[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3039 –
Durchführung des Zensus 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf der rechtlichen Basis des Zensusgesetzes 2022 werden bundesweit ab
dem 15. Mai 2022 rund 10,2 Millionen Bürger im Rahmen einer
Haushaltsstichprobe sowie alle Wohnraumeigentümer im Rahmen einer Gebäude- und
Wohnungszählung befragt. Der Zensus 2022 soll ermitteln, wie viele
Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Damit soll er für
Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wichtige Informationen und
Planungsgrundlagen liefern. Die konkreten Umstände der Erhebung und
Verarbeitung dieser Daten verdienen eine aufmerksame Begleitung durch das
Parlament. Dabei sollte sich der Deutsche Bundestag nicht nur auf eine rein
retrospektive Kontrolle beschränken, sondern gerade auch aktuelle und
gegenwärtige Probleme der Durchführung des Zensus in den Blick seiner
Kontrollfunktion rücken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach § 2 Absatz 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (ZensVorbG 2021)
entwickelt das Statistische Bundesamt die für den Zensus benötigten
technischen Anwendungen und hält die für die Aufbereitung und Datenhaltung
notwendige IT-Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem
Informationstechnikzentrum Bund vor.
Die Einrichtung und der Betrieb von Erhebungsstellen, die Rekrutierung von
Erhebungsbeauftragten sowie Bereitstellung und Support der IT-Infrastruktur
für unter anderem die Erhebungsstellen, die Beleglesung und die
Erhebungsbeauftragten gehören hingegen nicht zu den Aufgaben des Statistischen
Bundesamtes. Dies sind originäre Aufgaben der Statistischen Ämter der Länder
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/10458).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3159
20. Wahlperiode 22.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 19. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwieweit erwartet die Bundesregierung zeitliche Verzögerungen für den
Ablauf des Zensus 2022, und welche wesentlichen Verzögerungsfaktoren
hat die Bundesregierung dafür bisher identifiziert?
Die Bundesregierung erwartet keine zeitlichen Verzögerungen für den Ablauf
des Zensus.
Die Personenerhebung schreitet gut voran. In einigen kommunalen
Erhebungsstellen liegt der Rücklauf bereits deutlich über 90 Prozent. Die Dateneingabe
innerhalb der Länder läuft derzeit noch. Detaillierte Rückmeldungen der
Statistischen Ämter der Länder zum aktuellen Stand der über den im
Erhebungsunterstützungssystem eingelesenen Fragebogen liegen dem Statistischen
Bundesamt noch nicht vor.
Der geplante Abschluss aller Existenzfeststellungen in den
Personenerhebungen einschließlich Erinnerungswellen und Mahnverfahren bis Mitte Oktober
2022 ist nach aktuellem Kenntnisstand möglich.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung ist bei den Fragebogen gemäß Stand
8. August 2022 bereits eine Rücklaufquote von 87,6 Prozent erreicht. Die
Erhebung läuft planmäßig bis Ende November 2022.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlich gewordene Kritik, die
der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag in einem Brief an
das Bundesministerium des Innern und für Heimat gerichtet haben
(Schreiben vom 14. Juli 2022 mit dem Aktenzeichen 12.31.00 D), und
welche Schlussfolgerungen werden aus dieser Kritik gezogen?
Die Bundesregierung ist dankbar dafür, dass die Kommunen vor Ort engagiert
am Gelingen des Zensus 2022 mitarbeiten. Das BMI steht in engem Kontakt
mit den Ländern, um entstehende Probleme bei der Durchführung des Zensus
möglichst schnell zu erkennen und zu beseitigen. Das Schreiben vom 14. Juli
2022 ist aktuell nochmals zum Anlass für einen Austausch mit dem
Statistischen Bundesamt und den Ländern über weitere Verbesserungsmöglichkeiten
genommen worden.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine unter
Umständen zu geringe Anzahl von Interviewpersonal („Erhebungsbeauftragte“)
zur Durchführung des Zensus 2022, und welche Rückschlüsse zieht sie
daraus?
a) Wie groß war der bundesweite Mangel an Erhebungsbeauftragten
nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zensusstichtag am 15. Mai
2022, und welche Ursachen hat die Bundesregierung dafür
identifiziert?
b) Waren zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 tatsächlich „etwa
100.000 Interviewerinnen und Interviewer“ für die Durchführung des
Zensus 2022 verfügbar, wie es Verlautbarungen des Statistischen
Bundesamtes (Pressemittelung Nummer 16 vom 18. Mai 2022)
nahegelegt haben, und falls nein, wie viele Erhebungsbeauftragte waren
nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich verfügbar?
c) Welche Überlegungen verfolgte die Bundesregierung, um
Kommunen für den Fall einer unzureichenden Anzahl von
Erhebungsbeauftragten bei der Rekrutierung weiterer Erhebungsbeauftragter zu
unterstützen?
d) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach dem
Zensusstichtag am 15. Mai 2022 noch eine Rekrutierung zusätzlicher
Erhebungsbeauftragter durchgeführt, und in welchem Umfang
erhielten diese Personen dann auch noch die notwendigen Schulungen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 3d gemeinsam
beantwortet.
