[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2916 –
Infrastruktur stärken, Netze ausbauen und Innovation fördern – Voraussetzungen
für den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die klimaneutrale Erzeugung von Wasserstoff gilt als zentrale Technologie für
das Gelingen der Energiewende. Vor allem bei der Langzeitspeicherung von
erneuerbarem Strom, der Dekarbonisierung von Teilen des Verkehrssektors,
insbesondere des Schwerlastverkehrs, sowie von schwer oder nicht
elektrifizierbaren Industrieprozessen, aber auch als Grundstoff in der chemischen
Industrie ist Wasserstoff nach Auffassung der Fragesteller von zentraler
Bedeutung für eine CO2-freie Wirtschaft. Der Ukraine-Krieg und die damit
verbundene Energiekrise geben der Debatte um den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft neuen Auftrieb. Denn neben den Vorteilen für das Klima werden
Wasserstofftechnologien einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit
leisten müssen. Der schnelle Hochlauf von Wasserstoff kann aber nur
gelingen, wenn unverzüglich eine leistungsstarke Infrastruktur geschaffen wird und
durch Skalierung große Mengen günstigen Wasserstoffs zur Verfügung gestellt
werden. Dafür ist es auch notwendig, unterschiedliche Erzeugungsarten für
klimaneutralen Wasserstoff parallel zu verfolgen und mit internationalen
Kooperationen voranzugehen.
1. Sieht die Bundesregierung angesichts der aktuellen geo- und
sicherheitspolitischen Entwicklungen, insbesondere aufgrund des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, die Notwendigkeit, den
Wasserstoffhochlauf in Deutschland stärker zu priorisieren?
Die Förderung des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland hatte bereits vor dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine eine hohe Priorität bei der
Bundesregierung, was sich im hohen Ambitionsniveau des Koalitionsvertrags (u. a.
Verdopplung der heimischen Elektrolyseziele auf zehn Gigawatt bis 2030)
widerspiegelt. Wasserstoff muss künftig aufgrund begrenzter
Erzeugungspotentiale in Deutschland zu rund 75 Prozent importiert werden. Die Diversifizierung
der deutschen Energieimporte kann mittelfristig einen wichtigen Beitrag
leisten, unabhängig von Importen aus Russland zu werden. Nach Einschätzung der
Bundesregierung wird der aktuelle Angriffskrieg auf die Ukraine verbunden
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3155
20. Wahlperiode 19.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 18. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mit der schrittweisen Beendigung der deutschen Energieimporte aus Russland
den Wasserstoffhochlauf in Deutschland und Europa zusätzlich beschleunigen.
2. Welche Auswirkungen hat die aktuelle geo- und sicherheitspolitische
Lage auf das strategische Zielbild der Bundesregierung für die
Wasserstoffwirtschaft in Deutschland?
Das strategische Zielbild der Bundesregierung sieht ein gut ausgebautes Netz
(„EU Hydrogen Backbone“) vor, bei dem der Wasserstofftransport in Europa
wesentlich per Pipeline erfolgen wird. Zudem fördert die Bundesregierung den
internationalen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und setzt dabei auf einen
breiten Ansatz mit Kooperationen in vielen Weltregionen. Daraus sollen
Wasserstoffimporte resultieren, die, zum Beispiel als Derivat, über größere
Distanzen per Schiff nach Deutschland transportiert werden. Die aktuelle geo- und
sicherheitspolitische Lage bestätigt diesen breiten, diversifizierten Ansatz.
3. Welche Auswirkungen hat die aktuelle geo- und sicherheitspolitische
Lage auf die Strategie der Bundesregierung für ihre internationalen
Aktivitäten und Kooperationen beim Wasserstoff?
Die aktuelle Lage unterstreicht die Dringlichkeit, unabhängig von fossilen
Brennstoffen zu werden, und führt daher zu einer Intensivierung und zu einer
Beschleunigung der internationalen Kooperationen bei Wasserstoff im Hinblick
auf den globalen Markthochlauf und künftige Lieferketten für Wasserstoff.
4. Wann (Monat, Jahr) plant die Bundesregierung, ein im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbartes
„ambitioniertes Update der nationalen Wasserstoffstrategie“ (vgl. ebd.,
S. 26) vorzulegen, und wie wird der Deutsche Bundestag dabei
eingebunden?
Wie werden die Bundesländer in die Fortschreibung der nationalen
Wasserstoffstrategie involviert?
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortschreibung der nationalen
Wasserstoffstrategie soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Arbeiten dazu
haben bereits begonnen. In einem Staatssekretärsausschuss der beteiligten
Ressorts sind am 7. Juli 2022 erste Eckpunkte für den Rahmen der Fortschreibung
gebilligt worden. Die Fortschreibung wird Ende des Jahres im Kabinett
beschlossen werden. Eine grundsätzliche Einbindung der Bundesländer erfolgt
über den Bund-Länder-Arbeitskreis Wasserstoff.
