[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1722 –
Verbindungen und Aktivitäten der rechtsextremen „Artgemeinschaft“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rechtsextreme und völkische Gruppierungen und Parteien versuchen seit
Längerem, im ländlichen Raum Fuß zu fassen (
https://www.wochenblatt.com/the
men/rechte-und-rechtsextreme-auf-dem-land-und-in-der-landwirtschaft-12358
287.html). Jenseits der großen Städte sehen sie noch eine „intakte
Volksgemeinschaft“ und die Möglichkeit eines Zusammenlebens ausschließlich mit
Menschen einer „reinen“ deutschen Abstammung. Gerade in den von
Verwaltungsstrukturen vernachlässigten Orten mit geringem sozialem und
kulturellem Angebot sehen dort lebende Rechtsextremisten die Möglichkeit,
leichter in einflussreiche Positionen in der Kommunalpolitik,
Erziehungseinrichtungen und dem Vereinswesen zu gelangen (
https://www.amadeu-antonio-stift
ung.de/w/files/pdfs/voelkische_siedler_web.pdf). Sogenannte Völkische
Siedlergemeinschaften siedeln insbesondere in abgelegenen Regionen. Hinter der
harmlosen Fassade von traditionsverbundenen Ökobauern steht jedoch der
Glaube an die angebliche Überlegenheit des deutschen Volkes und ein
rassistisch-antisemitisches Weltbild. Die Familien bleiben unter sich und erziehen
ihre Kinder im Sinne dieses Weltbildes, einschließlich militärischem Drill in
abgeschirmten Zeltlagern (
https://www.deutschlandfunkkultur.de/voelkische-s
iedler-im-laendlichen-raum-der-bio-nazi-von.976.de.html?dram:article_id=37
9541;
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/voelkische-siedler-10
1.html).
Besonderes Augenmerk verdient dabei u. a. die 1951 gegründete
germanischheidnische Gruppierung „Die Artgemeinschaft – Germanische
Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ Sie will als Glaubensbund
„der Bewahrung, Erneuerung und Weiterentwicklung der Kultur der
nordeuropäischen Menschenart“ dienen und an die Wertvorstellungen der heidnischen
Vorfahren anknüpfen. Dabei vertritt sie völkisch-rassistisches und
antisemitisches Gedankengut und fungiert als Schnittstelle zwischen dem
völkischreligiösen Spektrum und der Neonaziszene. Das Anhänger- und
Teilnehmerspektrum der „Artgemeinschaft“ überschneidet sich seit seiner Gründung mit
dem von neonazistischen Gruppierungen (u. a.
https://parldok.thueringer-landt
ag.de/ParlDok/dokument/49807/sonnenwendfeier_in_ilfeld.pdf). Stephan
Ernst, der Mörder von Dr. Walter Lübcke, war Mitglied der
„Artgemeinschaft“, Beate Zschäpe und andere Personen aus dem NSU-Umfeld nahmen
an Veranstaltungen der Gruppierung teil. Der derzeitige Leiter der Artgemein-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2010
20. Wahlperiode 25.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 24. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schaft, Jens B. (ehemals NPD KV Magdeburg) verkaufte im Rahmen einer
Solidaritätskampagne T-Shirts mit dem Aufdruck „Freiheit für Wolle“ für
Zschäpes Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Nach dessen Haftentlassung zog
Wohlleben samt Familie auf B.s Hof in Bornitz (
https://www.belltower.news/r
echerche-voelkische-siedler-rechtsterrorismus-und-corona-proteste-114049/).
Inzwischen haben Mitglieder der „Artgemeinschaft“ über das Bundesgebiet
verstreut Fuß gefasst und ihre Siedlungsprojekte aufgebaut: Weißenborn im
Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt), die Kleinstadt Leisnig (Sachsen) oder
Gros Krams (Mecklenburg-Vorpommern) (
https://www.endstation-rechts.de/n
ews/artgemeinschaft-trifft-anastasia;
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/
leipzig/grimma-oschatz-wurzen/rechtsextreme-siedler-sachsen-100.html).
