[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2894
17. Wahlperiode 07. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike
Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2767 –
Die europäische Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors der Demokratischen
Republik Kongo
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von den 28 Missionen, die bislang im Rahmen der Europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik bzw. der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP/GSVP) durchgeführt wurden oder werden, fanden bzw.
finden alleine fünf auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo
(RDC) statt. Die erste eigenständige EU-Militärmission (ohne Rückgriff auf
NATO-Strukturen im Rahmen des Berlin-Plus-Abkommens), die Mission
Artemis im Osten der RDC, gilt als Geburtsstunde der ESVP. Von Kritikern
wurde die RDC deshalb mehrfach als „Experimentierfeld“ europäischer
Militärpolitik bezeichnet. Basierend auf den Erfahrungen der Artemis-Mission, die
in enger Abstimmung mit der bereits seit 1999 in der RDC aktiven UN-
Mission MONUC (heute: MONUSCO) stattfand, wurden ein EU-UN-
Lenkungsausschuss eingerichtet und eine gemeinsame Erklärung zur zukünftigen
Zusammenarbeit beim militärischen Krisenmanagement verfasst. 2006 fand eine
weitere europäische Militärmission zur Absicherung der Wahlen in der
Hauptstadt Kinshasa statt (EUFOR RDC), die von der bis dato größten EU-
Wahlbeobachtermission flankiert und auch zum größten Teil durch die EU und ihre
Mitgliedstaaten finanziert worden waren. Sowohl Wahlbeobachtung als auch
finanzielle Unterstützung wurden von der Kommission koordiniert und
finanziert. Bereits zuvor war in der RDC mit einem „säulenübergreifenden“
Ansatz, wie er nach dem Vertrag von Lissabon im „Europäischen Auswärtigen
Dienst“ institutionalisiert werden soll, experimentiert worden: Im Dezember
2003 beschloss das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU, den
Aufbau und die Ausrüstung so genannter Integrierter Polizeieinheiten (IPUs)
in Kinshasa zu unterstützen. Die ersten beiden Phasen dieses Programms – der
Wiederaufbau der Polizeischule, Ausstattung mit Waffen und Ausrüstung
sowie die Ausbildung fanden unter der Aufsicht der EU-Kommission bis April
2005 statt. Finanziert wurden sie durch den Europäischen Entwicklungsfonds
sowie Beiträge der Mitgliedstaaten. Die dritte Phase bestand von April 2005
bis Juni 2007 aus einer ESVP-Mission, in deren Rahmen zunächst 30
europäische Polizeibeamte und Soldaten nach Kinshasa entsandt wurden, um die
Ausbildung abzurunden, die Aktivitäten der IPUs zu kontrollieren, ihre Aus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2894 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderüstung für „Crowd and Riot Control“ zu verbessern und Einsätze zur
Auflösung von Menschenansammlungen im Umfeld der Wahlen zu koordinieren.
2007 ging diese Mission EUPOL Kinshasa in der Mission EUPOL RDC auf,
deren Aufgabe seither der landesweite Aufbau Integrierter Polizeieinheiten
ist. Ebenfalls im Juni 2005 begann die EU-Mission EUSEC RDC, in deren
Rahmen europäische Militärberater den Kommandostrukturen der
kongolesischen Streitkräfte beigestellt wurden, um diese zu modernisieren und die
Eingliederung ehemaliger Milizionäre und Rebellen zu verbessern. Auch
diese Mission dauert bis heute an.
Während der humanitäre Nutzen der bisherigen EU-Missionen in der RDC
auch von regierungsnahen Beobachtern bezweifelt wird, profitierte von ihnen
vor allem der frühere Präsident der Übergangsregierung und heutige Präsident
der RDC, Joseph Kabila, der bereits zuvor von Belgien und Frankreich – den
treibenden Kräften hinter dem europäischen Engagement in der RDC – massiv
unterstützt wurde und für dessen Wahl sich EU-Vertreter während des
Wahlkampfes 2006 offen ausgesprochen hatten. Trotz der enormen natürlichen
Reichtümer in der RDC gehört das Land weiterhin zu den zehn
unterentwickeltsten Ländern der Erde und ist dort weiterhin jedes dritte Kind unterernährt
(Human Development Index 2009). Auch der Konflikt im rohstoffreichen
Osten der RDC, der Schätzungen zufolge mehrere Millionen Opfer gefordert
hat, wütet ungebremst weiter, u. a. durch die Einflussnahme westlicher
Verbündeter wie Ruanda und Uganda. So urteilte die Stiftung Wissenschaft und Politik
im Dezember 2008: „Seit ihrer Wahl 2006 hat die Regierung Kabila keinerlei
Bereitschaft gezeigt, die Bewältigung der immensen Probleme des Landes in
Angriff zu nehmen. Politische Opposition sieht sich überall im Land mit
massiver Repression konfrontiert“ (SWP-Aktuell 85). Human Rights Watch berichtet
von Einschüchterungen vor der Wahl (siehe auch: Amnesty International
Report 2007 DR Congo) und anschließenden Vergeltungsmissionen durch
Polizei- und Militäreinheiten, die Joseph Kabila nahestehen und die in den
Regionen stattfanden, in denen er die schlechtesten Wahlergebnisse hatte:
„Mindestens 500 angebliche Gegner der Regierung wurden ermordet oder ohne
Verfahren hingerichtet. In der Phase stärkster Gewalt warfen staatliche
Sicherheitskräfte Leichen in den Fluss Kongo oder verscharrten sie heimlich, um die
Verbrechen zu verheimlichen … Journalisten, die mit der Opposition in Kontakt
stehen oder die Gewalt offen kritisieren, werden bedroht, willkürlich verhaftet
und teilweise gefoltert. Die Regierung schloss Radio- und Fernsehsender, die
mit der Opposition in Verbindung stehen oder über sie berichten.“ An vielen
dieser Übergriffe sollen nach Angaben von Menschenrechtsgruppen die von der
EU ausgebildeten und ausgerüsteten Integrierten Polizeieinheiten beteiligt
gewesen sein, insbesondere bei den Niederschlagungen von Demonstrationen der
Bundu-Dia-Kongo-Sekte im Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo, bei
denen über 300 Menschen getötet wurden (Human Rights Watch: „We Will
Crush You“ – The Restriction of Political Space in the Democratic Republic of
Congo).
