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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Vorhaben im Bereich "Alle Generationen im Blick - Kinder nach vorn"
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
10.06.2022
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
22.05.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/161827.05.2022
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Vorhaben im Bereich "Alle Generationen im Blick - Kinder nach vorn"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Dr. Petra
Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) – Vorhaben im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder
nach vorn“
Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des BMFSFJ
im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ bzw.
Familienausschuss). Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller
ungewöhnlich spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die Vorhabenplanung
gemeinsam mit der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022
verbunden wurde. Für diese umfangreichen Informationen hat sich der
Familienausschuss insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein
Eingangsstatement bzw. Erläuterungen durch die mittlerweile zurückgetretene
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel
sowie eine Stunde für Nachfragen vorgesehen.
Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen,
bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden anzuknüpfen.
Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen. Mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU wurde
im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und
Vorhabenplanung durch die damalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel als
Anhörung stattfinden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das
Zeitreglement für die Fragen und deren Beantwortung abgeleitet.
Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf das
Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.
Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen
bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen
aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich
nach den Stärken der Fraktionen.“ (zitiert nach: https://www.bundestag.de/servi
ces/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei der
Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben dem
Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere Faktoren
berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen oder ein
Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebd.). Nicht so im ASFSFJ,
für die Fraktion Die LINKE. verbleiben nur drei Minuten für Fragen inklusive
deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der Erkenntnisgewinn des
Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der Fraktion
DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die Fraktion
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1618
20. Wahlperiode 27.05.2022
DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format für
Anhörungen gedrängt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom Verhalten
der Bundesregierung überrascht, weil dieses nach ihrer Auffassung auch im
Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr
Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen
Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“
(Koalitionsvertrag, S. 10). Und weiter: „Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
soll reformiert, die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung
dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen
Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für
bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen
werden, zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als
Verschlusssache mit Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht
(…) werden.“ (ebd., S. 174).
Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der
Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen
Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der
Öffentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragesteller mit dieser Kleinen
Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die Fragestellerinnen
und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der
Bundesministeriumsspitze und der Berufung von Lisa Paus zur Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend Änderungen in der Vorhabenplanung vorgenommen
wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Kleinen Anfrage orientiert sich
an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine Anfrage
konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „II. Alle Generationen im Blick –
Kinder nach vorn“ der Vorhabenplanung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ der
Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der Vorstellung
der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022 z. B. aufgrund des
Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche?
2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Kindergrundsicherung“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben [BAFzA] aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gute-Kita-Gesetz und
bundesweite Qualitätsstandards“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Fachkräfte in der
Kinderbetreuung“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
und Abschaffung der Kostenheranziehung für Heim- und Pflegekinder“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Corona-Zukunftspaket für
Bewegung, Kultur und Gesundheit“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Nationaler Aktionsplan Neue
Chancen für Kinder“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Maßnahmen für Kinderschutz“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
10. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Schutz vor sexualisierter Gewalt
und Ausbeutung“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
11. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Digitales in Kindheit und Jugend“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Berlin, den 13. Mai 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/227010.06.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1618 - Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Vorhaben im Bereich "Alle Generationen im Blick - Kinder nach vorn"
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut,
Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1618 –
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) – Vorhaben im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder
nach vorn“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des BMFSFJ
im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ bzw.
Familienausschuss). Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller ungewöhnlich spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die
Vorhabenplanung gemeinsam mit der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17
2022 verbunden wurde. Für diese umfangreichen Informationen hat sich der
Familienausschuss insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren
für ein Eingangsstatement bzw. Erläuterungen durch die mittlerweile
zurückgetretene Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne
Spiegel sowie eine Stunde für Nachfragen vorgesehen.
Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen,
bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden
anzuknüpfen. Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen.
Mit Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU
wurde im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und
Vorhabenplanung durch die damalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel
als Anhörung stattfinden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das
Zeitreglement für die Fragen und deren Beantwortung abgeleitet.
Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf
das Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.
Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen
bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen
aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich
nach den Stärken der Fraktionen.“ (zitiert nach: https://www.bundestag.de/ser
vices/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei
der Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben
dem Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere
Faktoren berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen
oder ein Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebd.). Nicht so im
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2270
20. Wahlperiode 10.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 10. Juni 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ASFSFJ, für die Fraktion Die LINKE. verbleiben nur drei Minuten für Fragen
inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der
Erkenntnisgewinn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die
Fraktion DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format
für Anhörungen gedrängt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom
Verhalten der Bundesregierung überrascht, weil dieses nach ihrer Auffassung auch
im Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz
unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen
Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag,
S. 10). Und weiter: „Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll
reformiert, die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung
dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen
Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte
Ausschüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden,
zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als
Verschlusssache mit Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht
(…) werden.“ (ebd., S. 174).
Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der
Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen
Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der
Öffentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragesteller mit dieser Kleinen
Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die Fragestellerinnen
und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der
Bundesministeriumsspitze und der Berufung von Lisa Paus zur Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Änderungen in der Vorhabenplanung
vorgenommen wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Kleinen Anfrage
orientiert sich an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine
Anfrage konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „II. Alle Generationen
im Blick – Kinder nach vorn“ der Vorhabenplanung.
1. Wurden im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“
der Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der
Vorstellung der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022 z. B. aufgrund
des Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche?
Aufgrund des Wechsels der Hausspitze im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kam es zu keinen Änderungen der
Vorhabenplanung im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“.
Bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung wird auf die Antwort zu den
Fragen 2 ff. verwiesen.
2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Kindergrundsicherung“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben [BAFzA] aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 bis 2m gemeinsam
beantwortet.
Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung mit
der Kindergrundsicherung bisherige finanzielle Unterstützungen – wie
Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und
Teilhabepakets sowie den Kinderzuschlag – bündelt. Die neue Leistung soll
digitaltauglich sein und mit möglichst wenig bürokratischen Hürden bei den Kindern und
ihren Familien ankommen. Die Kindergrundsicherung wird zudem mit der
Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern verbunden.
Um die Kindergrundsicherung zu entwickeln, hat sich unter Federführung des
Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) am
29. März 2022 die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA)
Kindergrundsicherung konstituiert. Sie hat den Auftrag, einen Abschlussbericht vorzulegen, der
die Grundzüge der Kindergrundsicherung festlegt.
Zur Vorbereitung der konzeptionellen Entscheidungen sind neben der
Steuerungsgruppe sechs Facharbeitsgruppen eingesetzt und haben mit der Arbeit
begonnen. Im Zuge der Arbeit der IMA Kindergrundsicherung wird erörtert,
welche gesetzlichen Änderungen für die Kindergrundsicherung notwendig sind, in
welchem Rechtsrahmen das Vorhaben umgesetzt wird und inwiefern
bestehende Förderinstrumente bzw. Programme ersetzt oder ergänzt werden. Vor diesem
Hintergrund können die Fragen 2d und 2e zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
beantwortet werden.
Es wird angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2023 zu beginnen.
Ziel ist es, für Familien mit Kindern noch in dieser Legislaturperiode mit der
neuen Kindergrundsicherung bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und zu
spürbaren Verbesserungen zu kommen.
An der IMA Kindergrundsicherung sind folgende Ressorts beteiligt:
Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI), Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Über die Arbeit der IMA Kindergrundsicherung soll es mit Ländern und
Kommunen sowie mit Verbänden und Interessengruppen einen Austausch geben.
Die Form der Beteiligung steht noch nicht fest.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine externen Studien bzw. Beraterinnen und
Berater beauftragt. Das BMFSFJ bereitet gegenwärtig eine Ausschreibung vor;
die gesuchte Auftragnehmerin bzw. der gesuchte Auftragnehmer soll die Arbeit
der IMA Kindergrundsicherung mit statistischen Auswertungen und
Berechnungen unterstützen. Das BMFSFJ strebt eine Evaluation der
Kindergrundsicherung an.
