[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3043 –
Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 die
Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II)) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II)
eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an
langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe
Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben
jenseits staatlicher Transferzahlungen haben (
https://doku.iab.de/forschungsberic
ht/2021/fb0321.pdf). Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch
staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose in
versicherungspflichtige Jobs zu bringen (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suc
he/faq-teilhabechancengesetz-1712962).
Um dieses Ziel zu erreichen, übernehmen die Jobcenter im Falle von § 16e
SGB II im ersten Jahr der Förderung durchgängig 75 Prozent des
Arbeitsentgelts. Im zweiten Jahr beträgt der Zuschuss noch 50 Prozent. Im Falle der
Förderung nach § 16i SGB II, die bis zu fünf Jahren betragen kann, werden
die Lohnkosten in den ersten beiden Jahren sogar vollständig von öffentlicher
Seite übernommen. Anschließend sinkt die Förderung zwar jährlich um
10 Prozentpunkte, beträgt aber im letzten Jahr der Förderung immer noch
70 Prozent (
https://doku.iab.de/forschungsbericht/2021/fb0321.pdf).
Im Teilhabechancengesetz wurde festgehalten, dass das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) die
gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung der Wirkungen des
Teilhabechancengesetzes übernimmt. Laut Gesetz sind vom IAB insgesamt zwei
Evaluationsberichte vorzulegen, die eine fundierte Grundlage für die Entscheidung liefern
sollen, ob die bis Jahresende 2024 befristete Förderung nach § 16i SGB II (vgl.
§ 81 SGB II) weiter bestehen bleiben soll. Demgegenüber wurde bereits im
Dezember 2021 die Entfristung und Weiterentwicklung des
Teilhabechancengesetzes im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP vereinbart (
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3302
20. Wahlperiode 05.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 5. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pd
f?download=1, S. 76).
Wie die Bundesregierung mitteilt, würde sie das Teilhabechancengesetz als
erfolgreich bewerten, wenn die Wirkungsforschung zu dem Ergebnis käme, dass
die richtigen Teilnehmenden gefördert werden, keine Verdrängung von
nichtgeförderten Arbeitgebern erfolgt, Mitnahmeeffekte gering sind und sich die
soziale Teilhabe der Geförderten erhöht (Antwort zu Frage 1f auf
Bundestagsdrucksache 19/16301). Das im Teilhabechancengesetz ebenfalls genannte Ziel,
der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bleibt bei der
Erfolgsbetrachtung demnach unberücksichtigt (Bundestagsdrucksache 19/4725).
Der erste Evaluationsbericht des IAB, der am 16. März 2021 veröffentlicht
wurde, enthält keine Aussagen zur „Wirkung auf Beschäftigungs- und
Leistungsbezugsstatus“ der Teilnehmenden. Eine entsprechende Evaluation soll im
Jahr 2022 beginnen und 2024 enden (
https://doku.iab.de/forschungsbericht/20
21/fb0321.pdf, S. 15). Aufgrund der gewählten (bzw. vorgegebenen)
Modulstruktur, ist mit den ersten Ergebnissen nicht vor dem Jahr 2024 zu rechnen.
Wie das IAB in seinem Untersuchungskonzept bereits im Mai 2019 mitteilt,
können selbst „im Abschlussbericht der Evaluation (Dezember 2023)
wirkungsanalytische Befunde lediglich für den Zeitraum von zwei Jahren nach
Förderbeginn dargestellt werden“. Dabei „gilt es zu berücksichtigen, dass im
Rahmen des Abschlussberichtes Ende 2023 zur Wirkung der Förderung nach
§ 16i SGB II nur bedingt belastbare Aussagen getroffen werden können.
Hintergrund ist, dass zu diesem Zeitpunkt viele Fälle der Stichprobe noch
gefördert beschäftigt sein dürften“ (
https://doku.iab.de/projekte/Evaluation_der_Re
gelinstrumente_nach_%C2%A716e_und_%C2%A716i_SGB_II.pdf, S. 11).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten einzelner zugelassener
kommunaler Träger sind die Angaben für die Förderinstrumente „Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im Zeitraum von
Januar 2019 bis Dezember 2021 teilweise überzeichnet. Empirisch zeigt sich,
dass in den betroffenen Jobcentern vor allem die Aussagekraft der Ein- und
Austritte deutlich eingeschränkt ist. Die Übererfassung der Eintritte kann
näherungsweise dargestellt werden (vgl.
http://bpaq.de/bmas-a63). Bei den
Austritten ist eine Darstellung nicht möglich. Bei den Austritten aus dem
Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden in den Berichtsmonaten
Januar 2019 bis Dezember 2020 die als unplausibel eingestuften Jobcenter
nicht veröffentlicht. Endgültige Angaben liegen bis April 2022 vor.
1. Wie viele Eintritte in eine geförderte Maßnahme nach § 16e SGB II sind
seit dem Jahr 2019 insgesamt zu verzeichnen?
2. Wie viele Eintritte in eine geförderte Maßnahme nach § 16e SGB II sind
in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils zu verzeichnen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Zeitraum
Januar 2019 bis April 2022 rund 25.500 Eintritte von Teilnehmenden in eine
Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e Zweites
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Weitere Ergebnisse für die einzelnen Berichtsjahre können Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer, die vor Eintritt
in eine geförderte Maßnahme nach § 16e SGB II
a) keine Arbeitslosigkeit,
b) eine Arbeitslosigkeit von unter einem Monat,
c) eine Arbeitslosigkeit von einem bis unter zwei Monaten,
d) eine Arbeitslosigkeit von zwei bis unter drei Monaten,
e) eine Arbeitslosigkeit von drei bis unter sechs Monaten,
f) eine Arbeitslosigkeit von sechs Monaten bis unter einem Jahr,
g) eine Arbeitslosigkeit von einem bis unter zwei Jahren und
h) eine Arbeitslosigkeit von zwei Jahren und länger
aufgewiesen haben?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren bei den insgesamt rund
25.500 Eintritten von Teilnehmenden in eine Förderung der Eingliederung
von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II unmittelbar vor Eintritt rund
7.300 bzw. 28,8 Prozent der Teilnehmenden nicht arbeitslos.
Weitere Ergebnisse, differenziert nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, können
Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.* Zu berücksichtigen ist, dass die
Arbeitslosigkeitsdauermessung auf § 18 Absatz 1 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) beruht. Die förderrechtlichen Voraussetzungen nach § 18
Absatz 2 SGB III können nicht abgebildet werden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 3 dargestellten
Ergebnisse mit Blick auf die Zielsetzung des Gesetzes, nur erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit einer Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwei
Jahren zu fördern?
§ 18 Absatz 2 SGB III führt diejenigen Tatbestände auf, die bei einer
förderrechtlichen Prüfung der Arbeitslosigkeit unberücksichtigt bleiben. Damit
begründen sich Abweichungen zur Statistik.
5. Wie viele Personen sind in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 in
eine geförderte Maßnahme nach § 16e SGB II eingetreten und waren bei
Maßnahmeneintritt
a) unter 25 Jahre,
b) zwischen 25 bis unter 50 Jahre,
c) zwischen 50 Jahre bis unter 60 Jahre und
d) älter als 60 Jahre?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren bei den
insgesamt rund 25.500 Eintritten von Teilnehmenden in eine Förderung der
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II rund 16.500
Teilnehmende zwischen 25 bis unter 50 Jahre alt (65,0 Prozent).
Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie viele Personen, die in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022
(letzter verfügbarer Stand) in eine geförderte Maßnahme nach § 16e
SGB II eingetreten sind, waren
a) Männer,
b) Frauen,
c) alleinerziehend,
d) schwerbehindert,
e) deutsche Staatsangehörige und
f) ausländische Staatsangehörige?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren bei den
insgesamt rund 25.500 Eintritten von Teilnehmenden in eine Förderung der
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II rund 8.600 der
Teilnehmenden Frauen (33,6 Prozent) und rund 16.900 der Teilnehmenden Männer
(66,4 Prozent).
Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.*
7. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, bei denen bei Eintritt in die
Maßnahme ein Beschäftigungsverhältnis
a) in Vollzeit und
b) in Teilzeit
vorlag?
Informationen zur Arbeitszeit werden in der Langzeitbefragung
„Lebensqualität und Teilhabe“ erhoben, die das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) eigens für die Evaluation des Teilhabechancengesetzes
aufgebaut hat. In der ersten Befragungswelle (zwischen Mai 2020 und März 2021)
wurden rund 2.100 Teilnehmende einer Förderung der Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II telefonisch befragt. Die Angaben wurden
für den Befragungszeitpunkt erhoben, der nach dem Zeitpunkt des Eintritts in
die Maßnahme liegt. Das trifft auch auf Auswertungen der Langzeitbefragung
„Lebensqualität und Teilhabe“ in den Antworten zu weiteren Fragen zu.
Insgesamt sind 51,5 Prozent der Teilnehmenden einer Förderung der
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II in Teilzeit beschäftigt, d. h.
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 35 Stunden. Eine
Vollzeitbeschäftigung, d. h. eine vertragliche Arbeitszeit von 35 Stunden oder mehr, lag
bei 48,5 Prozent der Teilnehmenden vor.
Bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle aktuell an der
Förderung teilnahmen, wurde die vertragliche Arbeitszeit zum
Interviewzeitpunkt erhoben. Für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle
angaben, nicht mehr an der Förderung teilzunehmen, wurde die vertragliche
Arbeitszeit der zurückliegenden geförderten Beschäftigung erhoben.