Die Rekrutierung und der Einsatz von Erhebungsbeauftragten liegen in der
Zuständigkeit der Statistischen Landesämter. Die Rekrutierung erfolgte teilweise
über den Zensusstichtag hinaus. Über einen etwaigen Mangel an
Interviewerpersonal und den Umfang zusätzlich rekrutierter Erhebungsbeauftragter in den
einzelnen Ländern liegen der Bundesregierung keine detaillierten
Informationen vor. Bei einer Abfrage bei den Statistischen Ämtern der Länder im Juli
2022 wurde von lediglich 12 von 549 Erhebungsstellen berichtet, die zu diesem
Zeitpunkt den Abschluss der Interviews bis 12 Wochen nach dem Stichtag als
kritisch ansahen.
Zur Unterstützung der Statistischen Ämtern der Länder hat das Statistische
Bundesamt den Statistischen Landesämtern Vorlagen für Flyer, Plakate und
Sharepics zur Verfügung gestellt, um den Zensus zu bewerben und damit
Anreize zu schaffen, als Erhebungsbeauftragte tätig zu werden.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum derzeitigen
Verlauf des Zensus 2022 vor, und inwieweit erfolgt ein Monitoring von
Problemen bei der laufenden Durchführung des Zensus 2022?
Zum Verlauf und Stand der Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Durchführung des Zensus wird durch
ein regelmäßiges Monitoring auf der Ebene der Dienstaufsichtsbehörden des
Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter begleitet.
a) Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu etwaigen
bisher schon aufgetretenen Fehlern oder Unstimmigkeiten hinsichtlich
der Erhebung und Verarbeitung von Daten beim Zensus 2022?
Fehler oder Unstimmigkeiten bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten
zum Zensus 2022 sind der Bundesregierung nicht bekannt.
b) Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Anzahl
von bisherigen Verstößen von Bürgern gegen ihre Auskunftspflicht
und zur Anzahl von aufgetretenen Verweigerungssituationen bei der
Durchführung des Zensus 2022 (bitte nach Erhebungsformen und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Es sind rund 200 Schreiben sog. „Reichsbürger“ bekannt, die offensichtlich
eine Teilnahme am Zensus verweigern wollen. In einer Telegram-Gruppe mit
mehreren Tausend Mitgliedern wird verbreitet, man müsse zum Zensus nicht
melden. Es wird zum Boykott aufgerufen und es kursieren Vorlagen für
entsprechende Schreiben.
Das Statistischen Bundesamt hat die Leiterinnen und Leiter der Statistischen
Ämter der Länder darüber informiert und Hinweise zur Vorgehensweise
gegeben.
Da die Statistischen Landesämter für die Durchführung des Zensus 2022
zuständig sind, liegen der Bundesregierung darüber hinaus gehende Erkenntnisse
zu Verstößen von Bürgern gegen ihre Auskunftspflicht und zur Anzahl von
aufgetretenen Verweigerungssituationen nicht vor.
c) Inwieweit und in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung nach
Ablauf des Befragungszeitraums mit der Notwendigkeit der Einleitung
von Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Zensus 2022, und
lässt sich schon eine Tendenz erkennen, ob die Anzahl dieser
Verfahren höher oder niedriger sein wird als bei früheren Befragungen?
Hierzu liegen noch keine Erkenntnisse von den Statistischen Landesämtern,
die für die Durchführung des Zensus zuständig sind, vor. Da der
Befragungszeitraum erst im November 2022 endet, dürften hierzu auch von den
Statistischen Landesämtern noch keine Angaben möglich sein.
d) Inwieweit, unter welchen Voraussetzungen und in welcher konkreten
Gestalt plant die Bundesregierung eine Durchführung von
Nachbefragungen, falls die avisierten Kennzahlen durch die bisherigen
Befragungen nicht in einem ausreichenden Maße ermittelt werden können?
