[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3073 –
Unterstützung deutscher Behörden bei Grenzschutz Kroatiens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung Kroatien und seinen Grenzschutz
durch die Lieferung von Sachmitteln, vor allem Polizeiausrüstung
verschiedenster Artikel. Ab 2015 haben die Europäische Union und Deutschland dahin
gehend insgesamt ca. 163 Mio. Euro investiert (
https://www1.wdr.de/daserste/
monitor/sendungen/illegale-pushbacks-nachgefragt-100.html), seit 2018
bemisst sich der Betrag auf 6,8 Mio. Euro (
https://ec.europa.eu/commission/pres
scorner/detail/en/IP_18_6884).
Bilateral stellt Deutschland Kroatien primär Ausstattungs- sowie
Ausbildungshilfen zur Verfügung. So übergab der damalige Bundesminister des Innern, für
Bau und Heimat Horst Seehofer dem kroatischen Innenminister im Januar
2020 zur Überwachung der EU-Außengrenzen zehn Wärmebildkameras im
Wert von 350 000 Euro, um nach Angaben des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat sog. illegale Sekundärmigration einzugrenzen und
ein besseres „Grenz- und Migrationsmanagement“ zu fördern (
https://www.b
mi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/01/unterstuetzung-kroati
en.html). Im selben Monat stellte die Bundesregierung laut Presseerklärung
des kroatischen Innenministeriums zusätzlich mehrere Mercedes Benz
Sprinter an die kroatische Spezialpolizei bereit (
https://policija.gov.hr/vijesti/svecan
a-primopredaja-opreme-za-specijalnu-policiju/4505) und lieferte im Dezember
2020 weitere Fahrzeuge im Wert von 835 000 Euro an den kroatischen
Grenzschutz (
https://www.croatiaweek.com/germany-donates-vehicles-for-croatian-
border-police-worth-e835000/).
Der Wert der seit 2000 von deutscher Seite gelieferten technischen und
materiellen Unterstützungsmaßnahmen liegt bei 3,1 Mio. Euro (
https://www.croati
aweek.com/germany-donates-vehicles-for-croatian-border-police-worth-e835
000/). Kroatien geriet in der Vergangenheit immer wieder wegen der
Durchführung von illegalen und völkerrechtswidrigen Zurückweisungen
(Pushbacks) seitens seiner Grenzpolizei in heftige öffentliche Kritik; spätestens seit
2016 wurden systematische Pushbacks dokumentiert (
https://www.hrw.org/ne
ws/2019/11/08/eu-address-croatia-border-pushbacks). Nach dem Tod der
sechsjährigen Madina Hussiny infolge eines Pushbacks an der
serbischkroatischen Grenze im November 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof
zudem, dass Kroatien gegen das Verbot von Kollektivausweisungen verstoßen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3197
20. Wahlperiode 26.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 25. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und keine angemessene Untersuchung des Falles durchgeführt habe (
https://w
ww.proasyl.de/news/menschenrechtsgerichtshof-verurteilt-kroatien-wegen-ille
galer-pushbacks/). An der Grenze von Kroatien zu Bosnien-Herzegowina
wurden von Menschenrechtsorganisationen zwischen Juni 2019 und September
2021 30 309 Pushbacks durch die kroatische Grenzpolizei – meist begleitet
von Erniedrigung und brutaler Gewaltanwendung – ermittelt bzw.
dokumentiert (
https://ecre.org/balkan-route-tens-of-thousands-pushed-back-from-croati
a-evidence-of-pushbacks-and-border-violence-in-romania-presented-to-un-rig
hts-body-stonewalling-of-asylum-seekers-in-serbia-a/). Obwohl die
Bundesregierung Aufklärung der Vorwürfe zu der menschenrechtswidrigen Praxis
Kroatiens forderte, sah der damalige Bundesminister des Inneren, für Bau und
Heimat Horst Seehofer keine Kritikpunkte hinsichtlich der Arbeitsweise
kroatischer Behörden (
https://www.spiegel.de/ausland/kroatische-polizisten-missh
andeln-fluechtlinge-bundesregierung-fordert-aufklaerung-a-f7499bf5-a7f2-4e
85-ba9b-8ac7fce217bc).
