[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2161 –
Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung – II
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der -Fraktion der CDU/CSU
„Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/1481 hat die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in
bemerkenswerter Offenheit dargelegt, dass sie zu zentralen politischen Zielen
der regierungstragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP hinsichtlich der Stärkung Ostdeutschlands, die seit Amtsantritt mit
großen Worten verkündet wurden, auch nach über einem halben Jahr in Amt und
Würden keine entsprechenden Arbeitsprozesse aufgelegt hat. Die Fraktion der
CDU/CSU möchte der Bundesregierung mit dieser erneuten Kleinen Anfrage
eine Gelegenheit bieten, ihre Antworten zu zentralen politischen Vorhaben zu
konkretisieren, nach ihrer Auffassung fehlende Informationen nachzureichen
und dem öffentlichen Eindruck entgegenzuwirken, in Überschriften zu
verharren und dabei Inhalte überwinden zu wollen.
1. Welche „operativen Möglichkeiten im Vergleich zu vergangenen
Legislaturen“ gewinnt das Amt des Ostbeauftragten durch die Höherdotierung
als Staatsminister für Ostdeutschland (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis
3 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?
Der Staatsminister für Ostdeutschland nimmt regelmäßig an Sitzungen des
Bundeskabinetts teil. Er ist einbezogen in die Kabinett-Vorbesprechungen
sowie Ressortabstimmungen von Kabinettbeschlüssen, die seinen
Aufgabenbereich betreffen. Darüber hinaus hat er institutionalisierte Abstimmungsrunden
mit den ostdeutschen Landesregierungen aufgebaut und wird von diesen
einbezogen in Vorbereitung und Durchführung der Ministerpräsidentenkonferenzen
Ost.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2467
20. Wahlperiode 24.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
vom 22. Juni 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Warum verfügt der Staatsminister für Ostdeutschland Carsten Schneider
trotz der von der Bundesregierung beigemessenen „herausragenden
Bedeutung“ der politischen Herausforderungen in Ostdeutschland weder
über Weisungsbefugnisse noch über Vetorechte gegenüber den
Fachressorts (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache
20/1481)?
Die Bundesminister regeln ihre Geschäftsbereiche selbständig und unter
eigener Verantwortung. Eine „Weisungsbefugnis“ sieht das Grundgesetz nicht vor.
Der Staatsminister der Bundesregierung für Ostdeutschland ist in
Ressortabstimmungen zu Angelegenheiten, die die ostdeutschen Bundesländer betreffen,
einbezogen.
3. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ergreifen, um das „geringere parteipolitische Engagement“ in
Ostdeutschland zu adressieren (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/1481), und welche konkreten Ziele setzt sich die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der politischen Bildung oder des
bürgerschaftlichen Engagements auch politisches Engagement. Das Ziel ist dabei,
Begegnungen zwischen West und Ost zu unterstützen sowie auf kommunaler
Ebene arbeitende Verbände, Akteure und Initiativen zusammenzuführen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, regional- und branchenspezifische Probleme bei
gemeinsamen Begegnungsformaten mit Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern.
4. Was versteht die Bundesregierung unter einem „spezifischen
Politikansatz für und mit den ostdeutschen Bundesländern“?
a) Wann wird der Staatsminister für Ostdeutschland die entsprechenden
Eckpunkte eines etwaigen „spezifischen Ansatzes“ der interessierten
Öffentlichkeit vorstellen?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Erarbeitung eines
Grundsatzdokumentes oder Weißbuches für Ostdeutschland?
Wenn ja, inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Bürgerinnen
und Bürger sowie die ostdeutschen Parlamente, Landesregierungen
und Kommunen bei der Erarbeitung eines etwaigen „spezifischen
Ansatzes“ einzubeziehen?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet:
Die Bundesregierung berichtet in regelmäßigen Abständen in einem
Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit über die Politik für gleichwertige
Lebensverhältnisse in Deutschland. Darin skizziert sie regelmäßig, mit welchem
Ansatz sie den spezifischen Problemen Ostdeutschlands begegnet.
5. Welche neuen Aufgaben im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode
umfassen den „gewachsenen Aufgabenbereich“ des Staatsministers für
Ostdeutschland, die als Rechtfertigung für die finanzielle und personelle
Stärkung des Arbeitsstabs angeführt werden?
Auf die Antwort zu Frage 5b wird verwiesen.
a) Kommt dem Staatsminister für Ostdeutschland innerhalb der
Bundesregierung bei der Koordinierung zur Versorgung, Unterbringung und
Verteilung von ukrainischen Geflüchteten eine operative Rolle in
Deutschland zu, und wenn ja, welche?
Dem Staatsminister obliegen bei der Koordinierung zur Versorgung,
Unterbringung und Verteiler von ukrainischen Geflüchteten keine operativen
Zuständigkeiten.
b) Welche neuen Arbeitseinheiten befinden sich entsprechend dem
„gewachsenen Aufgabenbereich“ im Arbeitsstab des Staatsministers für
Ostdeutschland in Planung bzw. im Aufbau?
Im Bundeskanzleramt wurden zum 31. Mai 2022 folgende neue Referate des
Arbeitsstabes des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
eingerichtet:
Referate Aufgaben
AO 1 Zentrale Angelegenheiten
AO 2 Deutsche Einheit und Gesellschaftspolitik, Aufarbeitung und
Europäische Transformation
AO 3 Zukunftszentrum
AO 4 Bund-/Länderkontakte
AO 5 Reden und Texte, Forschung
AO 6 Gesellschaftlicher Zusammenhalt und bürgerschaftliches
Engagement
AO 7 Grundsatzfragen der Sozial- und Gesellschaftspolitik
AO 8 Wirtschaftlicher Strukturwandel
AO V Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen
Bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Arbeitsstabes Ost“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden nach
Personalübergang in die neue Organisationsstruktur des Arbeitsstabes Ostdeutschland im
Bundeskanzleramt integriert.
c) Zu welchem Zeitpunkt soll die Erweiterung des Mitarbeiterstabs des
Staatsministers für Ostdeutschland abgeschlossen sein (bitte Frage 6
auf Bundestagsdrucksache 20/1481 beantworten)?
d) Ist ein weiterer Ausbau des Mitarbeiterstabs des Staatsministers für
Ostdeutschland über die in den Haushaltsberatungen angemeldeten
Zahlen hinausgehend geplant, und falls ja, bitte für die
Legislaturperiode jährlich auflisten?
Die Fragen 5c und 5d werden in Ergänzung der Antwort zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1127
aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ein weiterer Ausbau des Mitarbeiterstabes ist aktuell über den Personalhaushalt
2022 des Kapitels 0415 nicht geplant.
e) An welchen institutionalisierten Abstimmungsformaten innerhalb der
Bundesregierung nimmt der Staatsminister für Ostdeutschland teil?
Der Staatsminister nimmt innerhalb der Bundesregierung an den
Kabinettsitzungen sowie an der Runde der Parlamentarischen Staatssekretäre teil.
