[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3038 –
Gigabitstrategie und digitale Infrastruktur in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP das Ziel einer „flächendeckende(n)
Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten
Mobilfunkstandard“ (Koalitionsvertrag, S. 16) ausgegeben. Am 17. März 2022 stellte der
Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, gemeinsam mit
Branchenvertretern, Eckpunkte einer Gigabitstrategie zur Erreichung dieser
Ziele vor.
Am 13. Juli 2022 hat das Kabinett der Bundesregierung die Gigabitstrategie
beschlossen, die die künftigen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich
der digitalen Infrastrukturen beinhaltet bzw. die „der zentrale Kompass auf
dem Weg zu digitalen Gigabitinfrastrukturen in Deutschland sein“ wird
(
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrategie.pdf?__blob=
publicationFile).
1. Welche Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung für das
Gefälle von Stadt und Land (62 Prozent buchbare Gigabitanschlüsse vs.
25 Prozent) verantwortlich?
Ursachen sind im Wesentlichen die jeweils vor Ort anzutreffenden
ökonomischen Gegebenheiten wie Besiedlungsdichte, Nachfragestärke oder
erforderliche Leitungslängen. In ländlichen Regionen sind die Ausbaukosten z. B.
aufgrund der geringeren Besiedlungsdichte in der Regel höher als in städtischen.
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um dieser
Unwucht zwischen Stadt und Land Abhilfe zu schaffen?
Die Bundesregierung adressiert im Rahmen der am 13. Juli 2022 vom Kabinett
verabschiedeten Gigabitstrategie eine Vielzahl von Maßnahmen, die den
Ausbau mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard beschleunigen und auf
diese Weise dazu beitragen, das Stadt-Land-Gefälle zu vermindern. In den
Bereichen, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht rentabel ist, tritt die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3293
20. Wahlperiode 02.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 2. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Breitbandförderung hinzu, die im Zuge der Gigabitstrategie weiter optimiert
wird.
3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll nach den Plänen der Bundesregierung ein
Migrationsplan von Kupfer zu Glas sowie ggf. ein fester Termin für die
Abschaltung des Kupferkabelnetzes erarbeitet worden sein?
Für das Verfahren bezüglich der Abschaltung des Kupfernetzes durch ein
Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gelten die Regelungen des § 34 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG). Danach liegt es an dem Unternehmen mit
beträchtlicher Marktmacht, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
4. Nach welchen Kriterien will die Bundesregierung das geplante
Gütesiegel für hochleistungsfähige und nachhaltige Breitbandnetze vergeben,
und auf welche bestehenden Zertifizierungen im Markt soll dabei
zurückgegriffen werden?
a) Spielen auch sicherheitspolitische Aspekte bei der Beurteilung der
„Nachhaltigkeit“ eine Rolle?
b) Wie unterscheidet sich laut Kenntnis der Bundesregierung die
Widerstandsfähigkeit von Kupfer- und Glasfasernetzen bezüglich
möglicher Cybersicherheitsrisiken?
Die Fragen 4 bis 4b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erfolgreiche Einführung eines bundesweiten Gütesiegels erfordert eine
breite Akzeptanz am Markt. Daher wird die Bundesregierung gemeinsam mit
allen relevanten Marktakteuren die notwendigen Rahmenregeln zur
Zertifizierung definieren und eine mögliche Integration bestehender Zertifizierungen
prüfen.
Bei der Aufstellung der Kriterien wird neben der Leistungsfähigkeit auch die
Nachhaltigkeit der eingesetzten technischen Komponenten und des
Verlegeverfahrens eine Rolle spielen. Im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung von
einzubeziehenden Kriterien werden auch sicherheitsrelevante Aspekte zu
berücksichtigen sein.
Bei der Beurteilung der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe ist die
gesamte Netzinfrastruktur (z. B. auch Router, Switche etc.) entscheidend. Sowohl
Glasfaser als auch Kupferkabel stellen Übertragungsmedien dar, die im
Zusammenhang mit Cyberangriffen nicht separat betrachtet werden können. Daher
kann im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe pauschal
kein Unterschied zwischen Kupfer- und Glasfasernetzen festgestellt werden.
