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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kenntnisstand der Bundesregierung über Umsetzungsstand und Wirkungsweise der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.06.2022

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/196525.05.2022

Kenntnisstand der Bundesregierung über Umsetzungsstand und Wirkungsweise der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Umsetzung und die tatsächliche Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind wenig transparent, viele Fragen sind weiter offen. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit ihrem Antrag im Deutschen Bundestag auf die mängelbehaftete Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch die Bundesregierung hingewiesen. Die Anhörung dazu im Deutschen Bundestag im April 2022 hat deutlich gemacht, dass viele dieser Mängel weiter bestehen. Darüber hinaus fehlen bislang konkrete Aussagen über die Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es gibt bisher z. B. keine flächendeckenden Angaben über die genauen Impfquoten in den betroffenen Einrichtungen, über die konkreten Auswirkungen auf die Versorgung oder über etwaige Abwanderungen aus den betroffenen Berufen. Diese Informationen sind jedoch notwendig, um das Instrument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht valide prüfen und bewerten zu können.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergriffen, um Länder und Kommunen bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Deutschen Städtetages in der Anhörung vom 27. April 2022, es sei dringend notwendig, Verfahrensfragen und Ermessenleitlinien in den Bundesländern zu harmonisieren, damit es bei der Umsetzung der Impfpflicht nicht zu Rechtsunsicherheiten komme (https://www.aerztezeitung.de/Politik/Impfpflicht-im-Gesundheitswesen-Betretungsverbote-koennten-juristisch-heikel-werden-428669.html)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste vom 2. Mai 2022, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand zu stellen (https://www.bpa.de/Newsdetail.12.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=9201&cHash=20597fa0e10a9d97fe3cc8c9f6516ed3)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 25. April 2022, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sofort auszusetzen (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133603/Kliniken-fordern-sofortige-Aussetzung-der-Impfpflicht-fuer-Personal)?

5

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser breiten Kritik der Auffassung, die Bundesländer, Kommunen und Einrichtungen bei der Vorbereitung und Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestmöglich unterstützt zu haben?

6

Ist der Bundesregierung konkret bekannt, wie hoch die Impfquoten vor bzw. nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den betroffenen Einrichtungen des Gesundheitswesens (insgesamt) waren bzw. aktuell sind?

a) Falls ja, wie hoch war die Impfquote in den betroffenen Einrichtungen vor Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

b) Falls ja, welche Impfquote in Einrichtungen des Gesundheitswesens ergibt sich aus den Meldungen nicht geimpfter Beschäftigter seit dem gesetzlichen Stichtag 15. März 2022?

c) Falls ja, wie hoch ist die Impfquote in den betroffenen Einrichtungen seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aktuell, und welchem Anstieg (in Prozent) entspricht dies?

d) Falls nein, warum liegen der Bundesregierung diese Daten nicht vor?

7

Welche möglichen Auswirkungen sieht die Bundesregierung hinsichtlich betroffener (ungeimpfter) Fachkräfte, die aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht von den Arbeitsagenturen und folglich auf Kosten der Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherten umgeschult, das heißt aus den Mangelberufen im Bereich der Pflege weggeschult werden in Branchen, in denen der Fachkräftemangel nicht vergleichbar stark ist und in denen keine Impfpflicht herrscht, für eine mögliche Verschärfung des Personalmangels im Bereich der Pflegeberufe, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Erkenntnis?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Person als nicht geimpft an ein Gesundheitsamt oder die entsprechende Stelle gemeldet wurde

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen Gesundheitsämter bei vorhandenen Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten Impfnachweisen aufgrund zu hoher Arbeitsbelastung vor Ort bzw. im Rahmen ihres Ermessens ihre Befugnisse gemäß § 20a Absatz 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht voll ausgeschöpft haben?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen sich aufgrund von eingeleiteten Maßnahmen nach § 20a Absatz 2 Satz 3 IfSG Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten Impfnachweisen bestätigt haben?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot durch ein Gesundheitsamt oder die entsprechende Stelle ausgesprochen wurde?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Gesundheitsämter im Rahmen ihres Ermessens mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Pflege in bestimmten Regionen und Einrichtungen darauf verzichtet haben, ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot auszusprechen?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen ein von einem Gesundheitsamt ausgesprochenes Betretungs- oder Beschäftigungsverbot mit einem Widerspruch bzw. letztendlich verwaltungsgerichtlich angegriffen worden ist, und mit welchem zusätzlichen Personalaufwand dies in den betroffenen Kommunen bewältigt werden muss, und wie die jeweiligen Verfahren entschieden worden sind?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, eine Freistellung, Beurlaubung, Versetzung oder eine vergleichbare arbeitsrechtliche Maßnahme durch Arbeitgeber erfolgte?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Wunsch eines Arbeitnehmers erfolgte?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

