Durchführung des Zensus 2022
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auf der rechtlichen Basis des Zensusgesetzes 2022 werden bundesweit ab dem 15. Mai 2022 rund 10,2 Millionen Bürger im Rahmen einer Haushaltsstichprobe sowie alle Wohnraumeigentümer im Rahmen einer Gebäude- und Wohnungszählung befragt. Der Zensus 2022 soll ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Damit soll er für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wichtige Informationen und Planungsgrundlagen liefern. Die konkreten Umstände der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten verdienen eine aufmerksame Begleitung durch das Parlament. Dabei sollte sich der Deutsche Bundestag nicht nur auf eine rein retrospektive Kontrolle beschränken, sondern gerade auch aktuelle und gegenwärtige Probleme der Durchführung des Zensus in den Blick seiner Kontrollfunktion rücken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwieweit erwartet die Bundesregierung zeitliche Verzögerungen für den Ablauf des Zensus 2022, und welche wesentlichen Verzögerungsfaktoren hat die Bundesregierung dafür bisher identifiziert?
Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlich gewordene Kritik, die der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag in einem Brief an das Bundesministerium des Innern und für Heimat gerichtet haben (Schreiben vom 14. Juli 2022 mit dem Aktenzeichen 12.31.00 D), und welche Schlussfolgerungen werden aus dieser Kritik gezogen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine unter Umständen zu geringe Anzahl von Interviewpersonal („Erhebungsbeauftragte“) zur Durchführung des Zensus 2022, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
a) Wie groß war der bundesweite Mangel an Erhebungsbeauftragten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022, und welche Ursachen hat die Bundesregierung dafür identifiziert?
b) Waren zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 tatsächlich „etwa 100.000 Interviewerinnen und Interviewer“ für die Durchführung des Zensus 2022 verfügbar, wie es Verlautbarungen des Statistischen Bundesamtes (Pressemittelung Nummer 16 vom 18. Mai 2022) nahegelegt haben, und falls nein, wie viele Erhebungsbeauftragte waren nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich verfügbar?
c) Welche Überlegungen verfolgte die Bundesregierung, um Kommunen für den Fall einer unzureichenden Anzahl von Erhebungsbeauftragten bei der Rekrutierung weiterer Erhebungsbeauftragter zu unterstützen?
d) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 noch eine Rekrutierung zusätzlicher Erhebungsbeauftragter durchgeführt, und in welchem Umfang erhielten diese Personen dann auch noch die notwendigen Schulungen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum derzeitigen Verlauf des Zensus 2022 vor, und inwieweit erfolgt ein Monitoring von Problemen bei der laufenden Durchführung des Zensus 2022?
a) Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu etwaigen bisher schon aufgetretenen Fehlern oder Unstimmigkeiten hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung von Daten beim Zensus 2022?
b) Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Anzahl von bisherigen Verstößen von Bürgern gegen ihre Auskunftspflicht und zur Anzahl von aufgetretenen Verweigerungssituationen bei der Durchführung des Zensus 2022 (bitte nach Erhebungsformen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Inwieweit und in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung nach Ablauf des Befragungszeitraums mit der Notwendigkeit der Einleitung von Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Zensus 2022, und lässt sich schon eine Tendenz erkennen, ob die Anzahl dieser Verfahren höher oder niedriger sein wird als bei früheren Befragungen?
d) Inwieweit, unter welchen Voraussetzungen und in welcher konkreten Gestalt plant die Bundesregierung eine Durchführung von Nachbefragungen, falls die avisierten Kennzahlen durch die bisherigen Befragungen nicht in einem ausreichenden Maße ermittelt werden können?
e) Inwieweit, in welchem Umfang und in welcher konkreten Gestalt plant die Bundesregierung nach Ablauf des Befragungszeitraums eine Durchführung von Wiederholungsbefragungen zur Qualitätssicherung des Zensus 2022? Inwieweit fließen darin konkrete Erkenntnisse aus der letzten Wiederholungbefragung des Zensus 2011 ein, und inwieweit wird eine technische und datenschutzrechtliche Evaluation zum Gegenstand dieser Wiederholungsbefragung gemacht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der durchgeführten Schulungen der Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022, und inwieweit ist es geplant, eine Evaluation und eine Erfolgskontrolle dieser Schulungen durchzuführen?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Schulungen zum Zensus 2022 ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inhalte der im Kaskadenprinzip durchgeführten Online-Schulungen auch inhaltsgetreu an die Erhebungsbeauftragten vermittelt wurden, und welche Mechanismen wurden zur Sicherung dieser Zielstellung implementiert?
b) Inwieweit und in welchem Umfang hat das Statistische Bundesamt bei der Schulung der Mitarbeiter der Statistischen Landesämter auch eine Sensibilisierung zu einer verhaltensorientierten Gewaltprävention für die Erhebungsbeauftragten angestoßen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Erfassungssoftware des Statistischen Bundesamtes für den Zensus 2022 (Zentrales Erhebungsunterstützungssystem – EHU), und welche Probleme sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft und aus welchem Grund es seit Beginn des Zensus 2022 zu Programmabstürzen des Erfassungsprogramms gekommen ist (bitte nach Fallgruppen auflisten)?
