[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2546 –
Erkenntnisse der Bundesregierung über eine rechte Anschlagsserie in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 5. Mai 2022 setzte das Berliner Abgeordnetenhaus einen
Untersuchungsausschuss ein, der vorrangig die Hintergründe einer zwischen 2016 und 2019
stattgefundenen rechtsextremistischen Anschlagsserie im Berliner Bezirk
Neukölln aufklären soll. Innerhalb dieser Serie kam es zu mindestens über 70
Taten, darunter mindestens 20 Auto-Brandstiftungen. Der
Untersuchungszeitraum reicht jedoch von 2009 bis 2021 und ermöglicht damit, auch weitere
rechte Anschläge und Angriffe, wie zum Beispiel eine bis heute unaufgeklärte
Serie zwischen 2009 und 2012, genauer zu betrachten (Rechtsextremismus:
Anschlagsserie Neukölln: Untersuchungsausschuss kann starten | ZEIT ON-
LINE).
Die Serie zwischen 2009 und 2012, bei der es unter anderem zu Anschlägen
auf den linken Szeneladen M99 sowie die Wohnprojekte Tommy-Weisbecker-
Haus, Kastanie 85, Lottumstraße 10a und das Anton-Schmaus-Haus kam,
wurde Personen aus dem Umfeld der neonazistischen Vereinigung „Nationaler
Widerstand Berlin“ (NW) zugeschrieben. So wurden im Vorfeld der
Anschläge Adressen mehrerer linker Projekte auf der Webseite des NW veröffentlicht.
Der NW war Sammelpunkt für Berliner Neonazis, nachdem Mitte der 2000er-
Jahre die rechtsextreme „Kameradschaft Tor“ (KS Tor) und die rechtsextreme
„Berliner Alternative Süd-Ost“ (BASO) verboten wurden. Zu den zentralen
Figuren im Umfeld des NW zählte auch der damalige Vize- und spätere
Vorsitzende der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Berlin,
Sebastian Schmidtke. Mittlerweile betreibt er einen Telegram-Kanal (t.me/sch
midtkeswelt) auf dem er unter anderem für „Solidarität mit dem Flieder
Volkshaus“ wirbt. Im Flieder Volkshaus trafen sich unter anderem die Mitglieder
der rechtsextremistischen Vereinigung „Knockout 51“ sowie Personen aus
dem Umfeld von „Combat 18 Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 20/1392).
Nach Ende des NW setzten Berliner Neonazis ihre Aktivitäten unter anderem
unter der Bezeichnung „Freie Kräfte Berlin-Neukölln“ (FKBN) fort.
Zum näheren Umfeld der FKBN gehörten auch zwei Neonazis, die sich ab
dem 29. August 2022 wegen zwei Brandanschlägen vor Gericht verantworten
müssen. Sebastian T. und Tilo P. wird vorgeworfen, das Auto eines
Buchhändlers sowie das Auto eines Politikers der Partei DIE LINKE angezündet zu
haben. Eine Sonderkommission kam zudem in ihrem am 28. September 2020
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2906
20. Wahlperiode 26.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 26. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
vorgestellten Abschlussbericht zur Anschlagsserie in Neukölln zu dem
Ergebnis, dass sowohl T. und P. als auch ein weiterer Neonazi J. B. mit hoher
Wahrscheinlichkeit für die gesamte Serie an Anschlägen zwischen 2016 und 2019
verantwortlich sein könnten. Allen drei Personen konnte eine intensive und
systematische Ausforschung politischer Gegnerinnen und Gegner durch
strukturiertes Sammeln einer großen Menge personenbezogener Daten
nachgewiesen werden (Neuköllner Anschlagsserie: Prozess gegen Neonazis startet Ende
August | rbb24;
https://www.der-rechte-rand.de/archive/7193/braunes-berlin-b
randanschlaege/; „Hohe Wahrscheinlichkeit für Täterschaft“: Was im Soko-
Abschlussbericht zur Neuköllner Anschlagsserie steht – Berlin –
Tagesspiegel). Darüber hinaus ermittelt inzwischen auch die Bundesanwaltschaft gegen
drei Berliner Neonazis. Im Rahmen der am 6. April 2022 großangelegten
Durchsuchungsmaßnahmen gegen mehrere Mitglieder rechtsextremistischer
und rechtsterroristischer Vereinigungen soll es auch zu Durchsuchungen bei
den Berliner Neonazis Maurice P., Robin-Oliver B. sowie dem
stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Oliver Niedrich gekommen sein. Allen drei
wirft die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in bzw. die Unterstützung der
rechtsterroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division Deutschland“
(AWDD) vor. In der Vergangenheit waren die drei in Berlin unter anderem im
Zusammenhang mit der von der NPD initiierten sog. Schutzzonen-Kampagne
in Erscheinung getreten (Mega-Schlag gegen Rechtsextremisten-Netzwerk:
Razzia bei Neonazi in Berliner Wohnung | Regional | BILD.de; Atomwaffen
Division: Die Terrorspur zur NPD | ZEIT ONLINE; Die Köpfe der Berliner
„Schutzzone“ Recherche 030).
