[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko,
Pascal Meiser, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1450 –
Der ökologische Fußabdruck der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem im Vorfeld der UNO-Klimakonferenz COP26 in Glasgow
veröffentlichten Sonderbericht stufen die US-Geheimdienste die Auswirkungen des
Klimawandels als Gefahr für die nationale Sicherheit ein (
https://www.spiege
l.de/wissenschaft/us-geheimdienste-klimakrise-ist-eine-gefahr-fuer-die-nation
ale-sicherheit-a-a7f59727-f181-4664-b42d-f38cffe41b66). Die zunehmende
Ressourcenknappheit durch Extremwetterereignisse, der Anstieg des
Meeresspiegels sowie neue geopolitische Auseinandersetzungen beispielsweise um
die Arktis drohen, bestehende Konflikte anzuheizen oder neue auszulösen
(
https://www.sueddeutsche.de/politik/klimawandel-sicherheit-un-1.5214416).
Die Bundesregierung erkennt den Klimawandel als größte Bedrohung der
menschlichen Existenz an (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ma
as-uno-klima-und-sicherheit/2443838). Sie warnt davor, dass die Folgen des
Klimawandels drohen, Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen und so zu
einer Gefahr für die internationale Sicherheit zu werden (
https://new-york-un.
diplo.de/un-de/aktuelles/freundesgruppe-klima-und-sicherheit/2125776). Als
Herausforderung für die deutsche und europäische Sicherheitspolitik gelten
dabei insbesondere die Frage von Klimaflüchtlingen und der möglichen
kompletten Destabilisierung des „europäischen Vorfeldes im Süden“ aufgrund der
zunehmenden Unbewohnbarkeit dieser Territorien durch ausbleibende
Ernteerträge und das Ausbrechen gewaltsamer Konflikte infolge der klimatischen
Veränderungen (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/klimawandel-bundeswehr-
59138).
Während die Bundesregierung die Gefahren des Klimawandels für Frieden
und Sicherheit thematisiert und sich für Lösungsansätze wie bessere
Frühwarnsysteme und Präventionsmechanismen einsetzen will (
https://www.auswa
ertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klima-sicherheit-freundesgrupp
e-deutschland/2141356), bleiben nach Auffassung der Fragesteller das Militär
und dessen eigener wesentlicher Einfluss auf den Klimawandel und die daraus
resultierenden Sicherheitsbedrohungen weitgehend außen vor. Militär,
Rüstungsindustrie und Krieg tragen jedoch durch einen hohen Verbrauch von
fossilen Brennstoffen maßgeblich zur Erderwärmung bei (
https://www.welt.de/wi
rtschaft/article211016375/CO2-Emissionen-Krieg-und-Ruestung-die-vergesse
nen-Klimasuender.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1829
20. Wahlperiode 13.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 12. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Jahr 2017 belief sich die Menge des vom US-Militär erzeugten CO2 auf
59 Millionen Tonnen, eine Zahl, die höher ist als die vieler Industrienationen
wie Schweden mit 48 Millionen Tonnen oder die Schweiz mit 34 Millionen
Tonnen. Wäre das US-Militär ein Staat, wäre es an der 55. Stelle der CO2-
Emittenten der Welt (
https://www.statista.com/chart/18359/estimated-militar
y-carbon-dioxide-emissions/). Das Militär der EU-Mitgliedstaaten hinterließ
im Jahr 2019 einen geschätzten CO2-Fußabdruck von etwa 24,8 Millionen
Tonnen. Davon war die Bundeswehr für mindestens 4,5 Millionen Tonnen
CO2 verantwortlich (
https://ceobs.org/wp-content/uploads/2021/02/Under-the-
radar_the-carbon-footprint-of-the-EUs-military-sectors.pdf). Das entspricht
immerhin den jährlichen Emissionen der PKWs von 3 Millionen
Berufspendlern (
https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/militaer-in-der-klimakrise-
feuer-frei-mit-co-a-c2e073bc-3533-4827-b75e-0e0a4905255e). Ein von der
deutschen Bundeswehr eingesetzter Kampfjet vom Typ Eurofighter verbraucht
3 500 Kilogramm Treibstoff pro Flugstunde, entsprechend 11 Tonnen CO2-
Äquivalente. Um die durch die 10 480 Flugstunden der Eurofighter der
Bundeswehr im Jahr 2018 freigesetzten 115 280 Tonnen CO2 zu speichern,
bräuchte es mehr als 9 Millionen Bäume (
https://www.ippnw.de/startseite/arti
kel/de/abruesten-fuers-klima-keine-ausnahmen.html).
Neben den CO2-Emissionen verursacht das Militär auch Umweltbelastungen
durch Boden- und Grundwasserverschmutzung und Grundwasserverseuchung
beispielsweise durch Betriebsunfälle, nicht fachgerechte Entsorgung oder
Ableitung zum Beispiel von Löschschäumen und Diesel und anderen
Gefahrenstoffen inklusive Munition oder Kerosinablass als Notmaßnahme und im
Normalbetrieb (
https://www.imi-online.de/2019/06/21/krieg-ist-der-groesste-klim
akiller/). Fluglärm, Schadstoffe in der Atemluft, Boden und Grundwasser
beispielsweise durch den Einsatz von PFC-Chemikalien auf Militärflugplätzen
belasten zudem die menschliche Gesundheit (
https://www.klimareporter.de/in
ternational/militaer-ist-toedlich-auch-fuer-umwelt-und-klima).