5. Wie viele Fachkräfte für den Glasfaserausbau fehlten nach Kenntnis der
Bundesregierung 2021 in Deutschland (bitte in einzelne Teilbranchen,
wie z. B. Tiefbau, Planung, Genehmigung, aufschlüsseln)?
In vielen Branchen fehlen derzeit Fachkräfte – auch beim Glasfaserausbau.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl der
Arbeitslosen in den Bau- und Ausbauberufen deutlich zurückgegangen, auf eine
offene gemeldete Stelle kamen im Juni 2022 zwei Arbeitslose, im Juni 2013
waren es noch sechs. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
detaillierten Informationen vor.
6. Wie viele zusätzliche Fachkräfte für den Glasfaserausbau sind nach
Ansicht der Bundesregierung nötig, um das Ziel der Gigabitstrategie, eine
Verdreifachung der Gigabitanschlüsse bis 2025 im Vergleich zu Mitte
2021, zu erreichen?
a) Plant die Bundesregierung hierfür eine gesonderte
Fachkräftestrategie?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zusätzliche
Fachkräfte aus EU- und/oder Drittstaaten anzuwerben?
7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial der in der
Gigabitstrategie zur Fachkräftegewinnung vorgeschlagenen Maßnahmen in
realistischer Weise zu gewinnenden Fachkräften?
42. Wie viele Fachkräfte für den Mobilfunkausbau fehlten nach Kenntnis der
Bundesregierung 2021 in Deutschland (bitte nach einzelnen Branchen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 7 und 42 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Prognosen zur Verteilung der Fachkräftebedarfe über die verschiedenen
Branchen und Berufsgruppen liefert die Mittelfristprognose aus dem
Fachkräftemonitoring (QuBe – „Qualifikation und Beruf in der Zukunft“) abrufbar unter:
https://bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb602-fachkraeft
emonitoring-fuer-das-bmas.html. Die in der Gigabitstrategie unter Ziffer I. 6.
genannten Maßnahmen adressieren ausdrücklich den Fachkräftemangel im
Glasfaserausbau. Sie umfassen auch die Gewinnung von Fachkräften aus dem
Ausland. Ziel der in der Gigabitstrategie genannten Maßnahmen zur
Fachkräftegewinnung ist es, zu einer engeren Vernetzung und Zusammenarbeit der
beteiligten Akteure beizutragen und damit potenzielle Fachkräfte und
Multiplikatoren besser zu erreichen.
Neben vielfältigen branchenspezifischen Aktivitäten zur Gewinnung von
Fachkräften und langjährig bestehender Netzwerkarbeit in den Regionen zur
Fachkräftegewinnung und -haltung überarbeitet die Bundesregierung derzeit
zusätzlich die Fachkräftestrategie des Bundes. Darin spielt auch die Gewinnung von
Fachkräften aus dem Ausland eine Rolle. In Bezug auf Erhalt und Förderung
von Fachkräften ist die dauerhafte Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der
Mitarbeitenden dabei genauso erfolgsentscheidend wie der weitere Ausbau
einer guten Qualität der Arbeit.
8. Wie viele Gebäude und Wohnungen gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte getrennt nach Gebäuden und Wohnungen auflisten)?
In Deutschland gab es zum 31. Dezember 2021 19,4 Millionen Wohngebäude
und 43,1 Millionen Wohnungen (abrufbar unter: Statistisches Bundesamt,
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Publikation
en/Downloads-Wohnen/bestand-wohnungen-2050300217004.pdf?__blob=publ
icationFile).
9. Wenn gemäß Koalitionsvertrag (S. 16) und Gigabitstrategie (S. 4)
Glasfaseranschlüsse nicht nur bis in Gebäude, sondern „flächendeckend“ bis
in Wohnungen (fiber-to-the-home, FTTH) verlegt werden sollen, wie
viele Bauarbeiter und Handwerker werden nach Auffassung der
Bundesregierung benötigt, um dieses Ziel einer „flächendeckenden Versorgung
mit Glasfaser (FTTH)“ bis in die Wohnungen bis zu den Jahren 2025,
2030, 2035 zu erreichen (bitte getrennt für 2025, 2030, 2035 angeben)?
