[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Ali Al-Dailami,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3058 –
Menschenrechtsverletzungen im Nationalpark Kahuzi-Biega in der
Demokratischen Republik Kongo
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Gründung des Kahuzi-Biega-Nationalparks in der Demokratischen
Republik Kongo (DRC) erscheinen regelmäßig Berichte von verschiedenen
Nichtregierungsorganisationen (NGO) über Gewalt und
Menschenrechtsverletzungen an den dort ansässigen indigenen Batwa. Es wird von
Vergewaltigungen, Folter, Niederbrennen von Dörfern bis zu gezielten Tötungen von
Kindern und Zivilistinnen berichtet, wie zuletzt durch die Organisation
Minority Rights Group (
https://minorityrights.org/publications/pnkb/), die sich in
dem Bericht auf Menschenrechtsverletzungen zwischen 2018 und 2021
konzentrieren. Die Gewalt wird mutmaßlich von Parkwächtern sowie von
Soldaten der kongolesischen Armee (FARDC) ausgeübt. Die Organisation Survival
International berichtet, dass schwere Waffen wie Mörser und
Panzerabwehrwaffen eingesetzt wurden und dass die Aufrüstung der Parkwächter einem
Bericht der Minority Rights Group zufolge „möglicherweise gegen das
Waffenembargo des UN-Weltsicherheitsrats für die Demokratische Republik Kongo
verstoße“ (
https://www.survivalinternational.de/nachrichten/12738).
Deutschland ist seit 1986 ein wichtiger Geldgeber des Kahuzi-Biega-
Nationalparks und finanziert nach Berichten der Minority Rights Group auch die
Kampfausbildung der Parkwächter. Im Juli 2021 besuchte der deutsche
Botschafter im Kongo, Dr. Oliver Schnakenberg, den Nationalpark und brachte
laut einem Artikel auf der Park-Webseite seine Anerkennung für die Arbeit
der Parkwächter zum Ausdruck (
https://medium.com/@ajiunit/mordkomplott-
in-weltber%C3%BChmtem-gorillapark-in-der-demokratischen-republik-kong
o - 2 a 5 c 9 9 1 a f 349;
https://www.kahuzi-biega.com/visite-de-lambassadeur-
dallemagne-en-rdc-au-parc-de-kahuzi-biega/). Al Jazeera berichtet, dass im
Vorfeld dieses Besuchs die deutsche Regierung, einschließlich der Kfw
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) Entwicklungsbank, der GFA Consulting Group
und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) von dem
Journalisten Robert Flummerfelt über dessen Vorwürfe von „abscheuliche[n]
Gräueltaten“ und der Ermordung von mindestens 20 Batwa informiert worden
sei.
Aufgrund der langanhaltenden Gewalt an den Batwa hatte Deutschland
zwischenzeitlich seine Zahlungen ausgesetzt, und es wurde eine Untersuchungs-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3200
20. Wahlperiode 26.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kommission eingesetzt, um die Vorfälle zu überprüfen. Diese Kommission
wurde geleitet von George Muzibaziba, der für Menschenrechte zuständige
Beamte des kongolesischen Instituts für Naturschutz (ICCN), also die
zuständige Behörde für die Verwaltung des Nationalparks. Beamte dieser Behörde
sollen nach Angaben von Al Jazeera bei einem Treffen mit Wachleuten und
sympathisierenden Angehörigen die Ermordung von Robert Flummerfelt und
seines kongolesischen Partners geplant haben. Seitdem sind Flummerfelt und
sein Partner auf der Flucht. Weitere Zeugen, die die Kommission befragt hat,
sollen laut Medienberichten durch George Muzibaziba eingeschüchtert und
bedroht worden sein (
https://taz.de/Naturschutz-im-Kongo/!5863042&s=natio
nalpark+kongo/).
Die Kommission hat inzwischen erste Untersuchungsergebnisse veröffentlicht,
deren Aussagekraft und Neutralität nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller infrage stehen. Der Journalist Robert Flummerfelt bezeichnet die
Ergebnisse laut Al Jazeera als eine „gewalttätige Vertuschung“ (
https://mediu
m.com/@ajiunit/mordkomplott-in-weltber%C3%BChmtem-gorillapark-in-de
r-demokratischen-republik-kongo-2a5c991af349). Der Bericht soll nach Al
Jazeera die Aussage mehrerer Quellen, „die die Parkwächter des ICCN mit den
angeblichen Gräueltaten gegen die Batwa in Verbindung bringen, nicht
berücksichtigt“ haben. Die französische Zeitung „rfi“ berichtet zudem über
Interessenkonflikte des aus deutschen Projektmitteln finanzierten unabhängigen
Untersuchungsbeauftragten.