Die berichteten Anteile wurden gewichtet und entsprechen somit den
hochgerechneten Anteilen aller Geförderten nach § 16e SGB II mit einem
Förderbeginn zwischen April 2019 und Januar 2020. Die konkrete Anzahl der
vollzeit- bzw. teilzeitbeschäftigten Geförderten kann auf Grundlage der
Langzeitbefragung nicht angegeben werden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Wie hoch ist die durchschnittliche arbeitsvertraglich vereinbarte
Arbeitszeit der Teilnehmer einer geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, die
a) in Vollzeit und
b) Teilzeit
beschäftigt sind bzw. waren?
Auf Basis der Langzeitbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ des IAB liegt
die durchschnittliche arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit für
Vollzeitbeschäftigte, die nach § 16e SBG II gefördert wurden, bei 39,3 Stunden. Bei
den Geförderten in Teilzeit, d. h. mit einer Arbeitszeit von unter 35 Stunden,
liegt die durchschnittlich arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei
24,4 Stunden.
Bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle aktuell an der
Förderung teilnahmen, wurde die vertragliche Arbeitszeit zum
Interviewzeitpunkt erhoben. Für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle
angaben, nicht mehr an der Förderung teilzunehmen, wurde die vertragliche
Arbeitszeit der zurückliegenden geförderten Beschäftigung erhoben.
9. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, bei denen bei Eintritt in die
Maßnahme ein
a) befristetes,
b) unbefristetes,
c) auf zwei Jahre befristetes und
d) auf mehr als zwei Jahre befristetes
Beschäftigungsverhältnis vorlag?
Angaben liegen basierend auf der Langzeitbefragung „Lebensqualität und
Teilhabe“ vor.
Von den Personen, welche sich zum Interviewzeitpunkt in der Förderung nach
§ 16e SGB II befanden, gaben 39,3 Prozent an, sich in einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis zu befinden. Des Weiteren gaben 54,0 Prozent der
Befragten an, in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, welches zwischen einem und
24 Monaten befristet ist, wobei der Großteil dieser Fälle auf eine Befristung
von genau 24 Monaten entfiel. Ein Anteil von 6,7 Prozent der Befragten gab
an, in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig zu sein, welches über mehr als
zwei Jahre geschlossen wurde.
10. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, bei denen
a) bundeseinheitlicher Mindestlohn,
b) branchenüblicher Mindestlohn,
c) Tariflohn und
d) ein tariforientierter Lohn
vertraglich vereinbart wurde?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
11. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, die in den Jahren 2019, 2020,
2021 sowie 2022 trotz Maßnahmenteilnahme weiterhin
regelleistungsberechtigt im SGB II waren?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erhielten im
Jahresdurchschnitt 2021 rund 10.900 Teilnehmende eine Förderung zur Eingliederung
von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II. Von diesen waren rund 3.300
bzw. 30,2 Prozent regelleistungsberechtigt in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende.
Weitere Ergebnisse zu den erfragten Berichtsjahren können Tabelle 2 im
Anhang entnommen werden.*
12. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, die in den Jahren 2019, 2020,
2021 sowie 2022 trotz Maßnahmenteilnahme weiterhin
wohngeldberechtigt waren?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
13. Wie hoch war die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, die in den Jahren 2019, 2020,
2021 sowie 2022 in Zeitarbeitsunternehmen (Leiharbeit) beschäftigt
waren?
14. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, die in den einzelnen
Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008, Buchstaben A bis U) beschäftigt waren?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im
Jahresdurchschnitt 2021 1 Prozent der Teilnehmenden einer Förderung zur
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II in Betrieben im
Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung (WZ 782 und 783) beschäftigt.
Weitere Ergebnisse nach erfragter wirtschaftsfachlicher Differenzierung können
Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
15. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils
die Gesamtausgaben für die geförderten Maßnahmen
(Beschäftigungsverhältnisse) nach § 16e unter Hinzurechnung des Passiv-Aktiv-
Transfers?
16. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils
die Ausgaben pro Maßnahmenteilnehmer für die geförderten
Maßnahmen (Beschäftigungsverhältnisse) nach § 16e unter Hinzurechnung des
Passiv-Aktiv-Transfers?
17. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils die
Gesamtausgaben für Weiterbildungsförderungen nach § 16e SGB II?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils
die durchschnittlichen Ausgaben für Weiterbildungsförderungen nach
§ 16e SGB II pro Person?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen zu den Ausgaben zu Eingliederungsleistungen werden im
Rahmen der Eingliederungsbilanzen jährlich veröffentlicht (
http://bpaq.de/bmas-
a65). Daten für das Jahr 2022 liegen noch nicht vor. Die Gesamtausgaben
(inklusive der Ausgaben der zugelassenen kommunalen Träger) für Maßnahmen
zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II lagen im Jahr
2021 bei rund 163 Mio. Euro. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung
betrugen 1.249 Euro pro Monat.
Eine Durchschnittsberechnung je Maßnahmeteilnehmer steht nicht zur
Verfügung. Die Daten (einschließlich Angaben der zugelassenen kommunalen
Träger) für das Jahr 2021 werden am 15. September 2022 im Internetangebot
der Statistik unter oben genanntem Link veröffentlicht.
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2020 und 2019 betrugen 166 Mio. bzw.
63 Mio. Euro. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung lagen bei
1.279 Euro bzw. 1.241 Euro pro Monat. Diese Informationen können unter
folgendem Link abgerufen werden:
http://bpaq.de/bmas-a66 (siehe
Eingliederungsbilanz SGB II Tabellen 1 „Tab1_nur_DWO_BL_mit_zkT“ und 2
„Tab2_nur_DWO_BL_mit_zkT“).
Ein Passiv-Aktiv-Transfer ist für Förderungen nach § 16e SGB II nicht
möglich. Weiterbildungen werden nicht im § 16e SGB II gefördert.
19. Wie viele Austritte aus einer geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II
sind seit dem Jahr 2019 insgesamt zu verzeichnen, und wie hoch ist
darunter die Anzahl sowie der Anteil der vorzeitigen Beendigungen an
allen Austritten?
20. Wie viele vorzeitige Beendigungen einer geförderte Maßnahme nach
§ 16e SGB II sind in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils
auf
a) den Teilnehmer,
b) den Arbeitgeber und
c) das Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen (gE) bzw. zugelassene
kommunale Träger (zkT))
zurückzuführen?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Zeitraum
Januar 2019 bis April 2022 insgesamt rund 17.200 Teilnehmende aus einer
Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II
ausgetreten.
Weitere Ergebnisse können Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.* Eine
Differenzierung der vorzeitigen Beendigungen, ob diese von Teilnehmenden,
Arbeitgeber oder Jobcenter ausgingen, ist nicht möglich. Alternativ werden die
Beendigungsgründe dargestellt, die nur für die gemeinsamen Einrichtungen
(Ergebnisse ohne zugelassene kommunale Träger) vorliegen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Informationen zu vorzeitigen Beendigungen der geförderten Maßnahmen
liegen basierend auf der Langzeitbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ des
IAB vor.
Bei Geförderten, die zum Zeitpunkt des Interviews der ersten Befragungswelle
die Förderung vorzeitig, d. h. vor Erreichen der maximalen Förderdauer
beendet hatten, wurde unter anderem erhoben, von wem die Beendigung initiiert
wurde. Informationen, wann genau die Förderung beendet wurde, liegen nicht
vor. Das früheste Interview mit den hier untersuchten Geförderten fand am
5. Mai 2020 und das letzte Interview am 2. März 2021 statt.
Insgesamt 367 der Befragten, die nach § 16e SGB II gefördert wurden, gaben
in der Befragung an, bis zum Interviewzeitpunkt die Förderung vorzeitig
beendet zu haben und nicht vom selben Betrieb ungefördert weiterbeschäftigt zu
sein. Dies entspricht hochgerechnet einem Anteil von 18 Prozent aller
Geförderten nach § 16e SGB II.
Dabei ging die vorzeitige Beendigung, nach Angaben der Befragten, in knapp
60 Prozent der Fälle vom Arbeitgeber aus. Weitere 39 Prozent gaben an, dass
die vorzeitige Beendigung von ihnen selbst ausging. Bei einem geringen Teil
der Geförderten mit vorzeitigem Förderende (1 Prozent) wurde die Beendigung
durch das Jobcenter initiiert.
21. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der ausgetretenen Teilnehmer
einer geförderten Maßnahme nach § 16e SGB II, die
a) einen Monat,
b) drei Monate,
c) sechs Monate und
d) einen, drei und sechs Monate (d. h. zu allen drei Zeitpunkten)
nach Austritt aus der Maßnahme im Leistungsbezug, im Leistungsbezug
und arbeitslos, im Leistungsbezug und in Folgeförderung, im
Leistungsbezug und sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Leistungsbezug
und gefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im
Leistungsbezug und ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ohne Leistungsbezug, nicht im
Leistungsbezug sowie in Folgeförderung waren?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Verbleib der
Teilnehmenden nach Beendigung der Maßnahme können den Tabellen 4 und 5 im
Anhang entnommen werden. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 liegen
aufgrund von Wartezeiten nur teilweise vor. Die Angaben zum Verbleib nach
Austritt (Tabelle 4) können von den Austritten (Tabelle 3) abweichen, da für
Verbleibs-Auswertungen die Daten zu einem späteren Zeitpunkt
festgeschrieben werden.*
Die Teilfrage 21d kann nicht beantwortet werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
22. Wie viele Eintritte in eine geförderte Maßnahme nach § 16i SGB II sind
seit dem Jahr 2019 insgesamt zu verzeichnen?