Um die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensusergebnisse zu
erreichen, besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nachbefragungen zur
Erreichung von Kennzahlen sind nicht vorgesehen.
e) Inwieweit, in welchem Umfang und in welcher konkreten Gestalt
plant die Bundesregierung nach Ablauf des Befragungszeitraums eine
Durchführung von Wiederholungsbefragungen zur Qualitätssicherung
des Zensus 2022?
Inwieweit fließen darin konkrete Erkenntnisse aus der letzten
Wiederholungbefragung des Zensus 2011 ein, und inwieweit wird eine
technische und datenschutzrechtliche Evaluation zum Gegenstand dieser
Wiederholungsbefragung gemacht?
Gemäß § 22 des Zensusgesetzes ist eine Wiederholungsbefragung zur
Qualitätsbewertung vorgesehen. Bundesweit werden hierzu etwa 400 000 Personen
befragt, das entspricht circa vier Prozent der in der Erstbefragung befragten
Personen der ausgewählten Haushalte und Wohnheime. Die
Wiederholungsbefragung läuft bis Mitte November 2022.
Die Wiederholungsbefragung dient ausschließlich der Qualitätsbewertung der
zuvor durchgeführten Befragungen mit Blick auf die Einwohnerzahlermittlung.
Die Zensusergebnisse selbst werden aufgrund der Wiederholungsbefragung
nicht verändert oder korrigiert.
Erkenntnisse aus der Wiederholungsbefragung des Zensus 2011 sind bei der
Konzeption der Wiederholungsbefragung eingeflossen. Eine technische und
datenschutzrechtliche Evaluation ist nicht vorgesehen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der durchgeführten
Schulungen der Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022, und
inwieweit ist es geplant, eine Evaluation und eine Erfolgskontrolle dieser
Schulungen durchzuführen?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Schulungen zum Zensus 2022 ergriffen, um
sicherzustellen, dass die Inhalte der im Kaskadenprinzip durchgeführten
Online-Schulungen auch inhaltsgetreu an die Erhebungsbeauftragten
vermittelt wurden, und welche Mechanismen wurden zur Sicherung
dieser Zielstellung implementiert?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 5a gemeinsam
beantwortet.
Die Schulung von Erhebungsbeauftragten ist Aufgabe der Statistischen
Landesämter. Um sicherzustellen, dass die Schulung auch tatsächlich erfolgt, ist die
systemseitige Erstellung der Erhebungsunterlagen für den Interviewer
konzeptionell erst nach Absolvierung der vorgesehenen Schulungen vorgesehen, die
Durchführung der Schulung wird im Erhebungsunterstützungssystem
dokumentiert. Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zur
Bewertung der durchgeführten Schulungen vor.
Das Statistische Bundesamt hat den Statistischen Landesämtern und
Erhebungsstellen eine Vielzahl von Materialien zur Durchführung der Schulungen
bereitgestellt: Neben umfassenden Handbüchern und Präsentationen, wurden
Übungsmaterialien, Übungsaufgaben, Rollenspiele sowie Schulungsvideos
bereitgestellt. Mit diesen Unterlagen konnten die Erhebungsbeauftragten ihr
Wissen auch im Nachgang der Schulungen durch die Statistischen Landesämter
jederzeit auffrischen.
b) Inwieweit und in welchem Umfang hat das Statistische Bundesamt bei
der Schulung der Mitarbeiter der Statistischen Landesämter auch eine
Sensibilisierung zu einer verhaltensorientierten Gewaltprävention für
die Erhebungsbeauftragten angestoßen?
Im Rahmen der Schulungen der Statistischen Landesämter hat das Statistische
Bundesamt neben inhaltlichen Aspekten, auch Tipps im Umgang mit den
Befragungspersonen (Verhaltensregeln) gegeben. Hierbei wurde auch der Umgang
mit Widerständen und Konfliktsituationen vermittelt. Es wurde explizit darauf
hingewiesen, dass Erhebungsbeauftragte sich zu keiner Zeit in Gefahr begeben
sollen und im Bedarfsfall die Erhebung abgebrochen werden soll.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Einsatz- und Funktionsfähigkeit
der Erfassungssoftware des Statistischen Bundesamtes für den Zensus
2022 (Zentrales Erhebungsunterstützungssystem – EHU), und welche
Probleme sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft und aus welchem Grund es
seit Beginn des Zensus 2022 zu Programmabstürzen des
Erfassungsprogramms gekommen ist (bitte nach Fallgruppen auflisten)?
Die Fragen 6 und 6a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 13. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) eine Sicherheitswarnung rot für die Programmbibliothek log4j
ausgesprochen. Daraufhin wurden unverzüglich und präventiv die Zugriffe auf
die Zensusumgebungen eingeschränkt. Am 28. Dezember 2021 waren die
notwendigen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, sodass der Zugriff auf das
Erhebungsunterstützungssystem (EHU) reaktiviert werden konnte.