Außerdem nimmt er an den Sitzungen des Parlamentarischen Arbeitsstabes
„Ländliche Entwicklung“ und den Sitzungen des Staatssekretärsausschusses
„Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung der
Demokratie“ teil.
f) In welchem Rahmen und zu welchem Zeitpunkt übt der Staatsminister
für Ostdeutschland „argumentativ Einfluss“ auf die Tätigkeiten der
Fachressorts aus?
Gibt es institutionalisierte Formate innerhalb der Bundesregierung, die
den beabsichtigten „argumentativen Einfluss“ des Staatsministers für
Ostdeutschland im Regierungshandeln sicherstellen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5e verwiesen.
g) Welche Einflussmöglichkeit hat der Staatsminister für Ostdeutschland
bei neu zu besetzendem Führungspersonal in nachgeordneten
Einrichtungen, und wie ist seine rechtzeitige Beteiligung an etwaigen
Entscheidungsprozessen sichergestellt?
Die Personalhoheit der für den nachgeordneten Bereich zuständigen Ressorts
bleibt durch die Rolle des Staatsministers für Ostdeutschland unangetastet.
6. In welchem institutionellen Rahmen wird der Staatsminister für
Ostdeutschland Carsten Schneider innerhalb der Bundesregierung bei der
Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie „argumentativ
Einfluss“ nehmen können, um seine Forderung nach einer bevorzugten
Förderung Ostdeutschlands wirksam in den weiteren Prozess einbringen
zu können (siehe Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache
20/1481)?
Die Nationale Wasserstoffstrategie wird in den üblichen
Abstimmungsprozessen innerhalb der Bundesregierung weiterentwickelt werden. In diesem
Rahmen wird auch der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland
Einfluss nehmen können.
7. Wie ist die Arbeitsteilung in der Bundesregierung zwischen dem
„Arbeitsstab Ost“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) und dem Mitarbeiterstab des Staatsministers für
Ostdeutschland organisiert?
a) Wie groß ist der „Arbeitsstab Ost“ im BMWK (bitte entlang der
Laufbahngruppen tabellarisch auflisten)?
b) Warum erachtet die Bundesregierung etwaige Doppelstrukturen für
erforderlich?
c) Wann wird der „Arbeitsstab Ost“ im BMWK aufgelöst?
Die Fragen 7 bis 7c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Nach dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021
wurden dem Bundeskanzleramt „aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeiten des Beauftragten der
Bundesregierung für die neuen Bundesländer einschließlich des Arbeitsstabs
neue Bundesländer“ übertragen. Die Unterabteilung ID „Arbeitsstab Neue
Bundesländer“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
wurde am 31. Mai 2022 aufgelöst. Mit dem Wechsel der Zuständigkeiten sind
die entsprechenden Aufgaben auf das Bundeskanzleramt übergegangen;
Planstellen und Stellen werden vom BMWK in das Bundeskanzleramt umgesetzt.
8. Wäre es der Bundesregierung möglich, die in ihrer Antwort zu Frage 9
auf Bundestagsdrucksache 20/1481 in Aussicht gestellte
„tabellarische[n] Auflistung in der Anlage“ zur Höhe der Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen der dem Staatsminister für Ostdeutschland zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel nachzureichen?
Im Kapitel des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 0415 sind
im vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushalt 2022 folgende
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht:
Ausgaben 2022 inT Euro
Personalausgaben 1 780
Sächliche
Verwaltungsausgaben 1 675
Zuweisung und Zuschüsse 4 194
Verpflichtungsermächtigungen
2022 in
T Euro fällig in
2023 in
T Euro
2024 in
T Euro
2025 in
T Euro
Zuweisungen und
Zuschüsse 5 572 1 515 2 434 1 623
Das regierungsinterne Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2023 und
Finanzplan bis 2026 ist noch nicht abgeschlossen, weshalb zu den Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 ff. noch keine verbindliche
Auskunft gegeben werden kann.
9. Wie gedenkt die Bundesregierung, den aus ihrer Sicht „sehr wichtigen“
„breit verankerten Konsens“ zum Ausstiegsdatum aus der
Braunkohleverstromung trotz der nach Ansicht der Fragesteller erfolgten
Aufkündigung des derzeit einzig vorhandenen breit getragenen gesellschaftlichen
Kompromisses auf das Ausstiegsjahr 2038 neu zu schließen (bitte einen
entsprechenden Arbeitsprozess darlegen)?
a) Wann erhalten die betroffenen Kohlekumpels Planungssicherheit,
„ob und inwiefern auch zur Stilllegung anstehende Kraftwerke in
eine vorübergehende Reserve überführt werden“, für wie lange
gedenkt die Bundesregierung, den Kohlekumpels im Falle eines
solchen Schrittes Planungssicherheit zu geben, und wie viele
Arbeitsplätze könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch einen
etwaigen Schritt vorübergehend in den Kohleregionen gesichert
werden (siehe Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskabinett hat am 8. Juni 2022 einen Gesetzentwurf zur Reduzierung
des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung im Fall einer drohenden
Gasmangellage beschlossen. Diese Formulierungshilfe für ein
„Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ wird über die Fraktionen der Regierungskoalition in den
Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt. In
diesem Gesetzentwurf sind die Kraftwerke adressiert, die in den Markt
zurückkehren bzw. in eine Reserve überführt werden und zukünftig für einen befristeten
Zeitraum in einer Krisensituation zur Verfügung stehen werden.
Die Betreiber der betreffenden Kraftwerke passen ihre Gesamt- und
Teilbelegschaftsplanungen an die Anforderungen des
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz an. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, ob und wie viele
Arbeitsplätze durch die temporäre Reservelösungen des Gesetzentwurfs in den
Kohleregionen gesichert werden.
b) Wie steht die aktuelle Bundesregierung zu der Aussage des damaligen
Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, zuerst
Investitionen zu mobilisieren, um vor Ort Arbeit, Einkommen und
Wohlstand zu sichern und danach den Ausstieg zu vollziehen (https://
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/strukturwandel-in-kohleregio
nen-foerdern-1613928)?
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
macht deutlich: Auch der beschleunigte Ausstieg aus der Kohleverstromung
wird flankiert werden mit der parallelen Stärkung der Wirtschaftsstruktur in
den betroffenen Regionen. Dadurch wird sichergestellt werden, dass
insbesondere eine industrielle Wertschöpfung vor Ort erhalten bleibt. Insgesamt finden
bereits jetzt umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels
statt, obwohl bspw. in der Lausitz noch kein Kraftwerk vorzeitig stillgelegt
wurde. Dies zeigt, dass zuerst beim Strukturwandel gehandelt wird.
c) Welche Arbeitseinheit innerhalb der Bundesregierung ist für die
avisierte „fachliche Bewertung des Kohleausstiegs auf wissenschaftlicher
Grundlage“ zuständig (siehe Antwort zu den Fragen 15 und 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/1481)?
d) Welche Wissenschaftler sind mit der Erarbeitung der „fachlichen
Bewertung auf wissenschaftlicher Grundlage“ anhand welcher Kriterien
ausgewählt und konsultiert worden (bitte entlang der jeweiligen
Fachdisziplinen auflisten)?
e) Wer fasst für die Bundesregierung die „wissenschaftliche Grundlage“
für eine fachliche Bewertung des Kohleausstiegs zusammen?
f) Inwiefern werden die betroffenen ostdeutschen Landesregierungen
sowie die betroffenen Kommunen bei der fachlichen Bewertung eines
vorgezogenen Kohleausstiegs auf wissenschaftlicher Grundlage
einbezogen, angehört und an der Entscheidungsfindung beteiligt?