3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gute-Kita-Gesetz und
bundesweite Qualitätsstandards“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 bis 3m gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
sieht für den Bereich der frühkindlichen Bildung u. a. vor, dass das Gute-KiTa-
Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation
fortgesetzt und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in
ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden
soll. Dabei soll auf die Verbesserung der Betreuungsrelation, die
Sprachförderung und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot fokussiert werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens sind zwei Prozesse erforderlich: zunächst
bedarf es einer Fortsetzung der Finanzierung des Gute-KiTa-Gesetzes durch den
Bund über 2022 hinaus durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Bei
der Fortsetzung sind auch die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation
zu berücksichtigen, sodass das BMFSFJ zudem eine inhaltliche
Weiterentwicklung des Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes beabsichtigt.
Dabei wird in Zukunft ein stärkerer Fokus auf den Bereich Qualität gelegt. Hierzu
laufen derzeit die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Auch mit den
Ländern fanden bereits erste Austausche statt. Das Gesetz ist
zustimmungspflichtig. Das BMFSFJ strebt an, dem Kabinett bis zum Sommer 2022 einen
entsprechenden Referentenentwurf vorzulegen.
In einem zweiten Schritt soll noch in dieser Legislaturperiode das Gute-KiTa-
Gesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards
überführt werden. Hierzu plant das BMFSFJ einen gemeinsamen Prozess zur
Erarbeitung von Vorschlägen mit den Ländern und unter Beteiligung der
Kommunalen Spitzenverbände. Der Prozess soll an den gemeinsamen Qualitätsprozess
von 2014 bis 2017 anknüpfen und durch einen Fachdialog mit Vertreterinnen
und Vertretern aus Wissenschaft und Fachpraxis begleitet werden. Auch dieses
Gesetz ist zustimmungspflichtig.
4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4 bis 4m gemeinsam
beantwortet.
Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung den
„Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die
Qualität weiter unterstützen“ wird. Weiter wird sie sich „mit Ländern und
Kommunen über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -
betreuung und der qualitativen Weiterentwicklung verständigen und unter
Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen
Qualitätsrahmen entwickeln.“ Vereinbart wurde zudem, dass der „Abruf
bereitgestellter Mittel vereinfacht“ wird, indem „Basis- und Bonustopf
zusammengeführt und die Frist für den Beschleunigungstopf verlängert wird“. Das BMFSFJ
und das BMBF setzen diese Vorhaben gemeinsam um.
Die Bundesregierung stellt insgesamt 3,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen für den
quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung von
Grundschulkindern bereit.
Für die überjährige Bewirtschaftung der Finanzhilfen hat die Bundesregierung
Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet.
Mit dem seit Ende 2020 laufenden Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt der
Bund den Ländern 750 Mio. Euro an Finanzhilfen bereit. Der Entwurf der
Verwaltungsvereinbarung für ein weiteres Investitionsprogramm gemäß § 10
Ganztagsfinanzhilfegesetz, mit dem weitere 2,75 Mrd. Euro bereitgestellt
werden, wird derzeit zwischen Bund und Ländern beraten.
Am 31. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Änderung des
Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes in Kraft getreten, mit dem
die Verlängerung der Laufzeit der „Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des
Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau
der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ ermöglicht wird. Die
„Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für
das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“, mit der die Laufzeit zur Verausgabung
der Mittel nach der o. g. Verwaltungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2022
verlängert wird, ist zum 31. Dezember 2021 wirksam geworden. Insofern
wurde ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP diesen Bereich betreffend bereits umgesetzt.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das im Oktober 2021 im
Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sieht in der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden
Regelung nach § 24a SGB VIII vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorlegen wird.
Details der Konzeption dieses Berichts befinden sich derzeit in der Abstimmung.
