[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Caren Lay,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2196 –
Mietkosten, Wohnraum und Wohnungslosigkeit im Jahr 2021 in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz Corona-Pandemie stiegen die Mieten in Deutschland auch im Jahr 2021.
Die Bundesregierung ist an unterschiedlichen Stellen angetreten, den
steigenden Mieten in Ballungszentren entgegenzuwirken (
https://www.bundesregieru
ng.de/breg-de/aktuelles/wohnen-und-miete-409882). Im Städtevergleich
belegt München bei den Quadratmeterpreisen wieder den ersten Platz. Laut
Empirica Immobilienpreisindex lagen die Angebotsmieten in der bayerischen
Landeshauptstadt bei Neubauwohnungen zwischen 60 und 80 Quadratmetern
im vierten Quartal 2021 bei 19,37 Euro nettokalt pro Quadratmeter. Unter den
zehn teuersten deutschen Städten befindet sich auch Rosenheim, wo dieser im
Schnitt 13,23 Euro kostet (vgl.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/188
5/umfrage/mietpreise-in-den-groessten-staedten-deutschlands). Ein ähnliches
Bild zeigt sich bei den Kaufpreisen für Wohneigentum. Neben München auf
dem ersten Rang und Rosenheim auf Platz zehn, kostet dieses in Erlangen
(Rang neun) bundesweit am meisten (vgl.
https://de.statista.com/statistik/date
n/studie/6654/umfrage/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutsc
hen-staedten-2008). Parallel dazu ziehen die Bodenpreise an: In keinem
anderen Bundesland waren diese im Jahr 2020 so hoch wie in Bayern (vgl. https://
www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisind
ex/Publikationen/Downloads-Bau-und-Immobilienpreisindex/kaufwerte-baula
nd-j-2170500207004.pdf?__blob=publicationFile).
Umgekehrt ist der Bestand an Sozialmietwohnungen im Freistaat zwischen
2011 und 2020 um 15 Prozent gesunken. Dabei war zuletzt auch die Zahl der
geförderten Neubauten und Modernisierungen wieder rückläufig (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/29951, S. 15). Dabei ist die Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz angetreten, um den
Bestand an Sozialwohnungen massiv zu erhöhen. Das begrenzte Angebot führt
zu langen Wartelisten bei den Kommunen. In Nürnberg warteten 2021 6 500
Berechtige auf eine Sozialwohnung, in München waren es mindestens 15 000
Haushalte. Dabei wurden in der Landeshauptstadt im zweiten Jahr der
Corona-Pandemie bis zu 40 000 Anträge erwartet (vgl.
https://www.zeit.de/ne
ws/2021-08/29/immer-mehr-muenchner-beantragen-eine-sozialwohnung).
Die übermittelte Vorlage ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2738
20. Wahlperiode 07.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 7. Juli 2022 übermittelt und mit Schreiben vom 8. November 2022 ergänzt (siehe Drucksache 20/4470).
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Obwohl die Wohnungsmarktlage in Deutschland regional sehr unterschiedlich
ist, kann insbesondere in den Großstädten, vielen Universitätsstädten und
städtisch geprägten Regionen eine hohe Wohnraumnachfrage verzeichnet werden,
die mit steigenden Mieten und Preisen einhergeht. Der gestiegenen Nachfrage
nach Wohnraum, insbesondere in den Großstadtregionen, wird mit einem
steigenden Wohnraumangebot, einer Stärkung des sozialen Wohnungsbaues sowie
einer Dämpfung der Mietpreisanstiege – etwa im Rahmen der
Mietpreisbremse – begegnet.
Die Wohnungsmärkte haben auf die hohe Nachfrage bereits in erheblichem
Umfang reagiert. Die entlastende Wirkung tritt jedoch auf Grund der
notwendigen Planungs- und Bauzeiten zeitverzögert ein. Obwohl die Baufertigstellungen
im Jahr 2021 gegenüber 2020 leicht gesunken sind – hierbei dürften bspw.
Lieferengpässe, Rohstoffknappheit, deutliche Preissteigerungen als Folge einer
erhöhten Nachfrage nach Baustoffen sowie die hohe Auslastung im Baugewerbe
eine maßgebliche Rolle gespielt haben – zeigte die bis 2020 stetig gestiegene
Neubautätigkeit insbesondere in den großen Großstädten Wirkung, indem sie
die Entwicklung der Angebotsmieten dämpfte. So lag die Steigerung der
Angebotsmieten im Jahr 2021 in den großen Großstädten bei 2,2 Prozent gegenüber
dem Vorjahr. Im Jahr 2020 lag diese noch bei 2,9 Prozent; im Jahr 2019 bei
4,3 Prozent.
Die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist ein Kernvorhaben
der Bundesregierung. Ziel ist der Bau von 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr,
davon 100 000 öffentlich gefördert. Wichtige investive Impulse wurden mit der
Stärkung des sozialen Wohnungsbaus der Länder bereits auf den Weg gebracht.
Im Programmjahr 2022 stehen dafür Bundesfinanzhilfen in Höhe von zwei
Mrd. Euro bereit, davon eine Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen
Wohnungsbau. Im Zeitraum 2022 bis 2026 sind insgesamt 14,5 Mrd. Euro
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Weitere investive
Impulse sind geplant. Zudem wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2022
dynamisiert. Darüber hinaus wurde angesichts der stark gestiegenen Energiekosten
bereits zu Beginn des Jahres 2022 ein einmaliger Heizkostenzuschuss für
Wohngeldberechtigte sowie für Empfängerinnen und Empfänger von BAföG,
Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld auf den
Weg gebracht. Das Gesetz ist schon zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten.
Erfolgreiche Wohnungspolitik kann allerdings nicht allein durch den Bund
gestaltet werden. Sie setzt vielmehr das tatkräftige und konstruktive
Zusammenwirken insbesondere von Bund, Ländern und Kommunen voraus.
Als ein zentrales Instrument, um die vereinbarten wohnungspolitischen Ziele
zu erreichen, insbesondere den Bau von 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr,
davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen, ist im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Einrichtung eines
„Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteuren vereinbart
worden. Am 27. April 2022 hat auf Einladung der Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz der Auftakt des
Bündnisses im Rahmen einer Bündnis-Spitzenrunde stattgefunden.
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
Angebotsmieten in den zehn größten bayerischen Städten im Jahr 2021?
Die folgende Tabelle zeigt die Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Erst-
und Wiedervermietungen im Jahr 2021 für die zehn größten kreisfreien
bayerischen Städte.
Erst- und Wiedervermietungsmieten Inserierter Wohnungen in den zehn
größten kreisfreien Städten Bayerns 2021
Kreisfreie Städte Erst- und Wiedervermietungsmieten 2021in Euro je m² nettokalt
München, Stadt 19,27
Nürnberg, Stadt 10,35
Augsburg, Stadt 10,20
Regensburg, Stadt 11,31
Ingolstadt, Stadt 11,86
Fürth, Stadt 10,13
Würzburg, Stadt 10,99
Erlangen, Stadt 10,69
Bamberg, Stadt 10,26
Bayreuth, Stadt 9,12
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, icrom Wohnlagen
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche,
landesweite Angebotsmiete im Jahr 2021?
Die durchschnittliche Angebotsmiete inserierter Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen lag im Land Bayern im Jahr 2021 bei 12,32 Euro je m²
(Angebotsmiete ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen bei Erst- und
Wiedervermietungen mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere
Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten
Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen; Datenbasis:
BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm
Wohnlagen).
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in Bayern im Jahr 2021 (bitte nach Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Erst-
und Wiedervermietungen im Jahr 2021 für die bayerischen Landkreise und
kreisfreien Städte.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den Landkreisen
und kreisfreien Städten Bayerns 2021
Landkreise und kreisfreie Städte Erst- und Wiedervermietungsmieten 2021in Euro je m² nettokalt
Aichach-Friedberg 9,99
Altötting 8,39
Amberg, Stadt 8,45
Amberg-Sulzbach 7,33
Ansbach 8,00
Ansbach, Stadt 8,48
Aschaffenburg 9,19
Aschaffenburg, Stadt 10,23
Augsburg 10,20
Augsburg, Stadt 11,17
Landkreise und kreisfreie Städte Erst- und Wiedervermietungsmieten 2021in Euro je m² nettokalt
Bad Kissingen 6,53
Bad Tölz-Wolfratshausen 13,17
Bamberg 9,08
Bamberg, Stadt 10,26
Bayreuth 8,52
Bayreuth, Stadt 9,12
Berchtesgadener Land 10,12
Cham 7,04
Coburg 6,61
Coburg, Stadt 8,00
Dachau 14,62
Deggendorf 8,26
Dillingen a.d.Donau 8,73
Dingolfing-Landau 7,91
Donau-Ries 9,09
Ebersberg 13,54
Eichstätt 9,69
Erding 11,84
Erlangen, Stadt 10,69
Erlangen-Höchstadt 10,27
Forchheim 8,68
Freising 12,38
Freyung-Grafenau 6,78
Fürstenfeldbruck 14,31
Fürth 9,11
Fürth, Stadt 10,13
Garmisch-Partenkirchen 11,53
Günzburg 8,99
Haßberge 7,21
Hof 5,58
Hof, Stadt 6,08
Ingolstadt, Stadt 11,86
Kaufbeuren, Stadt 9,42
Kelheim 9,09
Kempten (Allgäu), Stadt 9,86
Kitzingen 7,64
Kronach 6,72
Kulmbach 7,00
Landsberg am Lech 10,46
Landshut 9,40
Landshut, Stadt 11,08
Lichtenfels 7,38
Lindau (Bodensee) 11,73
Main-Spessart 7,58
Memmingen, Stadt 10,82
Miesbach 12,87
Miltenberg 8,15
Mühldorf a.Inn 8,57
München 15,85
München, Stadt 19,27
Neuburg-Schrobenhausen 9,74
Neumarkt i.d.OPf. 8,92
Landkreise und kreisfreie Städte Erst- und Wiedervermietungsmieten 2021in Euro je m² nettokalt
Neustadt a.d.Aisch-Bad
Windsheim 7,81
Neustadt a.d.Waldnaab 6,85
Neu-Ulm 10,86
Nürnberg, Stadt 10,35
Nürnberger Land 9,17
Oberallgäu 9,86
Ostallgäu 9,71
Passau 7,32
Passau, Stadt 8,94
Pfaffenhofen a.d.Ilm 10,13
Regen 6,50
Regensburg 8,78
Regensburg, Stadt 11,31
Rhön-Grabfeld 6,78
Rosenheim 10,83
Rosenheim, Stadt 12,02
Roth 9,70
Rottal-Inn 7,75
Schwabach, Stadt 9,70
Schwandorf 7,87
Schweinfurt 7,55
Schweinfurt, Stadt 7,68
Starnberg 14,80
Straubing, Stadt 8,83
Straubing-Bogen 7,93
Tirschenreuth 5,82
Traunstein 9,77
Unterallgäu 9,15
Weiden i.d.OPf., Stadt 7,29
Weilheim-Schongau 11,25
Weißenburg-Gunzenhausen 8,07
Wunsiedel im Fichtelgebirge 6,28
Würzburg 9,55
Würzburg, Stadt 10,99
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Aufgrund zu
geringer zur Verfügung stehender Inseratszahlen konnte die Stadt Kempten (Allgäu) nicht als
eigenständige Stadt ausgewertet werden. Die Berechnung erfolgte ersatzweise für die analytische
Kreisregion Kempten/Oberallgäu
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
4. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr
jeweils den höchsten Mietenanstieg zu verzeichnen (bitte sowohl
Landkreise bzw. kreisfreie Städte als auch den prozentualen Anstieg der Miete
angeben)?
In der folgenden Tabelle sind die zehn kreisfreien Städte und Landkreise in
Bayern mit der höchsten prozentualen Steigerung der Angebotsmieten
inserierter Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im Zeitraum 2020 bis 2021
dargestellt.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise mit den höchsten Steigerungen der Erst-
und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Bayern im Jahr 2021
im Vergleich zu 2020
kreisfreie Städte und
Landkreise
Erst- und
Wiedervermietungsmieten 2020
Erst- und
Wiedervermietungsmieten 2021
Steigerung der Erst- und
Wiedervermietungsmieten
2020 bis 2021 in %
Aschaffenburg 7,97 9,19 15,3
Schweinfurt 6,61 7,55 14,2
Kaufbeuren, Stadt 8,49 9,42 11,0
Cham 6,35 7,04 10,9
Freyung-Grafenau 6,13 6,78 10,6
Amberg-Sulzbach 6,64 7,33 10,4
Bamberg 8,27 9,08 9,8
Memmingen, Stadt 9,87 10,82 9,6
Schwandorf 7,18 7,87 9,6
Wunsiedel im
Fichtelgebirge 5,74 6,28 9,4
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
5. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern weisen nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell die höchsten Angebotsmieten auf?