Nachdem bereits während der Verhandlungen über das Kyoto-Abkommen von
1997 die militärischen Treibhausgasemissionen auf Bestreben der US-
Regierung von den Klimaverhandlungen ausgenommen wurden, überließ auch das
Pariser Abkommen von 2015 die Reduzierung der militärischen
Treibhausgasemissionen dem Ermessen der einzelnen Staaten. Die Berichterstattung über
militärische Emissionen ist freiwillig (
https://www.spiegel.de/wissenschaft/tec
hnik/militaer-in-der-klimakrise-feuer-frei-mit-co-a-c2e073bc-3533-4827-b75
e-0e0a4905255e).
Obwohl die Bundesregierung plante, „Daten mit Bezug zum militärischen
Auftrag sukzessive in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen“
(Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/15249), enthält der
Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der
Bundeswehr für den Zeitraum 2018 bis 2019 lediglich Angaben zu den
Emissionen für die Infrastrukturen und militärspezifische Mobilität, nicht jedoch
für die Auslandseinsätze. Gerade hier sind aber die entsprechenden
Emissionen besonders hoch. Für das US-Militär beliefen sich die gesamten
Treibhausgasemissionen seit dem Einmarsch der USA in Afghanistan im Jahr 2001 bis
2017 auf 1 212 Millionen Tonnen (
https://www.statista.com/chart/18359/estim
ated-military-carbon-dioxide-emissions/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung für eine
vollumfängliche Öko- und Klimabilanz des Bundesministeriums der
Verteidigung und der Bundeswehr notwendig, neben den Emissionen für die
Infrastrukturen und militärspezifische Mobilität auch die Emissionen für
Auslandseinsätze einzubeziehen?
Aufgrund ihrer multinationalen Organisation, die sich auch auf den
Energiesektor bezieht, ist eine Aufteilung der Treibhausgasemissionen, die während der
Auslandeinsätze entstehen, auf die einzelnen Staaten in verursachungsgerechter
Weise nicht möglich. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4.
2. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der
Bedrohung der menschlichen Existenz durch den Klimawandel (https://
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-uno-klima-und-sicherheit/
2443838) und der hohen Treibhausgasemissionen durch das Militär
(
https://ceobs.org/wp-content/uploads/2021/02/Under-the-radar_the-carb
on-footprint-of-the-EUs-military-sectors.pdf) notwendig, konkrete
Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen des Bundesministeriums
der Verteidigung und der Bundeswehr zu formulieren?
3. Warum wurden in dem im Jahr 2019 beschlossenen sogenannten
Klimapaket keine Klimaschutzziele für die Bundeswehr formuliert, vor dem
Hintergrund, dass sie mit ca. 250 000 militärischen und zivilen
Beschäftigten die mit Abstand größte Institution auf Bundesebene und damit
auch größter Verursacher von Treibhausgasen unter
Regierungsverantwortung ist (
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151524.das-militaer-als-
verursacher-der-klimakatastrophe-krieg-gegen-die-umwelt.html)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind Klimaschutzziele für die
Bundesrepublik Deutschland normiert. Weitere Minderungsanforderungen sind in
Form von Jahresemissionsmengen für die emittierenden Sektoren festgelegt
worden. Für einzelne Emittenten wurden keine Grenzwerte festgelegt. Die
Sektoren sind in Anlage 1* des KSG über die Quellkategorien nach dem Common
Reporting Format definiert. Hierunter fallen teilweise auch Emissionen, die die
Bundeswehr verursacht, z. B. die Emissionen bei der Verbrennung von fossilen
Energieträgern in militärischen Einrichtungen im Inland (vgl. 1 A 5, Anlage 1*
des KSG). Maßnahmen für die gesamte Bundesverwaltung wurden im
Klimaschutzprogramm 2030 in Abschnitt 3.5.1 „Klimaneutrale Bundesverwaltung“
festgelegt.
4. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der UNO-Klimakonferenz
COP26 in Glasgow für eine verbindliche Berichterstattung über
militärische Treibhausgasemissionen eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Reduktionsverpflichtungen für militärische Emissionen werden im Rahmen des
Übereinkommens von Paris nicht separat ausgewiesen. Sie werden jedoch in
der Treibhausgasemissionsberichterstattung unter der Klimarahmenkonvention
und zukünftig auch unter dem Übereinkommen von Paris erfasst und
dementsprechend im jährlich erscheinenden Nationalen Inventarbericht zum
Deutschen Treibhausgasinventar durch das Umweltbundesamt veröffentlicht.