Überlegungen zu weiteren Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Ganztagsbetreuung von Kindern im
Grundschulalter betreffend, insbesondere zur Entwicklung eines gemeinsamen
Qualitätsrahmens, sind aktuell Gegenstand bundesregierungsinterner
Gespräche. Sobald diese abgeschlossen sind, sollen die föderalen Ebenen und
relevante zivilgesellschaftliche bzw. wissenschaftliche Akteure beteiligt werden.
5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Fachkräfte in der
Kinderbetreuung“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 5 bis 5m gemeinsam
beantwortet.
Für den deutschen Arbeitsmarkt ist in den kommenden Jahren durch den
Ausbau von Kapazitäten sowie der Entwicklung von Qualität in der frühen Bildung
und in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ein verstärkter
Fachkräftebedarf in den Erziehungsberufen zu erwarten.
Der Bund hat in den letzten Jahren insbesondere mit dem Gute-KiTa-Gesetz
und dem Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Impulse für mehr Attraktivität
in der durch Unterstützung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung
gesetzt.
Um an diese positive Dynamik anzuknüpfen, wurde im zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag 2021
bis 2025 vereinbart, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und
allen relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie entwickeln wird, um den
Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern, in deren Fokus die Verbesserung
der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen stehen soll. Derzeit werden die
Planungen für einen Gesprächsprozess im BMFSFJ entwickelt.
6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Inklusive Kinder- und
Jugendhilfe und Abschaffung der Kostenheranziehung für Heim- und
Pflegekinder“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 6 bis 6m gemeinsam
beantwortet.
Das BMFSFJ hat einen Referentenentwurf zur Abschaffung der
Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der
Entwurf enthält auch eine Darstellung der Kostenfolgen des Vorhabens. Das
Gesetz ist zustimmungspflichtig. Alle im Rahmen der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehenen Beteiligungsprozesse
werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren eingehalten.
In Bezug auf die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll, wie
im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
vereinbart, die gesetzliche Grundlage für eine inklusive Kinder- und
Jugendhilfe geschaffen werden. Das BMFSFJ wird hierzu auf Grundlage der
gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das
am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, und in Umsetzung der Vorgaben des
Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die
20. Legislaturperiode einen breiten Beteiligungsprozess zur Umsetzung der
Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durchführen. Im Zentrum steht die
Vorbereitung und Regelung der „Inklusiven Lösung“, die Zusammenlegung der
Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Beteiligungsprozess wird voraussichtlich im Herbst 2022 starten.
Es werden Expertinnen und Experten, die auf kommunaler, Landes- oder
Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und
Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in
der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe Verantwortung für ein gutes
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen übernehmen, in unterschiedlichen
Formaten beteiligt werden.
Die Vorarbeiten des Gesetzgebungsverfahrens gliedert das BMFSFJ im Kern in
drei Bereiche:
• Forschung,
• Beteiligung der Fachöffentlichkeit,
• Beteiligung der Expertinnen und Experten in eigener Sache (Kinder,
Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern).
Zu einzelnen Fragestellungen werden externe Sachverständige beteiligt. Die
Form ist abhängig vom Umfang und der Art der jeweiligen Fragestellungen.
Bisher fördert das BMFSFJ folgende Projekte im Zusammenhang mit der
Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe:
• Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik: Erarbeitung der Daten für die
prospektive Gesetzesfolgenabschätzung (Laufzeit: Januar 2022 bis
Dezember 2025; Teil des Projekts „Sekundäranalytische Forschung zur
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Statistik“; Förderung des
Projekts in Höhe von insgesamt 3 917 119 Euro),
• Deutsches Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung: Projekt
„Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich
der Eingliederungshilfe" für die Vorbereitung der
Verwaltungsstrukturreformen in den Kommunen (Laufzeit: Januar 2022 bis Dezember 2025;
Förderung in Höhe von 2 578 144 Euro),
• Institut für das Recht der Sozialen Arbeit: Machtbarkeitsstudie „Auf dem
Weg zum Verfahrenslotsen“ zur Vorbereitung der Implementierung des
Verfahrenslotsens zum 1. Januar 2024. Mit dem Projekt soll bis Juni 2022
geklärt werden, ob und wie die Arbeit der Verfahrenslotsen durch den Einsatz
digitaler Technologien unterstützt sowie qualitätsgesichert, konsistent und
nachvollziehbar gestaltet werden kann (Laufzeit: November 2021 bis Juni
2022; Förderung in Höhe von 197 920 Euro).
