[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2937 –
Umsetzung der EU-Antisemitismusstrategie in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Antisemitismus stellt nicht nur eine Gefahr für jüdische Gemeinschaften und
jüdisches Leben dar, sondern auch für eine offene und vielfältige Gesellschaft,
für die Demokratie und die europäische Lebensweise. Mit der im Oktober
2021 vorgelegten „Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur
Förderung jüdischen Lebens (2021 bis 2030)“ verpflichtet sich die EU-
Kommission daher dazu, jüdisches Leben in Europa und weltweit auch
künftig zu fördern. Die Strategie der EU-Kommission umfasst drei Säulen
(Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, Schutz und
Förderung jüdischen Lebens in der EU sowie Bildung, Forschung und das
Gedenken an den Holocaust) und zielt auch darauf ab, die EU an der Spitze des
weltweiten Kampfes gegen Antisemitismus zu positionieren. Die entsprechenden
nationalen Strategien sollen bis Ende 2022 festgelegt sein und werden dann
von der EU-Kommission bis Ende 2023 überarbeitet. Die Kommission wird
2024 und 2029 umfassende Umsetzungsberichte veröffentlichen.
Die Forderungen des Deutschen Bundestages in seinem Beschluss vom 18.
Januar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/444), u. a. gemeinsam mit den anderen
Mitgliedstaaten der EU und den Institutionen der Europäischen Union auf
europäischer Ebene wirksame Maßnahmen gegen den Antisemitismus zu
entwickeln und umzusetzen, decken sich mit dem Ansatz der EU-Kommission,
mithilfe einer Strategie den Antisemitismus EU-weit noch strukturierter zu
bekämpfen. Sie korrespondieren zudem mit den Handlungsempfehlungen des
„Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“, die dieser dem Deutschen
Bundestag 2017 vorgelegt hatte und die sich an Bund und Länder, an
zivilgesellschaftliche Organisationen, an Religionsgemeinschaften sowie die Parteien
und auch Medien richten und die eine Vielzahl von Handlungsfeldern
betreffen, auf denen laut Empfehlung der Experten Maßnahmen gegen
Antisemitismus ergriffen bzw. verstärkt werden sollten.
Deutschland trägt eine besondere Verantwortung, den Judenhass an den
Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern zu erkennen, zu
benennen und zu bekämpfen. Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt ausdrücklich
die EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung
jüdischen Lebens und misst deren konsequenter Umsetzung in Deutschland
zentrale Bedeutung bei: Es geht um lebendige Erinnerung an den Holocaust auch
nach dem Tod der letzten Shoah-Überlebenden, notwendige gesetzliche und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3156
20. Wahlperiode 22.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 19. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
organisatorische Maßnahmen aller staatlichen Ebenen gegen Antisemitismus
sowie die Bereitstellung ausreichender Mittel für deren Umsetzung.
1. Welchen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der EU-
Antisemitismusstrategie hat die Bundesregierung?
Wie sind der Stand und der Zeitplan für eine nationale Strategie gegen
Antisemitismus und für jüdisches Leben?
Die EU-Kommission legte am 5. Oktober 2021 ihre erste Strategie der EU zur
Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021
bis 2030) vor. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis Ende des
Jahres 2022 nationale Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus vorzulegen.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer ressortübergreifenden Nationalen
Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, die anschlussfähig
sein soll an die EU-Strategie und innerhalb der gesetzten Frist im dritten
Quartal 2022 vorgelegt werden soll.
Mit der Strategie soll die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von
Antisemitismus sowie die Förderung jüdischen Lebens als politikfeld- und
ebenenübergreifende Querschnittsaufgabe in einem ganzheitlichen und vernetzten
Ansatz konzipiert werden. Ziel ist die Erstellung einer kompakten und von
einzelnen Maßnahmen abstrahierenden Strategie, die auch die
Betroffenenperspektive systematisch einbezieht.
Die Nationale Strategie soll die relevanten Handlungsfelder und deren
Verbindungen abbilden, Schnittstellen zwischen politischen Ebenen und Akteuren
identifizieren und eine kontinuierliche Überprüfung bestehender Politiken und
Bekämpfungsansätze ermöglichen. Die Erarbeitung und damit verbundene
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauern an.
2. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Umsetzung in einem
Nationalen Aktionsplan für zwingend erforderlich?
Gibt es dabei eine Priorisierung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Ein Aktionsplan ist derzeit nicht Gegenstand der Abstimmungen.
Bezüglich Priorisierungen und bereits umgesetzter Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der Antisemitismusbekämpfung wird auf den Bericht der
Bundesregierung über den Umsetzungsstand und die Bewertung der
Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus vom
2. September 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/22389 sowie den
Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus vom 12. Mai 2021 verwiesen.
3. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung dabei, und wurde
hierfür haushalterisch Vorsorge getroffen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Plant die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung der nationalen
Strategie regelmäßige Evaluierungsberichte an den Bundestag?
Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2018
„Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ auf Bundestagsdrucksache 19/444 die
Bundesregierung aufgefordert, ihm über den Umsetzungsstand und die
Bewertung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises
Antisemitismus zu berichten sowie dem Deutschen Bundestag in Zukunft alle vier
Jahre einen Bericht über den Stand der Bekämpfung von Antisemitismus in
Deutschland vorzulegen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Deutschen
Bundestag u. a. im Rahmen dieser Berichtspflicht auch über die Umsetzung der
Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben zu
informieren.
5. Plant die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung einer nationalen
Strategie gegen Antisemitismus die Gründung einer Plattform zur laufenden
gesamtgesellschaftlichen Abstimmung, um regelmäßig zwischen Bund,
Ländern, Gemeinden, Körperschaften, zivilgesellschaftlichen
Institutionen und NGOs, Sport- und Jugendorganisationen, Kirchen und
Religionsgesellschaften sowie weiteren Einrichtungen aktuelle Entwicklungen
zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen?
Mit der am 5. Oktober 2021 vorgelegten Strategie der EU zur Bekämpfung von
Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021 bis 2030) hat die
EU Kommission eine permanente Arbeitsgruppe etabliert, in der die
Mitgliedstaaten, Vertreterinnen und Vertreter aus den jüdischen Gemeinschaften und
relevanten Stellen regelmäßig zusammenkommen, um aktuelle Entwicklungen
und Arbeitsfortschritte zu besprechen. Die Bundesregierung nimmt an diesen
Sitzungen regelmäßig aktiv teil.
Ein institutionalisierter Austausch zwischen Bund und Ländern zu Fragen der
Antisemitismusbekämpfung und jüdischem Leben ist seit Juni 2019 durch die
Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus
und zum Schutz jüdischen Lebens (BLK) sichergestellt. Dabei hat sich gezeigt,
dass der regelmäßige Austausch, gemeinsame Beschlüsse und ein
kontinuierlicher Wissenstransfer die Antisemitismusbekämpfung von Bund und Ländern
verzahnen und fördern. Der Bund wird in der BLK durch den Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus vertreten. Er teilt sich den Vorsitz mit dem oder der
Beauftragten aus dem Bundesland, das der MPK jeweils vorsitzt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und
den Kampf gegen Antisemitismus prüft derzeit, inwieweit über die BLK hinaus
weitere Austauschformate mit unterschiedlichen staatlichen Stellen sowie
jüdischen und anderen zivilgesellschaftlicher Akteuren, wie in der Frage skizziert,
etabliert werden können. Ein zentrales Thema ist dabei die systematische
Einbeziehung der Betroffenenperspektive auf allen Ebenen.
Die Umsetzung dieser und anderer Vorhaben ist letztlich auch abhängig
insbesondere von der personellen Ausstattung des Beauftragten der Bundesregierung
für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
6. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine Verstärkung
der Koordination zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren aus
dem Bereich der Antisemitismusaufklärung und
Antisemitismusprävention im Schulbereich, um möglichst viele Schulen und Jugendliche
erreichen zu können?
Das Handlungsfeld Umgang mit Antisemitismus an Schulen liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und der Zentralrat
der Juden in Deutschland (ZdJ) haben gemeinsam mit der BLK im Juni 2021
Empfehlungen zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule herausgegeben.
Die Leitlinie gibt Orientierung und zeigt Maßnahmen der Prävention und
Intervention auf. Wichtige Punkte sind das Erkennen und Benennen der
verschiedenen Formen von Antisemitismus sowie konsequentes Reagieren; die
Anwendung der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust
Remembrance Alliance (IHRA), schulart- und fächerübergreifende Fort- und
Weiterbildung sowie die Förderung von Begegnungsprojekten. Zu den
Empfehlungen gehört u. a. auch, darauf hinzuwirken, den in den Ländern für die
Genehmigung und die Auswahl von Schulbüchern und anderen Bildungsmedien
zuständigen Personenkreis dafür zu sensibilisieren, dass Antisemitismus darin
fächerübergreifend thematisiert und zugleich auch nicht reproduziert oder
verstärkt wird.
Am 22. Juni 2022 fand in der Landesvertretung des Freistaats Bayern beim
Bund eine gemeinsame Fachtagung der BLK, KMK und des ZdJ zu den
Herausforderungen bei der Umsetzung der gemeinsamen Empfehlung statt, bei der
sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und
Politik austauschten und das Eintreten gegen Antisemitismus als integraler
Bildungsauftrag herausgestellt wurde.
Im Präventionsprogramm „Respekt Coaches“ des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeiten die Akteure im Bereich
der Prävention bereits eng mit den Ländern und Schulen zusammen. Das
Vorhaben ist phänomenübergreifend angelegt und richtet sich mit
unterschiedlichen Angeboten gegen jede Form von Extremismus, Rassismus und
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Beim Ausbau des Programms im Jahr 2021,
im Zuge dessen neue Personalstellen und Standorte geschaffen wurden, fand
eine intensive Abstimmung mit den Bundesländern statt.
7. Ob und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Durchführung von
Werte- und Orientierungskursen für Asylbewerber und subsidiär
Schutzberechtigte, welche sich auch mit dem Abbau antisemitischer Vorurteile
beschäftigen?
Der Orientierungskurs ist Teil des Integrationskurses. Subsidiär
Schutzberechtigte haben einen Anspruch auf Teilnahme. Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist
(gute Bleibeperspektive), können auf Antrag zur Teilnahme am
Integrationskurs zugelassen werden. Geplant ist eine Öffnung des Integrationskurses für
alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Der Orientierungskurs umfasst
100 Unterrichtseinheiten. Ziel des Orientierungskurses ist die Vermittlung von
Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der
Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen
Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der
Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
Um Asylbewerberinnen und Asylbewerber dabei zu unterstützen, sich in
Deutschland zurechtzufinden, fördert das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) sogenannte Erstorientierungskurse (EOK) mit einem Umfang
von 300 Unterrichtseinheiten. Primäre Zielgruppe sind Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote, noch
aus einem sicheren Herkunftsland stammen. In den EOK erhalten
Asylbewerberinnen und Asylbewerber wesentliche Informationen über das Leben hier und
erwerben gleichzeitig erste Deutschkenntnisse. In Modulen wie „Sitten und
Gebräuche in Deutschland“ sowie „Werte und Zusammenleben“ setzen sich die
Teilnehmenden mit religiöser Vielfalt in Deutschland auseinander, erfahren
etwas über die Rolle von Religion in Deutschland und besprechen das geltende
Prinzip der Glaubensfreiheit. Nähere Informationen finden sich unter
www.ba
mf.de/eok-traeger und
www.bamf.de/eok.
Der sogenannte Wegweiserkurs (WWK) umfasst 15 Unterrichtseinheiten und
findet in der Herkunftssprache der Teilnehmenden statt. Der Kurs hat das Ziel,
Asylsuchenden unabhängig von ihrer Bleibeperspektive zeitig nach ihrer
Ankunft nützliche Informationen für den Alltag und die wesentlichen Grundlagen
des kulturellen Zusammenlebens in Deutschland zu vermitteln. Im Kurs
werden Toleranz und Respekt als Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben
sowie Religionsfreiheit thematisiert.
Den Teilnehmenden wird u. a. vermittelt, dass Einrichtungen wie Synagogen in
Deutschland zum Stadtbild gehören und die meisten Menschen Feste und
Feiertage (wie Chanukka) den einzelnen Religionen zuordnen können. Im Moment
finanziert der Bund WWK in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, dem
Saarland und in Schleswig-Holstein. Auch in Sachsen finden Kurse statt, dort
jedoch finanziert vom Freistaat Sachsen. Nähere Informationen finden sich unter
www.bamf.de/wwk.
8. Strebt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern eine
Überarbeitung der bestehenden Unterrichtsmaterialien auf aktuelle
Herausforderungen zum Thema Antisemitismus an?
Die Zuständigkeit für Unterrichtsmaterialien (Lehr- und Lernmittel) liegt bei
den Ländern. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der
Forschungsförderung in der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) „Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des
Antisemitismus“ (2021 bis 2025, Gesamtfördervolumen ca. 12 Mio. Euro) u. a.
drei Forschungsverbünde gefördert werden, die u. a. bestehende
Unterrichtsmaterialien analysieren und neue Empfehlungen für Lehrkräfte und
Unterrichtsmaterialien entwickeln.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Welche Rolle spielt bei den Forschungsvorhaben des Bundes der
Kenntnis- und Haltungsstand bei Staatsbediensteten (z. B. Lehrpersonal,
Polizei, Nachrichtendienste, Justiz) hinsichtlich Antisemitismus, und
welche Vorhaben gibt es, Staatsbedienstete für die
Antisemitismusbekämpfung besonders zu schulen?