Ansonsten gab es keine Ausfälle der Fachanwendung EHU, sondern nur
geplante und angekündigte Wartungsfenster. Auch Programmabstürze des EHU
sind der Bundesregierung nicht bekannt. Lediglich bei einzelnen Funktionen
kam es vorübergehend zu Einschränkungen, die zeitnah behoben wurden.
b) Sind der Bundesregierung bestehende Probleme bei der nachträglichen
Bearbeitung bereits erfasster Daten in dem Erfassungsprogramm
bekannt, und welche Rückschlüsse zieht sie aus diesen Problemen?
In Einzelfällen berichtete Einschränkungen bei der nachträglichen Korrektur
von Eingaben wurden in enger Abstimmung zwischen dem Statistischen
Bundesamt und den Statistischen Landesämtern bzw. den Erhebungsstellen gelöst.
c) Inwieweit und in welchem Umfang ist das Erfassungsprogramm vor
seinem Einsatz erprobt worden?
Die für den Zensus 2022 entwickelte Software wurde bereits während der
Entwicklung umfangreich getestet. Die Kommunen und Statistischen Ämter der
Länder wurden frühzeitig in die Software-Entwicklung eingebunden. Hierzu
fanden elf externe Show-&-Tell-Termine mit den Statistischen Landesämtern
und Kommunalvertreterinnen und -vertretern statt. In den Show-&-Tell-
Veranstaltungen wurde das EHU vorgeführt und die Beteiligten hatten die
Möglichkeit ihr Feedback zu geben. Des Weiteren fand zwischen April und Juni
2021 eine Funktionsprüfung des Systems durch vier ausgewählte Statistische
Landesämter (Berlin-Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern sowie
Nordrhein-Westfalen) statt.
Das Erfassungssystem wurde und wird kontinuierlich umfangreichen
Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. Dazu gehören neben der Qualitätssicherung
des Dienstleisters, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten fachliche
Abnahmetests, Anwendungsintegrationstests, Last- und Performancetests sowie
statische Tests, welche unter anderem die Qualität der Programmcodes intensiv
überprüfen.
d) Gab es vor Beginn des Zensus etwaige Angebote der Kommunen zu
einer vorherigen Erprobung des Erfassungsprogramms, und wenn ja,
inwieweit und warum wurden diese Angebote genutzt oder nicht
genutzt (bitte alle Angebote und Begründungen von Ablehnungen
auflisten)?
Die Statistischen Landesämter sowie einzelne Kommunen waren bei den im
Vorfeld durchgeführten elf externen Show-&-Tell-Veranstaltungen vertreten
(siehe Antwort zu Frage 6c). Anregungen der Statistische Landesämter und
Kommunen wurden, soweit umsetzbar, aufgenommen und im Rahmen der
Softwareentwicklung berücksichtigt.
e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit aufgrund von
Problemen des Erfassungsprogramms Mahnverfahren gegen
auskunftspflichtige Bürger eingeleitet wurden, deren Erfassungsbögen
bereits vorlagen, aber deren Bearbeitung sich aufgrund von
behördenseitigen Softwareproblemen verzögert hat, und wenn ja, welche
Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen Mahnverfahren gegen
auskunftspflichtige Personen eingeleitet wurden, die ihrer Auskunftspflicht
bereits nachgekommen waren. Dies war in wenigen Fällen mit einer temporären
Einschränkung im Erhebungsunterstützungssystem verbunden, die nach
Bekanntwerden behoben wurde.
f) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie und in welcher
Form (E-Mail bzw. Telefon) ein Support an Kommunen auf etwaige
Fehlermeldungen des Erfassungsprogramms erfolgt (bitte nach Form
der Supportrückmeldung auflisten)?
Die Ausgestaltung des Supports zwischen Kommunen und den Statistischen
Ämtern der Länder liegt im Zuständigkeitsbereich der Statistischen
Landesämter. Diese sind erste Anlaufstelle bei Problemen der Kommunen. Hierzu
liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor.
Ergänzend hierzu gibt es ein bundeseinheitliches Support-System, welches von
den Statistischen Landesämtern genutzt wird, um Probleme oder Fehler an das
Statistische Bundesamt zu melden.
g) Inwieweit wird auch die Entschädigung der Erhebungsbeauftragten
über das Erfassungsprogramm abgerechnet, und welche Fehler und
Probleme sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?