Gute und intensive Kontakte scheint es inzwischen zu Anhängern und
Mitgliedern der Anastasia-Bewegung zu geben. Die in Russland inzwischen als
„Familienlandsitzbewegung“ offiziell vom Kreml hofierte Bewegung stützt
sich auf die Werke des russischen Autors Wladimir Megre und propagiert eine
nationalistisch, antisemitisch und antidemokratisch geprägte Erweckungs- und
Siedlungsbewegung. Neben dem Siedlungsprojekt „Landolfswiese“ in
Grabow bei Blumenthal (Brandenburg) hat zuletzt insbesondere das Projekt
„Weda Elysia“ in Wienrode-Blankenburg (Sachsen-Anhalt) für Aufmerksamkeit
gesorgt (u. a.
https://www.endstation-rechts.de/news/artgemeinschaft-trifft-an
astasia;
https://lsa-rechtsaussen.net/voelkische-szene-germanische-glaeubige-u
nd-corona-proteste/;
https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vo
m-11-04-2019/siedler-bewegung-anastasia.html; „Rechte Ökosekte: Die
Anastasia-Bewegung“ – Spiegel-TV, abrufbar unter
https://www.you tub
e.com/watch?v=YilcjXGXDbY). Derzeit wird das Projekt „Weda Elysia“ als
einziges anerkanntes Projekt in Deutschland auf der russischen Homepage
https://anastasia.ru/ aufgelistet.
1. Welche Gemeinden im ländlichen Raum sind der Bundesregierung
bekannt, die als Siedlungsschwerpunkt von Neonazis, sogenannten
völkischen Siedlern und anderen Rechtsextremen zu charakterisieren sind?
Der Bundesregierung sind insbesondere in den nord- und ostdeutschen Ländern
Siedlungsschwerpunkte von Rechtsextremisten bekannt.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung der gegenständlichen Fragen muss
trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche
des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls
unterbleiben. Sie ließe Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und den Umfang
sowie die Zielrichtung der Bearbeitung und Schwerpunktsetzung der genannten
Gruppierungen durch die Verfassungsschutzbehörden zu, wodurch die Tätigkeit
der Verfassungsschutzbehörden erschwert oder gar vereitelt und damit deren
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie
den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-(VS)-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Die Fragen nach den Gemeinden, welche
als Siedlungsschwerpunkte für Neonazis, sogenannte völkische Siedler und
andere Rechtextremisten zu charakterisieren sind, würde die Fähigkeiten und
Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes so detailliert beschreiben, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem
Schutzbedürfnis nicht ausreichend Rechnung tragen würde. Bei Bekanntwerden
dieser Informationen wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass
selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen
werden kann.
2. Welche Siedlungsprojekte von Mitgliedern oder Sympathisanten der
„Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft
wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ sind der Bundesregierung per 31. Januar
2022 bekannt (bitte nach Ort, Bundesland, Anzahl der Bewohner bzw.
Mitglieder auflisten)?
Die rechtsextremistische Organisation „Die Artgemeinschaft – Germanische
Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ verfolgt eine
rassistische und antisemitische Ideologie mit neopaganen Elementen und einer
umfänglichen Gemeinschaftspflege. Einer derartigen Ideologie sind
Siedlungsbestrebungen oft immanent. Auch die Artgemeinschaft verfolgte in der
Vergangenheit entsprechende Siedlungsbestrebungen. Bereits im Jahr 2009 wurde in
der vereinseigenen Publikation „Nordische Zeitung“ der Artikel „Ländliche
Siedlung“ veröffentlicht und die Gründung des Gremiums „Arbeitskreis
Siedlung“ bekannt gegeben.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung der gegenständlichen Fragen muss
trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche
des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls
unterbleiben. Sie ließe Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und den Umfang
sowie die Zielrichtung der Bearbeitung und Schwerpunktsetzung der genannten
Gruppierung durch die Verfassungsschutzbehörden zu, wodurch die Tätigkeit
der Verfassungsschutzbehörden erschwert oder gar vereitelt und damit deren
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie
den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-(VS)-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Die Fragen nach Siedlungsprojekten von
Mitgliedern oder Sympathisanten dieser Gruppierung würde die Fähigkeiten
und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes so detailliert beschreiben, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem
Schutzbedürfnis nicht ausreichend Rechnung tragen würde. Bei Bekanntwerden
dieser Informationen wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass
selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen
werden kann.
