Ermittlungen im Zusammenhang mit Aktionstagen gegen Hasskriminalität
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 7. April 2022 beteiligte sich das Bundeskriminalamt (BKA) an einem durch französische Behörden initiierten „Aktionstag gegen Hasskriminalität“. In Deutschland vollstreckten die Strafverfolgungsbehörden in acht Bundesländern mehr als 50 Maßnahmen, darunter Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und Gefährderansprachen. Das BKA wurde dabei als Zentralstelle koordinierend tätig und bildete zugleich die Schnittstelle zu Europol und den teilnehmenden europäischen Ländern. Vergleichbare Aktionstage wurden zuletzt am 1. Dezember 2021 sowie am 22. März 2022 durchgeführt (https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022/Presse2022/220408_PM_Hassposting.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit den drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Aktionstagen“ vor?
Wie viele Wohnungsdurchsuchungen haben stattgefunden?
Wie viele Vernehmungen wurden durchgeführt?
Wie viele Gefährderansprachen wurden geführt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es aufgrund von Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen im Zusammenhang mit den Aktionstagen zur Einleitung neuer Ermittlungsverfahren gekommen ist?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei den Durchsuchungsmaßnahmen Hieb-, Stich- oder Schusswaffen aufgefunden wurden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, über waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügt haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, der rechtsextremen Szene in Deutschland zugerechnet werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, in der Vergangenheit Straftaten begangen haben, die in die Kategorie Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) fallen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, in der Vergangenheit Straftaten begangen haben, die in die Kategorie PMK-nicht zuzuordnen fallen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, als Gefährder oder relevante Personen eingestuft sind?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob gegen Personen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft geführt wurden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen das Bundeskriminalamt aufgrund von gewonnenen Erkenntnissen, die der Arbeit der beim BKA im Januar eingerichteten „Taskforce Telegram“ zugrunde liegen (https://www.tagesschau.de/inland/bka-telegram-101.html), Informationen an die Polizeien der Bundesländer, die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) oder an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergeleitet hat (bitte nach Behörde aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen Ermittlungsverfahren aufgrund der durch die „Taskforce Telegram“ gewonnenen Erkenntnisse eingeleitet wurden?