23. Wie viele Eintritte in eine geförderte Maßnahme nach § 16i SGB II sind
in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils zu verzeichnen?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Zeitraum
Januar 2019 bis April 2022 rund 72.600 Eintritte von Teilnehmenden in eine
Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II.
Weitere Ergebnisse für die einzelnen Berichtsjahre können Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.*
24. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer, die vor Eintritt
in eine geförderte Maßnahme nach § 16i SGB II
a) keine Arbeitslosigkeit,
b) eine Arbeitslosigkeit von unter einem Monat,
c) eine Arbeitslosigkeit von einem bis unter sechs Monaten,
d) eine Arbeitslosigkeit von sechs Monaten bis unter einem Jahr,
e) eine Arbeitslosigkeit von einem Jahr bis unter zwei Jahren,
f) eine Arbeitslosigkeit von zwei bis unter vier Jahren,
g) eine Arbeitslosigkeit von vier bis unter sechs Jahren,
h) eine Arbeitslosigkeit von sechs bis unter acht Jahren und
i) eine Arbeitslosigkeit von acht Jahren und länger
aufgewiesen haben?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren bei den insgesamt 72.600
Eintritten von Teilnehmenden in eine Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt
nach § 16i SGB II unmittelbar vor Eintritt 29.000 bzw. 39,9 Prozent der
Teilnehmenden nicht arbeitslos.
Weitere Ergebnisse differenziert nach der Dauer der Arbeitslosigkeit können
Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.* Zu berücksichtigen ist, dass die
Arbeitslosigkeitsdauermessung auf § 18 Absatz 1 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) beruht. Fördervoraussetzung für § 16i SGB II ist nicht die
Dauer der Arbeitslosigkeit, sondern die Dauer des Leistungsbezugs.
25. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer, die vor Eintritt
in eine geförderte Maßnahme nach § 16i SGB II
a) bereits am Bundesprogramm „ESF-LZA“ (ESF (Europäischer
Sozialfonds)-Bundesprogramm zur Eingliederung
langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem Arbeitsmarkt)
(ggf. auch nur kurzzeitig im Sinne des § 16i Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 SGB II) teilgenommen haben,
b) bereits am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
teilgenommen haben,
c) bereits am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilgenommen haben,
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) bereits am Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ teilgenommen
haben oder
e) seit dem 1. Januar 2015 für mehr als sechs Monate in einem
Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, welches durch einen Zuschuss nach
§ 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung gefördert
wurde?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2021
rund 12.200 Eintritte von Teilnehmenden in eine Förderung Teilhabe am
Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II. Von diesen hatten rund 10.000 bzw. 81,9
Prozent innerhalb der letzten zwölf Monaten eine vorherige Förderung erhalten.
Nach Angaben von Auswertungen des IAB, basierend auf einer Stichprobe von
14.249 Personen, die in den Monaten April bis Juli 2019 in eine Förderung
nach § 16i SGB II zugegangen sind, haben 0,5 Prozent (70) dieser Personen
bereits am Bundesprogramm „ESF-LZA“, 11,1 Prozent (1.575 Personen) bereits
am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und 4,7 Prozent
(667 Personen) bereits am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilgenommen.
Zudem waren davon 8,4 Prozent (1.190 Personen) seit dem 1. Januar 2015 für
mehr als sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, welches durch
einen Zuschuss nach § 16e SGB II in der bis zum 31. Dezember 2018
geltenden Fassung gefördert wurde. Angaben zum Kommunal-Kombi liegen in der
für die Auswertung zur Verfügung stehenden Datengrundlage nicht vor.
26. Wie viele Personen sind in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 in
eine geförderte Maßnahme nach § 16i SGB II eingetreten und waren bei
Maßnahmeneintritt
a) unter 25 Jahre,
b) zwischen 25 bis unter 50 Jahre,
c) zwischen 50 Jahre bis unter 60 Jahre und
d) älter als 60 Jahre?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren bei den
insgesamt rund 72.600 Eintritten von Teilnehmenden in eine Förderung der
Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II rund 37.400 Teilnehmende zwischen
25 bis unter 50 Jahre alt (51,4 Prozent).
Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.*
27. Wie viele Personen, die in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022
(letzter verfügbarer Stand) in eine geförderte Maßnahme nach § 16i
SGB II eingetreten sind, waren
a) Männer,
b) Frauen,
c) alleinerziehend,
d) schwerbehindert,
e) Rehabilitanden,
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
f) deutsche Staatsangehörige und
g) ausländische Staatsangehörige?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren bei den
insgesamt rund 72.600 Eintritten von Teilnehmenden in eine Förderung der
Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II rund 27.800 der Teilnehmenden
Frauen (38,3 Prozent) und rund 44.800 der Teilnehmenden Männer (61,7
Prozent).
Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.*
28. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, bei denen bei Eintritt in die
Maßnahme ein Beschäftigungsverhältnis
a) in Vollzeit und
b) in Teilzeit
vorlag?
Informationen zur Arbeitszeit werden in der Langzeitbefragung
„Lebensqualität und Teilhabe“ erhoben, die für die Evaluation des Teilhabechancengesetzes
durch das IAB aufgebaut wurde. In der ersten Befragungswelle wurden rund
3.300 Teilnehmende einer Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i
SGB II telefonisch befragt.
Insgesamt sind 50,3 Prozent der Teilnehmenden einer Förderung der Teilhabe
am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II in Teilzeit beschäftigt, d. h. mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von unter 35 Stunden. Eine Vollzeitbeschäftigung,
d. h. eine vertragliche Arbeitszeit von 35 Stunden oder mehr, weisen 49,7
Prozent der Teilnehmenden auf.
Bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle aktuell an der
Förderung teilnahmen, wurde die vertragliche Arbeitszeit zum
Interviewzeitpunkt erhoben. Für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle
angaben, nicht mehr an der Förderung teilzunehmen, wurde die vertragliche
Arbeitszeit der zurückliegenden geförderten Beschäftigung erhoben.
Die berichteten Anteile wurden gewichtet und entsprechen somit den
hochgerechneten Anteilen aller Geförderten nach § 16i SGB II mit einem
Förderbeginn zwischen April 2019 und Januar 2020. Die konkrete Anzahl der
vollzeitbzw. teilzeitbeschäftigten Geförderten kann auf Grundlage der
Langzeitbefragung nicht angegeben werden.
29. Wie hoch ist die durchschnittliche arbeitsvertraglich vereinbarte
Arbeitszeit der Teilnehmer einer geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, die
a) in Vollzeit, und
b) Teilzeit
beschäftigt sind bzw. waren?
Auf Basis der Langzeitbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ des IAB liegt
die durchschnittliche arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit für
Vollzeitbeschäftigte, die nach § 16i SBG II gefördert wurden, bei 38,9 Stunden. Bei
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
den Geförderten in Teilzeit, d. h. mit einer Arbeitszeit von unter 35 Stunden,
liegt die durchschnittlich arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei
26,2 Stunden.
Bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle aktuell an der
Förderung teilnahmen, wurde die vertragliche Arbeitszeit zum
Interviewzeitpunkt erhoben. Für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt der ersten Welle
angaben, nicht mehr an der Förderung teilzunehmen, wurde die vertragliche
Arbeitszeit der zurückliegenden geförderten Beschäftigung erhoben.
30. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, bei denen bei Eintritt in die
Maßnahme ein
a) befristetes,
b) unbefristetes,
c) auf ein Jahr befristetes,
d) auf zwei Jahre befristetes,
e) auf drei Jahre befristetes,
f) auf vier Jahre befristetes und
g) auf fünf Jahre befristetes
Beschäftigungsverhältnis vorlag?
Angaben liegen basierend auf der Langzeitbefragung „Lebensqualität und
Teilhabe“ vor.
Von den Personen, welche sich zum Interviewzeitpunkt in der Förderung nach
§ 16i SGB II befanden, gaben 78,5 Prozent an, sich in einem befristeten
Arbeitsverhältnis zu befinden. Ein Anteil von 21,5 Prozent der Befragten gab
an, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig zu sein. Differenziert nach
Befristungsdauer hat ein Anteil von 2,8 Prozent einen befristeten
Arbeitsvertrag von einem Monat bis zwölf Monaten. Der größte Anteil entfällt mit
37,4 Prozent auf Arbeitsverhältnisse mit einer Befristungsdauer zwischen 13
und 24 Monaten. Auf eine Befristungsdauer von 25 bis 36 Monaten entfallen
9,8 Prozent, auf eine Dauer von 37 bis 48 Monaten 4,3 Prozent. Ein Anteil von
20,9 Prozent entfällt auf Befristungen von 49 bis 60 Monaten und 3,4 Prozent
auf Arbeitsverträge mit einer Befristung von mehr als 60 Monaten.
Nach § 16i Absatz 8 SGB II ist die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einer
zugewiesenen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person bis zu einer Dauer
von fünf Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch
die höchstens einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.
31. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, bei denen
a) bundeseinheitlicher Mindestlohn,
b) branchenüblicher Mindestlohn,
c) Tariflohn und
d) ein tariforientierter Lohn
vertraglich vereinbart wurde?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden an einer
Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, differenziert nach
Lohnart, kann Tabelle 7 im Anhang entnommen werden.* Angaben liegen für
Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung vor, nicht jedoch für zugelassene
kommunale Träger.
32. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, die in den Jahren 2019, 2020, 2021
sowie 2022 trotz Maßnahmenteilnahme weiterhin
regelleistungsberechtigt im SGB II waren?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erhielten im
Jahresdurchschnitt 2021 rund 42.700 Teilnehmende einer Förderung zur Teilhabe am
Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, von denen waren rund 11.500 bzw. 27,0
Prozent regelleistungsberechtigt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Weitere Ergebnisse zu den erfragten Berichtsjahren können Tabelle 2 im
Anhang entnommen werden.*
33. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, die in den Jahren 2019, 2020, 2021
sowie 2022 trotz Maßnahmenteilnahme nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin wohngeldberechtigt waren?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
34. Wie hoch war die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, die in den Jahren 2019, 2020, 2021
sowie 2022 in Zeitarbeitsunternehmen (Leiharbeit) beschäftigt waren?
35. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer
geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, die in den einzelnen
Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008, Buchstaben A bis U) beschäftigt waren?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im
Jahresdurchschnitt 2021 0,9 Prozent der Teilnehmenden einer Förderung zur Teilhabe
am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II in Betrieben im Wirtschaftszweig der
Arbeitnehmerüberlassung (WZ 782 und 783) beschäftigt.
Weitere Ergebnisse nach erfragter wirtschaftsfachlicher Differenzierung können
Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
36. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils die
Gesamtausgaben für die geförderten Maßnahmen
(Beschäftigungsverhältnisse) nach § 16i unter Hinzurechnung des Passiv-Aktiv-Transfers?
37. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils die
Ausgaben pro Maßnahmenteilnehmer für die geförderten Maßnahmen
(Beschäftigungsverhältnisse) nach § 16i unter Hinzurechnung des
Passiv-Aktiv-Transfers?
38. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils die
Gesamtausgaben für Weiterbildungsförderungen nach § 16i SGB II?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
39. Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils die
durchschnittlichen Ausgaben für Weiterbildungsförderungen nach
§ 16i SGB II pro Person?
Die Fragen 36 bis 39 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen zu den Ausgaben zu Eingliederungsleistungen werden im
Rahmen der Eingliederungsbilanzen jährlich veröffentlicht (
http://bpaq.de/bmas-
a65). Daten für das Jahr 2022 liegen noch nicht vor. Die Gesamtausgaben
(inklusive der Ausgaben der zugelassenen kommunalen Träger) für Maßnahmen
zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II lagen im Jahr 2021 bei rund
703 Mio. Euro. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung betrugen
1.372 Euro pro Monat. Unter Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers
betrugen die Gesamtausgaben 925 Mio. Euro und die durchschnittlichen
Ausgaben je Förderung lagen damit bei 1.805 Euro pro Monat.
Eine Durchschnittsberechnung je Maßnahmeteilnehmer steht nicht zur
Verfügung. Die Daten (einschließlich Angaben der zugelassenen kommunalen
Träger) für das Jahr 2021 werden am 15. September 2022 im Internetangebot
der Statistik unter oben genanntem Link veröffentlicht.
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2020 und 2019 betrugen 648 Mio. bzw.
286 Mio. Euro. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung lagen bei
1.356 Euro bzw. 1.207 Euro pro Monat. Werden die Passiv-Aktiv-Transfers
berücksichtigt, betrugen die Gesamtausgaben für die Jahre 2020 und 2019
rund 843 bzw. 437 Mio. Euro und die durchschnittlichen Ausgaben je
Förderung 1.764 bzw. 1.847 Euro pro Monat. Diese Informationen können unter
folgendem Link abgerufen werden:
http://bpaq.de/bmas-a66 (siehe
Eingliederungsbilanz SGB II Tabellen 1 „Tab1_nur_DWO_BL_mit_zkT“ und 2
„Tab2_nur_DWO_BL_mit_zkT“).
Durchschnittliche Kosten zur Weiterbildungsförderung im Rahmen einer
Förderung nach § 16i SGB II liegen nicht vor. Eine
Durchschnittskostenberechnung kann nicht vorgenommen werden, da Informationen, wie lange
Teilnehmende an einer Weiterbildung teilnehmen, nicht vorliegen.
40. Wie viele Austritte aus einer geförderte Maßnahme nach § 16i SGB II
sind seit dem Jahr 2019 insgesamt zu verzeichnen?
Wie hoch ist darunter die Anzahl sowie der Anteil der vorzeitigen
Beendigungen an allen Austritten?
41. Wie viele vorzeitige Beendigungen einer geförderte Maßnahme nach
§ 16i SGB II sind in den Jahren 2019, 2020, 2021 sowie 2022 jeweils auf
a) den Teilnehmer,
b) den Arbeitgeber und
c) das Jobcenter (gE/zkT)
zurückzuführen?
Die Fragen 40 und 41 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Zeitraum
Januar 2019 bis April 2022 insgesamt rund 25.800 Teilnehmende aus einer
Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II ausgetreten.
Weitere Ergebnisse können Tabelle 8 im Anhang entnommen werden.* Eine
Differenzierung der vorzeitigen Beendigungen, ob diese von Teilnehmenden,
Arbeitgeber oder Jobcenter ausgingen, ist nicht für alle Jobcenter möglich.
Alternativ werden die Beendigungsgründe dargestellt, die nur für die
gemeinsamen Einrichtungen (ohne zugelassene kommunale Träger) vorliegen.
Informationen zu vorzeitigen Beendigungen der geförderten Maßnahmen
werden seitens des IAB in der Langzeitbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“
erhoben.
Insgesamt 422 der befragten Geförderten gaben an, zum Interviewzeitpunkt
bereits die geförderte Beschäftigung nach § 16i SBG II vorzeitig beendet zu
haben und nicht vom selben Betrieb ungefördert weiterbeschäftigt zu sein.
Dies entspricht hochgerechnet einem Anteil von zwölf Prozent an Geförderten.
Dabei ging laut eigenen Angaben bei knapp 60 Prozent der Geförderten nach
§ 16i SGB II die vorzeitige Beendigung vom Arbeitgeber aus. Weitere 37
Prozent gaben an, dass die vorzeitige Beendigung von ihnen selbst ausging. Bei
einem geringen Teil der Geförderten mit vorzeitigem Förderende (3 Prozent)
wurde die Beendigung durch das Jobcenter initiiert.
42. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der der ausgetretenen
Teilnehmer einer geförderten Maßnahme nach § 16i SGB II, die
a) einen Monat,
b) drei Monate,
c) sechs Monate und
d) einen, drei und sechs Monate (d. h. zu allen drei Zeitpunkten)
nach Austritt aus der Maßnahme im Leistungsbezug, im Leistungsbezug
und arbeitslos, im Leistungsbezug und in Folgeförderung, im
Leistungsbezug und sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Leistungsbezug
und gefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im
Leistungsbezug und ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ohne Leistungsbezug, nicht im
Leistungsbezug sowie in Folgeförderung waren?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Verbleib der
Teilnehmenden nach Beendigung der Maßnahme können den Tabellen 9 und 10 im
Anhang entnommen werden. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 liegen
aufgrund von Wartezeiten nur teilweise vor. Die Angaben zum Verbleib nach
Austritt (Tabelle 9) können von den Austritten (Tabelle 8) abweichen, da für
Verbleibs-Auswertungen die Daten zu einem späteren Zeitpunkt
festgeschrieben werden.*
Die Teilfrage 42d kann nicht beantwortet werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/3302 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
43. Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass per
Gesetz eine Förderung nach § 16i SGB II für unter 25-Jährige ausdrücklich
ausgeschlossen wurde, laut Evaluationsbericht des IAB (S. 151) sich nun
dennoch eine relevante Teilnehmerzahl im Alter von unter 25 Jahren in
der Förderung befindet?
a) Hat die Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet, um solche
gesetzeswidrigen Förderungen zu unterbinden, und wenn ja, welche?
b) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen
gesetzeswidrigen Förderungen gezogen?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, um
zukünftig eine Förderung der unter 25-Jährigen zu ermöglichen?
d) Wie hoch war das Durchschnittsalter der unter 25-Jährigen bei
Eintritt in die Maßnahme?
Auf Seite 151 des in Bezug genommenen Berichts geht es um § 16e SGB II.
44. Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Teilhabe am
Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) ein?
Die Einführung des Sozialen Arbeitsmarkts war ein wichtiges Vorhaben in der
vergangenen Legislaturperiode und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i
SGB II wurde von Anfang an in der Praxis sehr gut angenommen. Dabei
können die Menschen vor allem von der Kombination aus einer langen
Förderdauer von bis zu fünf Jahren, begleitendendem Coaching und
Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren und soziale Teilhabe erleben. Das Instrument schließt
nach Auffassung der Bundesregierung eine Förderlücke für sehr
arbeitsmarktferne Menschen, so dass es vorzeitig entfristet werden soll.
45. Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) ein?