Im Rahmen der BMBF-Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken und
Herausforderungen des Antisemitismus“ (zehn Forschungsverbünde und ein
Begleitvorhaben, 2021 bis 2025, Gesamtfördervolumen ca. 12 Mio. Euro) werden auch
Forschungsverbünde gefördert, die mittelbar dazu beitragen sollen, dass
Staatsbedienstete ihre Kenntnisse zum Themenkomplex Antisemitismus vertiefen
und im Kampf gegen Antisemitismus unterstützt werden.
Im Speziellen relevant sind folgende Verbünde:
• Verbundvorhaben „EMPATHIA³ − EMpowering Police officers And Teac-
Hers In Arguing Against Antisemitism.“ Zuwendungsempfänger: Ruhr-
Universität Bochum – Didaktik der Geschichte; Tikvah Institut; Universität
Bielefeld − Fakultät für Erziehungswissenschaft; Universität Tübingen −
Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung; Hochschule für Polizei
und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Laufzeit: 08/2021 bis
07/2025; Gesamtfördervolumen: rund 2,45 Mio. Euro. Der Verbund
EMPATHIA³ professionalisiert künftige Staatsbedienstete (am Beispiel von
Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrerinnen und Lehrern) im Umgang
mit Antisemitismus.
• Verbundvorhaben „ASJust: Struggling for Justice − Antisemitismus als
justizielle Herausforderung“ (FKZ 01UG2146A-E). Zuwendungsempfänger:
Justus-Liebig-Universität Gießen; Humboldt-Universität zu Berlin;
Universität Heidelberg; Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische
Studien; Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen
Antisemitismus e. V.; Laufzeit: 08/2021 bis 07/2024. Gesamtfördervolumen: rund
1,3 Mio. Euro. In dem Projekt werden praxisorientierte Handlungsoptionen
entwickelt, die in der juristischen Aus- und Fortbildung ebenso wie der
justiziellen Praxis Anwendung finden sollen.
• „RelcoDiff: Antisemitismus in pädagogischen Kontexten“
Zuwendungsempfänger: Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main;
Institut für die Geschichte der deutschen Juden; Universität Hamburg. Laufzeit:
10/2021 bis 09/2024. Gesamtfördervolumen: rund 942.613,43 Euro. In dem
interdisziplinären Verbundvorhaben sollen die religiösen
Differenzkonstruktionen von Kindern im Vor- und Grundschulalter in drei unterschiedlichen
pädagogischen Kontexten (aus der Perspektive der Kinder sowie ihrer
Eltern und beteiligter Pädagoginnen und Pädagogen sowie Lehrkräfte)
untersucht werden, um antisemitische Haltungen in ihrer Entstehung zu erfassen,
zu verstehen und diesen frühzeitig entgegenzuwirken.
• „RESPOND: Entwicklung, Implentierung und Evaluierung eines
Multiplikatorentrainings“. Zuwendungsempfänger: Touro College Berlin gGmbH;
Universität Potsdam; Fachhochschule Bielefeld. Laufzeit: 08/2021 bis
07/2025. Gesamtfördervolumen: rund 1,2 Mio. Euro. Das Projekt
untersucht Judenhass im Netz und will unter anderem Lehrkräfte in Berlin,
Potsdam und Bielefeld für den Umgang mit Antisemitismus sensibilisieren.
Das Auswärtige Amt zirkuliert jährlich, zum Tag des Gedenkens an die Opfer
des Nationalsozialismus am 27. Januar, einen Runderlass „Bekämpfung des
Antisemitismus“ an alle Mitarbeitenden des Auswärtigen Amts im In- und
Ausland.
Der Runderlass dient der Anwendung der Arbeitsdefinition von
Antisemitismus der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (International
Holocaust Remembrance Alliance – IHRA). Damit sollen die Beschäftigten des
Auswärtigen Amts in die Lage versetzt werden, antisemitische Vorfälle zu
erkennen und entsprechend zu reagieren. Die Aus- und Fortbildung von
Diplomatinnen und Diplomaten enthält zudem ein Modul zum Themenbereich
Bekämpfen von Antisemitismus. Außerdem veranstaltet das Auswärtige Amt
regelmäßig interne Informationsveranstaltungen zu dem Thema.
Seit dem Jahr 2018 organisiert das Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI) die Fortbildung „Das Innenressort im Nationalsozialismus und nach
1949. Kontinuitäten, Brüche, Neuanfänge“ in der Gedenk- und Bildungsstätte
Haus der Wannseekonferenz (GHWK) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BMI. Es handelt sich dabei um ein eintägiges Seminar am historischen Ort, für
dessen Inhalt und Durchführung die GHWK verantwortlich ist. Das GHWK
trägt auch die Kosten. Die Fortbildung dient dazu, die Erkenntnisse aus dem
Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Geschichte des BMI und seiner
Vorgängerinstitutionen zu kontextualisieren und in der Belegschaft des BMI
bekannt zu machen. Dieses Forschungsprojekt wurde von 2014 bis Ende 2018
vom BMI gefördert. Die Hauptstudie „Hüter der Ordnung. Die
Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus“ wurde im Jahr 2018
veröffentlicht.
Die Bekämpfung von Antisemitismus ist insoweit Teil der
Fortbildungsveranstaltung, als die Verantwortlichkeiten des Reichsministeriums des Innern (RMI)
bei der Formulierung antisemitischer, nationalsozialistischer Gesetzgebung wie
den Nürnberger Rassegesetzen ebenso beleuchtet wird wie die
Wannseekonferenz an sich, an der das RMI in Person des damaligen Staatssekretärs Wilhelm
Stuckart hochrangig vertreten war. Darüber hinaus ist die Analyse ausgewählter
Personalakten Teil der Fortbildungsveranstaltung, anhand derer die Frage nach
Kontinuitäten und Brüchen mit Blick auf das Personal und dessen
Geisteshaltung nach 1949 behandelt wird. Konkret wird Antisemitismus in der
Fortbildungsveranstaltung anhand folgender Leitfragen thematisiert:
• Wie gestaltete sich die Verdrängung jüdischer und demokratischer
Ministerialbeamter? Welche Rolle spielte das RMI in diesem Prozess?
• Welche Rolle spielten Ministerialbeamte des RMI bei der Definition,
Entrechtung und Verfolgung der Juden im Deutschen Reich und dessen
Machtbereich sowie schließlich bei der Planung, Organisation und Durchführung
des Völkermordes an den europäischen Juden?
Insofern ist die Fortbildungsveranstaltung darauf ausgerichtet, ein Bewusstsein
dafür zu schaffen, welche Mechanismen in der obersten Verwaltung den
nationalsozialistischen Unrechtsstaat und damit auch den strukturellen
Antisemitismus ermöglicht haben. Neben der Vermittlung von Faktenwissen ist daher auch
Ziel der Fortbildungsveranstaltung, mögliche ähnliche Entwicklungen zu
verhindern.
Auch im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst
wird ein besonderer Fokus auf die Bekämpfung und Prävention von
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gelegt. Im Maßnahmenkatalog des
Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
wurde dementsprechend eine verstärkte Sensibilisierung für Rassismus,
Antisemitismus und andere Ausgrenzungsformen in der Aus-, Fort- und
Weiterbildung im öffentlichen Dienst als Maßnahme verankert.
Auch wenn eine rassismuskritische und interkulturell sensibilisierende Bildung
der Auszubildenden, Studierenden und Bediensteten bereits seit langem
Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bundesverwaltung ist, wird
durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahme sichergestellt, dass
Präventionsmaßnahmen weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Bildungsarbeit in
der Bundesverwaltung sind und bedarfsorientiert fortentwickelt werden. Das
BMI wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf hin, dass
Präventionsmaßnahmen weiterhin verstärkt in den Lehrbetrieb eingebunden werden. Hierzu
wird mit Ausbildungsträgern wie der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung (HS Bund) oder dem Bundesverwaltungsamt im Rahmen der
Fachaufsicht erörtert, in welcher Form und Intensität die Auszubildenden bzw.
Studierenden in der Ausbildung für Rechtsextremismus, Rassismus,
Antisemitismus und andere Ausgrenzungsformen sensibilisiert werden und ob
Ausbaumöglichkeiten bei der Präventionsarbeit bestehen. Beispielhaft sei erwähnt,
dass die Lehrpläne/Curricula des gemeinsamen Grundstudiums an der HS Bund
wichtige Bezugspunkte zur historischen Verantwortung und gegenwärtigen
Bedeutung von Prävention vor Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus enthalten. Auch in den Studiengängen der jeweiligen Fachbereiche wird
dies angemessen und bedarfsgerecht behandelt (exemplarisch wird auf die
Ausführungen zum Fachbereich Kriminalpolizei an der HS Bund verwiesen).
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) hat das Thema
Extremismusprävention in den letzten Monaten verstärkt in den Fokus
genommen.
Ein Schwerpunkt hinsichtlich der Antisemitismusbekämpfung bildet die
Sensibilisierungs- und Schulungsarbeit der Mitarbeitenden des Bundeskriminalamts
(BKA).
Im Rahmen der nachstehenden Forschungsvorhaben kommt dem Kenntnis- und
Haltungsstand bei Staatsbediensteten des BKA hinsichtlich Antisemitismus im
BKA eine wichtige Rolle zu.
• Das Forschungsprojekt „Werte im BKA“ vermittelt Bedeutung von
arbeitsbezogenen Werten und verfassungsmäßigen Grundwerten im Arbeitsalltag
des BKA. Im Rahmen von qualitativen Interviews sowie einer quantitativen
Online-Befragung soll die Mitarbeiterschaft des BKA dazu befragt werden,
welche Werte den Beschäftigten bei der Erledigung ihrer vielfältigen
Aufgaben wichtig sind, ob diese Werte in allen Bereichen uneingeschränkt
gelebt werden können und welche Hürden gegebenenfalls einer
werteorientierten Gestaltung des Arbeitsalltags entgegenstehen. Ebenfalls vom Projekt
umfasst ist das Werteverständnis und dessen Entwicklung bei
Berufsanfängern. Ziel ist es, wertebezogene Entwicklungsprozesse während des
Studiums sowie den ersten Berufsjahren nachzuvollziehen.
• Das BKA beteiligt sich mit einem eigenen Fragebogenmodul an der
bundesweiten Polizeistudie der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol), in
deren Rahmen Motivation, Einstellungen und Gewalt im Arbeitsalltag von
Mitarbeitenden der deutschen Polizei (MEGAVO) untersucht werden. Ein
wesentliches Ziel der Studie ist die Fortschreibung und Weiterentwicklung
bestehender Maßnahmen zur Sicherstellung der Nulltoleranz gegenüber
Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei.
• Das Projekt „Interkulturelle Kompetenz“ am Fachbereich Kriminalpolizei
der HS Bund zielt darauf ab, Studentinnen und Studenten des BKA zu
Beginn des Studiums mit den Themen Interkulturelle Kompetenzen, Politische
Bildung und Berufsethik vertraut zu machen. Diese sollen sich im Rahmen
der ihnen zur Verfügung gestellten Lehrveranstaltungen mit grundlegenden
und sensiblen Thematiken im Bereich „Gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ sowie deutscher Kultur auseinandersetzen und einen tieferen
Einblick in diese erhalten. Kooperationspartner (aktuell und geplant) der
HS Bund sind beispielsweise das Diaspora Policy Institute und die Jüdische
Gemeinde Frankfurt am Main.
• Seit 2020 beauftragt das Bildungszentrum des BKA im Rahmen seiner
Zuständigkeit für werteorientierte Schulungsmaßnahmen regelmäßig die Anne
Frank Bildungsstätte mit der Ausgestaltung und Durchführung der
Lehrveranstaltungen für Führungskräfte des BKA und für sämtliche interessierten
Mitarbeitenden des BKA.
Die Lehrveranstaltungen „Demokratie, Pluralität, Populismus und
Menschenfeindlichkeit“ sowie „Sensibilisierung der Trainings- und Lehrgangsleitenden
für Wertvorstellungen und Gefahren rechter Ideologien und Strategien“ werden
angeboten.
• Darüber hinaus konzipiert das BKA derzeit eine neue Trainingsreihe
„Diversität in Teams“, welche Spezialdienststellen im BKA adressiert und an
deren Bedarfen orientiert. Diese Maßnahme beinhaltet u. a. die
Auseinandersetzung mit Mechanismen der Diskriminierung, Rassismus sowie der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.
• Die von der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus (FTE) im BKA
herausgegebene Handreichung „Extremismus im Internet“ beinhaltet drei
Lernarrangements zur Förderung von Medienkritikfähigkeit im Umgang mit
Internetpropaganda in der Schule. In der Handreichung wurden Konzepte
und Materialien für den Schulunterricht für Lehrerinnen und Lehrer
geschaffen, um Werkzeuge für die Präventionsarbeit gegen
rechtsextremistische und islamistische Propaganda im Internet anwenden zu können. Nebst
angeführter Propaganda werden die Schülerinnen und Schüler für
antisemitische Narrative sensibilisiert.