Die folgende Tabelle zeigt die zehn kreisfreien Städte und Landkreise in
Bayern mit den höchsten durchschnittlichen Niveaus der Angebotsmieten
inserierter Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im Jahr 2021.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise mit den höchsten durchschnittlichen
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Bayern 2021
kreisfreie Städte und Landkreise Erst- und Wiedervermietungsmieten 2021in Euro je m² nettokalt
München, Stadt 19,27
München 15,85
Starnberg 14,80
Dachau 14,62
Fürstenfeldbruck 14,31
Ebersberg 13,54
Bad Tölz-Wolfratshausen 13,17
Miesbach 12,87
Freising 12,38
Rosenheim, Stadt 12,02
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
Mietbelastungsquote in den zehn bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten
mit den höchsten Mieten im Jahr 2021?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Kaufwerte für Bauland in Bayern im Jahr 2021 (bitte nach
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
8. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Kaufwerten für Bauland im Jahr
2021 im Vergleich zum Vorjahr den höchsten Anstieg zu verzeichnen
(bitte sowohl Landkreise bzw. kreisfreie Städte als auch den prozentualen
Anstieg angeben)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen vor.
9. Wie hoch war die Leerstandsquote von Wohnungen in Bayern nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 (bitte nach Landkreisen
bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der Landkreise in Bayern im
Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des
Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände auf Gemeinde-
und Kreisebene.
Leerstandsquoten in Landkreisen in Bayern 2011
Landkreise Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen 2011 in %
Aichach-Friedberg 3,5
Altötting 3,9
Amberg-Sulzbach 5,3
Ansbach 4,6
Aschaffenburg 4,6
Augsburg 3,6
Bad Kissingen 6,7
Bad Tölz-Wolfratshausen 3,2
Bamberg 3,9
Bayreuth 5,2
Berchtesgadener Land 3,3
Cham 5,8
Coburg 4,5
Dachau 2,8
Deggendorf 3,6
Dillingen a.d.Donau 4,3
Dingolfing-Landau 4,1
Donau-Ries 4,5
Ebersberg 2,5
Eichstätt 3,5
Erding 3,0
Erlangen-Höchstadt 3,4
Forchheim 4,3
Freising 2,9
Landkreise Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen 2011 in %
Freyung-Grafenau 5,3
Fürstenfeldbruck 2,5
Fürth 3,6
Garmisch-Partenkirchen 4,6
Günzburg 4,4
Haßberge 4,7
Hof 7,5
Kelheim 4,0
Kitzingen 5,4
Kronach 5,5
Kulmbach 5,5
Landsberg am Lech 3,2
Landshut 3,3
Lichtenfels 4,5
Lindau (Bodensee) 4,0
Main-Spessart 5,6
Miesbach 3,9
Miltenberg 5,4
Mühldorf a.Inn 4,1
München 2,2
Neu-Ulm 3,3
Neuburg-Schrobenhausen 3,8
Neumarkt i.d.OPf. 3,7
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 4,7
Neustadt a.d.Waldnaab 5,6
Nürnberger Land 4,0
Oberallgäu 3,9
Ostallgäu 4,1
Passau 4,4
Pfaffenhofen a.d.Ilm 3,5
Regen 6,0
Regensburg 3,6
Rhön-Grabfeld 5,7
Rosenheim 3,5
Roth 3,9
Rottal-Inn 3,9
Schwandorf 5,0
Schweinfurt 4,4
Starnberg 3,2
Straubing-Bogen 4,0
Tirschenreuth 6,4
Traunstein 3,8
Unterallgäu 4,4
Weilheim-Schongau 3,3
Weißenburg-Gunzenhausen 5,4
Wunsiedel im Fichtelgebirge 7,9
Würzburg 4,2
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Abschätzung des
Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ergibt im
Zeitraum von 2011 bis 2018 einen leichten Rückgang der Leerstandsquote in
Bayern von 3,8 Prozent im Jahr 2011 auf 3,4 Prozent im Jahr 2018.
Die Ergebnisse der Zahl der Wohnungsleerstände aus dem Zensus 2022 liegen
nach Angaben des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich im vierten
Quartal 2023 vor.
10. Wie hoch war die Leerstandsquote von Wohnungen in den zehn größten
bayerischen Städten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021
(bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der zehn größten Städte in
Bayern im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im
Rahmen des Zensus 2011.
Leerstandsquoten in den zehn größten Städten in Bayern 2011
kreisfreie Städte Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen 2011 in %
München, Stadt 2,1
Nürnberg, Stadt 3,0
Augsburg, Stadt 3,5
Regensburg, Stadt 3,1
Ingolstadt, Stadt 2,3
Fürth, Stadt 3,5
Würzburg, Stadt 2,8
Erlangen, Stadt 2,2
Bamberg, Stadt 3,3
Bayreuth, Stadt 4,0
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der in einer
Leerstandsabschätzung des BBSR erkennbare leichte Rückgang der
Leerstandsquote in Bayern seit 2011 (s. Antwort zu Frage 9) ist vor allem auf Rückgänge der
Leerstände in wachsenden Städten und Landkreisen zurückzuführen.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mietpreisbremse
auf die jeweiligen Mieten in bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien
Städten ausgewirkt, in denen diese angewendet wird (bitte
durchschnittliche Wiedervermietungsmieten in den betreffenden Landkreisen bzw.
kreisfreien Städten auflisten)?
Die Angebotsmieten liegen der Bundesregierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise (nicht aber auf Ebene der einzelnen Gemeinden) vor.
Daher können die Mietenentwicklungen nur für die kreisfreien Städte mit
Mietpreisbremse dargestellt werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2021. Neubauwohnungen
(Erstvermietungen) sind in den Mietdaten dieser Tabelle nicht enthalten. Bei
den dargestellten Wiedervermietungsmieten lässt sich allerdings nicht
ausschließen, dass bei einem Teil der wiedervermieteten Wohnungen im konkreten
Einzelfall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt (z. B. wegen einer
umfassenden Modernisierung der Wohnung oder einer höheren Vormiete). Es
werden die kreisfreien Städte dargestellt, in denen zum Stand Mai 2022 die
Mietpreisbremse gilt.
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in kreisfreien Städten mit
Mietpreisbremse in Bayern 2016 bis 2021
kreisfreie Städte mit
Mietpreisbremse
(Stand Mai 2022)
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2016 bis 2021
Wiedervermietungsmieten in Euro je m²
nettokalt
jährliche relative Veränderung
2016 bis 2021 in %
Ingolstadt, Stadt 11,01 11,12 11,49 11,59 11,52 11,71 1,2
München, Stadt 15,26 16,19 17,57 18,26 18,81 18,92 4,4
Rosenheim, Stadt 9,64 10,01 10,79 10,76 11,30 11,92 4,3
Landshut, Stadt 8,70 9,26 9,75 10,05 10,18 10,88 4,6
Passau, Stadt 7,53 8,12 8,93 9,24 9,02 8,91 3,4
Regensburg, Stadt 9,79 10,38 10,98 10,80 11,06 11,13 2,6
Bamberg, Stadt 8,02 8,73 9,27 9,64 9,91 10,11 4,7
Bayreuth, Stadt 7,50 8,13 8,36 8,86 8,99 9,09 3,9
Erlangen, Stadt 8,78 8,98 9,72 9,86 10,03 10,38 3,4
Fürth, Stadt 8,47 8,83 9,22 9,58 9,47 10,08 3,5
Nürnberg, Stadt 8,71 9,20 9,78 9,89 10,14 10,24 3,3
Schwabach, Stadt 7,14 7,37 7,84 7,73 8,66 9,70 6,3
Aschaffenburg, Stadt 8,39 8,51 9,09 8,95 9,78 10,00 3,6
Würzburg, Stadt 9,45 9,99 10,21 10,29 10,96 10,92 2,9
Augsburg, Stadt 9,02 9,54 10,03 10,56 10,89 11,06 4,2
Kempten (Allgäu), Stadt 7,24 7,98 8,65 8,81 9,12 9,91 6,5
Memmingen, Stadt 8,16 8,27 8,69 9,53 9,81 10,71 5,6
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen bei
Wiedervermietung im Bestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung,
mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Aufgrund zu geringer erfasster Inseratszahlen konnte die Stadt Kempten (Allgäu) nicht als
eigenständige Stadt ausgewertet werden. Die Berechnung erfolgte ersatzweise für die analytische
Kreisregion Kempten/Oberallgäu.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
12. Wann soll nach den Plänen der Bundesregierung
a) die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 und
b) die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Gebieten
mit angespanntem Wohnungsmarkt
rechtswirksam in Kraft treten?
Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 sowie die Absenkung der
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 15 Prozent
auf 11 Prozent in Gebieten mit Wohnraummangel sind im Koalitionsvertrag für
die 20. Legislaturperiode ausdrücklich benannt. Geplant ist, dass
voraussichtlich im dritten/vierten Quartal 2022 ein Gesetzgebungsvorhaben hierzu auf den
Weg gebracht wird. Konkrete Angaben dazu, wann das
Gesetzgebungsvorhaben voraussichtlich abgeschlossen sein wird und die Regelungen in Kraft treten
werden, können derzeit nicht gemacht werden.
13. Wird die ab 2025 in Kraft tretende reformierte Grundsteuer (vgl. http://
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-die-neue-
grundsteuer.html) nach Einschätzung der Bundesregierung zu
Einnahmeverlusten bei den Kommunen führen (bitte erläutern)?
14. Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Kommunen
vor Einnahmeverlusten zu schützen?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Reform der Grundsteuer ist von der Bundesregierung von Beginn an für
die Kommunen aufkommensneutral geplant und dementsprechend gesetzlich
beschlossen worden. Dazu trägt wesentlich das verfassungsrechtlich verbürgte
Hebesatzrecht der Kommunen bei. Durch eine eigenständige Veränderung der
Hebesätze an die veränderte Bemessungsgrundlage können die Kommunen
Aufkommensveränderungen bei der Grundsteuer vermeiden.
15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
gemeinsam mit den Ländern und Kommunen den Rückgang von
Sozialwohnungen abzumildern, und bis wann wird dieser u. a. durch diese Vorhaben
voraussichtlich deutschlandweit gestoppt sein (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2021, S. 88)?
16. Wie viele Sozialwohnungen will der Bund in Kooperation mit den
Ländern und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung bis wann in
Bayern schaffen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP 2021, S. 88)?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu der Frage, wann der Rückgang von Sozialwohnungen gestoppt sein wird,
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Seit der
Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 liegt die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz
für das Wohnungswesen ausschließlich bei den Ländern. Dies ist mit Blick auf
die regional differenzierten Wohnungsmärkte auch sachgerecht. Es ermöglicht
den Ländern, ihre Wohnraumförderung seit 2006 spezifisch auf die vielfältigen
Herausforderungen in den unterschiedlichen Regionen auszurichten.
Als Konsequenz aus dem Wegfall der Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz
des Bundes ergibt sich, dass der Bund im Bereich der sozialen
Wohnraumförderung keinen unmittelbaren Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und
Abwicklung der Förderangebote der Länder hat. Beim sozialen Wohnungsbau
kommt den Ländern insoweit eine große Verantwortung zu.
Unterstützt werden die Länder bei ihrer Aufgabe durch die Gewährung von
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau nach Artikel 104d GG. Das
Ziel der Bundesregierung ist, dass perspektivisch 100 000 öffentlich geförderte
Wohnungen im Jahr gebaut werden. Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen
Wohnungsbau werden dafür im Jahr 2022 auf 2 Mrd. Euro verdoppelt und in
den Folgejahren weiter erhöht. Für das Programmjahr 2023 sind
Bundesfinanzhilfen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro vorgesehen; für das Programmjahr 2024
3 Mrd. Euro sowie für die Programmjahre 2025 und 2026 jeweils 3,5 Mrd.
Euro.
17. Wie hoch war der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bayern im Jahr 2021 (bitte nach Jahren und
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Freistaats Bayern lag der Bestand an Sozialmietwohnungen
in Bayern im Jahr 2021 bei insgesamt 133 552 Wohnungen. Auf der Ebene der
Landkreise in Bayern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Wie hoch müsste der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bayern sein, um die Nachfrage berechtigter
antragstellender Haushalte zu decken?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bedarf an
bzw. die Nachfrage berechtigter antragstellender Haushalte nach
Sozialwohnungen vor Ort kann nur von den Ländern, die für den sozialen Wohnungsbau
zuständig sind, eingeschätzt werden.
19. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2021 in Bayern fertiggestellt (bitte nach Jahren, Landkreisen
bzw. kreisfreien Städten und Neubau bzw. Umwandlung aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Freistaats Bayern sind in Bayern im Jahr 2021 insgesamt
4 564 Neubau-Fördermaßnahmen bewilligt worden. Auf der Ebene der
Landkreise in Bayern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 die
durchschnittlichen Mieten pro Quadratmeter für Sozialwohnungen in
Bayern (bitte nach Jahren und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
21. In welcher Höhe wurden dem Freistaat Bayern im Jahr 2021
Entflechtungsmittel zur sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt, und
welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt (bitte in absoluten Zahlen und
prozentual aufschlüsseln)?
22. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Bayern mit den Entflechtungsmitteln im Jahr 2021 neu errichtet,
gekauft und modernisiert?
23. Welcher Betrag der gezahlten Entflechtungsmittel ist nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 in Bayern in die Eigentumsförderung
geflossen bzw. wurde in den allgemeinen Haushalt überführt oder für
andere Zwecke ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Seit dem Jahr 2020 werden keine Entflechtungsmittel mehr vom Bund an die
Länder gezahlt.
24. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern die Anzahl
der Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein im Jahr 2021?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
25. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 in Bayern neugebaut (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien
Städten sowie Miets- und Eigentumswohnung aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der neugebauten Wohnungen in Wohn-
und Nichtwohngebäuden insgesamt nach Kreisen und kreisfreien Städten in
Bayern für die Jahre 2020 und 2021 zu entnehmen.
Zu der Anzahl an neugebauten Eigentumswohnungen auf Kreisebene liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Es wird daher die Anzahl der
neugebauten Eigentumswohnungen für das gesamte Land Bayern ausgewiesen. Da
Eigentumswohnungen in Nichtwohngebäuden in den Fragebögen zu den
Baugenehmigungen und Baufertigstellungen nicht erfasst werden, handelt es sich
hierbei um die Anzahl der Eigentumswohnungen in neuen Wohngebäuden. Zu
der Anzahl an neugebauten Mietwohnungen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor, da in den Fragebögen zu den Baugenehmigungen und
Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau die Anzahl der Mietwohnungen
nicht als eigenes Merkmal erfasst wird.
Kreis/kreisfreie Stadt 2020 2021
Ingolstadt, Stadt 1 036 787
München, Landeshauptstadt 7 482 7 055
Rosenheim, Stadt 285 149
Altötting 657 617
Berchtesgadener Land 322 364
Bad Tölz-Wolfratshausen 493 413
Dachau 687 542
Ebersberg 525 684
Eichstätt 764 655
Erding 607 875
Freising 844 1 119
Fürstenfeldbruck 823 681
Garmisch-Partenkirchen 133 179
Landsberg am Lech 617 603
Miesbach 373 377
Mühldorf am Inn 922 653
München 1 422 1 534
Neuburg-Schrobenhausen 527 602
Pfaffenhofen a.d.Ilm 1 082 650
Rosenheim 565 1 756
Starnberg 543 575
Traunstein 758 1 003
Weilheim-Schongau 722 570
Landshut, Stadt 449 328
Passau, Stadt 326 144
Straubing, Stadt 259 388
Deggendorf 767 1 062
Freyung-Grafenau 333 264
Kelheim 740 555
Landshut 651 582
Passau 788 1 072
Kreis/kreisfreie Stadt 2020 2021
Regen 307 248
Rottal-Inn 690 556
Straubing-Bogen 816 582
Dingolfing-Landau 684 159
Amberg, Stadt 119 102
Regensburg, Stadt 1 539 942
Weiden i.d.OPf., Stadt 139 78
Amberg-Sulzbach 259 288
Cham 592 703
Neumarkt i.d.OPf. 576 1 069
Neustadt a.d.Waldnaab 385 293
Regensburg 1 216 1 165
Schwandorf 674 287
Tirschenreuth 131 109
Bamberg, Stadt 222 399
Bayreuth, Stadt 283 238
Coburg, Stadt 328 207
Hof, Stadt 39 32
Bamberg 452 77
Bayreuth 337 215
Coburg 267 180
Forchheim 363 358
Hof 157 108
Kronach 135 128
Kulmbach 287 146
Lichtenfels 207 259
Wunsiedel i.Fichtelgebirge 61 198
Ansbach, Stadt 78 115
Erlangen, Stadt 358 519
Fürth, Stadt 611 622
Nürnberg, Stadt 1 549 1 703
Schwabach, Stadt 138 93
Ansbach 700 494
Erlangen-Höchstadt 964 515
Fürth 591 527
Nürnberger Land 564 541
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 391 311
Roth 424 500
Weißenburg-Gunzenhausen 344 207
Aschaffenburg, Stadt 337 344
Schweinfurt, Stadt 177 162
Würzburg, Stadt 295 299
Aschaffenburg 430 523
Bad Kissingen 192 232
Rhön-Grabfeld 183 213
Haßberge 307 364
Kitzingen 277 393
Miltenberg 281 270
Main-Spessart 324 116
Schweinfurt 376 367
Würzburg 769 617
Augsburg, Stadt 828 1 702
Kaufbeuren, Stadt 127 130
Kempten (Allgäu), Stadt 166 219
Memmingen, Stadt 129 83
Kreis/kreisfreie Stadt 2020 2021
Aichach-Friedberg 737 686
Augsburg 1 064 1 006
Dillingen a.d.Donau 349 341
Günzburg 610 532
Neu-Ulm 972 868
Lindau (Bodensee) 395 329
Ostallgäu 958 560
Unterallgäu 854 694
Donau-Ries 637 690
Oberallgäu 475 662
Bayern 56 728 54 513
darunter:
Eigentumswohnungen in neuen Wohngebäuden 17 269 16 097
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
26. Wie viele Gelder aus der Städtebauförderung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 nach Bayern geflossen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2021 gemäß Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung Fördermittel des Bundes in Höhe von 91 991 Mio. Euro
(Verpflichtungsrahmen) erhalten.
27. In welcher Höhe wurden im Jahr 2021 Gelder für die Städtebauförderung
nach Kenntnis der Bundesregierung zur (Re-)Finanzierung für Abriss
von Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen wurden dabei wo
abgerissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Gleichwohl dürfte es sich für
Bayern um sehr wenige Ausnahmefälle handeln, da der Rückbau in den alten
Ländern nur unter engen Voraussetzungen (insbesondere Wirtschaftlichkeit)
förderfähig ist.
28. Bei welchen Programmen zur Städtebauförderung, die im Jahr 2021 von
bayerischen Städten und Gemeinden in Anspruch genommen wurden,
war nach Kenntnis der Bundesregierung ein kommunaler Eigenanteil
nötig, und bei welchen war dieser nicht notwendig?
Grundsätzlich ist bei allen Gesamtmaßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung ein kommunaler Eigenanteil erforderlich. Bund, Land und Kommune
beteiligen sich regelmäßig mit jeweils einem Drittel an den förderfähigen
Kosten (vgl. Artikel 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
2021). Für besondere Ausnahmefälle – z. B. Kommunen in Haushaltsnotlage
oder bestimmte Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes – ist eine
Absenkung auf bis zu 10 Prozent möglich. Eine Förderung gänzlich ohne
kommunalen Eigenanteil ist aufgrund der besonderen Bedarfe nur in den neuen
Ländern in bestimmten Fällen im Stadtumbau vorgesehen.
29. Wie viele und welche Städte und Gemeinden in Bayern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 Mittel zur
Städtebauförderung abgerufen (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
Im Jahr 2021 haben 568 Städte und Gemeinden in Bayern Bundesfinanzhilfen
erhalten. Darin enthalten sind auch die an interkommunalen
Gesamtmaßnahmen beteiligten Kommunen (z. T. nicht explizit im Bundesprogramm
aufgeführt).
Eine Übersicht zu den einzelnen Kommunen kann dem jährlich
veröffentlichten Bundesprogramm zu den einzelnen Programmen entnommen werden –
abzurufen unter:
Lebendige Zentren 2021:
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Programm
e/LebendigeZentren/Bundesprogramme/bundesprogramm_lebendigezentren_2
021_pdf.html
Sozialer Zusammenhalt 2021:
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Programm
e/SozialerZusammenhalt/Bundesprogramme/bundesprogramm_sozialerzusam
menhalt_2021_pdf.html
Wachstum und nachhaltige Erneuerung 2021:
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Programm
e/WachstumUndNachhaltigeErneuerung/Bundesprogramme/bundesprogramm_
wachstumundnachhaltigeerneuerung_2021_pdf.html.
30. In welcher Höhe ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021
Baukindergeld an wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller in
Bayern geflossen?
In Bayern erhielten im Jahr 2021 9 922 Antragsteller Mittel in Höhe von
212 904 000 Euro.
31. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz des
nach Bayern geflossenen Baukindergelds im Jahr 2021 prozentual nach
Neubau bzw. Erwerb von Bestandsimmobilien?
Der Mitteleinsatz verteilt sich zu 45,3 Prozent auf die Neubauförderung und zu
54,7 Prozent auf den Erwerb von Bestandsimmobilien.
32. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke, Immobilien,
Mietswohnungen und Sozialwohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2021 entwickelt (bitte jeweils nach Jahr, Kommune, Immobilienart und
Anzahl aufschlüsseln, vgl. Antwort bzw. Anlage zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 19/29951)?
Zur Bestandsentwicklung der Liegenschaften der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) im Freistaat Bayern seit dem Jahr 2021 wird auf die
aktualisierte Tabelle in der Anlage 1* verwiesen. Eine genaue Aufschlüsselung der
Liegenschaften in der erfragten Detailtiefe war in der Kürze der Zeit nicht mög-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
lich. Die in der Tabelle genannte „historische“ Nutzungsart ist die Nutzung bis
zum Zeitpunkt der Rückführung der Liegenschaft an die BImA. Die sich im
Zuge z. B. der Konversion ergebende Aufteilung und etwaige künftige
Nutzungsoptionen sind nicht abgebildet.
33. In welchem Umfang hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 in Bayern nicht
öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen (bitte unter Angabe von Jahr,
exakter Adresse und Wohneinheitenanzahl auflisten)?
Bundesweit verfügt die BImA über rund 200 eigene Grundstücke, die für die
Wohnungserrichtung baureif zu machen sind. Die Schaffung des
entsprechenden Baurechts ist sehr zeitaufwändig. Die Projekte für die Wohnungsfürsorge
des Bundes können Neubauten von Wohnhäusern sein oder
Dachgeschossauf- und -ausbauten. Etwa 10 Prozent der Potenzialflächen liegen im Freistaat
Bayern. Die BImA hat im Freistaat Bayern im Jahr 2021 sechs Wohnungen in
Pullach (Emil-Ridl-Weg) sowie im Jahr 2022 26 Wohnungen in Aschaffenburg
(Lautenschlägerstraße) und sechs Wohnungen in Neu-Ulm (Bradleystraße)
fertiggestellt. Weitere 70 Wohnungen befinden sich derzeit im Freistaat im Bau.
34. In welchem Umfang hat die BImA nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2021 in Bayern Sozialwohnungen geschaffen (bitte unter
Angabe von Jahr, exakter Adresse und Wohneinheitenanzahl auflisten)?
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für den sozialen
Wohnungsbau die Länder zuständig. Der Bau von Sozialwohnungen fällt damit
nicht in die Zuständigkeit des Bundes und damit auch nicht in die der BImA als
dem zentralen Immobilienunternehmen des Bundes.
Die BImA gibt Gebietskörperschaften und von diesen getragenen
Gesellschaften beim Verkauf von entbehrlichen Grundstücken mit der Gewährung von
Kaufpreisnachlässen außerdem Anreize, auf den verkauften Flächen öffentlich
geförderte Wohnungen zu schaffen. Durch den Verkauf von zwei
Liegenschaften im Zeitraum von 2021 bis zum 13. Juni 2022 hat die BImA
Wohnbauflächen mobilisiert und damit mittelbar 24 geförderte Sozialwohnungen und 99
sonstige geförderte Wohnungen initiiert.
Die beiden Liegenschaften sind den laufenden Nummer 29 und 68 der
Anlage 2* zu entnehmen.
35. Wie viele befristete Mietverträge hat die BImA nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Wohnungsmietern und Wohnungsmieterinnen seit
dem Jahr 2021 in Bayern abgeschlossen?
a) In welchen Kommunen existieren aktuell befristete Mietverträge
(bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl aufschlüsseln)?
b) Mit welcher Begründung wurden bzw. werden die Mietverhältnisse
in den genannten Fällen von Seiten der BImA nicht entfristet?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Die BImA schließt bei der Vermietung ihrer Wohnungen grundsätzlich keine
befristeten Mietverträge ab.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
36. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Immobilien und Grundstücke
hat die BImA nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 an
welche Käufer veräußert, und wie hoch waren die dabei erzielten
Einnahmen (bitte nach Jahr, Immobilienart, exakter Adresse, Käufer und
erzielten Einnahmen aufschlüsseln)?
37. Welche der in Frage 36 genannten Objekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) für die Schaffung von Sozialwohnungen verwendet,
b) für den Bau von Wohnungen für den freien Mietmarkt verwendet,
c) für den Bau von Eigentumswohnungen verwendet,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt und
e) gewerblich genutzt?
Die Fragen 36 bis 37e werden gemeinsam beantwortet.
Die BImA hat im Freistaat Bayern im Zeitraum von 2021 bis zum 13. Juni
2022 insgesamt 81 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös von rund 20,9 Mio.
