[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3070 –
Building Information Modeling im Tiefbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit „Building Information Modeling“ (BIM) können Verwaltung und Planer
digital vernetzt arbeiten und ihr Wissen miteinander teilen. Das Planen, Bauen
und Betreiben eines Bauwerks werden so günstiger und effizienter. BIM im
Bereich Tiefbau wird seit 2015 betrieben und nahm von 2018 an mit der
Einführung der regelmäßigen Bund-Länder-Dienstbesprechungen kontinuierlich
Fahrt auf. Mit dem 2021 veröffentlichten Masterplan BIM Bundesstraßen soll
das Modell endgültig bis 2025, in einem Drei-Phasen-Prozess, als Standard
etabliert werden. Um eine erfolgreiche Einführung von BIM vor allem im
Tiefbau zu erreichen, muss die Bundesregierung nach Auffassung der
Fragesteller aktiver und schneller handeln und dabei die Initiative aus den
vergangenen Jahren ambitioniert fortführen.
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Implementierung von BIM?
Die Methode Building Information Modeling (BIM) ist ein zentrales
Instrument zur Digitalisierung von Bau- und Planungsprozessen im Hoch- und
Tiefbau. Bei der Anwendung von BIM hat die Bundesregierung die gesamte
Wertschöpfungs- und Prozesskette Bau im Blick. Seitens der Bundesregierung sind
folgende Maßnahmen in Vorbereitung bzw. in Umsetzung:
• Einführung des BIM-Portals des Bundes,
• Unterstützung der Fachbereiche der Bundesverwaltung bei der BIM-
Einführung durch technische Beratung sowie Schulungs- und
Fachaustauschveranstaltungen,
• Gestaltung der BIM-relevanten Normung und Standardisierung in den
jeweiligen nationalen und internationalen Gremien,
• Ausbau und Fortführung der Arbeiten des vom Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) und Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) getragenen Kompetenzzentrums
„BIM Deutschland“,
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3335
20. Wahlperiode 08.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 7. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• Entwicklung und Aufbau einer übergreifenden Datenumgebung („BIM-
CDE“),
• Umsetzung von Forschung und Innnovation im Bereich des digitalen
Bauens im Zusammenspiel mit anderen Initiativen des BMDV
(Dateninnovationen/mFUND, Künstliche Intelligenz, Mobility Data Space/Mobilithek),
• Ausbau der Vernetzung mit der Baubranche sowie Ländern und
Kommunen,
• Erarbeitung einer BIM-Strategie 2025+ mit dem Zielbild „Digitaler
Zwilling“.
Im Verantwortungsbereich des BMDV wurden für die Verkehrsträger Schiene,
Straße und Wasserstraße im Rahmen von Pilotprojekten fachspezifische BIM-
Umsetzungsstrategien bzw. Masterpläne erarbeitet (abrufbar unter:
https://ww
w.bimdeutschland.de/service/downloads). Im Jahr 2019 wurde das nationale
Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens (BIM Deutschland) eröffnet.
Ziel von BIM Deutschland ist es, die Umsetzung der genannten Maßnahmen zu
unterstützen und voranzutreiben.
2. Plant die Bundesregierung, eine schnellere Implementierung von BIM
als bis dato vorgesehen bis 2025 zu erreichen, um dadurch eine aus Sicht
der Fragesteller effektivere und kostengünstigere Planungs- sowie
Baueffektivität zu garantieren?
Mit dem Planungsbeschleunigungspaket II – Sommer intensiviert die
Bundesregierung den Prozess der Digitalisierung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren. Insbesondere wird die beschleunigte Umsetzung der
verkehrsträgerspezifischen BIM-Masterpläne und Implementierungsstrategien angestrebt.
3. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, die Anwendung des BIM zu
vereinfachen und für die weitere Etablierung Unterstützung zu leisten,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung verfolgt einen „open-BIM“ Ansatz und legt die
Grundlage für einheitliche Schnittstellen. Ziel der Bundesregierung ist es, die
Umsetzung von Bauprojekten mit offenen Datenformaten zu ermöglichen und
langfristig abzusichern.