Das Erhebungsunterstützungssystem kann auch zur Unterstützung bei der
Abrechnung von Erhebungsbeauftragten genutzt werden, wobei die Bereitstellung
dieser Funktionalität nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Statistischen
Bundesamtes zählt. Zwischenzeitliche Einschränkungen des
Erhebungsunterstützungssystems bei der Bereitstellung der Daten für die Abrechnung wurden
kurzfristig behoben.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Cyberangriffe
auf die IT-Infrastruktur des Bundes – insbesondere auf die IT-
Infrastruktur des Statistischen Bundesamtes – oder auf die IT-Infrastruktur
einzelner Bundesländer im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 vor (bitte
nach Fällen unter Beschreibung der Umstände auflisten)?
Erkenntnisse über erfolgreiche Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur des
Statistischen Bundesamtes liegen nicht vor. Von einem Angriff betroffen waren im
September 2021 Server außerhalb der Zensusumgebung. Nach forensischen
Untersuchungen konnten Offenlegung sowie Manipulation von Daten
ausgeschlossen werden. Zu keinem Zeitpunkt waren Zensusdaten gefährdet.
8. Welche spezifischen IT-Sicherheitsvorkehrungen hat die
Bundesregierung im Hinblick auf die durch den russischen Angriffskrieg in der
Ukraine besonders angespannte Cybersicherheitslage ergriffen, um die
Durchführung des Zensus 2022 informationstechnisch abzusichern?
Es werden alle zur Gewährleistung der Informationssicherheit und des
Datenschutzes erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen
getroffen.
Diese Maßnahmen werden dabei vor allem systematisch aus dem aktuellen
Grundschutz-Kompendium des BSI abgeleitet und orientieren sich darüber
hinaus stets am aktuellen Stand der Technik. Aus Sicherheitsgründen werden
keine konkreten Maßnahmen benannt.
9. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen und welche
konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Bürger vor
Falschinformationen und vor möglichen betrügerischen Aktivitäten im
Zusammenhang mit der Durchführung des Zensus 2022 zu warnen?
Um Bürgerinnen und Bürger über den korrekten Ablauf der Befragungen zu
informieren, wurde zum Start der Befragungen ab dem Zensus-Stichtag am
15. Mai 2022 umfängliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf
Falschinformationen und die Legitimation der sogenannten
Erhebungsbeauftragten betrieben. So wurde in den Pressekonferenzen am 5. Mai und 16. Mai
2022 sowie über diverse Pressemitteilungen ausführlich informiert, wie die
Befragungen ablaufen, welche Fragen gestellt werden und wie legitimierte
Interviewerinnen und Interviewer zu erkennen sind. Das Thema wurde des Weiteren
in zahlreichen Interviews u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern auf Gesamt-
und Projektleitungsebene in überregionalen Medien (Print, Radio und TV)
proaktiv bedient. Zudem wurde via Tweets und im Dialog auf dem Twitter-
Account @zensus2022 informiert. Auf der Website
www.zensus2022.de – als
zentrales Informationsportal zum Zensus 2022 – werden weiterhin in einem
Faktencheck bekannte falsche oder irreführende Informationen aufgeklärt.
Auch über den regelmäßig aktuell gehaltenen FAQ-Bereich wird informiert und
auf diesbezügliche Fragen der Bürgerinnen und Bürger eingegangen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu etwaigen aufgetretenen
Problemen im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes im
Zusammenhang mit dem Zensus 2022?
Der Schutz vertraulicher Informationen wird im Zensus 2022 durch
entsprechende gesetzliche, organisatorische und technische Vorkehrungen
gewährleistet. Konkrete Beeinträchtigungen des Datenschutzes gab und gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht.
a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie
viele Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuche im
Zusammenhang mit dem Zensus 2022 durch den Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) durchgeführt wurden
(bitte nach Datum und Inhalt auflisten)?
Zum Zensus 2022 fand – ebenso wie bereits zum Zensus 2011 – ein
kontinuierlicher Austausch zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Statistischen Bundesamt statt.
Insbesondere hat der BfDI Kontrollbesuche zum Zensus 2022 am 5. Dezember 2017,
am 21. März 2019, am 31. Juli 2019 sowie vom 17. bis zum 19. Februar 2020
durchgeführt.
Bei diesen Kontrollbesuchen wurden jeweils verschiedene/zahlreiche Fragen
im Zusammengang mit der Organisation und Durchführung des Zensus 2022
sowie den Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vertraulicher Daten erörtert.