Die Fragen 9c bis 9f werden gemeinsam beantwortet:
Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung zur Evaluierung des
Kohleausstiegs beim BMWK.
Soweit die Bundesverwaltung für die fachliche Bewertung auf
wissenschaftlicher Grundlage auf Zuarbeit durch externe, wissenschaftliche Gutachter
zurückgreift, wird dies hauptsächlich aus bestehenden Vorhaben des BMWK
angefordert werden. Hierbei kann teilweise auch auf aktuelle Arbeitsergebnisse
(bspw. von umfassenden Strommarktmodellierungen) zurückgegriffen werden,
die bereits im Rahmen anderer Vorhaben durchgeführt wurden. Die Nutzung
vorhandener Vorhaben erfolgt insbesondere aus Gründen der Zeit- und
Kosteneffizienz. Die im Einzelnen beauftragten Gutachten werden in dem Bericht zur
Evaluierung aufgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse der wissenschaftlichen
Grundlage der Evaluierung erfolgt entsprechend § 54 Absatz 1 des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) durch die Bundesregierung.
Die gesetzliche Grundlage des § 54 Absatz 1 KVBG sieht keine direkte
Einbeziehung der Landesregierungen oder der Kommunen bei der fachlichen
Bewertung vor.
g) Ist in der Bundesregierung bereits eine Entscheidung über einen
vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Jahr 2030
gefallen, oder wie ist die nach Ansicht der Fragesteller unpräzise
Formulierung zu interpretieren, nach der die Bundesregierung in den
Antworten zu den Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 20/1481
nicht mehr das „Ob“ eines vorgezogenen Ausstiegs, sondern nach
Vorliegen der nicht näher ausgeführten fachlichen Bewertung nur noch
über die Instrumente zu entscheiden beabsichtigt?
h) Wird in der zeitlichen Ausgestaltung des Kohlekompromisses
berücksichtigt, dass die ostdeutschen Bundesländer durch den Einbruch der
Wirtschaft nach 1990 bereits große CO2-Einsparungen vorweisen,
allerdings verbunden mit einem hohen Arbeitsplatzverlust, und wenn ja,
wie?
Die Fragen 9g und 9h werden gemeinsam beantwortet.
Hier kann auf die Ausführungen des Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verwiesen werden: Zur Einhaltung der
Klimaschutzziele ist ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung
notwendig. Idealerweise gelingt das schon bis 2030. Mit welchen Instrumenten und
mit welcher konkreten zeitlichen Ausgestaltung eine Beschleunigung des
Kohleausstiegs idealerweise auf das Jahr 2030 umgesetzt werden kann, wird auf
Grundlage der Evaluierungsergebnisse entschieden.
10. Wie stellt die Bundesregierung die transparente Einbindung der
Fraktionen im Deutschen Bundestag, der Landesregierungen und der
betroffenen Kommunen in ihrem Entscheidungsfindungsprozess sicher (bitte
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/1481 beantworten; Hinweis der
Fragesteller: Die Frage lautete „Wie“, nicht „Ob“)?
Die Bundesregierung tauscht sich laufend mit allen betroffenen
Landesregierungen aus. Unter anderem bietet das Bund-Länder-Koordinierungs-Gremium
nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) dazu ein hochrangig
besetztes regelmäßiges Format. Die Einbindung der Kommunen obliegt den
Ländern. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag werden von der
Bundesregierung im Rahmen der üblichen parlamentarischen Praxis einbezogen und
informiert.
11. Wie gedenkt die Bundesregierung, nachdem sie nach Auffassung der
Fragesteller den mit den betroffenen Regionen verabredeten
Kohlekompromiss scheinbar kurzerhand aufgekündigt hat, die Einbindung der von
dem Strukturwandel betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiterhin
sicherzustellen (bitte Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1481
beantworten; Hinweis der Fragesteller: Die Frage lautete „Wie“, nicht „Ob“)?
Die Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger obliegt vorrangig den
Ländern. Dies geschieht unter anderem im Rahmen der im InvKG verankerten
Revierbegleitausschüsse. Teilweise haben die Länder darüber hinaus
weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen.
12. Wann, und wie oft haben sich in der laufenden Legislaturperiode
Mitglieder der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft sowie mit politischen Verantwortungsträgern der vom
Strukturwandel betroffenen Regionen aus der kommunalen Familie und auf
Landesebene getroffen (bitte tabellarisch entlang der Ressorts auflisten)?
Es wird auf die tabellarische Auflistung in der Anlage* zu Frage 12 verwiesen.
Der Begriff „strukturschwache Regionen“ wurde darin wie folgt definiert:
Fördergebiete (d. h. Steinkohle/Braunkohleregionen) gemäß
Strukturstärkungsgesetz (
https://www.gesetze-im-internet.de/invkg/BJNR179510020.html):
● Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt
Cottbus
● Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Leipzig, Stadt
Leipzig, Landkreis Nordsachsen
● Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle,
Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld
● NRW: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion
Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach, Kreis
Unna, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Duisburg, Stadt Gelsenkirchen
● Niedersachsen: Stadt Wilhelmshaven, LK Helmstedt
● Mecklenburg-Vorpommern: Stadt Rostock und LK Rostock
● Saarland: Landkreis Saarlouis und Regionalverband Saarbrücken
● Thüringen: LK Altenburger Land
Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen
der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche
und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Aufgrund der unspezifischen Fragestellung war zudem eine
zielgerichtete Abfrage nach bestimmten Personen, Institutionen oder Unternehmen
unmöglich. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht sichergestellt
werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2467 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Wird die Bundesregierung zum besseren Verständnis der zu
substituierenden Wirtschaftskraft im Sinne eines gelingenden Strukturwandels
eigene Erhebungen zu einer durch den Ausstieg aus der
Braunkohleverstromung wegbrechenden Kaufkraft in der Lausitz und im Mitteldeutschen
Revier erarbeiten lassen?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, wissenschaftliche Studien zur
Entwicklung der Kaufkraft in den vom Strukturwandel betroffenen
Regionen in Auftrag zu geben, und falls ja, welche
Forschungseinrichtungen würden hiermit beauftragt werden, und wann lägen die
Ergebnisse vor?
b) Falls nein, von welcher Höhe der jährlichen Kaufkraft im Zuge des
Braunkohleausstiegs wird die von der Bundesregierung avisierte
„fachliche Bewertung auf wissenschaftlicher Grundlage“ ausgehen,
um der Dimension der strukturpolitischen Herausforderung durch
einen etwaigen vorgezogenen Braunkohleausstieg gerecht werden zu
können?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet:
Nach § 26 InvKG führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
alle zwei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2023, eine Evaluierung der Anwendung
des InvKG und seiner Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den
Revieren auf wissenschaftlicher Grundlage durch. Zu den Einzelheiten der
Evaluierung, einschließlich der Anwendung des Indikators Kaufkraft, kann erst nach
Beauftragung des Evaluators Stellung genommen werden, die noch nicht
erfolgt ist. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung
nach §§ 54 und 56 des KVBG eine Überprüfung der Sozialverträglichkeit der
Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vornehmen. Eine
öffentlich zugängliche wissenschaftliche Studie, die auch Aussagen zu
Kaufkrafteffekten in den betroffenen Regionen enthält, ist die Studie des RWI
„Strukturdaten für die Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘
„ (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/strukturdaten-de
r-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf).