Das BIM-Portal des Bundes bietet eine wichtige Grundlage für einen
einheitlichen Datenaustausch zwischen allen Akteuren in der Planung, dem Bau und
dem Betrieb sowie für eindeutige BIM-Anforderungsdefinitionen.
Ein weiterer Maßnahmenbereich ist die Gestaltung der BIM-relevanten
Normung und Standardisierung. Mit der durch das BMDV geförderten BIM-
Normungsroadmap (abrufbar unter:
https://www.din.de/de/forschung-und-inno
vation/themen/bim/normungsroadmap-bim) hat das Deutsche Institut für
Normung (DIN) Anfang des Jahres 2022 einen Umsetzungsfahrplan mit konkreten
Empfehlungen vorgelegt. Im Auftrag des BMDV wirkt das Kompetenzzentrum
BIM Deutschland in den entsprechenden Gremien an BIM-Normungsprozessen
mit.
Darüber hinaus schafft die Bundesregierung die notwendigen Grundlagen für
den Aufbau einer leistungsfähigen Datenmanagementinfrastruktur für das
Planen, Bauen und Betreiben von Infrastrukturanlagen bzw. Gebäuden. Durch
harmonisierte Datenstandards wird die Grundlage für die Zusammenführung von
Informationen geschaffen. Für alle Stellen des öffentlichen Bauens sollen
gemeinsame Datenumgebungen (Common Data Environment – CDE) verfügbar
gemacht werden. Zudem sollen Standardmodelle zur Digitalisierung von
Bestandsanlagen erstellt werden.
4. Plant die Bundesregierung, für die Schaffung von einheitlichen
Strukturen und Schnittstellen zwischen den Bauunternehmen, der Verwaltung
und den Planungsbüros konkrete Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja,
welche?
5. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Kompetenz im
Umgang mit BIM in der Verwaltung zu stärken, und wenn ja, welche?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die praktische Umsetzung bei allen beteiligten Akteuren stellt der Bund
durch BIM Deutschland technische und fachliche Beratungsleistungen bereit.
Im Zuge der Freischaltung des BIM-Portals werden die bisher im Bereich des
Bundesbaus umgesetzten Beratungs- bzw. Schulungsangebote zur BIM-
Qualifizierung bzw. zum BIM-Portal erweitert und für weitere Fachkreise geöffnet.
Darüber hinaus wird im Dialog mit den beteiligten Akteuren geprüft, wie
bestehende Bildungsangebote weiterentwickelt werden können, so dass die
Anwendung von BIM-Methoden innerhalb der beruflichen Aus- und
Weiterbildung umfassend und systematisch verankert wird.
6. Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Leitung des Einsatzes
von BIM im Tiefbau entlang des gesamten Prozesses übernehmen bzw.
hat diese inne?
Der Bereich des Tiefbaus hat für alle Verkehrsträger praktische Relevanz. Über
das BIM-Portal des Bundes werden künftig die verkehrsträgerspezifischen
Informationselemente im Bereich des Tiefbaus konsolidiert und harmonisiert
bereitgestellt. Durch die Verwendung einheitlicher Bauteilbeschreibungen wird
der BIM-Einsatz im Bereich des Tiefbaus etabliert.
7. Wie hoch sind die Förderungen der letzten zwei Jahre (2020 und 2021),
des aktuellen Jahres (2022) sowie der nächsten zwei Jahre (2023 und
2024) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr an die Länder
zur Umsetzung einer erfolgreichen BIM-Strategie bis 2025 (bitte pro
Jahr und Bundesland aufgliedern)?
Die Fördermittel für Pilotprojekte im Rahmen des „Stufenplans – digitales
Planen und Bauen“ für die Jahre 2020 bis 2024 können der untenstehenden Tabelle
entnommen werden:
Land (ohne DEGES) In 2020/2021 (Ist) In 2022 (Soll) In 2023/24 (Soll)
Baden-Württemberg 39.940,05 € offen offen
Bayern 139.048,65 € offen offen
Hamburg 152.026,00 € 300.000 € 300.000 €
Hessen 678.286,32 € 30.000 € offen
Schleswig-Holstein 203.738,38 € offen offen
Darüber hinaus läuft derzeit die Auswertung des Evaluierungs- und
Pilotprogramms zum Masterplan BIM Bundesfernstraßen. Die Länder haben bereits
verschiedene Projekte angemeldet. Im Haushaltsentwurf 2023 ist für BIM im
Bereich der Bundesfernstraßen rd. 3,7 Mio. Euro vorgesehen.