Mit der Kleinen Anfrage möchte sich die Fraktion DIE LINKE. bei der
Bundesregierung erkundigen, wie sie die Arbeit und die Neutralität der
Untersuchungskommission einschätzt, welche Haltung sie zu den Vorwürfen von
Menschenrechtsverletzungen an den Batwa hat und wie sie die zukünftige
Unterstützung des Nationalparks mit Blick auf die jahrelangen Berichte von
massiven Menschenrechtsverletzungen gestalten möchte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Wälder des Kongobeckens sind von herausragender globaler Bedeutung für
das Klima und den Biodiversitätserhalt. Als zweitgrößtes tropisches
Regenwaldgebiet der Welt bilden sie einen der wichtigsten verbleibenden natürlichen
Kohlenstoffspeicher und bieten Lebensraum für eine extrem reichhaltige und
vielfältige Flora und Fauna. Der Erhalt der Wälder des Kongobeckens als
globales Gut liegt daher im Interesse der gesamten Weltbevölkerung.
Ziel der konkreten Schutzgebietsvorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist die Verbesserung des Managements der Schutzgebiete in
Kooperation mit der lokalen Bevölkerung als primärer Zielgruppe des
Vorhabens (partizipativer Ansatz). Die Bewahrung der einzigartigen Flora und
Fauna der Schutzgebiete des Kongobeckens kann nur in Kooperation mit der
Bevölkerung gelingen. Gleichzeitig sichert sie die Lebensgrundlage der
ansässigen Menschen. Naturschutz und Schutz der Menschenrechte, einschließlich
der Rechte der indigenen Bevölkerung, sind deshalb kein prinzipieller
Gegensatz. Im Gegenteil: Die Verwirklichung zahlreicher Menschenrechte, wie des
Rechts auf Nahrung, Gesundheit oder Wasser, ist in vielfältiger Weise abhängig
von einer intakten Natur, sowohl für die indigene Bevölkerung als auch weit
über das geschützte Gebiet und die Anrainerbevölkerung hinaus.
Die Einhaltung von Menschenrechten und international anerkannten Umwelt-
und Sozialstandards ist Leitprinzip der Bundesregierung und die Voraussetzung
für eine Förderung mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt.
Deutschland unterstützt, unter anderem über die KfW, seit 2008 die
kongolesische Naturschutzbehörde (ICCN) beim Schutz der biologischen Vielfalt in den
Schutzgebieten des Kongobeckens. Die Rahmenbedingungen im Osten der
Demokratischen Republik Kongo sind für den Naturschutz äußerst schwierig und
herausfordernd: eine volatile, durch jahrzehntelange bewaffnete
Auseinandersetzungen geprägte Sicherheitssituation, fragile Staatlichkeit und eine prekäre
wirtschaftliche und soziale Lage.
Angesichts dieses äußerst schwierigen Kontextes bedarf es eines realistischen
Maßstabs zur Bemessung, Bewertung und Abwägung der ökologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen der deutschen EZ-Maßnahmen. Positive
Veränderungen sind in einem solchen Kontext nur über einen sehr langfristigen
und geduldigen Umsetzungs- und Beteiligungsprozess mit den politischen
Trägern und den lokalen Gemeinschaften möglich. Interventionen zur
Verbesserung der Lebensgrundlage (inkl. der Menschenrechte) sind mit erhöhten
Risiken, auch bezüglich der Umsetzung vereinbarter Maßnahmen durch die
Partnerinstitutionen, verbunden. Kritische Entwicklungen und Defizite werden von
der Bundesregierung daher offen mit den Partnern erörtert. Die deutsche EZ
geht gemeinsam mit anderen Gebern im Kongobecken den langen und
schwierigen Weg, Verbesserungen in Richtung eines effektiveren und gerechteren
Schutzgebietsmanagements unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung
voranzutreiben.
1. Welche Naturschutzprojekte bzw. Weltkulturerbe-Projekte unterstützt die
Bundesregierung (ggf. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in der
Demokratischen Republik Kongo (bitte nach Projekttiteln und Beträgen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
2. Welche Zahlungen erhält das Institut Congolais pour la Conservacion
de la Nature (ICCN) von der Bundesregierung, und für welche Projekte?
a) Finanziert die Bundesregierung die Stabstelle Menschenrechte im
ICCN, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren, Sach- und
Personalkosten aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) wurden der ICCN-
Stabsstelle Menschenrechte im Jahr 2021 Sachleistungen im Wert von rund 5.800
USD bereitgestellt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die ICCN-
Stabsstelle Menschenrechte nicht finanziert.
b) Finanziert die Bundesregierung die Untersuchungskommission für den
Kahuzi-Biega-Nationalpark, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus
welchem Budgettitel des Bundeshaushalts (bitte nach Jahren, Sach-
und Personalkosten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung finanzierte eine logistische Unterstützung der
Untersuchungskommission für den Kahuzi-Biega-Nationalpark (PNKB) sowie einen
unabhängigen Experten zur Unterstützung der Kommission. Diese Mittel
stammten aus dem laufenden Programm zum Schutz der Biodiversität (Titel
896 01 im Einzelplan 23) im Jahr 2022.