Hiermit kommt die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung als
Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention nach, vollständige Inventare zu nationalen
Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzu-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1829 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
schreiben. Die inländischen Emissionen der Bundeswehr werden gemäß der
2006 Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Guidelines for
National Greenhouse Gas Inventories und der United Nations Framework
Convention on Climate Change Vertragsstaatenentscheidung 24/CP.19 u. a. unter
der Quellkategorie 1 A 5 erfasst. Das Bundes-Klimaschutzgesetz ordnet diese
Emissionen dem Sektor Gebäude zu.
Emissionen aus „multilateralen militärischen Operationen“ werden nicht in den
Gesamtemissionen einzelner Länder bilanziert. Für die Zuordnung der
Emissionen gilt das Territorialprinzip, d. h. die Emissionen innerhalb der jeweiligen
Staatsgrenzen werden berichtet und einem Land zugeordnet. Aus diesem Grund
werden die Emissionen aus multilateralen Operationen separat berichtet. Weder
die Emissionen aus den nationalen militärischen Operationen noch die aus
multilateralen militärischen Emissionen sind bisher in den Verhandlungen in
Glasgow diskutiert worden und kein Land hat einen entsprechenden Vorschlag
eingebracht. Die verpflichtende Grundlage der Emissionsberichterstattung unter
dem Pariser Abkommen wurde mit der Vertragsstaaten-Entscheidung 18/
CMA.1 „Modalities, procedures and guidelines for the transparency framework
for action and support referred to in Article 13 of the Parais Agreement“
beschlossen. Zur Berechnung der Treibhausgasemissionen legt die Entscheidung
18/CMA.1. die 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas
Inventories fest.
5. Warum erfasst die Bundesregierung bisher auch im vierten
Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung und der
Bundeswehr die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit 2020 lediglich
Informationen über Nachhaltigkeit im internen Verwaltungshandeln des
Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr, nicht jedoch die CO2-
Emissionen der durch die Bundeswehr in den Teilstreitkräften genutzten
Waffensysteme, obwohl die Bundesregierung bereits 2019 ankündigte,
aufgrund der wachsenden Bedeutung des Klimaschutzes, „entsprechende
Daten mit Bezug zum militärischen Auftrag sukzessive in die
Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen“ (Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/15249)?
Der Nachhaltigkeitsbericht 2020 des Bundesministeriums der Verteidigung und
der Bundeswehr enthält in Kapitel 8.1 die inländischen CO2-Emissionen der
durch die Bundeswehr genutzten militärischen Mobilitätssysteme (Land, Luft,
See).
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem von ihr
bestätigten Zusammenhang, dass jede Erhöhung der Aktivitäten der
Streitkräfte, häufigere eigene Truppenmanöver, Teilnahmen an Manövern im
Rahmen der NATO, vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Ausland
notwendigerweise mit einem erhöhten Ressourcenverbrauch und
klimaschädlichen Emissionen einhergehen (Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/15249)?
7. Inwiefern stehen nach Auffassung der Bundesregierung die Erfüllung des
Zwei-Prozent-Ziels der NATO durch die deutliche Steigerung des
Verteidigungshaushalts im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 sowie die
Finanzierung von Rüstungsgroßvorhaben durch das neu einzurichtende
Sondervermögen der Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd. Euro (
https://w
ww.bmvg.de/de/aktuelles/deutlich-aufgestockt-verteidigungshaushalt-53
72564) und der damit verbundene erhöhte Ressourcenverbrauch sowie
die zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen im Widerspruch zu dem
im Klimaschutzgesetz 2021 festgesetzten Ziel der
Treibhausgasneutralität bis 2045 (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschu
tz/klimaschutzgesetz-2021-1913672), vor dem Hintergrund der
Einschätzung der Bundesregierung, dass „sowohl im Flugbetrieb als auch in der
militärischen Landmobilität bei entsprechend hohen
Fähigkeitsanforderungen an Masse und Leistung auch langfristig Verbrennungsmotoren
und Turbinen eingesetzt werden müssen“ (Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/15249)?
8. Inwieweit haben bei der Entscheidung der Bundesregierung für eine
deutliche Steigerung der Ausgaben für die Bundeswehr und bei
Rüstungsvorhaben (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/deutlich-aufgestockt-
verteidigungshaushalt-5372564) der damit verbundene erhöhte
Ressourcenverbrauch sowie die zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen eine
Rolle gespielt?
Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Ziel der Haushaltsmittelaufstockung ist eine bedarfsgerecht ausgestattete
leistungsfähige, hochmoderne, fortschrittliche Bundeswehr. Sowohl der
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 als auch die Gesetzentwürfe zum
Sondervermögen befinden sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.
Die Reduktionsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes gelten unabhängig von
wechselnden Intensitäten der Streitkräfteaktivitäten und Steigerungen im
Verteidigungshaushalt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die
Bundeswehr haben seit dem international gebräuchlichen Referenzjahr 1990
erhebliche Minderungen bei den Treibhausgasemissionen erreicht und setzen ihre
Anstrengungen fort, um ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität
Deutschlands zu leisten.
Die langfristige Nutzung von Verbrennungsmotoren betrifft im militärischen
Bereich Anwendungen, bei denen hohe Energiedichten auch künftig zwingend
erforderlich sind. Synthetische Kraftstoffe aus regenerativen Energien stellen
nach derzeitigem Kenntnisstand einen guten Beitrag zur Realisierung eines
nachhaltigen Betriebs dar.