14. Sieht die Bundesregierung – wie die Fragesteller – einen Widerspruch
darin, dass sie die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Stärkung der Tarifbindung
einerseits „zügig in Angriff nehmen“ möchte, jedoch andererseits auch nach
über einem halben Jahr im Amt noch keinen Zeitplan für einen
entsprechenden Arbeitsprozess vorlegen kann, und wenn ja, wie erklärt sie
diesen (siehe Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?
Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung wie
beispielsweise die Einführung einer Tariftreueregelung bei öffentlichen Auftragsvergaben
des Bundes oder die Anordnung der Fortgeltung eines Tarifvertrages bei
Ausgliederungen erfordern juristische Vorprüfungen, die bereits in Angriff
genommen sind und derzeit noch andauern. Nach Abschluss dieser Vorprüfungen
kann der zeitliche Rahmen für das Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden.
Ein Widerspruch wird nicht gesehen.
15. Hat die Bundesregierung die Erarbeitung von Statistiken zu den
Auswirkungen des Mindestlohnes in Ostdeutschland in Auftrag gegeben (siehe
Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?
Die Mindestlohnkommission hat nach § 9 Absatz 4 MiLoG die Aufgabe,
laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in
Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu
evaluieren.
16. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 zutreffend, dass die
vorherige Bundesregierung in Ostdeutschland „insgesamt rund 12 460
neue Arbeitsplätze in Bundes- und Forschungseinrichtungen vorgesehen“
habe und „davon“ die aktuelle Bundesregierung derzeit in den Jahren
2022 bis 2026 lediglich rund 2 430 neue Arbeitsplätze in Ostdeutschland
schaffen möchte (siehe Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache
20/1481)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung ihr Ambitionsniveau hinsichtlich
der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Bundes-
und Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland, und teilt sie die
Ansicht der Fragesteller, dass es im Vergleich zur Vorgängerregierung
äußerst niedrig ausfällt?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß den aktuellen Planungen hat die Bundesregierung seit 2019 insgesamt
rund 12 460 neue Arbeitsplätze in Bundes- und Forschungseinrichtungen in
Ostdeutschland vorgesehen.
Die Planungen am Ende der vorherigen Legislaturperiode sahen in
Ostdeutschland für die Jahre 2022 bis 2026 weniger als die derzeit geplanten 2 430 neuen
Arbeitsplätze vor. Die Ansicht der Fragesteller hinsichtlich des
Ambitionsniveaus wird daher nicht geteilt.
b) Welche Bundeseinrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung, in
Ostdeutschland anzusiedeln, und wie sehen die Zeitpläne aus?
Die Bundesregierung beabsichtigt, das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit
und Europäische Transformation“ in Ostdeutschland einzurichten. Die
Umsetzung beginnt im Jahr 2022 mit dem Standortwettbewerb.
Die Bundeswehr strebt zudem die Aufstellung und Stationierung eines
Verbandes der Bundeswehr in der Größenordnung eines Bataillons im Lausitzer
Revier in Sachsen an. Nach Schaffung der organisatorischen Grundlagen sowie
der weiterführenden Untersuchungen soll bis Ende 2023 eine Entscheidung
herbeigeführt werden, auf dessen Grundlage die Voraussetzungen, insbesondere
die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von bis zu 1 000
Angehörigen der Bundeswehr geschaffen werden können. Die Maßnahmen und
Projekte sollen im Wesentlichen bis zum Wirksamkeitsdatum des
Braunkohleausstiegs abgeschlossen sein.
Das in Cottbus seit Jahresbeginn ansässige Kompetenzzentrum
Regionalentwicklung (KRE) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) soll durch Forschung, Beratung und Unterstützung die vom
Kohleausstieg betroffenen Regionen bei der Gestaltung eines vorbildhaften
Transformationsprozesses hin zu mehr Klimaschutz und einer modernen
Wirtschaftsstruktur als Grundlage für eine nachhaltige Raumentwicklung unterstützen, um
positive Zukunftsperspektiven für die Menschen zu schaffen. Die Behörde wurde
am 23. Mai 2022 feierlich von der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz eröffnet.
Im Geschäftsbereich des BMF sollen im Zuständigkeitsbereich der
Generalzolldirektion nach aktuellen Planungen in dieser Legislaturperiode neue
Standorte in Dresden, Rostock und Erfurt entstehen.
Das BMWK beabsichtigt das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch
Digitalisierung in Industrie und Gebäuden (KEDi) in Halle (Saale) aufzubauen.
Die organisatorischen Grundlagen werden im Jahr 2022 geschaffen, damit
KEDi seine Arbeit aufnehmen kann.
Außerdem beabsichtigt das BMWK die Einrichtung von zwei Außenstellen des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Borna und
Merseburg. Der Standort Borna wird nach der Schaffung der organisatorischen
Grundlagen im Jahr 2022 seine Arbeit aufnehmen. Für die neue Außenstelle
des BAFA am Standort Merseburg wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Details
werden in diesem Rahmen zu konkretisieren sein.
Im Geschäftsbereich des BMUV wird das Umweltbundesamt voraussichtlich
im Laufe der Legislaturperiode das Nationale Umweltinformationszentrum in
Merseburg ansiedeln.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit plant in Magdeburg einen
neuen Standort anzusiedeln.
c) Welche Forschungseinrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung, in
Ostdeutschland anzusiedeln, und wie sehen die jeweiligen Zeitpläne
aus?
Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen sieht die Gründung je eines
Großforschungszentrums in der sächsischen Lausitz und dem Mitteldeutschen
Revier vor. Vorgesehen ist laut Förderrichtlinie zum Ideenwettbewerb „Wissen
schafft Perspektiven für die Region“ (Bundesanzeiger vom 8. Januar 2021) eine
dreijährige projektgeförderte Aufbauphase. Diese soll 2023 beginnen. Die
Überführung in die institutionelle Förderung erfolgt nach einer Evaluation, ggf.
im Jahr 2026. Eine Verlängerung der Projektförderung um weitere drei Jahre ist
möglich. Mit dem Aufbau der ebenfalls im Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen verankerten Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und
Geothermie (IEG) mit Institutsteilen u. a. in der brandenburgischen und
sächsischen Lausitz sowie dem Aufbau eines „Center for Advanced Systems
Understanding (CASUS)“ in Görlitz wurde begonnen. Die Errichtung des IEG wird
an den Standorten in BB und SN voraussichtlich im Jahr 2028 abgeschlossen
sein.
Das Center for Advanced Systems Understanding (CASUS) wurde bereits zum
1. April 2022 verstetigt durch die Aufnahme in das Helmholtz-Zentrum
Dresden Rossendorf (HZDR).
d) Warum hat die Bundesregierung die im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung geplanten zwei
Großforschungszentren in Ostdeutschland nicht in ihrer Auflistung aufgeführt?