5. Wann soll die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
am 20. Mai 2022 angekündigte „Arbeitsgruppe LNG und Wasserstoff“
für „den Aufbau der bilateralen Handelsbeziehungen“ mit Katar
gegründet werden (vgl.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilunge
n/2022/05/20220520-deutschland-und-katar-unterzeichnen-energiepartne
rschaft.html)?
Die Arbeitsgruppen der Energiepartnerschaft wurden bereits im Rahmen der
Unterzeichnung etabliert. Erste Termine werden derzeit abgestimmt.
a) Welche Aufgaben soll die Arbeitsgruppe übernehmen, die bisher
nicht durch bestehende Strukturen, wie beispielsweise
Staatssekretärsausschuss, Ausschuss auf Abteilungsleiterebene sowie
Koordinierungskreis, abgedeckt sind?
Die Arbeitsgruppen dienen dem Austausch über die Förderung der Verwendung
von Wasserstoff, dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie der
Systemintegration dieser. Auch Fragen der Energieeffizienz werden betrachtet. Darüber
hinaus sollen durch Einbindung der Unternehmen konkrete Projekte beschleunigt
werden.
b) Mit welcher Personalstruktur soll die Arbeitsgruppe aufgestellt
werden (bitte nach Planstellen des einfachen, mittleren, gehobenen und
höheren Dienstes bzw. Äquivalent aufschlüsseln)?
Die Arbeitsgruppen werden im Rahmen der bestehenden Personalstruktur des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu Energie- und
Klimapartnerschaften, sowie der Fachabteilungen und jeweiligen Durchführer
aufgestellt.
c) Wo soll die Arbeitsgruppe angesiedelt werden, bzw. wie wird sie in
die bestehenden Strukturen integriert?
Die Arbeitsgruppen werden in Deutschland vom BMWK und den
Durchführern unterstützt. Vor Ort übernehmen die katarischen Partner und die
Außenhandelskammern (AHK) die Arbeit.
d) Sind solche Arbeitsgruppen auch für weitere Länder bzw.
internationale Partnerschaften und Kooperationen beim Wasserstoff geplant?
Die Struktur der Arbeitsgruppen gibt es auch in weiteren
Energiepartnerschaften der Bundesrepublik Deutschland. Die Struktur der Arbeitsgruppen orientiert
sich an den aktuellen Bedürfnissen und Wünschen der Partner. Derzeit ist eine
Partnerschaft zu Wasserstoff mit Kanada in Planung.
6. Mit welchen Erzeugungsmengen von klimaneutralem Wasserstoff in
Deutschland rechnet die Bundesregierung, und bis wann?
Welche Erzeugungsarten werden von der Bundesregierung verfolgt, und
welche werden ausgeschlossen, und warum?
Ziel ist es, Erzeugungskapazitäten von mindestens zehn Gigawatt grünen
Wasserstoffs in Deutschland bis zum Jahr 2030 und damit einen Beitrag zur
Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele zu leisten. Nach derzeitigem
technologischem Stand wird dieser Wasserstoff per Elektrolyse erzeugt werden.
Bei der Produktion und auf der Anwenderseite gibt es im Einklang mit der
aktuellen Fassung der Nationalen Wasserstoffstrategie Förderinstrumente, die zur
Erreichung der Klimaschutzziele ausschließlich grünen Wasserstoff
adressieren. Bei der Transportinfrastruktur wird nicht zwischen der Erzeugungsart des
Wasserstoffs differenziert.
7. Welche kurz-, mittel- und langfristige Strategie hinsichtlich der
verschiedenen Erzeugungsarten (sogenannte Farben von Wasserstoff) verfolgt die
Bundesregierung beim Aufbau von internationalen Handelsbeziehungen
sowie bei der Flankierung von Importen dieses Energieträgers nach
Deutschland?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der internationalen
Wasserstoffzusammenarbeit u. a. von H2Global, der Förderrichtlinie für internationale
Wasserstoffprojekte und H2-UPPP die Erzeugung und Einfuhr von grünem
Wasserstoff über nachhaltige Transportwege. Der grüne Wasserstoff soll dafür durch
Elektrolyse und mittels erneuerbarer elektrischer Energie gewonnen werden.
8. Welche bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode geschlossenen
Energiepartnerschaften und geplanten Infrastrukturvorhaben werden
dafür von der Bundesregierung aufgegriffen und ggf. modifiziert
umgesetzt?
Wasserstoff spielt in nahezu allen Energiepartnerschaften eine Rolle, häufig
wurden spezielle Arbeitsgruppen zu diesem Thema gegründet. Dabei werden
mit dem Partner auch die Fragen nach der Erzeugungsart diskutiert.
9. In welchen Ländern fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
Wasserstoffvorhaben oder plant dieses in den kommenden Jahren (bitte
die Vorhaben mit Finanzvolumen einzeln auflisten)?