9. Inwieweit trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die
zusätzlichen Investitionen in einen der klimaschädlichsten aller
Wirtschaftssektoren durch die dauerhafte Steigerung der
Verteidigungsausgaben bei Aufrechterhaltung der Schuldenbremse die finanziellen
Möglichkeiten für dringend erforderliche Investitionen in den ökologischen
Umbau einschränken (
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/
aufruestung-und-klimaschutz-die-welt-am-kipppunkt-li.215529)?
Es ist geplant, die zusätzlichen Ausgaben für die Stärkung der Bündnis- und
Verteidigungsfähigkeit in einem Sondervermögen bereit zu stellen, das die
Schuldenbremse nicht berühren soll. Unter diesem Aspekt sind eventuelle
Einschränkungen für notwendige Ausgaben des Bundes an anderer Stelle durch
das Sondervermögen nicht plausibel.
10. Plant die Bundesregierung die Erhebung von Daten zur Entwicklung des
jährlichen Energieverbrauchs und der Energiekosten bei der Bundeswehr
sowie der jährlichen Emissionen von Treibhausgasen und Feinstaub im
Rahmen der Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO, und falls
nein, warum nicht?
Energieverbrauch und -kosten werden bei der Bundeswehr erhoben und
jährlich ausgewiesen. Dadurch ist ein Vergleich über die Jahre jederzeit möglich.
Potentielle Auswirkungen von Erhöhungen des Verteidigungsetats auf die
Treibhausgas-Emissionen sind rein hypothetisch und können daher nicht
beziffert werden.
Zahlen zum Feinstaub werden aus messtechnischen Gründen nicht erhoben.
11. Wie haben sich die jährlichen CO2-Gesamtemissionen der Bundeswehr
seit 2019 bis zum aktuellen Stichtag entwickelt?
Welche Faktoren wurden dafür aus welchen Gründen nicht eingerechnet
(vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/15249)?
Die jährlichen CO2-Gesamtemissionen der Bundeswehr betrugen im Jahr 2020
insgesamt 1,48 Millionen Tonnen CO2e (Co2-Äquivalent) und im Jahr 2021
insgesamt 1,71 Millionen Tonnen CO2e. Im Vergleich dazu lag der Wert im
Jahr 2019 bei 1,45 Millionen Tonnen CO2e. Die Emissionen aus zivilen
Flugreisen sind im Wert für das Jahr 2019 nicht enthalten. Sie werden seit dem Jahr
2020 im Rahmen des Monitorings für das Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit erfasst. Für das Jahr 2021 liegen dazu noch keine Zahlen vor. Die
Steigerung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren
beruht zum Großteil auf einem Mehrverbrauch von Brennstoffen im Bereich
Infrastruktur (Wärme). Die Wintertemperaturen in diesem Jahr lagen deutlich
unter denen von 2020 (siehe auch Antwort zu Frage 15).
12. Wie haben sich die jährlichen CO2-Gesamtemissionen der Bundeswehr
durch die „militärspezifische Mobilität“ in den Jahren 2020 und 2021
entwickelt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten;
https://ww
w.bmvg.de/resource/blob/3744490/fb034ba5fc1c8148bb103bb04ae928e
5/20201022-dl-nachhaltigkeitsbericht-2020-data.pdf, S. 28)?
Die jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifische
Mobilität“ betrugen im Jahr 2020 insgesamt 0,79 Millionen Tonnen CO2e und
im Jahr 2021 insgesamt 0,78 Millionen Tonnen CO2e.
Im Vergleich dazu lag der Wert im Jahr 2019 bei 0,63 Millionen Tonnen CO2e.
Dies entspricht einem Anstieg in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber dem
Jahr 2019 von 25 Prozent. Ursächlich dafür ist der Anstieg des
Kraftstoffverbrauchs der Luftwaffe.
13. Wie haben sich die jährlichen CO2-Gesamtemissionen der durch die
Bundeswehr genutzten handelsüblichen PKW/Van in den Jahren 2020
und 2021 entwickelt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten;
https://www.bmvg.de/resource/blob/3744490/fb034ba5fc1c8148bb103b
b04ae928e5/20201022-dl-nachhaltigkeitsbericht-2020-data.pdf, S. 29)?
Die jährlichen CO2-Emissionen der durch die Bundeswehr und ihrem
Mobilitätsdienstleiter, die BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) genutzten
handelsüblichen Pkws/Vans betrugen im Jahr 2020 insgesamt 0,13 Millionen Tonnen
CO2e und im Jahr 2021 insgesamt 0,14 Millionen Tonnen CO2e. Der Anteil
CO2-Emissionen der handelsüblichen Pkws/Vans der Bundeswehr an den
jährlichen CO2-Gesamtemissionen der „militärspezifischen Mobilität“ beträgt für
das Jahr 2020 16 Prozent und für das Jahr 2021 18 Prozent.