Die logistische Unterstützung hatte einen Wert von rund 18.000 USD. Bei dem
unabhängigen Experten zur Unterstützung der Kommission handelt es sich um
einen privatwirtschaftlichen Vertrag, weshalb es nicht möglich ist, die Kosten
offenzulegen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3200 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Finanziert die Bundesregierung die Gehälter der Parkwächter, und
wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesregierung finanziert keine Grundgehälter für die Parkwächter.
d) Werden die Parkwächter bzw. Ranger nach Kenntnis der
Bundesregierung allein über ein Festgehalt bezahlt oder erhalten sie zusätzlich
Prämienzahlungen.
Die Parkwächter erhalten zusätzlich zum staatlichen Gehalt leistungsbezogene
Prämienzahlungen, auch mit Unterstützung der Bundesregierung.
e) Falls Prämienzahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen,
hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der
Prämienzahlungen und für welche Leistungen sie ggf. erfolgen (wenn ja, bitte
aufschlüsseln)?
Leistungsabhängige Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Parkverwaltungen sind entsprechend der unterschiedlichen Funktionen differenziert
und an Leistungen je Funktion gekoppelt. Im Falle der Parkwächter im PNKB
werden diese i. d. R. für Patrouillenzeiten gezahlt.
f) Wie steht die Bundesregierung generell zur Finanzierung von
Gehältern, die nach entsprechenden Leistungskriterien gezahlt werden?
Leistungsabhängige Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Parkverwaltungen sind international üblich.
3. Wie hoch sind die Zahlungen der Bundesregierung für den Kahuzi-
Biega-Nationalpark, und aus welchen Gründen wurden Zahlungen
zwischenzeitlich eingestellt?
4. Wurden diese Zahlungen inzwischen wieder aufgenommen, und wenn ja,
aus welchen Gründen, und auf welcher Basis?
Fallen unter die wieder aufgenommenen Zahlungen auch
„Brückenzahlungen im November 2021“ (
https://taz.de/Gewalt-gegen-Twa-Pygmaee
n-im-Kongo/!5843387/), und wie sind „Brückenzahlungen“ in diesem
Fall definiert?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamthöhe der Zahlungen zugunsten des PNKB in der laufenden Phase
des FZ-Vorhabens betrug zwischen Mai 2019 und Dezember 2021 rund
3.850.000 Euro. Im Jahr 2022 erfolgten bisher keine Zahlungen zugunsten des
PNKB. Die Zahlungen wurden vor dem Hintergrund der Vorwürfe zu
Verletzungen von Menschenrechten ausgesetzt.
Bis Ende 2021 erhielt der PNKB lediglich sog. Brückenzahlungen aus Mitteln
der deutschen FZ. Die „Brückenzahlungen“ enthielten u. a. Basiszahlungen für
die Angestellten und ihre Familien zum Ausgleich von sozialen Härten,
Zahlungen für Gesundheits- und soziale Sicherungskosten der Angestellten und
ihrer Familien sowie Zahlungen zugunsten der PNKB-Anrainergemeinden,
insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans des Bukavu-Dialogs. Für
eine Wiederaufnahme von „Brückenzahlungen“ aus Mitteln der deutschen FZ
zu einem späteren Zeitpunkt wäre eine Einzelgenehmigung des BMZ
erforderlich.
5. Wenn Zahlungen wieder aufgenommen wurden, sind diese an bestimmte
Bedingungen geknüpft, und wenn ja, um welche Bedingungen handelt es
sich, und was passiert ggf., wenn diese Bedingungen nicht eingehalten
werden?
6. Was beinhaltet die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem
ICCN (Pressemitteilung 45 des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ] vom 6. April 2022)?