10. Welche Gesamtkosten entstehen nach Auffassung der Bundesregierung
bei einer flächendeckenden FTTH-Erschließung in der Bundesrepublik
Deutschland bis 2030?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da der Glasfaserausbau überwiegend privatwirtschaftlich erfolgt, liegen der
Bundesregierung hierzu keine eigenen Informationen vor.
11. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die bautechnische
Umsetzung einer Glasfaserkabel-Verlegung (FTTH) innerhalb eines
Gebäudes mit zehn Wohnungen durchschnittlich?
Der zeitliche Aufwand ist in jedem Einzelfall von einer Vielzahl an
Einflussfaktoren abhängig, wie beispielsweise Gebäudebestand, technische
Gegebenheiten vor Ort, Verfügbarkeit von Material und Fachkräften,
Brandschutzvorschriften, Dauer von Terminabstimmungen mit Mieterinnen und Mietern etc.
Diese differieren je nach örtlichen Gegebenheiten. Der Bundesregierung liegen
hierzu keine Durchschnittswerte vor.
12. Welche Vorgaben des Baurechtes auf Landesebene sieht die
Bundesregierung als Hindernis für einen schnellen Glasfaserausbau, und wie
soll ein „Muster-Baurecht“ nach Vorstellung der Bundesregierung diese
Probleme lösen?
13. Wann wird der Dialog mit den Bundesländern zur Änderung des
Baurechtes begonnen, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem
Abschluss der Gespräche?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Glasfaserausbau unterliegt als Tiefbaumaßnahme nicht dem
Bauordnungsrecht der Länder.
14. Wie viel Zeit haben die einzelnen Entwicklungsschritte des Breitband-
Portals in Rheinland-Pfalz und Hessen bisher in Anspruch genommen,
und wie viele Mittel für die Fortentwicklung des OZG
(Onlinezugangsgesetz) wurden auf die Entwicklung digitaler Genehmigungsverfahren
im Bereich des Ausbaus digitaler Infrastrukturen verwendet?
Seit Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung im September 2021 sind
folgende Ergebnisse erzielt worden: Aufbau einer Projektorganisation, Durchführung
eines Digitalisierungslabors unter Einbindung der Stakeholder (TK-
Unternehmen, Behörden, Planungsbüros, Interessenverbände) und Entwicklung eines
Soll-Prozesses. Derzeit ist eine Referenzimplementierung im Wirkbetrieb.
Diese kann über den Fit-Store nachgenutzt werden. Im Jahr 2021 wurden aus dem
OZG-Haushalt des Bundes 670 450,00 Euro ausgegeben. Für das Jahr 2022
sind insgesamt 8 973 854,00 Euro zum Abruf bereitgestellt worden.
15. Welche in anderen europäischen Ländern, die bereits verstärkt auf eine
oberirdische Verlegung von Glasfaserkabeln setzen, noch nicht erlangten
Erkenntnisse verspricht sich die Bundesregierung von einem
Pilotverfahren zur oberirdischen Verlegung, und warum können nach Auffassung
der Bundesregierung Erkenntnisse aus der oberirdischen Verlegung
anderer Kabel (wie Telefon, Strom) nicht auf die oberirdische Verlegung von
Glasfaserkabeln übertragen werden?
a) Wie lange soll das Pilotprojekt laufen?
b) In welchem Umfang soll die oberirdische Verlegung im Rahmen der
Pilotprojekte erfolgen?
Die Fragen 15 bis 15b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Deutschland hat sich insbesondere der konventionelle Tiefbau als
Standardmethode für die Verlegung von Telekommunikationslinien beim Ausbau mit
Glasfaser etabliert. Nach Auffassung der Bundesregierung könnte die
Mitverlegung von Glasfaserkabeln auf oberirdischen Infrastrukturen (z. B. Holzmasten
der Deutschen Telekom oder Stromleitungen) eine Möglichkeit bieten, den
Ausbau in dünn besiedelten Gebieten und den Anschluss abgelegener
Einzeladressen schnell und vergleichsweise kostengünstig voranzutreiben. Die
vorgesehenen Pilotprojekte sollen dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit der
Mitverlegung aufzuzeigen und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Die konkrete Ausgestaltung der Pilotprojekte wird gegenwärtig erarbeitet.