1. Welchen kroatischen Polizeiabteilungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die 2019 und 2020 an das kroatische Innenministerium
übergebenen Wärmebildgeräte (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/19467,
19/21625 und 19/25444) zugeteilt, und zu welchem Zweck?
Die Wärmebildkameras wurden dem kroatischen Innenministerium übergeben,
um die Kapazitäten der kroatischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der
Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zu stärken. Nach Kenntnis der
Bundespolizei werden die Wärmebildkameras von der kroatischen Grenzpolizei zur
Grenzüberwachung genutzt.
2. Welche Abteilungen der kroatischen Bereitschaftspolizei haben nach
Kenntnis der Bundesregierung, die im zweiten Quartal (Q2) 2017 an die
kroatische Bereitschaftspolizei übergebenen Einsatzhelme erhalten
(Bundestagsdrucksache 18/13364)?
Die Einsatzhelme wurden für die kroatische Bereitschaftspolizei beschafft. Die
konkrete Verteilung innerhalb der Bereitschaftspolizei ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben der
Verhandlungsgruppe, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage von 2017 auf
Bundestagsdrucksache 19/892 Fahrzeuge erhalten hat, wem untersteht diese,
und wie lautet die genaue Bezeichnung dieser Fahrzeuge (bitte Modell,
Herstellungsjahr und Farbe nennen), und welche Sonderausstattung
hatten diese?
Bei dem Personal der kroatischen Verhandlungsgruppen handelt es sich um
ausgewählte Einsatzkräfte geschlossener Einheiten, die in entsprechenden
Lagen (z. B. auch bei Bedrohungslagen, Suizidvorhaben, aber auch regulären
Demonstrationen) eine professionelle, taktisch zielführende Erstansprache von
Straftätern bzw. Störern vornehmen sollen. Es wurden zwei Mercedes-Benz-
Sprinter, Modell 319 CDI KB (Baujahr 2017, Leistung 140 KW), übergeben.
4. An welche Abteilung der Polizei wurden die Ausstattungshilfen, die
2016 Kroatien überlassen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung
genau übergeben, vor dem Hintergrund, dass in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9450
lediglich „Polizeidienststellen“ als Empfänger benannt werden?
Die Bundesregierung hat im Zuge der Ausstattungshilfe und polizeilichen
Kooperation mit Kroatien Körperschutzausstattungen zur Ausstattung der
Bereitschaftspolizeien und Fahrräder im Kontext der präventivpolizeilichen
Maßnahmen für Dienststellen in Split und Zadar beschafft.
5. Welchen Zweck haben nach Kenntnis der Bundesregierung die sog.
Präventionszentren, an die einige der Ausstattungshilfen gingen (vgl. u. a.
Bundestagsdrucksache 19/892 und Bundestagsdrucksache 19/19467),
und welchem Bundesministerium unterstehen sie?
Bei den Präventionszentren handelt es sich, in Anlehnung an deutsche „Best
Practices“, um Zentren der Begegnung, Information und Kommunikation als
niedrigschwelliges Angebot für Bürgerinnen und Bürger im Kontext von
Präventionsthemen. Sie sind für eine moderne Bürgerpolizei ein bedeutsames
Instrument der Bürgernähe über alle Generationen hinweg. Insgesamt sind die
Zentren auf sieben Standorte verteilt, zumeist innerstädtisch. Als polizeiliche
Organisationseinheiten unterstehen sie dem Innenministerium.
