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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Durchführung des Zensus 2022

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

07.07.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/243623.06.2022

Durchführung des Zensus 2022

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem 16. Mai 2022 startete der ursprünglich für das Jahr 2021 geplante Zensus. Der Zensus wird gemäß den Vorgaben der EU (Verordnung (EG) Nummer 763/2007 i. V. m. Verordnung (EU) 2017/712 und weiteren Verordnungen) als sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt. Die Daten der Melderegister werden zusammengeführt und zunächst auf Fehler, in erster Linie Dubletten aus aktuellen und veralteten Melderegisterdaten durchsucht, bevor dann eine Auswertung erfolgt. Parallel zu diesem registergestützten Zensus werden mehrere Befragungen durchgeführt, u. a. eine Haushaltebefragung mit detaillierten Angaben zu Bildungsstand und Berufstätigkeit und eine Wohnungsbefragung, bei der Nutzung und Leerstand von Wohnraum erfasst werden. Hierbei werden Daten zu den Wohnungsbewohnern erhoben und mit den Melderegisterdaten abgeglichen, um statistische Haushalte generieren zu können. Problematisch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Umfang der Datenerhebung und des Datenabgleichs, technische Infrastruktur und mögliche Fernwirkungen des Zensus. Gemeinsam mit den im Rahmen der Registermodernisierung geschaffenen Strukturen, insbesondere der Einführung einer behördenübergreifenden, lebenslangen Personenkennziffer (Identitätsnummer) werden nach Ansicht der Fragestellenden Grundsteine für eine systematische Überwachbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Dies droht nicht akut in den derzeitigen politischen Verhältnissen, kann aber jedenfalls für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Das Statistische Bundesamt hat zu Informationszwecken die Website www.zensus2022.de eingerichtet, auf der über den Zensus informiert wird. Dabei wird auch auf kursierende Falschinformationen eingegangen, etwa das von Impfgegnern verbreitete Gerücht, bei der Haushaltebefragung werde der Impfstatus erhoben oder die völlig irrige Behauptung, es solle leerstehender Wohnraum zur Unterbringung Geflüchteter erhoben werden. Mehrfach wird in den Richtigstellungen dargelegt, es erfolge eine „umgehende“ Löschung der erhobenen Daten, sobald diese nicht mehr erforderlich seien. Dies ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von der gesetzlichen Grundlage des Zensus nicht gedeckt, vielmehr sind dort für einzelne Daten bis zu vier Jahre als Aufbewahrungsfrist vorgesehen (§ 31 Absatz 3, § 33 Absatz 1 Satz 5 des Zensusgesetzes (ZensG); § 16 Absatz 3 des Zensusvorbereitungsgesetzes).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist zum Stichtag 16. Mai 2022 eine Übertragung der Daten zum registergestützten Teil des Zensus aus den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt gelungen, und wenn nein, warum nicht?

2

Bis wann soll die beim Statistischen Bundesamt vorzunehmende Qualitätsprüfung der Melderegisterdaten erfolgt sein, und falls sie bereits erfolgt ist, wie hoch war der Rücklauf zu überprüfender Daten an die Landesämter absolut und relativ?

3

Bis zu welchem Stichtag soll die Bereinigung der Melderegisterdaten um Dubletten, erkannte unrichtige Daten etc. erfolgt sein?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Versuche, auf die an das Statistische Bundesamt übermittelten Daten zum Zeitpunkt der Übertragung oder während der Verarbeitung beim Statistischen Bundesamt rechtswidrig zuzugreifen?

5

Auf welche Art werden die Hilfsmerkmale von den Erhebungsmerkmalen technisch tatsächlich getrennt, inwieweit besteht ein Datenbestand der sowohl Erhebungs- als auch Hilfsmerkmale enthält oder kann er hergestellt werden, und unter welchen Voraussetzungen?

6

Zu welchen einzelnen Prozessschritten bei der Vorbereitung und Durchführung war oder wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber zur Beratung hinzugezogen?

a) Welche Datenschutzrisiken wurden dabei von ihm benannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen wurden aus seinen Anmerkungen und Hinweisen gezogen?

b) Lag vor der Durchführung der Erhebung eine Datenschutzfolgeabschätzung vor, und ist diese der Öffentlichkeit zugänglich, und wenn ja, wo, wenn nein, warum nicht?

c) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die beteiligten Statistischen Ämter der Länder Datenschutzfolgeabschätzungen vor, und wurden die Landesdatenschutzbeauftragten hierzu und zu den Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Zensus eingebunden?