Am 7. März 2022 hat das BMFSFJ das Vergabeverfahren zu der avisierten
Geschäftsstelle „Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe –
Prozessorganisation der Umsetzungsbegleitung“ initiiert. Das Vergabeverfahren ist
aktuell noch nicht abgeschlossen.
Die o. g. laufenden Maßnahmen des Bundes sowie ggf. weitere Maßnahmen,
die zur Umsetzung des Vorhabens beitragen sollen, werden aus Kapitel 1702
Titel 684 01 finanziert.
Das Gesetzgebungsverfahren ist für die Jahre 2024/2025 geplant. Das Gesetz
ist zustimmungspflichtig. Alle im Rahmen der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehenen Beteiligungsprozesse werden im
Rahmen des Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden. Angaben zum
Erfüllungsaufwand können erst im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses gemacht
werden.
7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Corona-Zukunftspaket für
Bewegung, Kultur und Gesundheit“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 7 bis 7m gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
wurde vereinbart, ein Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
aufzulegen. Ziel des Zukunftspakets ist es, Kinder und Jugendliche vor Ort
nachhaltig bei Bewegung, Kultur und Gesundheit zu unterstützen. Junge
Menschen sollen aktiv an Gestaltung und Umsetzung des Zukunftspakets beteiligt
werden. Die Umsetzung soll 2023 beginnen. Gesetzesänderungen sind nicht
notwendig.
8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Nationaler Aktionsplan Neue
Chancen für Kinder“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 8 bis 8m gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Ziel, Kinderarmut und soziale Ausgrenzung von bedürftigen Kindern
in der EU zu bekämpfen, wurde durch den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 14. Juni 2021 die Empfehlung
des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder einstimmig
angenommen. Damit hat sich Deutschland selbst verpflichtet, der Europäischen
Kommission einen Nationalen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030
vorzulegen sowie – gemäß Artikel 11a) der Ratsempfehlung – „einen nationalen
Koordinator für die Garantie für Kinder zu benennen, der mit angemessenen
Ressourcen und einem entsprechenden Mandat ausgestattet ist, damit die
Umsetzung dieser Empfehlung wirksam koordiniert und überwacht werden kann.“.
Gemäß Artikel 11e) der Ratsempfehlung ist „die Einbeziehung von regionalen,
lokalen und anderen zuständigen Behörden, Kindern und einschlägigen
zivilgesellschaftlichen Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen,
Bildungseinrichtungen und Einrichtungen, die für die Förderung der sozialen Inklusion und
Integration, der Rechte des Kindes, der inklusiven Bildung und der
Nichtdiskriminierung zuständig sind, einschließlich nationaler Gleichstellungsstellen,
während der gesamten Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und
Bewertung des Aktionsplans sicherzustellen.“
Gemäß 11f) der Ratsempfehlung ist der Europäischen Kommission alle zwei
Jahre ein Fortschrittsbericht vorzulegen.
Die Koalitionspartner haben sich dazu im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2021 bis 2025 bekannt. Das BMFSFJ
ist federführendes Ressort für die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie.
Zuständige Bundesressorts sind darüber hinaus das BMAS, das BMBF, das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium
für Gesundheit, das BMWSB und das BMI.