Nach ersten Ergebnissen des IAB hat die Förderung nach § 16e SGB II positive
Wirkungen auf die Beschäftigungsaufnahme und die soziale Teilhabe. Etwa
20 Prozent der Abbrüche gehen in eine ungeförderte Beschäftigung über, was
ein gutes Ergebnis darstellt. Eine gesamthafte Bewertung ist mit dem
Abschluss der Evaluation durch das IAB vorgesehen.
46. Hält die Bundesregierung ihr Ziel, mit den Teilhabechancengesetz bis zu
150 000 Menschen in versicherungspflichte Jobs zu bringen, weiter für
erreichbar (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-teilhabec
hancengesetz-1712962)?
Das Teilhabechancengesetz wurde in der Praxis sehr gut angenommen. In der
Spitze wurden im November 2021 rund 43.000 Personen im Instrument
Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt leicht unter
diesem Niveau. Der Höchststand im Instrument Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen wurde mit rund 12.200 Förderfällen im Januar 2021 erreicht, die
Entwicklung war im letzten Jahr rückläufig. Förderentscheidungen werden
dezentral in Jobcentern getroffen, die weitere Entwicklung der Förderbestände
bleibt abzuwarten. Von 2019 bis heute konnten bereits rund 100.000 Menschen
in ein nach dem Teilhabechancengesetz gefördertes Arbeitsverhältnis eintreten.
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der vergangenen
Legislaturperiode genannte Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen bezieht
sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales das Gesamtkonzept „MitArbeit“ erarbeitet. Das
Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bilden den Kern und sind dennoch nur ein
Teil dessen. Zwischen Januar 2018 und März 2020 ging die
Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160.000 Personen auf rund 710.000 zurück. Anschließend
kam es bedingt durch die COVID-19-Pandemie zu einem deutlichen Anstieg
der Langzeitarbeitslosigkeit um bis zu 360.000 auf rund 1,07 Millionen in der
Spitze (April 2021). Seither geht die Langzeitarbeitslosigkeit wieder zurück auf
ein Niveau von derzeit rund 900.000 (Juli 2022).
47. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Deutschen Bundestag
die IAB-Evaluationsergebnisse des Moduls 4b (Wirkung auf
Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus) zur Verfügung gestellt werden, bevor
die Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II (vgl. § 81 SGB II) zur
Beschlussfassung ansteht, und wenn nein, warum nicht?
Bei der Einführung des Teilhabechancengesetzes wurde festgelegt, dass das
IAB, das die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II evaluiert, zum
31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2023 jeweils Berichte vorlegt und
dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage dieser
Berichte dem Deutschen Bundestag berichtet.
Deutschland
Zeitreihe (Jahressummen / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
Summe Januar
2019 bis April
2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
1 2 3 4 5 6 7 8
Insgesamt 25.466 10.032 7.340 6.326 370 449 410 539
vorher nicht arbeitslos 7.325 2.532 2.148 2.110 129 126 122 158
unter 1 Monat 1.320 566 388 285 16 23 24 18
1 bis unter 6 Monate 3.346 1.493 968 674 26 48 68 69
1 bis unter 2 Monate 841 378 222 176 6 21 18 20
2 bis unter 3 Monate 758 301 225 177 6 9 18 22
3 bis unter 6 Monate 1.747 814 521 321 14 18 32 27
6 Monate bis unter 1 Jahr 2.538 1.055 847 515 22 38 20 41
1 bis unter 2 Jahre 3.403 1.281 1.010 937 43 53 36 43
2 Jahre und länger 7.534 3.105 1.979 1.805 134 161 140 210
2 Jahre bis unter 4 Jahre 4.985 1.934 1.312 1.263 92 126 106 152
4 Jahre bis unter 6 Jahre 1.566 720 407 342 26 18 21 32
6 Jahre bis unter 8 Jahre 551 243 148 121 11 9 6 13
8 Jahre und länger 432 208 112 79 5 8 7 13
unter 25 Jahre 373 138 115 103 * 5 * 8
25 Jahre bis unter 50 Jahre 16.549 6.341 4.736 4.305 253 295 266 353
50 Jahre bis unter 60 Jahre 7.157 2.996 2.110 1.580 94 115 118 144
60 Jahre und älter 1.387 557 379 338 * 34 * 34
Männer 16.910 6.508 4.840 4.349 254 308 282 369
Frauen 8.556 3.524 2.500 1.977 116 141 128 170
alleinerziehend 3.116 1.215 919 737 51 57 48 89
Schwerbehinderte Menschen 1.079 406 316 273 12 25 23 24
Rehabilitanden 102 40 24 31 * * * *
Deutschland 19.874 8.171 5.660 4.698 284 344 310 407
Ausland 5.592 1.861 1.680 1.628 86 105 100 132
sv-pflichtige Beschäftigung 24.319 9.569 6.971 6.086 348 425 395 525
Dauer der Arbeitslosigkeit vor Eintritt
Staatsangehörigkeit
Beschäftigung am Stichtag
Alleinerziehend
Geschlecht
Alter bei Eintritt
Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in
ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Rehabilitanden
Schwerbehinderung
EVL Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen
Maßnahmenart Merkmale
Eintritte
Deutschland
Zeitreihe (Jahressummen / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
Summe Januar
2019 bis April
2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
1 2 3 4 5 6 7 8
Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in
ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Maßnahmenart Merkmale
Eintritte
Insgesamt 72.615 39.185 17.213 12.208 1.137 961 933 978
vorher nicht arbeitslos 28.981 14.937 6.874 5.322 592 427 402 427
unter 1 Monat 5.083 3.025 1.038 770 63 53 80 54
1 bis unter 6 Monate 12.566 7.966 2.504 1.515 152 151 134 144
1 bis unter 2 Monate 4.134 2.751 713 472 45 60 37 56
2 bis unter 3 Monate 2.812 1.780 523 365 43 30 29 42
3 bis unter 6 Monate 5.620 3.435 1.268 678 64 61 68 46
6 Monate bis unter 1 Jahr 6.846 3.772 1.811 979 69 78 62 75
1 bis unter 2 Jahre 7.241 3.474 1.982 1.411 97 97 83 97
2 Jahre und länger 11.898 6.011 3.004 2.211 164 155 172 181
2 Jahre bis unter 4 Jahre 6.193 2.984 1.545 1.265 88 90 104 117
4 Jahre bis unter 6 Jahre 2.709 1.438 695 441 38 29 38 30
6 Jahre bis unter 8 Jahre 1.657 908 409 269 23 16 15 17
8 Jahre und länger 1.339 681 355 236 15 20 15 17
unter 25 Jahre 22 11 * * - * * -
25 Jahre bis unter 50 Jahre 37.350 19.039 9.166 6.915 568 551 535 576
50 Jahre bis unter 60 Jahre 28.406 16.151 6.583 4.304 424 318 317 309
60 Jahre und älter 6.837 3.984 * * 145 * * 93
Männer 44.818 24.464 10.532 7.430 681 557 586 568
Frauen 27.797 14.721 6.681 4.778 456 404 347 410
alleinerziehend 9.272 4.759 2.292 1.671 144 150 115 141
Schwerbehinderte Menschen 5.864 3.187 1.417 927 88 70 82 93
Rehabilitanden 180 92 45 23 3 4 9 4
Deutschland 63.660 35.042 15.066 10.306 946 770 760 770
Ausland 8.955 4.143 2.147 1.902 191 191 173 208
sv-pflichtige Beschäftigung 70.328 37.924 16.718 11.828 1.096 918 897 947
Alter bei Eintritt
Alleinerziehend
Geschlecht
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung
werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Dauer der Arbeitslosigkeit vor Eintritt
Beschäftigung am Stichtag
Staatsangehörigkeit
Rehabilitanden
Schwerbehinderung
TaAM Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Deutschland
Zeitreihe (Jahressummen / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
Insgesamt
vorher nicht arbeitslos
unter 1 Monat
1 bis unter 6 Monate
1 bis unter 2 Monate
2 bis unter 3 Monate
3 bis unter 6 Monate
6 Monate bis unter 1 Jahr
1 bis unter 2 Jahre
2 Jahre und länger
2 Jahre bis unter 4 Jahre
4 Jahre bis unter 6 Jahre
6 Jahre bis unter 8 Jahre
8 Jahre und länger
unter 25 Jahre
25 Jahre bis unter 50 Jahre
50 Jahre bis unter 60 Jahre
60 Jahre und älter
Männer
Frauen
alleinerziehend
Schwerbehinderte Menschen
Rehabilitanden
Deutschland
Ausland
sv-pflichtige Beschäftigung
Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in
ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
EVL Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen
Maßnahmenart Merkmale
Summe Januar
2019 bis April
2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
9 10 11 12 13 14 15 16
100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