3. Welche Siedlungsprojekte von Mitgliedern oder Sympathisanten der
„Anastasia-Bewegung sind der Bundesregierung per 31. Januar 2022
bekannt (bitte nach Ort, Bundesland, Anzahl der Bewohner bzw. Mitglieder
auflisten)?
5. Welche Siedlungsprojekte von Mitgliedern oder Sympathisanten der
„Arbeitsgemeinschaft Naturreligiöser Stammesverbände Europas“ (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 13/5434;
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/neuheidentum-und-
neofaschismus;
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/%E2%80%9Elivin
g-history%E2%80%9C-0) sind der Bundesregierung per 31. Januar 2022
bekannt (bitte nach Ort, Bundesland, Anzahl der Bewohner bzw.
Mitglieder auflisten)?
6. Welche Siedlungsprojekte von Mitgliedern oder Sympathisanten des
„Artamanen-Orden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 13/5434;
https://www.deutschlandfunkk
ultur.de/voelkische-siedler-im-laendlichen-raum-der-bio-nazi-von-10
0.html;
https://taz.de/Rueckwaertsgewandte-Siedler/!5370963/; https://w
ww.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/21192
0/voelkische-enklaven-nach-ns-vorbild-mitten-in-deutschland/) sind der
Bundesregierung per 31. Januar 2022 bekannt (bitte nach Ort,
Bundesland, Anzahl der Bewohner bzw. Mitglieder auflisten)?
Die Fragen 3, 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Eine Beantwortung der gegenständlichen Fragen muss trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Sie ließe
Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und den Umfang sowie die Zielrichtung
der Bearbeitung und Schwerpunktsetzung der genannten Gruppierung durch
die Verfassungsschutzbehörden zu, wodurch die Tätigkeit der
Verfassungsschutzbehörden erschwert oder gar vereitelt und damit deren
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt
zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS)-Einstufung
ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre. Die Fragen nach Siedlungsprojekten von Mitgliedern oder
Sympathisanten dieser Gruppierungen würde die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des
Verfassungsschutzes so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis nicht
ausreichend Rechnung tragen würde. Bei Bekanntwerden dieser Informationen
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
4. Welche Siedlungsprojekte von Mitgliedern oder Sympathisanten des
„Bund für Gotterkenntnis – Ludendorff e. V.“ (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 13/5434; https://
www.belltower.news/voelkische-ostern-43518/; https://www.jewiki.net/
wiki/Bund_f%C3%BCr_Deutsche_Gotterkenntnis) sind der
Bundesregierung per 31. Januar 2022 bekannt (bitte nach Ort, Bundesland,
Anzahl der Bewohner bzw. Mitglieder auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich oder im
Zusammenhang mit der Gründung und dem Aufbau völkischer Siedlungsprojekte
der Finanz Intelligence Unit (FIU) bzw. dem Zollkriminalamt (ZKA)
Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet worden,
und wenn ja, wie viele (bitte nach Datum, Ort und Bundesland,
Tatvorwurf sowie ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Die Beantwortung der Frage im Hinblick auf Erkenntnisse der „Financial
Intelligence Unit“ (FIU) kann nicht offen erfolgen, weshalb die Antwort insoweit
als „VS – Vertraulich“ gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA)
eingestuft und zur Einsichtnahme in die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages eingestellt wird. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein. Entsprechend
der internationalen Standards der „Financial Action Task Force“ (FATF) und
der europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer
operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte
unterliegen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der
Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer Strafverfolgung im Bereich
der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unmittelbar
vorgelagert ist, wäre daher für entsprechende Ermittlungserfolge und somit die
Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens
nachteilig.*
8. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich oder im
Zusammenhang mit der Gründung, dem Aufbau und dem Betrieb völkischer
Siedlungsprojekte und insbesondere von zugehörigen Schul- und
Bildungsprojekten Meldungen über Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des
Kindeswohls bekannt geworden, und wenn ja, wie viele (bitte nach
Datum, Bundesland, Tatvorwurf sowie ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Eine bundesweite statistische Erhebung zu Meldungen über Beeinträchtigungen
oder Gefährdungen des Kindeswohls wird im Bundeskriminalamt (BKA) nicht
geführt.