Am 5. Mai 2022 fand das fachöffentliche Kick-Off zum Nationalen
Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) unter Beteiligung von
Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft
(einschließlich Kindern und Jugendlichen) und Wissenschaft statt. Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz wurde zur nationalen
Kinderchancen-Koordinatorin ernannt. Damit leitete Deutschland die Umsetzung der
Europäischen Kindergarantie ein. Angestrebt wird, den NAP zum Ende des Jahres
im Bundeskabinett zu verabschieden.
Für die Kick-Off-Veranstaltung wurden im Jahr 2022 Mittel i. H. v.
52 495,55 Euro verausgabt, davon 39 359,25 Euro für Leistungen zur
technischen Durchführung, die über öffentliche Ausschreibungen vergeben wurden.
Derzeit erarbeitet das Deutsche Jugendinstitut (DJI) eine Machbarkeitsstudie
zum NAP mit einer Förderung i. H. v. 147 211 Euro.
Da sich der NAP aktuell in der Konzeptionsphase befindet, können weitere
Mittel noch nicht beziffert werden. Bisher wurden keine weiteren externen
Studien bzw. externen Expertisen in Auftrag gegeben. Ob und in welcher Form
solche externen Expertisen beauftragt werden, steht zum aktuellen Zeitpunkt
noch nicht fest.
9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Maßnahmen für Kinderschutz“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern, Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 9 bis 9m gemeinsam
beantwortet.
Der Gesetzgeber hat in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer
angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der
psychosozialen Unterstützung von Familien ab der Schwangerschaft und mit Kindern
von 0 bis 3 Jahren einrichtet. Der Fonds Frühe Hilfen wird seit 2018 mittels der
Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Der Bund sichert damit aufbauend auf
der von 2012 bis 2017 durchgeführten Bundesinitiative Frühe Hilfen
bundesweit und nachhaltig vergleichbare und qualitätsgesicherte Unterstützungs- und
Netzwerkstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen in den Ländern und
Kommunen und leistet einen wesentlichen Beitrag zum präventiven Kinderschutz.
Der Bund stattet die Bundesstiftung Frühe Hilfen mit einem jährlichen
Vermögen in Höhe von 51 Mio. Euro aus. Die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen
wurden im Rahmen des „Aktionsprogramms Kinder und Jugendliche nach
Corona“ um zusätzliche 50 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 aufgestockt
(2021: zusätzlich 15 Mio. Euro; 2022: zusätzlich 35 Mio. Euro), um den
besonderen Belastungen der Pandemie zu begegnen. Die Förderung der
Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgt aus Kapitel 1702, Titel 684 03.
Zahlreiche Indikatoren wie eine steigende Armutsgefährdungsquote von
Kindern oder vermehrt auftretende psychosoziale Belastungen von Eltern weisen
darauf hin, dass der Bedarf an Frühen Hilfen sich weiter erhöht. Um den
steigenden Bedarfen zu begegnen, wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eine Dynamisierung der Mittel der
Bundesstiftung Frühe Hilfen vereinbart. Das BMFSFJ ist aktuell mit der
Ausgestaltung der Umsetzung der Dynamisierung befasst.
Die Frühen Hilfen werden seit Beginn der Förderung wissenschaftlich
begleitet. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen unterhält zur Unterstützung der
Sicherstellung des Stiftungszweckes ein Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH).
Dieses steht in der Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) in Kooperation mit dem DJI. Das NZFH wird mit insgesamt 3,7 Mio.
Euro jährlich im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert; im
Rahmen des Aktionsprogramms stehen dem NZFH zusätzlich insgesamt
3 627 451 Euro zur Verfügung (2021: 1 088 235 Euro, 2022: 2 539 216 Euro).
Das NZFH unterstützt die Stiftung in den Bereichen der wissenschaftlichen
Begleitung und Evaluation, Entwicklung und modellhafte Erprobung von
innovativen Ansätzen, Öffentlichkeitsarbeit, Transfer in die Praxis sowie der
Koordination des Austausches unter den Bundesländern und mit den Kommunen.