Forschung wird am Fachbereich Kriminalpolizei der HS Bund nicht
unmittelbar betrieben, allerdings fließen relevante Forschungsbefunde regelmäßig in die
Lehre ein. Auch findet das Themenfeld Antisemitismus regelmäßig Abbildung
in wissenschaftlichen Abschlussarbeiten der Studierenden. Im Rahmen der
hochschulischen Ausbildung am Fachbereich Kriminalpolizei der HS Bund
wird der Fokus insbesondere auf die Prävention verfassungsfeindlicher
Bestrebungen durch Sensibilisierung und Wissensgenerierung gelegt. Hierbei findet
auch das Thema Antisemitismus im gesamten Studienverlauf wiederholt
Berücksichtigung. So wird im zweiten Semester ein Lehrveranstaltungsblock zum
Thema „Hass- und Vorurteilskriminalität“ durchgeführt, der Grundlagen und
aktuelle Themenfelder der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
beinhaltet. Antisemitismus als eine der häufigsten Erscheinungsformen der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit wird hier besonders unter Einbezug der
Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA und polizeipraktischer Beispiele
beleuchtet. Ebenso wichtig sind Fachvorträge zum Themenfeld Radikalisierung
und Extremismusprävention in Zusammenarbeit mit dem Konex Baden-
Württemberg sowie dem Lehrstuhl für Sozialpsychologie der Universität Trier
und anderen Hochschulen bzw. Bildungsträgern, die ebenfalls die Relevanz
polizeilicher Awareness für antisemitische Propaganda und Straftaten betonen,
die Perspektive aber auch auf die gesamtgesellschaftliche Ebene erweitern.
Ergänzend dazu wird im anstehenden, revidierten „Bachelor-Studiengang 3.0“
das PMK-Modul um ein weiteres Wahlpflichtseminar mit jeweils aktuellen
Themenstellungen des Phänomenbereichs ergänzt sowie der Stundenansatz für
das Feld der polizeilichen Berufsethik deutlich erhöht, wobei Antisemitismus
ebenfalls thematisiert wird, gerade auch mit Blick auf das polizeiliche Handeln.
Das Themenfeld findet eine umfängliche Berücksichtigung in allen
theoretischen Abschnitten des Bachelor-Studiengangs bis hin zu Bachelorarbeiten der
Studierenden. Parallel dazu erfolgt bereits ab Beginn der Ausbildung der
zukünftigen Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissare im BKA eine
stetige Stärkung der „Interkulturellen Kompetenz“, die sich über den gesamten
Studienverlauf erstreckt und ihre Umsetzung in diversen Trainingsmaßnahmen
findet, z. B. Trainings gegen Antisemitismus mit der Jüdischen Gemeinde
Frankfurt/Mainz, gegen Antiziganismus mit dem Bildungszentrum des
Zentralrats der Sinti und Roma sowie gegen Rassismus mit dem Diaspora Policy
Institut Berlin.
Über den regulären Lehrplan hinaus gibt es am Fachbereich Kriminalpolizei
eine Tradition der Durchführung von Sonderveranstaltungen, wie u. a. der
„Spektrums-Reihe – Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, die allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BKA offenstehen und zu denen
Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, von NGOn sowie Kulturschaffende
eingeladen werden. Im Fachbereich Kriminalpolizei wurde die Funktion eines
Beauftragten für Interkulturalität geschaffen sowie die Geschäftsstelle des
„Bundesweiten Netzwerks der Polizei für Diversität und Demokratie“.
Im BKA finden sich die Fortbildungslehrgänge „BKA-1.1.0.10 − Politisch
motivierte Kriminalität (zweiwöchiger Grundlehrgang) und BKA-1.1.0.20 −
Politisch motivierte Kriminalität -rechts- (einwöchig), in denen das Thema
„Antisemitismus“ jeweils für 45 Minuten geschult wird. Teilnehmende des Lehrgangs
sind Polizistinnen und Polizisten sowie Mitarbeitende des BKA, der
Bundespolizei, dem Zoll, aus den Ländern und dieses Jahr einmal aus Österreich.
Das Themenfeld Antisemitismus ist außerdem fester Bestandteil der
Ausbildungs- und Studiengänge aller Laufbahngruppen der Bundespolizei sowie
einschlägiger Fortbildungsmaßnahmen. In der Laufbahnausbildung werden
Themen zu Politischen Extremismus sowie das Konzept „Wehrhafte Demokratie“
behandelt. Bezogen auf das Thema Antisemitismus werden bei der Behandlung
des Konzepts der wehrhaften Demokratie stets ausgewählte aktuelle Beispiele
herangezogen.
Anlassbezogen werden Formen des Antisemitismus in den Lehrveranstaltungen
zu aktuellen Entwicklungen in der inneren Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland vermittelt. Antisemitisch begründete Angriffe und Anschläge der
neueren Vergangenheit auf nationaler und internationaler Ebene werden hier
neben politischen und soziologischen Ursachen für Antisemitismus und
generell Rassismus und Diskriminierung vertieft behandelt.
Bereits zu Beginn der polizeilichen Laufbahnausbildung werden wesentliche
Grundlagen für die Wahrnehmung eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und
Treueverhältnisses im demokratischen Rechtsstaat vermittelt und die
interkulturelle Kompetenz gefördert. Neben theoretischem Grundlagenwissen lernen
Bundespolizeikräfte durch praxisorientierte Trainings, Diskriminierung,
Rassismus und Antisemitismus vorzubeugen. Das geschieht zum Beispiel in Form
von Rollenspielen und Situationstrainings zu konkreten Maßnahmen. Auch in
der späteren Berufszeit finden regelmäßig entsprechende Schulungen statt.
Hierzu besteht u. a. eine Kooperation mit dem Diaspora Policy Institute.
Die Bundespolizei nimmt zudem ebenfalls an der oben genannten MEGAVO-
Studie teil.
Darüber hinaus arbeitet die Bundespolizei mit der Gedenk- und Bildungsstätte
Haus der Wannseekonferenz zusammen. Der Gemeinsame
Ratsanwärterlehrgang der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts hat die Gedenkstätte im
vergangenen Jahr erstmalig besucht und hat den Besuch nun dauerhaft in sein
Programm aufgenommen. Neben dem Besuch der Dauerausstellung und
berufsspezifischen Seminarangeboten für alle Bundespolizeiangehörigen soll der
Fokus künftig auch auf der Fortbildung der Auslandsverwenderinnen und
Auslandsverwender der Bundespolizei liegen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die
angebotenen Ausstellungen und Seminare in die Aus- und Fortbildung für
regional angrenzende Bundespolizeibehörden zu integrieren.
Um die Antisemitismussensibilisierung im Rahmen der Aus- und Fortbildung
der Polizeibehörden des Bundes weiter zu stärken und zu ergänzen, ist zudem
eine Kooperation des BMI mit der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad
Vashem in Israel geplant. Das BMI (Bundesministerin Faeser) hat hierzu vor
Kurzem eine Absichtserklärung in Yad Vashem unterzeichnet.
Das Thema Antisemitismus stellt für die Akademie für Verfassungsschutz als
zentrale Fortbildungseinrichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV), des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und
der Landesbehörden für Verfassungsschutz einen Kerninhalt ihres
Lehrgangskataloges dar. In allen einführenden Lehrgängen für neu eingestellte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzverbundes und des BAMAD an
der Akademie für Verfassungsschutz werden diese, unabhängig von deren
Verwendung, mit Definition, historischer Entwicklung und vergangenen sowie
aktuellen Erscheinungsformen von Antisemitismus vertraut gemacht. Ein
Schwerpunkt liegt hierbei darauf, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage zu
versetzen, aktuelle Erscheinungsformen von Antisemitismus, insbesondere im
Zusammenhang mit verschwörungsideologischen Stereotypen, erkennen und
bewerten zu können. Ziel ist hier eine Sensibilisierung aller neuen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und des BAMAD.
Des Weiteren stellt das Thema Antisemitismus einen wichtigen Baustein der
Fortbildungslehrgänge an der Akademie für Verfassungsschutz dar. Im
Lehrgangsprogramm finden sich Lehrgänge, die ideengeschichtliche Hintergründe
des Antisemitismus, seine verschiedenen Erscheinungsformen innerhalb des
Neonazismus, des rechtextremistischen Parteienspektrums, der „Neuen
Rechten“, der „Reichsbürger“-Szene oder innerhalb des Phänomenbereiches
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ beleuchten.
Als eines der Kernelemente rechtsextremistischer Ideologie und Agitation
spielt das Thema Antisemitismus eine bedeutende Rolle in allen Lehrgängen
zum Thema Rechtsextremismus. Darüber hinaus wird der Antisemitismus auch
in Lehrgängen aus den Bereichen Linksextremismus und Islamismus
hinsichtlich seiner jeweils phänomenbereichsspezifischen Ausprägungen intensiv
behandelt. Neben dem regulären Lehrgangskatalog war die Akademie für
Verfassungsschutz auch an der Erstellung eines Online-Moduls für das BfV beteiligt,
welches insbesondere Führungskräfte in die Lage versetzen soll, extremistische
Argumentationen zu erkennen und ihnen entgegenzutreten. Auch hier stellt das
Thema Antisemitismus ein wichtiges Element dieses Moduls dar.
Das BfV legt nicht zuletzt aufgrund seines gesetzlichen Auftrages besonderen
Wert auf Extremismusbekämpfung und -prävention. Vor diesem Hintergrund
liegt auch ein Schwerpunkt auf der Sensibilisierung der eigenen
Mitarbeitenden.
Daher führt das BfV seit dem Jahr 2019 eine hauseigene, verpflichtende
Führungskräfteschulung mit dem Titel „Radikalisierung und Extremismus
erkennen − die Rolle der Führungskraft“ durch, in welcher auch das Thema
Antisemitismus beleuchtet wird. Ebenso hat das BfV für alle Mitarbeitenden ein
verpflichtendes E-Learning mit dem Titel „Radikalisierung und Extremismus
erkennen“ entwickelt und seit Oktober 2020 im BfV implementiert. Auch das
E-Learning widmet sich explizit dem Thema Antisemitismus.
Die Mitarbeitenden des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des BfV (inkl.
des Lehrpersonals) werden vor der Einstellung und während des
Beschäftigungszeitraumes in regelmäßigen Abständen einer erweiterten
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) unterzogen. Hierbei wird – neben anderen möglichen
Sicherheitsrisiken – auch festgestellt, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel am
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung begründen. Dies
wäre unter anderem dann der Fall, wenn es Hinweise auf ein extremistisches
Weltbild geben sollte. Sollten im Rahmen der Überprüfung antisemitische
Äußerungen oder Einstellungen bekannt werden, ließe dies auf ein Welt- und
Menschenbild schließen, das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
nicht vereinbar wäre. Die Folge wäre bei Bewerberinnen und Bewerbern das
Absehen von einer Einstellung beim Bundesnachrichtendienst. Bei
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können im Rahmen von
Wiederholungsüberprüfungen angemessene sicherheitliche Maßnahmen bis hin zum Entzug des
Sicherheitsbescheides in Betracht kommen.
Der BND und das BfV haben die Extremismusprävention in den vergangenen
Jahren deutlich gestärkt. In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für
Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) finden Schulungen statt, um die
zuständigen Organisationsbereiche im BND und im BfV in die Lage zu versetzen,
Anzeichen von Extremismus früher und besser zu erkennen. In diesem Rahmen
spielt auch Antisemitismus als eine mögliche Erscheinungsform
extremistischer Ansichten eine wichtige Rolle.
Der Bund veranstaltet an der Deutschen Richterakademie verschiedene
Fortbildungen, in denen die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus eine
wichtige Rolle spielt.
Im Jahr 2022 sind dies etwa „Bekämpfung des Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus“, „Rassismus − Eine Herausforderung für die Justiz“ oder „Die
Akte Rosenburg – Erkenntnisse und Lehren aus dem Umgang mit der NS-
Vergangenheit in der Justiz und der Justizverwaltung der Nachkriegszeit“, im
Jahr 2023 erneut „Rassismus − Eine Herausforderung für die Justiz“ sowie
„Die Akte Rosenburg − Späte Einsichten“. An dieser sog. Rosenburg-Tagung
wird der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland
und den Kampf gegen Antisemitismus voraussichtlich mit einem Vortrag zum
Thema „Der Umgang der deutschen Justiz mit Antisemitismus an ausgewählten
Beispielen“ teilnehmen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen steht
grundsätzlich allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und
Richtern offen.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sensibilisiert Einsatzkräfte
zum benannten Thema bereits beim Eintritt in das THW, im Zuge seiner
Grundausbildung. In dieser werden die Leitsätze zur Bekennung zur
Demokratie und Vielfalt der Gesellschaft sowie die Haltung gegen Diskriminierung
ausgiebig behandelt. Darüber hinaus wird durch das THW für THW-Angehörige
ein Grundlagen- sowie Fortbildungslehrgang zur Extremismusprävention an
den zentralen THW-Ausbildungszentren und auf lokaler Ebene angeboten, die
das Thema Antisemitismus abdecken.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird
fortwährend dieser Themenbereich im Rahmen der politischen, historischen, ethischen
und interkulturellen Aus- und Fortbildung aufgegriffen. Anlassbezogen können
in Form von Jahresweisungen für diese Aus- und Fortbildungen
unterschiedliche Themenschwerpunkte geschaffen werden.
10. Welche Rolle im Rahmen der nationalen Antisemitismusstrategie nimmt
die Bundeszentrale für politische Bildung ein?
Welche Akzente sind dort für die aktive Vermittlung der Beiträge des
Judentums für die deutsche und europäische Geschichte in Integrations-
und Bildungsformaten geplant?