Euro verkauft. Davon hat sie 38 Liegenschaften (mit einem Verkaufserlös von
rund 3,7 Mio. Euro) an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragene
Gesellschaften veräußert und Kaufpreisabschläge von insgesamt rund 1,68 Mio.
Euro gewährt. Davon entfällt ein anteiliger Verbilligungsabschlag in Höhe von
knapp 600 000 Euro auf die Schaffung von 24 Sozialwohnungen (davon sieben
im Wege von Nachverhandlungen geförderte Sozialwohnungen).
Die restlichen rund 1,08 Mio. Euro entfallen auf die übrigen
verbilligungsfähigen Nutzungszwecke gemäß der Verbilligungsrichtlinie der BImA (VerbR
2018), z. B. für die Nutzung hoheitlicher Tätigkeiten der
Gebietskörperschaften, für die Nutzung von Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens, für
den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen oder für
lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung.
Die VerbR 2018 enthält die Regelung, dass die Gebietskörperschaften die
verbilligt erworbenen Liegenschaften für einen angemessenen Zeitraum, der
mindestens zehn Jahre beträgt, entsprechend dem verbilligungsfähigen
Nutzungszweck verwenden müssen. Bei einer zweckwidrigen Nutzung muss die
Verbilligung entsprechend anteilig nachgezahlt werden.
Zu den übrigen Liegenschaften liegen keine aktuellen Erkenntnisse über die
derzeitige Nutzung vor.
An Privatpersonen oder private Gesellschaften wurden 43 Liegenschaften mit
einem Verkaufserlös von rund 17,2 Mio. Euro verkauft. Mit einem
Verkaufserlös von insgesamt nahezu 9 Mio. Euro gehört dazu die Restfläche des
ehemaligen US-Flugplatzes in Giebelstadt, der in Abstimmung zwischen der
BImA und der Kommune abschnittweise entwickelt und veräußert wurde. Auf
den Baufeldern des dritten und letzten Bauabschnitts wird ein privater Investor
die kommunalen Pläne zur Verwirklichung einer gewerblichen Nutzung
umsetzen. Zu den weiteren, an Private veräußerte Liegenschaften gehören u. a.
(selbstgenutzte) Wohnimmobilien, an denen kein kommunales Kaufinteresse
bestand. Details sind der Anlage 2* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
38. Welche der in Bayern gelegenen Wohnungen, Grundstücke und
Immobilien der BImA sollen nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellen
Planungen in den nächsten fünf Jahren verkauft werden (bitte unter
Angabe von Immobilienart, exakter Adresse und Jahr des geplanten
Verkaufs auflisten)?
Zum Stand der derzeit laufenden konkreten Verkaufsverhandlungen der BImA
für das Jahr 2022 wird auf die Anlage 3* verwiesen.
Ob, wann, an wen und wie viele Objekte ganz oder in Teilverkäufen und zu
welchem Nutzungszweck tatsächlich verkauft werden können, kann derzeit
jedoch konkret nicht angegeben werden.
Für die Jahre 2023 ff. steht die Verkaufsplanung noch nicht fest. Das
Verkaufsportfolio unterliegt einem dynamischen Prozess und kann durch zeitliche
Verschiebungen oder die Neuaufnahme bzw. Herausnahme von Verkaufsfällen
(z. B. durch neu auftretenden Bundesbedarf, Flüchtlingsunterbringung) aus
dem gesamten verwertbaren Liegenschaftsbestand kurzfristige Veränderungen
erfahren. Die geplanten Veräußerungszeitpunkte unterliegen permanenten
Veränderungen und situations- sowie verhandlungsbedingten Anpassungen. Die
BImA muss sich bei ihren Veräußerungsentscheidungen den sich stets
ändernden Gegebenheiten anpassen und arbeitet insoweit nur mit einer einjährigen
konkreten und belastbaren Verkaufsplanung. Angaben zu über das Jahr 2022
hinausgehenden Verkaufsabsichten können nicht mit der erforderlichen
Verbindlichkeit gemacht werden.
Bevor die BImA entbehrliche Liegenschaften auf dem Immobilienmarkt
veräußert, bietet sie diese zunächst den Gebietskörperschaften zum Kauf im Wege
des Erstzugriffs an.
Insbesondere bei den für den Wohnungsbau geeigneten und für den Bund
entbehrlichen Grundstücken verfolgt die BImA das Ziel, im Rahmen der
Wohnraumoffensive der Bundesregierung vorrangig an Kommunen zu veräußern.
Hierdurch ist sichergestellt, dass keine für eine kommunale Nutzung
interessante Liegenschaft „an der Kommune vorbei“ an private Träger verkauft wird.
a) Welche dieser Objekte sollen zu marktüblichen Verkaufspreisen bzw.
im Bieterverfahren veräußert werden?
Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen
Selbstverwaltungshoheit eigenständig darüber, ob sie für die ihnen angebotenen Grundstücke die
Erstzugriffsoption ausüben.
Im Rahmen von Bieterverfahren oder über eine Auktion werden
Liegenschaften an Dritte nur dann veräußert, wenn Gebietskörperschaften den Erwerb der
ihnen angebotenen Liegenschaften ablehnen.
b) Welche dieser Objekte sollen verbilligt zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus veräußert werden (vgl.
https://www.bundesimmobilie
n.de/erstzugriff-und-verbilligung-dfbcbdbd3c606579)?
Die Grundstücke, an denen Kommunen gegenüber dem Bund bereits Interesse
an einer verbilligten Abgabe für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus
geäußert haben, sind in der o. g. Anlage 3* dargestellt.
Sofern die Gebietskörperschaften Liegenschaften im Erstzugriff nicht erwerben
möchten, ist dies in der Anlage 3* mit dem Hinweis „abgelehnt“ bezeichnet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
39. Ab wann soll die BImA nach Kenntnis der Bundesregierung dazu
befähigt werden, in den Wohnungsbau zu investieren (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2021, S. 89)?
Die BImA investiert bereits heute in ihren Wohnungsbestand und den
Wohnungsbau. Seit dem Jahr 2020 setzt die BImA ein Wohnungsneubauprogramm
um, in dessen Rahmen sie unter Einhaltung der Vorgaben der
Bundeshaushaltsordnung in den Geschosswohnungsneubau investiert.
a) Wie viele nicht geförderte Wohnungen der BImA sollen pro Jahr in
Bayern fertiggestellt werden?
Bis zum Jahr 2030 können auf rund 20 bundeseigenen Potenzialflächen im
Freistaat Bayern etwas mehr als 1 000 Neubauwohnungen entstehen, sofern die
Belegenheitskommunen das entsprechende Baurecht schaffen.
b) Wie viele Sozialwohnungen der BImA sollen pro Jahr in Bayern
fertiggestellt werden?
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für den sozialen
Wohnungsbau die Länder zuständig. Damit obliegt weder dem Bund noch der
BImA als dem zentralen Immobilienunternehmen des Bundes die Aufgabe,
Sozialwohnungen zu bauen.
40. Welche Wohnungen, Grundstücke und anderweitigen Immobilien der
BImA waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021
länger als einen Monat ungenutzt bzw. liegen brach (bitte nach Jahr,
exakter Objektart und Wohneinheitenanzahl bzw. Immobilien- und/oder
Grundstücksfläche auflisten)?
Eine entsprechende Aufstellung der leerstehenden Liegenschaften wird bei der
BImA in der erfragten Detailtiefe nicht vorgehalten. Aktuell verzeichnet die
BImA im Freistaat Bayern rund 430 leerstehende Wohnungen. Hiervon stehen
rund 110 Wohnungen seit null bis sechs Monaten, rund 90 Wohnungen seit
sieben bis zwölf Monaten und rund 230 Wohnungen seit über zwölf Monaten leer.
a) Aus welchen Gründen bestand bzw. besteht der Leerstand in den
genannten Objekten?
Das Gewerbeportfolio besteht in der Regel nicht aus den klassischen
Büroflächen, sondern vielfach aus aufgegebenen Militärliegenschaften, Freiflächen,
Lagerräumen und Stellplätzen. Bei diesen Liegenschaften ist die Möglichkeit
einer unmittelbaren Anschlussnutzung nicht immer gegeben.
Im Übrigen hat die BImA entschieden, ihren Wohnungsbestand Schritt für
Schritt zu sanieren sowie zu modernisieren und hat dafür die entsprechenden
Investitionsmittel deutlich erhöht. Damit unterstützt die BImA die Ziele des
Wohngipfels 2018 sowie der jetzigen Bundesregierung. Der Großteil des
Leerstandes bei den Wohnungen ist durch eine erforderliche Sanierung vor
Neuvermietung begründet. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden die
Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge zur Vermietung angeboten.
b) Bis wann plant die BImA mit welchen Maßnahmen den noch
existierenden Leerstand zu beseitigen?
Der Leerstandabbau ist vorrangiges Ziel der BImA. Der Leerstand der
Wohnungen im Freistaat Bayern ist darauf zurückzuführen, dass bauliche
Maßnahmen notwendig sind, um einen zeitgemäßen und marktgerechten
Ausstattungsstandard anbieten zu können. Das angespannte Marktgeschehen im Bereich des
Bauens sorgt jedoch für verlängerte und teilweise schwer kalkulierbare
Ausführungszeiten.
41. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke, Immobilien,
Mietswohnungen und Sozialwohnungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in
Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021
entwickelt (bitte jeweils nach Jahr, Kommune, Immobilienart und Anzahl
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlagen 4 bis 6* sowie auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 41 und 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/29951 verwiesen.
42. In welchem Umfang hat das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2021 in Bayern nicht öffentlich geförderte Wohnungen
geschaffen (bitte unter Angabe von Jahr, exakter Adresse und
Wohneinheitenanzahl auflisten)?
43. In welchem Umfang hat das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2021 in Bayern Sozialwohnungen geschaffen (bitte unter
Angabe von Jahr, exakter Adresse und Wohneinheitenanzahl auflisten)?
Die Fragen 42 und 43 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BEV hat gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 des
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes die gesetzliche Aufgabe, die nicht bahnnotwendigen
Liegenschaften der ehemaligen Bundeseisenbahnen zu verwalten und zu verwerten.
Die Schaffung neuen Wohnraums ist von diesem gesetzlichen Auftrag nicht
erfasst.
44. Wie viele befristete Mietverträge hat das BEV nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmietern seit
dem Jahr 2021 in Bayern abgeschlossen?
a) In welchen Kommunen existieren aktuell befristete Mietverträge
(bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl aufschlüsseln)?
b) Mit welcher Begründung wurden bzw. werden die Mietverhältnisse
in den genannten Fällen von Seiten der BImA nicht entfristet?
Die Fragen 44 bis 44b werden gemeinsam beantwortet.
Das BEV hat keine befristeten Wohnungsmietverträge abgeschlossen.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
45. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Immobilien und Grundstücke
hat das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 an
welche Käufer veräußert, und wie hoch waren die dabei erzielten
Einnahmen (bitte nach Jahr, Immobilienart, exakter Adresse, Käufer und
erzielten Einnahmen aufschlüsseln)?
46. Welche der in Frage 45 genannten Objekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) für die Schaffung von Sozialwohnungen verwendet,
b) für den Bau von Wohnungen für den freien Mietmarkt verwendet,
c) für den Bau von Eigentumswohnungen verwendet,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt und
e) gewerblich genutzt?
Die Fragen 45 bis 46e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 7* sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 45a bis 45e der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/29951 verwiesen.
47. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Grundstücke und Immobilien
des BEV sollen nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellen
Planungen in den nächsten fünf Jahren verkauft werden (bitte unter Angabe
von Immobilienart, exakter Adresse und Jahr des geplanten Verkaufs
auflisten)?
a) Welche dieser Objekte sollen zu marktüblichen Verkaufspreisen bzw.
im Bieterverfahren veräußert werden?
b) Welche dieser Objekte sollen verbilligt zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus veräußert werden (vgl. Richtlinie des
Bundeseisenbahnvermögens zur verbilligten Abgabe von Grundstücken, VerbR
BEV 2021)?
Die Fragen 47 bis 47b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 8* sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 46 bis 46b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/29951 verwiesen.
48. Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
bahnnotwendige Immobilien des BEV in Bayern in den Bestand der BImA
eingegliedert, und in welchem Zeitraum soll dieser Prozess abgeschlossen sein
(vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP 2021, S. 89)?
a) Wie viele nicht geförderte Wohnungen werden voraussichtlich
übertragen?
b) Wie viele Sozialwohnungen werden voraussichtlich übertragen?
Die Fragen 48 bis 48b werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Gespräche werden derzeit innerhalb der Bundesregierung
geführt.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
49. Welche Wohnungen, Grundstücke und anderweitigen Immobilien des
BEV waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021
länger als einen Monat ungenutzt bzw. liegen brach (bitte nach Jahr, exakter
Objektart und Wohneinheitenanzahl bzw. Immobilien- und/oder
Grundstücksfläche auflisten)?
a) Aus welchen Gründen bestand bzw. besteht der Leerstand in den
genannten Objekten?
b) Bis wann plant das BEV mit welchen Maßnahmen den noch
existierenden Leerstand zu beseitigen?