14. Wie hat sich der Flächenverbrauch durch die Liegenschaften der
Bundeswehr in den Jahren 2020 und 2021 entwickelt (bitte nach Jahr,
Gesamtflächengröße und Nutzungsart aufschlüsseln;Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/15249)?
Nutzungsart Fläche (ha) – 2020
Fläche (ha) –
2021
Stabs-/Dienst- und Verwaltungsobjekte 2.178 2.189
Truppenunterkünfte 5.682 5.694
Schulen 2.417 2.422
Fernmeldeanlagen 1.271 1.253
Flugplätze und Flugkörperanlagen 12.273 11.246
Depots 5.317 5.342
Lager 1.084 1.085
Ausbildungsanlagen und Schießplätze 208.986 210.127
Sonderanlagen 23.295 23.294
Sonstige Objekte 975 989
Summe (ha) 263.478 263.641
15. Wie haben sich der Energieverbrauch und die Energiekosten für den
Betrieb der Liegenschaften und Einrichtungen der Bundeswehr in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 entwickelt (bitte nach
Gesamtverbrauchsmengen und Gesamtsummen, absolut und witterungsbereinigt, sowie nach
den Energiesegmenten Strom, Erdgas, Fernwärme und Heizöl
aufschlüsseln)?
Die einzelnen Zahlen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.
2019 2020 2021 Einheit
Gesamtenergieverbrauch 3,868 3,644 4,104 TWh
Energieverbrauch Strom 1,002 0,925 0,976 TWh
Energieverbrauch Wärme
(absolut)
2,866 2,719 3,128 TWh
Energieverbrauch Wärme
(witterungsbereinigt)
3,020 2,852 2,980 TWh
Erdgas 1,923 1,725 2,031 TWh
Fernwärme 0,475 0,521 0,549 TWh
Heizöl 0,305 0,301 0,328 TWh
Ausgaben Gesamt 339 321 344 Mio. Euro
Strom 200 185 198 Mio. Euro
Wärme 138 136 146 Mio. Euro
Die Differenz zwischen der Summe der Verbräuche an Erdgas, Fernwärme und
Heizöl zum absoluten Energieverbrauch Wärme ist der Verwendung weiterer
Heizmedien wie z. B. Holzhackschnitzel, Pellet und Solarthermie geschuldet.
Die Angaben zu den Ausgaben für das Jahr 2021 sind vorläufig geschätzt, da
noch nicht alle Rechnungen eingegangen sind.
16. Wie hoch waren der jährliche Energieverbrauch und die Energiekosten
der Bundeswehr in den jeweiligen Auslandseinsätzen seit dem Jahr 2000
(bitte nach Einsatzgebiet bzw. Mandat, Jahren und Kosten aufschlüsseln;
Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/11248)?
Die Daten, soweit ermittelbar, sind der als Anlage 1* beigefügten Tabelle zu
entnehmen.
17. Wie hoch waren die jährlichen Emissionen von Treibhausgasen durch die
Bundeswehr in den jeweiligen Auslandseinsätzen seit dem Jahr 2000
(bitte nach Einsatzgebiet bzw. Mandat, Jahren, Emissionsart und
Emissionsmenge aufschlüsseln)?
Diese Daten werden nicht erhoben.
18. Wie haben sich die Kosten und der Verbrauch für Betriebsstoffe (für den
Betrieb der Waffensysteme in Form von Flug-, Schiffs- und
Bodenkraftstoffen einschließlich Schmiermitteln) in den Jahren 2019, 2020, 2021
und bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 entwickelt (bitte inklusive
Kraftstoffe der Bundeswehr Fuhrpark GmbH und Energieverbrauch und
Energiekosten im Einsatz; Antwort zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 19/15249)?
Tabelle 1: Verbrauchsentwicklung (Mengenangaben jeweils in m³)
aufgeschlüsselt nach Art und Jahr
2019 2020 2021 31.03.2022
Flugturbinenkraftstoff 158.739 196.265 185.401 59.642
Bodenkraftstoff 56.823 48.074 55.141 17.389
Schiffskraftstoff 56.918 56.947 56.832 14.421
Daten zu den Kosten und Verbräuchen im Einsatz liegen nicht vor. Die
Versorgung mit Treibstoffen im Einsatz wird nur teilweise zentral beauftragt.
Daneben existieren überwiegend dezentrale Versorgungsverträge (mit lokalen/EU-/
UN-Auftragnehmern) über die Einsatzwehrverwaltungsstellen.
Hinsichtlich der jährlichen Ausgaben ist anzumerken, dass keine separate
Erfassung nach Treibstoffart erfolgt, sondern nur die jährliche Gesamtsumme zur
Verfügung steht. Jährliche Änderungen aus eventuell früheren Meldungen
können sich auch hier aus überjährigen Rechnungsstellungen ergeben.
Tabelle 2: Gesamtausgaben Betriebsstoff – Jahresendstand in Euro
2019 2020 2021 31.03.2022
240.548.911,88 201.588.567,45 223.385.149,52 69.348.364,68
19. Wie viele Flugstunden wurden in den Jahren seit 2000 von den
fliegenden Einheiten der Luftwaffe, des Heeres und der Marine auf den
verschiedenen Flugzeugen und Hubschraubern absolviert (bitte nach Jahr
und Luftfahrzeugen aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erfor-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1829 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
derlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der
Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf
die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand der
Flugstunden sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft der Waffensysteme
möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2* wird
verwiesen.