In der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
„Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/1127 wurde nach neuen und zu erweiternden Bundes- und
Forschungseinrichtungen der Bundesregierung entsprechend dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gefragt. Der
geplante Aufbau der beiden Großforschungszentren in der sächsischen Lausitz
und im mitteldeutschen Revier ist aber bereits im Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen aus dem Jahr 2020 verankert.
17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der
inhaltlichen Ausrichtung des „Zukunftszentrums für Europäische
Transformation und Deutsche Einheit“, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus (
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnu
egen/debatte/zukunftszentrum-fuer-deutsche-einheit-und-europaeische-tr
ansformation-historiker-warnen-europas-geschichte-hat-nicht-erst-1990-
begonnen-li.221859?pid=true)?
a) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Durchführung des
Standortwettbewerbes des avisierten „Zukunftszentrums für
Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ aus?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Es ist geplant, dass der Standortwettbewerb im Sommer 2022 startet und nach
Qualifizierung der eingegangenen Bewerbungen eine Standortempfehlung
durch eine unabhängige Jury im Zeitraum bis Anfang 2023 erfolgen kann.
b) Hat die Bundesregierung mit den Unterzeichnern des Briefes ein
Gespräch geführt, und wenn ja, mit wem, und wann, und wenn nein,
warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung, die Kritik an der Konzeption aufzugreifen,
und wenn ja, in welcher Form?
d) Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich die
Bundesregierung über die Konzeption bislang ausgetauscht bzw. will sie sich
austauschen?
Gab es seitens der Bundesregierung dazu bislang mit Vertretern
osteuropäischer Staaten einen Austausch, und wenn ja, mit welchen?
e) Befürwortet die Bundesregierung eine breite und öffentliche Debatte
zu dem Vorhaben für ein „Zukunftszentrum Europäische
Transformation und Deutsche Einheit“?
Die Frage 17 sowie die Frage 17b bis 17e werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die inhaltlichen Überlegungen zur Gründung des Zukunftszentrums für
Deutsche Einheit und Europäische Transformation beruhen auf einem anlässlich des
30-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit angestoßenen, intensiven
Arbeitsprozess, an dem auch viele der Unterzeichner des in dem o. g. Artikel
erwähnten Briefes beteiligt waren und bei dem die Bedeutung Mittel- und Osteuropas
für die Arbeit des Zentrums bereits mit bedacht wurde. Der Krieg in der
Ukraine hat diesem Anliegen noch einmal eine neue Dringlichkeit verliehen und
wird daher auch bei der weiteren Aufbauarbeit des Zentrums eine zentrale
Rolle spielen.
Mit einigen der Unterzeichner des Briefes, u. a. mit Uwe Schwabe, Basil
Kerski und Maria Nooke, wurden in den letzten Wochen Gespräche über die in
dem Brief formulierten Vorschläge geführt. Es ist beabsichtigt, diese Gespräche
fortzusetzen und auch andere Unterzeichner dabei einzubeziehen.
Der Vorschlag für ein Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation entstand in einer Kommission, die mit Mitgliedern zahlreicher
zivilgesellschaftlicher Gruppen besetzt war. Seitdem hat die Bundesregierung
Gespräche mit Vertretern von Kommunen, Kultureinrichtungen,
Aufarbeitungsinstitutionen und auch Initiativen über das geplante Zentrum geführt. Darüber
hinaus gab es Gespräche mit Vertretern aus mittel- und osteuropäischen
Ländern.
Das Zukunftszentrum befindet sich noch im Gründungsprozess. Vor dem
Hintergrund versteht die Bundesregierung die Vorschläge weniger als Kritik denn
als wichtige Anregungen für den weiteren Arbeitsprozess zur inhaltlichen
Profilierung des Zentrums, zu dem auch eine breite öffentliche Debatte über Ziele
und Inhalte gehört.
f) Wurden der Bundesregierung auf Initiative des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 Mittel
für das Vorhaben „Zukunftszentrum Europäische Transformation und
Deutsche Einheit“ bereitgestellt, und wenn ja, in welcher Höhe, und in
welchem Etat?
Im Haushaltsentwurf für den Haushalt 2022 wurden im Kapitel 0415 bei Titel
539 99 Ausgabemittel i. H. v. 1 250 000 Euro für die Durchführung eines
Standortwettbewerbs sowie die Vorbereitung der Gründung eines
Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation veranschlagt.
18. Welchem Ressort innerhalb der Bundesregierung obliegt die
Federführung bei der Erarbeitung des von der Bundesregierung bis Ende des
Jahres 2022 angekündigten Konzeptes zur „Verbesserung der Repräsentation
Ostdeutscher in Führungspositionen auf der Ebene des Bundes (siehe
Antwort zu den Fragen 40 und 41 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?
Die Federführung für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der
Repräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen auf der Ebene der
Bundesverwaltung obliegt innerhalb der Bundesregierung dem Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland.
19. Plant die Bundesregierung, den Ländern die im Baugesetzbuch
verankerte Kompetenz bei der Festlegung von Abstandsregelungen von
Windkraftanlagen zu entziehen (
https://www.spiegel.de/wirtschaft/windkraft-a
nlagen-bundesregierung-will-laendern-neue-abstandsregeln-verbieten-a-
3fabe47f-48d4-44ca-843b-a5f3a779f32e)?
a) Falls ja, warum strebt die Bundesregierung eine etwaige
Kompetenzverschiebung an?
b) Falls ja, steht die Bundesregierung mit den Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden hierzu im Kontakt, und wie sieht der Zeitplan
aus?
c) Falls ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger in etwaigen Planungsprozessen
sicherzustellen?
d) Falls ja, wie wird sich dies nach Einschätzung der Bundesregierung
auf bereits abgeschlossene Planungsverfahren auswirken, bei denen
Windvorranggebiete bzw. Standorte für Windenergieanlagen mit
größeren Abständen zur Wohnbebauung festgelegt worden sind?
Die Fragen 19 bis 19d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den Kabinettbeschluss vom 15. Juni 2022 über eine
Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von
Windenergieanlagen an Land und die zugehörige Begründung verwiesen.
Den Bundesländern ist danach weiterhin möglich, landesgesetzliche
Mindestabstände auf der Grundlage der Länderöffnungsklausel beizubehalten oder neu
einzuführen. Sie müssen dabei aber sicherstellen, dass sie trotz dieser
Abstandsregelungen die mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) neu
einzuführenden Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der
Windenergie leisten. Bestehende Mindestabstandsregelungen sind bis zum
31. Mai 2023 anzupassen. Tun die Länder dies nicht oder werden die
Flächenziele verfehlt, werden die pauschalen landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht
angewandt. Den Planungsträgern in den Ländern steht es jedoch auch zukünftig
frei, für die Windenergie nur solche Flächen planerisch auszuweisen, die einen
bestimmten Mindestabstand zu sonstigen Siedlungsbereichen aufweisen.