Bei dem Kontrollbesuch im Jahr 2017 wurden Fragen zu den konzeptionellen
Schwerpunkten des Zensus 2022 und dem zentralen Betrieb der
Informationstechnik erläutert. Gegenstand der Besuche im März und Juli 2019 waren die
Pilotdatenlieferung und die Datenschutzfolgeabschätzung. Der Besuch im
Februar 2020 behandelte die Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung und der
bisher ergriffenen Maßnahmen zu einer datenschutzkonformen Vorbereitung
und Durchführung des Zensus 2022 in der Verantwortung des Bundesamtes,
insbesondere die Datenexporte, dem Wirkbetrieb des Datenportals, die
verwendeten Fachanwendungen, die Schutzbedarfsfeststellung sowie das Rollen- und
Rechtekonzept.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf
potenzielle datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit
einer etwaigen Übermittlung von Metadaten von „
www.zensus202
2.de“ an den US-amerikanischen IT-Dienstleister „Cloudflare“ vor,
und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Content Delivery Network (CDN) Dienstleister benötigen zur Bereitstellung
ihres Dienstes eine IP-Adresse – als Metadatum – des anfragenden Clients.
Diese – und nur diese – wird im hier vorliegenden Fall von Cloudlflare zur
Bereitstellung des CDN-Dienstes verarbeitet.
Mit dem Dienstleister Cloudflare hat das ITZBund einen Vertrag zu CDN-
Dienstleistungen abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist u. a. die Data-
Localization-Option. Mit dieser Option sichert Cloudflare vertraglich zu, dass Daten im
Rahmen der Beauftragung zur Absicherung der Webseite
www.zensus2022.de
ausschließlich in europäischen Rechenzentren verarbeitet werden. Zusätzlich
wurden nach Art. 46 (2) C) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die
Standardvertragsklauseln nach aktuellem EU-Muster vereinbart.
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ist aktuell in der Vorbereitung zu
einer Ausschreibung von CDN-Dienstleistungen für die Bundesverwaltung. In
diesem Rahmen finden insbesondere zu den datenschutzrechtlichen
Fragestellungen, Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern, direkte
Abstimmungen zwischen dem BfDI, BeschA und ITZBund statt.
c) Warum und auf der Grundlage welchen Verwaltungsverfahrens hat
sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 für
die Nutzung der Dienste des US-amerikanischen IT-Dienstleisters
„Cloudflare“ und gegen die Nutzung von Diensten von IT-
Dienstleistern aus der Europäischen Union entschieden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entscheidung im Hinblick auf das nationale
und im Hinblick auf das europäische Datenschutzrecht?
Auf Bundesebene gibt es derzeit keinen gültigen Rahmenvertrag für CDN-
Dienstleistungen. Aufgrund der sich dramatisch erhöhenden Cyber-Angriffs-
Lage war kurzfristiger Handlungsbedarf geboten, um die Infrastrukturen der
Bundesverwaltung zu schützen. Insbesondere zur Absicherung des Zensus vor
kalkulierten Lastspitzen und möglichen Angriffen waren die ITZBund-eigenen
Schutzmechanismen (DDOS-Schutz) auf Grund technischer Anforderungen
und zu erwartender Angriffsintensitäten durch CDN-Dienstleistungen zu
ergänzen. Die gestiegene Cyber-Bedrohungslage begründet sich insbesondere aus
Beobachtungen rund um den Sicherheitsvorfall „Log4J“, auf Informationen
z. B. durch das BSI und der allgemein gestiegenen Bedrohungslage angesichts
des sich abzeichnenden Ukraine-Konflikts.
Da der geschätzte Auftragswert unter dem damals gültigen Schwellenwert lag,
erfolgte die Vergabe der Leistung nach den nationalen Vergabevorschriften,
hier der sog. Unterschwellenvergabeordnung, im Rahmen einer
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Absatz 4 Nummer 10 der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Die Vergabe an den Anbieter Cloudflare erfolgte insbesondere anhand von
technischen Kriterien für Möglichkeiten der Mitigation von Angriffen und
Lastspitzen auf Webseiten. Darüber hinaus ist der Anbieter Cloudflare als
DDOs-Mitigationsdienstleister durch das BSI empfohlen.
Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der BfDI nach einer Überprüfung der im
Raum stehenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen auf seiner Webseite
festgestellt hat, dass „Die unmittelbar eingeleitete Überprüfung jedoch ergeben
hat, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die in dem Fragebogen
eingegebenen personenbezogenen Daten bestanden hat“,
https://www.bfdi.bund.de/Sha
redDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/05_Zensus-2022-Cloudflare.html.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Durchführung des
Zensus 2022 unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieaufwandes und im
Hinblick auf die Verwirklichung der „Online-First-Strategie“?