Enthält die Vereinbarung auch Regelungen für den Fall, dass dort
getroffene Regelungen nicht eingehalten werden, und wenn ja, welche?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der genannten Vereinbarung handelt es sich um ein Memorandum of
Understanding (MoU) zwischen BMZ und ICCN vom Mai 2020. Das MoU
umfasst Vereinbarungen mit der staatlichen kongolesischen
Naturschutzbehörde ICCN, die den Schutz von Menschenrechten in allen von der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit geförderten Schutzgebieten (nicht nur im PNKB)
gewährleisten sollen. Das MoU regelt die Bedingungen für die schrittweise
Wiederaufnahme der Zahlungen zugunsten der verschiedenen Schutzgebiete im
Rahmen des FZ-Vorhabens „Biodiversitätserhalt und nachhaltige
Waldbewirtschaftung IV“. Die Regelungen umfassen u. a. Verbesserungen bei der
Generaldirektion von ICCN beim Umgang mit menschenrechtlichen Themen sowie für
die Schutzgebiete insbesondere den Abschluss von Ko-Managementverträgen
zwischen ICCN und internationalen Naturschutz-NROs. Darüber hinaus sieht
das MoU die aktive Umsetzung des Mediationsprozesses mit den indigenen
Anrainern, die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen, soziale
Hilfen für die Anrainer sowie den Aufbau eines Beschwerdemechanismus vor.
Die Wiederaufnahme von Zahlungen, die seit Anfang 2022 für den PNKB
ausgesetzt sind, ist ebenfalls an die Erfüllung einer Reihe von Bedingungen
geknüpft. Diese umfassen insbesondere eine verbesserte Kommunikation, die
Umsetzung der Empfehlungen der ICCN-Untersuchungskommission sowie die
Erarbeitung solider Konzepte und Aktionspläne u. a. in den Bereichen
Menschenrechte, Partizipation von Mitgliedern lokaler/indigener Gemeinschaften,
Lösung der Konflikte um Land- und Ressourcennutzung,
Beschwerdemechanismen und Law Enforcement.
Die geforderte Unterzeichnung einer Ko-Management-Vereinbarung für den
Kahuzi-Biega-Park mit der internationalen Naturschutz-NRO Wildlife
Conservation Society (WCS) ist bereits erfolgt. Die Bundesregierung steht mit den
beteiligten Parteien im regelmäßigen Austausch zur Erfüllung der Bedingungen.
7. Erarbeitet die Bundesregierung momentan Richtlinien für
Beschwerdemechanismen im Naturschutz, und wenn ja, sind diese inzwischen
fertiggestellt, und wenn ja, wie lauten sie?
8. Welche Nichtregierungsorganisationen sind ggf. bei der Entwicklung der
Beschwerdemechanismen beteiligt?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Um mögliche Konfliktfelder und Risiken frühzeitig zu erkennen und
gegenzusteuern, setzt sich die Bundesregierung für leicht zugängliche Beschwerde-,
Konfliktlösungs- und Abhilfemechanismen ein. Im Naturschutzkontext wird
der Einführung von Beschwerdemechanismen eine hohe Priorität eingeräumt,
um die laufende Verbesserung der Managementpraktiken im Bereich der
Rechtsdurchsetzung und des Menschenrechtsschutzes zu ergänzen und die
Rechenschaftspflicht des Parkpersonals zu erhöhen.
Für die Vorhaben des BMZ greifen die entsprechenden Mechanismen der
jeweiligen Durchführungsorganisationen. Für deren Erarbeitung und Umsetzung
gelten internationale Leitlinien wie beispielsweise die Umwelt- und
Sozialstandards der Weltbankgruppe als Vorgabe. Die entsprechenden Mechanismen
werden aber gemeinsam mit unseren Partnern und Durchführungsorganisationen
individuell an den Kontext der jeweiligen Schutzgebiete angepasst.
Im Sinne der Fragestellung wurde eine Verfahrensordnung (Policy) für einen
unabhängigen Beschwerdemechanismus der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI UBM) im Februar 2022 in Kraft gesetzt (
https://ddei5-0-ctp.trendmicr
o.com/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2f
www.international%2dcli
mate%2dinitiative.com%2ffileadmin%2fiki%2fDokumente%2fBeschwerdeme
chanismus%2fIKI%5fUBM%5fpolicy%5fDE%5f202202.docx&umid=EE09A
E8C-E648-8705-ADB3-F1AFCDA98BEF&auth=f0d964e96abe039c776e3790
dff009a8ba00b040-3f6f99fbc24e8ccbe5636e86d7c124f30a2c046d). Diese gilt
für Vorhaben der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV) und vom Auswärtigen Amt (AA) umgesetzten
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). 2020 wurde die Zukunft – Umwelt
– Gesellschaft (ZUG) gGmbH beauftragt, einen Beschwerdemechanismus für
die IKI zu erarbeiten. Dieses Jahr wird der IKI UBM eingerichtet. Nähere
Informationen zum neuen IKI UBM sind hier zu finden:
https://www.internationa
l-climate-initiative.com/ueber-die-iki/unabhaengiger-beschwerdemechanis
mus/.
