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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verhandlungsstand der Bankenunion

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.05.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/172110.05.2022

Verhandlungsstand der Bankenunion

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten. Die Gesamtlage der Gesetzestexte gilt unionsweit für alle Kreditinstitute und soll durch gleiche Wettbewerbsbedingungen eine stärkere Integration des Finanzmarktes und Binnenmarktes erreichen. Die Schaffung einer Bankenunion wurde in Reaktion auf die Finanzkrise 2008 forciert, um die Resilienz und Stabilität eines unionsweiten Bankensektors zu erhöhen. Teilnehmer der Bankenunion sind alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums sowie auf freiwilliger Basis solche Staaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank eingehen.

Die Bankenunion besteht aus drei Säulen: dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Singe Supervisory Mechanism, SSM) und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Im Rahmen der dritten Säule, der Einlagensicherung, wurden die nationalen Einlagensicherungssysteme durch die Einlagensicherungsrichtlinie weitgehend harmonisiert.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in 2015 einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems veröffentlicht, der die vollständige Zentralisierung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme in einem zentralen Einlagensicherungsfonds zum Gegenstand hat (European Deposit Insurance Scheme (EDIS)). Die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung der Bankenunion werden derzeit fortgesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie schätzt die Bundesregierung den weiteren Zeitplan der Verhandlungen zu dem als dritte Säule der Bankenunion bezeichneten EDIS ein, insbesondere da die Erstellung eines Fahrplans von Seiten der Eurogruppe vielfach verschoben und aktuell auf Juni 2022 angesetzt ist (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/spanien-und-die-niederlande-verbuenden-sich-im-eu-schuldenstreit-17935933.html)?

2

Welche besonderen kritischen Punkte müssen für die Bundesregierung zunächst geklärt sein als Voraussetzung für eine Einigung auf einen inhaltlichen und zeitlichen Fahrplan?

3

Welche Risiken sieht die Bundesregierung für den nationalen Bankensektor und Verbraucher, sollte EDIS verpflichtend für alle nationalen Einlagensicherungssysteme im gesamten Euroraum eingeführt werden?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ein EDIS für die in Deutschland bestehenden Institutssicherungssysteme kostenneutral wäre und deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch eine strukturelle Ausnahme für Institutssicherungssysteme)?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Verringerung von notleidenden Krediten (NPL) in den Bilanzen europäischer Bankinstitute als Bedingung für eine Weiterverhandlung zu EDIS (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2019/12/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-zielbild-bankenunion.html; Auskunft eines parlamentarischen Assistenten des EUP über die Verhandlungsprozesse zur Bankenunion: Verringerung von NPL als möglicher Verhandlungsgegenstand und Kompromiss)?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken für einen integrierten Europäischen Bankensektor ein durch

a) einen hohen Anteil von Hypotheken an der Summe notleidender Kredite insbesondere in Spanien und Frankreich und den damit verbundenen Risiken für den Immobiliensektor,

b) eine hohe Heterogenität im Euroraum bezüglich des nationalen Anteils von non-performing Exposures in den Bankbilanzen?

7

Zu welchen Kompromissen ist die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu EDIS bereit?

8

Wäre eine Begrenzung von EDIS im Sinne einer permanenten europäischen Rückversicherung aus Sicht der Bundesregierung europapolitisch tragfähig (Quelle: Koalitionsvertrag 2021, S. 168 und https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bankenunion-wieso-die-verhandlungen-ueber-eine-europaeische-einlagensicherung-nicht-vorankommen/27297336.html)?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken von Ansteckungseffekten ein, die sich ergeben können, wenn, gegeben einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung, eine Krise in einem einzelnen Mitgliedsland zu unionsweiten Verunsicherungen von Sparern führt?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit von Ausweichbewegungen, also der Abwanderung von Banken in den weniger streng regulierten Schattenbanksektor, infolge einer EU-Einlagensicherung und der damit verbundenen Mithaftung für angeschlagene Mitbewerber ein?

11

Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Eigenmittelunterlegung von Staatsanleihen, um diejenigen Risiken zu minimieren, die sich durch die Konzentration von nationalen Staatsanleihen in Bankbilanzen in einigen Mitgliedsländern des Euroraums ergeben, wodurch sich Schieflagen öffentlicher Haushalte auch auf den Bankensektor drastisch auswirken können (Quelle: EBA Dashboard Q3 2021)?

12

Welche Strategien bedenkt die Bundesregierung, um die Diversifikation von Staatsanleihen in Bankbilanzen zu erhöhen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtungen deutscher Genossenschaftsbanken und Sparkassen, dass eine europäische Einlagensicherung

a) zu Fehlanreizen bei manchen Banken führen kann in der Art, dass sie in Anbetracht der europäischen Einlagensicherung und Mithaftung der Mitbewerber ein höheres Risikoprofil in ihrer Geschäftstätigkeit anwenden,

b) regional gewachsene Vertrauensbeziehungen zu Kunden und deren Erwartungen an die Stabilität risiko-konservativer, regional aktiver Institute durch die euroraumweite Risikoübernahme angegriffen werden?

Berlin, den 29. April 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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