Die Fragen 49 bis 49b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuell stehen 239 Wohnungen des BEV im Freistaat Bayern leer. Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 9*. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 47 bis 47b der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/29951 verwiesen.
50. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Immobilien und Grundstücke
anderer Behörden bzw. Unternehmen des Bundes wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 an welche Käufer veräußert,
und wie hoch waren die dabei erzielten Einnahmen (bitte nach Jahr,
Immobilienart, exakter Adresse, Käufer und erzielten Einnahmen
aufschlüsseln)?
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat im Jahr 2021
folgende Grundstücke veräußert:
Ort Straße Käuferkategorie Kaufpreis in €
63927 Bürgstadt Josef-Ullrich-Straße Kommune 3.627,83
97509 Stammheim Mainaue Kommune 358,40
97483 Eltmann Mainlände Privat 1.450,00
Für den Teilbereich „Unternehmen des Bundes“ haben seit dem Jahr 2021
keine entsprechenden Veräußerungen stattgefunden.
51. Welche seit 2021 aufgegebenen Kasernen der Bundeswehr in Bayern
werden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) als Sozialwohnungen verwendet,
b) als Wohnungen auf dem freien Mietmarkt verwendet,
c) als Eigentumswohnungen genutzt,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt und
e) gewerblich genutzt
(bitte nach Kommune, Käufer, Jahr des Verkaufs aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2021 wurden keine Liegenschaften der Bundeswehr im
Freistaat Bayern freigegeben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2738 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
52. Wie viele Personen bzw. Haushalte waren nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 in welchen bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien
Städten mindestens zeitweise von Wohnungslosigkeit betroffen (bitte
nach Jahren, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Geschlecht
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Familien mit Kindern waren darunter?
b) Wie viele Alleinerziehende waren darunter?
c) Wie viele Alleinstehende waren darunter?
53. Wie viele Notunterkünfte für Wohnungslose existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in welchen bayerischen Landkreisen bzw.
kreisfreien Städten?
Die Fragen 52 bis 53 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung aktuell keine näheren Erkenntnisse vor.
In Umsetzung des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG)
hat das Statistische Bundesamt dieses Jahr erstmalig eine Erhebung der zum
31. Januar 2022 untergebrachten Wohnungslosen durchgeführt. Die Ergebnisse
werden als Bundesstatistik in den nächsten Wochen vom Statistischen
Bundesamt veröffentlicht. Die Erhebung wird künftig jährlich durchgeführt. Dabei
werden Daten erhoben über Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der
Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere
Träger von Sozialleistungen zum Stichtag 31. Januar wegen Wohnungslosigkeit
Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur
Verfügung gestellt worden sind. Erhebungsmerkmale sind unter anderem auch das
Geschlecht sowie Haushaltstyp und -größe.
Da sich die Statistik nur auf die Teilgruppe der untergebrachten Wohnungslosen
in Deutschland bezieht, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
eine ergänzende Untersuchung beauftragt. Hier wurden insb. Wohnungslose
einbezogen, die bei Bekannten oder Verwandten unterkommen, und auch
Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Diese Erkenntnisse
werden in den Bericht über Umfang und Struktur der Formen von
Wohnungslosigkeit, die über den Inhalt der Statistik hinausgehen, eingehen. Dieser
ergänzende Bericht ist nach WoBerichtsG alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2022,
vorzulegen. Der diesjährige Bericht wird gegen Jahresende vorgelegt.
Ergänzend kann darauf verwiesen werden, dass das Bayerische
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Unterstützung des Bayerischen
Landesamts für Statistik zu den Stichtagen 30. Juni 2014 sowie 30. Juni 2017
jeweils eine flächendeckende Erhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern
durchgeführt hat. Die Ergebnisse sind im „Datenreport: Soziale Lage in Bayern
2014“ und im Bericht „Ergebnisse der zweiten Erhebung zur
Wohnungslosigkeit in Bayern zum Stichtag 30. Juni 2017“ veröffentlicht und können auf den
Seiten des Staatsministeriums abgerufen werden.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Bunker Flugplätze gewerblich genutzte
Gebäude
land-, forst-, und gärtnerisch
genutzte Grundstücke
militärisch genutzte
Großliegenschaft
sonstige unbebaute
Grundstücke
Straßen, BAB,
Kanäle, etc.
Truppen-,
Standortübungsplätze
Verwaltungsdienstgebäude
Wohngebäude
2011 22 13 103 301 68 120 9 31 199 199
2012 21 12 107 301 261 116 11 40 217 193
2013 20 12 101 296 250 117 12 40 209 176
2014 17 12 100 284 252 117 11 40 211 175
2015 14 13 99 287 259 117 12 44 209 173
2016 11 12 95 277 258 113 11 40 211 172
2017 11 12 93 272 250 116 9 36 206 163
2018 11 12 90 254 241 111 8 37 202 152
2019 13 12 88 246 239 109 6 35 201 152
2020 13 11 85 246 234 111 8 35 200 153
2021 11 10 85 245 234 112 7 33 199 154
2022 12 14 94 211 270 114 8 37 193 175
Datenbestand zum 14.06.2022
Freistaat Bayern
Anzahl der Liegenschaften nach historischer Nutzungsart
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Anlage zu Frage 36 und 37
Verkaufte Immobilien in Bayern im Zeitraum 01.01.2021 bis 13.06.2022
12 20.893.738,43 11 2
lfd.Nr.
Verkaufsjahr
Verkaufsobjekt
Postleitzahl
Ort Straße* Anzahl der
verkauften
Wohneinheiten
Käufer Immobilienkategorie Kaufpeis in Euro
Verbilligungsfall
Verbilligungszweck
sozialer Wohnungsbau
1 2021 Breitengüßbach, Teilverkauf 96149 Breitengüßbach 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 1.768,00
2 2021 Breitengüßbach, Teilverkauf 96149 Breitengüßbach 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 588,80
3 2021 Gemarkung Schwend, Flurstück 460, 482 92262 Birgland 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 800,00
4 2021 Pegnitz-Flurbereinigung 91257 Pegnitz, Stadt 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 183,60
5 2021 Großgründlach, Flurstück 1292/37 90427 Nürnberg, Stadt ohne Straßenbezeichnung 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 245,00
6 2021 Ebing/Breitengüßbach 96179 Rattelsdorf, Markt 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 11.495,60
7 2021 Seifertshofen, Flurstück 595/2, 595/3, 751 86491 Ebershausen 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 1.501,00 x
8 2021 Apfeldorf, Flurstück 464 ff. 86974 Apfeldorf 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 481.518,40
9 2021 Altenstadt Flurstück 2129/2 86972 Altenstadt 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 140.788,80
10 2021 Altenstadt, Flurstück 1845 86972 Altenstadt 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 31.884,00
11 2021 Sulzbach am Main, landwirtschaftliche Grundstücke 63834 Sulzbach am Main - 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 1.320,00
12 2021 Zedtwitz, landwirtschaftliche Flächen 95183 Zedtwitz Flurstücke 196; 947/2; 1040; 1142 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 35.153,80
13 2021 Trunstadt, Flurstück 582/2 96191 Trunstadt Flurstück 582/2 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 0,00 x
14 2021 Zapfendorf, Flurstück 1725/1 96199 Zapfendorf 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 11.600,00
15 2021 Weitnau, Flurstücke 1407, 1431, 1470, 1470/1 87480 Weitnau 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 270.920,60
16 2021 Fischerflurstück Fürstenfeldbruck 82256 Fürstenfeldbruck Bei der Emmeringer Straße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 142.000,00 x
17 2021 Dirlewang, Flurstück 645 87742 Dirlewang 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 78.800,00
18 2021 Autkion Zapfendorf 96199 Zapfendorf, Markt 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 9.400,00
19 2021 Flurstück 930/70, 547, 548 92262 Birgland 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 7.703,00
20 2021 Grundstück Alberndorf 92442 Alberndorf Tulpenstraße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 185.000,00
21 2021 Straßen-Gehwegfläche, Perlacher Forst 81549 München Cincinnatistraße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 0,00
22 2021 Traunreut, Permosterweg 83301 Traunreut Martin-Luther-Str. u. a. 0 Privatperson/private Gesellschaft Sonstige 125.000,00
23 2021 Mühlhausen, Flurstraße 92360 Mühlhausen Flurstraße 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 391.500,00
24 2021 Kriegenbrunn, Schleusenstraße 91056 Erlangen-Kriegenbrunn Schleusenstraße 5 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Wohnen 7.500,00
25 2021 Flurstück 963/419 Gewerbe Bindlach 95463 Bindlach Ortsteil Bindlacher Berg 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 362.000,00
26 2021 Fürth, ehemalige Monteith Baracks, 100 m² 90768 Fürth, Stadt Flugplatzstraße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 19.500,00
27 2021 Teilfläche, Flurstück 1995, Goßmannsdorf 97199 Ochsenfurt, Stadt Wiesenweg 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Sonstige 0,00 x
28 2021 Teilfläche Fl. Nr. 1/18 Oberwildf 97772 Wildflecken, Markt Abzweig Bischofsheimerstraße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 15.675,70
29 2021 ehemalig Lassigny-Kaserne Gebäude 4+ 5 86633 Neuburg an der Donau Donauwörther Straße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 0,00 x x
30 2021 Ehemaliger US-Flugplatz Tölz-Greiling, Teilverkauf 83677 Greiling FlurNr. 403 Gem. Greilling 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 565.000,00
31 2021 Tauschfläche, Umgehung B472 83677 Greiling FlurNr. 403 Gem. Greilling 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 36.000,00
32 2021 Baufeld 1.5.1.6,1.7.1.8.1.51-1.54 97232 Giebelstadt Am Wäldchen 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 6.500.000,00
33 2021 Baufeld 1.40 97232 Giebelstadt Am Wäldchen 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 317.676,00
34 2021 Baufelder 1.43 und 1.44 97232 Giebelstadt Am Wäldchen 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 279.266,00
35 2021 Übereignung Planstraße A 97232 Giebelstadt Am Wäldchen 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 0,00
36 2021 Gemeinde 4 m² 96149 Breitengüßbach Am Klingen 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Sonstige 0,00 x
37 2021 Florian-Geyer-Straße, Flurstück 98/40,98/47 97772 Wildflecken Florian-Geyer-Straße 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 8.500,00
38 2021 Stegaurach, Höfen, Flurstück 739/3 96135 Stegaurach Flurstück 739/3 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 200,00
39 2021 Flurstück 215/16, Feldafing 82340 Feldafing Tutzinger Str. 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 0,00
40 2021 Standortübungsplatz Landsberg 86944 Unterdießen N.N. 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 1.716.408,00
41 2021 Kleinflächen außerhalb Flugplatz, Eresing 86929 Penzing Kauferinger Str. 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 4.528,00
42 2021 Werner-Heisenberg-Weg, Neubiberg 85579 Neubiberg Werner-Heisenberg-Weg 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 0,00
43 2021 Jägerkaserne, Teilfäche Flurstück 1106 87527 Sonthofen Mühlenweg 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 161.400,00
44 2021 Tausch, Baufeld 1 80937 München Mortonstr./Neuherbergstr. 0 Privatperson/private Gesellschaft unbebaute Grundstücke 0,00
45 2021 Erbfall Großostheim 63762 Großostheim Anne-Frank-Str. 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 83.000,00
46 2021 Flurstücke 1499 , 1499/2, Großhadern 80689 München Nähe Langbehn-/Willibaldstraße 0 Privatperson/private Gesellschaft unbebaute Grundstücke 550.000,00
47 2021 Wiesengrundstück Peißenberg 82380 Peißenberg B472 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 115.600,00 x
48 2021 Zwangsversteigerung Erbschaft Arnstein 97450 Arnstein Würzburger Str. 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 147.500,00
49 2021 Deutscher Wetterdienst, Weißenburg 91781 Weißenburg i.Bay. Treuchtlinger Straße 0 Privatperson/private Gesellschaft Sonstige 171.000,00
50 2021 Landsberg, Flurstück 1314/3, 1314/11 86899 Landsberg am Lech Münchner Straße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 29.300,00
51 2021 Flurstück 781/47, Kiefersfelden 83088 Kiefersfelden Nähe Kufsteiner Straße 0 Privatperson/private Gesellschaft unbebaute Grundstücke 1.000,00
52 2021 Restfläche Travis Park 63743 Aschaffenburg Lautenschläger Straße 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 0,00
53 2021 Hohenfels, Wendehammer 92366 Hohenfels 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 0,00 x
54 2022 Ebensfeld 96250 Ebensfeld, Markt Flurstück 2549 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 2.900,00
55 2022 Traunfeld, Waldgrundstück 92283 Lauterhofen, Markt 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 15.095,00
56 2022 Landwirtschaftliche Fläche, Flurstück 214/2, Fischbach 96106 Ebern, Stadt 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 67,04
57 2022 beide Forstflächen Burggrumbach 97294 Unterpleichfeld 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 243,00
58 2022 Marktheidenfeld, Flurstück 5643/18 97828 Marktheidenfeld, Stadt 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 6.400,00
59 2022 Günding 697 ldw Bergkirchen 85232 Bergkirchen 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 98.000,00
60 2022 Stadtsteinach, Flurstück 539/3 95346 Stadtsteinach Flurstück 539/3 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 410,00
61 2022 Stockheim/Burggrub, Flurstück 142 96342 Stockheim Flurstücke 142; 311 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 6.125,00
62 2022 Stockheim/Burggrub, Flurstück 311 96342 Stockheim Flurstücke 142; 311 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 4.475,00
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
lfd.Nr.