Die kongolesischen Streitkräfte (FARDC), deren Bezahlung über die EUSEC-
RDC-Mission koordiniert wird, macht sich im Osten des Landes in
vergleichbarem Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig.
Auch die MONUC warnte, dass die FARDC „überall, wo sie stationiert ist“,
schwere Menschenrechtsverletzungen begeht. Mehrfach plünderten FARDC-
Soldaten Städte und humanitäre Einrichtungen, wobei es nach Angaben des
UN- Menschenrechtskommissariats (OHCHR), etwa im Oktober 2008 in der
Region um Goma, auch zu Massenhinrichtungen und zahlreichen
Vergewaltigungen gekommen sein soll. Im jüngsten Bericht des Sonderbeauftragten der
Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte kritisierte dieser, dass
Jean-Pierre Biyoyo, Bosco Ntaganda und Ndayambaje Nyangara Kipanga in
die Kommandostrukturen der FARDC aufgenommen bzw. befördert wurden,
obwohl alle drei bereits wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten und
teilweise sogar wegen Vergewaltigung von Kindern verurteilt oder angeklagt
wurden. Der bekannteste kongolesische Menschenrechtsaktivist, Floribert
Chebeya, hatte erst im März dieses Jahres gewarnt, dass sich im Vorfeld der für
2011 geplanten Wahlen der Autoritarismus der Regierung weiter verschärfen
würde, und im April der FARDC „summarische Hinrichtungen“ bei der Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2894kämpfung eines Aufstandes in der Hauptstadt der Provinz Equateur, Mbandaka,
vorgeworfen. Am 2. Juni 2010 wurde Floribert Chebeya tot auf dem Rücksitz
seines Wagens aufgefunden, nachdem er einer Vorladung des
Kommandierenden der Kongolesischen Nationalpolizei Folge geleistet hatte.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die meisten
Menschenrechtsverletzungen in der RDC mit großer Wahrscheinlichkeit durch staatliche
Sicherheitskräfte begangen werden, an deren Bezahlung, Ausbildung und Ausrüstung
die Europäische Union wesentlich beteiligt ist. Deutschland hatte sich am
Artemis-Einsatz 2003 mit rund hundert Soldaten und am EUFOR-RDC-Einsatz
mit 780 Einsatzkräften beteiligt und übernahm für die EUFOR-Mission von
Potsdam-Geltow aus das Oberkommando. Gegenwärtig werden drei Soldaten
der Bundeswehr im Rahmen der EUSEC-RDC-Mission eingesetzt; als
deutscher Ansprechpartner für Unterstützungsvorhaben der
Sicherheitssektorreform kooperiert zudem der deutsche Militärattaché in Kinshasa sowohl mit der
EUSEC- als auch der EUPOL-Mission. Die Mandate für beide Missionen
sollen im September 2010 verlängert werden.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung
Joseph Kabila hinsichtlich der humanitären Lage, der Menschenrechte und
der friedlichen Lösung der Konflikte im Osten der RDC?
Die Bilanz der Regierung Joseph Kabila ist gemischt. Positiv ist die
außenpolitische Annäherung an die ehemaligen Kriegsgegner Uganda und Ruanda zu
sehen, die die Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen gegen Rebellen und
Milizen im Ostkongo bildet. Die humanitäre Lage und die
Menschenrechtssituation sind hingegen im ganzen Land, insbesondere aber im Ostkongo, nach wie
vor prekär. Besonders betroffen sind die Opfer von Vertreibung und Gewalt in
den Kivu-Provinzen und der Orientale-Provinz. Verbesserungen wurden oft
durch neu aufflammende Konflikte wieder zunichte gemacht. Obwohl immer
wieder Teile der Armee und der Polizei an Menschenrechtsverletzungen beteiligt
sind, handelt es sich in vielen Fällen nicht um systematische Verletzungen durch
die Staatsgewalt, sondern vielmehr um Ereignisse, die durch die Schwäche der
Staatsordnung und somit häufiger Handlungsunfähigkeit gegenüber
Menschenrechtsverletzungen bedingt sind.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihres bisherigen
Engagements und des bisherigen Engagements der EU in der RDC?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit europäischen und internationalen
Partnern dazu beigetragen, den Friedens- und Übergangsprozess in der
Demokratischen Republik (DR) Kongo zu begleiten und den Wiederaufbau des
kongolesischen Staats zu unterstützen. Dabei wurde das Engagement immer wieder an
die sich verändernde, in einigen Landesteilen nach wie vor volatile Lage
angepasst.
3. In welchem Verhältnis standen und stehen aus Sicht der Bundesregierung
„innereuropäische Integrationsagenden“ und „öffentlich reklamierte
Befriedungs- und Demokratisierungsziele“ bei der Ausgestaltung der europäischen
Politik gegenüber der RDC (vgl.
www.imi-online.de)?