Die Anlage gibt einen Überblick über die erflogenen Flugstunden (FH) der
bemannten fliegenden Waffensysteme der Luftwaffe, des Heeres und der Marine
seit dem Jahr 2000 soweit ermittelbar.
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der militärische
Treibstoffverbrauch der fliegenden Einheiten der Luftwaffe, des Heeres und
der Marine seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Gesamtheitlich betrachtet hat sich der Verbrauch an Flugturbinenkraftstoff seit
dem Jahr 2000 bis Anfang der 2010er Jahre deutlich verringert. In den 2010er
Jahre erfolgte eine gewisse Stagnation, welche erst in den vergangenen zwei bis
drei Jahren in eine leichte Steigerung des Verbrauchs, insbesondere bei der
Luftwaffe und dem Heer überging.
Für eine detaillierte Übersicht enthält die in der Anlage 3* beigefügte Tabelle
alle Verbräuche der Luftwaffe, des Heeres und der Marine an
Flugturbinenkraftstoff soweit ermittelbar. Im Kontext zur Frage 19 kann die Anlage 3
ebenfalls nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der
Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf
die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand des
Flugturbinenkraftstoffverbrauchs sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft der
Waffensysteme möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht
der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Anmerkungen:
Zur Beantwortung der Frage 20 wird die Annahme zugrunde gelegt, dass die
Fragestellung unter Treibstoffverbrauch, im Kontext zur Frage 19, den
Verbrauch von Flugkraftstoff der bemannten fliegenden Waffensysteme versteht.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage
ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Die Daten sind nicht in allen Fällen zu ermitteln. Gründe dafür waren
beispielsweise abgelaufene Aufbewahrungsfristen für Belege, Softwarewechsel beim
Warenwirtschaftssystem, Standortschließungen und Unterstellungswechsel.
21. Wie viele Übungsstunden absolvierten die Pilotinnen und Piloten im
Eurofighter der Bundeswehr über Deutschland in den Jahren seit 2012?
22. Wie viele Übungsstunden absolvierten die Pilotinnen und Piloten im
Tornado der Bundeswehr über Deutschland in den Jahren seit 2000?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Die durch die Waffensysteme EUROFIGHTER und TORNADO genutzten
Übungsräume befinden sich aufgrund der komplexen Luftraumstruktur in
Europa sowie aufgrund der vielfältigen Trainingsanforderungen an Luftstreitkräfte
sowohl über Deutschland, im internationalen Luftraum (z. B. Nordsee, Ostsee),
aber auch regelmäßig im Luftraum über Verbündeten und Partnern (z. B.
gemeinsam genutzte Übungsräume in Frankreich und den Niederlanden).
Inwieweit Anteile einzelner Trainingsflüge oder des Gesamtaufkommens gemäß der
Frage 19 ausschließlich über Deutschland stattfinden, wird nicht erfasst.
23. Wie viel Treibstoff verbraucht der Eurofighter der Bundeswehr
durchschnittlich pro Flugstunde?
Wie hoch ist der CO2-Ausstoß pro Flugstunde?
Der Kraftstoffverbrauch eines EUROFIGHTER entspricht im arithmetischen
Mittel etwa 3,5 Tonnen je Flugstunde. Umgerechnet auf den CO2-Ausstoß
ergibt dies in etwa 11 Tonnen pro Stunde.
24. Wie viel Treibstoff verbraucht der Tornado der Bundeswehr
durchschnittlich pro Flugstunde?
Wie hoch ist der CO2-Ausstoß pro Flugstunde?
Der Kraftstoffverbrauch eines TORNADO entspricht im arithmetischen Mittel
etwa 4,6 Tonnen je Flugstunde. Umgerechnet auf den CO2-Ausstoß ergibt dies
in etwa 14,6 Tonnen pro Stunde.
25. Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen und aktuellen Liegenschaften der
Bundeswehr, die (nachweislich oder vermutlich) mit chemischen
Giftstoffen der Schadstoffgruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien
(PFC) belastet sind, und wie hoch sind die Kosten, die mit der
Dekontamination und Beseitigung dieser Schäden verbunden sind (
https://www.b
undeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleist
ungen/aktuelles/schwerpunktthemen/per-und-polyfluorierte-
chemikalienkurz-pfc)?
Bisher wurden auf 42 derzeit von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften
Boden- und/oder Gewässerkontaminationen mit per- und polyfluorierten
Chemikalien (PFC) nachgewiesen, für 76 weitere Liegenschaften besteht ein
entsprechender Verdacht. Zudem wurden auf fünf ehemals von der Bundeswehr
genutzten Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben befinden, Boden- und/oder Gewässerkontaminationen mit per-
und polyfluorierten Chemikalien (PFC) nachgewiesen, für vier weitere
Liegenschaften besteht ein entsprechender Verdacht.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine seriöse Aussage darüber möglich, bei
wie vielen dieser Liegenschaften tatsächlich Sanierungsmaßnahmen
(Dekontamination oder Sicherung) erforderlich werden, bzw. welchen Umfang diese
haben werden. Die entsprechenden Untersuchungen in Abstimmung mit den
zuständigen Umweltbehörden der Länder dauern an. Somit kann derzeit auch
keine Aussage zur Höhe möglicher Ausgaben für solche Maßnahmen getroffen
werden.
