infolge erfolgreicher Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption durch die abschließende Umsetzung der Fahrpläne nachweisen?
Wie viele Visaanträge von Bürgerinnen und Bürgern aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien sind wegen vermuteter oder nachgewiesener organisierter Kriminalität und Korruption in den Jahren 2007, 2008 und 2009 verweigert worden, und welche Tendenzen sind dabei erkennbar?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass so schnell wie möglich auch ein Prozess zur Erreichung der Visaliberalisierung mit dem Kosovo eingeleitet wird, und wenn ja, wo, und wann hat die Bundesregierung dies getan?
Besteht bereits ein Dialog der EU-Kommission über Visaliberalisierung mit dem Kosovo beziehungsweise liegt hier ein Fahrplan von Seiten der Europäischen Kommission vor, oder wird derzeit einer ausgearbeitet?