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist ein weiterer
Integrationsschritt gelungen. Mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die gleichzeitig die
Vizepräsidentin der Kommission ist, wird das kohärente Außenhandeln der EU
sichergestellt. In diesem Rahmen werden gemeinsame außenpolitische
Positionen und Aktionen der EU, die sich nach den außenpolitischen Zielen der EU, den
Drucksache 17/2894 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBedingungen vor Ort und den Möglichkeiten der Umsetzung richten, von den
EU-Mitgliedstaaten entwickelt, festgelegt und entsprechend kommuniziert.
Hinsichtlich der DR Kongo sehen die Bundesregierung und ihre EU-Partner die
Befriedung bzw. Stabilisierung von Konfliktregionen wie den östlichen Kivu-
Provinzen als Voraussetzung für das Ziel einer erfolgreichen Demokratisierung
staatlicher Strukturen an.
4. Welche Erfahrungen konnten durch die GASP-Missionen in der RDC
hinsichtlich späterer Missionen zur Sicherheitssektorreform und der
Zusammenarbeit zwischen Rat und Kommission in der Außen- und
Sicherheitspolitik gewonnen werden?
Die Beratungs- und Unterstützungsmission der EU für die
Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo) und die Mission zur Beratung und Unterstützung
der kongolesischen Polizei und ihrer Schnittstelle zum Justizsektor (EUPOL RD
Congo) leisten im Zusammenspiel mit anderen Akteuren vor Ort einen wichtigen
Beitrag zur Reform des Sicherheitssektors der DR Kongo. Im Bereich der
Streitkräfte konnte EUSEC RD Congo seit Juni 2005 erfolgreich zu einer
Verwaltungsreform, insbesondere zur Sicherung regelmäßiger Soldzahlungen an
Armeeangehörige und zur Einführung eines biometrischen Zensus beitragen.
EUPOL RD Congo leistet seit Juni 2007 einen Beitrag zum Aufbau einer
zuverlässigen, professionellen und multiethnischen Polizei sowie zur Stabilisierung
des Ostkongos durch Aktivitäten in polizeilichen Bereich sowie beim Schutz der
Rechte von Frauen und Kindern in Goma und Bukavu.
Die Möglichkeit zur Nutzung von Synergien zwischen beiden Missionen, der
EU-Delegation in Kinshasa und internationalen Partnern wurde vom EU-
Ratssekretariat erkannt. Die Bündelung von Ressourcen, auch der EU-Kommission,
insbesondere im Bereich Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit, soll
Doppelarbeit vermeiden und zu einer effizienteren Erfüllung der Missionsziele
beitragen. Dies beinhaltet auch einen stärkeren Rückgriff auf die EU-Delegation
hinsichtlich politischer Beratung und Unterstützung. Herausforderungen stellen die
Einbindung der kongolesischen Partner und der Mangel an Bewerbern für
ausgeschriebene Stellen dar.
5. Welche einsatzbedingten Mehrkosten und Beträge über den Athena-
Mechanismus wurden bislang für die GASP-Missionen in der RDC durch die
Bundesrepublik Deutschland entrichtet (bitte nach Einsätzen und Jahren
aufschlüsseln)?
Der ATHENA-Mechanismus wurde zur Verwaltung nationaler Mittel bei der
Anschubfinanzierung eines Projekts zur Reform des Besoldungswesens der
kongolesischen Streitkräfte im Rahmen von EUSEC RD Congo verwendet. Die
Bundesregierung hat durch eine entsprechende Erklärung sichergestellt, dass
der ATHENA-Mechanismus hierfür ausnahmsweise genutzt werden und diese
Nutzung keine präjudizierende Wirkung für künftige Fälle entfalten kann. Die
EU-Unterstützung für EUSEC RD Congo betrug 900 000 Euro und erfolgte
ohne deutsche Beteiligung. Dieser Beitrag wurde von den sechs teilnehmenden
Nationen Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweden und
Großbritannien getragen und bezahlt, jedoch über ATHENA administriert. Ab
Februar 2006 erfolgte die Finanzierung aus dem GASP-Haushalt. Der deutsche
Anteil zu den gemeinsamen Operationskosten der von April bis November 2006
durchgeführten Operation EUFOR RD Congo betrug 4 Mio. Euro und wurde im
Jahr 2006 bezahlt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/28946. Welcher Betrag wurde von der Kommission seit 2003
a) für die Durchführung der Wahlen 2006 und
b) für den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung Integrierter
Polizeieinheiten bereitgestellt,
wie hoch war der deutsche Betrag hierbei, und aus welchen Budgetlinien
setzte sich dieser Betrag jeweils anteilig zusammen?
Zu Frage 6a
Die EU finanzierte 2005 eine Beobachtermission für das Referendum über die
Verfassung mit einem Budget von 1,7 Mio. Euro. Die Beobachtermission für die
Wahlen 2006 war mit Mitteln in Höhe von 6,9 Mio. Euro ausgestattet. Die
Kommission mobilisierte darüber hinaus aus dem 9. Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) 149 Mio. Euro für die Unterstützung der Wahlen (Erstellung von
Wählerlisten, Wählerkarten, Bereitstellung von Wahlmaterial und Ausrüstung,
Stimmenzählung, usw.). Deutschland trug hieran den üblichen Anteil von ca.