Länder Vorhaben Finanzvolumen
Marokko Umsetzung der deutsch-marokkanischen
Wasserstoffallianz
88,5 Mio. Euro
Tunesien Umsetzung der deutsch-tunesischen
Wasserstoffallianz
31,0 Mio. Euro
Brasilien DKTI - Brasilianisch-Deutsche
Technologiepartnerschaft für Energiespeicherung –
Handlungsstrang 2: Grüner Wasserstoff
34,0 Mio. Euro
Südafrika Unterstützung Südafrikas beim Aufbau
einer grünen Wasserstoffwirtschaft
40,0 Mio. Euro
Algerien Wasserstoffkooperation mit Algerien 6,0 Mio. Euro
Maßnahmen in weiteren Ländern mit guten Voraussetzungen für die Produktion
von grünem und nachhaltigem Wasserstoff und seinen Derivaten werden
aktuell geprüft.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen
Kommission über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für
erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff (sogenanntes
Gasmarktpaket) im Hinblick auf die notwendige kurzfristige Realisierung einer
Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland, und wie gedenkt die
Bundesregierung, sich hierzu auf europäischer Ebene zu positionieren?
Mit den Vorschlägen der Kommission werden erstmals verbindliche
Regelungen zum Aufbau eines EU-weiten Wasserstoffmarktes geschaffen. Die
Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Regulierungsrahmen der
Beschleunigung des Markthochlaufs von grünem Wasserstoff dient. Der Vorschlag
der Kommission wird derzeit im Detail geprüft.
11. Was hält die Bundesregierung davon ab, bereits jetzt durch eine
entsprechende Novellierung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV) den erforderlichen Rechtsrahmen
für den Einsatz von Grünem Wasserstoff in Raffinerien zu schaffen
(
https://www.handelsblatt.com/politik/gruener-wasserstoff-china-rennt-d
eutschland-bremst-berlin-verschleppt-den-einstieg-in-die-wasserstoffwirt
schaft/28464784.html)?
Gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) müssen im
Jahr 2030 Mitgliedstaaten einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien
im Verkehr vorweisen. Dabei kann Wasserstoff, der in diesem Rahmen
gefördert wird, nur auf die Zielerfüllung des Mitgliedstaates angerechnet werden,
wenn entsprechende Kriterien eingehalten werden, die die Nachhaltigkeit
dieses Energieträgers sicherstellen sollen. Gemäß Artikel 27 Absatz 3
Unterabsatz 7 und Artikel 28 Absatz 5 der RED II hätte die Europäische Kommission
diese Kriterien spätestens bis zum 31. Dezember 2021 durch delegierte
Rechtsakte verabschieden müssen. Die Europäische Kommission hat nunmehr am
24. Mai 2022 entsprechende Entwürfe vorgelegt, die nach Aussage der
Kommission spätestens im vierten Quartal 2022 angenommen werden sollen. Die in
den delegierten Rechtsakten festgelegten Kriterien müssen in der 37.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV)
national umgesetzt werden. Erst wenn die delegierten Rechtsakte in finaler
Fassung vorliegen, ist eine Umsetzung ins nationale Recht möglich, da sonst
Rechtsunsicherheit bestünde. Eine nachträgliche Änderung könnte dazu führen,
dass Investitionen in Anlagen erfolgen, die den Kriterien nicht genügen (siehe
die Antwort zu Frage 11d).
a) Wie sieht der Zeitplan der Novellierung der 37. BlmSchV aus?
Da eine Novellierung der 37. BImSchV erst nach der Verabschiedung der
beiden delegierten Rechtsakte erfolgen kann, können gegenwärtig keine exakten
Aussagen zum Zeitplan gemacht werden. Der Änderungsprozess wird jedoch
unmittelbar nach Vorliegen der finalen Fassung der delegierten Rechtsakte
eingeleitet.
b) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen dabei zu
unterstützen, die nach Auffassung der Fragesteller durch die verschleppte
Novellierung der 37. BlmSchV verloren gegangene Zeit im
internationalen Wettbewerb wieder aufzuholen?
Durch die im letzten Jahr erfolgte und sehr ambitionierte Umsetzung der
RED II im Verkehrsbereich über die Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungsquote des BImSchG wird bis zum Ende des Jahrzehnts der Einsatz von
grünem Wasserstoff in Raffinerien in hohem Maße angereizt. Die Novellierung
der 37. BImSchV wurde im Übrigen nicht verschleppt, da die notwendige
Voraussetzung in Form der delegierten Rechtsakte, nicht wie in der RED II
vorgesehen, von der Europäischen Kommission geschaffen wurde.
c) Was unternimmt die Bundesregierung, um die dem o. g.
Medienbericht zufolge anstehende Verabschiedung von zwei delegierten
Rechtsakten durch die EU-Kommission zu beschleunigen?