16. Welchen Austausch hat die Bundesregierung mit welchen Ländern über
oberirdische Verlegemethoden geführt?
Die Bundesregierung verfolgt das Vorgehen beim Ausbau von Glasfasernetzen
in anderen Ländern, besonders in den EU-Mitgliedstaaten, aber auch in
außereuropäischen Ländern und tauscht sich dabei auf Fachebene über Erfahrungen
beim Einsatz oberirdischer Verlegungsmethoden aus.
17. Welche Mittel zur Abfederung von Ausbaurisiken bei alternativen
Verlegemethoden sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon
werden bei der angekündigten Prüfung (Gigabitstrategie, S. 19) in den Fokus
genommen?
18. Mit welchen Haushaltsmitteln in welcher Höhe ist die Bundesregierung
bereit, die Ausbaurisiken alternativer Verlegemethoden abzufedern, und
welche Mittel sind dafür bereits im Regierungsentwurf des Haushaltes
(HH) für 2023 vorgesehen?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auch im Fall sogenannter alternativer Verlegemethoden gilt der Grundsatz,
dass das ausbauende Telekommunikationsunternehmen für solche Schäden am
Straßenkörper haftet, die kausal auf der Baumaßnahme beruhen. Nur dort, wo
Haftungslücken zu Lasten der Wegebaulastträger existieren, kommen Mittel
zur Abfederung von Ausbaurisiken in Betracht. Bereits nach geltender
Rechtslage kann der Wegebaulastträger gemäß § 127 Absatz 8 TKG eine
Sicherheitsleistung verlangen. Die Bundesregierung prüft, inwieweit darüber hinaus
Ausbaurisiken abgesichert werden können.
19. Wie viele Kilometer Glasfasernetz wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher „überbaut“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Implikationen auf
die Wirtschaftlichkeit eines Ausbauprojektes, wenn ein Glasfaserkabel
von einem anderen Konkurrenten überbaut wird?
Infrastrukturwettbewerb ist ein grundlegendes Prinzip beim Ausbau digitaler
Infrastrukturen. Im Hinblick auf die unterschiedliche Bevölkerungsdichte und
-struktur sowie unterschiedliche Tiefbaukosten, sind gegebenfalls nicht in allen
Regionen mehrere parallele Glasfaserinfrastrukturen rentabel.
21. Welche Möglichkeiten sind der Bundesregierung bekannt, um den
Überbau von Glasfasernetzen ggf. zu verhindern?
In der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung adressiert, die weitere
Entwicklung des Glasfaserüberbaus genau zu beobachten. Anfang 2023 wird eine
Bestandsaufnahme vorgenommen; bei Bedarf werden gemeinsam mit den
Wettbewerbsbehörden Ansätze entwickelt, um gegebenfalls wettbewerbswidrige
Formen des Überbaus einzudämmen. Das können auch regulatorische Maßnahmen
sein.
22. Welche Kriterien sollen bei der Potenzialanalyse nach Auffassung der
Bundesregierung bestimmen, ob in einer Kommune oder einem
festgelegten Gebiet ein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist oder
nicht?
23. Wann erwartet die Bundesregierung erste Ergebnisse der
Potenzialanalyse?
24. Warum erwartet die Bundesregierung eine mögliche
Ressourcenkonkurrenz zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Glasfaserausbau
(Gigabitstrategie, S. 31)?
25. Aufgrund welcher wissenschaftlichen Expertise geht die
Bundesregierung davon aus, dass eine Potenzialanalyse notwendig ist, um einer
Ressourcenkonkurrenz zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem
Ausbau entgegenzuwirken?
Die Fragen 22 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Potenzialanalyse erhöht u. a. die Transparenz für kommunale
Entscheidungsträger hinsichtlich der eigenwirtschaftlichen Erschließbarkeit bisher
unterversorgter Gebiete und damit des Bedarfs für den geförderten Ausbau. Die
somit verbesserte Entscheidungsgrundlage trägt zu einem effizienteren Einsatz
von Ressourcen bei. Ineffiziente Ressourcenkonkurrenz könnte es insbesondere
dann geben, wenn die Förderung zu schnell erfolgt, obwohl zeitnah ein privater
Ausbau zu erwarten wäre. Entsprechend der Gigabitstrategie der
Bundesregierung werden Konzept und Kriterien der Potenzialanalyse vom Auftragnehmer
in enger Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern erarbeitet. Erste
Ergebnisse sollen im vierten Quartal 2022 vorliegen.
