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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand der Umsetzung der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und notwendige Verbesserungen

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.05.2022

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/155228.04.2022

Stand der Umsetzung der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und notwendige Verbesserungen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 16. Dezember 2021 jährte sich zum fünften Mal der bislang größte islamistische Terroranschlag in Deutschland auf dem Breitscheidplatz. Bereits am 21. Juni 2021 hat der dazu eingerichtete 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Abschlussbericht zu den Hintergründen des Anschlags vorgelegt. Als Ergebnisse hält der Bericht unter anderem fest, dass viele der Betroffenen des Anschlags bis heute noch mit den psychischen Belastungen kämpfen, aufgrund der Traumatisierung arbeitsunfähig sind oder sich noch nicht wieder in vollem Umfang in das Arbeitsleben integrieren können.

In der vergangenen Legislaturperiode hat die Fraktion der CDU/CSU gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner bereits einiges an Maßnahmen im Bereich der Opferentschädigung ergriffen, um die Folgen für die Anschlagsopfer abzumildern.

Bereits im Juli 2017 wurde ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld für psychische Schäden der Angehörigen beschlossen. Im Juli 2018 wurden dann rückwirkend die Härteleistungen erhöht. Kernelement des Maßnahmenpakets war die im Dezember 2019 auf den Weg gebrachte Modernisierung des Rechts der Opferentschädigung im Rahmen der umfassenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (SER). Das neue Soziale Entschädigungsrecht, das zukünftig im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt sein wird, beinhaltet Leistungsansprüche für Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Betroffene der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege und Betroffene von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes.

Für die Betroffenen konnten dadurch wesentliche Verbesserungen beschlossen werden. So wurden etwa die Rentenzahlungen deutlich erhöht. Auch psychische Gewalt wird zukünftig zu Leistungen nach dem SGB XIV berechtigen. Zukünftig soll es „schnelle Hilfen“ für Gewaltopfer, ein Fallmanagement und ein bundesweites Netz an Traumaambulanzen geben.

Das neue Soziale Entschädigungsrecht tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Damit wird den Ländern die benötigte Vorlaufzeit für die Etablierung der notwendigen Strukturen eingeräumt. In Teilen gilt das neue Recht jedoch bereits seit dem 1. Januar 2021. Seit diesem Zeitpunkt besteht ein gesetzlicher Anspruch auf psychotherapeutische Intervention in einer Traumaambulanz. Zusätzlich wurde rückwirkend (ab 1. Juli 2018) die Grundrente für (Halb-)Waisen erhöht sowie beschlossen, dass alle Opfer von Gewalttaten unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus gleichbehandelt werden.

In seinem Abschlussbericht zieht der Opferbeauftragte der Bundesregierung Dr. Edgar Franke eine positive Bilanz der Hilfen für Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland. Allerdings finden sich in seinem Bericht (vgl. Bundestagsdrucksache 20/46) auch konkrete Vorschläge für weitere Verbesserungen im Opferschutz wie u. a. die Angleichung des Opferentschädigungsrechts an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung, die Einrichtung von Opferfonds in allen Bundesländern, die Ausweitung des Mandats des Opferbeauftragten und Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen13

1

Was wird von der Bundesregierung unternommen, um das Soziale Entschädigungsrecht bzw. Opferentschädigungsrecht bei den Betroffenen bekannter zu machen?

2

Wie werden die Strukturen für das 2024 in Kraft tretende neue Soziale Entschädigungsrecht eingeführt?

a) Wie wird dabei eine opfersensible Handhabung im Übergang vom alten Opferentschädigungsrecht zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht gewährleistet?

b) Wie wird eine bundeseinheitliche Umsetzung des neuen SER gewährleistet?

c) Wie erfolgt hier die Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Sozialministerien der Länder?

3

Wie werden hierbei die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt?

a) Was ist Inhalt des Kooperationsverbundes in diesem Bereich zwischen den Ländern?

b) Wie ist der aktuelle Sachstand des Kooperationsprojekts?

c) Welche Bundesländer beteiligen sich am Kooperationsprojekt?

d) Wie soll dieses Projekt umgesetzt werden?

e) Auf welche Weise kann im Rahmen dieses Projekts die Möglichkeit einer Onlinebeantragung von Leistungen nach dem SGB XIV durch Betroffene geschaffen werden?