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit der Europäischen
Kommission und arbeitet in den Arbeitsgruppen auf Ebene der Europäischen Union
(EU) aktiv an Detailelementen der delegierten Rechtsakte mit. Auch hat die
Bundesregierung stets, auch in schriftlichen Stellungnahmen, die
Notwendigkeit einer zeitnahen Verabschiedung der delegierten Rechtsakte angemahnt. Zu
den aktuellen Entwürfen der delegierten Rechtsakte hat die Bundesregierung
eine Kommentierung an die Europäische Kommission übermittelt.
d) Wie begründet die Bundesregierung die in der o. g. Berichterstattung
dargelegte Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dass es für
eine Novellierung der 37. BlmSchV im Vorfeld der Verabschiedung
zweier Rechtsakte durch die EU-Kommission bedarf?
Aus Sicht der Bundesregierung würde es den Vollzug behindern und zu
rechtlichen Unsicherheiten führen, wenn in einem nationalen Alleingang vorab
kurzfristig nationale Kriterien festgelegt würden, die wenige Monate später
aufgrund EU-weit einheitlicher Vorgaben geändert, ergänzt oder gestrichen werden
müssten. Nationale Kriterien, die von EU-Vorgaben abweichen, behindern
zudem den grenzüberschreitenden Handel mit grünem Wasserstoff und können zu
gestrandeten Investitionen führen.
e) Wie und auf welcher Ebene setzt sich das Bundesministerium für
Bildung und Forschung für eine zeitnahe Umsetzung einer
entsprechenden Novellierung der 37. BlmSchV innerhalb der Bundesregierung
und auf europäischer Ebene ein?
Für die 37. BImSchV ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
12. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Aufbau von hafenbezogenen
Infrastrukturen für Importe von klimaneutralem Wasserstoff und seinen
Derivaten sowie für die Versorgung von Schiffen mit klimaneutralen
Treibstoffen in den Bundesländern zu unterstützen, und wenn ja, welche
konkrete Flankierungsmaßnahmen sind in Planung bzw. werden bereits
umgesetzt?
Der Aufbau von hafenbezogener Infrastruktur für Importe von klimaneutralem
Wasserstoff ist notwendig. Erste Gespräche mit Unternehmen dazu sind erfolgt.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Importstrategie für Wasserstoff
und seine Derivate. Auch diese soll bis zum Jahresende vorliegen. Im Rahmen
dieser Importstrategie wird auch die Notwendigkeit für Förderung von schiffs-
und hafenbasierter Import- und Versorgungsinfrastruktur für klimaneutrale
Energieträger geprüft.
Im Rahmen der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) laufen beispielsweise bereits entsprechende Vorhaben
innerhalb des Wasserstoff-Leitprojekts TransHyDE und des Projekts hyBit.
Weitere Vorhaben sind in Planung.
13. Wann plant die Bundesregierung, die Planungs- und
Genehmigungsverfahren „für eine schnellere Planung und Realisierung von […]
Wasserstoffnetzen“ zu beschleunigen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 60)?
Die Bundesregierung prüft derzeit Maßnahmen zur Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine schnellere Realisierung von
Wasserstoffnetzen.
14. Welche „absurden Hürden“ verhindern aus Sicht der Bundesregierung
„sinnvolle Entwicklungen“ beim Wasserstoff in Deutschland, und was
unternimmt die Bundesregierung, um diese Hindernisse für den Hochlauf
der Wasserstoffwirtschaft zu beseitigen (vgl. Aussagen des ehemaligen
parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Krischer beim Handelsblatt
Wasserstoff-Gipfel am 8. Juni 2022,
https://www.handelsblatt.com/unter
nehmen/energie/handelsblatt-wasserstoff-gipfel-wir-muessen-deutlich-sc
hneller-vorankommen-industrie-klagt-ueber-huerden-fuer-wasserstoff-in
vestitionen/28406978.html?utm_source=nl&utm_medium=email&utm_c
ampaign=hb-morningbriefing&utm_content=10062022, bitte nach
Hürden bei Ausschreibungen, Planung, Gerichtsverfahren, steuerlichen
Vorgaben, europäischen Vorgaben, ökonomischen Auswirkungen,
technischen Hürden und sonstigen Hindernissen differenzieren)?
