[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1592 –
Mögliche Sabotage kritischer Infrastruktur durch die extreme Rechte im
Zusammenhang mit Tag-X-Szenarien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende März 2022 wurde im Zuge einer großangelegten Durchsuchungsaktion
der bayerischen Polizei öffentlich bekannt, dass mehrere Männer Anschläge
auf Freileitungsmasten von großen Stromtrassen geplant haben sollen. Im
Rahmen der Durchsuchungsaktion wurden etwa 70 Schusswaffen, darunter
21 Kurz- und 54 Langwaffen sowie Munition sichergestellt (
https://www.b
r.de/nachrichten/bayern/anschlag-auf-infrastruktur-geplant-grosseinsatz-in-pre
pper-szene,T1YzKYE). Nicht erst seit den Ermittlungen zu der zeitweilig
unter Rechtsterrorverdacht stehenden Gruppierung „Nordkreuz“ aus
Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt, dass Teile der extremen Rechten sich auf ein
„Tag-X-Szenario“ vorbereiten. Dieses beinhaltet in den meisten Fällen die
Vorstellung eines rechten Umsturzes sowie die damit verbundene Verfolgung
und Eliminierung politischer Gegner und Gegnerinnen. Zu den möglichen
Varianten, die ein solches Szenario auslösen, gehört die Ausnutzung einer
sicherheitspolitisch instabilen Situation im Zuge einer externen Katastrophe, aber
auch die aktive Herbeiführung der dieser destabilisierenden Lage durch die
Begehung von Anschlägen auf lebenswichtige, „kritische Infrastruktur“ (KRI-
TIS) wie Trinkwasserversorgung oder die Versorgung mit Energie (
https://ww
w.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/301136/nicht-mehr-warten-auf-den-tag-x/).
Begleitend hierzu betreiben Autoren über Publikationen wie die „Junge
Freiheit“ oder das „Compact-Magazin“ nach Einschätzung der Fragestellerinnen
und Fragesteller gezielte Verunsicherung zu diesen Themen. Dies geschieht
durch die Verbreitung der Behauptung, der Staat würde sich nur unzureichend
auf einen „Blackout“ vorbereiten und die Bevölkerung vor einem solchen
schützen (
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2019/erwarten-sie-keine-
hilfe/;
https://www.compact-online.de/der-blackout-kommt-basf-stammwerk-
vor-kollaps-gueterzuege-stehen-still/). Der Rechtsextremismusexperte Prof.
Dr. Matthias Quent bezeichnet Veröffentlichungen dieser Art auch als
„Untergangsliteratur“. „Die Paranoia vom drohenden Untergang (…) dient der
Markierung von Feinden und der Konstruktion eines heroischen Selbstbildes. Sie
erzeugt Handlungsdruck und rechtfertigt Gewalt“ (Matthias Quent,
Deutschland rechts außen, Wie die Rechten nach der Macht greifen und wie wir sie
stoppen können, 2019, S. 183). Der laut Zuschreibung in der Berichterstattung
der Mobilen Beratung in Thüringen extrem rechte Verein „Deutscher Zivil-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1922
20. Wahlperiode 16.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 13. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schutz“ warb im thüringischen Altenburg für eine Veranstaltung, um sich auf
mögliche Stromausfälle nach einem „Blackout“ vorzubereiten, wie die Mobile
Beratung schon im April 2020 berichtete (
https://mobit.org/neonazis-in-thueri
ngen-und-corona/). In Österreich hat der Journalist Markus Sulzbacher
nachgezeichnet, wie die extreme Rechte die Angst vor einem „Blackout“ schürt
(
https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000130762418/warum-rechtse
xtreme-aengste-vor-einem-blackout-schueren).
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in der deutschen
extremen Rechten einschließlich der extrem rechten Szene der
Reichsbürger und Selbstverwalter, in der Vergangenheit Szenarien diskutiert wurden,
die im Zusammenhang mit einem sogenannten Tag X stehen?
a) Welche Szenarien im Zusammenhang mit einem solchen „Tag X“ sind
der Bundesregierung bekannt?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob diese „Tag-
X-Szenarien“ auch den Ausfall oder die Sabotage „kritischer
Infrastruktur“ beinhalteten?
c) Sind der Bundesregierung rechtsextreme Personen, Organisationen
oder Parteien bekannt, die in der Vergangenheit mit Äußerungen zu
einem „Tag X“ in Verbindung gestanden haben?
