Deutsche Hermesbürgschaft für das Atomkraftwerk Angra 3 in Brasilien
der Abgeordneten Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Dr. Thomas Gambke, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Angra 3 ist, neben Angra 1 und Angra 2, das dritte kommerzielle Kernkraftwerk Brasiliens. Geplant wurde es bereits im Jahr 1975 und 1984 wurden die Bauarbeiten aufgenommen. Kurz darauf wurde der Bau aufgrund ökologischer Bedenken und finanzieller Probleme gestoppt.
2007 kündigte Präsident Lula da Silva den flächendeckenden Ausbau der atomaren Technologien im Land an, wobei der erste Schritt die Fertigstellung des Atomkraftwerks Angra 3 ist. Darauf sollen weitere Atomkraftwerke (AKW) folgen.
Den Bauauftrag für Angra 3 bekam das deutsch-französische Unternehmen Siemens/Areva. Anfang Februar 2010 genehmigte die Bundesregierung Siemens /Areva im Grundsatz für den Export von Technologie für dieses AKW eine Hermesbürgschaft über max. 2,5 Mrd. Euro. Die endgültige Zusage für die Hermesbürgschaft steht noch aus.
Vom brasilianischen Umweltministerium wurde der Bau des AKW Angra 3 an die Erfüllung verschiedener Auflagen (z. B. Finden eines Zwischen- bzw. Endlagers für den Atommüll, Katastrophenschutzpläne etc.) geknüpft.
Die Bundesregierung bezeichnet als Grundlage für die Grundsatzzusage zugunsten der Hermesbürgschaftsvergabe ein Gutachten, das im Auftrag von Siemens/Areva im März 2009 von der ISTecGmbH erstellt worden ist. Dieses Sicherheitsgutachten verweist auf zahlreiche gravierende Risiken des geplanten Atomkraftwerkes für die Sicherheit der lokalen Bevölkerung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Gilt die Aussage, dass die „Grundsatzzusage der Bundesregierung über die Indeckungnahme des Geschäfts […] unter der Voraussetzung getroffen [wurde], dass ein externer Gutachter die Erfüllung der Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren prüft“ (Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – BMWi – auf die Schriftliche Frage 59 der Abgeordneten Ute Koczy auf Bundestagsdrucksache 17/991), für alle Auflagen aus allen Genehmigungen?
Wenn nein, auf welche konkreten Auflagen aus welchen Genehmigungen bezieht sich diese Aussage?
Was genau soll der externe Gutachter prüfen?
Wann wird die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen durch den externen Gutachter stattfinden?
Ist die Überprüfung und die Einhaltung der Auflagen eine Voraussetzung f��r die endgültige Zusage über die Indeckungnahme des Geschäfts?
Ist in der Grundsatzzusage der Bundesregierung geklärt, was geschieht, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden?
Was sind die Konsequenzen aus einer Nichteinhaltung der Auflagen?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den neuerlichen schwerwiegenden Kritiken der brasilianischen Staatsanwaltschaft (Ministério Público Federal) zu ziehen, wonach sie Ende Juni 2010 empfahl, die Bauarbeiten an Angra 3 zu stoppen und erst nach Durchführung probabilistischer Analysen zu den Sicherheitsstandards der geplanten Anlage und zu gefährlichen Unfällen wieder aufzunehmen (Agência Brasil, 25. Juni 2010)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der Tatsache, dass auch das ISTec-Gutachten, das als Grundlage für die Bürgschaftszusage gilt, hervorhebt, dass der „Forderung nach der Durchführung probabilistischer Analysen […] nur teilweise entsprochen“ wird (ISTec-Gutachten, S. 6)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, wonach „probabilistische Analysen üblicherweise erst nach Fertigstellung bzw. im Betrieb des Kraftwerkes durchgeführt werden“ (Schreiben des BMWi an urgewald, 2. Juli 2010)?
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Sicherheit des Kraftwerkes sieht die Bundesregierung, sollten die probabilistischen Analysen nach Fertigstellung bzw. im Betrieb des Kraftwerkes gravierende Sicherheitsmängel aufzeigen?
Betrachtet die Bundesregierung die ISTecGmbH, die eine Tochter der Deutschen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ist, als unabhängig?
Sieht sie die Notwendigkeit, weitere Prüfmöglichkeiten heranzuziehen?
Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass das ISTec-Gutachten belege, dass es keine umweltrechtlichen Einwände gegen den Bau von Angra 3 gebe (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 21 auf Bundestagsdrucksache 17/440 und 30 auf Bundestagsdrucksache 17/1695 – neu – der Abgeordneten Ute Koczy), obwohl das ISTec-Gutachten selbst auf zahlreiche gravierende Risiken des geplanten Atomkraftwerkes für die Sicherheit der lokalen Bevölkerung verweist (vgl. S. 6: kein Schutz gegen Flugzeugabsturz gemäß der deutschen RSK-Leitlinie; S. 26: sehr allgemeine Darstellung des externen Notfallplans; S. 33: Notwendigkeit zum Überdenken der Pläne zur Nichtevakuierung der Menschen im Notfall/Notwendigkeit zur Vorbereitung der Straße BR 101)?
Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den im Gutachten genannten zentralen Sicherheitsrisiken Rechnung zu tragen?
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die Bundesregierung jenseits von Auflagen und externen Prüfungen, um zu gewährleisten, dass Sicherheitsmängel, aus denen gravierende Risiken entstehen können, ausgeräumt werden, bevor die Bundesregierung aufgrund einer Bürgschaftsübernahme in der Verantwortung für mögliche Konsequenzen steht?
Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die Prüfung im ISTec-Gutachten „schwerpunktmäßig anhand der deutschen Genehmigungspraxis“ erfolgte und dass das Projekt „deutsche und internationale Standards einhält“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 21 der Abgeordneten Ute Koczy auf Bundestagsdrucksache 17/440)?
Wie begründet die Bundesregierung angesichts der oben zitierten Aussage, dass sie an anderer Stelle sagt, es handele sich beim ISTec-Gutachten „nicht um ein Sicherheitsgutachten, wie es im Rahmen von Genehmigungsverfahren erstellt wird, sondern um ein Gutachten, welches zum einen die in den OECD Umweltleitlinien vorgesehenen Vorgaben für die Vergabe von Exportkreditgarantien berücksichtigt“ (Schreiben an urgewald, 2. Juli 2010)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Prüfung anhand der OECD-Umweltleitlinien (Common Approaches) deutscher Genehmigungspraxis entspricht?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung einer langfristigen Lagerungsmöglichkeit der radioaktiven Abfälle durch die brasilianische Regierung?
Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Bundesregierung durch die Vergabe einer Hermesbürgschaft für den Bau des AKW Angra 3 angesichts der Tatsache, dass am Standort Angra dos Reis das AKW Angra 2 bereits seit 2000 am Netz ist, ohne dass zentrale Genehmigungsauflagen – vor allem die bisher nur sehr provisorische Lösung für die Lagerung der radioaktiven Abfälle – auch nur ansatzweise zufriedenstellend „gelöst“ worden sind?
Zieht die Bundesregierung aus der oben beschriebenen Situation bei Angra 2 Schlussfolgerungen bezüglich der Situation von Angra 3?
Entstehen aus Sicht der Bundesregierung aus der deutschen Verpflichtung zu mehr Sicherheit bei der Lagerung von Nuklearmaterial in Washington im April 2010 Handlungsbedarf oder zusätzliche Einflussmöglichkeiten, was den Bau von Angra 3 betrifft?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Brasilien neben Argentinien als einziges Mitgliedsland der Nuclear Supplier Group das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben hat, das der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) unangekündigte Kontrollen gewährt?
Steht dies im Gegensatz zum Engagement der deutschen Bundesregierung zur Unterstützung des Baus von Angra 3 durch eine Hermesbürgschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Brasilien über keine unabhängige Atomaufsicht verfügt, da die zuständige Behörde (CNEN) zugleich Brennstoffversorger, Auftragnehmer sowie Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und damit keine funktionelle Trennung von Betrieb und Aufsicht über Atomanlagen möglich ist?
Steht dies im Gegensatz zum Engagement der deutschen Bundesregierung zur Unterstützung des Baus von Angra 3 durch eine Hermesbürgschaft?
Auf welche Summe werden nach Kenntnis der deutschen Bundesregierung die Baukosten nach derzeitigem Stand geschätzt?
Hält die Bundesregierung die von der staatlichen brasilianischen Betreiberfirma auf etwa 2,5 Mrd. US-Dollar angegebenen Kosten für Angra 3 für realistisch?
Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Fertigstellungskosten beim Bau von Angra 3 mit ca. 7 bis 10 Mrd. US-Dollar wesentlich höher lagen als ursprünglich veranschlagt, das Ausfallrisiko für die beantragte Hermesbürgschaft bei Angra 3 ein?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltsituation in Deutschland die Notwendigkeit, genau zu dieser Zeit die Risiken des Baus eines Atomkraftwerkes in Brasilien finanziell abzusichern?
Zieht die Bundesregierung die Möglichkeit in Erwägung, aufgrund der schwierigen finanziellen Situation im eigenen Land, die endgültige Zusage für die Hermesbürgschaft für Angra 3 auf spätere Zeit zu verschieben?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass sich das deutsche Unternehmen Siemens bis Ende 2012 aus dem französischen Areva-Konzern zurückziehen wird, eine deutsche Hermesbürgschaft für dieses Unternehmen als das richtige Instrument an?
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung hinsichtlich der Hermesbürgschaft für Angra 3 aus?
Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die Kreditverträge für die Finanzierung von Angra 3 abgeschlossen werden?
Wann wird sich der IMA zum nächsten Mal mit der Hermesbürgschaft für Angra 3 beschäftigen?
Wann rechnet die Bundesregierung damit, die endgültige Zusage der Deckungsübernahme für die von Siemens/Areva beantragte Hermesbürgschaft zu geben?