20 Prozent.
Zu Frage 6b
Im Jahr 2005 wurden im Rahmen eines Unterstützungsprojekts der EU-
Kommission 10 Mio. Euro für Training und Ausrüstung der integrierten
Polizeieinheiten (IPU) zur Verfügung gestellt. Das Projekt wurde über die Mission EUPOL
Kinshasa durchgeführt, die im Juni 2007 beendet wurde. Die Finanzierung
erfolgte zu Teilen über den 9. EEF (5 Mio. Euro), sowie durch finanzielle Beiträge
und Sachleistungen von Mitgliedstaaten (3 Mio. Euro) und den Haushalt der
GASP (585 000 Euro). Die Gelder wurden u. a. für den Aufbau des Limete
Polizeireviers und des Ksangulu Trainingszentrums sowie für Ausrüstung und
Training verwendet.
Die derzeitige Mission EUPOL RD Congo ist mit einem neuen Mandat
ausgestattet, in dessen Mittelpunkt der Beitrag zur Sicherheitssektorreform im Polizei-
und Justizbereich steht. Die Unterstützung integrierter Polizeieinheiten ist nicht
länger Gegenstand des Mandats.
7. Welche Beträge oder Sachwerte stellte die Bundesrepublik Deutschland seit
2003
a) für die Durchführung der Wahlen 2006 und
b) für den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung Integrierter
Polizeieinheiten zur Verfügung,
wofür wurden diese Beträge verwendet, und um welche
Ausrüstungsgegenstände handelte es sich hierbei?
Zu Frage 7a
Die Bundesregierung stellte 10 Mio. Euro für den Wahlfonds des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und 1 Mio. Euro für die
Sensibilisierung der Bevölkerung und Unterstützung der Wahlkommission zur
Verfügung.
Zu Frage 7b
Die Bundesregierung hat in der DR Kongo den Aufbau von Polizeieinheiten
unterstützt, bei denen es sich jedoch nicht um integrierte Polizeieinheiten, sondern
um solche aus dem kriminalpolizeilichen Bereich (Unité de Police de Recherche
et d’Intervention – PRI) handelte. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 27
verwiesen.
Drucksache 17/2894 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Kommission
oder die EUPOL-Missionen auch Polizeieinheiten unterstützt, ausgerüstet
oder ausgebildet, die zuvor von Angola ausgebildet wurden, und mit
welchen Maßnahmen verhinder(te)n die EUPOL-Missionen, dass von ihrer
Ausbildung Einheiten profitieren, die ihre Loyalität gegenüber Joseph
Kabila über ihre Verfassungstreue stellen?
Weder EUPOL Kinshasa (2005 bis 2007) noch die Nachfolgemission EUPOL
RD Congo (2007 bis heute) haben mit Polizeieinheiten Kontakt gehabt, die zuvor
in Angola ausgebildet worden waren. Diese Einheiten, unter den Namen Cobra
und Simba bekannt, werden mehrheitlich für Anti-Terror-Einsätze ausgebildet
und standen während der Wahlperiode (2005 bis 2007) stets unter direkter
Aufsicht des Präsidenten. Danach wurden sie dem Kompetenzbereich von
Generalinspekteur John Numbi unterstellt. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse hinsichtlich der Loyalität dieser Einheiten vor.
9. Über welche Ausrüstung und Waffen verfügen die von den EUPOL-
Missionen ausgebildeten und überwachten Integrierten Polizeieinheiten nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Die integrierte Polizeieinheit, die zwischen 2005 und 2007 von der Mission
EUPOL Kinshasa ausgebildet wurde, erhielt aus Mitteln des unter Frage 6b
beschriebenen Projekts der EU-Kommission eine individuelle Ausrüstung zur
Bekämpfung von Ausschreitungen bestehend aus Schutzschilden, Helmen,
Schlagstöcken und Tränengas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI. Aufgrund von
Schwierigkeiten beim Waffentransport erhielt die Einheit nach Kenntnis der
Bundesregierung jedoch nicht weitere, darüber hinaus vorgesehene
Handfeuerwaffen. Die Einheit wurde zudem für Eskortierung und Schutz von gefährdeten
Personen und Institutionen eingesetzt und wurde im Jahr 2007 aufgelöst, da sie
speziell für die politische Übergangsphase ausgebildet wurde.
10. Welche Ausrüstungsgegenstände und Waffen für „Crowd and Riot Control“
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Initiative oder
Vermittlung der EUPOL-Missionen für die Polizeikräfte der RDC bereitgestellt
(
www.egmontinstitute.be)?
Mit Ausnahme von Spezialeinheiten wie Cobra oder Simba (Verweis auf
Antwort zu Frage 8), die mit schweren Waffen ausgerüstet und für Anti-
Terrormaßnahmen eingeteilt sind, werden Polizeieinheiten wie die „Police d’Intervention
Rapide“ (PIR) von der Regierung regelmäßig mit Helmen, Schlagstöcken,
Schutzschilden und Tränengas sowie Kalaschnikow-Maschinenpistolen, der
Standardwaffe der kongolesischen Polizei, ausgestattet. In den Jahren 2005 bis
2007 war EUPOL Kinshasa in beratender Funktion an dem Programm der EU-
Kommission zur Ausstattung der Sicherheitskräfte beteiligt.
11. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Rolle Integrierter
Polizeieinheiten bei der Eskalation zwischen Polizeikräften und bewaffneten
Anhängern Jean-Pierre Bembas beim Versuch, am 20. August 2006 eine
dem Präsidentschaftskandidaten Jean-Pierre Bemba nahestehende
Rundfunkstation kurz vor der Verkündung der Wahlergebnisse zu schließen, aus
denen sich die schwersten Gefechte während der regulären EUFOR-
Truppenstationierung in Kinshasa entwickelten (International Crisis Group:
Africa Briefing No. 42)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen waren keine
integrierten Polizeieinheiten an der Schließung des Rundfunksenders am 20. August
2006 beteiligt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/289412. Befanden sich die hieran beteiligten Polizeieinheiten nach Kenntnis der
Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt unter der Aufsicht der EUPOL-
Mission, und hatte diese der Schließung des Rundfunksenders Canal
Congo Television (CCTV) zugestimmt?