8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bundesministerium
für Digitales und Verkehr für die Umsetzung und Betreuung von BIM
zuständig (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt aufführen)?
Abteilung Referat Anzahl Mitarbeiter/innen (MA)
DK DK24 6 MA
E E14 1 MA zzgl. BIM-Fachpersonal beim Eisenbahnbundesamt
StB StB27 1 MA, aufgrund der Querschnittsaufgabe wirken zusätzlich MA aus weiteren
Fachreferaten der Abteilung StB mit, zzgl. BIM-Fachpersonal der Autobahn
GmbH, Bundesanstalt für Straßenwesen, des Fernstraßen-Bundesamts und der
Straßenbauverwaltungen der Länder
WS WS12 1 MA zzgl. BIM-Fachpersonal der WSV
9. Welche Aufgaben werden derzeit von BIM Deutschland erarbeitet, und
ist im Zuge dessen von der Bundesregierung geplant, die Institution
weiterzuentwickeln (bitte einzeln in Projekte, Personal, Struktur und
inhaltliche Weiterentwicklung aufschlüsseln)?
BIM Deutschland wird in den kommenden Jahren inhaltlich weiterentwickelt.
Bei der Konzeption des Aufgabenprofils für die kommenden Jahre wird das
gesamte Bedarfsspektrum betrachtet. Dazu gehört die fachübergreifende BIM-
Koordination, die Bereitstellung standardisierter Beratungsangebote, die aktive
Kommunikation und Weiterentwicklung des BIM-Portals, die Unterstützung
der Normung und Standardisierung sowie den übergreifenden Wissenstransfer
im Bereich BIM. Die Aufgaben von BIM Deutschland können der
untenstehenden Tabelle entnommen werden.
Aktuelle Aufgaben von BIM Deutschland:
Aufgabenbereich Kurzbeschreibung der Aktivitäten Meilensteine und Weiterentwicklungen
Betrieb des
Kompetenzzentrums
„BIM Deutschland“
– Betrieb der BIM-Deutschland
Geschäftsstelle
– Bereitstellung von Informationen
zu aktuellen Aktivitäten über die
BIM-Deutschland-Website
– Beantwortung von Anfragen Dritter
– BIM Deutschland als zentrale öffentliche
Anlaufstelle für Fragen zum Thema Digitalisierung
des Bauwesens bzw. BIM
Aufbau und
Einführung des
BIM-Portals
– Unterstützung bei der fachlichen
Anforderungsdefinition an die
Module des BIM-Portals
– Softwareentwicklung des BIM-
Portals
– Betrieb der fachlichen und
technischen Pflegestellen für das BIM-
Portal
– Unterstützung der Nutzer beim
Arbeiten mit dem BIM-Portal
– Technische Bereitstellung des BIM-Portals
inklusive Merkmalsmodul
– Pilotbetrieb des BIM-Portals mit Fachbereichen
von BMDV und BMWSB zur Befüllung des
Merkmalsmoduls
– Fachliche und technische Pflegestellen des
BIM-Portals eingerichtet und funktional
– Öffentliche Freischaltung des BIM-Portals
– Auslieferung des AIA-Moduls (Auftraggeber-
Informationsanforderungen) des BIM-Portals
– Inbetriebnahme des AIA-Moduls
– Entwicklung, Auslieferung und Inbetriebnahme
der BIM-Portal-Module Objektvorlagen und
Prüfwerkzeuge
– Bereitstellung von nutzerspezifischen
Informationen und Beratungsangeboten zu den
bereitgestellten Modulen
Aufgabenbereich Kurzbeschreibung der Aktivitäten Meilensteine und Weiterentwicklungen
Gestaltung der
BIM-relevanten
Normung und
Standardisierung
– Kontinuierliche Begleitung und
Bewertung nationaler und
internationaler Standardisierung
– Standardisierte Beschreibung der
BIM-Anwendungsfälle (AWF)
– Standardisierungsvorhaben zu
Austauschformaten für Datenablagen,
Datenblätter und Ausarbeitungsgrade
– Mitwirkung in den relevanten
Normungsgremien hinsichtlich der BIM-Normung
– Standardisierte Beschreibung der BIM-
Anwendungsfälle in den Bereichen Hoch-, Straßen-,
Wasserstraßen- und Eisenbahnbau mit dem Ziel