4

Wie wird der bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene gesetzliche Anspruch auf psychotherapeutische Intervention in einer Traumaambulanz umgesetzt?

a) Wie viele Traumaambulanzen gibt es aktuell in Deutschland? Gibt es bereits ein bundesweites Netzwerk?

b) Wie viele Traumaambulanzen gibt es in den Ländern (bitte nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Wie viele Fälle werden derzeit von den bestehenden Traumaambulanzen aufgenommen?

d) Welche Ergebnisse hat bislang das zum 1. Juni 2021 gestartete vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Forschungsprojekt hervorgebracht, das die Faktoren der Etablierung der Traumaambulanzen untersucht und die Bedarfe bei erstmals nach dem SGB XIV beantragten Traumaambulanzen ermitteln soll?

e) Gibt es einen Austausch zwischen den verschiedenen Bundesländern zu den Erfahrungen mit dem Einsatz von Traumaambulanzen?

f) Wie ist der Verfahrensstand der Erarbeitung der Traumaambulanz-Verordnung? Wann ist mit der Verabschiedung der Verordnung zu rechnen? Welche Qualifikationsanforderungen für die Aus- und Weiterbildung der Behandelnden sollen in der Verordnung festgelegt werden? Gibt es Bestrebungen, dass auch niedergelassene Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften für Traumaambulanzen zugelassen werden?

5

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, einen Leistungstatbestand für Opfer psychischer Gewalt bereits vor Inkrafttreten des SGB XIV im Jahr 2024 zu schaffen?

6

Wie weit ist der Ausbau des Fallmanagements in den Versorgungsbehörden bereits vorangeschritten?

a) Wie viele Fallmanager gibt es in Deutschland?

b) Wie viele Fallmanager gibt es in den Ländern (bitte nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Was ist das Aufgabenprofil eines Fallmanagers?

d) Wie werden die Fallmanager auf Ihre Aufgaben vorbereitet? Sollen hierfür Schulungen stattfinden?

e) Wie wird der Aufbau des Fallmanagements in den Ländern von der Bundesregierung unterstützt?

f) Wie wird der Ausbau eines bundesweiten Netzwerks vorangebracht?

7

Wie wird eine qualitativ hochwertige bundesweite Bearbeitung von Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem neuen SGB XIV in den Versorgungsbehörden sichergestellt?

a) in Bezug auf die Verfahrensdauer?

b) die Begutachtungsprozesse betreffend?

c) Gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen bei den Begutachtungsprozessen in den Bundesländern?

d) Welche Qualifikationserfordernisse müssen die Gutachter erfüllen?

e) Haben Betroffene das Vorschlags- und Auswahlrecht für den Gutachter?

f) Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Falles in den Versorgungsbehörden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

g) Gibt es Schulungsangebote für Mitarbeiter zum Umgang mit traumatisierten Betroffenen?

h) Wie viele Mitarbeiter gibt es überhaupt in den Versorgungsbehörden, und wie viele davon arbeiten im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts?

i) Wie finden hier insbesondere die Anliegen der Opfer terroristischer Gewalttaten Berücksichtigung?

j) Warum gibt es keine bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Bearbeitung in den Versorgungsämtern? Gibt es in den Ländern zusätzliche Strukturen, um das Fallmanagement zu flankieren, und wenn ja, welche (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

8

In welchen Bundesländern sind nach aktuellem Stand Opferfonds eingerichtet?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung im Abschlussbericht des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, das Opferentschädigungsrecht an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) anzupassen?

a) Was bedeutet der Vorschlag „proaktives Zugehen auf die Betroffenen“ im Einzelfall?

b) Was ist mit der Angleichung auf Standards der GUV gemeint? Bedeutet dies, dass der Leistungskatalog an das SGB VII angeglichen werden soll?

10

Wie werden Opferhilfeeinrichtungen finanziert? Werden diese vom Bund finanziell unterstützt? Wenn nein, warum nicht?

11

Ist eine Ausweitung des Mandats des Bundesopferbeauftragten auf terroristische Straftaten im Ausland geplant, und wenn ja, ab wann?

12

Ist eine Ausweitung der Erstattungsfähigkeit von Vergütung und Auslagenersatz (Reisekosten) für die psychosoziale Prozessbegleitung geplant, und wenn ja, in welcher Form und Höhe?

13

Wie sind die folgende Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser beim Bundesminister der Justiz in der Debatte „TOP ZP 1 Aktuelle Stunde – Zwei Jahre nach den rechtsterroristischen Morden von Hanau“ im Deutschen Bundestag am 16. Februar 2022, „Wir werden die Lücken im Opferentschädigungsrecht konsequent schließen“ und „Wir werden die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe NOAH auch für die Tätigkeit bei Anschlägen in Deutschland öffnen und so das bereits bestehende Know-how im Umgang mit den Opfern weiter professionalisieren und ausbauen“, zu verstehen?

Berlin, den 27. April 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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