[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl,
Victor Perli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2972 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf
12 Euro je Zeitstunde. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und –
angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend
notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und
Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden von der Erhöhung des
gesetzlichen Mindestlohns profitieren – wenn sie ihn denn tatsächlich auch
ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den
gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das
Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die
Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft
sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf
durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (
https://www.dgb.de/themen/++co++516acf6
6-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).
Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns muss daher
zwingend wirksam kontrolliert werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Plus nicht
nur auf der Haben-Seite des Bundeskanzlers Olaf Scholz steht, sondern auch
tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Fraktion DIE LINKE. möchte
sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Sachsen machen, um frühzeitig
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat auch in den letzten
Jahren durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur
Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Während der aktuellen
COVID-19-Pandemie wird dabei weiterhin sichergestellt, dass die Arbeitsfä-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3289
20. Wahlperiode 02.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 2. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
higkeit der FKS unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzmaßnahmen für
die Beschäftigten erhalten bleibt. Ein Vergleich der in der vorliegenden Kleinen
Anfrage erbetenen Zahlen für das erste Halbjahr 2022 mit denen der
Vorjahreszeiträume ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. So waren zahlreiche Branchen
besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-
Pandemie betroffen, was Auswirkungen auf die Tätigkeit der FKS und die
damit verbundenen Arbeitsergebnisse hatte. Darüber hinaus beeinflussten der
erhöhte Aufwand zum Schutz der Beschäftigten und Personalausfälle aufgrund
von Quarantänemaßnahmen ebenfalls die Aufgabenwahrnehmung der FKS.
Die nachfolgenden Detailauswertungen zu den Arbeitsergebnissen der FKS
erfolgen regelmäßig stichtagsbezogen. Hierbei ist auch zu beachten, dass die
Statistiken der FKS nach einer durchgeführten IT-Verfahrensumstellung einer
fortlaufenden Qualitätssicherung durch die Generalzolldirektion unterliegen und
insofern stichtagsbezogene Veränderungen einzelner Werte möglich sind.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach
Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 in Sachsen die
Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach den Branchen
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Pflege, Gebäudereinigung, Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe, Kurier-, Express- und Paketdienste,
Arbeitnehmerüberlassung, geringfügige Beschäftigung sowie nach sonstigen Branchen
differenzieren und nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die FKS hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer
Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der
Betriebe und Beschäftigten in Sachsen in den Jahren 2019 bis 2021 –
differenziert nach Wirtschaftszweigen – wird auf die nachfolgende
Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
verwiesen. In der Beschäftigungsstatistik der BA wird der Juni-Wert jeweils als
Jahreswert ausgewiesen. Eine Statistik für das Jahr 2022 liegt noch nicht vor.
Eine Aufschlüsselung nach Hauptzollamtsbezirken sieht die
Beschäftigungsstatistik der BA nicht vor.
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Sachsen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30.06.2019
Insgesamt 135.978 1.780.257 1.617.162 163.095
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.404 21.375 18.083 3.292
Forstwirtschaft (021) 121 485 411 74
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 399 6.365 5.746 619
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 435 11.028 10.573 455
Baugewerbe (F) 15.575 117.388 109.145 8.243
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez.
Bautätigkeiten (432,433,439)
12.910 79.667 73.127 6.540
43991, Gerüstbau 197 1.983 1.871 112
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) 861 5.527 4.484 1.043
Verkehr und Lagerei (H) 4.393 105.270 91.673 13.597
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post- Kurier und Expressdienste
(492,494,53)
2.218 47.282 37.467 9.815
Betrieb von Taxis (4932) 891 5.558 3.925 1.633
Gastgewerbe (I) 9.121 76.039 55.230 20.809
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.065 19.217 14.995 4.222
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 731 45.012 41.923 3.089
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs-
und Alarmsystemen (801+802)
324 13.121 10.669 2.452
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.564 36.648 28.602 8.046
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.027 33.905 26.280 7.625
Call Center (822) 98 8.467 8.323 144
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 145 1.431 1.182 249
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz. Betreuung
ält. Menschen und Behind. (87,881)
2.052 100.158 96.268 3.890
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.197 12.034 10.688 1.346
Frisörsalons (96021) 2.388 10.435 9.373 1.062
Kosmetiksalons (96022) 809 1.599 1.315 284
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30.06.2020
Insgesamt 133.272 1.754.687 1.608.511 146.176
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.370 21.052 17.687 3.365
Forstwirtschaft (021) 119 483 418 65
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 380 6.157 5.630 527
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 426 10.918 10.467 451
Baugewerbe (F) 15.353 116.553 108.583 7.970
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez.