Bei den an der Schließung des Rundfunksenders beteiligten Polizeieinheiten
handelte es sich um eine schnelle Eingreiftruppe, die zu keinem Zeitpunkt unter
der Aufsicht von EUPOL Kinshasa stand. EUPOL Kinshasa war an der
Entscheidung zur Schließung des Rundfunksenders nicht beteiligt.
13. Waren an diesen Auseinandersetzungen auch Polizeieinheiten beteiligt,
die von der Unterstützung der Europäischen Kommission oder der
EUPOL-Mission bei Ausbildung und Ausstattung profitiert haben?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung
Integrierter Polizeieinheiten und der von Frankreich ausgebildeten „Police
d’Intervention Rapide“ (PIR) an den schweren
Menschenrechtsverletzungen gegenüber Anhängern der Bundu Dia Kongo im Februar 2007 und
März 2008 in Bas-Congo, und welche Reaktionen der EUPOL-Mission
hierauf sind der Bundesregierung bekannt?
An den Einsätzen gegen die Bundu Dia Kongo (BDK) im Februar und März 2008
waren laut eines Sonderberichts der Menschenrechtsabteilung von MONUC
Einheiten der PIR und der „Unité de Police intégrée“ beteiligt. Laut diesem
Bericht war die PIR an den schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt und
ging mit exzessiver Gewalt gegen die Anhänger der BDK vor. Zur Beteiligung
integrierter Polizeieinheiten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der
FARDC an den schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber
Anhängern der Bundu Dia Kongo im Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo,
und welche Reaktionen der EUSEC-Mission hierauf sind der
Bundesregierung bekannt?
Nach Angaben des Sonderberichts der Menschenrechtsabteilung von MONUC
war 2007 die FARDC an der Niederschlagung der Proteste der BDK beteiligt,
welche über 100 Tote forderte. Für das Jahr 2008 gibt es keine Hinweise für eine
Beteiligung der FARDC an Einsätzen gegen die BDK.
16. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der
FARDC an den schweren, dreitägigen Gefechten im März 2007 gegen die
Leibgarde des damaligen Oppositionsführers Jean-Pierre Bemba, bei
denen hunderte Zivilisten umkamen und in deren Folge dieser zunächst in
die südafrikanische Botschaft und später nach Portugal floh, und welche
Reaktionen der EUSEC-Mission hierauf sind der Bundesregierung
bekannt?
An den Auseinandersetzungen in Kinshasa waren Einheiten der FARDC
beteiligt. Die FARDC umstellte am 7. März 2007 den Wohnsitz Jean-Pierre Bembas
in der Absicht, seine Miliz zu entwaffnen. In den folgenden Tagen nahmen die
Spannungen zwischen den FARDC und der Miliz Jean-Pierre Bembas zu. Am
22. März 2007 kam es zur Eskalation und Kämpfen in Kinshasa, bei denen
seitens der FARDC schwere Waffen eingesetzt wurden.
Drucksache 17/2894 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung
Integrierter Polizeieinheiten und der von Frankreich ausgebildeten „Police
d’Intervention Rapide“ (PIR) an den während und im Anschluss an diese
Gefechte begangenen willkürlichen Verhaftungen, Folterfällen und
Massenhinrichtungen von mutmaßlichen Oppositionellen (Human Rights
Watch: „We Will Crush You“ – The Restriction of Political Space in the
Democratic Republic of Congo), und welche Reaktionen der EUPOL-
Mission hierauf sind der Bundesregierung bekannt?
Laut Untersuchungsbericht der Menschenrechtsabteilung von MONUC waren
Einheiten der PIR an Verhaftungen während und nach den schweren Gefechten
in Kinshasa beteiligt. Über die Beteiligung der PIR an extralegalen
Hinrichtungen und Folter liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor. Der
MONUC-Bericht spricht von inhumanen Haftbedingungen auch für die von der
PIR Inhaftierten.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die anschließende Verhaftung Jean-
Pierre Bembas durch die belgische Polizei bei Brüssel angesichts der
Tatsache, dass sich der kongolesische Oppositionsführer zu dieser Zeit nach
eigenen Angaben „im Exil“ befand und zuvor von einer der belgischen
Regierung nahestehenden kongolesischen Regierung militärisch zum
Verlassen der RDC gezwungen worden war, und vor dem Hintergrund, dass
gegen Bosco Ntaganda ebenfalls ein Haftbefehl des Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH) vorliegt, dieser aber weiterhin eine führende Position
innerhalb der FARDC einnimmt?
Jean-Pierre Bemba wurde aufgrund eines Haftbefehls des Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH) in Brüssel verhaftet. Sowohl die DR Kongo als auch
Belgien haben das Römische Statut ratifiziert und sind deshalb zur Vollstreckung
dieses Haftbefehls verpflichtet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben immer
wieder gefordert, dass Bosco Ntaganda an den IStGH zu überstellen ist. Die
Regierung der DR Kongo hat ihre Entschlossenheit bekundet, Bosco Ntaganda
dem IStGH zu überstellen. Angesichts der prekären Menschenrechtslage in der
DR Kongo ist es ermutigend, dass die kongolesische Regierung in den Jahren
2009 und 2010 zunehmend für Kritik von Menschenrechtsorganisationen und
der internationalen Gemeinschaft offen zu sein scheint und auch darauf reagiert.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Bosco Ntaganda
verhaftet und an den IStGH überstellt wird.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die belgische „Operation
Avenir“, an der neben Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg auch
zwei deutsche Offiziere teilgenommen haben sollen und die seit 2004 an
der Ausbildung und Ausrüstung der Ersten Integrierten Brigade beteiligt
sein soll (
www.iap-dienst.de)?