Der Wasserstoffhochlauf ist mit großen Hürden verbunden. Diese Hürden sind
vor allem darauf zurückzuführen, dass die Wertschöpfungskette für grünen und
nachhaltigen Wasserstoff in allen „Gliedern“ der Kette vollständig neu
aufzubauen ist. Dies betrifft die Anlagenherstellung, die Erzeugung des
Wasserstoffes (sowie den Ausbau der für die Elektrolyse benötigten Mengen erneuerbaren
Stroms im In- und Ausland), die Infrastruktur zum Transport und Speicherung
des Wasserstoffes sowie die Technologien auf der Anwendungsseite, die zur
Umstellung der bisherigen Produktionsprozesse auf den Einsatz von
Wasserstoff notwendig werden. Hinzu kommt, dass dieser Aufbau der
Wertschöpfungsketten vielfach nicht isoliert voneinander erfolgen kann. Vielmehr bedarf
es eines hohen Maßes an enger Koordination einerseits zwischen den
Wasserstoffnachfragern und -erzeugern sowie andererseits auch jeweils mit der
Transportinfrastruktur. Ebenso bedarf es einer Koordinierung auf der europäischen
und internationalen Ebene, um die Importe von Wasserstoff und seiner Derivate
sowie die Import- und Transportinfrastruktur voranzubringen und darüber
hinaus einen Rechtsrahmen für den Hochlauf von Wasserstoff und seinen
Derivaten als Kraftstoff im Luft- und Seeverkehr zu schaffen. Die Bundesregierung
hat diese und weitere Herausforderungen für die erste Phase des
Markthochlaufs bereits in der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) vom Juni 2020
beschrieben. Die NWS enthält zudem einen Aktionsplan zum Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft, der auch Maßnahmen zum Abbau von Hemmnissen umfasst.
Welche Fortschritte hier bereits erzielt werden konnten, wird im
Fortschrittsbericht zur NWS vom Juni 2022 beschrieben.
15. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Netzentwicklungsplan
Gas 2022 bis 2032 veröffentlicht werden?
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas 2022
bis 2032 durch die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB
Gas) ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Ein Zwischenstand zum NEP Gas
2022 bis 2023 wurde am 6. Juli 2022 durch die FNB Gas e. V. veröffentlicht.
16. Welche Auswirkungen haben die durch die aktuelle geo- und
sicherheitspolitische Lage eingetretenen signifikanten Änderungen der
gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland auf die derzeit im
Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas 2022 bis 2032 laufende
Modellierung des Wasserstoffnetzes?
a) Rechnet die Bundesregierung mit steigenden Transportbedarfen für
den Wasserstoff in Deutschland bis 2032?
c) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die für die Zeitpunkte
2027 und 2032 ermittelten erforderlichen Umstellungen und
Netzausbauprojekte für Wasserstoff vorzuverlegen?
d) Welche Auswirkungen kann nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ertüchtigung des deutschen Gasnetzes für den sogenannten Reverse
Flow auf die Vorbereitungen der Netzinfrastruktur für den
Wasserstoffhochlauf haben?
Die Fragen 16, 16a, 16c und 16d werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022 bis 2032 ermittelte Wasserstoffnetz
der FNB Gas beruht auf den abgefragten Bedarfen mit Absichtserklärung, den
Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020 bis 2030, den
Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller
Wasserstoffnetzbetreibern sowie auf vorhandenen parallelen Leitungssystemen im
Fernleitungsnetz. Auf dieser Basis erfolgte die Prüfung, welche Trassen geeignet sind,
um ein Wasserstoffnetz aufzubauen. Anhand der Trassen können Annahmen
über Neubau und Umstellungen von Leitungen getroffen werden. Zielnetze für
2027 und 2032 sind ausgewiesen. Die Planung und Realisierung des
Wasserstoffnetzes erfolgt seitens der zukünftigen Wasserstoffnetzbetreiber in enger
Abstimmung mit den potentiellen Transportkunden. So können mitunter auch
vorzeitig erforderliche Transportbedarfe identifiziert und in den Planungen
implementiert werden.
Die Ergebnisse der Abfrage der Fernleitungsnetzbetreiber nach Erzeugung und
Bedarfen für Wasserstoff, die mit Absichtserklärungen untermauert wurden,
zeigen einen deutlich gestiegenen Transportbedarf von Wasserstoff in
Deutschland. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass ein Teil der russischen Gasmengen
durch den Einsatz von Wasserstoff substituiert wird.
Die Fernleitungsnetzbetreiber prüfen in Abstimmung mit der
Bundesnetzagentur derzeit diverse Optionen, die Gasversorgung Deutschlands mit weniger
russischem Gas bzw. gänzlich ohne Gas aus Russland sicherzustellen. Bei diesen
Optionen steht eine an die neuen Rahmenbedingungen angepasste, veränderte
Nutzung des vorhandenen Gasnetzes im Vordergrund.
Dabei wird auch die veränderte Flusssituation (Reverse Flow) und die
Auswirkung auf das Erdgasnetz geprüft, um mittelfristig die Substitution und damit
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Erst wenn es dazu fundierte
Erkenntnisse gibt, können Aussagen getroffen werden, inwieweit bestehende
Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgestellt werden können.
Perspektivisch könnten die vermeintlich anstehenden Maßnahmen im Erdgasnetz
sogar den zukünftigen Bedarf an Wasserstofftransport unterstützen, da bei
zukünftigem Rückgang von Erdgasbedarfen Leitungen für den Transport von
Wasserstoff umgestellt werden können. Auch die anvisierte verbesserte
Importsituation für Erdgas könnte zukünftig für Wasserstoff genutzt werden
(vorgesehene Nutzung der neuen Flüssigerdgas-[LNG-]Terminals perspektivisch für
erneuerbare Gase, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 18a).
b) Plant die Bundesregierung, die verlässlichen (Gas-)
Handelsbeziehungen mit Norwegen auch mit Blick auf Wasserstoff mit Nachdruck
weiterzuentwickeln und ist sie bereit, sich dafür auch zeitnah
„blauem Wasserstoff“ mit in Norwegen verfügbaren CCS (Carbon Dioxide
Capture and Storage)-Optionen zu öffnen?