Ist eine Ausweitung von Bildungsangeboten auf aktuelle
Herausforderungen im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus und Förderung
der Kooperation und Austauschmaßnahmen mit internationalen
Bildungseinrichtungen, u. a. mit Israel, angestrebt?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als Geschäftsbereichsbehörde
des BMI wird bei der Erarbeitung der nationalen Strategie gegen
Antisemitismus und für jüdisches Leben beteiligt. Im Rahmen ihrer Arbeit thematisiert die
BpB in zahlreichen Formaten (u. a. auch in Form von Studienreisen nach
Israel) die aktive Vermittlung der Beiträge des Judentums für die deutsche und
europäische Geschichte. Die Darstellung der Gefahren von Antisemitismus ist
einer der Kernpunkte der politischen Bildung. Ideologie, Struktur, Geschichte
sowie gegenwärtige Ausprägungen des Phänomens werden in einer Vielzahl
unterschiedlicher Formate (Print, Online, Veranstaltungen) behandelt. Die BpB
sieht sich dabei als Akteurin, die versucht, allen extremistischen, rassistischen,
antisemitischen und demokratiefeindlichen Einstellungen und Ausprägungen
durch politische Bildungsarbeit bereits im Vorfeld den Nährboden zu entziehen
und zivilgesellschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern konkrete
Handlungsoptionen anzubieten, um solchen Einstellungen argumentativ
entgegentreten zu können. Die Aufklärung über und Bekämpfung von Antisemitismus ist
dabei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich die BpB kontinuierlich
annimmt.
Maßnahmen der politischen Bildung gegen israelbezogenen und alle weiteren
Formen des Antisemitismus werden dabei gezielt ausgebaut und Impulse aus
der jüdischen Gemeinschaft aufgenommen, um jüdisches Leben und jüdischen
Alltag – ohne Verengung auf die Shoah und Antisemitismus – abzubilden und
stärker sichtbar zu machen. Hierzu gehört auch, Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren in ihrer Arbeit weiter zu stärken und zu qualifizieren.
Als aktuelle Herausforderungen im Umgang mit Antisemitismus werden v. a.
(rechtsextreme) Verschwörungsideologien angesehen.
Verschwörungsideologien und Antisemitismus sind dabei nicht gleichzusetzen, viele
Verschwörungsnarrative haben aber einen antisemitischen Kern. Um anerkannte Träger der
politischen Bildung in diesem neuen Feld zu schulen, wurde im Rahmen des
Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus des BMI das Förderprogramm „Stärkung
politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und
Verschwörungsideologien“ aufgesetzt. Dabei können bis zu 15
Trägerorganisationen gefördert werden, Ansätze und Konzepte zur primär internen Schulung mit
der Auseinandersetzung rechtsextremer und antisemitischer
Verschwörungsideologien zu entwickeln. Im Rahmen der im Jahr 2021 beschlossenen
Maßnahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus fördert die BpB zudem Projekte, die sich dem Abbau von
phänomenspezifischen Rassismen und Antisemitismus widmen. Diese verfolgen die
Ziele, die jeweilige Verflochtenheit von Rassismen und Antisemitismus zu
thematisieren und zu adressieren.
Eine darüberhinausgehende Ausweitung der Kooperation und
Austauschmaßnahmen mit internationalen Bildungseinrichtungen, u. a. mit Israel, ist derzeit
nicht geplant.
Seit über 20 Jahren fördert das BMFSFJ das Koordinierungszentrum Deutsch-
Israelischer Jugendaustausch (ConAct) als Servicezentrum für die
Jugendkontakte zwischen Deutschland und Israel. Junge Menschen sowie Fachkräfte der
Jugendarbeit aus beiden Ländern sind – ungeachtet ihrer nationalen, religiösen
oder anderweitig kulturellen Bezüge und persönlichen Identitäten –
Teilnehmende deutsch-israelischer Austauschprogramme. Um diesen Austausch zu
stärken und auszubauen ist es Ziel der Bundesregierung gemeinsam mit Israel
ein Deutsch-Israelisches Jugendwerk zu errichten.
ConAct kooperiert seit etwa 2004/2005 mit der Bundeszentrale für politische
Bildung. Zentral war hierbei die gemeinsame Entwicklung des Angebots einer
Studienreise nach Israel für junge Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
sowie Fachkräfte der Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt „Junge Gesellschaft in
Israel“. Die insgesamt jeweils im Abstand von zwei bis drei Jahren gemeinsam
angebotenen und geleiteten Studienreisen haben das Angebot von ConAct
(& Israel Youth Exchange Authority) zur Weiterbildung von Fachkräften der
Jugendhilfe sowie von jungen Lehrkräften sinnvoll ergänzt.
Das Modellprojekt „Sichtbar handeln! Umgehen mit Antisemitismus in
Jugend- und Bildungsarbeit“ wird aus Mitteln des Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus gefördert. Das BMFSFJ unterstützt das Projekt durch eine ergänzende
Förderung für neue Module und Projektbausteine. Das Projekt wird von
ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch in
Kooperation mit der Israel Youth Exchange Authority realisiert.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die 2020 gegründete „Initiative GG
5.3 Weltoffenheit“, die sich offen gegen den Anti-BDS (Boycott,
Divestment and Sanctions)-Beschluss des Deutschen Bundestages stellte, deren
Unterzeichner, darunter Verantwortliche aus dem Kulturbetrieb, die
sogenannte „Jerusalem Declaration on Anti-Semitism“, die letztlich BDS
hofiert, unterstützen (vgl. etwa Berichterstattung unter
https://www.juedisc
he-allgemeine.de/politik/grenzen-wurden-ueberschritten/)?
Die Bundesregierung nimmt die Einlassungen der „Initiative GG 5.3
Weltoffenheit“ als Meinungsäußerung zur Kenntnis und sieht keine Veranlassung,
diese zu bewerten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Privatpersonen und
Organisationen erarbeiten immer wieder neue Definitionen von Antisemitismus
und entwickeln bestehende fort. Die Bundesregierung hat die Arbeitsdefinition
von Antisemitismus sowie die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der
International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) indossiert und im Jahr
2020/21 den Vorsitz der IHRA innegehabt.
12. Welche Rollte spielt die Beratung des Präsidenten der Bundeszentrale für
politische Bildung, Thomas Krüger, bei der Initiative Weltoffenheit 5.3
(
https://www.gg53weltoffenheit.org/plaedoyer/) im Hinblick auf die
Darstellung des antisemitischen Gehalts von BDS in der Bildungsarbeit der
Bundeszentrale für politische Bildung?
Zu den Aufgaben des Präsidenten der bpb zählt es, seine Expertise auf dem
Feld der politischen Bildung zur Verfügung zu stellen. Thomas Krüger hat die
Stellungnahme der „Initiative GG 5.3. Weltoffenheit“ weder persönlich noch
als Präsident der bpb unterschrieben.
13. Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung für die künftige
Organisation, Leitung und finanzielle Unterstützung für das aus
Bundesmitteln geförderte „Haus der Kulturen der Welt“ in Berlin angesichts der im
Juni 2022 stattgefundenen Konferenz „Hijacking Memory“, bei der
Vertreter von postkolonialen Positionen aktiv daran beteiligt waren, die
Ängste der in Deutschland lebenden Juden lächerlich zu machen oder in
den Dunstkreis rechtspopulistischer Gesinnung zu stellen (vgl. etwa
Berichterstattung unter
https://www.welt.de/kultur/plus239521751/Haus-de
r-Kulturen-Ein-Thinktank-des-neuen-Antisemitismus.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/2445
verwiesen.
Mit Blick auf die künftige Organisation und Leitung des HKW verweist die
Bundesregierung auf die Stellungnahme von Staatsministerin a. D. Monika
Grütters vom Juni 2021, die den zukünftigen Intendanten als „Glücksgriff“
bezeichnet hat.
14. Welche Impulse aus dem Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in
Deutschland“ sollen in den Nationalen Aktionsplan einfließen, um die
Bewusstmachung des jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in
Deutschland zu stärken?
Zu der Frage eines Aktionsplans wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
Das Festjahr „321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ zeigte
die beeindruckende Vielzahl und Vielfalt an Akteuren und Netzwerken, die sich
wirkungsvoll für die Bewusstmachung des jüdischen Kultur- und
Gemeindelebens engagieren. Das Festjahr hat dazu beigetragen, Klischees und Vorurteile
abzubauen sowie über das vergangene und gegenwärtige jüdische Leben zu
informieren. Hieran gilt es anzuknüpfen. So wurden durch das Festjahr zahlreiche
Netzwerke auf verschiedenen Ebenen initiiert, fortgesetzt oder gefestigt. Sie
sollen erhalten und ausgebaut werden, um sie in die Lage zu versetzen, das
große Interesse an jüdischen Themen weiterzutragen und das Bewusstsein hierfür
in der Öffentlichkeit weiter zu stärken.
15. Wird die Bundesregierung z. B. nach dem Vorbild Finnlands (bei 50
Jiddisch Sprechenden) die jiddische Sprache in Deutschland unter den
Schutz der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen stellen (vgl. etwa Berichterstattung unter
https://www.juedische-all
gemeine.de/kultur/jiddisch-anerkennen/ und
https://www.lto.de/recht/hin
tergruende/h/jiddisch-sprache-deutsch-kultur-juden-
nationalsozialismusrenten-entschaedigung-bgh/), und wenn nein, warum nicht?
Der Schutz der Minderheiten- und Regionalsprachen fußt auf der Europäische
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (kurz: Sprachencharta). Als
völkerrechtliches Abkommen ist es Sache der einzelnen Vertragsstaaten zu
bestimmen, auf welche Gruppen die Sprachencharta nach der Ratifizierung
Anwendung findet und in welchem Umfang Verpflichtungen erfüllt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Anwendungsbereich der
Sprachencharta in Deutschland in Erklärungen festgelegt, die die Bundesregierung
gegenüber dem Europarat abgegeben hat. Als Minderheitensprachen werden die
Sprachen der nationalen Minderheiten in Deutschland geschützt: Es handelt
sich hierbei um Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch
sowie das Romanes der deutschen Sinti und Roma. Regionalsprache im Sinne
der Sprachencharta ist in Deutschland das Niederdeutsche.
Das in Mitteleuropa gesprochene Westjiddisch in Deutschland hörte auf, als
eigene Sprache zu existieren, da es sich ab dem 18. Jahrhundert dem Deutschen
zunehmend anglich – anders als das Ostjiddische, das sich im osteuropäischen
Raum entwickelte und heute noch in einigen Teilen Europas von kleinen
Sprechergemeinden gesprochen wird. Westjiddisch existiert in Deutschland heute
nicht mehr als lebendige, gesprochene Umgangssprache i. S. v. Artikel 1 der
Sprachencharta. Auch Dialekte und Sprachen von Zuwanderern sind vom
Anwendungsbereich der Sprachencharta ausgeschlossen. Daher sind mit den im
Ersten Staatenbericht der Bundesregierung zur Sprachencharta genannten
Sprachen alle Sprachen in Deutschland erfasst, die als Regional- oder
Minderheitensprachen für einen Schutz nach der Sprachencharta in Betracht kommen.
16. Ab wann erhalten jüdische Zuwanderer im Grundsicherungsbezug
wenigstens Härteleistungen aus dem vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales seit vielen Jahren verfolgten Projekt eines Härtefonds für
jüdische Kontingentflüchtlinge und (Spät-)Aussiedler?
Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wurde vereinbart, den in der
19. Wahlperiode geplanten Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der
Ost-West-Rentenüberleitung auch für jüdische Kontingentflüchtlinge und
Spätaussiedler umzusetzen. Die Verabredung knüpft somit an die Vorarbeiten
zwischen Bund und Ländern aus der vergangenen Wahlperiode an. Die Beratungen
mit den Ländern, insbesondere zur zentralen Frage der Finanzierung des Fonds,
wurden in der letzten Legislaturperiode nicht abgeschlossen.
Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine zeitnahe
Verständigung mit den Ländern und eine Umsetzung des Härtefallfonds im Jahr
2022. Grundlage für eine Verständigung ist aus Sicht des Bundes eine hälftige
Finanzierung von Ländern und Bund, so wie in den Vorarbeiten aus der
19. Wahlperiode vorgesehen. Der Bund ist seiner Verantwortung
nachgekommen und hat im Bundeshaushalt 2022 einen Betrag von 500 Mio. Euro für den
Härtefallfonds bereitgestellt. Es wird nun erwartet, dass auch die Länder ihre
Verantwortung wahrnehmen und sich in gleicher Weise wie der Bund finanziell
am Härtefallfonds beteiligen, nachdem sie im Bundesrat in der Vergangenheit
für alle drei Gruppen wiederholt Handlungsbedarf angemeldet haben. Eine
entsprechende Zusage der Länder steht aktuell noch aus.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass jüdische Einrichtungen und
Gemeinschaften in allen Bundesländern gleichermaßen gut geschützt
werden, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung selbst zu
diesem Zweck, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur
konsequenten Umsetzung und regelmäßigen Evaluierung der
Sicherheitspläne für jüdische Einrichtungen und Gemeinschaften in
Zusammenarbeit mit den Ländern?
Die Sicherung und der Schutz jüdischer Einrichtungen liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Die Länder nehmen in Eigenverantwortung die Bewertung der
Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen vor, leiten daraus die
Gefährdungsstufen ab und treffen selbst die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Der
Bund unterstützt mit allgemeinen Lagebildern durch das BKA die
Erkenntnislage der Länder. Die Sicherheitsbehörden des Bundes stehen in engem
Austausch sowohl untereinander als auch mit den Behörden der Länder. Die
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder stehen ebenfalls mit den Vertretern
jüdischer Einrichtungen, u. a. mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland
(ZdJ), in einem steten Dialog zur Sicherheitslage. Die Zusammenarbeit erfolgt
sehr vertrauensvoll und ermöglicht einen grundsätzlichen Austausch zu
Gefährdungslage, aber auch eine schnelle Informierung bei konkreten
Gefährdungssachverhalten.