6. An welche genaue Einheit und mit welcher Funktion wurden 2020 nach
Kenntnis der Bundesregierung mehrere Mercedes Benz Sprinter an die
kroatische Spezialpolizei geliefert (vgl. Presseerklärung der
Polizeidirektion des kroatischen Innenministeriums,
https://policija.gov.hr/vijesti/sve
cana-primopredaja-opreme-za-specijalnu-policiju/4505)?
a) Wie lautet die genaue Fahrzeugbezeichnung dieser Mercedes Benz
Sprinter, inklusive Herstellungsjahr und Modell?
b) Welche Sonderausstattungen waren bei Übergabe in diesen
Fahrzeugen vorhanden?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Es wurden zwei Mercedes-Benz-Sprinter mit Ausbau, Modell 319 CDI 4325,
Baujahr 2020, sowie ein Ford-Transit, Modell V362, mit Standardausstattung
sowie polizeilicher Beleuchtung, Baujahr 2019, an die Generalpolizeidirektion
Zagreb übergeben. Als Sonderausstattung war zum Zeitpunkt der Übergabe nur
die vorbereitete Kommunikationsausstattung enthalten.
7. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
die übergebene Ausrüstung und Ausstattung nur für die vereinbarten
Zwecke verwendet werden?
Gibt es Vereinbarungen und/oder Maßnahmen, dass Gegenstände,
Ausrüstung und Ausstattung, die von deutscher Seite an die kroatische
Regierung übergeben wurden, nicht für rechtswidrige und potenziell
menschenrechtsverletzende Einsätze an der kroatischen Grenze verwendet
werden, und wenn ja, wie lauten diese Maßnahmen, und wird deren
Einhaltung kontrolliert?
Ausstattungshilfe (ASH) erfolgt stets aus konkretem Anlass und
zweckbezogen. Hinweise auf eine zweckwidrige Verwendung von Mitteln der ASH liegen
trotz regelmäßiger Arbeitsbesuche nicht vor. Das Innenministerium in Kroatien
trägt die Verantwortung für die Verwendung von aus Deutschland zur
Verfügung gestellten Mitteln der ASH.
8. Was sind die genauen Bezeichnungen der folgenden übergebenen
Ausstattungshilfen an Kroatien, und in welcher Anzahl wurden diese
überreicht (bitte insbesondere auch Modell, Herstellungsjahr und
Spezialausstattung nennen):
a) 2016/Q2: Körperschutzausstattung (vgl. Bundestagsdrucksache
18/9450),
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen: Dienstfahrräder,
Körperschutzausstattungen „Sestan Busch“.
b) 2017/Q2: Einsatzhelme (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13364),
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen: 62 Stück ballistische
Schutzhelme.
c) 2017/Q4: Führungsmittel und Einsatzmittel (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/892),
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
d) 2017/Q4: Einsatzdokumentation (vgl. Bundestagsdrucksache
19/892),
Einsatzbeobachtung Landespolizei Berlin in Kroatien vom 8. November 2017.
e) 2020/Q1 und Q2: Wärmebildgeräte (vgl. Bundestagsdrucksache
19/21625),
Zehn Wärmebildgeräte „Moskito IT“ von Safran Vectronix.
f) 2020/Q3: Wärmebildgeräte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25444),
Es handelt sich um eine Doppelerfassung derselben Geräte (siehe Antwort zu
Frage 8e).
g) 2020/Q4: geländetaugliche Allradfahrzeuge (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/27951),
Zehn Toyota-Landcruiser, Modell 2,8 D – 4D, Comfort 6AT, Erstzulassung
11/2020.
h) 2020/Q4: Transportfahrzeuge (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27951)
und
Zehn VW-Transporter T6.1 Kombi 2,0 mit langem Radstand.
i) 2021/Q2: feste Kameras mit KFZ-Lesefunktion (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Drei Kamerasysteme zum Erkennen und Lesen von Kfz-Kennzeichen der
Firma NEROnline POISK – Automatic Mobile ANPR System.
9. Welche Umstrukturierungsmaßnahmen der kroatischen Spezialpolizei,
die seit 2001 von Deutschland aufgrund des Stabilitätspakts in Kroatien
durchgeführt wurden, wurden vorgenommen, und was sind die Aufgaben
der dadurch aufgebauten Interventionspolizei?