Ebenfalls bleiben bauordnungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche
Abstandsvorgaben unberührt. Die Notwendigkeit von Anpassungen oder Neuplanungen
wird in der Regel für das Erreichen der Flächenziele notwendig sein.
An der auch bisher schon vorgesehenen Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger an den Planverfahren nach dem Raumordnungsgesetz oder dem
Baugesetzbuch ändert sich nichts.
Das Gesetzesvorhaben wurde den Ländern im Vorhinein im EEG Bund-Länder-
Kooperationsausschuss vorgestellt und mit ihnen erörtert. Eine Länder- und
Verbändebeteiligung wurde durchgeführt.
20. Hat die Bundesregierung eine Übersicht über den Aufwuchs von
erneuerbaren Energien seit 1990 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln),
und falls ja, wie viele Speicherkapazitäten existieren in den
Bundesländern?
Die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird in den
Zeitreihen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ab dem Jahr 1990
dargestellt. Die Daten in den Zeitreihen werden fortlaufend aktualisiert und
sind auf einer Webseite des BMWK unter folgendem Link verfügbar
https://ww
w.erneuerbare-ener-gien.de/EE/Navigation/DE/Service/Erneuerbare_Energien_
in_Zahlen/Zeitreihen/zeitreihen.html.
Der Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich nach
Bundesländern ist im Bericht des im letzten eingerichteten EEG-Bund-Länder-
Kooperationsausschuss dokumentiert. Der erste Bericht des
Kooperationsausschusses von Bund und Ländern mit dem Berichtszeitraum 2020 ist auf der
BMWK-Webseite unter
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerb
are-energien.html eingestellt. Zeitreihen über die Ausbauentwicklung nach
Bundesländern liegen nicht vor.
21. Wird die Bundesregierung energieintensive Unternehmen in
Ostdeutschland aufgrund der steigenden Energiepreise und der wegzubrechen
drohenden Energieimporte gezielt unterstützen, und wenn ja, wie, wann, und
in welchem Umfang?
Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen beschlossen, um die
Unternehmen im gesamten Bundesgebiet zu entlasten, welche durch die
Entwicklung der Energiepreise und die Sanktionen gegen Russland in Notlage
geraten. So haben Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und
Bundesfinanzminister Christian Lindner am 8. April 2022 ein zielgerichtetes
Maßnahmenpaket vorgestellt, um die von den Folgen des Ukraine-Kriegs besonders
betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Teil davon ist ein temporäres, eng
gefasstes Kostenzuschussprogramm, um extreme Erdgas- und Strompreisanstiege
in energie- und handelsintensiven Branchen, denen eine Preisweitergabe an
Kunden nicht möglich ist, unmittelbar zu dämpfen. Das Programm liegt aktuell
der EU-Kommission zur Genehmigung vor.
Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die aktuelle Lage und reagiert
entsprechend.
22. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bau von LNG-Terminals in
Mecklenburg-Vorpommern (MV) zu fördern, um im Falle
wegbrechender Energieimporte die erwartbaren erheblichen Auswirkungen in
Ostdeutschland abfedern zu können?
Falls nein, wie wird Ostdeutschland unter den aktuellen Umständen einer
nicht vorhandenen Anbindung an das westdeutsche Gasnetz aus Sicht der
Bundesregierung im Falle ggf. wegbrechender Energieimporte künftig
mit Gas versorgt werden?
Die Bundesregierung prüft derzeit den Einsatz einer der von ihr gecharterten
schwimmenden LNG-Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating
Storage and Regasification Unit, FSRU) in Mecklenburg-Vorpommern.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von Gas-Pipelines zwischen
West- und Ostdeutschland?
a) Falls ja, welche Gas-Pipelines befinden sich in Planung, und bis
wann wird mit einer Fertigstellung gerechnet?
b) Falls ja, welche Schritte der Planungsbeschleunigung sind aus Sicht
der Bundesregierung erforderlich?
c) Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung, kurz- und mittelfristig
die Versorgungssicherheit in Ostdeutschland mit Energie sowie
Arbeitsplatzsicherheit und Preisstabilität sicherzustellen?
Die Fragen 23 bis 23c werden gemeinsam beantwortet:
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keinen Neubau von Gaspipelines
zwischen West- und Ostdeutschland. Für die Versorgung Ostdeutschlands
können die Pipelines, die derzeit in der Flussrichtung Ost nach West bestehen in
der Flussrichtung West nach Ost genutzt werden.
24. Wie stellt die Bundesregierung die Energieversorgung der
Hauptstadtregion und von Ostdeutschland im Falle ausbleibender Ölimporte sicher?
a) Plant die Bundesregierung gezielte Entlastungen für Bürgerinnen und
Bürger in betroffenen Regionen, die im Falle von
Energieversorgungsengpässen erhebliche Mehrbelastungen zu schultern hätten?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell zeichnet sich keine Beeinträchtigung der Öllieferungen nach
Deutschland ab, auch wenn in den letzten Monaten die russischen Ölimporte nach
Deutschland bereits gesunken sind, da viele Importeure von russischem Öl
bereits ihre Einkäufe am Spotmarkt eingestellt und durch Importe aus anderen
Ländern schrittweise ersetzt haben. Vor diesem Hintergrund sind nach
derzeitiger Einschätzung weiterhin keine Ölversorgungsengpässe zu befürchten, die
konkrete Planungen für weitere Entlastungen notwendig erscheinen lassen.
b) Gibt es konkrete Vereinbarungen, damit die Raffinerie in Schwedt auf
Öllieferungen aus anderen Ländern als aus Russland zugreifen kann,
und wenn ja, welche?
c) Welche Transportkapazität besitzen die Lieferungen von Öl über die
Häfen Rostock und Danzig, die der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck in Aussicht gestellt hat, und wie hoch
ist der Anteil der bisherigen Produktion, der damit aufgefangen
werden kann maximal?
d) Kann mit Öllieferungen über die Häfen Danzig und Rostock die
Mindestkapazität für die Produktion der Raffinerie verlässlich abgesichert
werden?
e) Welche konkreten Planungen gibt es für den in Aussicht gestellten
Preisausgleich für die Raffinerie Schwedt durch die Umstellung der
Belieferung von russischem Pipeline-Gas zu anderen Lieferquellen
(
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/raffinerie-schwedt-habeck-10
1.html)?
f) Wie hoch ist aktuell die Importabhängigkeit Ostdeutschlands von
russischem Öl?
g) Welcher Anteil der russischen Ölimporte kann durch vertragliche
Absicherungen mit anderen Lieferregionen demnächst ersetzt werden?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Absicherung der
Öllieferungen für die Raffinerie in Leuna durch von Russland
unabhängige Bezugsquellen?
i) Auf welchem Weg wird das Öl zur Raffinerie in Leuna transportiert,
nachdem die russischen Öllieferungen beendet werden?
Die Fragen 24b bis 24i werden gemeinsam beantwortet.
Für die Versorgung der Raffinerien Schwedt und Leuna mit Rohöl sind die
Anteilseigner entsprechend ihrer Anteile zuständig. Alle Anteilseigner bis auf
Rosneft haben dem BMWK glaubhaft versichert, dass sie Schritte eingeleitet
haben, bestehende Lieferbeziehungen mit Russland sukzessive zu beenden.