Die belgische Operation „Avenir“ (Zukunft) war eine zeitlich begrenzte Mission,
die von Januar bis Juni 2004 durchgeführt wurde. Ziel dieser Operation war es,
die Übergangsregierung der DR Kongo beim Aufbau der ersten integrierten
Brigade in Kisangani (Province Orientale) zu unterstützen. Der völkerrechtliche
Rahmen wurde durch die VNSR Resolution 1522 vom 15. Januar 2004
vorgegeben. Es handelte sich nicht um eine GSVP-Operation, sondern um ein bilaterales
Unternehmen mit einer Einladung zur Teilnahme an interessierte Mitgliedstaaten
der EU.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/289420. Wird die „Operation Avenir“ bis heute fortgeführt, und welche Formen der
Zusammenarbeit bestehen und bestanden zwischen EUSEC und dieser?
Die Operation „Avenir“ endete am 30. Juni 2004. EUSEC RD Congo begann am
2. Mai 2005, d. h. ein Jahr nach dem Ende der belgischen Mission in Kisangani.
21. Welchen Einfluss hat die EUSEC-Mission auf den Einkauf von Waffen und
Ausrüstungsgegenständen durch die FARDC?
Die Beschaffung und die Ausstattung mit Waffen und Rüstungsgegenständen
gehören nicht zum Mandat von EUSEC RD Congo. Die Beratung beschränkt sich
auf organisatorische Fragen und die Implementierung des
Streitkräftereformprozesses.
22. Welche Waffen und militärischen Ausrüstungsgegenstände haben
Mitgliedstaaten der EU nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 an die
RDC geliefert?
Die EU-Mitgliedstaaten berichten in den im Amtsblatt der EU veröffentlichten
„Jahresberichten gemäß Nummer 8 der operativen Bestimmungen des
Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren“ (für 2003 bis 2007)
bzw. dem „Elften Jahresbericht gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gemeinsamen
Standpunkts 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ (für 2008) über
Genehmigungen für und – soweit verfügbar – Angaben zu Lieferungen von
Gütern nach Positionen der EU-Militärgüterliste (ML), darunter auch in die
DR Kongo. Der Zwölfte Jahresbericht (für 2009) wird zurzeit vom EU-
Ratssekretariat erstellt.
Bei den in diesen Berichten enthaltenen Angaben wird nicht immer nach
Empfängern (z. B. VN-Mission, Streitkräfte der DR Kongo etc.) unterschieden.
Die Jahresberichte finden sich in folgenden Ausgaben des Amtsblatts der
Europäischen Union:
● für 2003: Amtsblatt 2004/C 316/01 vom 21. Dezember 2004,
● für 2004: Amtsblatt 2005/C 328/01 vom 23. Dezember 2005,
● für 2005: Amtsblatt 2006/C 250/01 vom 16. Oktober 2006,
● für 2006: Amtsblatt 2007/C 253/01 vom 26. Oktober 2007,
● für 2007: Amtsblatt 2008/C 300/01 vom 22. November 2008,
● für 2008: Amtsblatt 2009/C 265/01 vom 6. November 2009.
23. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung Belgien bei der
Ausrüstung der Integrierten Brigaden, und wird diese mit der EUSEC-
Mission koordiniert?
Nach offizieller belgischer Verlautbarung hat Belgien keine Waffen an die
DR Kongo zur Ausrüstung der integrierten Brigaden geliefert. Im Jahr 2009
berichtete die belgische Regierung, dass drei Lkw und vier Stromerzeuger in
die DR Kongo exportiert wurden. Diese Geräte wurden der Regierung der
DR Kongo kostenlos überlassen.
Drucksache 17/2894 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verwendung von
Kindersoldaten durch die FARDC, und wie wird sichergestellt, dass sich die
EU über deren Projekt EUSEC FIN nicht an deren Finanzierung beteiligt?
Seit Gründung der FARDC im Jahre 2004 werden keine Kindersoldaten
rekrutiert. Das EUSEC-Projekt „Biometrische Erfassung kongolesischer Soldaten“
erfasst die Soldaten der FARDC mit deren Personaldaten und gibt
fälschungssichere Ausweise aus. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22
und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/766 vom 22. Februar 2010 wird verwiesen. Dieses Projekt trägt zur
Verhinderung der Aufnahme von Kindern in die FARDC bei.
25. Hat die EUSEC-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, die
Beförderung von Jean-Pierre Biyoyo und Bosco Ntaganda zu verhindern
und deren sowie Ndayambaje Nyangara Kipangas – welcher wegen
dreifacher Vergewaltigung verurteilt ist – Ausschluss aus der FARDC zu
erreichen?
Das in der Frage angesprochene Engagement wird vom EUSEC-Mandat nicht
erfasst.
26. Welche „Unterstützungsvorhaben der Sicherheitssektorreform, wie z. B.
der biometrischen Erfassung kongolesischer Soldaten“
(Bundestagsdrucksache 17/776) wurden bislang an den deutschen Militärattaché in der RDC
herangetragen, und welche Unterstützungsleistungen hat die
Bundesregierung bislang bewilligt?