Die Aufgaben der kroatischen Interventionspolizei orientieren sich an den
Standards der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder. Die vorrangige
Aufgabe ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
insbesondere bei größeren Einsatzlagen (wie Demonstrationen),
Großereignissen, in Schadens- und/oder Krisenlagen. Darüber hinaus erfolgt eine
anlassbezogene und bedarfsorientierte Unterstützung z. B. des Streifendienstes (bei
Bedrohungslagen, Durchsuchungen etc.).
10. Welche Ausstattung ist der kroatischen Spezial- und Interventionspolizei
übergeben worden (bitte detailliert nach Marken, Modellen, Anzahl,
Herstellungsjahr, Kosten und unter Nennung des Jahres, in welchem diese
übergeben wurden, aufgliedern)?
Die durchgeführten Maßnahmen bezogen sich ausschließlich auf die
Interventionspolizei:
– 2017 – Kameras und Zubehör zur Einsatzdokumentation, Kosten
24 500 Euro, 24 Sets, Marke Sony FDR-AX53/B, NP-FV100, SanDisk
SDXC 128 GB,
– 2017 – Beschaffung ballistischer Einsatzhelme, Kosten 30 000 Euro,
Marke/Modell Busch, BK-R-SAELSI,
– 2016 – Beschaffung von 60 Feuerlöschern mit Tragevorrichtungen für die
Bereitschaftspolizei, Kosten 25 000 Euro, Modell Apparat P6 GT Gloria,
Fa. Ziegler,
– 2016 – Ausstattung Beweissicherungs- und Dokumentationsgeräte, Kosten
13 872,38 Euro,
– 2014 – Beschaffung von Körperschutzausstattungen, Kosten 26 288,40
Euro, Westen TYP B2, Modell 118, Menge 32, Unterleibschutz Herren,
Menge 32, Firma MK Technology GmbH,
– 2011 – Beschaffung Körperschutzausstattungen (Übergabe 2012), Kosten
26 959,63 Euro,
– 2010 – Beschaffung Körperschutzausstattung, Kosten 50 000,00 Euro,
– 2010 – Beschaffung Schutzwesten, Kosten 29 341,20 Euro,
– 2010 – Beschaffung Körperschutzausstattung, Kosten 49 239,05 Euro.
11. Welche Trainings wurden wann und wo für die kroatische Spezial- und
Interventionspolizei von welcher Stelle bzw. Einrichtung durchgeführt
(bitte zwischen Interventionspolizei und Spezialpolizei differenzieren)?
Da es um die Vermittlung landespolizeilicher Kompetenzen geht, werden
derartige Maßnahmen auf Bitte des BMI durch die Polizeien der Länder sowohl in
Deutschland als auch in Kroatien durchgeführt. Es handelt sich um Trainings-
und Schulungsmaßnahmen, die nicht für etwaige Spezialeinheiten, sondern
ausschließlich für die dortige Bereitschaftspolizei („Interventionspolizei“)
erfolgt sind.