Die Bundesregierung hat bereits damit begonnen, die (Gas-)
Handelsbeziehungen mit Norwegen auch mit Blick auf Wasserstoff mit Nachdruck
weiterzuentwickeln. Inwieweit die Option von „blauem Wasserstoff“ eine Rolle spielen
wird, befindet sich derzeit in Klärung.
e) Welche Auswirkungen auf die Investitionen in moderne H2-ready-
KWK (Kraft-Wärme-Kopplungs)-Anlagen erwartet die
Bundesregierung im Zusammenhang mit den Regelungen des
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes?
Die Bundesregierung sieht aktuell keine Änderung des Investitionsumfeldes für
moderne H2-ready-KWK-Anlagen aufgrund des
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes, da die betreffenden vorrübergehenden Krisenmaßnahmen keine
grundlegenden Änderungen des langfristig orientierten Investitionsumfeldes
bedeuten.
17. Welche konkreten Maßnahmen und bis wann plant die Bundesregierung,
um die für die Schaffung der Wasserstoffinfrastruktur erforderlichen
Bau- und Planungskapazitäten rechtzeitig und bedarfsgerecht zu sichern
bzw. zu schaffen?
Die Schaffung der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland ist
privatwirtschaftlich organisiert; die Bundesregierung setzt die Rahmenbedingungen und fördert
bestimmte Projekte, zum Beispiel die sogenannten IPCEI-Wasserstoff-Projekte
(Important Project of Common European Interest). Dabei handelt es sich um
transnationale Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die mittels
staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung
und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leisten.
Die Umsetzung der Vorhaben erfolgt durch die geförderten Unternehmen. Bei
Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen wird den Unternehmen dabei auf
Antrag auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt, der es diesen erlaubt,
frühzeitig mit den erforderlichen Planungsarbeiten zu beginnen.
Hinsichtlich der Netze und Speicher wird der Großteil der
Wasserstoffinfrastruktur durch Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen und -speichern
sowie zeitlich gestreckt erfolgen. Insofern geht die Bundesregierung hier von
ausreichenden Bau- und Planungskapazitäten aus.
Angebot und Nachfrage nach Bau- und Planungskapazitäten für Elektrolyseure
entwickeln sich aktuell sehr dynamisch; diese Entwicklung und die Auslastung
der Kapazitäten wird die Bundesregierung genau beobachten.
18. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um eine verlässliche und
effiziente Versorgung von industriellen Verbrauchszentren in
Süddeutschland mit Wasserstoff zu gewährleisten?
a) Bis wann soll aus Sicht der Bundesregierung Süddeutschland an ein
nationales und europäisches Wasserstoffnetz angeschlossen werden?
b) Mit welchen europäischen und nichteuropäischen Ländern sowie
Industrien werden Gespräche zum notwendigen Ausbau der
Wasserstoffnetze geführt bzw. geplant?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Zunächst ist es Aufgabe der Unternehmen, ihren Bedarf an Wasserstoff zu
decken. Wie in der Antwort zu Frage 17 erläutert, können sie für bestimmte
Projekte eine staatliche Förderung beantragen.
Dennoch kommt der Bundesregierung eine besondere Rolle zu, was den
Aufbau der künftigen Netze, Speicher und Importterminals für Wasserstoff betrifft.
Daher sieht § 112b des Energiewirtschaftsgesetzes vor, dass das BMWK bis
zum 31. Dezember 2022 ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen
Wasserstoffnetzes veröffentlicht. Das Konzept soll im Lichte sich entwickelnder
unionsrechtlicher Grundlagen vor dem Hintergrund des Ziels einer Anpassung
des regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung
der Gas- und der Wasserstoffnetze Überlegungen zu einer Transformation von
Gasnetzen zu Wasserstoffnetzen einschließlich einer schrittweise integrierten
Systemplanung beinhalten. Hierbei wird das BMWK insbesondere den Bericht
zum aktuellen Ausbaustand des Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer
zukünftigen Netzplanung Wasserstoff mit dem Zieljahr 2035 berücksichtigen,
den die Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur erstmals und
spätestens zum 1. September 2022 vorzulegen haben.
Bei der Errichtung der stationären, landseitigen LNG-Terminals gibt die
Bundesregierung vor, dass diese Terminals später, statt mit Erdgas, mit
klimaneutralen Energieträgern wie etwa Derivaten von grünem Wasserstoff (z. B.
