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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die "National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland" und andere Ku-Klux-Klan-Strukturen und Ku-Klux-Klan-Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.06.2022

Aktualisiert

18.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/220810.06.2022

Die „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ und andere Ku-Klux-Klan-Strukturen und Ku-Klux-Klan-Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 16. Januar 2019 wurden unter der Leitung des Landeskriminalamtes (LKA) und der Staatsanwaltschaft (StA) Baden-Württemberg zwölf Objekte der Gruppierung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK KKK) durchsucht. Dabei fanden die Ermittler über 100 teils verbotene Waffen. Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehörten Schreckschusswaffen mit Munition, Luftdruckwaffen, Schwerter und Macheten, Faust- und Butterfly-Messer, Wurfsterne und Teleskopschlagstöcke, aber auch Mitglieder- und Beitragslisten. Neben Baden-Württemberg fanden die Razzien in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt.

Den 17 Betroffenen zwischen 17 und 59 Jahren wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Am Ende richteten sich die Ermittlungen gegen insgesamt 57 Beschuldigte. Ein Beschuldigter aus Thüringen, der sich „Sicherheitschef“ nannte, posierte laut Medienberichten auf Fotos im Internet mit Schusswaffen, soll Bilder verbreitet haben, die zum Mord an Juden aufrufen, und sich neben dem „NSK KKK“ auch zum in Deutschland verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerk bekannt haben (Wer steckt hinter dem deutschen Ku-Klux-Klan?; www.t-online.de).

Nach Auskunft der Bundesregierung hat der Generalbundesanwalt (GBA) erstmals im August 2018 ein Prüfverfahren bezüglich der NSK KKK eingeleitet, seinerseits jedoch keine Ermittlungszuständigkeit festgestellt (vgl. Plenarprotokoll 19/76, S. 8921). Nach drei Jahren Ermittlungen hat die StA Stuttgart das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingestellt. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, um Anklage zu erheben. Es sei nicht mit Sicherheit feststellbar gewesen, ob die NSK KKK vorhatten, Straftaten zu begehen oder ihre rassenideologischen Ziele mit Gewalt umzusetzen. Die Ermittlungen gegen 23 Beschuldigte aufgrund des unerlaubten Besitzes von Waffen- und Drogen sowie der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dauere hingegen an (Nach Razzia in Mayen: Ermittlungen gegen Ku-Klux-Klan eingestellt – SWR Aktuell).

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung war die zuletzt etwa 40 Mitglieder zählende NSK KKK spätestens im April 2019 nicht mehr aktiv (Bundestagsdrucksache 19/9169). Im Juni 2021 beschoss eine Person in Sachsen-Anhalt Teilnehmer einer Versammlung mit einer Paintball-Waffe. Dabei trug sie eine Haube, die an den Ku-Klux-Klan (KKK) erinnerte (Beweise sichergestellt: Durchsuchungen nach Schüssen auf Versammlungsteilnehmer in Seehausen – www.MDR.DE). Hauben bzw. Masken dieser Art wurden seit 2020 zum Beispiel aber auch über den Online-Versandhandel „Druck 18“ des Neonazis und ehemaligen NPD-Politikers Tommy F. verkauft (Corona-Virus: Der Neonazi Tommy Frenck will nun Ku-Klux-Klan-Masken verkaufen – Belltower.News).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die NSK KKK vor?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Gruppierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9169 wieder aktiv geworden ist?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ehemalige Mitglieder der Gruppierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9169 in einer neuen Gruppierung unter anderem Namen wieder aktiv geworden sind?

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ehemalige Mitglieder der Gruppierung Verbindungen zu anderen rechtsextremen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen haben (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

1

Sind Webseiten, Facebook- bzw. VK-Seiten bzw. Facebook- bzw. VK-Gruppen, Twitter-Accounts und Telegram-Kanäle bzw. Telegram-Gruppen, die der Gruppierung zugerechnet werden, noch online einsehbar bzw. werden diese noch aktiv betrieben?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob andere Ku-Klux-Klan-Gruppierungen derzeit in Deutschland bestehen?

2

Wie viele Gruppierungen bestehen derzeit in Deutschland (bitte nach Name, örtlichem Tätigkeitsschwerpunkt und Anzahl der Mitglieder aufschlüsseln)?

2

Welche Aktivitäten von KKK-Anhängern bzw. KKK-Mitgliedern bzw. KKK-Gruppierungen sind der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9169 bekannt (bitte nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung aufschlüsseln)?

2

An welchen extrem rechten Demonstrationen und Kundgebungen haben KKK-Anhänger bzw. KKK-Mitglieder bzw. KKK-Gruppierungen nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit April 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9169) teilgenommen (bitte nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl der KKK-Teilnehmer aufschlüsseln)?

2

An welchen Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen haben KKK-Anhänger bzw. KKK-Mitglieder bzw. KKK-Gruppierungen nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. April 2020 teilgenommen (bitte nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl der KKK-Teilnehmer aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Anhänger oder Mitglieder von KKK-Gruppierungen über Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen verfügen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Anhänger bzw. Mitglieder von KKK-Gruppierungen über Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen in den USA verfügen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Sicherheitsbehörden seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9169 Informationen über KKK-Gruppierungen, KKK-Anhänger, KKK-Mitglieder und Veranstaltungen mit KKK-Bezug von ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erhalten haben?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ausländischen KKK-Anhängern bzw. KKK-Mitgliedern seit dem 1. Januar 2016 an der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gehindert wurden (bitte nach dem Grund der Einreiseverweigerung aufschlüsseln)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential von KKK-Gruppierungen bzw. deren Anhängern und Mitgliedern in Deutschland der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9169?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 9169 mit KKK-Gruppierungen bzw. Sachverhalten, bei denen solche Gruppierungen eine Rolle spielten, befasst hat (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

5

Bei wie vielen und welchen Straftaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung der Antwort auf Bundestagsdrucksache19/9169) KKK-Bezüge festgestellt (bitte tabellarisch wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9169 beantworten)?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Online-Versandhandel „Druck 18“ vor?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und dem Online-Versandhandel bestehen?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Online-Versandhandel bestehen?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen sonstigen rechtsextremen Parteien, Gruppierungen und Organisationen und dem Online-Versandhandel bestehen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen KKK-Gruppierungen und dem Online-Versandhandel bestehen (bitte nach Gruppierung aufschlüsseln)?

Berlin, den 8. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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