– 10/2019 – Einsatzbeobachtung zum Tag der Deutschen Einheit in Kiel,
durchgeführt durch die Landespolizei Schleswig-Holstein (Bereich
Öffentlichkeitsarbeit),
– 06/2019 – Erfahrungsaustausch zum Thema „Frauen in der
Bereitschaftspolizei“ in Kroatien durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 02/2019 – Erfahrungsaustausch für Führungskräfte zur Ausrichtung der
technischen Einsatzeinheiten in Hannover durch die Landespolizei
Niedersachsen,
– 08/2018 – Beobachtung von Übungen der Landespolizei Berlin in und
durch die Landespolizei Berlin,
– 11/2017 – Einsatzbeobachtung in Zagreb durch die Landespolizei Berlin,
– 10/2017 – Erfahrungsaustausch zum „Thema Sicherung von öffentlichen
Versammlungen“ in Valbandon durch die Landespolizeien Niedersachsen
und Berlin,
– 07/2017 – Einsatzbeobachtung des G20-Gipfeltreffens in Hamburg durch
die Landespolizei Hamburg,
– 10/2016 – Trainings- und Fortbildungsveranstaltung für Ausbilder der
Bereitschaftspolizei Kroatiens in und durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 09/2016 – Einsatzbeobachtung Fußball in und durch die Landespolizei
Niedersachsen,
– 12/2015 – Einsatzbeobachtung in Kroatien durch die Landespolizei
Niedersachsen,
– 12/2015 – Einsatzbegleitung für Zugführer und Zugführerinnen der
kroatischen Bereitschaftspolizei, in und durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 06/2015 – Einsatzbeobachtung des G7-Gipfeltreffens in Elmau durch die
bayerische Landespolizei,
– 11 und 12/2014 – Zugführer- und Hundertschaftsführerseminar in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 10/2014 – Seminar zu Strategien der Lagebewältigung von Großeinsätzen
in und durch die Landespolizei Hannover,
– 09/2013 – zweimal ein Seminar zur Arbeit in der Bereitschaftspolizei in und
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 06/2012 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in Kroatien
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 08/2011 – Zugführerlehrgang in und durch die Landespolizei
Niedersachsen,
– 08/2011 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 06/2011 – zweimal ein Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in
und durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 10/2010 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Baden-Württemberg,
– 10/2010 – Jahresübung der Bereitschaftspolizei in Kroatien durch die
Landespolizei Niedersachsen,
– 09/2010 – Seminar für Einsatzlehrer der Bereitschaftspolizei in Kroatien
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 02/2010 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Bayern,
– 11/2009 – zweimal ein Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in
und durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 10/2009 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 09/2009 – Seminar zum Aufbau und zur Arbeitsweise einer
Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) in und durch die Landespolizei
Niedersachsen,
– 09/2009 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 07/2009 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 04/2009 – Seminar zur Arbeitsweise der Technischen Einsatzeinheiten in
und durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 03/2009 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in Zagreb
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 12/2008 – dreimal ein Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in
Zagreb und Niedersachsen durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 09/2008 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in Kroatien
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 07/2008 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in Kroatien
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 06/2008 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 05/2008 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 04/2008 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 11/2007 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 08/2007 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in Kroatien
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 07/2007 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 04/2007 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 02/2007 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen,
– 10/2006 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in Kroatien
durch die Landespolizei Niedersachsen,
– 05/2006 – Seminar zur Arbeitsweise der Bereitschaftspolizei in und durch
die Landespolizei Niedersachsen.
12. Wie lautet die genaue Stellenbeschreibung für die folgenden Positionen,
in welcher (tariflichen) Gehaltsgruppe sind diese verortet bzw. welches
Gehalt erhalten diese, und welche weiteren Ausgaben hat die
Bundesregierung für die folgenden Positionen zusätzlich zum Gehalt (z. B.
Fortbildungen, Reisekosten etc.)?
Welchem Haushalt sind diese Ausgaben zuzuordnen?
a) BKA-Verbindungsbeamter?
Stellenbeschreibung für den BKA-Verbindungsbeamten:
– Informationsgewinnung und Austausch – vor allem zur Unterstützung
deutscher Ermittlungsverfahren durch Kontakte mit den Sicherheitsbehörden
des Gastlandes, dem Nationalen Zentralbüro und der Internationalen
Kriminalpolizeilichen Organisationen im Gastland, der deutschen
Auslandsvertretung, sonstigen Personen, Institutionen, Behörden,
– Gewinnung und Aufbereitung von Informationen zur Beobachtung, Analyse
und Bewertung kriminalpolizeilicher/kriminalstrategischer/innenpolitischer
Entwicklungen bzw. Indikatoren im Gastland bzw. der Region,
– Betreuung und Unterstützung deutscher Beamter bei Dienstreisen in das
Gastland im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und der
Ausführung internationaler Rechtshilfeersuchen der Polizeibehörden,
– Unterstützung der zuständigen Behörden des Gastlandes in
Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland durch Mitwirkung in
Fahndungsangelegenheiten, Anwesenheit bei diversen
Ermittlungsmaßnahmen, Auswertung verschiedener Dokumente,
– Beratung der Sicherheitsbehörden des Gastlandes in Angelegenheiten der
Kriminalitätsbekämpfung.