9. Wurde die Bundesregierung über erneute Gewaltvorfälle gegen die
Batwa im Juli 2021 informiert, und wenn ja, wann, und durch wen?
Die NRO Minority Rights Group (MRG) hat verschiedene Geber, darunter
auch Deutschland, sowie ICCN und verschiedene NROs am 29. Juli 2021
schriftlich auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen im PNKB
aufmerksam gemacht und angekündigt, einen umfassenden Bericht dazu zu
veröffentlichen.
10. Wurde der deutsche Botschafter im Kongo, Dr. Oliver Schnakenberg,
über die Gewaltvorfälle informiert bevor er den Kahuzi-Biega-
Nationalpark im August 2021 besuchte, und wenn nein, warum nicht?
11. Wenn Botschafter Dr. Oliver Schnakenberg über die Gewaltvorfälle
informiert wurde, hat er sich auch vor Ort über die Opfer informiert, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Dem deutschen Botschafter waren die Geschehnisse vom Juli 2021 zum
Zeitpunkt seines Besuchs nicht bekannt. Hinweise auf Auseinandersetzungen, die
sich im Parkgebiet um Kalehe ereignet hatten, waren zum Zeitpunkt des
Besuchs nicht belastbar und wurden dem Botschafter daher nicht zur Kenntnis
gebracht. In einer Diskussionsrunde des Botschafters mit Vertreterinnen und
Vertretern der indigenen Gemeinschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen
unmittelbar nach dem Besuch des PNKB erkundigte sich der Botschafter nach
den Lebensbedingungen der Anrainer-Gemeinschaften des Parks. Die
genannten Vorfälle wurden jedoch von den Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern nicht angesprochen.
12. Wurde die Bundesregierung über erneute Gewaltvorfälle gegen die
Batwa im November 2021 informiert, und wenn ja, wann, und durch
wen, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung ggf. aus den
erneuten Vorfällen?
Die Bundesregierung wurde am 27. Januar 2022 über die Vorwürfe informiert.
Die Bundesregierung hat daraufhin wie oben dargestellt die Zahlungen an
ICCN ausgesetzt. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Einhaltung
von Menschenrechten gegenüber den kongolesischen Partnern und öffentlich
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
13. Hat die Bundesregierung die Einsetzung einer
Untersuchungskommission veranlasst, und war sie für die Zusammensetzung der Beteiligten
verantwortlich?
Die Bundesregierung hat ICCN nach Bekanntwerden der Vorwürfe
aufgefordert, diese aufzuklären. Zu diesem Zweck hat ICCN eine
Untersuchungskommission einberufen. Die Bundesregierung hat das Einsetzen dieser
Kommission nicht veranlasst und hatte über die Bestellung des unabhängigen
Experten hinaus keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der
Untersuchungskommission.
14. Welche Organisationen arbeiten oder arbeiteten nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Kommission mit (bitte auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten oder arbeiteten Vertreterinnen und
Vertreter der Organisationen ICCN und WCS in der Kommission mit. Darüber
hinaus waren der Autor des MRG-Berichts vom 6. April 2022 sowie ein
unabhängiger internationaler Experte, der durch deutsche FZ-Mittel finanziert
wurde, Mitglieder der Kommission.
15. Wenn die Frage 13 mit Ja beantwortet wurde, hat die Bundesregierung
sich eine Position zu dem Umstand erarbeitet, dass der Leiter der
Kommission, George Muzibaziba, der für Menschenrechte zuständige Beamte
des kongolesischen Instituts für Naturschutz (ICCN) ist, also von der
zuständigen Behörde für die Verwaltung des Nationalparks?
Wenn ja, welche, und hat sie sich auch eine Position zu der Frage
erarbeitet, ob ein ranghoher Beamter der zuständigen Behörde objektiv und
unabhängig eine Kommission über Gewaltvorwürfe gegenüber der
eigenen Behörde leiten kann, und wenn ja, welche, und sieht sie hier einen
Interessenkonflikt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Ist die Bundesregierung darüber informiert, dass der aus deutschen
Projektmitteln finanzierte unabhängige Untersuchungsbeauftragte der
Kommission gleichzeitig zur Arbeit der Kommission von der französischen
Entwicklungsagentur (AfD) mit der Durchführung einer
Machbarkeitsstudie zur Unterstützung des Parks beauftragt wurde, wie „rfi“ berichtet
(
https://www.rfi.fr/en/africa/20220706-drc-congo-france-funding-conser
vation-murder-rape-immolation-batwa-germany-baptiste-martin-atrocitie
s-conflict-interest-survival-death-threats)?