der Aktualisierung und Harmonisierung der AWF
Beratung der
Vorhabenträger
– Unterstützung der Bereiche Hoch-,
Straßen-, Wasserstraßen- und
Eisenbahnbau des Bundes bei der BIM-
Praxiseinführung durch technische
Beratung und Fachaustausche
– Fortführung und Vertiefung der
Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der
verkehrsträgerspezifischen Masterpläne/
Implementierungsstrategien
Öffentlichkeitsarbeit
– Öffentlichkeitsarbeit und
Vernetzung durch Präsenz auf BIM-
Fachveranstaltungen und Messen
– Betrieb der BIM-Deutschland-
Website
– Präsenz von BIM Deutschland bei
einschlägigen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
– Ausbau der baubranchenübergreifenden
Öffentlichkeitsarbeit
Vorarbeiten zur
Ausnutzung von
Synergieeffekten
– Fachliche Unterstützung für die
Konsolidierung der Textsysteme
Standardleistungskatalog für den
Straßen- und Brückenbau (STLK)
und Standardleistungsbuch für das
Bauwesen (STLB-Bau)
– Technische
Umsetzungsunterstützung bei einer möglichen Nutzung
der DIN BIM Cloud als Datenquelle
für das BIM-Portal
– Unterstützung bei der
Überarbeitung der VOB/C
– Konzept für eine Konsolidierung von STLK-
und STLB-Bau
– Durchführung von Abstimmungsworkshops
und Erarbeitung einer Handlungsempfehlung mit
Vorschlag zur Überarbeitung der VOB/C
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 bis 5 verwiesen.
10. Wird durch das Onlinezugangsgesetz (welches Bund, Länder und
Kommunen bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über
Verwaltungsportale auch digital anzubieten) nach Kenntnis und Auffassung
der Bundesregierung ein deutlicher Mehrgewinn für das Projekt BIM
entstehen, und wenn ja, inwiefern?
Nein.
BIM-Anwendungen sind bereits vollständig digital.
11. Wer ist aktuell Mitglied (Institute, Vertreter etc.) in der „Bund-Länder-
Dienstbesprechung BIM“ sowie in der eingerichteten „Lenkungsgruppe“,
und wann und wie oft tagen diese?
Zur Steuerung und Koordinierung des übergreifenden BIM-
Implementierungsprozesses im Bundesfernstraßenbau hat das BMDV (ehem. BMVI) im Jahr
2018 die Bund/Länder-Dienstbesprechung BIM (BL-DB BIM) eingerichtet.
Bei der BL-DB BIM sind neben dem BMDV alle Länder i. d. R. mit einem
Vertreter der obersten und einem Vertreter der oberen Straßenbaubehörde des
Landes vertreten. Daneben sind Vertreter des Fernstraßen-Bundesamts, der
Autobahn GmbH des Bundes, der DEGES (Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), des Bundesrechnungshofes, der BASt (Bundesanstalt
für Straßenwesen) und BIM Deutschland Teil des Gremiums. Die BL-DB BIM
tagt mindestens einmal pro Jahr. Die „Lenkungsgruppe BIM“ im
Bundesfernstraßenbau bereitet maßgeblich die Entscheidungen der BL-DB BIM vor. Sie
tagt mindestens zwei Mal pro Jahr. In der Lenkungsgruppe BIM im
Bundesfernstraßenbau sind derzeit Vertreter des BMDV, des Fernstraßen-Bundesamts,
der Autobahn GmbH des Bundes, der DEGES (Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg
sowie als Externe die Bundesingenieurkammer e. V., der Bundesverband
Bausoftware e. V., die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V.,
der Fakultätstag Bauingenieurwesen, Geodäsie und Umweltingenieurwesen
e. V., der Fachbereichstag Bau- und Umweltingenieurwesen mit dem
Fachausschuss Verkehrswesen, die Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., der Verband
Beratender Ingenieure e. V. sowie der Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes e. V. vertreten.
12. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung im Projektverfahren BIM,
wenn ja, was konkret wird evaluiert, und wenn nein, wieso nicht?
13. Wenn die Frage 12 mit Ja beantwortet wird, in welchen Zeiträumen plant
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bzw. die
Bundesregierung, eine solche Evaluierung durchzuführen, und ist diese ggf.
regelmäßig geplant?
Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Erfolgskontrolle im Projektverfahren BIM wurde bei vergangenen
Pilotprojekten durchgeführt und ist auch für die Zukunft geplant. Im Rahmen der
Erarbeitung eines übergreifenden Ziel- und Indikatorensystems für die weitere
BIM-Umsetzung in Deutschland werden gegenwärtig die Grundlagen einer
programmbegleitenden Erfolgs- und Wirkungskontrolle erarbeitet. Im
Bundesfernstraßenbau werden alle BIM-Pilotprojekte, die seitens des BMDV gefördert
werden, evaluiert. Hierbei werden insbesondere Aspekte der praktischen
Umsetzbarkeit und der Wirtschaftlichkeit betrachtet.
14. Wie ist der aktuelle Stand beim Masterplan Digitalisierung im
Bundesfernstraßenbau, und inwiefern spielt BIM hier eine Rolle (bitte nach
Projekten, Entwicklungsstand und Finanzmittel aufschlüsseln)?
Der Umsetzungsstand der Projekte kann der untenstehenden Tabelle
entnommen werden:
Projekt/Projektsteckbrief Stand
Finanzmittel oder
Budget ohne BIM
Deutschland, Pilotprojekte,
DEGES
Steckbriefe der Anwendungsfälle – V1.0 abgeschlossen 797.787 € (IST)
BIM-Abwicklungsplan (BAP) – V1.0 abgeschlossen
Datenmanagement – V1.0 abgeschlossen
Definition der Fachmodelle – V1.0 abgeschlossen
Modellbasierte Planableitung für den Brückenentwurf –
V1.0
abgeschlossen
Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) – V1.0 abgeschlossen
BIM-Anwendungsfälle und rechtliche
Rahmenbedingungen – V1.0
abgeschlossen
Erläuterung zu den Rahmendokumenten – V1.0 abgeschlossen
Liste der standardisierten
Anwendungsfallbezeichnungen
abgeschlossen
Ifc-Modell – V1.0 abgeschlossen
Evaluierungs- und Pilotprogramm Auswertung der
Projektanmeldungen
In Kalkulation
Effizienz und Nachhaltigkeitsuntersuchung BIM Konzeptionierungsphase In Kalkulation
Arbeitsplatz 4.0 Konzeptionierungsphase In Kalkulation
BIM-Rollout Konzeptionierungsphase Budget 1.295.000 €
BIM Antrags- und Genehmigungsverfahren Konzeptionierungsphase Budget 725.000 €
BIM praxisbezogenes Vergabe- und Vergütungsmodell
für BIM-Leistungen
Umsetzung Budget 186.000 €
BIM digitaler „Gesehenvermerk“ Umsetzung n.n., tlw. nur
interne Kosten
BIM-Datenökonomie Umsetzung Budget 600.000 €
Objektkatalog BIM Umsetzung In Kalkulation, tlw.
nur interne Kosten
Planableitung Umsetzung In Kalkulation, tlw.
nur interne Kosten
Anwendungsfälle für Phase II Umsetzung Budget 251.675 €
Recht Phase II Umsetzung Budget 186.420 €
Wegweiser/Konzeption Digitaler Zwilling
Bundesfernstraßen
Umsetzung Budget 1.060.000 €
15. Wie ist der aktuelle Stand der Implementierungsstrategie von BIM in der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bis 2030 (bitte
genau die Projekte, Bauvorhaben und Finanzmittel aufschlüsseln)?