Als Konsequenz des Anschlags von Halle beschlossen Bund und Länder, die
jüdischen Gemeinden bei der Durchführung notwendiger baulicher und
technischer Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, auch finanziell.
Die Bundesregierung stellte dem ZdJ dazu im Haushaltsjahr 2020 einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von 22 Mio. Euro zur Verfügung. Die
Sicherheitsstandards für jüdische Einrichtungen sollen damit möglichst auf ein
bundeseinheitliches Niveau angehoben werden. Die Mittel wurden im Jahr 2020 bereits
vollständig an den ZdJ ausgezahlt.
18. Welche Schulungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen plant die
Bundesregierung im Bereich der Bundessicherheitsbehörden, der Justiz
sowie der Landes- und Zivilverteidigung mit dem Ziel, das
Problembewusstsein zu Antisemitismus zu stärken?
In der gemeinsamen Laufbahnausbildung des BND und des BfV wird in den
Fächern Politische Ideengeschichte und Internationale Politik, bzw.
Zeitgeschichte, das Thema Antisemitismus in seinen Facetten behandelt. Im Jahr
2021 hielt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und Kampf gegen den Antisemitismus einen Vortrag vor
Auszubildenden des BfV und BND. Das ZNAF unterstützt die allgemeine
Extremismusprävention des BND inhaltlich und didaktisch.
Im Rahmen der fachtheoretischen Studienabschnitte im Bereich
Nachrichtendienste finden Projektwochen statt, in denen auch das Thema Antisemitismus
Berücksichtigung findet. In wissenschaftlichen Abschlussarbeiten des Studiums
werden auch Themenfelder im Bereich Antisemitismus regelmäßig behandelt.
Die Akademie für Verfassungsschutz wird das Thema „Antisemitismus“
weiterhin als einen wichtigen Baustein der Aus- und Fortbildung betrachten. Die
entsprechenden Lehrgänge werden einen wichtigen Baustein in ihrem
Lehrgangskatalog darstellen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Das BKA berücksichtigt derzeit das Themenfeld Antisemitismus bereits
umfänglich in der Ausbildung zur Kriminalkommissarin und zum
Kriminalkommissar des Bundes. Im Bereich der Fortbildung bietet das BKA bereits
zahlreiche Seminare an, die das Thema Antisemitismus behandeln und u. a.
durchgeführt, bzw. veranstaltet werden von der Bildungsstätte Anne Frank, der
Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz sowie der
Gedenkstätte Buchenwald.
Die Bundespolizei ergreift in ihrem Bereich verstärkt eine Vielzahl von fächer-
und laufbahnübergreifenden Maßnahmen in Aus-, Fort- und Weiterbildung zum
Thema Antisemitismus. Hierzu gehört u. a. eine Kooperation mit der Gedenk-
und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz.
Darüber hinaus plant das BMI für die Polizeien des Bundes eine Kooperation
mit der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Israel.
Im Übrigen wird bezogen auf die Bundessicherheitsbehörden und den Bereich
der Justiz auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
19. Strebt die Bundesregierung die Intensivierung der Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden mit der Israelitischen Religionsgesellschaft an, und
wenn ja, in welcher Form?
Der Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes im BKA
kooperiert bereits jetzt mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, einer der größten
Einheitsgemeinden in Deutschland, bei der Durchführung gemeinsamer Trainings
gegen Antisemitismus.
20. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Ausarbeitung eines
„Nationalen Aktionsplans gegen Extremismus“, in dem konkrete, in ihrer
Umsetzung auf eine ganzheitliche Extremismusprävention fokussierende
Maßnahmen enthalten sein sollten?
Kernanliegen der Bundesregierung ist es, allen verfassungsfeindlichen
Bestrebungen auch künftig entschlossen zu begegnen. Dazu gehört die Bekämpfung
von Extremismus ebenso wie anderer Formen der Demokratie- und
Menschenfeindlichkeit.
Die Bundesregierung wird daher in Umsetzung der Vereinbarungen des
aktuellen Koalitionsvertrags in einem ressortübergreifenden Prozess eine
Gesamtstrategie gegen Extremismus und zur Stärkung der Demokratie erarbeiten. Sie
verfolgt dabei einen ganzheitlichen und phänomenübergreifenden Ansatz. Dieser
umfasst neben einer wirksamen Gefahrenabwehr durch Beobachtung und
Repression auch Prävention und Deradikalisierung.
In der Extremismusprävention sollen Programme und Maßnahmen zu
gesellschaftlicher Teilhabe und politischer Bildung die Resilienz der Gesellschaft
stärken.
21. Plant die Bundesregierung die Förderung von Jugendprojekten im
Integrationsbereich, die über Radikalisierung, Propaganda, Antisemitismus
und die Bedeutung von friedlichem Dialog zwischen Kulturen und
Religionen aufklären?
Das von der Integrationsbeauftragten geförderte Projekt „Schalom Aleikum“
des Zentralrats der Juden hat das Ziel, durch Dialog Antisemitismus und
islamistischen Extremismus zu verhindern. Dem Projekt ist es gelungen,
bundesweit Begegnungen und Dialogformate zwischen Jüdinnen und Juden sowie
Musliminnen und Muslimen zu initiieren. Es handelt sich dabei nicht explizit
um ein Jugendprojekt, allerdings sind auch Jugendliche in das Projekt
involviert.
Das Bundesprogramm des BAMF „Gesellschaftlicher Zusammenhalt − Vor
Ort. Vernetzt. Verbunden.“ (BGZ) fördert Projekte, die das interkulturelle
Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum
nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und
zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen. Die durch das
Bundesprogramm geförderten Projekte richten sich an (Neu-)Zugewanderte sowie an
Personen aus der Aufnahmegesellschaft jeweils ab zwölf Jahren. Projekte
können sich im Rahmen des Bundesprogrammes sowohl auf die Zielgruppe der
Jugendlichen fokussieren als auch in ihrer Zielesetzung auf die Themenbereiche
der Frage ausrichten. Derzeit befinden sich neun entsprechende Projekte in der
Förderung. Für Neuprojekte wird jährlich ein Interessenbekundungsverfahren
durchgeführt.
Das BMBF fördert das Projekt „DAGESH on tour“ der Leo Baeck Foundation.
Im Rahmen dieses Projektes gehen jüdische Künstlerinnen und Künstler in
Schulen oder führen außerschulische Workshops durch und vermitteln so
anhand von Kunstprojekten jüdisches Leben (non-formaler bzw. informeller
Bildungskontext). Das Projekt hat zum Ziel, durch den direkten Kontakt zwischen
Jüdinnen und Juden sowie Kindern und Jugendlichen Vorurteile abzubauen und
Antisemitismus vorzubeugen.
22. Plant die Bundesregierung eine nachhaltige Unterstützung von Projekten
der Kirchen und Religionsgesellschaften zur Förderung des Abbaus von
Vorurteilen und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts?
Die Bundesregierung unterstützt zahlreiche Projekte und Maßnahmen zur
Förderung des Abbaus von Vorurteilen und der Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts. Die Bundesregierung unterstützt z. B. Projekte, die der
Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie dem interreligiösen
Dialog – vor allem mit dem Islam – dienen. Dies dient der Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts, insbesondere mit Blick auf den Islam, sowie der
Versachlichung der Debatte über den Islam in Deutschland. Außerdem zielt die
Förderung auf die Stärkung des innermuslimischen Dialogs, der Teilhabe von
Musliminnen und Muslimen am öffentlichen Diskurs über den Islam und in der
Gesellschaft sowie der Integration von Zuwanderern.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die genannten Projekte vielfach
auf indirektem Weg über die Förderung von Verbänden und Institutionen.
Beispielsweise unterstützt sie seit langen Jahren u. a. Dachverbände wie z. B. den
Deutschen Koordinierungsrat (DKR) oder den Internationalen Rat der Christen
und Juden, die sich dem spezifischen christlich-jüdischen Dialog widmen. Dem
DKR gehören rund 80 Gesellschaften an, die sich der Verständigung und
Zusammenarbeit zwischen Christen und Juden einsetzen. Auch durch den Vertrag
mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland werden die genannten Ziele
unterstützt. Im Rahmen des Projektes „Meet a Jew“ – unterstützt vom BMFSFJ –
besuchen jüdische Jugendliche und Erwachsene deutschlandweit Schulen,
Universitäten, Sportvereine und andere Gruppen und geben Einblicke in ihren
persönlichen Alltag.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erweiterung bestehender
Schulungen im öffentlichen Dienst zum Thema Antisemitismus, und wenn ja,
in welcher Form?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
24. Wird die Bundesregierung die wissenschaftliche Forschung im Auftrag
des Bundes mit Schwerpunkt Antisemitismus ausbauen?
Plant sie eine umfassende empirische Erhebung betreffend
Antisemitismus?
Derzeit fördert das BMBF im Kontext seines Rahmenprogramms „Gesellschaft
verstehen – Zukunft gestalten“ für die Geistes- und Sozialwissenschaften mit
der Förderlinie „Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des
Antisemitismus“ zehn Forschungsverbünde und ein Metavorhaben über vier Jahre mit
insgesamt ca. 12 Mio. Euro. Die Vorhaben arbeiten empirisch und untersuchen
Antisemitismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen.
25. Plant die Bundesregierung eine vertiefende Studie zu Antisemitismus im
Kontext von Migration und Integration?
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Evaluation der Integrationskurse (EvIK)“
des Forschungszentrums des BAMF ist aktuell eine Teilstudie zu den
Orientierungskursen in Vorbereitung. In dieser Teilstudie sollen u. a. auch
Konfliktpotenziale im Kurs, z. B. aufgrund rassistischer und antisemitischer Einstellungen
sowie der Umgang damit auf Seiten der Lehrkräfte untersucht werden. Es
handelt sich dabei jedoch nicht um eine vertiefende Studie zu Antisemitismus im
Kontext von Migration und Integration im engeren Sinn.
Die Maßnahme 86 des Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus „Entwicklung von
Modellprojekten zur Aufarbeitung der gemeinsamen Genese und Geschichte von
Rassismus und Antisemitismus vom Nationalsozialismus bis in die Gegenwart:
Prävention und Forschung“ zielt im genannten Zusammenhang unter anderem
auch auf Antisemitismus im Kontext von Migration und Integration. Der
Zeitraum ihrer Umsetzung ist auch abhängig von der personellen Ausstattung des
Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den
Kampf gegen Antisemitismus.
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Veranstaltungen im
Kulturbereich, die mit Bundesmitteln unterstützt werden (wie z. B. die
documenta), Antisemitismus und Israelhass aktiv entgegengetreten wird?
Die Bundesregierung lehnt jede Form von Antisemitismus strikt ab und tritt
diesem entschieden entgegen. Diesem Ziel sind auch die von der
Bundesregierung geförderten Veranstaltungen und Institutionen verpflichtet. Mit Blick auf
die documenta hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass eine weitere
Bundesförderung nur unter der Voraussetzung organisatorischer Reformen in
Frage kommen kann.
27. Wie stellt die Bundesregierung die konsequente Einhaltung der BDS-
Resolutions-Drucksache (Bundestagsdrucksache 19/10191) des
Deutschen Bundestages sicher, der die Ziele der BDS-Bewegung als
antisemitisch einstuft und verurteilt?
Ist die Bundesregierung hier bereits tätig geworden, und wenn ja, in
welcher Form?
Es wird auf die Vorbemerkungen und Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/15652, die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/18358, sowie die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 56 der Abgeordneten Beatrix von Storch auf Bundestagsdrucksache
19/31710, und auf die Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 20/1679
verwiesen.
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung haben darüber hinaus die einschlägigen Inhalte des
Bundestagsbeschlusses in ihre Prüfvorgaben für die Zuwendungsgewährung
eingearbeitet.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Korrelation von antiisraelischen
Haltungen und antisemitischen Haltungen, die sich jüngst in einer Studie
des AJC (American Jewish Committee) zeigte (vgl. S. 14 der Studie,
abrufbar unter
https://ajcgermany.org/system/files/document/AJC%20Berli
n_Antisemitismus%20in%20Deutschland_Eine%20Repr%C3%A4sentat
ivbefragung.pdf)?
Die Studie des American Jewish Committee „Antisemitismus in Deutschland –
eine Repräsentativbefragung“, auf die sich die Frage bezieht, liefert
repräsentative Zahlen über Antisemitismus im Bundesgebiet und leistet damit einen
empirisch fundierten Beitrag dazu, das Problembewusstsein für Antisemitismus
und seine aktuellen Erscheinungsformen, wie den israelbezogenen
Antisemitismus, zu schärfen.
Zu einzelnen Aussagen der Studie nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
29. Sieht die Bundesregierung in der Konzentration von BDS-Anhängern in
den Leitungsgremien und im künstlerischen Zentrum sowie dem Fehlen
israelischer Künstler bei der aus Bundesmitteln mitfinanzierten 15.
documenta in Kassel einen Verstoß gegen den Grundsatzbeschluss des
Deutschen Bundestages, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass
im Rahmen der künftigen nationalen Antisemitismusstrategie die Sorgen
jüdischer Organisationen bei derartigen Großereignissen mit Beteiligung
der öffentlichen Hand spürbar einbezogen werden?
Unabhängig davon, ob die in der Fragestellung formulierte Konzentration von
BDS-Anhängern in den Leitungsgremien und im künstlerischen Bereich der
documenta 15 zutrifft oder nicht, tritt die Bundesregierung Antisemitismus, wie
er auch in den Argumentationsmustern und Methoden der BDS-Bewegung zum
Ausdruck kommt, entschieden entgegen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 88 der Abgeordneten Beatrix von Storch auf Bundestagsdrucksache 20/1679
verwiesen.