26. Welche mittelbaren Sperrwirkungen können sich aus Sicht der
Bundesregierung aus einer Potenzialanalyse oder deren abgeleiteten Ergebnissen
ergeben (Gigabitstrategie, S. 31)?
Es wird davon ausgegangen, dass vor dem Hintergrund der Potenzialanalyse
und unterschiedlicher Agilität der Kommunen bei Initiierung von
Förderverfahren ein effizientes Nebeneinander von privatem und gefördertem Ausbau
erfolgen wird („natürliche Priorisierung“). Diese Annahme wird durch eine
fortlaufende Evaluierung objektiv überprüft. Es besteht die Möglichkeit, dass die
Evaluierung dabei Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse und deren Verwendung
einbezieht. Sollte die Evaluierung ergeben, dass öffentliche Mittel nicht in die
Gebiete mit dem höchsten Nachholbedarf fließen oder privaten Ausbau
verdrängen, müssen gegebenfalls Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Potenzialanalyse steht unabhängig von ihrem Ergebnis dem Start eines
Markterkundungsverfahren nicht entgegen.
27. Können aus Sicht der Bundesregierung Gebiete eine Förderung erhalten,
denen die Potenzialanalyse ein hohes, mittleres, geringes Potenzial eines
eigenwirtschaftlichen Ausbaus bescheinigt hat (bitte die Antwort nach
hoch, mittel, gering getrennt aufführen), und wenn ja, kann die
Potenzialanalyse zu zeitlichen Verzögerungen der Förderung in diesen Gebieten
führen?
Für den flächendeckenden Glasfaserausbau wird zuallererst auf den
eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen gesetzt und
gezielt dort gefördert, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau in absehbarer Zeit
keine Wirkung entfalten wird. Insbesondere dort, wo der Nachholbedarf am
größten ist, allen voran in weißen Flecken, sollen die staatlichen Investitionen
erfolgen. Die Ausgestaltung der Breitbandförderung ab 2023 wird derzeit
erarbeitet.
28. Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung die Einführung von
Gutscheinen für FTTH-Anschlüsse (Gigabitstrategie, S. 34), und welche
externe Expertise konsultiert sie im Rahmen dieser Prüfung?
Im Zuge der Überarbeitung der Breitbandförderung ab 2023 werden alle am
Markt verfügbaren Optionen im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten
geprüft. Die Prüfung findet im Hinblick auf kurzfristige Besserstellung der
Bürgerinnen und Bürger, einfache Umsetzbarkeit und effiziente Verwendung
öffentlicher Mittel statt. Sollte externe Expertise benötigt werden, können
Rahmenverträge des Bundes genutzt oder Arbeitspakete ausgeschrieben werden.
29. Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung – vorbehaltlich
einer Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – für die Umsetzung
der Einzelmaßnahmen der Gigabitstrategie (siehe S. 53 ff.) in welchen
HH-Titel ein (bitte die Gesamtsumme und für jede Einzelmaßnahme
angeben)?
Ein Großteil der Maßnahmen der Gigabitstrategie wird innerhalb vorhandener
Haushaltstitel umgesetzt. Für die Breitbandförderung stehen insgesamt
12,85 Mrd. Euro zur Verfügung, davon sind 10,5 Mrd. Euro bereits gebunden.
Gegebenenfalls sind für die Umsetzung von Maßnahmen Aufstockungen von
Personal- bzw. Sachmitteln zu prüfen.
30. Wie viele weiße Flecken im Bereich des Mobilfunks konnten seit der
letzten Frequenzversteigerung 2019
a) durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber,
b) im Kontext der Erfüllung der Versorgungsauflagen durch die
Mobilfunknetzbetreiber,
c) durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, oder
d) durch Mobilfunkförderprogramme der Länder
beseitigt werden?