Verkaufsjahr
Verkaufsobjekt
Postleitzahl
Ort Straße* Anzahl der
verkauften
Wohneinheiten
Käufer Immobilienkategorie Kaufpeis in Euro
Verbilligungsfall
Verbilligungszweck
sozialer Wohnungsbau
63 2022 Gefrees, Lützenreuth 95482 Gefrees Flurstücke 230; 231 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 2.530,00
64 2022 Spies/Betzenstein 91282 Betzenstein 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 320,50
65 2022 Haßlach, Flurstück 198 96342 Haßlach Flurstück 198 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 3.700,00
66 2022 Senden, Wullenstetten 89250 Senden St 2031 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 2.918,50
67 2022 Forstgrundstücke Marzoll 83435 Bad Reichenhall 0 Privatperson/private Gesellschaft Forstwirtschaftliches Grundstück 10.500,00
68 2022 Bajuwaren-Kaserne, Nachverhandlung 93047 Regensburg, Stadt Bajuwarenstraße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Gewerbeobjekte 0,00 x x
69 2022 Werdenfels, Flurstück 6372, Teilfläche 82418 Murnau a. Staffelsee, Markt 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft unbebaute Grundstücke 116.700,00 x
70 2022 Lindau-Holben, Flur 22, Flurstück 613/18 88131 Lindau Wackerstr. / Im Holben / Reinwaldstr. 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 376.000,00
71 2022 Lindau-Holben, Reinwaldstr., Flurstück 613/8 88131 Lindau Wackerstr. / Im Holben / Reinwaldstr. 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 450.000,00
72 2022 Horstsiedlung, Mietraching 83043 Bad Aibling, Stadt Horstsiedlung 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 660.000,00
73 2022 Gleistrasse Perlach 80937 München Nähe Nailastrasse 0 Privatperson/private Gesellschaft unbebaute Grundstücke 167.000,00
74 2022 Baufelder 1.18,1.19,1.20a,1.20b 97232 Giebelstadt Am Wäldchen 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 1.589.240,00
75 2022 Baufeld 1.14 97232 Giebelstadt Am Wäldchen 0 Privatperson/private Gesellschaft Konversion 253.322,00
76 2022 Restflächen, ehemaliger Flugplatz Leipheim 89340 Leipheim Günzburger Straße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 0,00
77 2022 Mundepot Jesenwang 82287 Jesenwang Langer Schlag 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 279.468,09 x
78 2022 Max-Immelmann-Kaserne Ost, Manching 85077 Manching Immelmannstraße 0 Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft Konversion 1.000.000,00
79 2022 München, Heppstraße 80995 München Heppstraße 1 Privatperson/private Gesellschaft Wohnen 2.755.000,00
80 2022 Wiesngrundstück Göggingen bei Augsburg 86199 Augsburg Oberbürgermeister-Müller-Ring 0 Privatperson/private Gesellschaft unbebaute Grundstücke 72.000,00
81 2022 Alberndorf, Grünfläche Kronstettener Straße 92442 Alberndorf Kronstettener Straße 0 Privatperson/private Gesellschaft Landwirtschaftliches Grundstück 1.100,00
* Bei Liegenschaften ohne Straßenbezeichnung handelt es sich in der Regel um land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grün-, Unland-, Straßennebenflächen u. ä.
Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/2196
aktuelles Verkaufsportfolio 2022 in Bayern
lfd. Nr. PLZ Ort Erstzugriff Verbilligung sozialer
Wohnungsbau ja/nein
1 91611 Lehrberg, Markt abgelehnt nein
2 91617 Oberdachstetten abgelehnt nein
3 91217 Hersbruck, Stadt abgelehnt nein
4 91586 Lichtenau, Markt abgelehnt nein
5 91564 Neuendettelsau noch offen nein
6 97795 Schondra, Markt noch offen nein
7 91550 Dinkelsbühl, Stadt abgelehnt nein
8 97786 Motten noch offen nein
9 97828 Marktheidenfeld, Stadt abgelehnt nein
10 97828 Marktheidenfeld, Stadt abgelehnt nein
11 97828 Marktheidenfeld, Stadt abgelehnt nein
12 96106 Ebern, Stadt abgelehnt nein
13 91355 Hiltpoltstein, Markt ja nein
14 91355 Hiltpoltstein, Markt ja nein
15 90518 Altdorf b. Nürnberg, Stadt noch offen nein
16 91746 Weidenbach, Markt abgelehnt nein
17 91056 Erlangen, Stadt noch offen nein
18 90482 Nürnberg, Stadt nein nein
19 92521 Schwarzenfeld, Markt ja nein
20 97070 Würzburg, Stadt noch offen nein
21 91583 Diebach noch offen nein
22 91555 Feuchtwangen, Stadt noch offen nein
23 95502 Himmelkron noch offen nein
24 90518 Altdorf b. Nürnberg, Stadt noch offen nein
25 97799 Zeitlofs, Markt ja nein
26 97656 Oberelsbach, Markt abgelehnt nein
27 85084 Reichertshofen, Markt ja nein
28 82152 Krailling noch offen nein
29 82152 Krailling ja nein
30 82152 Krailling ja nein
31 82152 Krailling ja nein
32 82152 Krailling ja nein
33 82152 Krailling ja nein
34 82152 Krailling ja nein
35 86899 Landsberg a. Lech, 1 gemfr. Gebiet ja nein
36 82205 Gilching ja nein
37 82205 Gilching noch offen nein
38 93326 Abensberg, Stadt noch offen nein
39 97772 Wildflecken abgelehnt nein
40 97772 Wildflecken abgelehnt nein
41 97769 Römershag noch offen nein
42 97297 Roßbrunn noch offen nein
43 89415 Lauingen ja nein
44 95183 Feilitzsch noch offen nein
45 91322 Gräfenberg noch offen nein
46 91320 Rüssenbach ja nein
47 95460 Bad Berneck abgelehnt nein
48 91607 Bockenfeld abgelehnt nein
49 97786 Motten noch offen nein
50 95180 Berg abgelehnt nein
51 95180 Berg abgelehnt nein
52 95615 Thölau abgelehnt nein
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Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/2196
lfd. Nr. PLZ Ort Erstzugriff Verbilligung sozialer
Wohnungsbau ja/nein
53 90768 Fürth ja nein
54 86391 Stadtbergen abgelehnt nein
55 85232 Bergkirchen noch offen nein
56 82152 Krailling ja nein
57 96052 Bamberg nein nein
58 97318 Biebelried noch offen nein
59 97291 Thüngersheim noch offen nein
60 86825 Kirchdorf noch offen nein
61 97318 Kitzingen noch offen nein
62 96050 Bamberg ja nein
63 85084 Reichertshofen, Markt ja nein
64 93142 Maxhütte-Haidhof, Stadt ja nein
65 80935 München ja nein
66 80935 München ja nein
67 96050 Bamberg ja nein
68 96450 Coburg ja nein
69 97318 Kitzingen ja nein
70 91719 Heidenheim, Markt abgelehnt nein
71 86929 Penzing ja ja
72 82481 Mittenwald, Markt ja ja
73 89278 Nersingen-Unterfahlheim nein nein
74 83071 Stephanskirchen nein nein
75 83071 Stephanskirchen nein nein
76 83301 Traunreut nein nein
77 83301 Traunreut nein nein
78 83301 Traunreut nein nein
79 95706 Schirnding, Markt ja nein
80 92526 Oberviechtach, Stadt ja nein
81 92507 Nabburg, Stadt ja nein
82 97337 Dettelbach, Stadt noch offen nein
83 97340 Marktbreit noch offen nein
84 95706 Schirnding, Markt ja nein
85 96450 Coburg ja nein
86 97776 Eußenheim noch offen nein
87 90768 Fürth, Stadt ja nein
88 96050 Bamberg abgelehnt nein
89 96050 Bamberg abgelehnt nein
90 96050 Bamberg ja nein
91 97359 Schwarzach noch offen nein
92 97232 Giebelstadt, Markt noch offen ja
93 97478 Knetzgau noch offen nein
94 97424 Schweinfurt abgelehnt nein
95 97424 Schweinfurt, Stadt abgelehnt nein
96 97076 Würzburg ja ja
97 63743 Aschaffenburg ja ja
98 63743 Aschaffenburg ja nein
99 63743 Aschaffenburg ja nein
100 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Stadt ja nein
101 97772 Wildflecken, Markt abgelehnt nein
102 86391 Stadtbergen abgelehnt nein
103 86456 Gablingen nein nein
104 86633 Neuburg an der Donau ja nein
105 86507 Kleinaitingen nein nein
106 82418 Murnau a. Staffelsee, Markt ja nein
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Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/2196
lfd. Nr. PLZ Ort Erstzugriff Verbilligung sozialer
Wohnungsbau ja/nein
107 87629 Füssen ja nein
108 87437 Kempten ja ja
109 88131 Lindau abgelehnt nein
110 88131 Lindau abgelehnt nein
111 88131 Lindau abgelehnt nein
112 88131 Lindau abgelehnt nein
113 87437 Kempten (Allgäu), Stadt ja nein
114 84082 Laberweinting, Neuhofen noch offen nein
115 94469 Deggendorf ja nein
116 81827 München ja nein
117 85748 Garching-Hochbrück ja nein
118 85748 Garching-Hochbrück ja nein
119 81829 München noch offen nein
120 97688 Bad Kissingen ja nein
121 97688 Bad Kissingen abgelehnt nein
122 82216 Maisach ja nein
123 82216 Maisach ja nein
124 82216 Maisach ja nein
125 82216 Maisach ja nein
126 82216 Maisach ja nein
127 97232 Giebelstadt ja nein
128 97836 Bischbrunn noch offen nein
129 63743 Aschaffenburg ja ja
130 88138 Weißensberg ja nein
131 97688 Bad Kissingen noch offen
132 97909 Stadtprozelten abgelehnt nein
133 95447 Bayreuth ja nein
134 93437 Furth im Wald nein nein
135 82216 Maisach ja nein
136 82152 Krailling nein nein
137 84085 Langquaid abgelehnt nein
138 94327 Bogen nein nein
139 93053 Regensburg ja nein
140 84085 Langquaid abgelehnt nein
141 84085 Langquaid abgelehnt nein
142 92224 Amberg ja ja
143 83278 Traunstein noch offen nein
144 94078 Freyung ja nein
145 82340 Feldafing noch offen nein
146 82343 Pöcking ja nein
147 85053 Ingolstadt ja nein
148 91171 Greding ja nein
149 86899 LANDSBERG AM LECH ja nein
150 86929 Penzing ja nein
151 86836 Obermeitingen nein nein
152 82481 Mittenwald, Markt noch offen nein
153 87437 KEMPTEN (ALLGAEU) ja nein
154 87437 KEMPTEN (ALLGAEU) ja nein
155 81673 München ja nein
156 80937 München ja nein
157 91738 Pfofeld ja nein
158 96052 Bamberg ja nein
159 94079 Fürstenzell noch offen nein
160 97421 Schweinfurt/Geldersheim ja nein
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Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/2196
lfd. Nr. PLZ Ort Erstzugriff Verbilligung sozialer
Wohnungsbau ja/nein
161 97421 Schweinfurt/Geldersheim ja nein
162 90419 Nürnberg abgelehnt nein
163 97422 Schweinfurt ja nein
164 83278 Traunstein ja ja
165 82467 Garmisch-Partenkirchen noch offen nein
166 97421 Schweinfurt noch offen nein