Ammoniak oder Methanol), weitergenutzt werden zu können. Deshalb ist der Betrieb
der nach dem LNG Beschleunigungsgesetz genehmigten Terminals mit
fossilem Gas zwingend bis zum 31. Dezember 2043 zu befristen. Ein Weiterbetrieb
nach dem 31. Dezember 2043 ist nur mit klimaneutralem Wasserstoff und
Derivaten hiervon zulässig.
Konkret zu Frage 18b:
Gespräche zum Auf- und Ausbau von Wasserstoffnetzen laufen mit
europäischen Ländern über die Europäische Kommission, in diversen multilateralen
Foren (wie z. B. im Pentalateralen Energieforum mit Deutschland, Frankreich,
Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz) sowie in bilateralen
Wasserstoff-Kooperationen der Bundesregierung mit Norwegen, den
Niederlanden und Dänemark. Da die Netze in Deutschland anders als in vielen
Partnerländern privatisiert sind, sind auch deutsche Netzbetreiber involviert.
Bei den Kooperationen mit Nicht-EU-Ländern sind die Diskussionen am
Konkretesten mit Algerien und waren dies vor dem Krieg mit der Ukraine. Auch
mit Marokko, Tunesien und Saudi-Arabien laufen perspektivische Gespräche
über Wasserstoff-Pipelines (im Falle von Saudi-Arabien über Ägypten in die
EU, Zeithorizont 2035 bis 2045).
19. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die bestehenden
Gasverteilnetze für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in
Deutschland?
a) Welcher Anteil der Industrie und Gewerbe wird nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell über Gasverteilernetze versorgt?
Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der überwiegende Teil der Industrie-
und Gewerbekunden über das Gasverteilnetz versorgt wird. Nur wenige
Industriekunden dürften an das Fernleitungsnetz angeschlossen sein.
b) Mit welchem Bedarf an Wasserstoff rechnet die Bundesregierung in
Wirtschaftssektoren, in denen eine direkte Elektrifizierung der
Prozesse und Verfahren nur schwer oder gar nicht möglich ist?
Aktuelle Zahlen für künftige Bedarfe an Wasserstoff werden derzeit für die
neuen Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in
Deutschland errechnet. Diese Zahlen werden in wenigen Wochen vorliegen und
dann veröffentlicht.
c) Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung die über Gasverteilnetze
angeschlossenen, schwer oder nicht elektrifizierbaren
Wirtschaftssektoren zukünftig mit Wasserstoff versorgt werden, wenn
Gasverteilnetze, wie vom Staatssekretär im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Patrick Graichen gefordert, zurückgebaut
werden (vgl.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus238901851/Bundesr
egierung-will-deutsches-Gasnetz-schrittweise-aufloesen.html)?
Auch aus Sicht der Bundesregierung wird Wasserstoff in den Bereichen zum
Einsatz kommen, in denen fossiles Erdgas nicht durch Energieeffizienz und
Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden kann. Dies trifft insbesondere
in der Industrie zu. Hierfür wird ein Teil der Gasnetze für das künftige
Wasserstoffnetz weiterhin gebraucht werden und deswegen sollte zeitnah die
Umrüstung geplant werden. Ein Teil der Gasnetze wird aber aufgrund steigender
Kosten und einem sinkenden Abnahmevolumen voraussichtlich nicht wirtschaftlich
als Wasserstoffnetz betreibbar sein. Dies gilt insbesondere für Gasverteilnetze,
die heute primär zur Wärmeversorgung in weniger stark besiedelten
Wohngebieten zum Einsatz kommen.
20. Steht die Bundesregierung weiterhin zu der im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten
Aussage, „den Einsatz von Wasserstoff nicht auf bestimmte Anwendungsfelder
[zu] begrenzen (vgl. ebd., S. 26)?
Die Linie der NWS von 2020 ist es, den Einsatz von Wasserstoff nicht auf
bestimmte Anwendungsfelder zu begrenzen. Die aktuelle Fortschreibung ist noch
in Arbeit, daher können hier keine Ergebnisse vorweggenommen werden. Die
überarbeitete NWS soll auch Ziele und Grundlinien der jetzigen
Bundesregierung zum Einsatz von Wasserstoff in verschiedenen Sektoren enthalten.
a) Wenn ja, aus welchem Grund schließt die Bundesregierung mit der
Aufforderung der Stadtwerke, mit den Planungen für den „Rückbau
der Gasverteilnetze“ zu beginnen (vgl.
https://www.welt.de/wirtschaf
t/plus238901851/Bundesregierung-will-deutsches-Gasnetz-schrittwei
se-aufloesen.html), den Einsatz vom Wasserstoff in Kraftwerken, die
über Verteilnetze versorgt werden, aus?
b) Wenn ja, auf Basis welcher wissenschaftlicher Berechnungen und
Prognosen schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz den Betrieb einzelner Heizungen mit Wasserstoff als
„Träumerei“ aus (vgl.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus23890185
1/Bundesregierung-will-deutsches-Gasnetz-schrittweise-aufloese
n.html)?