16

Sind der Bundesregierung Einrichtungen bekannt, in denen es aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu Engpässen in der Versorgung (beispielsweise durch Personalknappheit) kam?

a) Falls ja, welche Fälle sind das (bitte konkret nennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Falls nein, warum nicht?

17

Wie viele Beschäftigte in Einrichtungen und unterstützenden Diensten für Menschen mit Behinderungen (u. a. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Förderstätten und Tagesstruktureinrichtungen, Beförderungsdienste für Werk- und Förderstätten, Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und andere vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), Integrationsfachdienste, interdisziplinäre Frühförderstellen, heilpädagogische Tagesstätten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Beförderungsdienste im Rahmen von Leistungen zu Mobilität) sind nach Einschätzung der Bundesregierung von der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen (bitte einzeln, getrennt nach Bundesländern, aufschlüsseln)?

18

Wie viele Menschen mit Behinderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen, dass ihre im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX beschäftigten Assistenzkräfte ihrer Impfpflicht gemäß § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe f des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht nachkommen, in wie vielen Fällen davon haben Menschen mit Behinderungen ihre vertraute und eingelernte Assistenzkraft verloren, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend Assistenzkräfte finden und keine Versorgungslücke entsteht, die ihre Gesundheit und Selbständigkeit gefährdet?

19

Wie will die Bundesregierung den Schutz der vulnerablen Personengruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Förderschulen, die im Grundsatz wie andere Schulen dem § 20a IfSG nicht unterliegen, im räumlichen und konzeptionellen Verbund mit heilpädagogischen Tagesstätten und heilpädagogischen Heimen bzw. Internaten, die dem § 20a IfSG hingegen unterliegen, auch in der Praxis sicherstellen?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang sich die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Ausbildungszahlen in den entsprechenden Branchen ausgewirkt hat bzw. noch auswirken wird?

21

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfplicht die Anzahl der für die Berufsfindung wichtigen absolvierten Praktika in den entsprechenden Branchen verändert hat?

22

Was hat die Bundesregierung vor und nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht konkret unternommen, um die Datenlage zu den in den Fragen 8 bis 21 genannten Indikatoren zu verbessern?

23

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Datenlage zu den in den Fragen 8 bis 21 genannten Indikatoren hinreichend belastbar und aussagekräftig, um die Eignung und die Effekte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowohl rückblickend als auch zukünftig zu bewerten?

24

Hat die Bundesregierung aus eigener Initiative konkrete wissenschaftliche Erhebungen in Auftrag gegeben und/oder in anderer Weise unabhängige Experten beauftragt, um die Effekte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fortlaufend zu erfassen und evaluieren zu lassen?

25

Sind der Bundesregierung seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neue wissenschaftliche Erkenntnisse bekannt geworden, die hinreichend belegen, dass eine Impfpflicht Patientinnen und Patienten in den betroffenen Einrichtungen signifikant besser vor Infektionen schützen?

26

Welchen Nutzen für Patientinnen und Patienten hat aus Sicht der Bundesregierung eine Impfpflicht, wenn bei der aktuellen SARS-CoV-2-Variante und den aktuellen Impfstoffen ein Fremdschutz nicht vollständig gewährleistet ist?

27

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Fortführung und/oder Weiterentwicklung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor diesem Hintergrund und dem des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich?

28

Plant die Bundesregierung aktuell, die zum Jahresende auslaufende Impfpflicht zu verlängern?

Falls hierzu noch keine Überlegungen getroffen wurden, wann wird sich die Bundesregierung zu dieser Frage positionieren?

Berlin, den 24. Mai 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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