Im Bereich der Wasserstraße werden derzeit entsprechend der
Implementierungsstrategie mehrere Pilot- und Erfahrungsprojekte durchgeführt. Weitere
Erfahrungsprojekte befinden sich in Umsetzung. Die Gesamtprojektkosten für die
in Umsetzung befindlichen Projekte und der darin enthaltene BIM-Anteil
wurden spezifiziert. Die Umsetzung der Projekte steht unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel. Der Stand der einzelnen Projekte
kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden:
Pilot-/Erfahrungsprojekt (PP/EP) Stand Finanzmittel insgesamt
PP1 Schleuse Wedtlenstedt Umsetzung ./.
PP2 Schleuse Lüneburg Umsetzung Planungskosten:
16.162.600 EUR
EP1 Schleuse Pleidelsheim Umsetzung 43.186.000 EUR
EP2 Schleuse Kriegenbrunn Obertor,
Vorhafenspundwand
Umsetzung 7.941.500 EUR
EP3 Schiebetore Schleuse Brunsbüttel Umsetzung 66.000.000 EUR
EP4 Wehr Quitzöbel Umsetzung 48.048.000 EUR
EP5 Brücke 489 (L615) über SKS km
12,003
Umsetzung 8.696.000 EUR
EP6 Löringhoffbrücke – Datteln Umsetzung ./.
EP7 Straßenbrücke Schleuse
Eisenhüttenstadt
Umsetzung 3.190.000 EUR
16. Wie ist der aktuelle Stand beim Masterplan Schiene in Bezug auf BIM
(bitte nach Projekten, Planung, Planfeststellung, Genehmigung, an Bau
und Betrieb der Infrastruktur beteiligten Akteuren aufschlüsseln)?
Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird die BIM-Methodik regelmäßig bei
den Infrastrukturprojekten der Konzerntöchter angewandt. Das betrifft
insbesondere neue große Projekte im Bereich der Schieneninfrastruktur und
zunehmend auch kleine Ersatzmaßnahmen. Aktuell wird bei der DB Netz AG bei
annähernd 400 Projekten die BIM-Methodik angewandt, wobei dies vorwiegend
im Bereich der Planung der Fall ist, da eine Anwendung in der Bauausführung
oftmals eine vorherige Planung mit BIM voraussetzt.
17. Wie soll der Masterplan BIM (bis 2025) im Tiefbau laut
Bundesregierung zeitlich (genaue Einteilung der Entwicklungsstufen) sowie
inhaltlich (strukturell, personell, fachspezifisch) aussehen?
Der Masterplan BIM Bundesfernstraßen sieht ab dem Jahr 2025 eine
flächendeckende Anwendung von BIM als Regelprozess vor. Für die strukturierte und
sukzessive Einführung und Etablierung der BIM-Methode wurde ein
dreistufiges Phasenmodell erarbeitet. Dieses Phasenmodell stellt den zeitlichen
Rahmen, der notwendigen Weiterentwicklung und Ausprägung der BIM-
Anwendungsfälle dar:
• Phase I: Aufbruch und Harmonisierung (ab dem Jahr 2021),
• Phase II: Ausweitung und Professionalisierung (geplant ab Mitte des Jahres
2023),
• Phase III: Standardisierung (geplant ab Mitte des Jahres 2024),
• Regelprozess (ab dem Jahr 2025).
Innerhalb der Phasen werden die BIM-Anwendungsfälle gestaffelt eingeführt.
Dabei werden die priorisierten BIM-Anwendungsfälle in BIM-Pilotprojekten
auf Praxistauglichkeit geprüft und optimiert. Parallel erfolgt die Erprobung
weiterer BIM-Anwendungsfälle zur Vorbereitung der Folgephase, die in
Evaluierungsprojekten im Zuge eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
weiterentwickelt werden. Die Anzahl der mit BIM durchgeführten Projekte wird
dabei stetig erhöht und soll dabei unterschiedliche Projektgrößen umfassen.
Ziel ist eine umfassende bundeseinheitliche und harmonisierte Anwendung der
BIM-Methode nach Abschluss der dritten Entwicklungsphase und die
Überführung von BIM in einen einheitlichen Regelprozess.
18. Welche BIM-Abwicklungsschritte laufen bereits komplett digitalisiert ab
(bitte alle digitalen Prozesse im Vergleich zur Vorgehensweise ohne BIM
aufschlüsseln)?