Bautätigkeiten (432,433,439)
12.705 78.911 72.591 6.320
43991, Gerüstbau 194 1.953 1.835 118
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) 846 5.412 4.432 980
Verkehr und Lagerei (H) 4.313 104.929 92.211 12.718
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post- Kurier und Expressdienste
(492,494,53)
2.213 46.934 37.684 9.250
Betrieb von Taxis (4932) 842 5.318 3.759 1.559
Gastgewerbe (I) 8.701 68.985 52.811 16.174
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.013 18.550 14.917 3.633
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 694 36.717 35.136 1.581
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs-
und Alarmsystemen (801+802)
321 12.863 10.552 2.311
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.577 34.924 27.734 7.190
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.036 32.199 25.396 6.803
Call Center (822) 94 8.111 7.963 148
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 131 1.272 1.153 119
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz. Betreuung
ält. Menschen und Behind. (87,881)
2.075 102.113 98.380 3.733
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.182 11.707 10.443 1.264
Frisörsalons (96021) 2.370 10.112 9.121 991
Kosmetiksalons (96022) 812 1.595 1.322 273
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30.06.2021
Insgesamt 132.863 1.766.039 1.623.463 142.576
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.394 20.577 17.351 3.226
Forstwirtschaft (021) 111 475 402 73
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 375 6.686 6.162 524
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 422 11.002 10.565 437
Baugewerbe (F) 15.395 116.232 108.478 7.754
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez.
Bautätigkeiten (432,433,439)
12.743 78.896 72.717 6.179
43991, Gerüstbau 192 1.955 1.839 116
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) 850 5.167 4.250 917
Verkehr und Lagerei (H) 4.305 107.893 95.451 12.442
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post- Kurier und Expressdienste
(492,494,53)
2.240 48.343 39.264 9.079
Betrieb von Taxis (4932) 813 5.125 3.609 1.516
Gastgewerbe (I) 8.607 65.571 50.645 14.926
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 981 17.717 14.203 3.514
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 684 42.498 40.288 2.210
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs-
und Alarmsystemen (801+802)
329 13.150 10.895 2.255
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.560 35.763 28.908 6.855
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.028 32.758 26.282 6.476
Call Center (822) 93 8.217 8.050 167
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 136 1.198 1.079 119
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz. Betreuung
ält. Menschen und Behind. (87,881)
2.110 104.310 100.641 3.669
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.119 11.080 9.925 1.155
Frisörsalons (96021) 2.348 9.588 8.657 931
Kosmetiksalons (96022) 771 1.492 1.268 224
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS von Januar bis Juli 2022 in
Sachsen durchgeführt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume
2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in Sachsen von der FKS jeweils im ersten Halbjahr der Jahre
2019 bis 2022 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen in den erfragten Branchen
kann – aufgeschlüsselt nach Hauptzollämtern (HZÄ) – den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden. Die Arbeitsstatistik der FKS differenziert zwischen
über 25 verschiedenen Branchen. Kurier-, Express- und Paketdienste sind dabei
Teil der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht keine Erfassung nach
Beschäftigungsarten oder -umfang, z. B. nach geringfügiger Beschäftigung, vor.
In Sachsen ist die FKS der HZÄ Dresden und Erfurt zuständig. Der Bezirk des
Hauptzollamtes (HZA) Erfurt umfasst neben Teilen von Sachsen auch
Thüringen. Die hier angegebenen Daten beziehen sich nur auf die Zuständigkeit in
Sachsen.
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
HZA Dresden
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 1 2 18 0
Arbeitnehmerüberlassung 42 19 19 18
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 361 154 441 238
Forstwirtschaft 0 1 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 135 97 70 108
Gebäudereinigung 31 7 13 18
Landwirtschaft 46 22 5 51
Personenbeförderungsgewerbe 18 13 3 25
Pflegebranche 6 5 8 88
Sonstige 182 161 163 163
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
194 38 65 73
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
HZA Erfurt
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 2 0 3 3
Arbeitnehmerüberlassung 21 7 3 3
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 250 208 241 166
Forstwirtschaft 0 0 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 102 44 44 55
Gebäudereinigung 13 6 18 12
Landwirtschaft 1 14 4 6
Personenbeförderungsgewerbe 7 3 7 7
Pflegebranche 6 6 3 2
Sonstige 135 112 93 126
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
39 38 64 23
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die FKS von Januar bis Juli 2022 in Sachsen
festgestellt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren
und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und
2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der FKS in Sachsen jeweils im ersten Halbjahr der Jahre
2019 bis 2022 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) in den
erfragten Branchen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren kann –
aufgeschlüsselt nach HZÄ – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Hinsichtlich der Branchenzuordnung und Erfassung von Angaben zu geringfügig
Beschäftigten sowie der Zuständigkeit des HZA Erfurt wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS
wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Dresden
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 1 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 5 6 2 2
Forstwirtschaft 0 1 0 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 50 33 21 37
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS
wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Dresden
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Gebäudereinigung 3 1 0 0
Landwirtschaft 5 3 0 2