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung
Kameradschaft Tor vor?
a) War die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt?
b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor, in
welchem Zeitraum die Gruppierung bestand bzw. aktiv war?
Die Fragen 1 bis 1b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die „Kameradschaft Tor“ ist der Bundesregierung bekannt.
Aus der Verbotsverfügung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres aus dem
Jahr 2005 ist ersichtlich, dass die Gruppierung zumindest seit dem Jahr 2000
existierte und zumindest bis 2005 bestand. Darüber hinaus kann die
Bundesregierung bezüglich der erbetenen Informationen zu den von Innenministerien
der Länder verbotenen Organisationen und somit zu Angelegenheiten, die in
die Zuständigkeit der Länder fallen, vor dem Hintergrund der föderalen
Ordnung keine Auskünfte erteilen.
c) Haben Behörden des Bundes betreffend diese Gruppierung
Informationen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten
(bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde
aufschlüsseln)?
Im konkreten Fall hat wie in vergleichbaren Fällen ein Informationsaustausch
zwischen betroffenen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern
stattgefunden. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat sich mit
Behörden des Landes Berlin ausgetauscht. Während aktive Übermittlungen
eigener Informationen unterblieben sind, hat der GBA im Rahmen von
Prüfvorgängen jeweils Erkenntnisse aus Landesverfahren eingeholt. Von weiteren
Auskünften zu Umständen und Einzelheiten der von den Behörden des Landes
Berlin übermittelten Informationen muss mit Blick auf die bundesstaatliche
Kompetenzverteilung abgesehen werden.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestanden?
Mitglieder der „Kameradschaft Tor“ haben nach Erkenntnissen der
Bundesregierung mehrfach an Veranstaltungen der „Nationaldemokratische Partei
Deutschland“ (NPD) teilgenommen. Im Nachgang zum Verbot dieser
Gruppierung haben sich deren Mitglieder teilweise der NPD angeschlossen.
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung Berliner
Alternative Süd-Ost vor?
a) War die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt?
b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor, in
welchem Zeitraum die Gruppierung bestand bzw. aktiv war?
Die Fragen 2 bis 2b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Gruppierung „Berliner Alternative Süd-Ost“ ist den Sicherheitsbehörden
des Bundes bekannt. Aus der Verbotsverfügung der Berliner Senatsverwaltung
für Inneres ist ersichtlich, dass die Gruppierung zumindest seit dem Jahr 2003
existierte und zumindest bis 2005 bestand. Darüber hinaus kann die
Bundesregierung bezüglich der erbetenen Informationen zu den von Innenministerien
der Länder verbotenen Organisationen und somit zu Angelegenheiten, die in
die Zuständigkeit der Länder fallen, vor dem Hintergrund der föderalen
Ordnung keine Auskünfte erteilen.
c) Haben Behörden des Bundes betreffend diese Gruppierung
Informationen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten
(bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestanden?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass sich Mitglieder der
„Berliner Alternative Süd-Ost“ nach deren Verbot teilweise der NPD angeschlossen
haben.