31. Wie viele graue Flecken im Bereich der Mobilfunkversorgung konnten
seit der letzten Frequenzversteigerung 2019
a) durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber,
b) im Kontext der Erfüllung der Versorgungsauflagen durch die
Mobilfunknetzbetreiber,
c) durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, oder
d) durch die Mobilfunkförderprogramme der Länder
beseitigt werden?
Die Fragen 30 bis 31d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ende 2022 müssen erste Versorgungsauflagen aus der Frequenzvergabe 2019
erfüllt sein. Dies wird durch die Bundesnetzagentur überprüft. Erst dann
können Aussagen getroffen werden, inwieweit Gebiete verbleiben, die weder
zeitnah eigenwirtschaftlich ausgebaut, noch durch Erfüllung von
Versorgungsauflagen oder sonstiger Verpflichtungen versorgt werden. Gemäß dem aktuellen
Mobilfunkmonitoringbericht der Bundesnetzagentur sind 20,44 Prozent der
Fläche Graue und 3,73 Prozent Weiße Flecken (Stand: April 2022).
Das Mobilfunkförderprogramm des Bundes setzt da an, wo
eigenwirtschaftlicher Ausbau aufgrund Unwirtschaftlichkeit nicht zeitnah erfolgen wird. In den
zurückliegenden Monaten konnten durch die
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft in über 600 Markterkundungsverfahren die aktuellen Ausbaupläne der
Mobilfunknetzbetreiber für ausgewählte aktuell nicht versorgte Gebiete
abgefragt werden. Bei über der Hälfte der Markterkundungsverfahren wurde
deutlich, dass zeitnah ein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgen wird. Bis Stand
15. August 2022 ist noch kein gefördertes Ausbauprojekt abgeschlossen
worden. Zu den Förderprogrammen der Länder liegen der Bundesregierung keine
eigenen Informationen vor.
32. Soll das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit dem neuesten
Mobilfunkstandard bis 2030 mit 5G SA (Stand-Alone) oder 5G DSS
(Dynamic Spectrum Sharing) erreicht werden?
Der Ausbau der 5G-Netze erfolgt marktgetrieben im Verantwortungsbereich
der Mobilfunknetzbetreiber. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird 5G
Dynamic Spectrum Sharing (DSS) als Übergangstechnologie eingesetzt. Der 5G-
Ausbau wird zunehmend auf Basis von 5G-stand-alone durchgeführt.
33. Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als
flächendeckende Mobilfunkversorgung?
Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung soll gewährleisten, dass
Mobilfunkdienste bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, insbesondere für Haushalte,
bei der Arbeit, entlang der Verkehrswege sowie an sonstigen Orten, an denen
sich Menschen aufhalten.
34. Welche Anwendungen sind aufgrund des geringeren Datenvolumens und
der höheren Latenzzeit im Vergleich zu 5G SA mit 5G DDS nicht
möglich?
5G DSS ist nicht ohne weiteres mit 5G-Non-stand-alone gleichzusetzen. Bei
DSS kann prinzipiell sowohl ein 5G-RAN (Radio access network –
Funkschnittstelle) als auch ein 5G-Kernnetz, aber auch ein 4G-RAN und ein 4G-
Kernnetz (gleichzeitig) zur Anwendung kommen. Ein Vergleich der möglichen
Anwendungen ist daher nicht eindeutig möglich. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass für Anwendungen, insbesondere sogenannte Echtzeitanwendungen
bzw. Realzeitanwendungen, nicht nur die Funkschnittstelle, sondern die
gesamte Infrastruktur von Ende zu Ende sowie die Zeitanforderung der Anwendung
relevant sind.
35. In welchen Bundesländern ist eine temporäre Errichtung mobiler
Mobilfunkmasten bereits ohne Baugenehmigung möglich?
36. Wie viele Bundesländer möchten die Errichtung mobiler Masten bis
Ende 2022 vom Erfordernis einer Baugenehmigung freistellen?
37. In welchen Bundesländern besteht bereits eine baurechtliche
Verfahrensfreiheit von Mobilfunkmasten (bitte auch die jeweilige
genehmigungsfreie Höhe im Innen- und Außenbereich nennen)?
38. Welche Bundesländer streben nach Kenntnis der Bundesregierung bis
Ende 2022 eine baurechtliche Verfahrensfreiheit von Mobilfunkmasten
an?