28,8 25,2 29,3 33,4 34,9 28,1 29,8 29,3
5,2 5,6 5,3 4,5 4,3 5,1 5,9 3,3
13,1 14,9 13,2 10,7 7,0 10,7 16,6 12,8
3,3 3,8 3,0 2,8 1,6 4,7 4,4 3,7
3,0 3,0 3,1 2,8 1,6 2,0 4,4 4,1
6,9 8,1 7,1 5,1 3,8 4,0 7,8 5,0
10,0 10,5 11,5 8,1 5,9 8,5 4,9 7,6
13,4 12,8 13,8 14,8 11,6 11,8 8,8 8,0
29,6 31,0 27,0 28,5 36,2 35,9 34,1 39,0
19,6 19,3 17,9 20,0 24,9 28,1 25,9 28,2
6,1 7,2 5,5 5,4 7,0 4,0 5,1 5,9
2,2 2,4 2,0 1,9 3,0 2,0 1,5 2,4
1,7 2,1 1,5 1,2 1,4 1,8 1,7 2,4
1,5 1,4 1,6 1,6 * 1,1 * 1,5
65,0 63,2 64,5 68,1 68,4 65,7 64,9 65,5
28,1 29,9 28,7 25,0 25,4 25,6 28,8 26,7
5,4 5,6 5,2 5,3 * 7,6 * 6,3
66,4 64,9 65,9 68,7 68,6 68,6 68,8 68,5
33,6 35,1 34,1 31,3 31,4 31,4 31,2 31,5
12,2 12,1 12,5 11,7 13,8 12,7 11,7 16,5
4,2 4,0 4,3 4,3 3,2 5,6 5,6 4,5
0,4 0,4 0,3 0,5 * * * *
78,0 81,4 77,1 74,3 76,8 76,6 75,6 75,5
22,0 18,6 22,9 25,7 23,2 23,4 24,4 24,5
95,5 95,4 95,0 96,2 94,1 94,7 96,3 97,4
Staatsangehörigkeit
Beschäftigung am Stichtag
Alleinerziehend
Dauer der Arbeitslosigkeit vor Eintritt
Alter bei Eintritt
Geschlecht
Anteil an Insgesamt in %
Rehabilitanden
Schwerbehinderung
Deutschland
Zeitreihe (Jahressummen / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in
ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Maßnahmenart Merkmale
Insgesamt
vorher nicht arbeitslos
unter 1 Monat
1 bis unter 6 Monate
1 bis unter 2 Monate
2 bis unter 3 Monate
3 bis unter 6 Monate
6 Monate bis unter 1 Jahr
1 bis unter 2 Jahre
2 Jahre und länger
2 Jahre bis unter 4 Jahre
4 Jahre bis unter 6 Jahre
6 Jahre bis unter 8 Jahre
8 Jahre und länger
unter 25 Jahre
25 Jahre bis unter 50 Jahre
50 Jahre bis unter 60 Jahre
60 Jahre und älter
Männer
Frauen
alleinerziehend
Schwerbehinderte Menschen
Rehabilitanden
Deutschland
Ausland
sv-pflichtige Beschäftigung
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung
werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
TaAM Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Summe Januar
2019 bis April
2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
9 10 11 12 13 14 15 16
Anteil an Insgesamt in %
100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
39,9 38,1 39,9 43,6 52,1 44,4 43,1 43,7
7,0 7,7 6,0 6,3 5,5 5,5 8,6 5,5
17,3 20,3 14,5 12,4 13,4 15,7 14,4 14,7
5,7 7,0 4,1 3,9 4,0 6,2 4,0 5,7
3,9 4,5 3,0 3,0 3,8 3,1 3,1 4,3
7,7 8,8 7,4 5,6 5,6 6,3 7,3 4,7
9,4 9,6 10,5 8,0 6,1 8,1 6,6 7,7
10,0 8,9 11,5 11,6 8,5 10,1 8,9 9,9
16,4 15,3 17,5 18,1 14,4 16,1 18,4 18,5
8,5 7,6 9,0 10,4 7,7 9,4 11,1 12,0
3,7 3,7 4,0 3,6 3,3 3,0 4,1 3,1
2,3 2,3 2,4 2,2 2,0 1,7 1,6 1,7
1,8 1,7 2,1 1,9 1,3 2,1 1,6 1,7
0,0 0,0 * * - * * -
51,4 48,6 53,3 56,6 50,0 57,3 57,3 58,9
39,1 41,2 38,2 35,3 37,3 33,1 34,0 31,6
9,4 10,2 * * 12,8 * * 9,5
61,7 62,4 61,2 60,9 59,9 58,0 62,8 58,1
38,3 37,6 38,8 39,1 40,1 42,0 37,2 41,9
12,8 12,1 13,3 13,7 12,7 15,6 12,3 14,4
8,1 8,1 8,2 7,6 7,7 7,3 8,8 9,5
0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 0,4 1,0 0,4
87,7 89,4 87,5 84,4 83,2 80,1 81,5 78,7
12,3 10,6 12,5 15,6 16,8 19,9 18,5 21,3
96,9 96,8 97,1 96,9 96,4 95,5 96,1 96,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Geschlecht
Alter bei Eintritt
Schwerbehinderung
Alleinerziehend
Dauer der Arbeitslosigkeit vor Eintritt
Beschäftigung am Stichtag
Staatsangehörigkeit
Rehabilitanden
Deutschland
Zeitreihe (Jahresdurchschnitte / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
1 2 3 4 5 6 7
Insgesamt 4.223 10.809 10.871 8.881 8.682 8.375 8.338
Regelleistungsberechtigte SGB II 1.880 3.695 3.282 2.500 2.446 2.388 2.433
Wirtschaftsgruppen 782 + 783 der WZ 08 84 157 111 85 81 77 84
A,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 85 192 167 126 125 117 115
B,Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 2 4 4 * * * *
C,Verarbeitendes Gewerbe 276 610 590 481 471 462 443
D,Energieversorgung 3 10 8 4 4 4 4
E,WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm. 55 145 151 135 145 136 138
F,Baugewerbe 337 805 780 621 602 583 582
G,Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 724 1.892 1.877 1.470 1.430 1.352 1.315
H,Verkehr und Lagerei 186 469 470 365 362 358 350
I,Gastgewerbe 319 776 702 614 594 574 596
J,Information und Kommunikation 61 152 155 139 135 126 124
K,Finanz- u. Versicherungs-DL 19 57 56 43 40 39 40
L,Grundstücks- und Wohnungswesen 85 251 264 208 206 196 198
M,Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 149 385 385 319 309 296 304
N,Sonstige wirtschaftliche DL 495 1.185 1.176 971 945 924 926
O,Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 185 494 510 405 405 397 405
P,Erziehung und Unterricht 192 532 607 532 507 485 494
Q,Gesundheits- und Sozialwesen 591 1.613 1.746 1.449 1.411 1.352 1.325
R,Kunst, Unterhaltung und Erholung 94 249 223 177 174 165 163
S,Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 264 776 798 658 649 644 655
T,Private Haushalte 10 21 20 16 15 14 13
Tabelle 2: Bestand von Teilnehmenden in ausgewählten
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Wirtschaftszweige (WZ 08)
Arbeitsnehmerüberlassung
1)
Leistungsberechtigung
EVL Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen
Maßnahmenart Merkmale
Bestand
Deutschland
Zeitreihe (Jahresdurchschnitte / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
1 2 3 4 5 6 7
Tabelle 2: Bestand von Teilnehmenden in ausgewählten
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Maßnahmenart Merkmale
Bestand
Insgesamt 19.723 39.823 42.700 42.677 42.575 42.260 41.994
Regelleistungsberechtigte SGB II 8.968 13.458 11.535 10.803 10.639 10.638 10.526
Wirtschaftsgruppen 782 + 783 der WZ 08 257 437 402 394 392 389 384
A,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 184 335 355 342 341 336 333
B,Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 5 8 8 7 7 7 7
C,Verarbeitendes Gewerbe 430 918 994 996 998 1.004 998
D,Energieversorgung 14 32 36 35 35 35 35
E,WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm. 197 491 554 560 574 566 559
F,Baugewerbe 405 858 984 1.010 1.008 1.000 997
G,Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 1.435 3.154 3.413 3.461 3.456 3.456 3.416
H,Verkehr und Lagerei 198 495 594 633 644 641 660
I,Gastgewerbe 493 1.060 1.117 1.180 1.174 1.177 1.187
J,Information und Kommunikation 132 301 328 340 334 323 325
K,Finanz- u. Versicherungs-DL 50 141 157 149 152 152 150
L,Grundstücks- und Wohnungswesen 213 511 666 728 722 719 708
M,Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 453 977 1.105 1.132 1.138 1.136 1.140
N,Sonstige wirtschaftliche DL 995 2.146 2.418 2.449 2.448 2.433 2.436
O,Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 2.258 4.991 5.530 5.394 5.343 5.301 5.277
P,Erziehung und Unterricht 2.515 4.994 5.281 5.333 5.327 5.310 5.264
Q,Gesundheits- und Sozialwesen 5.992 11.531 12.093 11.984 11.984 11.853 11.743
R,Kunst, Unterhaltung und Erholung 617 1.175 1.234 1.212 1.224 1.221 1.221
S,Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 2.890 5.302 5.395 5.287 5.224 5.150 5.068
T,Private Haushalte 20 41 52 52 50 48 48
U,Exterritoriale Organisat. u. Körpersch. - 1 1 * * * *
1) Arbeitnehmerüberlassung: Wirtschaftsgruppen 782 "Befristete Überlassung von Arbeitskräften"
und 783 "Sonstige Überlassung von Arbeitskräften" der WZ 2008. Inklusive Stammpersonal.
TaAM Teilhabe am
Arbeitsmarkt
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte
von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen
werden kann, anonymisiert.
Wirtschaftszweige (WZ 08)
Arbeitsnehmerüberlassung
1)
Leistungsberechtigung
Deutschland
Zeitreihe (Jahresdurchschnitte / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
Insgesamt
Regelleistungsberechtigte SGB II
Wirtschaftsgruppen 782 + 783 der WZ 08
A,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B,Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden
C,Verarbeitendes Gewerbe
D,Energieversorgung
E,WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm.