9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich oder im
Zusammenhang mit der Gründung, dem Aufbau und dem Betrieb völkischer
Siedlungsprojekte Fördermittel des Bundes, beispielsweise als Bestandteil
der Agrarumweltprogramme, zur Verbesserung der Agrarstruktur, im
Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere
Formen nachhaltiger Landwirtschaft oder anderweitiger
Strukturförderprogramme bzw. Strukturförderwettbewerbe (beispielsweise „Unser Dorf
soll schöner werden“, energetische bzw. denkmalgerechte Sanierung),
beantragt, bewilligt, ausgezahlt, abgelehnt oder zurückgefordert worden
(bitte nach Jahr, Bundesland, Projekt, Höhe der Fördermittel je
Förderprogramm auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung völkische Siedlungsprojekte
seit 2017 auch für Treffen oder Veranstaltungen von oder mit
Mitgliedern von Gruppen, Kameradschaften oder Parteien der extremen oder
sogenannten Neuen Rechten genutzt worden, und wenn ja welche sind der
Bundesregierung im Einzelnen bekannt (bitte nach Jahr, Ort,
Bundesland, Teilnehmerzahl, Anlass oder Titel der Veranstaltung und dabei
anwesende Organisationen oder Gruppen von extremer bzw. Neuer Rechte
auflisten)?
12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in völkische Siedlungsprojekte
Personen eingebunden, die über waffen- oder sprengstoffrechtliche
Erlaubnisse verfügten oder verfügen (bitte nach Anzahl, Bundesland sowie
ggf. Verfahrensausgang bei Widerruf oder Entzug auflisten)?
Die Fragen 10 und 12 werden zusammen beantwortet.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Eine Beantwortung der gegenständlichen Fragen muss trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Sie ließe
Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und den Umfang sowie die Zielrichtung
der Bearbeitung und Schwerpunktsetzung der genannten Gruppierung durch
die Verfassungsschutzbehörden zu, wodurch die Tätigkeit der
Verfassungsschutzbehörden erschwert oder gar vereitelt und damit deren
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt
zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS)-Einstufung
ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre. Die Fragen nach Treffen oder Veranstaltungen von oder mit
Mitgliedern von Gruppen, Kameradschaften oder Parteien der extremen oder
sogenannten Neuen Rechten bzw. zu waffen- oder sprengstoffrechtlichen
Erlaubnissen würde die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes so
detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten
Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis nicht ausreichend Rechnung
tragen würde. Bei Bekanntwerden dieser Informationen wäre ein Ersatz durch
andere Instrumente nicht möglich. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
11. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in völkische Siedlungsprojekte
Personen eingebunden, denen Straftaten im Phänomenbereich „PMK
(politisch motivierte Kriminalität)-rechts“ oder „PMK-nicht zuzuordnen“
vorgeworfen wurden bzw. werden (bitte nach Anzahl, Bundesland,
Tatvorwurf sowie ggf. Verfahrensstand auflisten)?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden Straftaten durch die zuständigen
Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und anonymisiert in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst. Die Angabe von Gruppen- und
Organisationszugehörigkeit ist bei der Meldung von Straftaten im KPMD-PMK keine
Pflichtangabe. Aus diesem Grund liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
vor.
13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung völkische Siedlungsprojekte in
Deutschland durch materielle oder immaterielle Zuwendungen aus dem
Ausland unterstützt worden (bitte nach Siedlungsprojekt, Bundesland,
Art und Höhe der Zuwendungen, Herkunft der Zuwendungen auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]