Die Fragen 35 bis 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist nach allen Landesbauordnungen der
Länder die Errichtung von Mobilfunkmasten verfahrensfrei gestellt worden,
sofern eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird. Dabei ist die zulässige
Höhe der Masten, die verfahrensfrei errichtet werden können, in den
Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie bewegt sich ganz überwiegend im Bereich
zwischen 10 und 15 Metern. Einzelne Bundesländer gehen mit
genehmigungsfreien Höhen bis 15 Meter auf Gebäuden und bis 20 Meter im Außenbereich
darüber hinaus.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
39. Welche Grenzabstände von Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen
wären nach Ansicht der Bundesregierung erstrebenswert?
Die Zuständigkeit für die Festlegung von Abstandsflächen von
Mobilfunkmasten und -antennen liegt bei den Ländern.
40. Werden auch die Länder und Kommunen in der geplanten Arbeitsgruppe
auf Bundesebene zur Beschleunigung und Vereinfachung der Antrags-
und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Mobilfunkmasten
entlang von Bundesfernstraßen vertreten sein?
Zur Vereinheitlichung und Beschleunigung des Antragsverfahrens zur
Genehmigung von Mobilfunkstandorten an Bundesfernstraßen wurde Anfang 2021
eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Fernstraßen-Bundesamtes
eingerichtet, in der auch Länder vertreten sind.
Zur Umsetzung der Ziele der Gigabitstrategie im Bereich der
Bundesfernstraßen sollen diese Arbeiten fortgeführt und gemäß den Anforderungen für eine
Umsetzung von Maßnahmen organisatorisch weiterentwickelt werden. Die
Einbindung der kommunalen Spitzenverbände ist vorgesehen.
41. Sieht die Bundesregierung bei der Breitbandmessung bzw. Funkloch-
App noch Defizite, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Defizite bei der Breitbandmessung
oder Funkloch-App.
43. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
genannte Ziel, dass bei der nächsten Frequenzvergabe auch negative
Auktionen zum Einsatz kommen sollen (Koalitionsvertrag, S. 16), im
Hinblick auf die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur, weiter?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr führt im zweiten Halbjahr
2022 eine Studie durch, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an
Mobilfunkversorgung in Deutschland zu untersuchen und dabei auch neue
Mobilfunkstandards zu antizipieren. Dabei soll auch untersucht werden, welche
Unterstützungsmöglichkeiten für den flächendeckenden Mobilfunkausbau
bestehen und welche Instrumente dafür geeignet sind. Zu den hierbei untersuchten
Instrumenten gehört auch eine Negativauktion. Die Studie wird die
grundsätzliche Eignung des Instruments, aber auch das Zusammenspiel mit Regulierung
und Frequenzzuteilungsverfahren untersuchen. Die Unabhängigkeit der
Bundesnetzagentur in den Entscheidungen der Präsidentenkammer ist
gewährleistet. Die Bundesnetzagentur wird über die Ergebnisse der Studie informiert.
44. Wie viele regionale Ansprechpartner gibt es bereits bei der
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Es gibt derzeit insgesamt sechs regionale Ansprechpartner bei der
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG):
• Bayern,
• Baden-Württemberg, Hessen, Saarland,
• Rheinland-Pfalz,
• Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein,
• Niedersachsen,
• Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen.
Die MIG verfolgt das Ziel, das Beratungsangebot vor Ort in den Kommunen
weiter zu stärken.
45. Welcher zusätzliche Personalbedarf entsteht für die Durchführung des
Ideenwettbewerbs „Nachhaltiger Mobilfunkstandort“ bei der MIG?
Derzeit ist kein zusätzliches Personal für die Durchführung des
Ideenwettbewerbs vorgesehen.
46. Ist nach der am 29. November 2021 gemeldeten Erfüllung der
Versorgungsauflagen aus der Frequenzvergabe 2015 (
https://www.bundesnetza
gentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211129_Versorgu
ngsauflage.html) entlang der Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen
und ICE-Strecken) nach Auffassung der Bundesregierung durchgängig
bei jedem der drei Netzbetreiber Sprachtelefonie während der Auto- bzw.