26. Wie viele Lärmbeschwerden (bitte unterscheiden nach Fluglärm, Schieß-
und Anlagenlärm) sind seit 2019 bei der jeweils regional zuständigen
Öffentlich-rechtlichen Aufsicht der Bundeswehr (ÖrABw) erfasst
worden (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/15249)?
Im Bereich der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht für Arbeitssicherheit und
Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften (ÖrABw)
wurden seit dem Jahr 2019 insgesamt 94 Beschwerden über Schieß- und
Anlagenlärm der Bundeswehr erfasst.
Eine Aufstellung über die in den einzelnen regionalen Aufsichten entsprechend
bearbeiteten Vorgänge, getrennt nach Schieß- bzw. Anlagenlärm im jeweiligen
Kalenderjahr, kann der folgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 20. April
2022).
Regionale ÖrABw Art 2019 2020 2021 2022
Kiel Schießlärm 0 5 2 0Anlagenlärm 2 1 2 2
Hannover Schießlärm 4 0 6 2Anlagenläm 0 0 0 0
Düsseldorf Schießlärm 0 2 1 2Anlagenlärm 1 2 0 0
Wiesbaden Schießlärm 3 1 11 1Anlagenlärm 0 1 0 0
Stuttgart Schießlärm 0 6 0 0Anlagenlärm 1 0 0 0
München Schießlärm 0 0 0 1Anlagenlärm 0 0 0 0
Strausberg Schießlärm 1 1 28 2Anlagenlärm 0 2 1 0
Gesamt ÖrABw 12 21 51 10
Mit der Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden zum Themenbereich
„Militärischer Flugbetrieb“ in ganz Deutschland ist zentral die Flugbetriebs-
und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ) beim Luftfahrtamt der
Bundeswehr beauftragt.
Seit dem Jahr 2019 wurden dort einschlägige Eingaben, Anfragen und
Beschwerden in folgendem Umfang erfasst:
Jahr telefonisch schriftlich gesamt
2019 3.540 10.152 13.692
2020 3.947 9.238 13.185
2021 3.557 8.989 12.546
2022
bis 31.03.2022
580 1.881 2.461
27. Wie viele Zwischenfälle mit herabgestürzten Teilen von Flugzeugen der
Bundeswehr gab es seit dem Jahr 2019 im Bundesgebiet, und welcher
Art waren die herabgestürzten Luftfahrzeugteile (bitte jährlich möglichst
nach Flugzeugtyp, Gewicht und Funktion der herabgestürzten
Luftfahrzeugteile aufschlüsseln; Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
19/15249)?
Der Verlust von Flugzeugteilen kommt in der Luftfahrt selten vor, ist aber nicht
außergewöhnlich. Zumeist handelt es sich dabei um Kleinstteile, wie z. B.
Schrauben. Im Zeitraum der Jahre 2019 bis 2022 (mit Stand: 20. April 2022)
wurden insgesamt 105 Zwischenfälle im Flugbetrieb der Bundeswehr
registriert, bei denen es möglicherweise über dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland zu einem Verlust von Luftfahrzeugteilen gekommen ist, da die
gesamte Flugstrecke oder eine Teilstrecke innerhalb der Landesgrenzen lag.
Jahr Vorfälle
2019 27
2020 29
2021 39
2022 10
28. Wieso fand die bis 2023 angestrebte Klimaneutralität der beiden
Dienstsitze des BMVg entgegen der Ankündigung der Bundesregierung
(Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/16217) im vierten
Nachhaltigkeitsbericht des BMVg keine Berücksichtigung?
Der Nachhaltigkeitsbericht 2020 trifft zur angestrebten Klimaneutralität des
BMVg folgende Aussage: „Zur Erreichung dieses Ziels wurde für das
Bundesministerium der Verteidigung eine Roadmap zur Erreichung der
Klimaneutralität schon im Jahr 2023 am 12. Juli 2019 auf Staatssekretärsebene gebilligt.“
Erste Daten werden im kommenden Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
29. Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der NATO für eine koordinierte
Darstellung von CO2-Emissionen und für mögliche Reduktionsziele ein,
für die es bislang kein Gremium gibt (Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/16217), und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt Initiativen im Rahmen der NATO zur
Reduzierung von CO2-Emissionen, wie unter anderem in der Gipfelerklärung vom
14. Juni 2021 (Absätze 6g und 58) dargelegt.
30. Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen des BMVg, der
nachgeordneten Behörden und der Bundeswehr im Vergleich zu den
Treibhausgasemissionen aller Bundesbehörden und Bundesinstitutionen (bitte nach
Name der Bundesbehörde bzw. Bundesinstitution und Höhe der
Treibhausgasemissionen auflisten)?