Die Gehaltsgruppe des BKA-Verbindungsbeamten ist Besoldungsgruppe A11
gD gemäß Bundesbesoldungsgesetz. Zusätzlich zu diesem Grundgehalt werden
Auslandszuschläge der Stufe 6, ein Mietzuschuss und eine
Aufwandsentschädigung gezahlt und Umzugs-, Reise- und Fortbildungskosten übernommen. Diese
Ausgaben sind dem Haushalt des Bundeskriminalamts (Abteilung
Internationale Zusammenarbeit) zuzuordnen.
b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte?
Stellenbeschreibung des Verbindungsbeamten der Bundespolizei (VB BPOL –
ehemals Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter):
– Informationsaustausch auf strategischer und operativer Ebene,
– Beratung und Unterstützung der Partnerbehörden im Bereich der
Luftsicherheit, der Polizeikooperation, der grenzpolizeilichen Sicherheitskooperation
und bei der Rückführung von unerlaubt nach Deutschland eingereisten
Personen in ihre Herkunftsländer,
– Begleitung der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe vor Ort.
Die Einstufung von VB BPOL erfolgt mit einer Eingruppierung A11 bis A13z
gD gemäß Bundesbesoldungsgesetz. Zusätzlich zu diesem Grundgehalt werden
Auslandszuschläge der Stufe 6, ein Mietzuschuss und eine
Aufwandsentschädigung gezahlt und Umzugs-, Reise- und Fortbildungskosten übernommen. Die
Ausgaben der Verbindungsbeamten der Bundespolizei sind dem
Bundeshaushalt, Kapitel 0625, zuzuordnen.
c) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte zur
Grenzkontrolle?
In Kroatien werden durch die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit keine Funktionen im Sinne dieser Frage besetzt.
13. Wie viele Angestellte bzw. Beamte und Beamtinnen deutscher
Bundesbehörden waren bzw. sind als Teil von Frontex-Missionen seit 2017 in
Kroatien stationiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie lautet
deren genaue Stellenbeschreibung?
In den Jahren 2017 bis 2022 waren bislang insgesamt 129 Beamtinnen und
Beamte in Frontex-Maßnahmen in Kroatien eingesetzt.
– 2017 waren insgesamt elf Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
eingesetzt,
– 2018 waren insgesamt 17 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
eingesetzt,
– 2019 waren insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
eingesetzt,
– 2020 waren insgesamt sechs Beamtinnen und Beamter der Bundespolizei
eingesetzt,
– 2021 waren insgesamt 62 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
eingesetzt,
– 2022 waren bislang 19 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
eingesetzt.
Die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten wurden/werden eingesetzt als:
a) Border Guard Officer – Border Check (BGO-BC),
b) Advanced Level Document Officer (ALDO),
c) Motor Vehicle Crime Detection Officer (MVCDO),
d) Cross-Border Crime Detection Officer (CBCDO),
e) Dog Handler.
Die genauen Stellenbeschreibungen sind bei Frontex zu erheben.
14. Wie viele deutsche Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen, Zollbeamte
und Zollbeamtinnen sind und wie viel weiteres (ziviles) Personal ist
derzeit in Kroatien (auch zur Schulung oder Ausbildung) im Einsatz (bitte
nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a.
aufgliedern), und wo sind diese jeweils stationiert?
Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt sowie die Zollverwaltung haben
jeweils einen Verbindungsbeamten in Zagreb eingesetzt. Weiterhin wird jährlich
in den Monaten Juli/August zur Unterstützung während der touristischen
Saison eine Grenzpolizeiliche Unterstützungskraft Ausland (GUA) durch die
Bundespolizei nach Split entsandt.