Wenn ja, hat sie eine eigene Einschätzung der Studienergebnisse im
Hinblick auf diesen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
bestehenden Interessenkonflikt?
Die Bundesregierung ist darüber informiert, dass der unabhängige Experte im
Auftrag der französischen AFD tätig war. Die Bundesregierung sieht darüber
hinaus keine Veranlassung, die Professionalität und Objektivität der Arbeit des
unabhängigen Experten im Rahmen der Untersuchungskommission in Zweifel
zu ziehen.
17. Hat die Bundesregierung sich zu den Ergebnissen der
Untersuchungskommission eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche?
Aus Sicht der Bundesregierung bestätigt der Bericht der durch ICCN
einberufenen Untersuchungskommission einen Teil der Vorwürfe aus dem MRG-Bericht,
aber nicht alle, da die Kommission als Kriterium zur Bestätigung einzelner
Vorwürfe das Vorhandensein von mindestens drei übereinstimmenden
Zeugenaussagen unterschiedlicher und voneinander unabhängiger Quellen anlegt. Nur
diejenigen Vorwürfe, auf die dieses Kriterium zutrifft, wurden von der
Kommission bestätigt. Das Vorgehen legt aus Sicht der Bundesregierung eine
vergleichsweise hohe Glaubwürdigkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse des
Berichts nahe. Gleichzeitig besteht aufgrund der Vorgehensweise die Möglichkeit,
dass das Ausmaß der mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen über
diejenigen hinausgeht, die durch den Bericht bestätigt wurden.
Die Bundesregierung hat die durch die Untersuchungskommission bestätigten
Menschenrechtsverletzungen gegenüber ICCN verurteilt und nachdrücklich
dazu aufgefordert, den Erkenntnissen des Kommissionsberichts nachzugehen und
die Empfehlungen ohne Verzögerungen umzusetzen. Dies beinhaltete u. a. die
Aufforderung, entsprechende effektive Sanktions- und Strafmaßnahmen zu
ergreifen. Hierunter fallen insbesondere die Einschaltung der zuständigen
Justizbehörden, um den begangenen Straftaten rasch nachzugehen, sowie die
Aufforderung, die Sicherheit der an der Kommissionsarbeit beteiligten Personen,
Opfer und Zeugen zu gewährleisten. Die KfW hat die kongolesischen Partner
in Absprache mit der Bundesregierung ebenfalls aufgefordert, die
Empfehlungen des Berichts unverzüglich umzusetzen. Bei der Überprüfung der
Fortführung des Engagements werden BMZ und KfW die Umsetzung der
Empfehlungen des Kommissionsberichts besonders berücksichtigen.
18. Hat die Bundesregierung sich eine Position zu der Frage gebildet, ob die
Kommission unabhängig und neutral gearbeitet hat und die Ergebnisse
der Kommission unabhängig und neutral sind, und wenn ja, welche?
Die Expertenkommission wurde von ICCN einberufen und stand unter ICCN-
Leitung. Die Arbeit der Kommission kann daher aus Sicht der Bundesregierung
nicht gesichert als „unabhängig und neutral“ bezeichnet werden.
Die Ergebnisse der Kommission lassen sich aufgrund des angewendeten Drei-
Quellen-Kriteriums (siehe Antwort zu Frage 17) und aufgrund der Tatsache,
dass die Mitglieder aus unterschiedlichen Organisationen kamen und
unterschiedliche Sichtweisen einbrachten (siehe Antwort zu Frage 14), als belastbar
und glaubwürdig einstufen.
19. Welche Konsequenzen zieht sie ggf. aus den Ergebnissen für die weitere
Unterstützung des Kahuzi-Biega-Nationalparks?
Modalitäten und Konsequenzen werden derzeit im Rahmen einer Prüfung
zukünftiger Unterstützung durch die KfW erarbeitet und dem BMZ
vorgeschlagen. Dabei fließen auch die in den Antworten zu den Fragen 4 und 5
dargestellten Kriterien ein.
20. Wenn die Frage 13 mit Ja beantwortet wurde, welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der Zusammensetzung der
Kommission für zukünftige von ihr veranlasste
Untersuchungskommissionen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
21. Hat die Bundesregierung im Januar 2022 einen Report der Organisation
Minority Rights Group erhalten, und wenn ja, hat sie sich an die
Verpflichtung gehalten, diesen Bericht nicht weiterzugeben, und hat die
Bundesregierung Kenntnis von Medienberichten, wonach der
kongolesische Geheimdienst eine französische Übersetzung des Berichts der
Organisation Minority Rights Group „sowie ein weiteres Dokument mit
einem ‚roten GIZ-Logo‘“ bei Verhören von NGO-Vertretern vorgelegt
haben soll?