31. Wie groß ist der Anteil (prozentual) der Treibhausgasemissionen des
BMVg, der nachgeordneten Behörden und der Bundeswehr im Vergleich
zu den Treibhausgasemissionen aller Bundesbehörden und
Bundesinstitutionen, zu denen Daten zu den Treibhausgasemissionen der jeweiligen
Einrichtung zur Verfügung stehen?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund ihres unmittelbaren Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Da Daten zu den gesamten Treibhausgasemissionen aller Bundesbehörden und
Bundesinstitutionen derzeit nicht zur Verfügung stehen, ist die Berechnung des
prozentualen Anteils des BMVg, nachgeordneter Behörden und der
Bundeswehr im Gesamtvergleich nicht möglich. Bereits vorliegende Daten einzelner
Bundesbehörden stellen keine relevante Vergleichsgröße dar. Die
Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) wird eine Emissionsbilanz
für die gesamte Bundesverwaltung erstmalig Ende 2022 erstellen (Berichtsjahr
2021).
Anlage 1
KFOR ISAF/RS UNIFIL EUTM MALI MINUSMA CD /CB-I ATALANTA EUFOR UNMIS Enduring
Freedom
UNOMIG EUFOR RD
Congo
Tornado Summe
2007
Energiekosten
in Euro 7.680.000,00 23.370.000,00 12.100.000,00 620.000,00 200.000,00 6.140.000,00 310.000,00 1.590.000,00 52.010.000,00
Jahresmenge
in Liter
2008
Energiekosten
in Euro 6.940.000,00 43.030.000,00 13.280.000,00 390.000,00 260.000,00 7.160.000,00 50.000,00 71.110.000,00
Jahresmenge
in Liter
2009
Energiekosten
in Euro 9.950.000,00 23.900.000,00 4.010.000,00 9.980.000,00 190.000,00 130.000,00 3.730.000,00 51.890.000,00
Jahresmenge
in Liter
2010
Energiekosten
in Euro 4.550.000,00 30.910.000,00 3.500.000,00 7.910.000,00 120.000,00 240.000,00 1.640.000,00 48.870.000,00
Jahresmenge
in Liter
2011
Energiekosten
in Euro 7.460.000,00 84.900.000,00 3.740.000,00 8.060.000,00 70.000,00 60.000,00 104.290.000,00
Jahresmenge
in Liter
2012
Energiekosten
in Euro 3.770.000,00 97.950.000,00 2.900.000,00 6.870.000,00 10.000,00 50.000,00 111.550.000,00
Jahresmenge
in Liter
2013
Energiekosten
in Euro 1.979.914,34 98.475.863,19 3.516.093,60 406.820,98 19.635.081,46 124.013.773,57
Jahresmenge
in Liter 3.914.183,59
2014
Energiekosten
in Euro 1.855.989,06 63.740.957,19 3.720.051,69 2.383.765,76 358.265,73 8.222.141,52 80.281.170,95
Jahresmenge
in Liter 2.729.787,74
2015
Energiekosten
in Euro 2.251.967,55 22.393.666,13 1.720.935,43 1.055.745,37 1.901.878,35 4.040.487,67 33.364.680,50
Jahresmenge
in Liter 4.166.227,96
2016
Energiekosten
in Euro 1.377.512,01 18.294.720,15 1.229.463,76 337.307,50 678.985,16 25.046.155,04 1.471.943,18 48.436.086,80
Jahresmenge
in Liter 3.920.589,95
2017
Energiekosten
in Euro 1.450.193,16 18.909.379,57 1.811.728,18 2.558.752,92 1.632.960,89 49.275.120,83 1.573.201,79 77.211.337,34
Jahresmenge
in Liter 2.777.522,17 20.416.271,77
2018
Energiekosten
in Euro 916.139,34 26.450.858,75 2.630.940,30 779.200,28 6.194.739,11 21.095.951,79 878.957,30 58.946.786,87
Jahresmenge
in Liter 1.695.417,75 25.609.631,10
2019
Energiekosten
in Euro 221.415,29 37.576.736,94 2.023.519,13 4.569.741,16 11.133.697,93 654.928,37 56.180.038,82
Jahresmenge
in Liter 388.447,88 34.208.925,54
2020
Energiekosten
in Euro 31.517.404,41 1.552.256,92 1.144.134,44 10.272.397,42 293.321,49 44.779.514,68
Jahresmenge
in Liter 33.539.335,57
2021
Energiekosten
in Euro 14.304.466,36 2.201.521,59 1.733.656,88 8.937.466,69 753.654,08 27.930.765,60
Jahresmenge
in Liter 16.058.197,67 12.534.886,20
2022
Energiekosten
in Euro 311.412,60 854.267,47 2.275.172,40 3.440.852,47
Jahresmenge
in Liter
Anmerkungen
KFOR (ab 2020): Energiekosten sind in Unterkunftspauschale für Mitnutzung Camp Film City enthalten
2012: Daten lagen nur bis August 2012 vor
EUTM MALI: aufgrund der Veschränkung mit MINUSMA wurden Energiekosten ab 2019 ff. zusammengefasst
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]