Die weitere Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Antwort
wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, weil darin
Informationen zu konkreten Einsatzorten aus aktuellen Einsatzmaßnahmen enthalten
sind, die unter anderem Rückschlüsse auf aktuell laufende Maßnahmen
zulassen. Eine offene Übermittlung von Informationen zu Einsatzländern und -orten
sowie eingesetztem Personal wäre geeignet, gegenwärtige und zukünftige
Einsatzziele und damit die Aufgabenerfüllung von Frontex zu gefährden.
Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise,
Fähigkeiten und Methoden gezogen werden, was wiederum nachteilig für die
Aufgabenerfüllung der durchführenden Stellen und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland sein kann. Unter Abwägung mit der Bedeutung
des parlamentarischen Fragerechts werden die Informationen in eingestufter
Form übermittelt, so dass diese vollumfänglich zur Verfügung stehen. Es wird
auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ beigefügte Anlage* verwiesen.
15. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen plant die Bundesregierung
zugunsten von Polizei- und Grenzbehörden in Kroatien, wer sind die
Begünstigten, und wann sollen diese umgesetzt werden?
Folgende allgemeinpolizeilichen Maßnahmen sind seitens des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien der Länder geplant:
– Gegenseitige Hospitationen von Polizeibediensteten des
Wechselschichtdienstes aus dem Polizeipräsidium in Mainz mit dem Polizeipräsidium in
Zagreb (Partnerbehörden) im Jahr 2022;
– fachlicher wie strategischer Austausch des BMI/einer Landespolizei mit der
Polizeiführung und der Bereitschaftspolizei in Kroatien zum Thema
„Frauen in Führungsfunktionen“ ab dem Jahr 2022 ff.;
– Austausch der Landespolizei Niedersachsen zum Diensthundewesen mit der
Bereitschaftspolizei Kroatiens ab dem Jahr 2022 ff.;
– gegenseitige Einsatzbeobachtung bei Großeinsätzen im Jahr 2022 ff.;
– Fachtagung zur Kriminalprävention in Südosteuropa, u. a. mit der
Generalpolizeidirektion der Polizei in Kroatien (Referat Prävention) sowie der
Landespolizei Baden-Württemberg, im Jahr 2022. Die Tagung wird
voraussichtlich in Zagreb stattfinden;
– Arbeitstagung der hauptamtlichen Präventionsbeamten und
Präventionsbeamtinnen aus der Generalpolizeidirektion Kroatiens (Referat Prävention)
sowie Teilnehmenden aus allen Polizeipräsidien in Kroatien für das Jahr
2022 mit der Landespolizei in Baden-Württemberg;
– gemeinsamer Erfahrungsaustausch und Kooperation zwischen Deutschland,
Kroatien und Serbien zu Präventionsthemen und -strukturen mit der
Generalpolizeidirektion in Kroatien (Referat Prävention) im Jahr 2022 ff.
Weiterhin bat die kroatische Polizeiakademie das Bundeskriminalamt um
Unterstützung bei der Vorbereitung von (Trainings-)Modulen im Rahmen des
Regionalprogramms „Partnerschaft für Bildung“ („Partnership for Education“).
Innerhalb des dortigen Ausbildungsmoduls „Parallele Finanz- und
Strafermittlungen“ ist durch die Abteilung Islamistisch motivierter Terrorismus/
Extremismus (TE) des BKA ein Online-Vortrag/eine Online-Präsentation für das zweite
Halbjahr 2022 vorgesehen.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
16. Wie stimmen sich das Bundesinnenministerium und/oder die
Bundespolizei hinsichtlich ihrer Unterstützungsmaßnahmen für die kroatische
Polizei mit der Grenzagentur Frontex ab?
Sofern Frontex eine Unterstützungsmaßnahme nach Anforderung und in
Abstimmung mit den kroatischen Behörden durchführt, erfolgt eine Abstimmung
über die erforderliche Gestellung von Personal und technischen Einsatzmitteln
mit allen beteiligten Mitgliedstaaten gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU)
2019/1896. Für Deutschland erfolgt dies grundsätzlich über das zuständige
Bundespolizeipräsidium.
a) Welche Rolle kam dabei dem Verbindungsbeamten zu, der am 16.