Viele Langzeitverträge über Rohöl und Mineralölprodukte laufen zum Ende des
Jahres aus und werden nicht verlängert; einige Unternehmen haben auch bereits
Einkäufe von russischem Öl am Spotmarkt eingestellt und ersetzen russische
Importe schrittweise.
Der Mindestlastbetrieb der Raffinerie PCK in Schwedt (ca. 60 Prozent) kann
durch Belieferung über Rostock sichergestellt werden. Für den hierüber
hinausgehenden sicheren Volllastbetrieb der PCK ohne russisches Rohöl sind
zusätzlich ca. 2,5 Millionen t/a. über Gdansk erforderlich.
Dazu führt die Bundesregierung bereits Gespräche mit der polnischen
Regierung. Eine zur Optimierung der gesamten Transport- und Logistikkette
eingerichtete Arbeitsgruppe hat am 3. Juni 2022. erstmals zu einem
Informationsaustausch getagt.
Seit Ende April 2022 wird die Raffinerie in Leuna – neben der Belieferung
über die Drusbha – zusätzlich über Gdansk beliefert und könnte über diesen
Transportweg – vertraglich abgesichert – zu 75 Prozent ausgelastet werden. Für
den hierüber hinausgehenden sicheren Volllastbetrieb der Raffinerie in Leuna
ohne russisches Rohöl sind zusätzlich ca. 2 Millionen t/a. über Gdansk
erforderlich.
25. Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in Ostdeutschland
infolge der steigenden Lebenshaltungskosten spürbar und gezielt zu
entlasten?
Die Bundesregierung hat bereits umfangreiche fiskalpolitische Maßnahmen
ergriffen. Ein umfassender aktueller Überblick findet sich hier:
https://www.bund
esfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/entlastun
gen.html. Bereits am 23. Februar 2022 hat man sich im Koalitionsausschuss auf
ein Entlastungspaket mit Blick auf die Kaufkraft privater Haushalte verständigt
(„10 Entlastungsschritte für unser Land“, u. a.: vorgezogene Abschaffung der
EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag auf
1 200 Euro, Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um
363 Euro auf 10 347 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für erwachsene
Beziehende von existenzsichernden Leistungen, Verlängerung von
pandemiebedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022, Anhebung
der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent,
Mindestlohnerhöhung). Im Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 wurden weitere
Entlastungen beschlossen. Dazu gehören eine Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro für
alle erwerbstätigen Steuerpflichtigen, 100 Euro Einmalzahlung für
Transferleistungsempfänger, Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf EU-
Mindestsätze für drei Monate sowie Einführung eines ÖPNV-Tickets für 9 Euro im Monat
befristet auf 90 Tage. Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen
Preissteigerungen sowie ihre Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sowie spezifische
Einkommensgruppen genau. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung prüft
sie, ob bisherige Entlastungsmaßnahmen gegebenenfalls durch zusätzliche
ergänzt werden sollten. Des Weiteren wurde am 17. März 2022 der
Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und
Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld
parlamentarisch beschlossen. Mithin beträgt der Heizkostenzuschuss für
wohngeldbeziehende 1-Personen-Haushalte 270 Euro, für 2-Personen-Haushalte
350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro.
26. Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht die
öffentlich zugänglichen Informationen über eine etwaige Einflussnahme
des Unternehmens Nord Stream 2 auf Entscheidungen der
Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Einrichtung und
Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz
MV?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Entscheidungen der
Landesregierungen.
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über etwaige
Versuche der Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf
Entscheidungen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur
Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV vor?
Die Bundesregierung hat über die öffentlich zugänglichen Informationen
hinaus keine Kenntnisse.
b) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der
Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn des
russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der
sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und
wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer,
Gesprächsort auflisten)?
c) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und
Vertretern des Unternehmens Nord Stream 2 seit Beginn des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der
sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn
ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer,
Gesprächsort auflisten)?
d) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen
gegenüber der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
vertreten?
Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden?
e) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen
gegenüber Vertretern des Unternehmens Nord Stream 2 vertreten?
Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden?
Die Fragen 26b bis 26e werden gemeinsam beantwortet.
Die Abfrage hat keine Gespräche mit „Vertretern der Bundesregierung“ (nur
Leitungsebene) i. S. der Fragestellung ergeben. Hinsichtlich der Durchführung
der Abfrage wird auf die allgemeinen Ausführungen auf die Antwort zu Frage
12 verwiesen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann nicht sichergestellt
werden.
27. Gibt es Bestrebungen bzw. Aktivitäten von Staatsminister Carsten
Schneider, in dem Konflikt zu vermitteln?
Aktuell werden keine Aktivitäten geführt.
28. Wie viele der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP als Zielstellung aufgeführten 400 000 Wohnungen
pro Jahr, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen, beabsichtigt
die Bundesregierung, in den Jahren 2022 bis einschließlich 2025 in den
ostdeutschen Ländern zu bauen (bitte tabellarisch entlang der
ostdeutschen Länder für die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 auflisten)?
Im Rahmen des am 27. April 2022 gestarteten Bündnisses bezahlbarer
Wohnraum sollen mit einer Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive gemeinsam
die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Bau von Wohnungen zu
beschleunigen und die Potentiale im Bestand für zusätzlichen Wohnraum zu
heben.
Die Bundesregierung baut die Wohnungen aber nicht selbst, sondern schafft
hierfür gute und verlässliche Rahmenbedingungen. Die regionale Verteilung
der Wohnungsbautätigkeit ergibt sich aus den Entscheidungen der relevanten
Akteure vor Ort.
a) Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen beabsichtigt die
Bundesregierung, im Jahr 2022 zu bauen?
Die Bundesregierung errichtet nicht selbst Sozialwohnungen. Vielmehr richtet
sich der mit Bundesfinanzhilfen unterstützte soziale Mietwohnungsbau der
Länder an private und öffentliche Investoren, die im Gegenzug zu der
erhaltenen Förderung für einen vereinbarten Zeitraum Miet- und Belegungsbindungen
eingehen.
In den Jahren 2022 bis 2026 unterstützt die Bundesregierung den sozialen
Wohnungsbau mit Programmmitteln in Höhe von insgesamt 14,5 Mrd. Euro.
Bereits im Programmjahr 2022 stehen bundesseitig 2 Mrd. Euro für den
sozialen Wohnungsbau bereit, davon 1 Mrd. Euro Programmmittel für den
klimagerechten sozialen Wohnungsbau. Damit wird ein wichtiger Impuls gegeben, um
das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes zu beenden und den dringlich
erforderlichen Wiederaufbau des Sozialwohnungsbestandes einzuleiten.
b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
regionalen Immobilienmärkte in Ostdeutschland?
Die regionalen Wohnungsmärkte in Ostdeutschland entwickeln sich
unterschiedlich. So hatten beispielsweise viele ostdeutsche Großstädte in den letzten
Jahren im Gegensatz zu den meisten Landkreisen in Ostdeutschland
Bevölkerungszuwächse und damit eine spürbare Steigerung der Wohnungsnachfrage zu
verzeichnen.