b) Sind der Bundesregierung bestehende Probleme bei der nachträglichen Bearbeitung bereits erfasster Daten in dem Erfassungsprogramm bekannt, und welche Rückschlüsse zieht sie aus diesen Problemen?
c) Inwieweit und in welchem Umfang ist das Erfassungsprogramm vor seinem Einsatz erprobt worden?
d) Gab es vor Beginn des Zensus etwaige Angebote der Kommunen zu einer vorherigen Erprobung des Erfassungsprogramms, und wenn ja, inwieweit und warum wurden diese Angebote genutzt oder nicht genutzt (bitte alle Angebote und Begründungen von Ablehnungen auflisten)?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit aufgrund von Problemen des Erfassungsprogramms Mahnverfahren gegen auskunftspflichtige Bürger eingeleitet wurden, deren Erfassungsbögen bereits vorlagen, aber deren Bearbeitung sich aufgrund von behördenseitigen Softwareproblemen verzögert hat, und wenn ja, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
f) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie und in welcher Form (E-Mail bzw. Telefon) ein Support an Kommunen auf etwaige Fehlermeldungen des Erfassungsprogramms erfolgt (bitte nach Form der Supportrückmeldung auflisten)?
g) Inwieweit wird auch die Entschädigung der Erhebungsbeauftragten über das Erfassungsprogramm abgerechnet, und welche Fehler und Probleme sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes – insbesondere auf die IT-Infrastruktur des Statistischen Bundesamtes – oder auf die IT-Infrastruktur einzelner Bundesländer im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 vor (bitte nach Fällen unter Beschreibung der Umstände auflisten)?
Welche spezifischen IT-Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine besonders angespannte Cybersicherheitslage ergriffen, um die Durchführung des Zensus 2022 informationstechnisch abzusichern?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen und welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Bürger vor Falschinformationen und vor möglichen betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Zensus 2022 zu warnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu etwaigen aufgetretenen Problemen im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes im Zusammenhang mit dem Zensus 2022?
a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuche im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) durchgeführt wurden (bitte nach Datum und Inhalt auflisten)?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf potenzielle datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einer etwaigen Übermittlung von Metadaten von „www.zensus2022.de“ an den US-amerikanischen IT-Dienstleister „Cloudflare“ vor, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
c) Warum und auf der Grundlage welchen Verwaltungsverfahrens hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 für die Nutzung der Dienste des US-amerikanischen IT-Dienstleisters „Cloudflare“ und gegen die Nutzung von Diensten von IT-Dienstleistern aus der Europäischen Union entschieden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung im Hinblick auf das nationale und im Hinblick auf das europäische Datenschutzrecht?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Durchführung des Zensus 2022 unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieaufwandes und im Hinblick auf die Verwirklichung der „Online-First-Strategie“?
a) Welche zusätzlichen Erkenntnisse erwartet die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Erhebungen nicht (analog zur Gebäudebefragung) – so weit wie möglich – ausschließlich digital, sondern in Form von Interviews bei Besuchen der auskunftspflichtigen Personen durchgeführt werden?
b) Wie viele Blätter Papier (Schätzung in Millionen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt, um papierbasierte Erfassungsbögen, papierbasierte Terminbenachrichtigungen und papierbasierte Anschreiben an Grundstückseigentümer zu produzieren, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Kostenaufwand für die Produktion dieser Schriftstücke?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des Anteils von digital ausgefüllten Erfassungsbögen im Vergleich zu papierbasierten Erfassungsbögen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
d) Sind die papierbasierten Erfassungsbögen nach Kenntnis der Bundesregierung maschinenlesbar, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über die konkreten Möglichkeiten der Auswertung der Erfassungsbögen in den einzelnen Kommunen (händische Auswertung bzw. Form der maschinellen Auswertung)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob und inwieweit die Erhebungsbeauftragten zur Durchführung ihrer Interviews auf digitale Endgeräte zurückgreifen können (bitte nach Bundesländern und nach Art der digitalen Endgeräte aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem Umstand, dass Erhebungsbeauftragte trotz möglicherweise vorhandener digitaler Endgeräte diese bei der Durchführung ihrer Interviews nicht genutzt haben?
g) Hat die Bundesregierung geprüft, als Alternative zur Bereitstellung von behördlichen digitalen Endgeräten stattdessen eine eigene App zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, die von den Erhebungsbeauftragten auf ihren eigenen Endgeräten genutzt werden kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung eine solche Idee?
Wie hoch belaufen sich nach aktuellen Schätzungen die voraussichtlichen (gesamtstaatlichen) Kosten für den Zensus 2022, und welche genauen Haushaltstitel des Bundes werden dafür in voraussichtlich welchem Umfang beansprucht bzw. wurden schon beansprucht?
Wie hoch belaufen sich nach aktuellen Schätzungen die Gesamtkosten für die Öffentlichkeitsarbeit für den Zensus 2022 (bitte nach Projekten und Medien unter Benennung der Kostenträger auflisten)?