Um den Aufwand möglichst gering zu, hat sich die Bundesregierung zum Ziel
gesetzt, für den Zensus soweit wie möglich Registerdaten zu nutzen und einen
möglichst hohen Anteil an Online-Meldungen zu erreichen. Die bisherigen
Erfahrungen insbesondere zur Online-Meldung sind aus Sicht der
Bundesregierung positiv zu bewerten.
a) Welche zusätzlichen Erkenntnisse erwartet die Bundesregierung aus
dem Umstand, dass Erhebungen nicht (analog zur Gebäudebefragung)
– so weit wie möglich – ausschließlich digital, sondern in Form von
Interviews bei Besuchen der auskunftspflichtigen Personen
durchgeführt werden?
Mit dem Zensus soll eine möglichst realitätstreue Einwohnerzahl für
Deutschland ermittelt werden. Da die Angaben in den Melderegistern noch nicht
ausreichend genau sind, kann auf direkte Befragungen vor Ort zur Korrektur
möglicher Registerfehler nicht verzichtet werden. Hierzu werden alle an einer
Stichprobenanschrift oder in Wohnheimen wohnhaften Personen befragt. Da
die dort wohnhaften Personen zuvor nicht bekannt sind, müssen vor Ort
Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden. Rein postalische oder Online-Befragungen
wären hierzu nicht ausreichend.
Es hat sich auch gezeigt, dass die Frage nach den zählungsrelevanten Personen
in vielen Konstellationen nicht einfach zu beantworten ist (beispielsweise Au-
Pair, Studierende im Auslandsaufenthalt, Wochenendpendler) – daher ist der
persönliche Kontakt zur Klärung dieser Frage erforderlich.
Erhebungsbeauftragte können im persönlichen Gespräch erläutern, für welche Personen
Auskunft gegeben werden muss.
Im Rahmen dieser sog. Existenzfeststellung werden nur einige wenige
Merkmale im persönlichen Interview erfragt. Zudem ist es ausreichend, wenn eine
Person des Haushalts Auskunft für alle gibt. Ggf. erforderliche weiteren
Angaben können selbständig beispielsweise über den Online-Fragebogen getätigt
werden.
b) Wie viele Blätter Papier (Schätzung in Millionen) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung genutzt, um papierbasierte Erfassungsbögen,
papierbasierte Terminbenachrichtigungen und papierbasierte
Anschreiben an Grundstückseigentümer zu produzieren, und wie hoch schätzt
die Bundesregierung den Kostenaufwand für die Produktion dieser
Schriftstücke?
Über die Anzahl papierbasierter Unterlagen zur Befragung der Gebäude und
Wohnungszählung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da die
Erhebung in die Durchführungszuständigkeit der Länder fällt.
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des
Anteils von digital ausgefüllten Erfassungsbögen im Vergleich zu
papierbasierten Erfassungsbögen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln),
und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen Medien (Papier versus digital)
unterscheiden sich bei den unterschiedlichen Befragungsteilen. So werden die
Angaben der persönlichen Befragungen zur Existenzfeststellung durch
Erhebungsbeauftragte überwiegend auf Papier erfasst. Die Angaben zu dem
erweiterten Fragenprogramm (Bildung, Erwerbstätigkeit) sollen die
Auskunftgebenden bevorzugt online über das Internet tätigen. Auf Wunsch werden auch
Papierfragebogen ausgehändigt. Grundsätzlich gilt für den Zensus 2022 der
Grundsatz „Online first“ und damit die Vermeidung papierbasierter Unterlagen.
Die Möglichkeit zur Online-Meldung wird von den Befragten sehr gut
angenommen.
Da die Erhebungen noch laufen, kann aktuell nicht abschließend ausgewertet
werden, wie hoch der Anteil an digital-ausgefüllten Erfassungsbögen ist. Von
den bisher vorliegenden Rückläufen der Gebäude- und Wohnungszählung sind
aktuell ca. 88 Prozent online eingegangen.
d) Sind die papierbasierten Erfassungsbögen nach Kenntnis der
Bundesregierung maschinenlesbar, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang über die konkreten Möglichkeiten
der Auswertung der Erfassungsbögen in den einzelnen Kommunen
(händische Auswertung bzw. Form der maschinellen Auswertung)?
Eingehende Papierfragebogen mit dem ausführlicheren Befragungsprogramm
werden in Beleglesezentren maschinell eingelesen und verarbeitet. Die
Kurzfragebogen werden manuell in den Erhebungsstellen im
Erhebungsunterstützungssystem erfasst.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob und
inwieweit die Erhebungsbeauftragten zur Durchführung ihrer Interviews
auf digitale Endgeräte zurückgreifen können (bitte nach
Bundesländern und nach Art der digitalen Endgeräte aufschlüsseln)?