Bahnfahrt möglich?
47. Ist nach der am 29. November 2021 gemeldeten Erfüllung der
Versorgungsauflagen aus der Frequenzvergabe 2015 (
https://www.bundesnetza
gentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211129_Versorgu
ngsauflage.html) entlang der Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen
und ICE-Strecken) nach Auffassung der Bundesregierung durchgängig
bei jedem der drei Netzbetreiber eine mobile Datennutzung während der
Auto- bzw. Bahnfahrt möglich (bitte die Datenrate angeben)?
48. Sollte keine durchgängige Sprachtelefonie bzw. mobile Datennutzung
während der Autofahrt bzw. der Bahnfahrt möglich sein, an wie vielen
Kilometern ist diese entlang der Bundesautobahnen bzw. der ICE-
Strecken zum gemeldeten Erfüllungszeitpunkt der Versorgungsauflagen
2015 am 29. November 2021 nach Auffassung der Bundesregierung
nicht möglich (bitte nicht aggregiert, sondern getrennt nach
Telekommunikationsnetzbetreibern und Bundesländern sowie getrennt nach
Sprachtelefonie bzw. mobiler Datennutzung aufschlüsseln)?
Die Fragen 46 bis 48 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Erfüllung der Versorgungsauflagen an den Hauptverkehrswegen ist eine
LTE-Versorgung durch jeden Netzbetreiber gegeben. Aufgrund der
Charakteristika des Mobilfunks (u. a. shared medium – geteilte Kapazitäten innerhalb einer
Mobilfunkzelle), der Bewegungsgeschwindigkeit sowie der zusätzlichen
Dämpfung des Mobilfunksignals bei Fahrzeugen und Zügen kann nicht in
jedem Fall eine Mobilfunkversorgung für Telefonie und eine mobile
Datennutzung in Umsetzung dieser Auflagen garantiert werden. Die Mobilfunknetze
entlang der Verkehrswege werden auch aufgrund der Versorgungsauflagen aus
der Frequenzvergabe 2019 ausgebaut und die Versorgung weiter verbessert.
Maßnahmen im Bahnbereich wie der Einsatz von Repeatern und
frequenzdurchlässigen Scheiben unterstützen den Mobilfunkempfang.
49. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der
Gigabitstrategie, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu einer
barrierefreien digitalen Infrastruktur zu ermöglichen?
Die Gigabitstrategie adressiert Maßnahmen zur flächendeckenden Versorgung
mit hochleistungsfähigen digitalen Infrastrukturen. Diese sind Voraussetzung
für die digitale Teilhabe, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.
Die Berücksichtigung spezieller Bedarfe, die den Zugang von Menschen mit
Behinderungen zu Hardware, Software, Diensten oder Apps erleichtern, sind
im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe zu gewährleisten, jedoch nicht
Gegenstand der Gigabitstrategie.
50. Gibt es bereits eine Position, mit der sich die Bundesregierung
hinsichtlich einer Sicherung des UHF-Bandes für Kultur und Rundfunk bei der
Weltfunkkonferenz 2023 einbringen wird, und wenn nein, wann wird mit
einer Positionierung der Bundesregierung gerechnet?
Die deutsche Positionierung für die Themen der Weltfunkkonferenz 2023 ist
derzeit in Abstimmung
51. Hat die Bundesregierung das im Rahmen der
Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) angekündigte weitere Gutachten
zum Nutzungsverhalten von Mehrpersonenhaushalten bereits in Auftrag
gegeben, und wenn ja, an welchen Auftragnehmer, und wenn nein, wann
wird die Bundesregierung das Gutachten voraussichtlich in Auftrag
geben?
Das im Rahmen der Verhandlungen zur
Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung angekündigte weitere Gutachten zum Nutzungsverhalten von
Mehrpersonenhaushalten wird zeitnah vergeben.
52. Wird das in Frage 51 genannte Gutachten bis Ende 2022 vorliegen, und
wird dieses Gutachten von der Bundesregierung veröffentlicht?
Bis Ende 2022 sollen zumindest vorläufige Ergebnisse zu den
Mindestanforderungen für Mehrpersonenhaushalte vorliegen. Das Gutachten wird
veröffentlicht werden.
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