Die Bundesregierung unterstützt die Sicherheitssektorreform durch eine
personelle Beteiligung an EUSEC RD Congo. Mit drei Soldaten bei EUSEC seit 2005
hat Deutschland Unterstützung in den Bereichen Ausbildungsplanung und
Reform der Zahlungsmechanismen geleistet. Die Teilnahme an der von der EU
geführten Sicherheitssektorreform gehört nicht zu den Aufgaben des in Kinshasa
befindlichen Militärattachés. An den deutschen Militärattaché wurden keine
„Unterstützungsvorhaben“ herangetragen.
Die Bundesregierung hat bislang folgende Leistungen bewilligt:
a) Projekt „Conference sur la Paix, la Sécurité et le Développement dans les
Provinces du Nord-Kivu et du Sud-Kivu“ im Jahr 2008 zur Finanzierung
notwendiger logistischer Maßnahmen bei der Durchführung der innerkongolesischen
Friedenskonferenz in den östlichen Kivu-Provinzen. Die Konferenz wurde
von der EU-Kommission und mehreren europäischen und anderen
internationalen Partnern finanziell, und von der VN-Mission im Kongo (MONUC)
sowohl finanziell als auch logistisch unterstützt. Konferenzziel war die
Schaffung eines Konsenses unter den im Osten des Landes agierenden,
verfeindeten Kriegsparteien, um somit einen entscheidenden Schritt in Richtung der
langfristigen Befriedung der Region der Großen Seen zu tun. Die Laufzeit des
Projekts erstreckte sich vom 16. Januar bis 15. Februar 2008. Die zugesagten
und abgeflossenen Mittel betrugen 141 000 Euro.
b) Projekt „Unterstützung der Rapid Intervention Police Units und Bau von
Auffanglagern für ex-Kombattanten“ der „International Organization for
Migration, Mission de Kinshasa“. Die Laufzeit dauerte vom 1. April 2009 bis
28. Februar 2010. Von den zugesagten 4,3 Mio. Euro waren bei Projektende
2,52 Mio. Euro abgeflossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/289427. Welche weiteren Initiativen von EU-Mitgliedstaaten seit 2001 zur
„Sicherheitssektorreform“ in der RDC sind der Bundesregierung bekannt, worin
besteht die jeweilige Zielsetzung, und welche dieser Initiativen beinhalten
die Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen an die Justizpolizei, die
Polizei oder die Streitkräfte der RDC?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Belgien und Frankreich jeweils einen
Verband (Bataillon) der FARDC ausgebildet. Großbritannien hat Sprachkurse
mit dem Ziel durchgeführt, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der FARDC
mit anderen Streitkräften zu erweitern. Alle drei Länder stellten auch die zur
Ausbildung notwendige Ausrüstung zur Verfügung.
Seit 2008 führt die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
im Auftrag der Bundesregierung ein Programm zur Entwicklung nationaler
Polizeiorganisationen in neun subsaharischen Staaten durch. In diesem
Zusammenhang hat die GTZ in enger Kooperation mit EUPOL eine kongolesische
Einheit aus dem kriminalpolizeilichen Bereich (Unité de Police de Recherche et
d’Intervention – PRI) ausgebildet und mit Fahrzeugen, Sicherheitskleidung und
Computern ausgestattet.
28. Welche Initiativen wurden bislang von der Bundesregierung und der EU
unternommen, um die folgenden, de facto unter unmittelbarer Kontrolle
Joseph Kabilas stehenden und für schwere Menschenrechtsverbrechen
verantwortlichen Organisationen effektiv aufzulösen:
a) die Republikanische Garde,
b) das „Maison militaire“,
c) die „Agence Nationale de Renseignements“ (ANR),
d) das „Simba Battalion“ und
e) die „Police d’Intervention Rapide“ (PIR)?
Als souveränem Staat obliegt es der DR Kongo, den Aufbau und die
Organisation der eigenen Sicherheitsdienste zu regeln. Weder die Bundesregierung noch
die EU haben daher Initiativen unternommen, die auf die Abschaffung oder
Umstrukturierung spezifischer Sicherheitsorgane in der DR Kongo hinwirken.
29. Welche Initiativen unterstützten EU und Bundesregierung bislang zur
friedlichen Beilegung der Konflikte im Osten der RDC, und wie bewertet
die Bundesregierung deren Erfolg?
Sowohl die EU als auch die Bundesregierung unterstützen die Initiativen der
Vereinten Nationen zur Stabilisierung des Ostkongo, zu denen die VN-Mission
MONUSCO mit ihrem Einsatzschwerpunkt im Ostkongo gehört. Die
Bundesregierung finanziert ca. 8,018 Prozent des Budgets von MONUSCO.
Die Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der humanitären Soforthilfe,
der entwicklungs- und übergangsorientierten Nothilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit zielen darauf ab, das Leid der Bevölkerung angesichts
andauernder Instabilität im Ostkongo zu lindern und eine Perspektive für ein Leben nach
dem Konflikt zu bieten. Die Bundesregierung fördert zudem den Aufbau eines
funktionierenden und tragfähigen Staats- und Gemeinwesens und unterstützt die
kongolesische Zivilgesellschaft.
Mit den beiden GSVP-Missionen EUSEC und EUPOL RD Congo, an denen
sich Deutschland personell beteiligt, unterstützen die europäischen Staaten die
DR Kongo bei der Reform ihres Sicherheitssektors und Justizwesens. EUPOL
unterstützt seit Juni 2007 die kongolesischen Behörden bei der Reform und der
Drucksache 17/2894 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUmstrukturierung des Polizeisektors und dessen Zusammenarbeit mit der
Justiz. Die Beratungs- und Unterstützungsmission EUSEC zielt auf eine
grundlegende Reform des Sicherheitssektors im militärischen Bereich ab. Die
konzeptionelle Arbeit beider Missionen leistet einen Beitrag zur langfristigen
Stabilisierung des Ostkongo.