Zur Durchführung der Haushaltebefragung setzen die Statistischen Ämter in
den Bundesländern Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen Tablets
ein. Daten aus der persönlichen Befragung werden von den
Erhebungsbeauftragten auf dem Tablet erfasst. Zur Zahl der eingesetzten Tablets liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem Umstand, dass
Erhebungsbeauftragte trotz möglicherweise vorhandener digitaler
Endgeräte diese bei der Durchführung ihrer Interviews nicht genutzt
haben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
g) Hat die Bundesregierung geprüft, als Alternative zur Bereitstellung
von behördlichen digitalen Endgeräten stattdessen eine eigene App zu
entwickeln oder entwickeln zu lassen, die von den
Erhebungsbeauftragten auf ihren eigenen Endgeräten genutzt werden kann, wenn ja,
mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht, und wie bewertet
die Bundesregierung eine solche Idee?
Im Zuge der Zensusvorbereitungen wurden zwischen den Statistischen Ämtern
des Bundes und der Länder verschiedene Möglichkeiten zum Einsatz mobiler
Endgeräte diskutiert. Die Durchführung der Erhebung liegt aber letztlich in der
Zuständigkeit der Länder und damit auch der Einsatz mobiler Endgeräte.
12. Wie hoch belaufen sich nach aktuellen Schätzungen die
voraussichtlichen (gesamtstaatlichen) Kosten für den Zensus 2022, und welche
genauen Haushaltstitel des Bundes werden dafür in voraussichtlich
welchem Umfang beansprucht bzw. wurden schon beansprucht?
Die Gesamtkosten des Zensus 2022 werden sich nach derzeitiger Kalkulation
voraussichtlich auf 1.507,9 Mio. Euro belaufen, wobei 331,9 Mio. Euro auf die
vorbereitenden Arbeiten und 1.176 Mio. Euro auf die Durchführung des Zensus
entfallen. Von den Gesamtkosten entstehen 566 Mio. Euro beim Bund und
941,7 Mio. Euro bei den Ländern. Der Bund gewährt den Ländern zum
Ausgleich der Kosten der Vorbereitung und der Durchführung des
registergestützten Zensus am 1. Juli 2021 sowie am 1. Juli 2022 jeweils eine Finanzzuweisung
in Höhe von 150 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 6002/632 01.
Die Gesamtkosten umfassen beispielsweise die IT-Entwicklung unter strengen
Vorkehrungen für Datenschutz und IT-Sicherheit, die Vorbereitungen in den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, die Vorbereitungen in den
Gemeinden, die Befragungen vor Ort durch Interviewerinnen und Interviewer,
die Aufbereitung und Auswertung der Daten und die Information der
Bevölkerung zum Zensus 2022. Die vom Bund eingesetzten Mittel sind im Kapitel
0614 des Statistischen Bundesamtes und im Kapitel 0816 des ITZBund
etatisiert. Beim Statistischen Bundesamt werden die Kosten des Zensus 2022 aus
folgenden Titeln bezahlt: 0614/42201, 0614/42709, 0614/42801
(Personalmittel), 0614/ 51101, 0614/53201, 0614/53203, 0614/81202 (Sachmittel). Beim
ITZBund sind die für den Zensus 2022 erforderlichen IT-Mittel in den Titeln
0816/51101, 0816/51801, 0816/53201 und 0816/81202 eingestellt.
13. Wie hoch belaufen sich nach aktuellen Schätzungen die Gesamtkosten
für die Öffentlichkeitsarbeit für den Zensus 2022 (bitte nach Projekten
und Medien unter Benennung der Kostenträger auflisten)?
Nach aktueller Planung belaufen sich die Kosten des Statistischen Bundesamtes
für die Öffentlichkeitsarbeit im Zensus 2022 auf etwa 6,1 Mio. Euro. Der
größte Teil entfiel auf Werbung rund um den Stichtag. Außenwerbung:
1,9 Mio. Euro, Digitalwerbung: 1,1 Mio. Euro, Print: 1 Mio. Euro, Radio:
900 000 Euro.
Weitere 1,2 Mio. Euro entfielen auf Umsetzung und Betrieb der Website,
Gestaltungsdienstleistungen, Konzeption, Übersetzungsdienstleitungen etc. Die
Höhe der Ausgaben der Länder oder Kommunen sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
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ISSN 0722-8333]