Verminderung der Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Artikel 16 Absatz 6 Satz 1 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) legt die Europäische Kommission Vorschläge zur Beendigung oder schrittweisen Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritär gefährlichen Stoffen in Gewässer vor. Dabei berücksichtigt sie gemäß Artikel 6 Absatz 3 WRRL die Auswahl bedenklicher Stoffe, die in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften bezüglich gefährlicher Stoffe oder in einschlägigen internationalen Übereinkommen getroffen sind. Der Zeitplan darf 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Annahme durch das Europäischen Parlament und den Rat nicht überschreiten.
Kommt keine Einigung zustande, sind die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 8 WRRL verpflichtet, Umweltqualitätsnormen und Begrenzungsmaßnahmen für die Haupteinleitungsquellen festzulegen.
Nach der Strategie der OSPAR-Kommission für den Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks 2010 – 2020 (OSPAR-Übereinkommen 2010-3) ist es das Ziel, gefährliche Stoffe nach 2020 nicht mehr in Gewässer einzuleiten.
Nach der Strategie der HELCOM-Empfehlung 31E/1 im Rahmen des Übereinkommens für den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (1992) ist die Einleitungseinstellung für die in Anhang I Teil 2 und 3 genannten Stoffe vorgesehen.
Von den Bestimmungen der genannten Abkommen sind in Deutschland die Flusseinzugsgebiete außerhalb der Donau betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann und für welche Stoffe hat die Kommission die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten in Gewässer vorgeschlagen?
Wann haben das Europäische Parlament und der Rat diese Vorschläge angenommen?
Nach Ablauf welcher Frist dürfen die vorgeschlagenen Stoffe nicht in Gewässer eingeleitet werden?
Falls diese Frist bereits abgelaufen ist, ist das Einleitungsverbot (phasing out) in Deutschland umgesetzt worden, und falls nein, warum nicht?
Für welche Stoffe ist das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Ziel der OSPAR-Strategie in Deutschland erreicht worden?
Falls nein, warum nicht?
Für welche der im HELCOM-Abkommen genannten Stoffe ist die Einleitung in Deutschland beendet worden?
Falls nein, warum nicht?
Für welche Stoffe sind in Deutschland Einleitungsbegrenzungen gemäß Artikel 16 Absatz 8 WRRL vorgenommen worden?
Welche Einleitungskonzentrationen und/oder Einleitungsfrachten sind festgelegt worden?
Wie groß sind die Anteile von Quecksilber-Einträgen in Deutschland, die mit Abwasser und über den Luftpfad in Gewässer gelangen?
Werden Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken noch vor der geplanten Außerbetriebnahme dieser Kraftwerke vermindert, und falls ja, in welcher Größenordnung?