Juli 2019 seinen Dienst beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam
aufnahm (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/11459)?
Die Aufgaben des Verbindungsbeamten der Europäischen Agentur für die
Grenz- und Küstenwache ergeben sich aus Artikel 31 der Verordnung (EU)
2019/1896.
b) Mit welchen Frontex-Maßnahmen in Kroatien stehen die deutschen
Unterstützungsleistungen ab 2016 in Zusammenhang?
Deutsche Unterstützungsleistungen für Frontex in Kroatien erfolgen
grundsätzlich zur Unterstützung der kroatischen Behörden beim Schutz der europäischen
Außengrenze.
17. In welchem Ausmaß war die Bundesrepublik Deutschland an der
Ausrichtung und Finanzierung der folgenden Trainings, Praktika und
Besuche involviert, und welche Haushaltsstelle ist für die Finanzierung genau
verantwortlich?
Auf die Antworten zu den Fragen 17a bis 17o wird verwiesen.
Die Finanzierung von Trainingsmaßnahmen von Frontex (Fragen 17a bis 17i
und 17l bis 17o) erfolgt durch die Agentur gemäß deren Erstattungsregeln
(Reimbursement Rules).
a) „EBCGT Land Border Surveillance Officer Training II/2017“
Beteiligung als Teilnehmende, ein Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
b) „EBCGT Land Border Surveillance Officer Training IV/2017“
Beteiligung als Teilnehmende, ein Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
c) „EBCGT Land Border Surveillance Officer Training II/2018“
Beteiligung als Teilnehmende, zwei Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
d) „EBCGT Land Border Surveillance Officer Training III/2018“
Keine deutsche Beteiligung.
e) „EBCGT Land Border Surveillance Officer Training I/2018“
Beteiligung als Teilnehmende, ein Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
f) „Frontex Training Course for Screening Experts IV/2018“
Beteiligung als Teilnehmende, vier Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
g) „EBCGT FRONTEX Support Officer Training“ 2018
Beteiligung als Teilnehmende (einer) und Trainerin/Trainer (drei), vier
Angehörige der Bundespolizeidirektionen Bundesbereitschaftspolizei und Koblenz.
h) „EBCGT Support Officer Training III / 2019“
Beteiligung als Teilnehmende, vier Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
i) „EBCGT Land Border Surveillance Officer Training IV/2019“
Beteiligung als Teilnehmende (einer) und Trainerin/Trainer (drei), vier
Angehörige der Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei.
j) „Besuch des kroatischen Innenministeriums“ in Potsdam 2019
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26328 verwiesen. Die
Finanzierung erfolgte über die Haushaltsstelle Kapitel 0625, Titel 539 99.
k) „Praktikum im Rahmen von EIPOP als ‚Beobachter‘ am Flughafen
Cilipi“ 2019
Im Rahmen des EU geförderten Projekts EIPOP (European Internship Project
of the Federal Police) wurden zwei Beamte der Bundespolizei im August/
September 2019 an den Flughafen Cilipi entsandt. Die Ausgaben wurden
entsprechend der Förderregularien durch das Erasmus+-Programm der
Europäischen Union refinanziert.
l) „Land Border Surveillance Training“ (vgl. Bundestagsdrucksache
19/21625)
Die Bundestagsdrucksache 19/21625 umfasst das erste und zweite Quartal
2020, daher wird auf die Antwort zu Frage 17m verwiesen.
m) „Land Border Surveillance Training I/2020“
Beteiligung als Teilnehmende, ein Teilnehmer der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei.
n) „Land Border Surveillance Training I/2020“
Es wird auf die Antwort zu Frage 17m verwiesen.
o) „Land Border Surveillance Training I/2021“
Keine deutsche Beteiligung.
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ISSN 0722-8333]