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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verbraucherinformationsblatt bei Finanzdienstleistungen

Verpflichtende Prospektinformationen nach EU-Prospektrichtlinie, weitere Transparenzvorschriften und Produktinformationspflichten, gesetzlich festzulegende Standards, Herstellung von Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Produkten, Aufnahme von Vertriebsinformationen, Risiken etc., einheitliche und verständliche Begriffsverwendung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/268529. 07. 2010

Verbraucherinformationsblatt bei Finanzdienstleistungen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten zu verbessern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt seit dem 23. Juli 2009 ein Produktinformationsblatt. Die deutschen Banken haben diese Anregung unterschiedlich aufgenommen und sehr unterschiedlich gestaltete Informationsblätter vorgelegt, die einen Vergleich nicht möglich machen. Die Bundesregierung hat angekündigt, nunmehr in einem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes Vorgaben für ein standardisiertes Produktinformationsblatt gesetzlich zu regeln. Dabei sollen die Art des Finanzinstruments, seine Funktionsweise, die verbundenen Risiken, die Aussicht auf Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie die mit der Geldanlage verbundenen Kosten aufgeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche wesentlichen Prospektinformationen werden nach der im Europäischen Parlament am 17. Juni 2010 verabschiedeten Prospektrichtlinie voraussichtlich europäisch verpflichtend werden?

2. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den aktuellen Verhandlungen im Rat?

3. Welche rechtlichen Spielräume sieht die Bundesregierung, weitergehende Transparenzvorschriften im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher national zu verabschieden?

4. Wie verhalten sich die Produktinformationspflichten der Prospektrichtlinie zu den verpflichtenden Anlegerinformationen nach Versicherungsvermittler-Richtlinie, nach Mitteilung der Europäischen Kommission zu Anlageprodukten für Kleinanleger und nach der Richtlinie für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere?

5. Welche Angaben sind für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant und wesentlich?

6. Welche wesentlichen Angaben eignen sich aus welchen Gründen besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher, um einen aussagekräftigen Vergleich von Finanzdienstleistungen vorzunehmen?

7. Wie wird die Bundesregierung die Vergleichbarkeit der Produktinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzsektor sicherstellen?

8. Welche Standards sollen gesetzlich festgelegt werden?

9. Plant die Bundesregierung, sich bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Produktinformationsblattes für Finanzinstrumente an den in der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG InfoV) schon bestehenden Regelungen für Produktinformationsblätter bei Versicherungen zu orientieren?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge Berlin (ITA) (erschienen im Mai 2010), in der Kostenangaben in Produktinformationsblättern von 50 Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland untersucht wurden und die zu dem Ergebnis kommt, dass die derzeit vorgeschriebenen und verwendeten Kostenangaben ungeeignet sind, um Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Produkten herzustellen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus der in Frage 10 genannten Studie folgende Konsequenz, dass nur ein standardisiertes, einheitlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt für alle Versicherungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsunternehmen im Stande sein wird, maximale Kostentransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen?

12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sind, die tatsächlich entstehenden Kosten eines Finanzproduktes zu erkennen und verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen?

13. Welche Kosteninformationen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher in welcher Form relevant?

14. Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung über Kosten eines Finanzproduktes in Euro und Cent? Wenn ja, welche Kostenbestandteile sollen davon umfasst sein?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass Produktinformationsblätter zusätzlich zu den vollständigen Kostenangaben eine Gesamtkostenkennzahl und eine Effektivrendite ausweisen sollten, so dass ein Vergleich einzelner Finanzprodukte ermöglicht wird?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufnahme von Vertriebsinformationen (z. B. Provisionen, kick backs) in ein Produktinformationsblatt für Verbraucherinnen und Verbraucher?

17. Was gehört nicht zu einer Produktbeschreibung?

18. Welche Risiken sind in welcher Form darzustellen?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung Pro- und Kontragegenüberstellungen?

20. Welche Informationsvorgaben befürwortet die Bundesregierung zu ökologischen, sozialen und ethischen Informationen?

21. Wie wird die Verwendung einheitlicher und allgemein verständlicher Begriffe sichergestellt, um z. B. ein Wortwirrwarr wie Herausgeber, Emittent, Anbieter oder Produktgeber für dieselbe Person zu verhindern?

22. Wie bewertet die Bundesregierung die Aushändigungspflicht für ein Glossar?

23. In welcher Reihenfolge sollen die Informationen gegeben werden?

24. Welchen Umfang bevorzugt die Bundesregierung, eine oder zwei DIN-A4-Seiten, und soll die Schriftgröße weniger als 3 mm betragen?