Antisemitismus in seinen unterschiedlichsten Formen darf in Deutschland und
weltweit keinen Platz haben.
Die Bundesregierung hat daher bereits im Januar 2022 sehr frühzeitig auf die
Vorwürfe gegen die documenta reagiert, mit den Beteiligten Gespräche geführt,
die Einsetzung eines Beratungsgremiums gefordert sowie auf Aufklärung
gedrängt, die noch nicht abgeschlossen ist.
Bezüglich der Teilfrage zur künftigen Nationalen Strategie gegen
Antisemitismus und für jüdisches Leben wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
30. Zieht die Bundesregierung ein Verbot der BDS-Bewegung in
Deutschland in Erwägung, und wenn ja, erwägt sie auf dem Weg dahin ein
Verbot von entsprechenden Veranstaltungen und Demonstrationen?
Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu konkreten
Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass
besteht. Auskünfte zu etwaigen Planungen, die auf das Verbot einer
extremistischen Gruppierung hinauslaufen, wären grundsätzlich geeignet, bei
Bekanntwerden die Beweissituation im Hinblick auf mögliche staatliche Maßnahmen
zu verschlechtern und somit den Erfolg einer solchen Verbotsmaßnahme als
Ganzes zu gefährden.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung auch nicht in eingestufter Form erfolgen kann. Die
Bundesregierung hält die Informationen der angefragten Art – konkret den
Sachstand zu möglichen Verbotsüberlegungen hinsichtlich der BDS-Bewegung
– für derart sensibel, dass auch ein geringfügiges Bekanntwerden der
Informationen unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Zudem ist hier ein
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen, der einen auch
parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und
Handlungsbereich umfasst.
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das entsprechende Grundrecht
nach Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) durch Gesetz oder auf Grund
eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu
finden sich in den Versammlungsgesetzen der Länder oder, soweit ein Land
(noch) kein eigenes Versammlungsgesetz erlassen hat, im Versammlungsgesetz
des Bundes. Die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht wurde
im Rahmen der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übertragen.
Nach Artikel 125a Absatz 1 GG gilt das Versammlungsgesetz des Bundes in
einem Land fort, solange dieses Land in dem die Versammlung stattfindet, kein
eigenes Versammlungsgesetz erlassen hat. Auch soweit noch das
Versammlungsrecht des Bundes Anwendung findet, liegt die Ausführung in der
Zuständigkeit der Länder.
31. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass für Journalistinnen und
Journalisten die Berichterstattung über Demonstrationen mit antisemitischer
Hetze angesichts von steigenden Übergriffen von Extremisten aus allen
Bereichen jederzeit uneingeschränkt möglich ist?
Das Versammlungsrecht fällt in die Zuständigkeit der Länder. Maßnahmen zur
Sicherung der journalistischen Berichterstattung im Sinne der Fragestellung
sind gegebenenfalls von diesen zu treffen.
32. Plant die Bundesregierung Gesetzesinitiativen mit dem Ziel, Gesetze und
Verordnungen zu reformieren, die aus der Zeit zwischen 1933 und 1945
stammen und danach mit sprachlichen Relikten des Nationalsozialismus
in Bundesrecht überführt wurden wie z. B. das Gesetz über den
Deutschen Sparkassen- und Giroverband, das Gesetz über
Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland, beide aus dem Jahr 1933, und das
Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass nationalsozialistisches Gedankengut
und überholte sprachliche Bezüge zum Reichsrecht in Rechtsvorschriften
vollständig und dauerhaft entfernt werden müssen. Hierzu gab es im Jahr 2021
zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundeskanzleramt, dem
Auswärtigen Amt und dem BMI auch eine Verständigung, die vom
Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf
gegen Antisemitismus initiiert wurde. Die Rechtsbereinigung obliegt den
jeweils fachlich zuständigen Ressorts.
In der letzten Legislaturperiode hatte das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht
umfassend aufgearbeitet und insbesondere untersucht hat, ob und welchen
Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Fall einer Reform des
Heilpraktikerrechts hat. Ein Ergebnis des Rechtsgutachtens – das seit April 2021
vorliegt – ist u. a., dass das Heilpraktikerwesen empirisch kaum erforscht ist und
somit nur begrenzt Daten zur Verfügung stehen. In Ergänzung zum erfolgten
Rechtsgutachten bereitet das BMG daher aktuell ein empirisches Gutachten
vor, um die Datenlage zu verbessern. Bei den auf der Grundlage beider
Gutachten zu treffenden Entscheidungen über das Heilpraktikerrecht wird auch darauf
geachtet werden, dass das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) im Sinne der Fragestellung
bereinigt wird.
Das Gesetz über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband vom 6. April
1933 ist ein reines Organisationsgesetz. Es errichtete den Deutschen
Sparkassen- und Giroverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft des Reiches. Es
wurde via BGBl. III in Bundesrecht überführt. Antisemitisches Vokabular ist
nicht erkennbar. Fachliche Gründe für eine Gesetzesänderung bestehen nicht.
33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Nachgang der
Auswertungen zu einschlägigen Demonstrationen und Versammlungen bei den zum
Teil polizeibekannten Tätern mit antisemitischem Gedankengut neben
strafrechtlichen Folgen auch ausländerrechtliche Sanktionen bis hin zur
Ausweisung geprüft werden, wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft
vorliegt?
Der Anordnung und der Vollzug von ausländerrechtlichen Entscheidungen
obliegt nach Artikel 83 des Grundgesetzes den Ländern. Mit dem Zweiten Gesetz
zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20. August 2019 wurden
die Voraussetzungen für die Annahme eines Ausweisungsinteresses bei
Straftätern abgesenkt. Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2022 den Entwurf eines
Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Dieser
enthält eine Regelung zur erleichterten Ausweisung von Straftätern mit
Schutzstatus.
Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen des Zentrums zur Unterstützung
der Rückkehr (ZUR) bei der Rückführung von herausragenden Straftätern,
sofern die Länder entsprechende Fälle beim ZUR einbringen. Der
Bundesregierung sind in diesem Rahmen keine Fälle bekannt, die einen Bezug zu den in der
Frage formulierten Täterprofilen aufweisen. Dies können ausschließlich die
Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen beantworten.
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass juden- und
israelfeindliche Denkmuster am besten überwunden werden können, wenn
Gegenmaßnahmen passgenau ausgestaltet werden, und setzt sie sich vor diesem
Hintergrund für eine Differenzierung verschiedener Erscheinungsformen
bei der Erfassung von Straftaten bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein,
damit antisemitisches Othering, antijudaistischer Antisemitismus,
moderner Antisemitismus, Post-Schoa-Antisemitismus und israelbezogener
Antisemitismus nicht über einen Kamm geschoren werden?
Die Sicherheitsbehörden beobachten die Entwicklung antisemitischer Straftaten
und ihrer verschiedenen Erscheinungsformen sehr genau. Alle antisemitischen
Straftaten, die der Polizei bekannt werden, werden im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-
PMK) als Unterthemenfeld im Oberthema „Hasskriminalität“ differenziert
erfasst und einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (PMK -rechts-,
PMK -links-, PMK -ausländische Ideologie-, PMK -religiöse Ideologie- und
PMK -nicht zuzuordnen-) zugeordnet. In Kombination mit dem
Phänomenbereich sowie ggf. weiteren Themenfeldern und Angriffszielen ist hier eine
umfangreiche und differenzierte Auswertung antisemitischer Straftaten möglich.
Das Themenfeld „antisemitisch“ ist seit Beginn der Erfassung politisch
motivierter Straftaten etabliert und erlaubt insbesondere eine auch längerfristige
Analyse der Entwicklung antisemitischer Straftaten. Eine noch weitergehende
Differenzierung wäre daher nicht sachgerecht.
Ungeachtet dessen wird der KPMD-PMK im Auftrag der Ständigen Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) von der fachlich
zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Qualitätskontrolle PMK“ (AG Q)
fortwährend überprüft und weiterentwickelt, um neuen Phänomen und
Lageentwicklungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus hat die IMK auf ihrer 241. Sitzung
im Juni 2021 beschlossen, die bisherige Erfassungspraxis antisemitischer
Straftaten zu überprüfen. Dieser Prüfprozess dauert noch an.
Eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen ideologischen
Erscheinungsformen von Antisemitismus bietet auch die Fortschreibung des Lagebilds
Antisemitismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welche Mitte April 2022
veröffentlicht wurde. Das Lagebild Antisemitismus des BfV wurde erstmals im
Juli 2020 vorgestellt und leistet einen wichtigen Beitrag zur
phänomenübergreifenden Betrachtung.
35. Wird die Bundesregierung, da das Existenzrecht und die Sicherheit
Israels unverrückbarer Bestandteil deutscher Staatsräson sind, mit der vollen
Härte des Rechtsstaates gegen alle Gruppierungen vorgehen, die dieses
Existenzrecht und diese Sicherheit, wie u. a. die Volksfront zur Befreiung
Palästinas (PFLP) oder die Hamas, negieren, und wenn ja, prüft sie dabei
die Möglichkeiten eines bundesweiten (Betätigungs-)Verbots für diese
Organisationen sowie der Nutzung von deren Erkennungssymbolen?
Wie schon in der Antwort zu Frage 30 ausgeführt, äußert sich die
Bundesregierung generell nicht zu konkreten Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob
zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Auskünfte zu etwaigen
Planungen, die auf das Verbot einer extremistischen Gruppierung hinauslaufen,
wären grundsätzlich geeignet, bei Bekanntwerden die Beweissituation im
Hinblick auf mögliche staatliche Maßnahmen zu verschlechtern und somit den
Erfolg einer solchen Verbotsmaßnahme als Ganzes zu gefährden.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung auch nicht in eingestufter Form erfolgen kann. Die
Bundesregierung hält die Informationen der angefragten Art – konkret den
Sachstand zu möglichen Verbotsüberlegungen hinsichtlich der Volksfront zur
Befreiung Palästinas (PFLP) und HAMAS – für derart sensibel, dass auch ein
geringfügiges Bekanntwerden der Informationen unter keinen Umständen
hingenommen werden kann.
Zudem ist hier ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen, der
einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-,
Beratungs- und Handlungsbereich umfasst.
Die Forderung nach einem Verbot entsprechender Symbolik von u. a. PFLP
und HAMAS wurde durch den Gesetzgeber aufgegriffen. Mit Inkrafttreten des
Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches u. a. zur Bekämpfung von
Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen im September 2021 ist es durch die geänderten §§ 86 und 86a des
Strafgesetzbuches nun verboten, Propagandamittel oder Kennzeichen von
Organisationen zu verbreiten, die auf der sogenannten EU-Terrorliste stehen. Dies
umfasst somit Kennzeichen von PFLP und HAMAS.
36. Welche rechtlichen Folgen (und ggf. Abschiebungen) haben sich nach
Informationen der Bundesregierung im Zusammenhang mit den
Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger bzw. jüdische Bevölkerung bzw.
den Staat Israel für die entsprechenden Teilnehmer bzw. Tätergruppen in
den letzten zwei Jahren ergeben, und hält die Bundesregierung diese für
ausreichend (bitte nach Bundesland, Anzahl, Straftat, Rechtsfolge
darstellen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Seit dem Jahr 2018
erfassen die Staatsanwaltschaften Verfahren der Hasskriminalität.
„Antisemitisch“ wird als ein Kriterium der Hasskriminalität gesondert erfasst. Hier wird
auch erfasst, welche abschließende Entscheidung in einem Verfahren ergeht
(zum Beispiel: Verurteilung). Das Bundesamt für Justiz stellt die Ergebnisse
der Länder zu einem Bundesergebnis zusammen und wird diese zukünftig auf
seiner Internetseite veröffentlichen. Bislang wurden noch keine Daten
veröffentlicht, da es sich um eine neue Erhebung handelt, bei der ein gewisser
zeitlicher Vorlauf erforderlich ist, bis belastbare Zahlen vorliegen. Eine erste
Veröffentlichung für die Jahre 2019 und 2020 soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen antisemitischer Straftaten sowie zum
Themenfeld Israel ist insbesondere im Mai 2021 im Zusammenhang mit dem
Nahostkonflikt zu sehen. Das Ausmaß antisemitischer Straftaten erreichte
hierzulande ab dem 10. Mai 2021 bis zur Waffenruhe vom 21. Mai 2021 eine
Dimension, die in dieser Form seit 2014 nicht mehr zu beobachten war. In
Reaktion auf die beschriebene Eskalation kam es zu zahlreichen pro-palästinensischen
sowie pro-israelischen Versammlungen in Deutschland, wovon mehr als die
Hälfte einen pro-palästinensischen Bezug aufwiesen.
Es kam an mehreren Veranstaltungsorten zu versammlungstypischen Straftaten
wie beispielsweise dem Skandieren antisemitischer Parolen sowie zum Zeigen
von Transparenten und Plakaten mit antisemitischen Inhalten. Neben den
überwiegend versammlungstypischen Straftaten wurden auch Straftaten vor bzw. an
Synagogen in Deutschland sowie Drohungen und Hassbotschaften gegen
israelische und jüdische Einrichtungen festgestellt. Infolge dieser strafrechtlich
relevanten Handlungen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren durch die
zuständigen Länderbehörden eingeleitet. Bei den polizeilich festgestellten
Tatverdächtigen der Straftaten handelte es sich überwiegend um junge männliche
Personen, zu denen keine Vorerkenntnisse aus einem Bereich der politisch
motivierten Kriminalität vorlagen.
