Vorhaben der Bundesregierung bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz im Rahmen der europäischen Verordnung für Künstliche Intelligenz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im April 2021 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI), „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union“ (COM(2021) 206 final)“, allgemein auch als KI-Verordnung bezeichnet, vorgestellt.
Aktuell finden zur KI-Verordnung im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union, Verhandlungen statt, die voraussichtlich bis Ende 2022 andauern werden. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welches Ressort ist innerhalb der Bundesregierung für die Verhandlungen der KI-Verordnung im Rat der EU zuständig?
Gab es mit Blick auf die Zuständigkeit für die KI-Verordnung seit Dezember 2021 Verschiebungen innerhalb der Bundesregierung, und wenn ja, zu welchen Ressorts?
Welche Rolle nimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei den Verhandlungen im Rat ein?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine abgestimmte Position zur inhaltlichen Ausgestaltung der KI-Verordnung, die von allen beteiligten Ressorts mitgetragen wird, und wenn ja auf welche Eckwerte hat sich die Bundesregierung als deutsche Positionierung für Verhandlungen auf europäischer Ebene verständigt?
Bei welchen Bereichen der KI-Verordnung hat die Bundesregierung mit Blick auf inhaltliche Positionierungen der vorangegangenen Bundesregierung Anpassungsbedarf gesehen (bitte differenziert nach Themenfeldern darstellen)?
Bezieht die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen zur KI-Verordnung die Ergebnisse des Abschlussberichts der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz auf Bundestagsdrucksache 19/23700 von Oktober 2020 ein und wenn ja, welche Punkte konkret (bitte die Kapitel beziehungsweise Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts nennen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Reichweite der KI-Verordnung ein
a) mit Blick auf die Möglichkeiten für den gesellschaftlichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz,
b) mit Blick auf die Möglichkeiten für den medizinischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz, und
c) mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Anwendungsbereichs der KI-Verordnung, und welche Ausnahmetatbestände sollte es aus Sicht der Bundesregierung in der KI-Verordnung geben?
Welche konkreten europäischen Werte sind aus Sicht der Bundesregierung bei der KI-Verordnung maßgeblich?
Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Stellschrauben bei der KI-Verordnung, um eine Entwicklung bei KI zu erreichen, die auf „europäischen Werten“ basiert (siehe Koalitionsvertrag 2021, S. 18)?
Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Stellschrauben bei der KI-Verordnung, um den Anschluss Deutschlands und Europas an die führende Stellung der USA und China im Bereich der Entwicklung von KI-Anwendungen und der Umsetzung in erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle zu erreichen?
In welchen Bereichen der KI-Verordnung besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Spannungsverhältnis zwischen den Zielsetzungen gemäß zu den Fragen 10 und 11 (bitte differenziert nach den konkreten Inhalten bzw. Kapiteln des AI (Artificial Intelligence)-Act darstellen)?
Wie schätzt die Bundesregierung für die nächsten Jahre das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Anbietern bei Künstlicher Intelligenz ein?
Welche Punkte der KI-Verordnung sind aus Sicht der Bundesregierung besonders wichtig, wenn es darum geht, eine solche zunehmende Abhängigkeit zu verhindern bzw. mittel- und langfristig die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken?
Welche Forderungen der Bundesregierung sieht die Bundesregierung zum aktuellen Stand bereits durch die Kompromissvorschläge der französischen Ratspräsidentschaft abgedeckt, die von dieser im Juni 2022 vorgelegt wurden (Proposition de Règlement du Parlement européen et du Conseil établissant des règles harmonisées concernant l'intelligence artificielle (législation sur l'intelligence artificielle) et modifiant certains actes législatifs de l'Union – Text de compromis de la présidence – Version consolidée, 2021/0106(COD)), und welche Forderungen sind aus Sicht der Bundesregierung in den Vorschlägen der französischen Ratspräsidentschaft noch nicht adressiert (bitte im Einzelnen nach den konkreten Forderungen von Lfd. 1-1164 darstellen)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung in der KI-Verordnung bislang klar genug geregelt, in welchem Verhältnis einzelne Anforderungen der Verordnung zu den Inhalten anderer EU-Rechtsvorschriften stehen (z. B. der Datenschutz-Grundverordnung, Richtlinie für Produktsicherheit, Verordnungen für Strafverfolgung und IT-Sicherheit), und wenn nein, an welchen Stellen in der KI-Verordnung und mit Blick auf welche konkreten EU-Rechtsvorschriften besteht aus Sicht der Bundesregierung bislang noch Handlungsbedarf, um Doppelregulierung und Rechtsunklarheiten für Anwendungen aus dem Bereich KI zu vermeiden?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung beim aktuellen Stand der Verhandlungen zur KI-Verordnung die Definition von KI ausreichend spezifisch?
Ist die Definition von KI in der KI-Verordnung bislang nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, zu vermeiden, dass auch konventionelle Softwareanwendungen in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, die nicht in den Bereich KI fallen?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung beim aktuellen Stand der Verhandlungen zur KI-Verordnung die Definition des Begriffs der „Hochrisiko-KI-Systeme“ ausreichend ausgearbeitet?
Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Definition des Begriffs der „Hochrisiko-KI-Systeme“ die im KI-Weißbuch von Februar 2020 unterbreiteten Vorschläge beim aktuellen Stand der Verhandlungen zur KI-Verordnung ausreichend umgesetzt, dass ein kumulativer Ansatz festzuschreiben ist, bei dem als Kriterien sowohl die Schwere des Schadens als auch die Wahrscheinlichkeit des Schadens gemeinsam mit dem Sektor als auch mit der beabsichtigten Verwendung zusammen berücksichtigt werden müssen, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Festschreibung eines solchen kumulativen Ansatzes bei den Verhandlungen zur KI-Verordnung einzusetzen?
Ist aus Sicht der Bundesregierung der Aufwand, der mit den bislang in der KI-Verordnung vorgesehenen Anforderungen für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren bei KI-Anwendungen im Bereich der zweithöchsten Risikoklasse („hohes Risiko“) verbunden ist, für KI-Anbieter in der Praxis gut darstellbar?
Hält die Bundesregierung die in der KI-Verordnung vorgesehene Einstufung von KI-Bildungsanwendungen in die Klasse mit „hohem“ Risiko (Anhang III „Hochrisiko-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2“) für gerechtfertigt, und wenn ja, für welche Bereiche der Bildung wird eine Einstufung in die Klasse mit „hohem“ Risiko seitens der Bundesregierung für notwendig gehalten (bitte nach einzelnen Anwendungsfeldern aufgeschlüsselt darstellen)?
Hält die Bundesregierung die in der KI-Verordnung vorgesehene Einstufung von KI-Anwendungen im Bereich Personalauswahl in die Klasse mit „hohem“ Risiko für gerechtfertigt, und wenn ja, für welche Bereiche der Personalauswahl wird eine Einstufung in die Klasse mit „hohem“ Risiko seitens der Bundesregierung für notwendig gehalten (bitte nach einzelnen Anwendungsfeldern aufgeschlüsselt darstellen)?
Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die im Laufe der Verhandlungen zur KI-Verordnung zusätzlich in die Liste mit „hohem“ Risiko aufgenommenen Anwendungen, die zur Kontrolle von Emissionen und Verschmutzung dienen, in Anhang III „Hochrisiko-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2“ festzuschreiben, und wenn ja, wie können nach Auffassung der Bundesregierung die konkreten Risikozuordnungen von Anwendungen, die zur Kontrolle von Emissionen und Verschmutzung dienen, konkret messbar gemacht werden?
Welche Verhandlungsposition vertritt die Bundesregierung im Rat zum Thema biometrische Erfassung?
Ist aus Sicht der Bundesregierung in der KI-Verordnung bislang deutlich genug geregelt, für wen die Anbieterpflichten bei KI-Anwendungen konkret gelten sollen, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung ein mögliches Risiko, dass mit den bislang in der KI-Verordnung vorgesehenen Regelungen Anbieterpflichten für Unternehmen gelten würden, die gar nicht über die erforderlichen Daten verfügen, um die geforderten Pflichten zu erfüllen?
Schätzt die Bundesregierung den aktuellen Bestand an harmonisierten Normen im Bereich KI, die laut dem Entwurf der KI-Verordnung statt Konformitätsbewertungsverfahren genutzt werden können, als ausreichend ein, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung konkret, um dazu beizutragen, dass rechtzeitig entsprechende Normungsaufträge an die Normierungsinstitutionen vergeben werden, damit diese bei Inkrafttreten der EU-Verordnung vorliegen?
Hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bislang in der KI-Verordnung vorgesehen sind, für ausreichend, und wenn nein, für welche weiteren Instrumente und Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für Start-ups und KMU setzt die Bundesregierung sich ein? Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang auch kommunale Stadtwerke als KMU zu berücksichtigen und in die Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für Start-ups und KMU einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Institution bzw. Institutionen in Deutschland soll bzw. sollen nach Ansicht der Bundesregierung für die Umsetzung und Kontrolle der KI-Verordnung benannt werden?
Wer bzw. welche Behörde soll nach Auffassung der Bundesregierung für die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren zuständig sein?
Welche Rolle könnte die Bundesnetzagentur aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsetzung der Regulierung von Künstlicher Intelligenz einnehmen?
Welche Rolle könnten technische Überwachungsvereine (TÜV) aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsetzung der Regulierung von Künstlicher Intelligenz einnehmen?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung das auf EU-Ebene vorgesehene „AI-Board“ konkret ausgestaltet werden
a) mit Blick auf den Zuschnitt und die Kompetenzen des Boards,
b) mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung des Boards, und
c) mit Blick auf Befugnisse des Boards gegenüber den in der KI-Verordnung vorgesehenen „nationalen Behörden“, die mit dem AI-Board zusammenarbeiten sollen?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die Bundesländer und Kommunen bei den Verhandlungen und bei der Umsetzung der KI-Verordnung?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Verwendung FAIRer (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) Forschungsdaten für die Entwicklung und das Training von KI (Beispiel Medizin, elektronische Patientenakte und European Health Data Space)?
Welche EU-Mitgliedstaaten sowie außereuropäische Nationen sind aus Sicht der Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung von KI international führend?
a) Inwiefern wirkt sich dies aus Sicht der Bundesregierung auf die Entwicklung globaler KI-Standards aus?
b) Inwiefern unterscheiden sich die Entwicklungs- und Anwendungsbereiche zwischen den führenden KI-Nationen?
Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung aktiv um den politischen Erfahrungsaustausch mit führenden KI-Nationen
a) mit Blick auf unmittelbare gemeinsame Projekte zwischen deutschen und ausländischen Ministerien, und
b) mit Blick auf Projekte zum Erfahrungsaustausch, die von der Bundesregierung gefördert werden?