Darüber hinaus begleitet die EU mit ihrem Sonderbeauftragten für die Region
der Großen Seen, Roeland van de Geer, seit 2007 intensiv alle politischen
Initiativen zu Stabilisierung des Ostkongo. Im Dialog mit allen relevanten Akteuren
der Region konnten hier positive Akzente gesetzt werden. Das Mandat des
EUSB wurde soeben für weitere zwölf Monate bis zum 3. August 2011
verlängert.
Für eine weitere Übersicht von Maßnahmen der Bundesregierung und der EU
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 (Friedensfonds),
22 (Justizreform) und 23 (Aktivitäten EUSEC) der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/13785 vom 7. Juli 2009 und auf die
Antwort zu Frage 15e (Übersicht über Aktivitäten der Bundesregierung zur
Stabilisierung des Kongo insgesamt) der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 16/13863 vom 29. Juli 2009 verwiesen.
Ungeachtet der Notwendigkeit der Hilfe von außen sind und bleiben in erster
Linie die Staaten der Region gefordert, gemeinsam eine dauerhafte und stabile
Beendigung des Konfliktes im Ostkongo anzustreben. Davon hängt auch der
Erfolg der Initiativen der EU und der Bundesregierung zur friedlichen Beilegung
dieser Konflikte ab.
30. Welche Rolle spielen die Ausbeutung und der Export von Rohstoffen aus
dem Osten der RDC über Uganda, Ruanda und Kenia nach Auffassung
der Bundesregierung in diesem Konflikt, und welche Informationen
liegen ihr über die Rolle der deutschen Unternehmen Issa, Chpistopa Floss,
Geologistics Hannover, Masingiro, Union-Transport, Bayer A. G.
Chemical Industry, H. C. Starck GmbH & Co. KG und KHA International AG
vor?
Von der Ausbeutung und dem Export wie Schmuggel von Rohstoffen aus dem
Osten der DR Kongo profitieren auch diverse bewaffnete Gruppierungen. Die
Einkünfte aus dem Abbau von Rohstoffen bilden einen integralen Bestandteil der
vom Konflikt geprägten Wirtschaft im Ostkongo. Gleichzeitig stellt der Abbau
und Export von Rohstoffen auch eine relevante Einnahmequelle für die lokale
Bevölkerung dar.
Die Bundesregierung unterstützt die DR Kongo sowie die Staaten der Region
über Regionalinstitutionen wie die Internationale Konferenz über die Region
der Großen Seen (ICGLR) bei ihren Bemühungen im Kampf gegen die illegale
Ausbeutung natürlicher Ressourcen. Bestandteil dieser Unterstützung ist auch
der Aufbau eines Zertifizierungssystems, das für Rohstoffe, die in der Region
des Ostkongo gewonnen werden, die Herkunft überprüfbar macht. Regional
unterstützt die Bundesregierung außerdem den Aufbau eines regionalen
Zertifizierungssystems und trägt damit zu mehr Transparenz von Produktion und Handel
von Rohstoffen bei. Bezüglich der Einzelheiten verweist die Bundesregierung
auf ihre Antwort zu Frage 40 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/13863 vom 29. Juli 2009.
Zudem fördert die Bundesregierung als Mitglied im globalen Aufsichtsrat aktiv
die „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI). Durch EITI sollen im
Rahmen eines „Multi-Stakeholder-Prozesses“ staatliche Einnahmen aus dem
Rohstoffabbau mittels Offenlegungspflicht zu entsprechenden Geldströmen
transparenter gemacht werden. Da die DR Kongo die EITI-Validierung anstrebt,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2894kann so der illegale Abbau von und Handel mit Rohstoffen mit Unterstützung der
Bundesregierung ernsthaft bekämpft werden.
Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung den Global Compact der
Vereinten Nationen, in dem u. a. Antikorruptionsmaßnahmen und Instrumente zur
Förderung der Rechenschaftspflicht diskutiert werden.
Ferner fördert die Bundesregierung die Umsetzung der „OECD-Leitsätze für
Multinationale Unternehmen“. Durch die OECD-Leitsätze wird ein
Handlungsrahmen mit Standards für gesellschaftlich verantwortliches Verhalten von
Unternehmen bei Auslandsinvestitionen geschaffen. Neben den
Grundverantwortlichkeiten der Unternehmen wie etwa für nachhaltige Entwicklung und die
Einhaltung von Menschenrechten werden die Unternehmen im Einzelnen auch zur
Bekämpfung von Korruption, Offenlegung von Informationen und zu
Maßnahmen des Umweltschutzes angehalten.
Das Unternehmen HC Starck GmbH & Co KG ist derzeit über ein
Tochterunternehmen, das Rohstoffe in Ruanda abbaut, an einem vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam getragenen Pilotprojekt zum
Aufbau zertifizierter Handelsketten mineralischer Rohstoffe, beteiligt.
Zu den anderen erwähnten Unternehmen liegen der Bundesregierung keine
aktuellen Erkenntnisse vor. Es wird auf die Berichte der Expertengruppe der
Vereinten Nationen zur illegalen Ausbeutung von natürlichen Ressourcen in
der Demokratischen Republik Kongo vom 23. Oktober 2003 (S/2003/1027),
16. Oktober 2002 (S/2002/1146), 22. Mai 2002 (S/2002/565) und 12. April
2001 (S/2001/357) verwiesen.
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ISSN 0722-8333]