Erkenntnisse zu den jeweiligen Verfahrensausgängen bzw. Folgemaßnahmen
wie Abschiebungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
37. Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung im Bereich der
Strafverfolgung zur Bekämpfung von antisemitischer Hetze und
Hassverbrechen?
Ist geplant, die Kapazitäten der nationalen Strafverfolgungs- und
Justizbehörden zur Verfolgung von Hassreden im Internet zu stärken?
Plant die Bundesregierung Nachschärfungen der bereits bestehenden
Gesetzesrahmen, und wenn ja, in welchen Bereichen?
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität wurden in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche strafrechtliche
Änderungen vorgenommen, die auch und gerade der Bekämpfung von
antisemitischer Hetze und Hasskriminalität dienen. Insbesondere wurde in § 46
Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) ausdrücklich klargestellt, dass
antisemitische Beweggründe bei der Strafzumessung grundsätzlich strafschärfend
zu berücksichtigen sind. Im Rahmen eines weiteren Gesetzespakets wurde
zudem der Straftatbestand der „Verhetzenden Beleidigung“ (§ 192a StGB)
eingeführt, der auch Jüdinnen und Juden besser vor der Zusendung von verhetzenden
Inhalten schützen soll. Zur Bekämpfung von antisemitischer Hetze und
Hasskriminalität sind weitere Initiativen zur Änderung des StGB derzeit nicht
geplant. Die ganzheitliche Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz ist auch Teil
des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus der Bundesministerin des Innern
und für Heimat. Der Aktionsplan sieht u. a. die eine deutliche Verstärkung der
Ermittlungen des BKA im Bereich der Hasskriminalität vor.
38. Welche konkreten Maßnahmen in der Extremismusbekämpfung plant die
Bundesregierung – aufgegliedert nach den Phänomenbereichen
Antisemitismus im Rechtsextremismus, Antisemitismus im Linksextremismus,
Antisemitismus im Islamismus sowie Antisemitismus im Bereich
Demokratiefeinde/Corona-Leugner/Reichsbürger?
Die ganzheitliche Bekämpfung von Extremismus ist ein Kernanliegen der
Bundesregierung. Dabei trägt Deutschland für die Bekämpfung von
Antisemitismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen eine besondere
Verantwortung. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung in jüngster Vergangenheit
eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen:
Als unmittelbare Reaktion auf den Anschlag von Halle im Jahr 2019 hat die
Bundesregierung in der 19. LP das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet. Dies umfasst neun
zentrale Maßnahmen, um Rechtsextremismus, Antisemitismus und
Hasskriminalität nachhaltig zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen von Anpassungen
des Rechtsrahmens über einen Ausbau der Präventionsarbeit bis zur Stärkung
der Ressourcenausstattung der Sicherheitsbehörden des Bundes.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung der 19. LP einen Kabinettausschuss
zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Dieser
hat am 25. November 2021 einen 89 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog
vorgestellt, welcher Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus sowie
weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ganzheitlich
bekämpfen soll. Die Maßnahmen werden in der aktuellen Legislaturperiode
weiterentwickelt und sollen in eine integrierte Gesamtstrategie einfließen.
Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Zusätzlich hat das BMI am 15. März 2022 einen Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus vorgestellt. Dieser setzt erste wichtige Schwerpunkte im Kampf
gegen Rechtsextremismus in der neuen Legislaturperiode und umfasst ein
effektives Bündel kurzfristiger repressiver und präventiver Maßnahmen. Die
repressiven Maßnahmen umfassen eine verbesserte Entwaffnung von
Rechtsextremisten, eine verstärkte Aufklärung der Finanzaktivitäten um rechtsextreme
Netzwerke zu zerschlagen, eine konsequente und ganzheitliche Verfolgung
strafbarer Inhalte im Internet sowie eine Vereinfachung der Entfernung von
Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst.
Die präventiven Maßnahmen sehen eine Stärkung der politischen Bildung,
insbesondere im Umgang mit Verschwörungsideologien vor Ort und im Netz
sowie die Förderung einer demokratischen Streitkultur vor. Daneben werden
Angebote zum Ausstieg aus extremistischen Verschwörungsideologien geschaffen.
Hinzu kommen Maßnahmen zum Schutz kommunaler Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger und zur Würdigung der Anliegen von Opfern des
Rechtsextremismus.
Auch die Sicherheitsbehörden des Bundes nehmen die zunehmenden
antisemitischen Tendenzen und die steigen Fallzahlen sehr ernst und haben ihre
Beobachtungen in diesem Bereich intensiviert. Dabei stehen sie auch in einem
engen Austausch mit den Ländern. Zum einen wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Antisemitismusbeauftragten von Bund und
Ländern auf Initiative der IMK eingerichtet, die unter anderem den
Handlungsbedarf aufgrund zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor
dem Hintergrund des Nahost-Konflikts identifizieren und Ansätze für eine
Weiterentwicklung der bisherigen Präventionsmaßnahmen aufzeigen soll. Zum
anderen ist eine die „AG Antisemitismus“ im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) entstanden, in der sich Polizei und Nachrichtendienste der
Länder und des Bundes phänomenübergreifend zu aktuellen
Erscheinungsformen des Antisemitismus austauschen.
Dieser Weg wird konsequent fortgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 30, 35, 37 und 42
verwiesen.
39. Wie wird die Bundesregierung die EU-Kommission bei ihren konkreten
Bemühungen unterstützen, im Rahmen der Vereinten Nationen zum
weltweiten Schutz des Kulturerbes, einschließlich des jüdischen Erbes,
beizutragen?
In der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union (EU) zur Strategie
zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens
(2021 bis 2030) werden die EU-Mitgliedstaaten ermutigt, sich weltweit
gemeinsam mit der EU im Kontext der Vereinten Nationen für den Schutz des
kulturellen Erbes, insbesondere auch dem jüdischen kulturellen Erbe,
einzusetzen.
Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren in multilateralen Foren für
eine Stärkung des Schutzes des kulturellen Erbes ein, zu dem auch das jüdische
kulturelle Erbe gehört, und hat insbesondere in der EU die Verabschiedung der
Ratsschlussfolgerungen zum Ansatz der EU für das Kulturerbe in Konflikten
und Krisen vom 21. Juni 2021 unterstützt. In den Jahren 1981 bis 2021 wurden
durch das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts 3 600 Projekte in 144
Ländern gefördert, darunter auch eine Reihe von Projekten zur Bewahrung
jüdischen Kulturerbes. Aktuelle Beispiele sind die Konservierung der
Doppelmiqwen-Anlage auf dem Zionsfriedhof in Jerusalem (2019 bis 2021) und die
Förderung von Maßnahmen zur Restaurierung und Bauertüchtigung der Hevra-
Synagoge und der Foresteros-Synagoge in Izmir, Türkei. In Deutschland hat
das Welterbekomitee der UNESCO im Juli 2021 die SchUM-Städte Speyer,
Worms und Mainz (SchUM ist ein Akronym, entstanden aus den
Anfangsbuchstaben der drei hebräischen Städtenamen Speyer-SchPIRA = Schin/Worms
= Warmaisa = Waw/Mainz = Magenza = Mem) zum UNESCO-Welterbe
ernannt. Deren mittelalterliche Gemeindezentren, Monumente und Friedhöfe
gehören zu den ältesten Zeugnissen jüdischen Lebens in Deutschland.
Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) setzt
sich für die Erhaltung des jüdischen Kulturerbes ein – etwa, indem sie die
Sanierung denkmalgeschützter Synagogen fördert, wie derzeit in Augsburg und
München.
40. In welcher Form plant die Bundesregierung, der steigenden Bedeutung
des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, der bei der Erarbeitung und
Umsetzung der nationalen Antisemitismusstrategie sowie der
Zusammenarbeit mit Ländern eine Schlüsselrolle einnimmt, Rechnung zu
tragen?
Plant die Bundesregierung im Bundeshaushalt eine diesbezüglich
verbesserte personelle Unterstützung und finanzielle Ausstattung des
Bundesbeauftragten?
Zur Erledigung seiner Aufgaben verfügt der Beauftragte der Bundesregierung
für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
neben der personellen Ausstattung seines Büros auch über die fachliche
Unterstützung durch das Haus BMI, insbesondere durch die Referate H I 4 „Kirchen,
jüdisches Leben, Religionsgemeinschaften“ und H III 3 „Bekämpfung
Antisemitismus“.
Der Deutsche Bundestag hat für den Haushalt 2022 die Ausbringung von zwei
neuen Haushaltsstellen mit der Zweckbindung „Antisemitismusbeauftragter“
für das Haus BMI beschlossen. Nach Entscheidung der Hausleitung wird
hiervon eine Stelle unmittelbar dem Büro des Beauftragten zugeordnet und eine
Stelle zur Verstärkung des Referats H III 3 bei der fachlichen Unterstützung des
Beauftragten verwendet. Zur Veranschlagung von 1,5 Mio. Euro jährlich für
den Bundesbeauftragten für aufgabenspezifische Verwaltungsausgaben (Kapitel
06 12, Titel 532 02, Erläuterungsziffer 9. im Bundeshaushalt) ist derzeit keine
Veränderung vorgesehen.
41. Gibt es Überlegungen, das jährliche würdige Gedenken an die Opfer der
Shoah, den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar, und entsprechende
Gedenkveranstaltungen des Bundes, angesichts des schmerzlichen
Abschieds der Zeitzeugen im Hinblick auf unsere Erinnerungskultur
zeitgemäß weiterzuentwickeln und neue Impulse gerade für jüngere Menschen
zu setzen?
Ist eine weitere Fortentwicklung des bewährten Gedenkstättenkonzepts
des Bundes geplant?
Der Koalitionsvertrag sieht eine Novellierung der Gedenkstättenkonzeption des
Bundes vor. Zurzeit findet ein Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und
Akteuren statt, um eine möglichst große Bandbreite an Vorschlägen zur
Überarbeitung zu sammeln. Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls die Verstetigung des
Programms „Jugend erinnert“ vor. Im Rahmen der Umsetzung dieser Aufträge
aus dem Koalitionsvertrag werden auch die Aspekte eines würdigen Gedenkens
an die Opfer der Shoah mit Blick auf den schmerzlichen Abschied von
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen unter besonderer Adressierung jüngerer Menschen
berücksichtigt.
42. Plant die Bundesregierung eine konkrete Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Bekämpfung antisemitischer Hassreden,
Desinformation und Verschwörungsmythen im Internet in den
betreffenden Sprachen?
Die Bundesregierung nimmt die Bekämpfung von Desinformation sehr ernst.
Sie stimmt sich hierzu eng auf interministerieller Ebene ab. Die proaktive und
faktenbasierte Kommunikation zählt zu den zentralen Instrumenten, mit denen
die Bundesregierung selbst unmittelbar Desinformation entgegentritt.
Sie stellt der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft außerdem ein umfangreiches
Informations- und Beratungsangebot zu Themen der Desinformation zur
Verfügung (z. B. auf den Webseiten von BMI, BPA, BpB).
Im Rahmen der Projektförderung aus Haushaltsmitteln des Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus werden gezielt auch solche zivilgesellschaftlichen Vorhaben
gefördert, die auch der Bekämpfung von antisemitischen Hassreden und
Verschwörungsmythen und deren Verbreitung im Internet dienen. Zu nennen
wären u. a.:
• Die Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus der Amadeu-
Antonio-Stiftung, deren dauerhafte Förderung der Umsetzung von
Maßnahme 85 des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Rassismus entspricht,
• das Projekt „Stoppt Antisemitismus Jetzt – Ein Leitfaden zum Umgang mit
Antisemitismus im Netz“ des Institute for Strategic Dialogue, welches vor
allem jüdischen zivilgesellschaftlichen Institutionen, Funktionären oder
Verantwortlichen konkrete Handlungsoptionen zu einem besseren Schutz
bieten will,
• zwei Projekte des Internationalen Instituts für Bildung, Sozial- und
Antisemitismusforschung, welche sich zum einen an Social-Media-Influencer
richten um diese für den Kampf gegen Antisemitismus zu sensibilisieren
und zum anderen an Journalisten, um über aktuelle Formen des
israelbezogenen Antisemitismus, Symboliken und Akteure aufzuklären.
Da sich Antisemitismus auch zunehmend im Internet manifestiert, wird im
Rahmen der Prüfung der Projektanträge auch darauf geachtet, dass die
geförderten Maßnahmen sich auf dieses Handlungsfeld erstrecken.
Das BKA hat in jüngerer Vergangenheit mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen bei der Bekämpfung antisemitischer Hassreden, Desinformation und
Verschwörungsmythen im Internet in diversen Projektkontexten kooperiert.
Zwei Projekte sind mehrsprachig ausgelegt und werden bis dato/in Bälde in den
nicht-deutschsprachigen Sprachraum verbreitet.