F,Baugewerbe
G,Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
H,Verkehr und Lagerei
I,Gastgewerbe
J,Information und Kommunikation
K,Finanz- u. Versicherungs-DL
L,Grundstücks- und Wohnungswesen
M,Freiberufl., wissensch. u. techn. DL
N,Sonstige wirtschaftliche DL
O,Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers.
P,Erziehung und Unterricht
Q,Gesundheits- und Sozialwesen
R,Kunst, Unterhaltung und Erholung
S,Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen
T,Private Haushalte
Tabelle 2: Bestand von Teilnehmenden in ausgewählten
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
EVL Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen
Maßnahmenart Merkmale 2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
8 9 10 11 12 13 14
100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
44,5 34,2 30,2 28,1 28,2 28,5 29,2
2,0 1,4 1,0 1,0 0,9 0,9 1,0
2,0 1,8 1,5 1,4 1,4 1,4 1,4
0,0 0,0 0,0 * * * *
6,5 5,6 5,4 5,4 5,4 5,5 5,3
0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3 1,3 1,4 1,5 1,7 1,6 1,7
8,0 7,4 7,2 7,0 6,9 7,0 7,0
17,1 17,5 17,3 16,6 16,5 16,1 15,8
4,4 4,3 4,3 4,1 4,2 4,3 4,2
7,5 7,2 6,5 6,9 6,8 6,9 7,1
1,4 1,4 1,4 1,6 1,6 1,5 1,5
0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
2,0 2,3 2,4 2,3 2,4 2,3 2,4
3,5 3,6 3,5 3,6 3,6 3,5 3,6
11,7 11,0 10,8 10,9 10,9 11,0 11,1
4,4 4,6 4,7 4,6 4,7 4,7 4,9
4,6 4,9 5,6 6,0 5,8 5,8 5,9
14,0 14,9 16,1 16,3 16,3 16,1 15,9
2,2 2,3 2,1 2,0 2,0 2,0 2,0
6,3 7,2 7,3 7,4 7,5 7,7 7,9
0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
Leistungsberechtigung
Arbeitsnehmerüberlassung
1)
Wirtschaftszweige (WZ 08)
Anteil an Insgesamt in %
Deutschland
Zeitreihe (Jahresdurchschnitte / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
Tabelle 2: Bestand von Teilnehmenden in ausgewählten
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Maßnahmenart Merkmale
Insgesamt
Regelleistungsberechtigte SGB II
Wirtschaftsgruppen 782 + 783 der WZ 08
A,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B,Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden
C,Verarbeitendes Gewerbe
D,Energieversorgung
E,WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm.
F,Baugewerbe
G,Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
H,Verkehr und Lagerei
I,Gastgewerbe
J,Information und Kommunikation
K,Finanz- u. Versicherungs-DL
L,Grundstücks- und Wohnungswesen
M,Freiberufl., wissensch. u. techn. DL
N,Sonstige wirtschaftliche DL
O,Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers.
P,Erziehung und Unterricht
Q,Gesundheits- und Sozialwesen
R,Kunst, Unterhaltung und Erholung
S,Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen
T,Private Haushalte
U,Exterritoriale Organisat. u. Körpersch.
1) Arbeitnehmerüberlassung: Wirtschaftsgruppen 782 "Befristete Überlassung von Arbeitskräften"
und 783 "Sonstige Überlassung von Arbeitskräften" der WZ 2008. Inklusive Stammpersonal.
TaAM Teilhabe am
Arbeitsmarkt
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte
von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen
werden kann, anonymisiert.
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
8 9 10 11 12 13 14
Anteil an Insgesamt in %
100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
45,5 33,8 27,0 25,3 25,0 25,2 25,1
1,3 1,1 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9
0,9 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2 2,3 2,3 2,3 2,3 2,4 2,4
0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
1,0 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3
2,1 2,2 2,3 2,4 2,4 2,4 2,4
7,3 7,9 8,0 8,1 8,1 8,2 8,1
1,0 1,2 1,4 1,5 1,5 1,5 1,6
2,5 2,7 2,6 2,8 2,8 2,8 2,8
0,7 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
0,3 0,4 0,4 0,3 0,4 0,4 0,4
1,1 1,3 1,6 1,7 1,7 1,7 1,7
2,3 2,5 2,6 2,7 2,7 2,7 2,7
5,0 5,4 5,7 5,7 5,7 5,8 5,8
11,4 12,5 12,9 12,6 12,5 12,5 12,6
12,8 12,5 12,4 12,5 12,5 12,6 12,5
30,4 29,0 28,3 28,1 28,1 28,0 28,0
3,1 2,9 2,9 2,8 2,9 2,9 2,9
14,7 13,3 12,6 12,4 12,3 12,2 12,1
0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
- 0,0 0,0 * * * *
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Wirtschaftszweige (WZ 08)
Arbeitsnehmerüberlassung
1)
Leistungsberechtigung
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2022
Summe Januar
2019 bis April
2022
Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jan bis Apr 2022
1 2 3 4 5
Insgesamt (inkl. Daten der zkT) 17.216 1.397 3.901 9.278 2.640
Insgesamt (ohne Daten der zkT) 12.492 964 2.452 6.996 2.080
dav. Förderung nicht vorzeitig beendet 6.104 24 31 4.651 1.398
Anteil in Prozent 48,9 2,5 1,3 66,5 67,2
Förderung vorzeitig beendet 6.388 940 2.421 2.345 682
Anteil in Prozent 51,1 97,5 98,7 33,5 32,8
dav. Arbeit / Selbständige Tätigkeit 342 27 103 163 49
Aus- /Weiterbildung x 3 * * *
gesundheitliche / persönliche Gründe 415 71 172 140 32
Verhalten / Motivation / Über- / Unterforderung 326 83 130 113 *
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht x - * * -
Kündigung durch den Arbeitnehmer 872 122 311 337 102
Kündigung durch Arbeitgeber 3.119 471 1.245 1.095 308
Sonstige Gründe 1.244 157 442 485 160
keine Angabe 6.110 30 31 4.651 1.398
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 3: Austritte von Teilnehmenden aus Maßnahmen nach § 16e SGB II (Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen) nach dem Austrittsgrund
Austrittsgrund
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das
Förderinstrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ nicht möglich. Die Daten der veröffentlichten Gebietsaggregate sind daher unterzeichnet.
Austritte
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2022
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Austritte Insgesamt 1.267 1.267 1.267 3.520 3.520 3.520 9.205 9.205 …
in sv-pfl. Beschäftigung 358 397 416 1.296 1.363 1.443 5.879 5.971 …
in sv-pfl. Ausbildung * * 4 15 17 18 19 18 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt 154 170 180 478 533 526 1.465 1.493 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und in Folgeförderung 41 63 67 175 199 202 300 311
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und nicht in Folgeförderung 113 107 113 303 334 324 1.165 1.182
in sv-pfl. Beschäftigung und nicht leistungsberechtigt 204 227 236 818 830 917 4.414 4.478
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung 250 255 264 809 807 844 4.993 5.076 …
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung und nicht leistungsberechtigt 137 148 151 506 473 520 3.828 3.894 …
nicht nachweisbar 80 58 66 277 224 214 529 488 …
nicht leistungsberechtigt 404 306 314 1.388 1.096 1.168 5.397 5.062 …
leistungsberechtigt 863 961 953 2.132 2.424 2.352 3.808 4.143 …
leistungsberechtigt und in Folgeförderung 95 167 180 258 370 431 404 547 …
leistungsberechtigt und arbeitslos 596 680 675 1.530 1.726 1.655 2.051 2.309 …
in Folgeförderung 167 250 268 581 732 836 1.005 1.142 …
in Folgeförderung TaAM 4 8 9 10 13 22 4 6 …
an mehr als 7 Tagen sv-pfl. beschäftigt 379 450 526 1.324 1.500 1.690 5.936 6.269 …
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
…) Angaben fallen später an
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das Förderinstrument ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ nicht möglich. Die Daten der
veröffentlichten Gebietsaggregate sind daher unterzeichnet.
Tabelle 4: Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmen nach § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen)
Verbleibe absolut
Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2022
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Austritte Insgesamt 1.267 1.267 1.267 3.520 3.520 3.520 9.205 9.205 …
in sv-pfl. Beschäftigung 28,3 31,3 32,8 36,8 38,7 41,0 63,9 64,9 …
in sv-pfl. Ausbildung * * 0,3 0,4 0,5 0,5 0,2 0,2 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt 12,2 13,4 14,2 13,6 15,1 14,9 15,9 16,2 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und in Folgeförderung 3,2 5,0 5,3 5,0 5,7 5,7 3,3 3,4
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und nicht in Folgeförderung 8,9 8,4 8,9 8,6 9,5 9,2 12,7 12,8
in sv-pfl. Beschäftigung und nicht leistungsberechtigt 16,1 17,9 18,6 23,2 23,6 26,1 48,0 48,6
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung 19,7 20,1 20,8 23,0 22,9 24,0 54,2 55,1 …
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung und nicht leistungsberechtigt 10,8 11,7 11,9 14,4 13,4 14,8 41,6 42,3 …
nicht nachweisbar 6,3 4,6 5,2 7,9 6,4 6,1 5,7 5,3 …
nicht leistungsberechtigt 31,9 24,2 24,8 39,4 31,1 33,2 58,6 55,0 …
leistungsberechtigt 68,1 75,8 75,2 60,6 68,9 66,8 41,4 45,0 …
leistungsberechtigt und in Folgeförderung 7,5 13,2 14,2 7,3 10,5 12,2 4,4 5,9 …
leistungsberechtigt und arbeitslos 47,0 53,7 53,3 43,5 49,0 47,0 22,3 25,1 …
in Folgeförderung 13,2 19,7 21,2 16,5 20,8 23,8 10,9 12,4 …
in Folgeförderung TaAM 0,3 0,6 0,7 0,3 0,4 0,6 0,0 0,1 …
an mehr als 7 Tagen sv-pfl. beschäftigt 29,9 35,5 41,5 37,6 42,6 48,0 64,5 68,1 …
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
…) Angaben fallen später an
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das Förderinstrument ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ nicht möglich. Die Daten der
veröffentlichten Gebietsaggregate sind daher unterzeichnet.