Personenbeförderungsgewerbe 6 3 3 5
Pflegebranche 1 0 0 0
Sonstige 40 41 21 21
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
8 3 9 8
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS
wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Erfurt
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 0 1 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 2 0 1 2
Forstwirtschaft 0 0 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 22 9 10 8
Gebäudereinigung 1 0 0 0
Landwirtschaft 1 0 0 0
Personenbeförderungsgewerbe 4 1 0 1
Pflegebranche 0 0 0 2
Sonstige 19 8 8 11
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
9 6 6 5
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (nach § 21 Absatz 1
Nummer 9, Absatz 2 des Mindestlohngesetzes – MiLoG; § 266a Absatz 1,
Absatz 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Sachsen im Zeitraum Januar bis Juli 2022 eingeleitet worden,
und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen
(bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019
ausweisen und nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren sowie
nach Hauptzollämtern getrennt aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der FKS in Sachsen jeweils im ersten Halbjahr der Jahre
2019 bis 2022 in den erfragten Branchen wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1
Nummer 9 und Absatz 2 MiLoG sowie nach § 266a des Strafgesetzbuches
(StGB) eingeleiteten Ermittlungsverfahren kann – aufgeschlüsselt nach HZÄ –
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hinsichtlich der
Branchenzuordnung und Erfassung von Angaben zu geringfügig Beschäftigten sowie der
Zuständigkeit des HZA Erfurt wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
HZA Dresden
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Mi-
LoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0 1 0 1 0
Arbeitnehmerüberlassung 1 0 0 0 2 2 3 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1 4 2 2 90 86 71 78
Forstwirtschaft 0 1 0 1 0 1 0 1
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe
24 19 5 7 45 56 34 52
Gebäudereinigung 1 0 0 0 7 6 5 11
Landwirtschaft 2 3 0 2 6 7 3 3
Personenbeförderungsgewerbe 3 2 1 3 7 3 2 2
Pflegebranche 1 0 0 0 4 5 6 3
Sonstige 34 36 15 16 100 103 55 51
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7 2 2 3 16 13 12 8
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
HZA Erfurt
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Mi-
LoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0 0 0 0 1
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0 3 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 0 0 1 62 48 27 39
Forstwirtschaft 0 0 0 0 0 1 0 0
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe
8 3 4 1 46 16 11 14
Gebäudereinigung 1 0 0 0 16 3 5 3
Landwirtschaft 1 0 0 0 3 0 0 0
Personenbeförderungsgewerbe 2 1 0 1 7 2 1 0
Pflegebranche 0 0 0 2 3 1 0 8
Sonstige 13 6 7 8 74 28 41 26
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
5 3 5 4 7 7 2 3
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Eine Verhängung von Strafen ist dabei nicht vorgesehen.
Die Anzahl der mit Geld- oder Freiheitsstrafen abgeschlossenen Strafverfahren,
wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht erfasst. Die für den erbetenen
Vergleich erforderlichen Zahlen für das Jahr 2022 der Strafverfolgungsstatistik, die
das Statistische Bundesamt jährlich herausgibt, werden voraussichtlich erst im
Herbst 2023 veröffentlicht.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum Januar
bis Juni 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder
bei den Kontrollen der FKS in Sachsen?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS in Sachsen
Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von
113.875 Euro festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der
Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im
genannten Zeitraum 725.509 Euro. Diese Ergebnisse sind Resultat
abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang
mit durchgeführten Prüfungen der FKS.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Sachsen im Zeitraum Januar bis Juli 2022 Schwerpunktprüfungen durch die
FKS statt, für wie viele Betriebe hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele
Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt, wie viele
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns
und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS drei bundesweite
Schwerpunktprüfungen (auch in Sachsen) durchgeführt. Branchen, Anzahl der
in diesem Zusammenhang bundesweit durchgeführten Arbeitgeberprüfungen,
eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des
gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren (insgesamt) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Differenzierung der
Schwerpunktprüfungen nach Ländern ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe der jeweiligen Branche wird auf die Antwort
zu Frage 1verwiesen.
Branche Arbeitgeberprüfungen
Ordnungswidrigkeitenverfahren
(§ 21 Abs. 1 Nr. 9 und
§ 21 Abs. 2 MiLoG)
Strafverfahren
Friseurhandwerk 2.049 7 57
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe 600 1 314
Gaststättengewerbe 1.008 7 165
Bei den abgebildeten Fallzahlen handelt es sich um erste Ergebnisse
unmittelbar nach den jeweiligen Schwerpunktprüfungen. Zahlreiche Sachverhalte
bedürfen weiterer Prüfungen, insbesondere in Bezug auf eventuelle
Mindestlohnverstöße. Daher ist insgesamt eine Zunahme von eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit den aufgeführten
Schwerpunktprüfungen zu erwarten.
Hinsichtlich der von der FKS auch in Sachsen in den Jahren 2019 bis 2021
durchgeführten bundesweiten Schwerpunktprüfungen, der Anzahl der Betriebe
der betreffenden Branchen sowie der in diesem Zusammenhang durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1223 verwiesen.
7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis
Juli 2022 in Sachsen von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn
betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und
2019 ausweisen)?
Die FKS führt keine statistischen Aufzeichnungen, aus denen sich der Anteil
geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit
Mindestlohnverstößen herleiten lässt.
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ISSN 0722-8333]