Die Bautätigkeit von Wohnungen in den letzten zehn Jahren hat sich auch in
Ostdeutschland auf diese Wachstumsräume konzentriert. Dort kann
zusätzliches Wohnungsangebot dazu beitragen, den häufig beobachteten Anstieg der
Angebotsmieten zu dämpfen bzw. einer Anspannung des Wohnungsmarktes
vorzubeugen.
29. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den von Staatsminister
Carsten Schneider angekündigten Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner
aus (siehe auch
https://www.superillu.de/magazin/politik/deutschland/sp
d/neuer-ostbeauftragter-carsten-schneider-ostrentner-werden-gerecht-beh
andelt-1796)?
a) Wann stellt die Bundesregierung Eckwerte u. a. zum Personenkreis,
zu Auszahlungskriterien und Auszahlungsbeträgen eines etwaigen
Härtefallfonds vor?
b) Welche Haushaltsmittel stehen für einen etwaigen Härtefallfonds im
Bundeshaushalt zur Verfügung?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Die Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern zu den vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der vergangenen Legislaturperiode
erarbeiteten Eckpunkten für einen Härtefallfonds in der Rentenüberleitung sowie
für Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge
sind noch nicht abgeschlossen, insbesondere die Frage der Finanzierung des
geplanten Fonds ist noch nicht geklärt. Grundvoraussetzung für die Umsetzung
des geplanten Härtefallfonds ist eine hälftige Finanzierung durch Bund und
Länder. Der Bund hat für den Härtefallfonds im Bundeshaushalt 2022 einen
Titel eingerichtet und mit 500 Mio. Euro veranschlagt.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Wasserrechte in
Ostdeutschland?
Zuständig für die Erteilung von Wasserrechten sind die Bundesländer. Die
Bundesregierung hat keinen allgemeinen Überblick über die Erteilung von
Wasserrechten in Deutschland. Im Übrigen ist unklar, was mit „Entwicklung
der Wasserrechte“ gemeint ist.
...
Ressort Frage 12 Wann und wie oft haben sich in der laufenden Legislaturperiode Mitglieder der Bundesregierung mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit politischen Verantwortungsträgern der
vom Strukturwandel betroffenen Regionen aus der kommunalen Familie und auf Landesebene
getroffen (bitte um tabellarische Auflistung entlang der Ressorts)?
Datum (Zeitraum 8.12.2021 – 8.6.2022) Teilnehmer / Teilnehmerinnen
BKAmt
23.03.2022
29.03.2022
01.04.2022
10.05.2022
Kommunalrat Ruhr, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets
Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin Bad Münstereifel und Markus Ramers, Landrat des
Kreises Euskirchen
Burkhard Jung, Oberbürgermeister Stadt Leipzig anlässlich des Gesprächs mit Vertreter/innen
der Kommunalen Spitzenverbände
Spatenstich der DB AG für das „Neue Werk Cottbus“: Dietmar Woidke, Ministerpräsident Land
Brandenburg; Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender DB AG; Daniela Gerd tom Markotten,
Vorständin Digitalisierung und Technik DB AG; Michael Theurer, Parlamentarischer
Staatssekretär Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Guido Beermann, Minister für
Infrastruktur und Landesplanung Land Brandenburg; Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft,
Arbeit und Energie Land Brandenburg
BMWK
03.02.2022
04.02.2022
15.02.2022
22.02.2022
10.03.2022
11.03.2022
11.03.2022
Telefonat mit Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und
Landwirtschaft, Sachsen
Telefonat mit Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen
Mehrere Landtagsabgeordnete und Fraktionsvertreter, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Hendrik Wüst, Ministerpräsident, und Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei,
Nordrhein-Westfalen
Telefonat mit Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur
und Digitalisierung, Schleswig-Holstein
Daniel Günther, Ministerpräsident, Schleswig-Holstein
Telefonat mit Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und
Tourismus, Schleswig-Holstein
- 2 -
...
05.05.2022
05.05.2022
16.05.2022
16.05.2022
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Niedersachsen
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und Bernd Althusmann, Minister
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Niedersachsen
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und
stellvertretender Ministerpräsident, und Thomas Wünsch, Staatssekretär, Sachsen-Anhalt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, und Stefanie
Pötzsch, Staatssekretärin, Sachsen-Anhalt
BMF
11.01.2022
07.03.2022
08.03.2022
10.03.2022 und 16.05.2022
23.03.2022
31.05.2022
02.06.2022
15.06.2022
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern
Peter Strobel, Finanzminister Saarland
Besuch des Landeskabinetts Nordrhein-Westfalen (NRW)
Michael Kretschmer Ministerpräsident Sachsen
Rede und Diskussion bei einem „Parlamentarischen Gespräch" mit der IHK NRW
Reinhold Hilbers, Finanzminister Niedersachsen
Lutz Lienenkämper, Finanzminister Nordrhein-Westfalen (NRW )
Katrin Lange, Finanzministerin Brandenburg
BMJ
25.02.2022
19.03.2022
04.04.2022
Thomas Steinberg, Leiter des Bezirks Gelsenkirchen der IG BCE
Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen
Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen (NRW)
- 3 -
...
23.05.2022
Austausch mit Schülerinnen und Schülern des Max-Planck-Gymnasiums in Gelsenkirchen-Buer
anlässlich des EU-Projekttages an Schulen
BMAS
04.05.2022
08.06.2022
09. 06.2022
Betriebsrätefrühstück Rhein-Kreis Neuss
Telefonat mit Minister Reinhard Meyer (Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und
Arbeit) zum Thema MV Werften.
Gespräch im BMAS mit dem Konzernbetriebsrat LEAG (Herrn Uwe Teubner, Herrn Toralf Smith
und Herrn Wolfgang Dirschauer) zum Thema Kohleausstieg
BMVg
11.03.2022
Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen
BMDV
10.01.2022
10.02.2022
Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen
Dietmar Woidke, Ministerpräsident Brandenburg und Guido Beermann, Minister für
Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
BMUV
21.01.2022
24.02.2022
Teilnahme an der 10. Sitzung Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG)
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Thüringen
BMBF
17.02.2022
08.04.2022
(ohne Datum)
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des
Landes NRW und Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes
NRW
Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen und Sebastian Gemkow, Staatsminister für
Wissenschaft
Regelmäßiger Austausch im BLKG
- 4 -
...
BMWSB
20.12.2021
17.01.2022
18.01.2022
20.01.2022
09.02.2022
11.02.2022
11.02.2022
22.02.2022
28.02.2022
28.02.2022
19.03.2022
23.03.2022
25.03.2022
05.04.2922
12.05.2022
14.05.2022
23.05.2022
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Thüringen
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Brandenburg
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen
Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen
Oberbürgermeister Andre Stahl, Bernau
Landrat Daniel Kurth/Barnim
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Kathrin Schneider, Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Brandenburg
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Heinz Felker, AWO RV BB Süd
Kommunalrat Ruhr, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets
Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen
Prof. Johann-Dietrich Wörner, Dt. Akademie der Technikwissenschaften
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, OB
Ruhe Madsen, Rostock
Oberbürgermeister Holger Kelch, Cottbus
- 5 -
23.05.2022
Dr. Lutz Freytag, Lausitzbeauftragter des Landes Brandenburg
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]