Die Fragen 1 bis 1c werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Dabei erfolgt die Beantwortung für die gesamte „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“-Szene und nicht lediglich bezogen auf die numerisch kleine
Teilmenge an Rechtsextremisten innerhalb dieses Phänomens. Daher werden die
einschlägigen Fragen dieser parlamentarischen Anfrage für die gesamte Szene
beantwortet.
„TagX“-Szenarien gehören zu den gängigen Narrativen von Rechtsextremisten.
Vor allem durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden
staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die als ungerechtfertigter
repressiver Akt wahrgenommen werden, gewannen „TagX“-Szenarien an
Relevanz.
Insbesondere in Diskussionen auf Messenger-Diensten kann die
Thematisierung von „TagX“-Szenarien festgestellt werden. Diese umfassen Überlegungen
über den Sturz der Regierung sowie der parlamentarischen Demokratie als
Staatsform durch Entführungen und „Verhaftungen“ von politischen
Entscheidungsträgern. Darüber hinaus werden in diesem Zusammenhang die
Erstürmung des Reichstagsgebäudes oder anderer politischer Einrichtungen sowie die
Besetzung von Medienhäusern diskutiert.
Auch die Sabotage von Kritischer Infrastruktur wird in Einzelfällen in Chat-
Gruppen auf Messenger-Diensten als „modus operandi“ für „TagX“-Szenarien
thematisiert.
Im Themenfeld des Antisemitismus spielen „TagX“-Szenarien“ vor allem unter
rechts-extremistischen und antisemitischen Influencern eine Rolle. So lassen
sich bei diversen Akteuren Bezugnahmen auf entsprechende Szenarien in
verschiedenen Ausprägungen feststellen.
Im Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ werden ebenfalls
Diskussionen zu etwaigen Szenarien geführt, die im Zusammenhang mit einem
„TagX“ stehen. Darüber hinaus wurden vereinzelt Anhaltspunkte für Planungen
von „TagX“-Szenarien bekannt.
Eine darüber hinausgehende Antwort muss trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Durch die Beantwortung
der Fragen würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur
Methodik und zum konkreten Erkenntnisstand des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) offengelegt, wodurch die Funktionsfähigkeit des BfV
nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass
auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS)-Einstufung ausscheidet,
die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre.
Die Frage nach dem konkreten Informationsstand zu Diskussionen,
Diskussionsthemen und Diskutanten von „TagX“-Szenarien und Überlegungen im
Hinblick auf Kritische Infrastrukturen würde die Fähigkeiten und
Arbeitsweisen des BfV so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis nicht
ausreichend Rechnung tragen würde. Bei Bekanntwerden dieser Informationen wäre
ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
d) Sind der Bundesregierung Veröffentlichungen zum Thema „Peak
Oil“ bekannt, und ist der Bundesregierung bekannt, ob solche
Veröffentlichungen in rechtsextremen Verlagen erschienen sind?
Die rechtsextremistische Publikation „Volk in Bewegung“ beinhaltet in
Ausgabe 5/2011 den Beitrag „Krisen, Chancen und Auftrag“, in dem auch auf
„Kapitalismuskrise und Peak Oil“ eingegangen wird.
e) Sind der Bundesregierung Vorträge zum Thema „Peak Oil“ bekannt,
die in der Vergangenheit bei Veranstaltungen von extrem rechten
Organisationen oder Parteien gehalten wurden?
Der Bundesregierung sind solche Vorträge nicht bekannt.
f) Ist der Bundesregierung bekannt, wer der Autor des im Jahr 2011 in
der völkisch-nationalistischen Zeitschrift „Volk in Bewegung“
erschienenen Textes „Krisen, Chancen, Auftrag“ ist, welcher auf zwei
von drei Seiten das Thema „Peak Oil“ behandelt (Volk in Bewegung
5/2011), oder ist der Bundesregierung das Pseudonym des Autors
bekannt?
Die Autorenangabe des gegenständlichen Beitrags lautet „Landolf Ladig“. Der
Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über dessen Identität
vor.
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in extrem
rechten Zeitschriften wie dem als Verdachtsfall eingestuften „Compact-
Magazin“ oder der „Sezession“ des als Verdachtsfall eingestuften Instituts für
Staatspolitik Texte über „Tag-X-Szenarien“ veröffentlicht wurden (bitte
nach Zeitschrift und Erscheinungsjahr aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass im „COMPACT-Magazin“ 4/2020 ein
Text über „TagX“-Szenarien veröffentlicht wurde.