Tabelle 5: Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmen nach § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) - Anteile in Prozent
Verbleibe in %
Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021
Deutschland
Zeitreihe (Jahresdurchschnitte / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
2019 2020 2021 Jan bis Apr 2022
1 2 3 4
Insgesamt 39.185 17.213 12.208 4.009
mit Vorförderung im Jahr vor Eintritt 32.431 14.089 9.993 3.319
ESF-LZA Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter 51 * * -
SozTeil Bundesprogramm ''Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt'' 4.546 60 22 5
Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0
mit Vorförderung im Jahr vor Eintritt 82,8 81,9 81,9 82,8
ESF-LZA Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter 0,1 * * -
SozTeil Bundesprogramm ''Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt'' 11,6 0,3 0,2 0,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Tabelle 6: Eintritte von Teilnehmenden in Teilhabe am Arbeitsmarkt nach Vorförderung
Vorförderung
Anteile in %
Deutschland
Zeitreihe (Jahresdurchschnitte / Monatswerte), Datenstand: Juli 2022
2019 2020 2021
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
1 2 3 4 5 6 7
Insgesamt 15.255 31.465 33.667 33.671 33.545 33.370 33.183
Mindestlohn - bundeseinheitlich 3.920 10.058 11.120 11.054 11.018 10.924 10.841
Mindestlohn - branchenüblich 1.700 4.513 5.123 5.058 5.046 5.044 5.046
Tariflohn 4.041 11.397 13.358 13.749 13.715 13.685 13.637
Tariforientierter Lohn 1.146 3.019 3.104 3.127 3.135 3.108 3.064
Keine Angabe 4.302 2.422 950 679 628 607 594
Keine Zuordnung möglich 147 56 11 4 3 * *
Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Mindestlohn - bundeseinheitlich 25,7 32,0 33,0 32,8 32,8 32,7 32,7
Mindestlohn - branchenüblich 11,1 14,3 15,2 15,0 15,0 15,1 15,2
Tariflohn 26,5 36,2 39,7 40,8 40,9 41,0 41,1
Tariforientierter Lohn 7,5 9,6 9,2 9,3 9,3 9,3 9,2
Keine Angabe 28,2 7,7 2,8 2,0 1,9 1,8 1,8
Keine Zuordnung möglich 1,0 0,2 0,0 0,0 0,0 * *
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
Tabelle 7: Bestand von Teilnehmenden in Teilhabe am Arbeitsmarkt nach Lohnart (ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger)
Maßnahmenart Lohnart
Bestand
Anteil an
Insgesamt in %
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2022
Summe Januar
2019 bis April
2022
Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021
Jan bis Apr
2022
1 2 3 4 5
Insgesamt (inkl. Daten der zkT) 25.848 2.729 6.568 11.796 4.755
Insgesamt (ohne Daten der zkT) 20.381 2.330 5.321 8.922 3.808
dav. Förderung nicht vorzeitig beendet 8.090 364 1.041 4.505 2.180
Anteil in Prozent 39,7 15,6 19,6 50,5 57,2
Förderung vorzeitig beendet 12.291 1.966 4.280 4.417 1.628
Anteil in Prozent 60,3 84,4 80,4 49,5 42,8
dav. Arbeit / Selbständige Tätigkeit x * 191 310 130
Aus- /Weiterbildung x * * 18 9
gesundheitliche / persönliche Gründe 1.340 243 476 473 148
Verhalten / Motivation / Über- / Unterforderung 708 142 272 221 73
Maßnahmeziel vorzeitig erreicht x * * 3 4
Kündigung durch den Arbeitnehmer 1.633 245 520 637 231
Kündigung durch Arbeitgeber 5.208 918 1.924 1.738 628
Sonstige Gründe 2.653 355 876 1.017 405
keine Angabe 8.109 383 1.041 4.505 2.180
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 8: Austritte von Teilnehmenden aus Maßnahmen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt)
nach dem Austrittsgrund
Austrittsgrund
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das
Förderinstrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ nicht möglich. Die Daten der veröffentlichten Gebietsaggregate sind daher unterzeichnet.
Austritte
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2022
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Austritte Insgesamt 2.761 2.761 2.761 6.534 6.534 6.534 11.916 11.916 …
in sv-pfl. Beschäftigung 676 795 892 1.993 2.116 2.229 4.254 4.583 …
in sv-pfl. Ausbildung 4 4 4 14 14 13 27 30 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt 366 419 428 769 824 842 1.303 1.428 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und in Folgeförderung 109 184 195 279 335 346 485 587
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und nicht in Folgeförderung 257 235 233 490 489 496 818 841
in sv-pfl. Beschäftigung und nicht leistungsberechtigt 310 376 464 1.224 1.292 1.387 2.951 3.155
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung 425 401 404 1.165 1.120 1.110 2.466 2.485 …
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung und nicht leistungsberechtigt 168 166 171 675 631 614 1.648 1.644 …
nicht nachweisbar 213 176 175 759 694 688 1.443 1.351 …
nicht leistungsberechtigt 737 587 665 2.465 2.074 2.156 5.253 4.690 …
leistungsberechtigt 2.024 2.174 2.096 4.069 4.460 4.378 6.663 7.226 …
leistungsberechtigt und in Folgeförderung 225 448 474 455 683 883 847 1.351 …
leistungsberechtigt und arbeitslos 1.472 1.544 1.517 3.010 3.304 3.185 4.640 4.893 …
in Folgeförderung 387 669 779 1.028 1.355 1.680 2.198 2.887 …
in Folgeförderung TaAM 225 346 441 773 918 1.051 1.522 1.755 …
an mehr als 7 Tagen sv-pfl. beschäftigt 692 870 1.032 2.036 2.270 2.554 4.326 4.907 …
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
…) Angaben fallen später an
Tabelle 9: Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt)
Verbleibe absolut
Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das Förderinstrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ nicht möglich. Die Daten der veröffentlichten
Gebietsaggregate sind daher unterzeichnet.
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Juli 2022
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
Verbleib 1
Monat
Verbleib 3
Monate
Verbleib 6
Monate
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Austritte Insgesamt 2.761 2.761 2.761 6.534 6.534 6.534 11.916 11.916 …
in sv-pfl. Beschäftigung 24,5 28,8 32,3 30,5 32,4 34,1 35,7 38,5 …
in sv-pfl. Ausbildung 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt 13,3 15,2 15,5 11,8 12,6 12,9 10,9 12,0 …
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und in Folgeförderung 3,9 6,7 7,1 4,3 5,1 5,3 4,1 4,9
in sv-pfl. Beschäftigung und leistungsberechtigt und nicht in Folgeförderung 9,3 8,5 8,4 7,5 7,5 7,6 6,9 7,1
in sv-pfl. Beschäftigung und nicht leistungsberechtigt 11,2 13,6 16,8 18,7 19,8 21,2 24,8 26,5
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung 15,4 14,5 14,6 17,8 17,1 17,0 20,7 20,9 …
in sv-pfl. Beschäftigung ohne Folgeförderung und nicht leistungsberechtigt 6,1 6,0 6,2 10,3 9,7 9,4 13,8 13,8 …
nicht nachweisbar 7,7 6,4 6,3 11,6 10,6 10,5 12,1 11,3 …
nicht leistungsberechtigt 26,7 21,3 24,1 37,7 31,7 33,0 44,1 39,4 …
leistungsberechtigt 73,3 78,7 75,9 62,3 68,3 67,0 55,9 60,6 …
leistungsberechtigt und in Folgeförderung 8,1 16,2 17,2 7,0 10,5 13,5 7,1 11,3 …
leistungsberechtigt und arbeitslos 53,3 55,9 54,9 46,1 50,6 48,7 38,9 41,1 …
in Folgeförderung 14,0 24,2 28,2 15,7 20,7 25,7 18,4 24,2 …
in Folgeförderung TaAM 8,1 12,5 16,0 11,8 14,0 16,1 12,8 14,7 …
an mehr als 7 Tagen sv-pfl. beschäftigt 25,1 31,5 37,4 31,2 34,7 39,1 36,3 41,2 …
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
…) Angaben fallen später an
Tabelle 10: Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) - Anteile in Prozent
Verbleibe in %
Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021
Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das Förderinstrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ nicht möglich. Die Daten der veröffentlichten
Gebietsaggregate sind daher unterzeichnet.
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ISSN 0722-8333]