Jeweils für einen Berichtszeitraum von drei Jahren veröffentlicht das NZFH einen
wissenschaftlichen Bericht, der zentrale Entwicklungen und Ergebnisse
aufzeigt. Der wissenschaftliche Bericht 2020 sowie Ergebnisse aus der
Begleitforschung und Qualitätsentwicklung des NZFH sind unter https://www.fruehe
hilfen.de/ einsehbar.
Als weitere „Maßnahme für den Kinderschutz“ fördert das BMFSFJ das
Projekt Medizinische Kinderschutzhotline des Universitätsklinikums Ulm seit
Oktober 2016 bis (derzeit) Dezember 2024 mit insgesamt rund 4,4 Mio. Euro. Die
Hotline bietet seit 2017 unter der Rufnummer 0800/1921000 bundesweit und
rund um die Uhr bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder
sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale
Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in
Kinderschutzfragen. Bis Dezember 2020 richtete sich das Angebot ausschließlich
an medizinisches Fachpersonal, also v. a. Ärztinnen und Ärzte (in Kliniken
oder niedergelassen), niedergelassene (Kinder- und Jugend-)
Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegekräfte. Seit Januar 2021 steht die Hotline mit
fachlicher Expertise und niedrigschwelliger Unterstützung bei Fragen zum
medizinischen Kinderschutz auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und
der Familiengerichte zur Verfügung. Das Beratungsangebot wird von den
adressierten Zielgruppen gut angenommen und hat sich als eine wichtige Säule im
medizinischen Kinderschutz etabliert. Es genießt auch international hohes
Ansehen.
Auf Grundlage der Ergebnisse einer weiteren externen Evaluation der
Erweiterung auf die Jugendhilfe und die Familiengerichte innerhalb des Projekts soll
deshalb bis 2023 geprüft werden, ob und ggf. in welcher Form eine
Verstetigung des Beratungsangebots ab 2025 in Frage kommt.
Ferner fördert das BMFSFJ eine Vielzahl von Beratungsangeboten (online/
telefonisch). Die Förderung der „Nummer gegen Kummer“ (https://www.nummer
gegenkummer.de/) wurde seit 2020 aufgestockt, um die Erreichbarkeit des
Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons sowie der Online-Beratung für
Kinder und Jugendliche deutlich zu erhöhen. Hierfür stellt das BMFSFJ
zusätzliche Mittel in Höhe von rund 949 000 Euro (2020: 225 000 Euro; 2021:
398 000 Euro; 2022: 326 000 Euro) zur Verfügung. Seit Juni 2022 unterstützt
die Helpline Ukraine, ein zusätzliches Angebot der Nummer gegen Kummer,
geflüchtete Familien bei Sorgen und Problemen. Das Angebot wird in 2022
vom BMFSFJ mit ca. 240 000 Euro gefördert.
Schließlich plant das BMFSFJ gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e. V.
eine Schulbox, um die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ bei
Kindern und Jugendlichen bekannter zu machen. Die Schulbox beinhaltet
Informationsmaterialien (Flyer, Poster, Infokarten) für Schülerinnen und Schüler
sowie Lehrkräfte. Zudem beinhaltet die Box Anregungen für Lehrkräfte, wie
sie Sorgen und Probleme im Unterricht thematisieren und Kinder und
Jugendliche für die Angebote der „Nummer gegen Kummer“ sensibilisieren können.
Der Versand der Schulbox soll im Sommer 2022 beginnen.
10. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Schutz vor sexualisierter Gewalt
und Ausbeutung“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert
ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche
Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 10 bis 10m gemeinsam
beantwortet.
Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das BMFSFJ in 2022 eine bundesweite
Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Ziel der Kampagne ist die
Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen
sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei
Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus
Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten
und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. Gemeinsam zeigen wir, dass
Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
und Ausbeutung tun kann.
Ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für
das Amt der UBSKM, um damit deren wichtige Arbeit verbindlicher zu
gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird in 2022 erarbeitet. Das
Gesetz wird nicht zustimmungspflichtig sein. Die Regelung soll auch eine
regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Deutschen Bundestag und Bundesrat
enthalten. Die Sicherstellung der Betroffenenbeteiligung ist bei der Erarbeitung
der gesetzlichen Grundlage ein besonders wichtiges Anliegen. Zudem wird die
wichtige Arbeit der Aufarbeitungskommission fortgesetzt.
Aufarbeitungsprozesse in gesellschaftlichen Gruppen wie Sportvereinen, Kirchen oder der
Jugendarbeit und auch von familiärer sexueller Gewalt sollen aktiv gefördert und
begleitet werden.
11. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Digitales in Kindheit und
Jugend“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt, und welche
Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln), und in welchem Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes
abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen), und mit welchen Kosten ist der
Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen), und mit welchen
Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, und welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
und welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 11 bis 11m gemeinsam
beantwortet.
Für den Vorhaben- bzw. Themenkomplex „Digitales in Kindheit und Jugend“
gibt es diverse Bezugspunkte im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag 2021 bis 2025. Unter anderem ist
dort vereinbart, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bei der
Digitalisierung unterstützt und dass der Einsatz von digitalen Medien sowie die
Medienkompetenz in der frühkindlichen Bildung gestärkt werden. Außerdem sollen
grundsätzlich Onlineberatungsangebote des Bundes abgesichert und staatliche
Leistungen digitalisiert werden. Auch für den Bereich des
Jugendmedienschutzes bzw. der Mediennutzung junger Menschen gibt es verschiedene Bezüge im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
(Digital Services Act, Künstliche Intelligenz, Gesetz gegen digitale Gewalt,
Prüfauftrag Bundeszentrale digitale Bildung, Games-Standort Deutschland,
Aktivitäten gegen Hass im Netz).
Bei der dringend erforderlichen Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
gilt: die Infrastruktur und Ausstattung müssen verbessert werden, Fachkräfte
brauchen mehr rechtliche Handlungssicherheit und es fehlt in allen Feldern der
Kinder- und Jugendhilfe an digitalen Konzepten und Qualifizierung. Über diese
Handlungsbedarfe besteht auch unter den Ländern Einigkeit. Die Jugend- und
Familienministerkonferenz hat 2021 eine Bund-Länder-AG damit beauftragt,
entsprechende Eckpunkte für eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern,
Kommunen und freien Trägern zu erarbeiten.
Die Bund-Länder-AG hat sich bislang auf Zielsetzungen in folgenden
Bereichen verständigt: Infrastruktur, Konzepte, Kompetenzen/Qualifizierung,
Dialogorientierung/Beteiligung, Rahmenbedingungen.
Der Bund hat ein hohes Interesse an einer gemeinsamen
Digitalisierungsstrategie in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt in seinem Zuständigkeitsbereich
zahlreiche Maßnahmen um bzw. fördert Modellprojekte, Initiativen und
Onlineberatungen, digitale Tools, Materialien und Ausstattungen, Informations-,
Austausch- und Vernetzungsportale, Lernplattformen und Datenbanken sowie
Konzeptentwicklungen.
Im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes wurden mit der Reform des
Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Inkrafttreten Mai 2021) wichtige Änderungen
vorgenommen, die auf mittel- bis langfristig tiefgreifende Wirkungen ausgelegt
sind. Zentral ist hierbei der Auf- und Ausbau der Bundeszentrale für Kinder-
und Jugendmedienschutz (BzKJ) als zentrale Bundesbehörde. Gemäß § 17a
Absatz 4 JuSchG kann die BzKJ zur Erfüllung ihrer Aufgabe „Förderung der
Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes“ Maßnahmen von
überregionaler Bedeutung fördern oder selbst durchführen. In der BzKJ werden
seit Inkrafttreten des Gesetzes sowohl personell als auch fachlich die
Grundlagen für die fundierte Umsetzung der neuen Aufgaben mit internationaler
Tragweite gelegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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