7

Welche externen Dienstleister wurden in die Vorbereitung und Durchführung des Zensus und der Maßnahmen nach dem Zensusvorbereitungsgesetz eingebunden, und wie wurde im Einzelnen bei diesen externen Dienstleistern die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt, insbesondere hinsichtlich der Dienstleister außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO?

a) Auf welchen Servern welcher Unternehmen mit Sitz in welchem Nationalstaat werden die Befragungsdaten aus dem Zensus gespeichert?

b) Wo genau und gegebenenfalls in Kooperation mit welchen Unternehmen werden die Befragungsdaten durch das Statistische Bundesamt verarbeitet, und in welcher Form werden die Befragungsdaten vor Unbefugten geschützt technisch weitergeleitet?

c) Aus welchen Gründen wurde für die vom Statistischen Bundesamt eingerichtete Website www.zensus2022.de trotz europäischer Alternativen das Content Delivery Network des US-Anbieters Cloudflare beauftragt, und warum wurde darüber in der Datenschutzerklärung des Statistischen Bundesamtes anfangs nicht informiert (siehe https://www.dr-datenschutz.de/zensus-2022-datenschutz-probleme-und-pflicht-zur-teilnahme/)?

d) Wurde die Auftragsvergabe für www.zensus2022.de öffentlich ausgeschrieben, und wenn ja, welche europäischen Alternativbewerber zum US-Unternehmen Cloudflare gab es, und wenn nein, warum nicht?

e) In welcher Form und mit welchen Inhalten hat das Statistische Bundesamt das US-Unternehmen Cloudflare auf DSGVO-Konformität der via http://www.zensus2022.de erhobenen (Meta-)Daten vertraglich verpflichtet und konkret sichergestellt, dass ein Transfer in einen Drittstaat ausgeschlossen ist?

8

Welche Kosten sind durch die Dienstleister entstanden (bitte getrennt nach Dienstleistern und erbrachten Leistungen auflisten)?

9

Warum behauptet das Statistische Bundesamt in der Richtigstellung zu Falschnachrichten über den Zensus auf zensus2022.de an mehreren Stellen, Daten würden „unverzüglich“ nach ihrer Auswertung gelöscht, obwohl teils vier Jahre lange Löschfristen im Gesetz vorgesehen sind, und wird sich die Bundesregierung gegenüber dem Statistischen Bundesamt dafür einsetzen, dass die entsprechenden Richtigstellungen auf der Internetpräsenz mit Verweis auf die gültige Rechtslage korrigiert werden?

10

Aus welchen Gründen wurde die Gesamtheit für die Haushaltebefragung auf 10,3 Millionen Personen festgelegt, mithin etwas mehr als 10 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands?

a) Mit welcher Fehlermarge bzw. Genauigkeit der Befragungsergebnisse rechnet das Statistische Bundesamt auf Basis dieser 10 Prozent?

b) Welche Fehlermarge bzw. Genauigkeit der Befragungsergebnisse wäre nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gegeben, wenn die gewählte Gesamtheit lediglich bei 5 Prozent oder 1 Prozent liegen würde?

11

Warum werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 insgesamt 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie weitere Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen befragt?

a) Warum wurde keine geringere statistische Gesamtheit gewählt, auch vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70094/umfrage/wohngebaeude-bestand-in-deutschland-seit-1994/#:~:text=Im%20Jahr%202020%20wurden%20in,rund%203%2C81%20Milliarden%20Quadratmeter) im Jahr 2020 lediglich 19,3 Millionen Wohngebäude in Deutschland gezählt wurden?

b) Wozu genau (unabhängig von den Vorgaben nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 ZensG 2022) und mit welcher konkreten statistischen Zielsetzung werden die Befragten aufgefordert, die Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei Personen anzugeben, die die Wohnung ständig oder regelmäßig bewohnen?

c) Welches Verfahren der mathematischen Statistik liegt der Befragung mit einer Gesamtheit von 23 Millionen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer bzw. Wohnungsverfügerinnen und Wohnungsverfüger und der Benennung von zwei Bewohnernamen zur statistischen Generierung von Haushalten zugrunde?

d) Was bedeutet die Angabe des Statistischen Bundesamtes (https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_GWZ/Fragebogen.html) konkret, die erhobenen Bewohnernamen würden zum „frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht“, und wann genau werden die Daten gelöscht?

12

In wie vielen Gebietskörperschaften wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Gründen der Qualitätssicherung der registergestützten Daten-Vollerhebungen durchgeführt, also alle Haushalte in die Haushaltebefragung einbezogen, und in wie vielen Gebietskörperschaften lag die Quote der Haushaltebefragungen an den erhobenen Haushalten bei über 50 Prozent?

13

Wie viele und welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, kleinere Gebietskörperschaften in der Erhebung zu größeren Gebietseinheiten zusammenzufassen, um eine Vollerhebung im Rahmen der Haushaltebefragung zu vermeiden?

14

Welche Begleitforschung ist derzeit für die Durchführung des Zensus vorgesehen oder wird bereits durchgeführt, und inwieweit werden dabei die Forderungen des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatsSWD; Output 2, 5. Berufungsperiode, 2018, „Empfehlungen des RatsSWD zum Zensus 2021 und zu späteren Volkszählungen“) nach einer wissenschaftlichen Begleitforschung berücksichtigt?

15

Was ist der Bundesregierung derzeit zu Plänen der EU-Kommission bekannt, zukünftig (ab dem Jahr 2024) jährlich Daten zur Bevölkerungsstatistik bei den Mitgliedstaaten zu erfragen und perspektivisch häufiger als alle zehn Jahre einen EU-Zensus durchzuführen?

16

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung über rechtliche Schranken wie die Zweckbindung der erhobenen Daten hinaus in der technischen Ausgestaltung des registergestützten Zensus, um virtuelle zentrale Register und eine individuelle Verfolgbarkeit der Bürgerinnen und Bürger über Behördengrenzen hinweg oder über längere Zeiträume zu verhindern?

Berlin, den 17. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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