25. Zu welchem Zeitpunkt sollte das Informationsblatt ausgehändigt werden und aus welchen Gründen nicht bereits beim Inverkehrbringen des Produktes?

26. Welche grafischen Modelle eines Produktinformationsblattes sind von der Verbraucherforschung evaluiert worden (mit Quellenangaben für die Studien)?

27. Wie bewertet die Bundesregierung Praxisbeispiele von Produktinformationsblättern aus anderen europäischen Ländern?

28. Welche Kosten sind mit der Verbesserung der bestehenden Informationspflichten verbunden?

Fragen28

1

Welche wesentlichen Prospektinformationen werden nach der im Europäischen Parlament am 17. Juni 2010 verabschiedeten Prospektrichtlinie voraussichtlich europäisch verpflichtend werden?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung in den aktuellen Verhandlungen im Rat?

3

Welche rechtlichen Spielräume sieht die Bundesregierung, weitergehende Transparenzvorschriften im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher national zu verabschieden?

4

Wie verhalten sich die Produktinformationspflichten der Prospektrichtlinie zu den verpflichtenden Anlegerinformationen nach Versicherungsvermittler-Richtlinie, nach Mitteilung der Europäischen Kommission zu Anlageprodukten für Kleinanleger und nach der Richtlinie für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere?

5

Welche Angaben sind für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant und wesentlich?

6

Welche wesentlichen Angaben eignen sich aus welchen Gründen besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher, um einen aussagekräftigen Vergleich von Finanzdienstleistungen vorzunehmen?

7

Wie wird die Bundesregierung die Vergleichbarkeit der Produktinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzsektor sicherstellen?

8

Welche Standards sollen gesetzlich festgelegt werden?

9

Plant die Bundesregierung, sich bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Produktinformationsblattes für Finanzinstrumente an den in der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG InfoV) schon bestehenden Regelungen für Produktinformationsblätter bei Versicherungen zu orientieren?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge Berlin (ITA) (erschienen im Mai 2010), in der Kostenangaben in Produktinformationsblättern von 50 Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland untersucht wurden und die zu dem Ergebnis kommt, dass die derzeit vorgeschriebenen und verwendeten Kostenangaben ungeeignet sind, um Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Produkten herzustellen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die aus der in Frage 10 genannten Studie folgende Konsequenz, dass nur ein standardisiertes, einheitlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt für alle Versicherungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsunternehmen im Stande sein wird, maximale Kostentransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen?

12

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sind, die tatsächlich entstehenden Kosten eines Finanzproduktes zu erkennen und verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen?

13

Welche Kosteninformationen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher in welcher Form relevant?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung über Kosten eines Finanzproduktes in Euro und Cent?

Wenn ja, welche Kostenbestandteile sollen davon umfasst sein?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass Produktinformationsblätter zusätzlich zu den vollständigen Kostenangaben eine Gesamtkostenkennzahl und eine Effektivrendite ausweisen sollten, so dass ein Vergleich einzelner Finanzprodukte ermöglicht wird?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufnahme von Vertriebsinformationen (z. B. Provisionen, kick backs) in ein Produktinformationsblatt für Verbraucherinnen und Verbraucher?

17

Was gehört nicht zu einer Produktbeschreibung?

18

Welche Risiken sind in welcher Form darzustellen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung Pro- und Kontragegenüberstellungen?

20

Welche Informationsvorgaben befürwortet die Bundesregierung zu ökologischen, sozialen und ethischen Informationen?

21

Wie wird die Verwendung einheitlicher und allgemein verständlicher Begriffe sichergestellt, um z. B. ein Wortwirrwarr wie Herausgeber, Emittent, Anbieter oder Produktgeber für dieselbe Person zu verhindern?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Aushändigungspflicht für ein Glossar?

23

In welcher Reihenfolge sollen die Informationen gegeben werden?

24

Welchen Umfang bevorzugt die Bundesregierung, eine oder zwei DIN-A4-Seiten, und soll die Schriftgröße weniger als 3 mm betragen?

25

Zu welchem Zeitpunkt sollte das Informationsblatt ausgehändigt werden und aus welchen Gründen nicht bereits beim Inverkehrbringen des Produktes?

26

Welche grafischen Modelle eines Produktinformationsblattes sind von der Verbraucherforschung evaluiert worden (mit Quellenangaben für die Studien)?

27

Wie bewertet die Bundesregierung Praxisbeispiele von Produktinformationsblättern aus anderen europäischen Ländern?

28

Welche Kosten sind mit der Verbesserung der bestehenden Informationspflichten verbunden?

Berlin, den 29. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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