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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Lagebild Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

22.07.2022

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

29.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/236622.06.2022

Lagebild Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das aktuelle Lagebild „Rechtsextremisten, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) setzt die erste Ausgabe der Erhebung aus dem Jahr 2020 fort und umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2021. Erweitert wurde die Erfassung um die Bereiche „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und neu einbezogen wurde eine Analyse möglicher Netzwerke und Kennlinien.

Im Vergleich zum ersten Lagebericht sind die Fallzahlen insgesamt gestiegen. Der erste Lagebericht dokumentierte 319 Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus bei Landessicherheitsbehörden und bei Bundessicherheitsbehörden 58 Fälle (jetzt Länder 684 und Bund 176). Bei 34 der Fälle auf Bundes- und Landesebene verdichteten sich im letzten Bericht die tatsächlichen Anhaltspunkte für Rechtsextremismus. Jetzt wird von 189 erwiesenen Fällen in den Ländern und 138 erwiesenen Fällen im Bund ausgegangen. Das BfV führt den Anstieg vor allem auf die „Aufhellung des Dunkelfeldes“ durch eine stärkere Sensibilität für das Thema zurück.

Von 327 Bediensteten der Sicherheitsbehörden, die als Verdachtsfälle bzw. erwiesene Fälle aufgeführt werden, haben 201 Bedienstete Verbindungen in extrem rechte Netzwerke und sind damit in der Szene verankert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Trifft es zu, dass der Ausgangspunkt für die Erfassung der angeführten Fälle im Lagebericht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder einer anderen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist, und trifft der Umkehrschluss zu, dass Fälle, die zu keiner dieser Maßnahmen führen, sich nicht im Lagebericht spiegeln?

2

Wie erlangen die Behörden Kenntnis von Aktivitäten, die laut Lagebericht zur Einleitung solcher Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen, wie z. B. „Kontakte zu, Mitgliedschaften in oder die Unterstützung von extremistischen Organisationen und Parteien (92), entsprechende Äußerungen und Aktivitäten (48) – mitunter in den sozialen Medien (17) – sowie Teilnahmen an rechtsextremistischen Veranstaltungen (37) und Mitgliedschaften in einschlägigen Chatgruppen (25).“ (Lagebericht, S. 19)?

a) Basieren die Kenntnisse über die aufgeführten möglichen Aktivitäten von Beschäftigten auf Hinweisen von Kolleginnen und Kollegen, auf Recherchen der Behörde bzw. auf einer Abfrage bei zuständigen Behörden?

b) Gibt es Regelabfragen in einzelnen der untersuchten Sicherheitsbehörden, und wenn ja, wo, seit wann, und in welchem Umfang?

c) Ab welcher Intensitätsstufe führen die im Lagebericht angeführten Aktivitäten zu arbeits- oder disziplinarrechtlichen Schritten, und gibt es hier eine einheitliche Linie der Behörden in Bund und Ländern oder werden die Entscheidungen im Einzelfall und nach Bewertung der jeweiligen Vorgesetzten getroffen?

3

Reicht eine einfache Mitgliedschaft in einer Organisation der extremen Rechten für ein Disziplinarverfahren aus oder müssen weitere Aktivitäten hinzukommen?

a) Macht es einen Unterschied, ob es sich um die Mitgliedschaft in einer neofaschistischen Partei bzw. Organisation, wie z. B. „Der III. Weg“, oder in einer Partei, die als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird, wie die AfD, handelt?

b) Wird der Wahlantritt oder die Übernahme von Parteifunktionen für eine als rechtsextrem eingestufte Partei als Anlass für die Einleitung arbeitsoder disziplinarrechtlicher Schritte angesehen, oder welche weiteren Aktivitäten müssen hinzukommen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Netzwerkeinbindung der 327 Verdachts- bzw. erwiesenen Fälle mit Blick auf die Einbindung in die rechtsextreme Szene insgesamt?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass 53,6 Prozent der Netzwerkpersonen, zu denen Beschäftigte der Sicherheitsbehörden Kontakte haben, aus dem „gewaltorientierten Rechtsextremismus“ stammen (Lagebericht, S. 56), und welches Gefährdungspotenzial ergibt sich daraus?

5

Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sicherheitsbehörden auf die möglichen Konsequenzen ihrer politischen Aktivitäten im Rahmen der extremen Rechten hingewiesen?

6

Hat es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Frage der Beobachtung der AfD durch das BfV eine entsprechende Information an die Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden gegeben, und wie sah diese Information gegebenenfalls aus?

7

Mit welchen konkreten Maßnahmen bei der von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser angekündigten Überarbeitungen des Disziplinarrechts soll gegen Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden vorgegangen werden?

8

Schließt die Bundesregierung für den Bund eine Regelanfrage für Bewerberinnen und Bewerber in den Sicherheitsbehörden bzw. im gesamten öffentlichen Dienst, wie sie aktuell in Brandenburg unter der Bezeichnung „Verfassungstreue-Check“ diskutiert wird (vgl. Arbeitsverbot: Radikalenerlass gegen rechte Beamte?, Das Erste – Panorama – Sendungsarchiv – 2022 (ndr.de), aus?

9

Wie erklärt sich die Verminderung der Verdachtsfälle im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das im ersten Lagebericht noch 1 064 Verdachtsfälle gemeldet hatte und jetzt im zweiten Bericht mit 108 Fällen aufgeführt wird?

Welche abweichenden Kriterien zur Bewertung als rechtsextremer Verdachtsfall wurden vom BAMAD im Rahmen des ersten Berichts des BfV zugrunde gelegt?

Berlin, den 8. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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