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung
Nationaler Widerstand Berlin vor?
a) War die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt?
b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor, in
welchem Zeitraum die Gruppierung aktiv war?
Die Fragen 3 bis 3b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Gruppe, welche unter der Bezeichnung
„Nationaler Widerstand Berlin“ agiert, bekannt.
Diese Bezeichnung wird seit dem Jahr 2012 verwendet und war zumindest
zwischen den Jahren 2005 und 2012 aktiv.
Eine darüber hinausgehende Antwort muss trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Durch die Beantwortung
der Frage würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur
Methodik und zum konkreten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen
Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörden offengelegt, wodurch deren
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie
den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-(VS-)Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz
der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
c) Haben Behörden des Bundes betreffend die Gruppierung
Informationen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten
(bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde
aufschlüsseln)?
Im konkreten Fall hat wie in vergleichbaren Fällen ein Informationsaustausch
zwischen betroffenen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern
stattgefunden.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestanden?
Der Bundesregierung liegen Informationen vor, wonach ein Funktionär der
NPD der Gruppe „Nationaler Widerstand Berlin“ angehört und für diese eine
wichtige strukturelle Rolle gespielt haben soll. Demnach fungierte die Person
zeitweise als presserechtlich Verantwortlicher der Internetseite der Gruppierung
sowie für Publikationen. Weiterhin soll er als Anmelder für öffentliche
Veranstaltungen der Gruppe aufgetreten sein. Er selbst bestreitet die Mitgliedschaft.
Eine darüber hinausgehende Antwort muss trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Hinsichtlich der
diesbezüglichen Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 3a und 3b
verwiesen.
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung Freie
Kräfte Berlin-Neukölln vor?
a) Ist die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt?
b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor, seit
wann diese Gruppierung besteht bzw. aktiv ist?
Die Fragen 4 bis 4b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Bezeichnung „Freie Kräfte Berlin-Neukölln“
bekannt. Diese Bezeichnung wird seit dem Jahr 2012 verwendet.
c) Haben Behörden des Bundes betreffend diese Gruppierung
Informationen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten
(bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 3c wird verwiesen.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die
Gruppierung Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsames
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Rechtsextremismus/-
terrorismus (GETZ-R) war (bitte nach Anzahl, Datum und beteiligten
Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R)“ wurde im Zeitraum vom
5. Juli 2020 bis 5. Juli 2022 die Gruppierung „Freie Kräfte Berlin Neukölln“
nicht thematisiert.
e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestehen?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass eine
Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls, auch in eingestufter
Form, nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig und haben demnach zu unterbleiben, weil sie Informationen enthalten,
die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der
Verfassungsschutzbehörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und
Analysemethoden stehen. So könnten aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle
Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden, deren Erkenntnisstand und
Aufklärungsbedarf gezogen werden. Dies würde die Arbeit von
Nachrichtendiensten in erheblichem Maße gefährden. Bei Bekanntwerden versetzte dies die
extremistische Szene in die Lage, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der
Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze, wenn das Bekanntwerden
geheimhaltungsbedürftiger Informationen das Wohl des Bundes oder eines
Landes gefährden kann. Zum Staatswohl gehört der Schutz der Arbeitsfähigkeit
und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
folgt daher, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)
Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht
hingenommen werden kann.
f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Gruppierung und der Alternative für Deutschland
(AfD) bestehen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die sog. Schutzzonen-
Kampagne der NPD vor?