Mit der Definition von BIM-Anwendungsfällen hat der Bund eine
verkehrsträgerüberreifende Grundlage für die Digitalisierung von Bauprozessen
geschaffen. Darauf aufbauend entwickelt das BMDV derzeit für alle Verkehrsträger
einen einheitlichen Objektkatalog BIM. Der Objektkatalog BIM stellt die
Datengrundlage für die notwendige Abbildung der digitalen Prozesse dar. Auf dieser
Basis können analoge Prozesse in digitale Prozesse überführt und durch die
jeweiligen Fachstellen implementiert werden.
Die in diesem Kontext definierten digitalen Prozesse sollen künftig im
gesamten Anwendungsbereich des Straßenwesens und im Anwendungsbereich
Wasserstraße umgesetzt werden. Diese umfassen u. a. die Bestandserfassung und
-modellierung, Planungsvarianten, die Erstellung haushaltsbegründender
Unterlagen, die Visualisierung, die Koordination der Fachgewerke, die
Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung, die Bemessung und Nachweisführung,
die Ableitung von Planunterlagen, den Genehmigungsprozess, die Mengen-
und Kostenermittlung, das Leistungsverzeichnis, die Ausschreibung, Vergabe,
die Terminplanung der Ausführung, Logistikplanung, Baufortschrittskontrolle,
das Änderungs- und Nachtragsmanagement, die Abrechnung von
Bauleistungen, das Abnahme- und Mängelmanagement, das Inbetriebnahmemanagement
sowie die Projekt- und Bauwerksdokumentation. Dieser Prozess wird
entsprechend dem jeweiligen Entwicklungs- und Standardisierungsstand sukzessive
umgesetzt.
Im Bereich des Verkehrsträgers Schiene wurden nach Auskunft der DB AG im
Rahmen der BIM-Entwicklung insbesondere (digitale) Standards für die BIM-
Anwendungsfälle der Planung entwickelt und durch die DB AG bzw. deren
Tochtergesellschaften umgesetzt. Hierzu zählen vor allem die
Bestandsaufnahme, Bestandsmodellierung, das Bauwerksdatenmodell, der Variantenvergleich,
die Visualisierung, Planungskoordination und die Erstellung von Plänen. Die
Anwendungsfälle der Bauausführung werden mit zunehmender Verbreitung der
BIM-Modelle ebenfalls einer stärkeren digitalen Standardentwicklung
unterzogen. Da dies aber i. d. R. ein digitales Modell voraussetzt, läuft diese
Entwicklung zeitlich nach und wird aufgrund der langen Ausführungszeiten im
Infrastrukturbau noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bis auch hier ein
umfassender Einsatz von BIM zu beobachten sein wird. Hierzu gehören u. a. die
Anwendungsfälle Freigabe- und Genehmigungsprozesse, Ausschreibung und Vergabe,
Baulogistikplanung sowie Bauabrechnung.
19. Plant die Bundesregierung, gegen noch nicht digitalisierte Prozesse im
BIM-Verfahren vorzugehen (bitte zeitlich sowie inhaltlich untergliedern),
und wenn ja, wie?
Im Zuständigkeitsbereich des BMDV werden anhand der vorliegenden
Masterpläne bzw. Umsetzungsstrategien in allen Verkehrsträgerbereichen Bau- und
Planungsprozesse kontinuierlich digitalisiert. Hierfür leistet insbesondere das
vom Bund etablierte Kompetenzzentrum BIM Deutschland eine wesentliche
Unterstützung. BIM Deutschland unterstützt die Fachbereiche insbesondere bei
der Definition von BIM-Anwendungsfällen, die im Rahmen der
Zuständigkeiten des BMDV von den jeweiligen Verkehrsträgern umgesetzt werden. Der
Bund wirkt durch die angestrebte Erhöhung der BIM-Anwendungsfälle im
Bereich Planung und Bauausführung und die Ausweitung auf den Betrieb darauf
hin, dass Prozesse kontinuierlich in allen Bauphasen
verkehrsträgerübergreifend digitalisiert werden. Parallel unterstützt der Bund auch die Ausbildung
von BIM-Know-how insbesondere durch Standardberatungsmodule.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]