Auszüge des fraglichen Berichts wurden im Januar 2022 durch MRG an GIZ
und KfW unter der Maßgabe der streng vertraulichen Behandlung versendet,
nicht jedoch an die Bundesregierung. Die Bundesregierung wurde mündlich
über wesentliche Inhalte informiert. Die Bundesregierung hat keine über die
Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse bezüglich der Vorwürfe von NGO-
Vertretern über Einschüchterungsversuche seitens des kongolesischen
Geheimdienstes, von denen die Medien berichteten (
https://taz.de/Gewal
t-gegen-Twa-Pygmaeen-im-Kongo/!5843387/), und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Berichte von
Bedrohungen von NGO-Vertreterinnen und NGO-Vertretern und Journalisten
und Journalistinnen, die über die Vorfälle im Kahuzi-Biega-Nationalpark
berichten?
Ende April und Anfang Mai 2022 informierte MRG das BMZ und die KfW
über Vorwürfe, dass der Journalist und Autor des MRG-Berichts vom 6. April
2022 sowie weitere Personen Bedrohungen ausgesetzt wurden. Zumindest
sieben Personen sahen sich den Angaben zufolge zur Flucht ins Ausland
gezwungen. Zudem informierte der Autor des MRG-Berichts über seinen Austritt
aus der durch ICCN einberufenen Untersuchungskommission zum 18. Mai
2022. Ende Mai 2022 informierte der Autor des MRG-Berichts das BMZ
ausführlicher über seine Sicht auf die genannten Vorwürfe sowie die Gründe für
seinen Austritt aus der Kommission.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung neuere Anschuldigungen durch MRG
bekannt, wonach so bezeichnete „PNKB-Agenten“ nach dem Autor des MRG-
Berichts und einem Mitglied des Untersuchungsteams für den MRG-Bericht
gesucht hätten und bewaffnete Männer am 10. Juli 2022 in dessen Haus
eingedrungen seien. Diese ließen sich bislang nicht verifizieren.
24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von
Menschenrechtsverletzungen im Kahuzi-Biega-Nationalpark für ihr
Engagement in weiteren Nationalparks, in denen indigene Menschen
leben?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen.
Der Erhalt einzigartiger Ökosysteme ist auch für den Lebensunterhalt der
lokalen Bevölkerung notwendig. Er kann nur unter Einhaltung der Menschenrechte
für alle, insbesondere der Rechte indigener Völker, und in Kooperation mit der
lokalen Bevölkerung gelingen.
Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe aus den genannten Berichten sehr
ernst. Sie setzt sich auch weiterhin für den Erhalt der biologischen Vielfalt
unter Einhaltung der Menschenrechte sowie der Rechte indigener Völker ein,
dies im Besonderen in fragilen und herausfordernden Kontexten. In der EZ zum
Schutzgebietsmanagement achtet die Bundesregierung sehr darauf, mögliche
negative Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation vor Ort zu verhindern.
Ein entwicklungspolitisches Vorhaben muss in allen Projektphasen die
Situation der Menschenrechte vor Ort im Blick haben und darauf ausgelegt sein, zur
Einhaltung und Förderung der Menschenrechte beizutragen. Im Rahmen der EZ
wenden die Durchführungsorganisationen eigene Safeguard-Mechanismen zu
Menschenrechten und ein durchgehendes Monitoring an. Der Schutz der
(kollektiven) Rechte und die Beteiligung indigener Völker finden dabei besondere
Berücksichtigung. Darüber hinaus fordert die Bundesregierung im politischen
Dialog auf allen Ebenen auch weiterhin die Einhaltung von Menschenrechten
von ihren Partnern ein und verweist insbesondere auf die Berücksichtigung der
(kollektiven) Rechte indigener Völker.
25. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um künftig
sicherstellen, dass die Rechte der Menschen in den von ihr finanziell unterstützten
Nationalparks geschützt werden, wie es die ILO-Konvention 169 (ILO =
Internationale Arbeitsorganisation) vorgibt, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2750 wird verwiesen.