Die NPD mobilisierte seit 2018 bundesweit öffentlich für ihre „Schutzzonen“-
Kampagne. Bei entsprechenden Aktionen patrouillieren Aktivisten der
Kampagne in Signalwesten mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ über
öffentliche Straßen und Plätze. Die Partei versucht dadurch, das Zerrbild eines
schwachen Staates zu zeichnen, der nicht in der Lage ist, seine Bürger vor einer
vermeintlich überbordenden Kriminalität zu schützen. Die Bürger werden dazu
aufgerufen, im Sinne einer Bürgerwehr selbst für Sicherheit zu sorgen.
a) In welchem Zeitraum wurde die Kampagne durchgeführt?
Erste Aktivitäten sind seit dem Jahr 2018 zu verzeichnen. Nach einem
Abflauen der Aktionen wurde die Kampagne 2021 im Zuge einer Anschlagserie auf
rechtsextremistische Akteure und Szeneobjekte teils wieder reaktiviert und in
diesem Kontext umgestaltet.
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ziel der Kampagne
vor?
Ziel der Kampagne ist laut eigener Auskunft die Schaffung von einem „Ort, an
dem Deutsche Sicherheit finden können“, weiterhin die Überwindung des
vermeintlich schwachen Rechtsstaates. Damit verbunden sind der Aufbau eines
Netzwerks und die Schaffung von Anknüpfungspunkten auch an die
demokratische Mehrheitsgesellschaft. Die Kampagne soll dazu beitragen, sich selbst als
„Kümmerer vor Ort“ zu inszenieren und staatliche Strukturen verächtlich zu
machen. Nach der Umstrukturierung der Kampagne im Jahr 2021 dient die
linke Szene nunmehr verstärkt als Feindbild. Gleichzeitig stellt die Kampagne ein
niedrigschwelliges Kontaktangebot zur Rekrutierung neuer Mitglieder für die
Partei dar und ist für jedermann zugänglich.
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, zu wie vielen
Aktionen es im Rahmen dieser Kampagne insgesamt gekommen ist
(bitte nach Bundesland, Datum und Anzahl beteiligter Personen
aufschlüsseln)?
Aktionen der „Schutzzonen“-Kampagne ließen sich in zahlreichen Ländern wie
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen
feststellen. Wenngleich die Kampagne seitens der Initiatoren als großer Erfolg mit
einer immer größer werdenden Teilnehmerzahl inszeniert wird, finden sich online
meist nur kurze Videoaufnahmen oder vereinzelte Fotos anstatt realweltlicher
„Streif“-Aktionen.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die
Kampagne Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R war (bitte nach
Anzahl, Datum und beteiligten Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Im GETZ-R wurde im Zeitraum vom 5. Juli 2020 bis 5. Juli 2022 die
„Schutzzonen-Kampagne“ der NPD nicht thematisiert.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die sog. Schutzzonen-
Kampagne in Berlin vor?
Erkenntnissen der Bundesregierung nach soll der ehemalige stellvertretende
Landesvorsitzende der NPD Berlin Leiter der Berliner Kampagnengruppe sein.
Zuletzt war dieser 2020 in Berlin-Mitte für die „Schutzzonen“-Kampagne aktiv.
Daneben verteilte die gleiche Person 2018 mit anderen NPD-Mitgliedern im
Rahmen der „Schutzzonen“-Kampagne an einer Schule in Berlin-Hellersdorf
Taschenalarme. Weiterhin sind Aufnahmen bekannt, bei denen Mitglieder der
rechtsextremistischen Szene Berlins in Warnwesten der „Schutzzonen“-
Kampagne posieren.
a) In welchem Zeitraum wurde die Kampagne durchgeführt?
Erste Aktivitäten der „Schutzzonen“-Kampagne waren im Jahr 2018 zu
verzeichnen. Im Jahr 2020 fanden diese letztmalig in Berlin statt.
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ziel der Kampagne
vor?
Auf die Antwort zu Frage 5b wird verwiesen.
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Personen an dieser Kampagne beteiligt waren?
