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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung über einen mutmaßlich geplanten Anschlag in Essen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

07.06.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/195724.05.2022

Erkenntnisse der Bundesregierung über einen mutmaßlich geplanten Anschlag in Essen

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Nacht zum 12. Mai 2022 wurde ein 16-jähriger Schüler eines Gymnasiums in Essen festgenommen. Erst kurz zuvor hatten die zuständigen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen Informationen über einen mutmaßlich bevorstehenden Anschlag erhalten. Bei den nachfolgenden Durchsuchungsmaßnahmen konnten bei dem Schüler eine Art „Manifest“ sowie Waffen und Sprengstoff gefunden werden. Das Manifest soll mit einem Zitat von Adolf Hitler beginnen. Weiter soll der Schüler geschrieben haben, dass er „wegen des Untergangs der weißen Rasse“ zum Handeln gezwungen sei. Zudem war er im Besitz von 16 teils mit Nägeln präparierten Sprengsätzen, einem selbst gebauten Gewehr sowie einer Armbrust mit Pfeilen (Essen – Terrorverdächtiger bezeichnete Amokläufe als »Inspirationen«; DER SPIEGEL). Inzwischen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen (Anschlagspläne in Essen: Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen; tagesschau.de). Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft handele es sich um einen Fall von besonderer Bedeutung im Sinne des § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i. V. m. § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB). Der Beschuldigte habe einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant, bei dem Lehrer sowie eine größere Anzahl von Schülern getötet werden sollten (Der Generalbundesanwalt – Homepage – Übernahme der Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Am Abend des 16. Juni 2022 kam es zu einem SEK-Einsatz gegen einen 18-Jährigen in Essen. Er soll gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Hinweise auf den 18-Jährigen hätten sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens gegen den 16-jährigen Schüler ergeben (Nach geplantem Anschlag in Essen: Wieder SEK-Einsatz bei einem Jugendlichen; Ruhrgebiet – Nachrichten – WDR).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann haben Sicherheitsbehörden des Bundes erstmals von der Person des Beschuldigten Kenntnis erlangt?

2

Hat nach der Festnahme des Beschuldigten bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage ein Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und Sicherheitsbehörden des Bundes stattgefunden?

3

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes nach der Festnahme des Beschuldigten bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage eigene Erkenntnisse über den Sachverhalt oder den Beschuldigten mit den Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen geteilt?

4

Wurde der Sachverhalt nach der Festnahme des Beschuldigten im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) besprochen?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Beschuldigte in der Vergangenheit Verbindungen zu Gruppierungen wie der „Atomwaffen-Division“ oder der „Feuerkrieg-Division“ gehabt hat?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Beschuldigte in der Vergangenheit Verbindungen zu sonstigen rechtsextremen Parteien, Organisationen oder Gruppierungen gehabt hat?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche Kontaktperson des Beschuldigten vor?

a) Wann haben Sicherheitsbehörden des Bundes erstmals von der 18-jährigen mutmaßlichen Kontaktperson Kenntnis erhalten?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die 18-jährige mutmaßliche Kontaktperson Verbindungen zu deutschen rechtsextremen Parteien, Organisationen oder Gruppierungen gehabt hat?

8

Stehen Sicherheitsbehörden des Bundes hinsichtlich des Sachverhalts im Informationsaustausch mit ausländischen Ermittlungsbehörden?

Berlin, den 18. Mai 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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