Im Rahmen ihres menschenrechtsbasierten Ansatzes unterstützt die
Bundesregierung Partnerländer dabei, internationale menschenrechtliche Standards,
einschließlich der Rechte indigener Völker entsprechend nationaler und
internationaler Referenzrahmen (ILO Konvention 169, UN-Erklärung über die
Rechte indigener Völker) zu erfüllen. Das BMZ unterstützt im Rahmen der
technischen Zusammenarbeit bereits die Beratung der staatlichen Partner bei
der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen. Hierzu werden die
Kapazitäten der staatlichen Pflichtenträgerinnen und Pflichtenträger (Staaten)
sowie der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber (Bevölkerung) gestärkt. In
den zentralafrikanischen Staaten des Kongobeckens unterstützt die
Bundesregierung beispielsweise die Förderung des Zentralafrikanischen Netzwerks der
autochthonen (indigenen) und lokalen Bevölkerungen zum nachhaltigen
Management der Forstökosysteme und unterstützt damit deren effektive
Beteiligung. Ein weiteres Beispiel aus der Region ist ein neues Gesetz zu Schutz und
Anerkennung der Rechte indigener Völker in der Demokratischen Republik
Kongo, dessen Erarbeitung mittels der technischen Zusammenarbeit gefördert
wurde.
Anlage 1 zur Frage 1 der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage Drs. 20/3058
Die Bundesregierung unterstützt zum 19. August 2022 die folgenden Naturschutzprojekte bzw.
Weltkulturerbeprojekte in der Demokratischen Republik Kongo (DRC).
Projekttitel Betrag
Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung
(BGF)
Gesamtfördervolumen: 67.886.850 Mio.
Euro
Inklusive 30,0 Mio. USD / 26.786.850
Mio. Euro Ko-Finanzierung durch
CAFI/UNDP.
Integriertes Schutzgebietsmanagement I Gesamtfördervolumen: 10,0 Mio. Euro
Integriertes Schutzgebietsmanagement II Gesamtfördervolumen: 15,0 Mio. Euro
Naturschutzfonds Okapi Gesamtfördervolumen: 15,0 Mio. Euro
Programm Biodiversitätserhalt und nachhaltige
Waldbewirtschaftung IV
Gesamtfördervolumen: 20,0 Mio. Euro
Multigeber-Trustfund der Zentralafrikanischen
Waldinitiative CAFI
Die Bundesregierung hat dem Trustfund
insgesamt 205,0 Mio. Euro zugesagt.
Über den Trustfund werden
Naturschutzprojekte in sechs Ländern Zentralafrikas
finanziert; so auch in der DRC. Eine
spezifische Zuordnung des deutschen
Beitrages zu einzelnen Ländern oder
Projekten ist nicht möglich, da alle Geber ihre
jeweiligen Zusagen in den Trustfund
einzahlen und sämtliche Vorhaben aus
diesem gespeist werden.
Programm nachhaltige Waldbewirtschaftung im
Kongobecken – Regionale Unterstützung der COMIFAC
(Regionalvorhaben)
Gesamtfördervolumen: 16,5 Mio. Euro
Die Aktivitäten sind finanziell nicht
trennscharf auf die DRC eingrenzbar.
Unterstützung der Kongobeckenwaldpartnerschaft
(PFBC) (Regionalvorhaben)
Gesamtfördervolumen: 4,1 Mio. Euro
Die Aktivitäten sind finanziell nicht
trennscharf auf die DRC eingrenzbar.
Alle Aktivitäten zielen auf die
Kongobeckenregion als Ganzes ab und es werden
keine Gelder für Wirkungen in einem
bestimmten Land zugeordnet.
Schutzgebiete zur Verbesserung der Biodiversität auf
Agrarland, der ökologischen Vernetzung und der Umsetzung
von REDD+ Maßnahmen (Regionalvorhaben)
Gesamtfördervolumen: 5.698.983 Euro
Eine genaue Angabe des
länderspezifischen Budgets für die DRC liegt nicht
vor.
Sicherung wichtiger Biodiversitäts-, Kohlenstoff- und
Wasserspeicher in den Mooren des Kongobeckens durch
die Ermöglichung evidenzbasierter Entscheidungsfindung
und guter Regierungsführung (Regionalvorhaben)
Gesamtfördervolumen: 15,0 Mio. Euro
Eine genaue Angabe des
länderspezifischen Budgets für die DRC liegt nicht
vor.
Kapazitätsentwicklung für Expertinnen und Experten für
Biodiversität und Ökosystemleistungen in West-, Zentral-
und Ostafrika (CABES) (Regionalvorhaben)
Gesamtfördervolumen: 7.988.000 Euro
Länderspezifisches Budget für die DRC:
1.182.019 Euro.
Global Peatlands Initiative: Bewertung, Erfassung und
Erhaltung von Torfkohlenstoff (Globalvorhaben)
Gesamtfördervolumen: 1.999.567 Euro
Rechnerischer Anteil des
länderspezifischen Budgets für die DRC: 499.891,75
Euro.
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ISSN 0722-8333]