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in extrem
rechten Zeitschriften wie dem als Verdachtsfall eingestuften „Compact-
Magazin“ oder der „Sezession“ des als Verdachtsfall eingestuften Instituts für
Staatspolitik Texte über „Blackout-Szenarien“ veröffentlicht wurden (bitte
nach Zeitschrift und Erscheinungsjahr aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in den folgenden Ausgaben des
„COMPACT-Magazins“ Texte über „Blackout-Szenarien“ veröffentlicht
wurden: 05/2022; 12/2021; 10/2021; 01/2020.
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in extrem
rechten Zeitschriften wie dem als Verdachtsfall eingestuften „Compact-
Magazin“ oder der „Sezession“ des als Verdachtsfall eingestuften Instituts für
Staatspolitik Texte über „Peak-Oil-Szenarien“ veröffentlicht wurden (bitte
nach Zeitschrift und Erscheinungsjahr aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.
5. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr von Anschlägen auf kritische
Infrastruktur durch extrem rechte Gruppierungen derzeit insgesamt ein?
Dem Bundeskriminalamt (BKA) als der hierfür zuständigen Bundesbehörde
liegen aktuell keine gefährdungsrelevanten Erkenntnisse vor, die auf eine
konkrete Gefährdung von Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS-
Einrichtungen) durch Personen oder Gruppierungen, die dem Phänomenbereich
der PMK-rechts- zuzuordnen sind, hindeuten. Kritische Infrastrukturen
unterliegen grundsätzlich einer abstrakten Gefährdung, da Angriffe/Anschläge gegen
entsprechende Einrichtungen in besonderer Weise negative Auswirkungen
haben dürften, nicht zuletzt im Hinblick auf Schadenshöhe, Schadensausmaß, zu
erwartende Versorgungsengpässe sowie die empfindliche Störung des
Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung, und insofern aus Tätersicht lohnenswerte
Ziele darstellen.
Es ist daher aus kriminologischer Sicht naheliegend, dass es auch innerhalb des
Personenspektrums der PMK-rechts- Überlegungen und Gedankenspiele in
Bezug auf verschiedene Szenarien zur Schädigung von Einrichtungen der
Kritischen Infrastruktur geben könnte.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 55, Plenarprotokoll 20/30 verwiesen. Diese Gefährdungsbewertung gilt
ebenso für Anschläge auf die Kritische Infrastruktur.
6. Wie viele Fälle mutmaßlicher Sabotage oder versuchter Sabotage
kritischer Infrastruktur durch Personen oder Gruppen, die dem extrem rechten
Spektrum, einschließlich der extrem rechten Szene der Reichsbürger und
Selbstverwalter, zuzuordnen sind, sind der Bundesregierung seit 2015
bekannt?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich gegen welche
Anzahl von Personen eingeleitet (bitte nach Tatbeständen
aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen hatten die Tatverdächtigen schon zuvor Straftaten
begangen, die einen rechtsextremen Hintergrund hatten?
c) Wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen Kommunikation,
Aufzeichnungen, Tatmittel gefunden, die auf die Vorbereitung von
Sabotageakten schließen lassen?
d) Wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen Waffen gefunden?
e) In wie vielen Fällen wurde gegen Angehörige von
Sicherheitsbehörden oder der Bundeswehr ermittelt?
Die Fragen 6 bis 6e werden gemeinsam beantwortet.
Gegen KRITIS-Einrichtungen begangene politisch motivierte Straftaten werden
grundsätzlich im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Eine
automatisierte statistische Auswertung ist in der zentralen Fallzahlendatei
„Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“ (LAPOS) jedoch nicht
möglich, da es hierfür keinen bundesweit festgelegten und abgestimmten Begriff
gibt, der mittels eines recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als Angriffsziel)
bundeseinheitlich gemeldet und in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS dargestellt
werden könnte. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle in den Fallzahlen PMK
zwar insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf extrahiert und
dargestellt werden können. Dies im Wege einer manuellen Auswertung
vorzunehmen, scheidet aufgrund des hohen personellen und zeitlichen Aufwandes schon
unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit aus.
Eine präzise Darstellung wäre zudem nicht erzielbar, da insoweit keine genaue
Korrespondenz hergestellt werden könnte zur Fragestellung, die auf politisch
motivierte Angriffe auf (die) Kritische Infrastruktur mit Sabotagecharakter
gerichtet ist und damit ihrerseits Interpretationsspielräume eröffnet.
7. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob es ähnliche Planungen von
„Tag-X-Szenarien“ oder „Blackout-Szenarien“ auch im europäischen
Ausland gibt?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]