In der Regel fanden sich anlassbezogen bis zu fünf Personen aus dem Umfeld
der NPD zu einer Aktion zusammen.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die
Kampagne Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R war (bitte nach
Anzahl, Datum und beteiligten Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Im GETZ-R wurde im Zeitraum vom 5. Juli 2020 bis 5. Juli 2022 die
„Schutzzonen-Kampagne“ in Berlin nicht behandelt.
e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen Personen, die an der Kampagne beteiligt waren und
Personen bestehen, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen
Mitgliedschaft in der rechtsterroristischen Vereinigung AWDD ermittelt bzw.
ob gegebenenfalls Personenidentität besteht?
Der GBA führt gegen zehn Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen
des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung „AWDD“.
Bei vier Beschuldigten liegen Hinweise vor, dass diese an der sogenannten
„Schutzzonen-Kampagne“ in Berlin teilgenommen haben.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche rechte
Anschlagsserie in Berlin-Neukölln zwischen 2016 und 2019 vor?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann
Sicherheitsbehörden des Bundes erstmals von der Serie Kenntnis erlangt
haben?
Die Fragen 7 und 7a werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren hat eine Beauskunftung,
auch in eingestufter Form, zu unterbleiben, um Ermittlungsmaßnahmen nicht
zu erschweren oder zu vereiteln. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen
Belange im Einzelfall tritt hier das Informationsinteresse des Parlaments hinter
dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zurück. Es ist dem betroffenen
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung Rechnung zu tragen, welches sich aus dem
Rechtsstaatsprinzip ableitet und damit ebenfalls Verfassungsrang hat.
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Serie
seit dem 1. Januar 2016 Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R
war (bitte nach Anzahl, Datum sowie beteiligen Bundesbehörden
aufschlüsseln)?
Im GETZ-R wurde im Zeitraum 5. Juli 2020 bis 5. Juli 2022 die mutmaßliche
Anschlagsserie einmal, im Jahr 2020, thematisiert.
c) Haben Behörden des Bundes betreffend die Serie Informationen an
Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach
Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Der GBA hat sich mit Behörden des Landes Berlin ausgetauscht. Während
aktive Übermittlungen eigener Informationen unterblieben sind, hat der GBA im
Rahmen von Prüfvorgängen jeweils Erkenntnisse aus Landesverfahren
eingeholt. Von weiteren Auskünften zu Umständen und Einzelheiten der von den
Behörden des Landes Berlin übermittelten Informationen muss mit Blick auf die
bundesstaatliche Kompetenzverteilung abgesehen werden.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann
Sicherheitsbehörden des Bundes erstmals von den drei Hauptverdächtigen
der Serie Kenntnis erlangt haben?
e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Anschlagsserie und Mitgliedern bzw. ehemaligen
Mitgliedern der NPD bestehen?
f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Verbindungen zwischen der Anschlagsserie und Mitgliedern bzw. ehemaligen
Mitgliedern der AfD bestehen?
Die Fragen 7d bis 7f werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren hat eine Beauskunftung –
auch in eingestufter Form – zu unterbleiben. Diesbezüglich wird auf die
Begründung in der Antwort zu den Fragen 7 und 7a verwiesen.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche rechte
Anschlagsserie in Berlin zwischen 2009 und 2012 vor?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann
Sicherheitsbehörden des Bundes erstmals von der Serie Kenntnis erlangt
haben?
Die Fragen 8 und 8a werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
b) Haben Behörden des Bundes betreffend die Serie Informationen an
Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach
Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Der GBA hat sich mit Behörden des Landes Berlin ausgetauscht. Während
aktive Übermittlungen eigener Informationen unterblieben sind, hat der GBA im
Rahmen von Prüfvorgängen jeweils Erkenntnisse aus Landesverfahren
eingeholt.
Von weiteren Auskünften zu Umständen und Einzelheiten der von den
Behörden des Landes Berlin übermittelten Informationen muss mit Blick auf die
bundesstaatliche Kompetenzverteilung abgesehen werden.
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
rechtsextremistischen Gruppierungen an dieser Serie beteiligt gewesen sein
könnten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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