Die Fragen 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 19c verwiesen.
21. Welche zusätzlichen Förderprogramme sind nach Ansicht der
Bundesregierung denkbar,
a) um insbesondere kleine Kooperationsprojekte zwischen Mittelstand
und angewandter Forschung in Bezug auf die Möglichkeiten der
Wasserstofftechnologie in der Fläche zu fördern,
Mit dem aktuellen Energieforschungsprogramm der Bundesregierung
„Innovationen für die Energiewende“ und den zugehörigen Förderbekanntmachungen
werden die Leitlinien der Energieforschungsförderung festgelegt. Auf dieser
Grundlage fördert die Bundesregierung Kooperationsprojekte im Rahmen der
anwendungsorientierten Grundlagenforschung und der angewandten
Energieforschung, um die Entwicklung in strategisch wichtigen Bereichen zu
verstärken. Bei der Auswahl von Kooperationsprojekten werden Konsortien unter
Beteiligung kleiner oder mittlerer Unternehmen bevorzugt berücksichtigt.
Weiterhin finden auch Wasserstofftechnologien eine besondere Berücksichtigung.
Insofern besteht bereits ein förderpolitischer Rahmen, um Kooperationsprojekte
mit Bezug zu Wasserstofftechnologien und unter Beteiligung von kleinen und
mittleren Unternehmen auch künftig in der Förderpraxis zu berücksichtigen.
Ergänzend und vertiefend können Vorhaben mit bestimmten Schwerpunkten
innerhalb der bestehenden Programmatik durch einzelne Förderaufrufe verstärkt
zur Durchführung ermutigt werden. Beispielsweise wurden mit den
Förderaufrufen „Ideenwettbewerb Wasserstoffrepublik Deutschland“ und
„Technologieoffensive Wasserstoff“ Verbundprojekte zu Forschungsthemen im Bereich
der Erzeugung, des Transports, der Speicherung, der Nutzung und
Weiterverwendung des Energieträgers Wasserstoff angereizt.
Ziel des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologien 2016 bis 2026 (NIP) ist die wettbewerbsfähige Etablierung von
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor. Gefördert
werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in
Sonderanwendungen. Die Förderung von Forschung und Entwicklung
konzentriert sich dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und
Marktvorbereitung. Im Rahmen des NIP ist daher auch die Förderung von
Kooperationsprojekten zwischen Mittelstand und angewandter Forschung möglich.
Projektskizzen können kontinuierlich eingereicht werden; in regelmäßigen
Skizzenauswahlrunden werden die Projekte priorisiert.
b) die speziell mittelständischen Unternehmen der Zulieferindustrie,
deren Geschäftsfelder sich durch die Transformation der
Automobilwirtschaft verändern, bei der Suche nach neuen Geschäftsfeldern im
Zusammenhang mit Anwendungsfeldern der Wasserstofftechnologie
und dem Wissenstransfer hin zur Fertigung von Komponenten für die
Wasserstofftechnologie unterstützen?
Mit den Programmen „Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und -
zulieferer“ und dem „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ gibt es bereits
Programme, die insbesondere die Förderung kleiner und mittelständischer
Automobilzulieferer in der Transformation im Blick haben. Dabei wird auch ein
Schwerpunkt auf den Wissenstransfer gelegt. Die Förderung kann dabei auch
Zukunftsinvestitionen in Wasserstofftechnologien umfassen. Die Programme
werden voraussichtlich in 2024/2025 evaluiert und auf Basis der Evaluation
werden Schlüsse für zukünftige Förderbedarfe gezogen. Zudem führt die
Bundesregierung kontinuierliche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
Automobilindustrie.
Der Transformationsprozess der Fahrzeughersteller sowie deren
Zuliefererindustrie über alle Verkehrsträger hinweg soll durch das geplante Innovations-
und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ) weiter vorangetrieben werden.
Durch die Bereitstellung von Infrastruktur, Prüf- und pränormativen
Angeboten, Aus- und Weiterbildungen sowie Vernetzungsaktivitäten soll ein
wesentlicher Beitrag zum Hochlauf von Brennstoffzellenanwendungen und zum
Transformationsprozess der Industriezweige im Mobilitätsbereich (von der
Straßenanwendung bis zur Luftfahrt) geleistet werden. Ziel ist dabei die Unterstützung
von v. a. kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Positionierung als
Leitanbieter für Wasserstofftechnologien im internationalen Wettbewerb. Für
die Umsetzung wurden die vier Standorte Chemnitz, Pfeffenhausen, Duisburg
sowie ein norddeutsches Cluster mit Bremen/Bremerhaven, Stade und
Hamburg ausgewählt. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bis Mai 2022 für
das bundesweite ITZ ein komplementäres Gesamtkonzept entwickelt, mit dem
nun die Umsetzungsphase beginnen kann.
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ISSN 0722-8333]