167 97421 Schweinfurt noch offen nein
168 97421 Schweinfurt ja nein
169 97421 Schweinfurt ja nein
170 82166 Gräfelfing noch offen nein
171 97456 Dittelbrunn noch offen nein
172 96052 Bamberg nein nein
173 86559 Adelzhausen noch offen nein
174 82481 Mittenwald ja ja
175 84337 Schönau ja nein
176 81927 München noch offen ja
177 97772 Wildflecken abgelehnt nein
178 97772 Wildflecken abgelehnt nein
179 86156 Augsburg abgelehnt nein
180 94253 Bischofsmais nein nein
181 93359 Wildenberg ja nein
182 95336 Mainleus ja nein
183 91471 Illesheim abgelehnt nein
184 94130 Obernzell ja nein
185 86859 Igling ja nein
186 91257 Pegnitz ja nein
187 95709 Tröstau ja nein
188 89335 Ichenhausen ja nein
189 86381 Niederraunau abgelehnt nein
190 87466 Oy-Mittelberg ja nein
191 83607 Holzkirchen ja nein
192 82140 Olching abgelehnt nein
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Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
BEV-Grundstücke zum 01.01.2021 in m
2
Kommune/Nutzungsarten (m²) BEV-eigene Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Sonstige
Sport und
Freizeit
(soweit nicht
Eisenbahners
port)
Wohnen
Altenstadt/Iller 1.565
Amberg 7.195
Ansbach 10.834
Arnstein 19.860
Arzberg 1.757
Aschaffenburg 502 5.100 22.873
Aßling 1.467
Augsburg 26.409 30.857
Bad Endorf 605
Bad Grönenbach 1.402
Bad Reichenhall 1.470
Bad Tölz 2.439
Baierbrunn 723
Bamberg 682 9.668 337 544
Bayer. Eisenstein 1.041
Bayreuth 3.150
Beratzhausen 1.306
Bichl 1.760
Bichl b. Bad Tölz 1.426
Bischofswiesen 420
Bobingen 1.656
Bodenwöhr 280 1.562
Brannenburg 3.563
Bruckberg 500 8.721
Brunnen 10.000
Burgau 3.884
Burgbernheim 1.035
Burgheim 3.788 2.807
Burgkunstadt 604
Buxheim 5.170
Cham 380
Coburg 9.943
Dießen Ammersee 704
Dingolfing 11.898
Dinkelscherben 1.696
Dorfen 1.600
Ellhofen 580
Ergolding 424
Erlangen 3.886 666
Essenbach 2.100 4.718 4.040
Freising 706 1.184
Friedberg b. Augsburg 1.454
Fürstenfeldbruck 1.161
Fürth 2.810
Garmisch-Partenkirchen 1.176 3.537
Gauting 2.530
Geltendorf 962
Gemünden 10.269
Germering 13.828
Gersthofen 818
Grafing 1.511
Großkarolinenfeld 1.089
Gundelfingen a.d. Donau 16.385 4.642
Gunzenhausen Aha 3.068
Gunzenhausen Unterwurmbach 650 18.688
Haar 1.600
Heilsbronn 620
Henfenfeld 390
Hirschaid 3.596
Hof 2.042 23.692
Holzhausen 550
Holzkirchen 853
Immenstadt i. Allgäu 808
Ingolstadt 12.005 1.307 13.019
Ippesheim 442
Jettingen 1.778
Kaufbeuren 9.566
Kempten (Allg) 3.854
Kiefersfelden 782
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Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Kommune/Nutzungsarten (m²) BEV-eigene Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Sonstige
Sport und
Freizeit
(soweit nicht
Eisenbahners
port)
Wohnen
Kirchseeon 687 22.734 2.440 9.657
Kissing 1.888
Klais 496
Kleinostheim 23.106
Kronach 1.489
Küps 745
Landsberg/Lech 200 874
Landshut 6.704
Langenbach 843
Lauf 1.355 274
Laufach 315
Lichtenfels 5.568
Lindau (B.) 330 6.110
Lindau/B. 90 404
Lindenberg 830
Mainburg 725
Mainleus 5.600 6.744
Maisach 9.688
Mallersdorf-Pfaffenberg 6.913
Mamming 7.800
Markt Schwaben 441
Marktleuthen 739
Marktredwitz 1.184
Martinsheim 501
Maxhütte-Haidhof 567
Meitingen 884
Merkendorf Heglau 2.139
Merkendorf Hirschlach 2.866
Miesbach 593
Miltenberg 9.390
Mindelheim 10.185 518
Mittenwald 520 578
Moosburg 1.211
Mühldorf a. Inn 27.858
München 3.068 13.650 2.917 446 297.845
Murnau 2.490
Nersingen 3.310 24.157
Neuburg/Donau 8.593 9.727 127 2.063
Neuenmarkt 833
Neuhaus 165 9.177
Neukirchen b.Su.-Ro. 2.645
Neumarkt - St. Veit 9.116
Neumarkt/OPf 568
Neunkirchen a. S. 300 717
Neusäß 1.047
Neusorg 500 1.248
Neu-Ulm 2.228
Nordendorf 679
Nürnberg 2.380 3.585 7.148 1.127 9.157 45.034
Oberasbach 4.772
Oberau 862
Oberhausen 923
Oberkotzau 70.802
Oberstdorf 1.013
Olching 11.000 1.595
Passau 964 170 2.330
Peiting 712
Penzberg 20.742 18.993
Perkam 2.825 2.983
Pilsting 8.520 7.412
Pocking 1.800 5.496
Poing 574
Polling 950 6.046 158
Pommelsbrunn 1.545
Prien a. Ch. 1.417
Regensburg 15.902
Rieden (b. Kaufbeuren) 2.956 10.097
Rohrbach 828
Rosenheim 7.012 5.560 63.686 15.028
Roth 1.205
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Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Kommune/Nutzungsarten (m²) BEV-eigene Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Sonstige
Sport und
Freizeit
(soweit nicht
Eisenbahners
port)
Wohnen
Ruderatshofen 526
Sauerlach 940
Schäftlarn 731
Schliersee 1.201
Schönwald 13.233
Schrobenhausen 6.300
Schwabhausen b. Dachau 945
Schwandorf 698 19.449 22.204 1.002
Schwarzenbach 7.353
Schwarzenbach/W. 1.501
Schweinfurt 12.056
Seehausen a. Staffelsee 1.810
Seeshaupt 340
Selb 3.130 3.228
Seubersdorf 485
Sigmarszell 1.263
Speichersdorf 8.884
Stammbach 626
Stockheim 1.983
Straubing 6.145 10.721
Strullendorf 50 1.034
Sulzbach/Main 1.035
Surberg 1.300
Traunreut 472 13.874
Türkheim 1.823
Untermeitingen 20.217
Utting/A. 947
Vohenstrauß 1.117
Waldkraiburg 5.878 680
Wasserburg/B. 300 312
Weiden 13.719
Weiden i.d.OPf. 14.584
Wellheim 10.450
Werneck 1.860 7.650
Wiedergeltingen 16.854
Wiesmühl b. Tittmoning 1.710
Windischeschenbach 228
Wolfratshausen 1.146
Wunsiedel 320 26.240 2.971
Würzburg 5.139 663 9.823
Zwiesel 1.718
Seite 3 von 3
Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
BEV-Grundstücke zum 01.04.2022 in m²
Kommune/Nutzungsarten (m²) BEV-eigene Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Sonstige
Sport und Freizeit
(soweit nicht
Eisenbahnersport)
Wohnen
Altenstadt/Iller 1.565
Amberg 4.835
Ansbach 10.834
Arnstein 19.860
Arzberg 1.757
Aschaffenburg 502 5.100 22.873
Aßling 1.467
Augsburg 26.409 30.857
Bad Endorf 605
Bad Grönenbach 1.402
Bad Reichenhall 1.470
Bad Tölz 2.439
Baierbrunn 723
Bamberg 682 9.668 337 544
Bayer. Eisenstein 1.041
Bayreuth 3.150
Beratzhausen 1.306
Bichl 1.760
Bichl b. Bad Tölz 1.426
Bischofswiesen 420
Bobingen 1.656
Bodenwöhr 280 1.562
Brannenburg 3.563
Bruckberg 500 8.721
Brunnen 10.000
Burgau 3.884
Burgbernheim 1.035
Burgheim 3.788 2.807
Burgkunstadt 604
Buxheim 5.170
Cham 380
Coburg 9.943
Dießen Ammersee 704
Dingolfing 11.898
Dinkelscherben 1.696
Dorfen 1.600
Ellhofen 580
Ergolding 424
Erlangen 3.886 666
Essenbach 2.100 4.718 4.040
Freising 706 1.184
Friedberg b. Augsburg 1.454
Fürstenfeldbruck 1.161
Fürth 2.810
Garmisch-Partenkirchen 1.176 3.537
Geltendorf 962
Gemünden 10.269
Germering 13.828
Gersthofen 818
Grafing 1.511
Großkarolinenfeld 1.089
Gundelfingen a.d. Donau 16.385 4.642
Haar 1.600
Heilsbronn 620
Henfenfeld 390
Hirschaid 3.596
Hof 2.042 23.692
Holzhausen 550
Holzkirchen 853
Ingolstadt 12.005 1.307 13.019
Jettingen 1.778
Kaufbeuren 9.566
Kempten (Allg) 3.854
Kiefersfelden 782
Kirchseeon 687 22.734 2.440 9.657
Kissing 1.888
Klais 496
Kleinostheim 23.106
Kronach 1.489
Küps 745
Landsberg/Lech 200 874
Landshut 6.704
Langenbach 843
Lauf 1.355 274
Seite 1 von 3
Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Kommune/Nutzungsarten (m²) BEV-eigene Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Sonstige
Sport und Freizeit
(soweit nicht
Eisenbahnersport)
Wohnen
Laufach 315
Lichtenfels 5.568
Lindau (B.) 330 4.418
Lindau/B. 90 404
Lindenberg 830
Mainburg 725
Mainleus 5.600 6.744
Maisach 9.688
Mallersdorf-Pfaffenberg 6.913
Mamming 7.800
Markt Schwaben 441
Marktleuthen 739
Marktredwitz 1.184
Martinsheim 501
Maxhütte-Haidhof 567
Meitingen 884
Miesbach 593
Miltenberg 9.390
Mindelheim 10.185 518
Mittenwald 520 578
Moosburg 1.211
München 3.068 13.650 38.041 2.620 446 272.057
Murnau 2.490
Nersingen 3.310 24.157
Neuburg/Donau 3.290 9.727 2.063
Neuenmarkt 833
Neuhaus 9.177
Neukirchen b.Su.-Ro. 2.645
Neumarkt - St. Veit 9.116
Neumarkt/OPf 568
Neunkirchen a. S. 300 717
Neusäß 1.047
Neusorg 500 1.248
Neu-Ulm 2.228
Nordendorf 679
Nürnberg 2.380 3.585 7.148 1.127 9.157 35.909
Oberasbach 4.772
Oberau 862
Oberhausen 923
Oberkotzau 70.802
Oberstdorf 1.013
Olching 11.000 1.595
Passau 964 170 2.330
Peiting 712
Penzberg 18.993
Perkam 2.825 2.983
Pilsting 8.520 7.412
Pocking 1.800 5.496
Poing 574
Polling 950 6.046 158
Pommelsbrunn 1.545
Prien a. Ch. 1.417
Regensburg 15.902
Rieden (b. Kaufbeuren) 2.956 10.097
Rohrbach 828
Rosenheim 7.012 5.560 63.686 15.028
Roth 1.205
Sauerlach 940
Schäftlarn 731
Schliersee 1.201
Schönwald 13.233
Schrobenhausen 6.300
Schwabhausen b. Dachau 945
Schwandorf 698 1.002
Schwarzenbach 7.353
Schwarzenbach/W. 1.501
Schweinfurt 12.056
Seehausen a. Staffelsee 1.810
Seeshaupt 340
Selb 3.130 3.228
Seubersdorf 485
Sigmarszell 1.263
Speichersdorf 8.884
Stammbach 626
Stockheim 1.983
Seite 2 von 3
Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Kommune/Nutzungsarten (m²) BEV-eigene Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Sonstige
Sport und Freizeit
(soweit nicht
Eisenbahnersport)
Wohnen
Straubing 6.145 10.721
Strullendorf 50 1.034
Sulzbach/Main 1.035
Surberg 1.300
Türkheim 1.823
Untermeitingen 20.217
Utting/A. 947
Vohenstrauß 1.117
Waldkraiburg 5.878 680
Wasserburg/B. 300 312
Weiden 13.719
Weiden i.d.OPf. 14.584
Wellheim 10.450
Werneck 1.860 7.650
Wiedergeltingen 16.854
Wiesmühl b. Tittmoning 1.710
Windischeschenbach 228
Wolfratshausen 1.146
Wunsiedel 320 26.240 2.971
Würzburg 5.139 663 9.823
Zwiesel 1.718
Seite 3 von 3
Anlage 6 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/2196
BEV-Wohnungen
Ort
Bestand am
01.01.2021
Bestand am
31.03.2022
Arzberg 8 8
Aßling 1 1
Bad Endorf 1 1
Bad Grönenbach 4 4
Bad Reichenhall 5 5
Baierbrunn 1 1
Bichl 7 7
Bischofswiesen 1 1
Bobingen 5 5
Brannenburg 6 6
Burgau 4 4
Burgkunstadt 4 4
Dießen Ammersee 1 1
Dinkelscherben 3 3
Ergolding 1 1