• Handreichung „Extremismus im Internet“: Die bereits im Rahmen der
Beantwortung der Frage 9 angeführten drei Lernarrangements wurden im
Rahmen des EU-geförderten Projekts CONTRA (Countering Propaganda by
Narration Towards Anti-Radical Awareness) durch das BKA entwickelt,
erprobt und in die Praxis disseminiert. Kooperationspartner aus Deutschland
waren die Universitäten zu Köln und Mannheim sowie aus der
zivilgesellschaftlichen Praxis Ufuq.de. Assoziierte Partner waren die Universität Haifa
(Israel) und der Verein 180Grad Wende. Die Handreichung ist in deutscher,
englischer und niederl��ndischer Sprache verfüg- und downloadbar. Weitere
Informationen unter:
www.project-contra.org
• Handbuch Extremismusprävention (HEx): Das BKA hat ausgehend vom
aktuellen Forschungsstand und aufsetzend auf über anderthalb Dekaden
intensiver einschlägiger Forschungspraxis in Kooperation mit über 60
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ein umfassendes, auf eine
bundesweite Bedarfslage ausgerichtetes Präventionsprodukt entwickelt:
Eine englische Version des im Jahr 2020 veröffentlichten Handbuchs der
Extremismusprävention wird gegenwärtig fertig gestellt und Ende 2022
publiziert.
Ferner besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BKA und der von
Bund und Ländern getragenen Regierungsorganisation „jugendschutz.net“ die
sich phänomenübergreifend mit Hass, Propaganda und anderen ggf.
jugendgefährdenden Inhalten im Internet befasst. Die Kooperation bezieht sich auf einen
fachlichen und ggf. technischen Informationsaustausch.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ spielt das Engagement gegen Hass
im Netz eine wichtige Rolle. Es bildet eine Querschnittsaufgabe über alle
Programmbereiche hinweg. Die Träger Das NETTZ, HateAid, jugendschutz.net
und Neue Deutsche Medienmacher_innen werden im Bundesprogramm als
Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz gefördert. Das Kompetenznetzwerk
entwickelt themenbezogene Expertise und stellt diese für die bundesweite
Fachpraxis bereit und qualifiziert diese. Es bietet zudem Beratung an, unter
anderem für Betroffene von Hass im Netz. Das Netzwerk betreibt Monitoring zu
Hass im Netz, insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus und
Islamismus. Es analysiert zudem demokratiefeindliche und extremistische Phänomene
im digitalen Raum, entwickelt Gegenstrategien und speist diese Expertise in die
Praxis ein.
Im Rahmen des Begleitprojekts „Aufbau einer Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) gegen Hass im Netz“ wird seit 2021 eine BAG aufgebaut, die eine
stärkere Verbindung zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und Forschung
herstellt – und damit eine noch evidenzbasiertere Grundlage für die Arbeit
gegen Hass im Netz liefern soll.
Das Projekt „Gegen-Medien“: Parallelöffentlichkeit und
Radikalisierungsmaschine zur Delegitimierung der repräsentativen Demokratie untersucht
sogenannte alternative Medien, ihre wichtigsten Akteure, Inhalte, Botschaften und
Methoden, um die Akteure im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ über
Hintergründe und Entwicklungen zum Themenkomplex sogenannter
alternativer Medien zu informieren. Das Bundesministerium fördert das Projekt als ein
Begleitprojekt im Rahmen des Bundesprogramms. Begleitprojekte dienen dazu,
die weiteren im Bundesprogramm geförderten Projekte in ihrer fachlichen
Arbeit zu unterstützen, zur Weiterentwicklung ihrer Arbeit beizutragen und sie
fachlich zu vernetzen.
43. Plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit für jüdisches Leben und
jüdische Traditionen zu sensibilisieren, unter anderem durch öffentliche
Kennzeichnung von Tagen, die für jüdische Menschen relevant sind, und
wenn ja, in welcher Form?
Eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit erfolgt bereits in Form der Förderung
jüdischer Organisationen und Projekte, die zu einem hohen Teil auch an die
Öffentlichkeit gerichtet sind bzw. diese einbeziehen. Hierzu zählen neben
zahlreichen Maßnahmen, die jüdische Gegenwart zeigen und für die Öffentlichkeit
erlebbar machen, auch die finanzielle Beteiligung des Bundes am Neubau und
Wiederaufbau von Synagogen, als sichtbares Zeichen jüdischen Glaubens und
Lebens. Der Bund trägt auch die Hälfte der Kosten für die Sicherung und
Betreuung der verwaisten Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden in
Deutschland.
Zudem gratulieren Mitglieder der Bundesregierung der jüdischen Gemeinschaft
regelmäßig zu hohen jüdischen Feiertagen wie etwa Rosch Haschana mit
Anzeigen beispielsweise in der „Jüdischen Allgemeinen“, Tages- oder
Wochenzeitungen und über die digitalen Kanäle (z. B. auf BMI-Internetseite, Twitter,
Instagram und Facebook). Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches
Leben und den Kampf gegen Antisemitismus lobt im Jahr 2022 zum ersten Mal
den Ehrenamtspreis für jüdisches Leben aus. Mit dem Preis soll ehrenamtliches
Engagement ausgezeichnet werden, das jüdisches Leben in Deutschland stärkt
und es besser sichtbar macht. Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen,
Vereine, Initiativen und Gruppen (z. B. Schulklassen oder Schulen), die überwiegend
ehrenamtlich aktiv sind.
44. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung – ein entsprechender
Vorschlag der Bund-Länder-Kommission für das Grundgesetz liegt
bereits auf dem Tisch – nach Aufnahme des Staatsziels „Schutz jüdischen
Lebens und Kultur“ ins Grundgesetz?
Das Vorhaben, den Kampf gegen Antisemitismus als Staatszielbestimmung in
das Grundgesetz aufzunehmen, wurde im Frühjahr 2021 in der BLK diskutiert.
Die Bundesregierung verfolgt diesbezügliche Diskussionen aufmerksam.
45. Plant die Bundesregierung mehr Bildungsangebote und Informationen
von den entsprechenden Ministerien über legalistischen Islamismus,
seine Ideologie, sein Agieren und seine Strukturen in Deutschland?
Informationen über legalistischen Islamismus finden sich im aktuellen
Verfassungsschutzbericht, online abrufbar z. B. über die Internetseite des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).
46. Teilt die Bundesregierung das Selbstverständnis, dass staatliche
Förderung im Bereich der Antisemitismus- und Extremismusprävention ein
klares und eindeutiges Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland voraussetzt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass einschlägige Vereine,
Organisationen und Personen, die von den Sicherheitsbehörden beobachtet oder
als Beobachtungsfall eingestuft werden, von der öffentlichen Hand
weder finanziell noch immateriell gefördert werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3086 verwiesen.
47. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass keine Einladungen durch
staatliche Organe von bzw. öffentliche Auftritte mit (legalistisch)-
islamistischen oder antisemitischen Organisationen, die durch den
Verfassungsschutz beobachtet werden oder als Beobachtungsfall gelten,
erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Organisationen, die Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden sind,
sind nicht Teil der Deutschen Islam Konferenz (DIK).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 26 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3086
verwiesen.
48. Bereitet die Bundesregierung eine Prüfung von (Symbol-)Verboten
antisemitischer islamistischer Organisationen z. B. der Hamas, vor, und
wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
49. Strebt die Bundesregierung eine Intensivierung der deutsch-israelischen
Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheitsbehörden mit dem Fokus auf
Islamismus und Antisemitismus an, und wenn nein, warum nicht?
Es besteht ein regelmäßiger, vertrauensvoller und intensiver Austausch
zwischen den deutschen und israelischen Sicherheitsbehörden, insbesondere auch
zu den Themen islamistischer Extremismus und Terrorismus sowie
Antisemitismus. Ein aktuelles Beispiel ist die anstehende Kooperation des Fachbereichs
Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes mit der Holocaust-Bildungsstätte
Yad Vashem. Zu der Kooperation wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
50. Strebt die Bundesregierung eine verstärkte grenzüberschreitende
Kooperation mit europäischen Nachbarstaaten an, wo der Kampf gegen den
legalistischen Islamismus bereits weiter ist?
Gibt es bereits einen Austausch z. B. mit Frankreich und Österreich zum
Thema „islamischer Antisemitismus“, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht zu den Themen islamistischer Extremismus und
Terrorismus sowie Antisemitismus in regelmäßigem, vertrauensvollen Austausch
mit allen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Zusammenarbeit in der
EU-Ratsarbeitsgruppe Terrorismus sowie in den Formaten des „Radicalisation
Awareness Network“ der EU Kommission. Mit den Nachbarstaaten Österreich
und Frankreich gibt es eine besonders intensive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit, auch zu den in der Frage genannten Themenfeldern.
Im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) findet ein
deutschfranzösischer Austausch zu übergreifenden islampolitischen Fragen statt.
Dieser soll fortgesetzt und insbesondere in Bezug z. B. auf die Ausbildung
religiösen Personals islamischer Gemeinden intensiviert werden.
51. Hält die Bundesregierung zur Bekämpfung des islamischen
Antisemitismus die Einrichtung eines Dokumentationszentrums „Politischer Islam“,
wie es dies in Österreich gibt, für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/3086 der Fraktion der CDU/CSU verwiesen.
52. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung im Sinne der Bekämpfung
des Antisemitismus im islamistischen Spektrum für geeignet, um
liberalislamische Gemeinden in Deutschland künftig besser zu unterstützen und
zu fördern?
Die Bundesregierung tritt jedweder Form von Antisemitismus, darunter auch
dem im islamistischen Spektrum, entschlossen entgegen. Das Instrumentarium
und die Maßnahmen entsprechen dabei einem ganzheitlichen Ansatz, bei dem
Repression und Prävention sowie Deradikalisierung Hand in Hand gehen. Vgl.
dazu auch Antwort zu Frage 38.
Abseits einer umfassenden Bekämpfung von Antisemitismus im islamistischen
Spektrum wird in der durch das BMI verantworteten Deutschen Islam
Konferenz (DIK) das breite Spektrum muslimischen Lebens in Deutschland
eingebunden. Dazu gehören explizit auch Initiativen und Vereine außerhalb der
traditionellen Moscheestrukturen und solche Gemeinden, die nicht durch einen der
größeren Dachverbände islamischer Gemeinden vertreten und repräsentiert
werden. So werden im Rahmen des DIK-Modellförderansatzes „Moscheen für
Integration“ (MfI) z. B. unter Einbindung neuerer und progressiver
muslimischer Akteure beispielhafte Gemeinden praktisch unterstützt, um ihre
Partizipation und Repräsentanz zu verbessern. Dabei kann und darf der religiös und
weltanschaulich neutrale Staat grundsätzlich keine Wertung unterschiedlicher
religiöser Strömungen vornehmen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen.
53. Wie setzt die Bundesregierung die Implementierung der IHRA
(International Holocaust Remembrance Alliance)-Arbeitsdefinition in die
Ausbildung von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden um?
Die Ausbildung am ZNAF − der gemeinsamen Ausbildungseinrichtung des
BND und des BfV − in den Extremismusfächern orientiert sich an der durch die
Bundesregierung am 20. September 2017 per Kabinettbeschluss indossierten
Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA, die auch in der Ausbildung
seiner Anwärterinnen und Anwärter vermittelt wird. Dies gilt ebenso auch für
die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an der Akademie für
Verfassungsschutz, in denen die Beschäftigung mit dem Thema Antisemitismus, neben
anderen Definitionen, auch auf der Grundlage der Arbeitsdefinition der IHRA
erfolgt.
Über die Maßnahmen der Ausbildung hinaus stellt der BND interne
Informationsmaterialen über die konkrete Begriffsbestimmung von Antisemitismus, die
Abgrenzung antisemitischer Erscheinungsformen (wie z. B. religiöser
Antisemitismus oder Antizionismus) sowie antisemitische Argumentationsformen zur
Verfügung. Im Handlungsleitfaden für das Verhalten bei Extremismusverdacht
für Vorgesetzte werden Empfehlungen für den Umgang mit entsprechenden
Verdachtsfällen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bietet der BND ein
Beratungsangebot bei Verdachtsfällen an.
Die Aus- und Fortbildungsorganisation der Bundespolizei orientiert sich
ebenfalls an der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA und wendet sie in
den Ausbildungs- bzw. Studiengängen des mittleren und gehobenen
Polizeivollzugsdienstes an. Die Vermittlung erfolgt im Fach Staats- und
Verfassungsrecht, insbesondere im Themenkomplex „Gefahren von Extremismus für die
Innere Sicherheit“. Hier werden u. a. politisch motivierte Straftaten und
Formen von antisemitischen Hassdelikten behandelt. Aktuelle Ereignisse (derzeit
z. B. die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der documenta in Kassel)
werden hierbei jeweils aufgegriffen.
Die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA wird den angehenden
Kriminalkommissarinnen und -kommissaren des BKA in den entsprechenden
Lehrveranstaltungen zu Hass- und Vorurteilskriminalität sowie zur Politisch
Motivierten Kriminalität vermittelt und mit polizeirelevanten Beispielen
verdeutlicht.
54. Plant die Bundesregierung ein konsequentes Einreiseverbot nach
Deutschland von antisemitischen Hasspredigern aus dem Ausland, und
wenn nein, warum nicht?
Die in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten für den Vollzug des
Aufenthaltsgesetzes oder entsprechender Gesetze zuständigen Stellen können
Drittstaatsangehörige bereits jetzt beispielsweise auf der Grundlage von
Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 nach einer Prüfung im
Einzelfall zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung im Schengener
Informationssystem der zweiten Generation („SIS II“) und künftig nach Artikel 24 der
Verordnung (EU) 2018/1861 ausschreiben, wenn von diesen eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder die nationale Sicherheit im
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates ausgeht. Dies ist ausweislich Artikel 24 Absatz 2
der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 insbesondere der Fall bei Personen,
• die in einem EU-Land wegen einer Straftat verurteilt worden sind, die mit
einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist;
• gegen die ein begründeter Verdacht besteht, eine schwere Straftat begangen
zu haben, oder gegen die konkrete Hinweise bestehen, dass sie eine solche
Tat planen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]