Friedberg b. Augsburg 2 2
Fürstenfeldbruck 2 2
Fürth 2 2
Garmisch-Partenkirchen 5 5
Gauting 6 6
Gemünden 24 18
Gersthofen 2 2
Grafing 7 7
Großkarolinenfeld 4 0
Haar 3 3
Heilsbronn 2 2
Holzhausen 1 1
Holzkirchen 2 2
Ingolstadt 21 21
Jettingen 4 4
Kaufbeuren 18 18
Kiefersfelden 3 3
Kirchseeon 9 9
Kissing 2 2
Klais 2 2
Kronach 2 2
Küps 6 6
Landsberg/Lech 4 4
Langenbach 4 4
Lichtenfels 41 41
Lindau (Bodensee) 4 4
Lindenberg 4 4
Markt Schwaben 3 3
Marktleuthen 2 2
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Anlage 6 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort
Bestand am
01.01.2021
Bestand am
31.03.2022
Marktredwitz 9 9
Martinsheim 1 0
Meitingen 1 1
Miesbach 2 2
Mindelheim 1 1
Mittenwald 3 0
München 21 21
Murnau a.Staffelsee 9 9
Neuburg a.d.Donau 2 2
Neuenmarkt 7 7
Neukirchen b.Su.-Ro. 12 12
Neumarkt/OPf 4 4
Neunkirchen a. S. 4 4
Neusorg 5 5
Nordendorf 1 1
Nürnberg 115 115
Oberau 1 1
Oberhausen 1 1
Oberstdorf 6 0
Olching 4 4
Passau 17 17
Peiting 2 2
Pommelsbrunn 5 5
Prien a. Ch. 5 5
Rohrbach 4 4
Rosenheim 25 25
Roth 5 5
Sauerlach 1 1
Schäftlarn 1 1
Schliersee 6 0
Schwabhausen b. Dachau 1 1
Schwandorf 1 1
Schwarzenbach/W. 6 6
Seehausen a. Staffelsee 6 6
Selb 16 16
Seubersdorf 1 1
Sigmarszell 2 2
Stammbach 4 4
Stockheim 8 8
Strullendorf 1 0
Sulzbach/Main 1 1
Türkheim 4 4
Utting/A. 2 2
Waldkraiburg 2 2
Wiesmühl b. Tittmoning 5 1
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Anlage 6 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort
Bestand am
01.01.2021
Bestand am
31.03.2022
Wolfratshausen 2 2
Wunsiedel 6 6
Würzburg 30 30
Kempten (Allg) 2 2
Bamberg 1 1
Vohenstrauß 1 1
Neumarkt - St. Veit 1 0
Polling 2 2
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Anlage 7 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort Straße Käuferkategorie Kaufpreis
Verkaufte
Wohnungen
Veräußerung nach BEV-
Verbilligungsrichtlinie *
Aschaffenburg Deutsche Straße Juristische Person 213.980 € 0
Aschaffenburg Deutsche Straße Juristische Person 212.020 € 0
Buxheim Ladehof Juristische Person 100.000 € 0
Coburg Adamistraße Juristische Person 320.000 € 0
Gemünden am Main Friedenstraße Juristische Person 370.000 € 6
Großkarolinenfeld Bahnhofstr. Natürliche Person 1.200.000 € 4
Gunzenhausen Raiffeisenstr. Natürliche Person 8.950 € 0
Martinsheim Gnötzheim Natürliche Person 1 € 1
Mergendorf Heglau Natürliche Person 4.500 € 0
Mittenwald Bahnhofplatz Natürliche Person 664.000 € 3
Moosburg a.d. Isar Nähe Unterreiterweg Juristische Person 238.000 € 0 Ja
Neumarkt - St. Veit Bahnhofstr. Juristische Person 470.990 € 0
Neumarkt St.-Veit Hörbering Natürliche Person 150.001 € 1
Nürnberg Am Birkenschlag Natürliche Person 297.700 € 0
Nürnberg Am Birkenschlag Natürliche Person 385.000 € 0
Nürnberg Am Birkenschlag Natürliche Person 428.000 € 0
Nürnberg Am Birkenschlag Natürliche Person 406.667 € 0
Nürnberg An der Klenzestr. Sozialeinrichtung 57.000 € 0
Nürnberg Bauernfeindstr. Juristische Person 752.122 € 0
Nürnberg Bauernfeindstr. Juristische Person 342.043 € 0
Nürnberg Budapester Straße Juristische Person 907.885 € 0
Nürnberg Budapester Straße; Galvanistraße Juristische Person 3.003.931 € 0
Nürnberg Galvanistraße Juristische Person 592.260 € 0
Nürnberg Nähe Goldbachstr. Natürliche Person 30.781 € 0
Nürnberg Planetenring Juristische Person 22.015 € 0
Oberstdorf Im Steinach Juristische Person 175.000 € 6 Ja
Passau Bernhard-Setzer-Str. Juristische Person 3.400 € 0
Pocking ehem. Ladehof Juristische Person 118.000 € 0
Regensburg Frauendorferstr., Schuegrafstr.; Universitätsstr.; Gutenbergstr. Juristische Person 15.533.979 € 0 Ja
Schliersee Miesbacher Str. Juristische Person 835.000 € 6
Strullendorf Bahnposten Juristische Person 8.230 € 1
Strullendorf, OT Hirschaid ehem. Bahnposten Juristische Person 15.553 € 0
Wiesmühl b. Tittmoning Bahnhofstr. Natürliche Person 245.000 € 4
* Die Verbilligungsrichtlinie des BEV gestattet eine verbilligte Abgabe nur zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus.
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Anlage 8 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort/Straße / Nutzungsart
BEV-eigene
Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Wohnen Gesamtergebnis
Verkauf nach
VerbR
geplant
Arzberg 2 2
Am Bahnhof 1 1
Am Bahnhof 1 1
Aschaffenburg 15 15
An der Deutschen Straße 3 3
An der Frankenstr. 1 1
Deutsche Str. 1 1
Deutsche Str. 1 1
Deutsche Str. 1 1
Frankenstr. 1 1
Frankenstr. 1 1
Frankenstr. 1 1
Hessenstr. 1 1
Schwabenstr. 1 1
Schwabenstr. 1 1
Schwabenstr. 1 1
Schwabenstr. 1 1
Bischofswiesen 2 2
Hallthurm Moos 2 2
Bobingen 1 1
Hermann-Hesse-Straße 1 1 Ja
Germering 11 11
An der Südendstraße 3 3
Streiflacher Straße 2 2
Streiflacher Straße 1 1
Südendstraße 1 1
Südendstraße 2 2
Südendstraße 2 2
Hof 1 1
Wölbattendorfer Weg, Lagerplatzfläche 1 1
Ingolstadt 5 3 3 11
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Anlage 8 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort/Straße / Nutzungsart
BEV-eigene
Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Wohnen Gesamtergebnis
Verkauf nach
VerbR
geplant
Am Nordbahnhof 3 3 Ja
An der Hollarstr. 3 3
An der Sandtnerstr. 2 2 Ja
Nürnberger Straße 3 3
Kissing 1 1
Bahnhofstraße 1 1
Kleinostheim 1 1
außerhalb 1 1
Landshut 3 3
ehem. Bw Landshut 2 2
ehem. Bw Landshut 1 1
Lichtenfels 7 7
Bamberger Str. 1 1
Bamberger Str 1 1
Bamberger Str. 4 4
Nähe Bamberger Str. 1 1
München 1 1
Feilitzschstr. 1 1
Nersingen 1 2 3
Oberes Aeule 1 1 2
Waldstr. 1 1
Neuenmarkt 1 1
Birkenstraße 1 1
Nürnberg 1 1 2
Am Birkenschlag 1 1
William-Willson-Str. 1 1
Rieden 2 4 6
ehem. Bahnhofsgelände Pforzen 2 4 6
Rohrbach 2 2
Ladehofstr. 2 2
Rosenheim 2 2 9 13
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Anlage 8 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort/Straße / Nutzungsart
BEV-eigene
Dienstgebäude Bahnlandwirtschaft Eisenbahnersport Gewerbe Wohnen Gesamtergebnis
Verkauf nach
VerbR
geplant
Bw-Gelände Rosenheim 2 9 11
Klepperstr. 2 2
Selb 1 1 2
Hauptstr. 1 1
zu Hauptstr. 1 1
Waldkraiburg 4 4
Gewerbegrundstück 4 4
Summe 2 11 3 25 48 89 3
BEV Nutzung durch Bundeseisenbahnvermögen
BLW Bahnlandwirtschaft
ESV Eisenbahnersportvereine
Gewerbe Gewerblich genutzt
Sport+Freizeit Alle sportlich oder zu Freizeitzwecken genutzten Flächen, außer ESV
Wohnen Flächen zu Wohnwecken
Sonstige Alle anderen Nutzungsarten
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Anlage 9 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort Straße leerstehende WE
Arzberg Am Bahnhof 1
Arzberg Am Bahnhof 4
Bad Grönenbach Untertal 3
Bad Reichenhall Thumseestr. 3
Bamberg Coburger Str. 1
Bichl Siedlungsstr. 5
Bischofswiesen Hallthurm Moos 1
Bobingen Hermann-Hesse-Str. 1
Burgau Am Bahnhof 1
Dießen-Riederau Diessener Str. 1
Ergolding Rottenburger Str. 1
Fürstenfeldbruck Pfaffingerstr. 2
Fürth Karolinenstr. 1
Garmisch-Partenkirchen Kaltenbrunn 1
Gemünden Bahnhofstr. 3
Gemünden Brückleinsweg 5
Gemünden Brückleinsweg 4
Gersthofen Bahnhofstr. 1
Grafing b.München Hauptstr. 4
Haar Bahnhofplatz 1
Haar Salmdorferstr. 1
Holzkirchen Erlkamerstr. 1
Ingolstadt Am Nordbahnhof 1
Ingolstadt Bahnhofstr. 5
Ingolstadt Bahnhofstr. 5
Kaufbeuren Bahnhofstr. 2
Kaufbeuren Füssenerstr. 13
Kempten/Allgäu Edisonstr. 2
Kiefersfelden Bahnhofstr. 1
Kirchseeon Koloniestr. 1
Kissing Bahnhofstr. 2
Kronach Alte Ludwigstr. 1
Küps Am Bahnhof 2
Landsberg/Lech Katharinenstr. 4
Langenbach Bahnhofstr. 3
Lichtenfels Bamberger Str. 6
Lichtenfels Bamberger Str. 5
Lichtenfels Bamberger Str. 5
Lichtenfels Bamberger Str. 4
Lindau-Reutin Ladestr. 1
Lindenberg Bgm.-Schmitt-Str. 3
Markt Schwaben Bahnhofstr. 1
Marktleuthen Am Bahnhof 1
Marktredwitz Oberredwitzer 3
Marktredwitz Oberredwitzer 4
Miesbach Wallenburgerstr. 1
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Anlage 9 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort Straße leerstehende WE
Mindelheim Dr.-Jochner-Weg 1
München Feilitzschstr. 2
München Härtingerstr. 1
München Musenbergstr. 1
München Wilhelmine-Reichard-Str. 2
Murnau a.Staffelsee Bahnhofplatz 3
Murnau a.Staffelsee Römerstr. 4
Neuburg/Donau Adolf-Kolping-Str. 1
Neuenmarkt Birkenstr. 4
Neuenmarkt Birkenstr. 1
Neukirchen Bahnweg 6
Neumarkt Bahnlinie 6 2
Neunkirchen Bahnhofsplatz 4
Neusorg Marktredwitzer 1
Neusorg Marktredwitzer 1
Nordendorf Alemannenweg 1
Nürnberg Adam-Klein-Str. 1
Nürnberg Am Birkenschlag 1
Nürnberg Beckstr. 1
Nürnberg Beckstr. 1
Nürnberg Beckstr. 3
Nürnberg Beckstr. 1
Nürnberg Beckstr. 1
Nürnberg Dagmarstr. 1
Nürnberg Fürther Str. 1
Oberhausen Bahnhofstr. 1
Olching Jahnstr. 1
Passau Frühlingstr. 7
Passau Frühlingstr. 5
Pommelsbrunn Hersbrucker Str. 3
Prien Jensenstr. 3
Rohrbach Ladehofstr. 4
Rosenheim Anton-Kathrein-Str. 1
Roth Anton-Seitz-Weg 2
Roth Barnsdorfer Weg 1
Schäftlarn Poststr. 1
Schwandorf Ettmannsdorfer 1
Schwarzenbach Postplatz 4
Selb Hauptstr. 1
Selb Poststr. 3
Selb-Plößberg Alte Schulstr. 1
Selb-Plößberg Alte Schulstr. 4
Seubersdorf OT BatzhausenBahnhofstr. 1
Sigmarszell Burgknobelweg 1
Stammbach Am Bahnhof 4
Stockheim Kronacher Str. 3
Seite 2 von 3
Anlage 9 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/2196
Ort Straße leerstehende WE
Türkheim Alfred-Drexel-Str. 1
Vohenstrauß Bahnhofstr. 1
Waldkraiburg Kraiburgerstr. 1
Wolfratshausen Am Floßkanal 1
Wunsiedel-Holenbr Bahnhofstr. 5
Würzburg Veitshöchheimer 5
Würzburg Veitshöchheimer 3
Würzburg Veitshöchheimer 2
Gesamtergebnis 239
Seite 3 von 3
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]